CyBio AG
Jena
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
ISIN-Nummer DE0005412308 Wertpapier-Kenn-Nummer 541 230
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, 20. April 2011, um 9.00 Uhr
in den Räumen des Hotels Steigenberger Esplanade, Carl-Zeiss-Platz 4, 07743 Jena
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein und geben ihnen hierfür die nachstehende Tagesordnung bekannt:
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2009/2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust per 30. September 2010 in Höhe von 10.638.059,41 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010/2011 zu bestellen.
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Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Der festgestellte Jahresabschluss, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernjahresabschluss per 30. September 2010, der Konzernlagebericht
(einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats
für das am 30. September 2010 beendete Geschäftsjahr 2009/2010) sowie die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können
im Internet unter www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung eingesehen und heruntergeladen werden; dies gilt
auch für ggf. zu veröffentlichende Gegenanträge oder Wahlvorschläge. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich
zu machenden Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Göschwitzer
Str. 40, 07745 Jena) und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich und kostenfrei Abschriften der vorgenannten Unterlagen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 7.200.000,00 und ist eingeteilt
in 7.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
zur Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.
Als Nachweis der Berechtigung genügt ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes
in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung
zu beziehen (‘Nachweisstichtag’ oder ‘Record Date’), also auf Mittwoch, den 30. März 2011, 0:00 Uhr.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 13. April 2011, 24:00
Uhr bei der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
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DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank c/o Deutsche WertpapierService Bank AG Abt. WASHV Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt
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Fax: +49 (0)69.5099 1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Die Aktien sind nach der Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, so dass
der Aktionär weiterhin frei über sie verfügen kann. Aktionäre, die erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erworben haben, können
mit diesen nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der oben angeführten Stelle werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte
ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich
der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten,
zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben zu lassen.
In allen Fällen einer Bevollmächtigung bedarf es ebenfalls der ordnungsgemäßen Anmeldung und der Erbringung des Nachweises
des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers.
Im Hinblick auf die Erteilung einer Vollmacht gilt nach dem Gesetz Folgendes:
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Zur Übermittlung einer Vollmacht, eines Widerrufs oder des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft stehen
folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung:
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CyBio AG
c/o Art-of-Conference – Martina Zawadzki – Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart
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Fax: +49 (0)711.4709 713 E-Mail: cybio@art-of-conference.de
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Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 8.00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Zudem steht ein Formular zur Vollmachtserteilung
an Dritte unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft
bestehen. Diesbezüglich bitten wir unsere Aktionäre, sich ggf. frühzeitig mit den oben genannten Instituten oder Vereinigungen
abzustimmen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere dieser Bevollmächtigten zurückweisen.
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Die CyBio AG möchte den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Stimmrechte erleichtern. Daher bieten wir unseren Aktionären an,
sich nach Maßgabe von erteilten Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung der
Stimmrechte vertreten zu lassen. Auch im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung des Aktionärs und der Erbringung des Nachweises des Anteilsbesitzes. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern
Vollmacht und Weisungen erteilen möchten, benötigen hierzu eine auf ihren eigenen Namen ausgestellte Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie diesbezügliche
Änderungen, ein Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesen in jedem Falle
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten
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zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
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zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder
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zur Stellung von Anträgen entgegen.
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Zu anderen Beschlussvorschlägen, als zu denen mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gemachten, nehmen die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft keine Weisungen entgegen.
Die Vorlage zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie weitere Informationen
hierzu stehen den Aktionären auf unserer Internetseite unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung zur Verfügung. Diese Unterlagen können auch direkt bei der
Gesellschaft angefordert werden.
Vollmachten, Weisungen und Eintrittskarten für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie Änderungen von
Weisungen oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen müssen bis spätestens Montag, den 18. April 2011, 12:00 Uhr, bei
der CyBio AG unter der nachfolgend aufgeführten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein:
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CyBio AG
c/o Art-of-Conference – Martina Zawadzki – Böblinger Str. 26 70178 Stuttgart
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Fax: +49 (0)711.4709 713 E-Mail: cybio@art-of-conference.de
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Später eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen können aus organisatorischen
Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Am Tag der Hauptversammlung steht dafür jedoch ab 8.00 Uhr bis kurz vor Beginn der
Abstimmungen die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von mindestens 1/20 des Grundkapitals (mithin 360.000 Euro) erreichen,
können in gleicher Weise wie gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Anträge von Aktionären auf
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG sind an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Sonntag, den 20. März 2011, 24.00 Uhr, zugegangen sein. Antragsteller
haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit
von 3 Monaten vor dem Tage der Hauptversammlung, also mindestens seit dem 20. Januar 2011 sind (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1
Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie § 70 AktG) und diese bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Anträge und/oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG
Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung können Aktionäre gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG unterbreiten.
Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs (und im Falle eines Gegenantrags gemäß § 126 AktG mit einer Begründung)
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
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CyBio AG
Vorstandssekretariat Annett Senf Göschwitzer Straße 40 07745 Jena
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Fax: +49 (0)3641.351 409 E-Mail: irpr@cybio-ag.com
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Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge, die bis spätestens Dienstag, den 5. April 2011, 24 Uhr unter obiger Adresse
eingehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.cybio-ag.com/de im Bereich Investoren/Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse
veröffentlicht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft
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CyBio AG
Vorstandssekretariat Annett Senf Göschwitzer Straße 40 07745 Jena
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Fax: +49 (0)3641.351 409 E-Mail: irpr@cybio-ag.com
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zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.
Jena, im März 2011
CyBio AG
Der Vorstand
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