C4 Energie AG
Selent
Einladung zur Hauptversammlung
Aufgrund eines Ladungsmangels, verursacht durch unseren Postdienstleister, muss die für den 23.05.2011 um 15:00 Uhr in Hamburg
anberaumte Hauptversammlung aus formalen Gründen entfallen.
Wir laden Sie hiermit mit der nachstehend unveränderten Tagesordnung erneut zur Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein
am Montag, den 27. Juni 2011 um 15:00 Uhr Besprechungsraum ‘Elbe’ (Treffpunkt: Wartezone im 2. Stock) im Notariat am Alstertor, Alstertor 14, 20095 Hamburg
Tagesordnung
1.) |
Feststellung zur ordnungsgemäßen Ladung, Ermittlung der Präsenz, Feststellung der Beschlussfähigkeit
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2.) |
Vorlage des Jahresabschlusses 2010, Bericht des Vorstandes über den Geschäftsverlauf, Beschlussfassung über die Verwendung
des Jahresergebnisses 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
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3.) |
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aussichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates (Britta Claudé,
Dr. Frank Höpner, Frank Nielsen, Marcel Machoni, Michael Schwickart, Karsten Köhler, Susanne Köhler, Wolfgang Krug) Entlastung
für diesen Zeitraum zu erteilen.
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4.) |
Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes (Herren Olaf Bockholt
und Bernd Köhler) Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
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5.) |
Beschluss über den Antrag der Aktionärin Schemot Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zur Abberufung von Michael Schwickart
als Mitglied des derzeit amtierenden Aufsichtsrates zum Ende dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Mitglied des Aufsichtsrats Michael Schwickart abzuberufen.
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6.) |
Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Selent nach Kiel zu verlegen und die Satzung in § 1
Absatz 2 wie folgt zu ändern:
‘Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Kiel’.
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Der Jahresabschluss geht Ihnen etwa 14 Tage vor der Hauptversammlung mit separater Post zu.
Wir weisen unter Hinweis auf § 9 der Satzung darauf hin, dass für jeden Aktionär jeweils nur eine Person an der Versammlung
teilnehmen kann. Diese muss befugt sein, den Aktionär allein und ohne Einschränkung zu vertreten. Steht eine Aktie ungeteilt
mehreren Personen zu, so müssen sie sich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten lassen. Ist ein gemeinsamer Bevollmächtigter
nicht vorhanden, so ruhen ihre Rechte mit Ausnahme des Gewinnbezugsrechtes. Darüber hinaus können die Aktionäre einen zugelassenen
Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu der Versammlung hinzuziehen. Weitere Personen können nur mit Einverständnis
des Vorstandes hinzugezogen werden. Die Absicht, weitere Personen hinzuzuziehen, soll der Gesellschaft mindestens eine Woche
vorher bekannt gegeben werden. Die hinzugezogenen Personen sind weder rede- noch stimmberechtigt. Ein Bevollmächtigter hat
sich gegenüber der Gesellschaft durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auszuweisen.
17.05.2011
C4 Energie AG
Bernd Köhler
Vorstand
Wichtiger Hinweis: Gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft sind die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes davon
abhängig, dass die Aktionäre sich drei Börsentage vor der Versammlung schriftlich anmelden. Wir bitten Sie daher, sich schriftlich,
per Telefax oder per E-Mail zu der Versammlung anzumelden. Dies gilt auch für Bevollmächtigte, die sich in anderer Eigenschaft
bereits angemeldet haben.
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