CREATON Aktiengesellschaft
Wertingen
– Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 – – ISIN: DE0005483002/DE0005483036 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 22. Juni 2015, 14:00 Uhr, in der Kantine im Werk der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger Straße 60, 86637 Wertingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der CREATON Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2014
Beschlussfassung über die Feststellung des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger
Str. 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschluss der CREATON Aktiengesellschaft für
das Geschäftsjahr 2014, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, versehen ist, festzustellen.
Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz lediglich die Information der
Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
|
4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
|
5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt
sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1,1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 DrittelbG zusammen.
Mit Wirkung zum 25.11.2014 hat Herr Jean-Pierre Hanin sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt.
Zur einstweiligen Ergänzung der nach der Satzung bestimmten Anzahl von 6 Aufsichtsratsmitgliedern bis zu einer Neuwahl durch
die Hauptversammlung hat das Registergericht Augsburg Herrn Paul van Oyen, Hauptgeschäftsführer und Chief Executive Officer
der Etex S.A., wohnhaft in Claeseweg 2, 1982 Elewijt, Belgien, mit Wirkung zum 27. Februar 2015 zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen
Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates wurden in der Hauptversammlung 2010 am 29.06.2010 gewählt. Damit endet deren Amtszeit
mit Beendigung der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, abweichend von dieser gem. § 8 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft maximal möglichen Amtszeit
für Aufsichtsratsmitglieder diese nunmehr für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung zu wählen, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Er schlägt weiterhin vor,
|
* |
Herrn André Hoste, Divisionsleiter ETEX S.A., Brüssel, Belgien
|
* |
Herrn J. Alfons Peeters, Diplom-Ingenieur, Mechelen, Belgien
|
* |
Herrn Paul van Oyen, CEO ETEX S.A., Brüssel, Belgien
|
|
für eine neue Amtsperiode mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, welche über
das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen.
Herr André Hoste hat folgende weitere Aufsichtsratsmandate in Deutschland bzw. Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
* |
Mitglied des Aufsichtsrates der Eternit AG, Heidelberg
|
* |
Aufsichtsratsvorsitzender der Euronit Fachadas Y Cubiertas S.L. Spanien
|
* |
Aufsichtsratsvorsitzender Eternit N.V., Belgien
|
* |
Aufsichtsratsvorsitzender Eternit B.V., Goor, Niederlande
|
* |
Aufsichtsratsvorsitzender Ivarsson A/S, Dänemark
|
|
Herr J. Alfons Peeters ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
* |
Mitglied des Aufsichtsrates der Eternit AG, Heidelberg
|
* |
Mitglied des Beirates der Promat GmbH, Ratingen
|
|
Herr Paul van Oyen hat folgende weitere Aufsichtsratsmandate in Deutschland bzw. Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
* |
Mitglied des Aufsichtsrates der Eternit AG, Heidelberg
|
* |
Mitglied des Aufsichtsrates Eternit N.V., Belgien
|
* |
Aufsichtsratsvorsitzender Marley Eternit Ltd., Burton on Trent, Großbritannien
|
|
Eine mögliche Wahl von Ersatzmitgliedern ist in der Hauptversammlung nicht beabsichtigt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Blockabstimmung über die Neuwahlen aller Kandidaten zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
|
6. |
Satzungsänderung betreffend die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
Die Satzung der Gesellschaft soll dahingehend geändert werden, dass der Hauptversammlung künftig mehr Flexibilität bei der
Festlegung der Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder zusteht.
§ 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit:
‘Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.’
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden längstens für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.’
|
7. |
Satzungsänderung betreffend den Nachweisstichtag
Die Gesellschaft ist nach dem Wechsel in das Segment m:access an der Börse München nicht mehr börsennotiert im Sinne von §
3 Abs. 2 AktG. Daher empfiehlt es sich klarzustellen, dass der in § 12 Abs. 2 Satz 4 der Satzung in Bezug genommene gesetzlich
festgelegte Stichtag zum Nachweis des Anteilsbesitzes für die Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, unverändert der Beginn
des 21. Tages vor der Versammlung bleibt, auch wenn es den gesetzlich festgelegten Stichtag nur für börsennotierte Gesellschaften
gibt.
§ 12 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit:
‘Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich festgelegten Stichtag zu beziehen.’
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 12 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen.’
|
Es folgen freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des 01.06.2015 (0.00 Uhr MESZ) (‘Nachweisstichtag’) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 15.06.2015 (24.00 Uhr MESZ) unter den folgenden Kontaktdaten
zugehen:
CREATON Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre
für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag
hat jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten,
auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem
Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende
Regelungen vorsehen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht
steht außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download
bereit und kann auch unter folgenden Kontaktdaten bei der Gesellschaft angefordert werden:
CREATON Aktiengesellschaft – Investor Relations – Dillinger Str. 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 8272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de
Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte
die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten
erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bis zum Ablauf des 19.06.2015 (24.00 Uhr MESZ) auch vorab per Fax sowie
elektronisch per E-Mail an die vorgenannten Kontaktdaten übermittelt werden.
Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter,
die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Unterlagen
hierzu mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen
werden den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Diese Unterlagen stehen außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zum Download bereit und können auch unter folgenden Kontaktdaten
bei der Gesellschaft angefordert werden:
CREATON Aktiengesellschaft – Investor Relations – Dillinger Str. 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 08272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de
Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum Ablauf des 15.06.2015 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen
sein. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich im Internet unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations.
– Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG
zu beachten.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf
des 28.05.2015 (24.00 Uhr MESZ), unter folgenden Kontaktdaten zugehen. Bitte richten Sie das entsprechende Verlangen an die
nachfolgende Adresse:
CREATON Aktiengesellschaft – Investor Relations – Dillinger Str. 60 86637 Wertingen
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations zugänglich gemacht.
– Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG zu übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
CREATON Aktiengesellschaft – Investor Relations – Dillinger Str. 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 8272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 15.06.2015 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende
Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung
oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
– Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Von einer
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung
von Geschäftsgeheimnissen).
Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung sowie sonstiger Dokumente im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations
zugänglich und können auch in den Geschäftsräumen der
CREATON Aktiengesellschaft Dillinger Straße 60 86637 Wertingen
eingesehen werden:
– |
der Inhalt dieser Einberufung;
|
– |
etwaige der Hauptversammlung zugänglich zu machende Unterlagen;
|
– |
die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für
jede Aktiengattung;
|
– |
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können;
|
– |
weitergehende Erläuterungen zu den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG.
|
Die Unterlagen werden Aktionären der Gesellschaft auf Verlangen auch übermittelt.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Wertingen, im Mai 2015
CREATON Aktiengesellschaft
Der Vorstand
|