cash.life AG
Pullach
WKN: 500910 ISIN: DE0005009104
EINLADUNG
an die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 26. August 2013, um 10:00 Uhr
im MesseTurm Frankfurt, Friedrich Ebert Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Der Aufsichtsrat hat den jeweils vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß
§ 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 in Höhe von
EUR 1.320.453,29 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 amtierenden Mitgliedern des
Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl von einem Mitglied des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 10 Abs. 1 der Satzung der cash.life AG aus 3 von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Durch Niederlegung endete am 11. Juli 2013 das Mandat von Herrn Dr. Thomas Schmitt. Am 16. Juli 2013 wurde Herr Andreas Benninger
auf Antrag des Vorstandes der cash.life AG durch das AG München als Nachfolger von Herrn Dr. Schmitt zum Mitglied des Aufsichtsrates
der cash.life AG bestellt. Herr Andreas Benninger soll nun von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt
der Hauptversammlung daher vor,
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Herrn Andreas Benninger, Vorstand Augur AG, Frankfurt, wohnhaft in Mühlrain 65, 70180 Stuttgart
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Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der myLife Lebensversicherung AG, Göttingen
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Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der LRI Invest S. A., Munsbach/Luxembourg
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Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Berliner Versicherung AG, Berlin
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zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds
Dr. Schmitt. Herr Dr. Schmitt wurde in der Hauptversammlung 2009 gewählt bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet. Herrn Benningers Wahl erfolgt daher bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
2014.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer
der cash.life AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 zu wählen.
Bereitstellung und Auslage von Unterlagen
Folgende Unterlagen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cashlife.de/investor-relations/news-reports-events/hauptversammlung/
zugänglich und liegen zur Einsicht der Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Versammlungsraum aus:
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Diese Einberufung zur Hauptversammlung mit den Beschluss- und Wahlvorschlägen der Verwaltung,
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der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012,
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der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012,
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der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns,
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Vollmachtsformulare.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) in deutscher oder englischer Sprache unter
der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
übermitteln:
cash.life AG c/o Commerzbank AG GS-MO 4.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69/136-26351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19. August
2013, 24.00 Uhr MESZ unter der genannten Adresse zugehen.
Der Nachweis der Berechtigung hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 5. August 2013, 0.00
Uhr MESZ (‘Nachweisstichtag‘), zu beziehen. Für diesen Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut aus.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben mithin keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Für das Dividendenrecht hat der Nachweisstichtag hingegen keine Bedeutung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises der Berechtigung bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihrer Berechtigung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Anders als
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes ist die Eintrittskarte keine Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der
organisatorischen Vereinfachung am Tag der Hauptversammlung.
Verfahren für Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, haben die Möglichkeit,
ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere
der gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei
der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach vorgenannten Vorschriften gleichgestellten
Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der folgenden Adresse:
cash.life AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0) 89 / 210 27 298 E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es
eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann an die zuvor genannte Adresse einschließlich
Fax und E-Mail-Adresse übermittelt oder dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht
an der Einlasskontrolle vorweist.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen
das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen
mit der Eintrittskarte zugesendet. Es steht ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cashlife.de/investor-relations/news-reports-events/hauptversammlung/
zum Herunterladen bereit.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
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Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, das entspricht 428.995 Aktien, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen,
dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. Die Fristberechnung erfolgt nach § 121 Abs.
7 AktG. Vorbesitzzeiten von Rechtsvorgängern können nach § 70 AktG zurechenbar sein. Jedem neuen Gegenstand für die Tagesordnung
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 1. August
2013 schriftlich zugegangen sein. Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:
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cash.life AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse der Gesellschaft unter http://www.cashlife.de/investor-relations/news-reports-events/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:
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cash.life AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0) 89 / 210 27 298 E-Mail: gegenantraege@haubrok-ce.de
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Die bis zum Ablauf des 11. August 2013 bei der vorstehend angegebenen Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cashlife.de/investor-relations/news-reports-events/hauptversammlung/
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Ein Gegenantrag und seine Begründung sowie ein Wahlvorschlag brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG
nicht zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines Gegenantrags gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
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Auskunftsrecht (§ 131 AktG)
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Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der cash.life AG zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in §
131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über
mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
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Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die cash.life AG 8.579.900 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme
gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 8.579.900. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
Pullach, im Juli 2013
Der Vorstand
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