Concilium AG
Schorndorf
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
WKN A0SMVC ISIN DE000A0SMVC7
München, im März 2011
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Concilium AG, München, am
26. April 2011
um 10:00 Uhr
in die
Hofmannstraße 61 81379 München bei Gigaset AG
Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31.12.2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009
Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gigaset AG, Hofmannstraße 61, 81379 München, sowie im Internet
unter www.skybeamer.com eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2009 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2009 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
TOP 4
Satzungsänderungen
1. |
Änderung in § 1 der Satzung
Die Satzung bestimmt, dass die Gesellschaft ihren Sitz in München hat.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
§ 1 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
‘(2) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.’
Im Übrigen bleibt § 1 unverändert.
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2. |
Änderung in § 3 der Satzung
Die Satzung bestimmt im letzten Satz, dass ein Bezugsrecht ausgeschlossen ist, solange die Gesellschaft nicht börsennotiert
ist.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
§ 3 Absatz 3 letzter Satz der Satzung wird aufgehoben.
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TOP 5
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
Zwischenzeitlich hat die bisherige Mehrheitsaktionärin, die Gigaset AG (vormals ARQUES Industries AG) ihre Mehrheit veräußert.
Nachdem das Aufsichtsratsmitglied Dr. Georg Obermeier zurückgetreten ist, soll durch die Abberufung den Aktionären die Gelegenheit
gegeben werden, den Aufsichtsrat neu zu bestellen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen daher vor:
Die Herren Felix Frohn-Bernau und Hans-Gisbert Ulmke werden mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung als Mitglieder des
Aufsichtsrates abberufen.
TOP 6
Neuwahl des Aufsichtsrates
Gemäß der Satzung der Gesellschaft in Ziffer 5 (1) besteht der Aufsichtsrat aus 3 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt daher
vor, die nachfolgend aufgeführten Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
– |
Dirk Michael Herfert, Rechtsanwalt aus Reutlingen
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– |
Frau Hede Glaser, Privatier aus Pfullingen
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– |
Herrn Heinz Baumgärtner, Privatier aus Kaiserslautern
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Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt. Das Geschäftsjahr, in dem
die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (Ziffer 5.2 der Satzung).
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt in einer Einzelwahl.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergibt sich aus §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 5.1 der Satzung.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 6 Absatz 4 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden
Institut ausgestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Concilium AG c/o Gigaset AG Stichwort: Concilium oHV 2011 Hofmannstraße 61 81379 München Fax: +49 (0) 89 444456-930 E-Mail: hv-concilium@skybeamer.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 05.04.2011 (0.00 Uhr) beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19.04.2011 (24.00 Uhr) unter der genannten Adresse
zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre weiterhin über ihre Aktien frei verfügen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die rechtzeitig angemeldet sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
noch andere den Kreditinstituten gesetzlich gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht
schriftlich zu erteilen. Kreditinstitute und ihnen gleichgestellte Personen oder Institutionen können möglicherweise besondere
Formen von Vollmachten verlangen, da sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb zwei Personen
als Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt. Von dieser Möglichkeit können alle
Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen noch ihre depotführende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung
ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung
ist die Vollmacht insgesamt, oder wenn nur zu einem Tagesordnungspunkt keine Weisung erteilt wurde, hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes
nicht wirksam. Die Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall demzufolge insgesamt, oder in Bezug auf den Tagesordnungspunkt,
zu welchem keine Weisung vorliegt, der Stimme enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge
zu Wortmeldungen oder zur Stellung von Fragen entgegennehmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht in der Hauptversammlung erteilt
werden, müssen bei der Gesellschaft bis spätestens 25.04.2011 eingehen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der oben genannten
Adresse eingehen.
Werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, so muss die Vollmacht
schriftlich an die folgende Adresse erteilt werden:
Concilium AG c/o Gigaset AG Stichwort: Concilium oHV 2011 Hofmannstraße 61 81379 München
Anfragen und Gegenanträge von Aktionären
Für Anfragen zur Hauptversammlung sowie für Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären haben wir folgende Kommunikationsadressen
eingerichtet:
Concilium AG c/o Gigaset AG Stichwort: Concilium oHV 2011 Hofmannstraße 61 81379 München Telefax: +49 (0) 89 444456-930 E-Mail: hv-concilium@skybeamer.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären finden Sie im Internet unter www.skybeamer.com.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.03.2011 veröffentlicht.
Mitteilung gemäß § 30b WpHG
Gem. § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2011 hat die Concilium AG insgesamt 200.000 Aktien ausgegeben, die 200.000
Stimmen gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Mit freundlichen Grüßen
Concilium AG
Der Vorstand
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