C4 Energie AG
Kiel
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung der C4 Energie AG
am Freitag, den 21. September 2012 um 10:00 Uhr Besprechungsraum ‘Elbe’ (Treffpunkt: Wartezone im 2. Stock) im Notariat am Alstertor, Alstertor 14, 20095 Hamburg
Tagesordnung
1.) |
Feststellung zur ordnungsgemäßen Ladung, Ermittlung der Präsenz, Feststellung der Beschlussfähigkeit
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2.) |
Vorlage des Jahresabschlusses 2011, Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2011:
Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 585.269,24
EUR 500.000,00 in die Gewinnrücklagen einzustellen, und die verbleibenden
EUR 85.269,24 auf neue Rechnung vorzutragen.
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3.) |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates
(Britta Claudé, Marcel Machoni, Michael Schwickart, Karsten Köhler, Susanne Köhler, Wolfgang Krug) Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
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4.) |
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorstand
(Bernd Köhler) Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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5.) |
Wahl eines Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Revision- und Treuhand-Kommanditgesellschaft, Schülper Baum 23, 24103
Kiel, zum Abschlussprüfer zu wählen.
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6.) |
Der Aktionär Schwickart stellte mit Schreiben vom 01.08.2011 folgenden Antrag: ‘Beschluss zur Nichtaufnahme weiterer Kommanditisten in die Altenstadt C4 Energie GmbH & Co. KG nebst Bericht und Nachweis
über die Mehrkosten dem Grunde und der Höhe nach für dieses Projekt.
Das Projekt Altenstadt ist ein wesentliches Asset der Gesellschaft. Es trägt zu einem erheblichen Teil zum Ergebnis der Gesellschaft
bei. In der Vergangenheit wurde vom Vorstand vorgetragen, dass es angeblich Mehrkosten in dem Projekt von rd. EUR 750.000,00
gebe, die nicht in der ursprünglichen Kalkulation gedeckt seien. Wie diese tatsächlich entstanden sein sollten, wurde unplausibel
beantwortet. Auch würde die Höhe des zusätzlichen Kommanditkapitals mit über EUR 1,5 Mio. nicht weiter begründet. Die Liquiditätslage
der Gesellschaft wurde im Gegenteil durchweg positiv dargestellt. Somit besteht überhaupt kein Bedarf, das für die Gesellschaft
sehr ertragreiche Projekt abzugeben. Fragen zu Gesprächen mit potentiellen Kommanditisten wurden nicht beantwortet. Es wurde
insbesondere darauf hingewiesen, dass diese Gespräche sich in einem sehr frühen Stadium befinden würden und es vor Herbst
2011 nicht zur Aufnahme neuer Kommanditisten kommen werde. Es ist dringend erforderlich, dass dieses wesentliche Asset für
die Gesellschaft erhalten bleibt. Dementsprechend wird vorgeschlagen, dass die Hauptversammlung beschließt, keine weiteren
Kommanditisten in die Altenstadt C4 Energie GmbH & Co. KG aufzunehmen.’
Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Antrag des Aktionärs Schickart abzulehnen.
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7.) |
Der Aktionär Schwickart stellte mit Schreiben vom 01.08.2011 folgenden Antrag: ‘Feststellung Jahresabschluss 2010
Es ist dringend notwendig, dass die Gesellschaft einen festgestellten Jahresabschluss hat. Aufgrund der inhaltlichen Mängel
und der völlig unzureichenden Auskünfte des Vorstands in der ordentlichen Hauptversammlung wurde der Beschluss nicht wirksam.
Dementsprechend soll im Rahmen dieser außerordentlichen Hauptversammlung dem Vorstand die Gelegenheit gegeben werden, seine
Versäumnisse nachzuholen. Insbesondere ist es notwendig, dass er einen ausführlichen Bericht und den Nachweis der jeweiligen
Mehrkosten dem Grunde und der Höhe nach für das Projekt Rambin, das Projekt Itzstedt und das Projekt Hardegsen gibt.
Des Weiteren hat ein Bericht über den Aufsichtsratsbeschluss für die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zu Gunsten
der C4 Service GmbH zu erfolgen. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass diese Bürgschaft in 2010 bereits erledigt war. Dementsprechend
soll der Vorstand den Nachweis über die Entlastung aus der vorgenannten Bürgschaft im Jahr 2010 beibringen.
Es wird vorgeschlagen, dass die Hauptversammlung den Jahresabschluss feststellt.’
Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Antrag des Aktionärs Schwickart abzulehnen.
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8.) |
Der Aktionär Schwickart stellte mit Schreiben vom 01.08.2011 folgenden Antrag: ‘Bestellung eines Sonderprüfers Aufgrund der völlig undurchsichtigen Geschäftslage und Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sollen durch einen Sonderprüfer
die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der C4 Energie AG bzw. Gesellschaften, die durch die C4 Verwaltungs GmbH und die
C4 Bioenergie GmbH vertreten werden, mit der C4 Service GmbH untersucht werden.
Es wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Minning & Burgdorf, Rentzelstraße
34, 20146 Hamburg wird zum Sonderprüfer bestellt. Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal,
insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Branche der Gesellschaft heranziehen.
Gegen den Vorstand sind etwaige Schadenersatzansprüche, die sich im Rahmen der Sonderprüfung ergeben, gerichtlich geltend
zu machen.’
Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Antrag des Aktionärs Schwickart abzulehnen.
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Wir weisen unter Hinweis auf § 9 der Satzung darauf hin, dass für jeden Aktionär jeweils nur eine Person an der Versammlung
teilnehmen kann. Diese muss befugt sein, den Aktionär allein und ohne Einschränkung zu vertreten. Steht eine Aktie ungeteilt
mehreren Personen zu, so müssen sie sich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten lassen. Ist ein gemeinsamer Bevollmächtigter
nicht vorhanden, so ruhen ihre Rechte mit Ausnahme des Gewinnbezugsrechtes. Darüber hinaus können die Aktionäre einen zugelassenen
Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu der Versammlung hinzuziehen. Weitere Personen können nur mit Einverständnis
des Vorstandes hinzugezogen werden. Die Absicht, weitere Personen hinzuzuziehen, soll der Gesellschaft mindestens eine Woche
vorher bekannt gegeben werden. Die hinzugezogenen Personen sind weder rede- noch stimmberechtigt. Ein Bevollmächtigter hat
sich gegenüber der Gesellschaft durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auszuweisen.
Gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft sind die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes davon
abhängig, dass die Aktionäre sich drei Börsentage vor der Versammlung schriftlich anmelden. Wir bitten Sie daher, sich schriftlich
spätestens drei Börsentage vor der Hauptversammlung zu der Versammlung anzumelden. Dies gilt auch für Bevollmächtigte, die
sich in anderer Eigenschaft bereits angemeldet haben.
16.08.2012
Mit freundlichen Grüßen
C4 Energie AG
Bernd Köhler
Vorstand
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