CREATON Aktiengesellschaft
Wertingen
– Wertpapier-Kenn-Nummern 548 300/548 303 – – ISIN: DE0005483002/DE0005483036 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Donnerstag, den 23. Juni 2016, 13:00 Uhr, im Forum am Hofgarten, Jahnstraße 2, 89312 Günzburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichts der CREATON
Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Beschlussfassung über die Feststellung des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2015
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der CREATON Aktiengesellschaft, Dillinger
Straße 60, 86637 Wertingen, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations |
zugänglich. Auf Anfrage werden den Aktionären kostenlos Abschriften zugesandt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschluss der
CREATON Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers,
der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, festzustellen.
Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt sind, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung vor.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Eschborn/Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.
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Es folgen freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den Rechten der
Aktionäre:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Vorlage eines vom depotführenden Institut in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 2. Juni 2016 (0.00 Uhr MESZ) (‘Nachweisstichtag’) zu beziehen. Die Anmeldung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 16. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ)
unter den folgenden Kontaktdaten zugehen:
CREATON Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre
für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag
hat jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag
ist kein relevantes Datum für die Berechtigung zum Erhalt der an die Stelle der Dividende getretenen Ausgleichszahlung an
die außenstehenden Aktionäre.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten,
auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem
Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung
erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b
BGB). Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes (‘AktG’) oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit
§ 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen wie etwa Aktionärsvereinigungen können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden,
abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig
wegen einer insoweit möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur
Verfügung:
CREATON Aktiengesellschaft – Investor Relations – Dillinger Straße 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 8272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Zusätzlich bieten wir unseren stimmberechtigten Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter,
die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Unterlagen
hierzu mit dem Vollmachts- und Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den entsprechenden Erläuterungen
werden den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen
oder Anträgen entgegen.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 22. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ)
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
CREATON Aktiengesellschaft – Investor Relations – Dillinger Straße 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 08272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten
Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts-
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf
der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu.
– Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist und
dass er die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag hält. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf
des 29. Mai 2016 (24.00 Uhr MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten
Sie das entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
CREATON Aktiengesellschaft – Investor Relations – Dillinger Straße 60 86637 Wertingen
oder
E-Mail: investor-relations@creaton.de (elektronische Form, § 126a BGB)
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations
zugänglich gemacht.
– Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Jeder Aktionär ist gemäß §§ 126, 127 AktG berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu stellen.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
CREATON Aktiengesellschaft – Investor Relations – Dillinger Straße 60 86637 Wertingen oder Telefax: +49 (0) 8272 86-511 oder E-Mail: investor-relations@creaton.de
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 8. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ), unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und/oder
Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung
eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt
worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge
auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
– Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, z.B. wenn
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Nach § 13 Abs. 1 der Satzung der CREATON Aktiengesellschaft ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, angemessene
Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit oder der Rede- und Fragezeit zusammengenommen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf,
für einzelne Tagesordnungspunkte und/oder für einzelne Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der Hauptversammlung festzulegen.
Weitere Hinweise
Eine Übertragung der Hauptversammlung in Bild und/oder Ton oder in einer Form, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkten
Zugang hat, ist nicht vorgesehen.
Die Gesellschaft macht freiwillig die Informationen gemäß § 124a AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.creaton.de/unternehmen/investor-relations
zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Wertingen, im Mai 2016
CREATON Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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