Demag Cranes AG
Düsseldorf
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): DCAG01 International Securities Identification Number (ISIN): DE000DCAG010
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur außerordentlichen Hauptversammlung der Demag Cranes AG ein, die am Mittwoch,
29. August 2012, um 10.00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, am Sitz der Gesellschaft, Forststraße 16, 40597 Düsseldorf im Gebäude H stattfindet.
Tagesordnung
1) |
Beschlussfassung über die Änderung von § 1 der Satzung (Geschäftsjahr)
Die Terex Germany GmbH & Co. KG, eine indirekte 100-prozentige Tochtergesellschaft der Terex Corporation, Westport, USA, und
die Demag Cranes AG haben am 30. Januar 2012 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, der nach Zustimmung
der ordentlichen Hauptversammlung der Demag Cranes AG am 18. April 2012 im Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden
ist. Im Zuge der Integration der Demag Cranes in die Terex-Gruppe soll das derzeit vom 01. Oktober bis 30. September dauernde
Geschäftsjahr der Demag Cranes AG an das Geschäftsjahr der Terex Corporation, das dem Kalenderjahr entspricht, angepasst werden.
Daher soll das Geschäftsjahr der Gesellschaft ab dem 01. Januar 2013 auf das Kalenderjahr umgestellt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2012 bis zum 31. Dezember 2012 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Ab dem 01. Januar 2013
entspricht das Geschäftsjahr der Gesellschaft dem Kalenderjahr.
§ 1 Abs. 3 der Satzung soll wie folgt neu gefasst werden: ‘Ab dem 01. Januar 2013 entspricht das Geschäftsjahr der Gesellschaft
dem Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 01. Oktober 2012 bis zum 31. Dezember 2012 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.’
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2) |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2012 bis 31. Dezember
2012
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Oktober 2012 bis 31. Dezember
2012 zu wählen.
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Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital EUR 21.172.993. Das Grundkapital ist eingeteilt
in 21.172.993 Inhaberstückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte
21.172.993 beträgt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Versammlung anmelden.
Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut (Kreditinstitut oder sonstiges, auch ausländisches
Finanzdienstleistungsinstitut), der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also Mittwoch, den 08. August
2012, 0.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der
Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, zugehen; der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen demnach
also spätestens am Mittwoch, den 22. August 2012, 24.00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
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Demag Cranes AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln oder per Telefax: +49 (0)2203 20229-11 oder per E-Mail: DCAG2012@aaa-hv.de
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Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt,
es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist
kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte
ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform;
§ 135 AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular,
das sie nach der Anmeldung erhalten, oder das auf der Internetseite www.demagcranes.com/hauptversammlung-2012-aohv zur Verfügung
gestellte Formular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Unbeschadet
eines anderweitigen, nach dem Gesetz vorgegebenen Wegs zur Übermittlung des Nachweises über die Bevollmächtigung kann der
Nachweis per E-Mail an die Gesellschaft (IR@demagcranes.com) übermittelt werden.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen,
eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen
oder Personen bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterinnen bei der Ausübung des
Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür gelten folgende Regeln: Die Stimmrechtsvertreterinnen dürfen das Stimmrecht nur nach
Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen
Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann – abgesehen
von der Vollmachtserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das dem Stimmkartenblock beigefügt
ist, der in der Hauptversammlung ausgehändigt wird – ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das
auf der Internetseite www.demagcranes.com/hauptversammlung-2012-aohv zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular
verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen
müssen – sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung erteilt werden – unter Verwendung des hierfür vorgesehenen
Formulars bei der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 27. August 2012, 24.00 Uhr MESZ unter der nachstehend genannten
Adresse der Demag Cranes AG zugehen:
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Demag Cranes AG Investor Relations Forststraße 16 40597 Düsseldorf oder per Telefax: +49 (0) 211 7102-1215 oder per E-Mail: IR@demagcranes.com
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Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden über die Internetseite der Gesellschaft unter www.demagcranes.com/hauptversammlung-2012-aohv
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):
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Der Inhalt der Einberufung mit der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;
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2. |
Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können.
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Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich
an den Vorstand der Gesellschaft (Demag Cranes AG, Investor Relations, Forststraße 16, 40597 Düsseldorf, oder – falls in die
Schriftform ersetzender elektronischer Form im Sinne von § 126a Abs. 1 BGB übersandt wird – an IR@demagcranes.com) zu richten
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung
sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Sonntag, 29. Juli 2012, 24.00 Uhr MESZ. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ferner haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens
drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens seit Dienstag, dem 29. Mai 2012, 0.00 Uhr MESZ, Inhaber der
Aktien sind. Bei der Berechnung der Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Weitergehende Erläuterungen zu dem Recht auf Ergänzung der Tagesordnung finden sich auf der Internetseite www.demagcranes.com/hauptversammlung-2012-aohv.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG). Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge
von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
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Demag Cranes AG Investor Relations Forststraße 16 40597 Düsseldorf oder per Telefax: +49 (0) 211 7102-1215 oder per E-Mail: IR@demagcranes.com
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Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin für zugänglich zu machende Anträge ist
somit Dienstag, 14. August 2012, 24.00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf oder den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl.
§ 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt
es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen
gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen nach § 126 AktG entsprechend.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und – im Falle von
Anträgen – der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.demagcranes.com/hauptversammlung-2012-aohv
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich
gemacht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind,
in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Weitergehende Erläuterungen zu Anträgen und Wahlvorschlägen finden sich auf der Internetseite www.demagcranes.com/hauptversammlung-2012-aohv.
Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs.
1 AktG). Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131
Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Gemäß § 18 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken;
er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn oder während der Hauptversammlung einen zeitlich angemessenen Rahmen für den Verlauf
der Hauptversammlung, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zu setzen.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht finden sich auf der Internetseite www.demagcranes.com/hauptversammlung-2012-aohv.
Düsseldorf, im Juli 2012
Demag Cranes AG
Der Vorstand
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