Columba Online Identity Management AG
Berlin
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, 28. Dezember 2020, 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Columba Online Identity Management AG Ritterstrasse 3, 10969 Berlin
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Zusätzlich bieten wir alternativ die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung über eine Videokonferenz an. Den
entsprechenden Teilnahme-Link werden wir Ihnen auf Anfrage gerne bereitstellen.
Tagesordnung
TOP 1 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020, die
HPTP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin
zu wählen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats unter diesem Tagesordnungspunkt stützt sich auf eine entsprechende Empfehlung des Vorstandes.
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen
die Gesetzesbestimmungen.
Die Satzung der Columba Online Identity Management AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich
die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.
Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von
Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.
Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:
Columba Online Identity Management AG Ritterstraße 3, 10969 Berlin Fax +49 30 2089817-49
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 3.259.259,00
EUR und ist eingeteilt in 2.071.000 Stammaktien und 1.188.259 Vorzugsaktien der Serie (A) jeweils als auf den Namen lautende
Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR pro Aktie. Jede der 3.259.259 auf den Namen lautende
Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen,
für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.
Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.
Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Columba Online Identity Management AG Ritterstraße 3, 10969 Berlin Fax +49 30 2089817-49
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.columba.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.
Auskunftsrecht
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand
kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.
Berlin, den 17. November 2020
Columba Online Identity Management AG
Der Vorstand
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