B2B Media Holding SE
Simmelsdorf
Amtsgericht Nürnberg, HRB 34711
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2024 am Freitag, den 28. Juni 2024, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Nordwind Capital GmbH ein:
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Nordwind Capital GmbH Residenzstraße 18 80333 München
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Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der B2B Media Holding SE zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023
Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Nordwind Capital GmbH in
80333 München, Residenzstraße 18, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus; um vorherige Terminabsprache für eine Einsichtnahme
wird gebeten.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung
zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
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5. |
Wahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das
Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEAG) und § 95 S. 1 AktG und § 14 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, bei denen es sich sämtlich um Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt. Sämtliche
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden daher gemäßrt. 40 Abs. 2 S. 1 SE-VO in Verbindung mit § 96 Abs.1, § 101
Abs. 1 S. 1 AktG i.V.m. § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung gewählt; die Hauptversammlung ist
dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung, die gemäß Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, endet turnusmäßig die laufende Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Christian Plangger,
Ulf Schweda und Dr. Tom Harder. Es sind daher Neuwahlen für drei Sitze im Aufsichtsrat der Gesellschaft durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Die folgenden Personen werden in den Aufsichtsrat der B2B Media Holding SE gewählt:
5.1 |
Christian Plangger, wohnhaft in Grünwald;
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5.2 |
Ulf Schweda, wohnhaft in Schöngeising;
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5.3 |
Dr. Tom Harder, wohnhaft in Grünwald.
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Die Wahl der unter den Ziffern 5.1 bis 5.3 vorgeschlagenen Personen erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden
Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds
für das vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht
mitzurechnen ist.
In jedem Fall erfolgt die Wahl jeweils längstens für sechs Jahre.
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6. |
Präsentation zum Geschäftsverlauf
Präsentation des Aufsichtsrats und des Vorstands der B2B Media Holding SE zum aktuellen Geschäftsverlauf.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 146.340,00 und ist in 146.340 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien
eingeteilt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit
auf 146.340 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 146.340.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist jeder im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene
Aktionär berechtigt.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung seines Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen.
Die Vollmacht kann nach § 19 Absatz 3 der Satzung schriftlich, per Telefax oder in Textform per E-Mail erteilt werden. Bei
berechtigten Zweifeln an einer wirksamen Vollmachtserteilung kann die Gesellschaft die Vorlage einer schriftlich oder per
Telefax erteilten Vollmacht verlangen.
Für die Person des Bevollmächtigten gelten gemäß § 17 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft folgende Vorgaben: Die Vertretung
ist nur durch einen anderen Aktionär (oder dessen im Einklang mit den Bestimmungen des § 17 Absatz 4 der Satzung bestellten
Vertreter), ein Aufsichtsratsmitglied, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen beruflich zur
Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen eines rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufs zulässig. Sofern der
Aktionär keine natürliche Person ist, ist ferner die Vertretung durch einen Angestellten des Aktionärs zulässig.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, für die diesjährige Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
mit der weisungsgebundenen Ausübung ihres Stimmrechts zu beauftragen. Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular
wird den Aktionären mit der Hauptversammlungseinladung zugesandt. Das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachts- und Weisungsformular
ist der Gesellschaft in diesem Fall im Original, per Telefax oder eingescannt per E-Mail bis spätestens Dienstag, den 25. Juni 2024 (eingehend) an folgende Anschrift zu übermitteln:
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Nordwind Capital GmbH Herrn Christian Plangger Residenzstraße 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindgrowth.com
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Anfragen und Anträge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge
von Aktionären bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
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Nordwind Capital GmbH Herrn Christian Plangger Residenzstraße 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindgrowth.com
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Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 13. Juni 2024, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Anschrift zugehen, werden unverzüglich an alle Aktionäre versandt.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals betragen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit §
50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum zum Ablauf (24:00 Uhr) des 04.06.2024 zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
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Nordwind Capital GmbH z. Hd. Herr Christian Plangger Residenzstraße 18 80333 München Telefax: +49 (89) 29 19 58 58 E-Mail: plangger@nordwindgrowth.com
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Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach ihrem Eingang an die Aktionäre versandt.
Simmelsdorf, Mai 2024
B2B Media Holding SE
Der Vorstand
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