Deutsche Biofonds Hydropower Verwaltungs GmbH
Hamburg
Einladung zur Gesellschafterversammlung
für alle Kapitalgeber |
der Deutschen Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG („Hydropower VI“), die inzwischen in der Deutschen Biofonds Hydropower Verwaltungs GmbH aufgegangen ist
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Wir laden hiermit alle Gesellschafter der Deutschen Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG, inzwischen aufgegangen in der Deutschen
Biofonds Hydropower Verwaltungs GmbH, zu der am
Freitag, den 20.01.2023, um 15:00 Uhr
im Gebäude des Personalrestaurants Cube,
Albisriederstrasse 207, 8047 Zürich
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stattfindenden Gesellschafterversammlung ein. Alle Kapitalgeber, die nicht bereits den Austritt aus der Gesellschaft erklärt
hatten, sind aufgrund Sitzverlegung der Gesellschaften in die Türkei sowie dort vollzogener Verschmelzungs- und Kapitalerhöhungsvorgänge
inzwischen zu Aktionären der Deutschen Biofonds Enerji Madencilik Yatirim Danismanlik A.S. geworden.
Die der Gesellschaft bekannten Kapitalgeber erhalten die Einladung zusätzlich durch einfachen Brief an die letzte der Gesellschaft
bekannte Adresse.
Diejenigen Kapitalgeber, die an der Präsenzveranstaltung in Zürich teilnehmen möchten, werden gebeten, dies bis spätestens
31.12.2022 per E-Mail an
info@deutschebiofonds.com |
mitzuteilen.
Sofern dem Kapitalgeber selbst ein Erscheinen nicht möglich ist, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Nicht zugelassen werden als Bevollmächtigte aufgrund des bestehenden Interessenkonflikts jedoch solche Personen der rechts-
oder steuerberatenden Berufe, die bzw. deren Kanzleien gegen eine Gesellschaft der Deutschen Biofonds Gruppe, eines ihrer
Organe, einen ihrer Mittelverwendungskontrolleure oder einen ihrer Anlagevermittler in der Vergangenheit bereits juristisch
vorgegangen sind oder derzeit vorgehen.
Bei der Eingangskontrolle zur Gesellschafterversammlung haben sich alle Teilnehmer durch ein amtliches Dokument auszuweisen.
Kapitalgeber, die die Einladung zur Gesellschafterversammlung nicht postalisch erhalten haben, müssen ihre Beteiligung als
Kapitalgeber schriftlich nachweisen.
Tagesordnungspunkt 1 Beschlussfassung über die Einziehung von Geschäftsanteilen
Im Hinblick darauf, dass der ehemalige Vertreter der Fondsinitiatorin 21,35 Mio. Aktien im Wege der Kapitalerhöhung in die
Deutsche Biofonds Enerji Madencilik Yatirim Danismanlik A.S. eingebracht und dadurch eine wesentliche Voraussetzung für den
geplanten Börsengang geschaffen hat, sollen die Kapitalgeber der Deutschen Biofonds erklären bzw. zustimmen, dass gegen diesen
weder die Gesellschaften noch die Gesellschafter bzw. Anleger Ansprüche mehr geltend machen.
Die Gesellschafter, die dem nicht zustimmen, würden faktisch gegen die Interessen der Deutschen Biofonds Enerji Madencilik
Yatirim Danismanlik A.S. vorgehen und sich damit gesellschaftsschädigend verhalten. Sie sollen deshalb – sofern sie nicht
ohnehin bereits den Austritt aus der Gesellschaft erklärt hatten – aus der Gesellschaft ausgeschlossen und ihre Gesellschaftsanteile
eingezogen werden.
Auch die Anteile der Gesellschafter, die sich nicht oder nicht in voller Höhe von 10,5 % ihrer ursprünglichen Zeichnungssumme
an den Sanierungskosten beteiligen und auch nicht zuvor bereits den Austritt aus der Gesellschaft erklärt haben, sollen eingezogen
werden. Das Nichtmitwirken an notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist als gesellschaftswidrig anzusehen und eröffnet die Möglichkeit,
die gesellschaftswidrig handelnden Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen.
Den ausscheidenden Gesellschaftern wird das zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens festgestellte Auseinandersetzungsguthaben angeboten.
Unterlagen hierzu können per E-Mail unter
info@deutschebiofonds.com |
angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgeschlossenen Gesellschafter die durch ihren Ausschluss entstehenden
Kosten in Höhe von jeweils mindestens 2.300,00 EUR zu tragen haben.
Über den Ausschluss aus der Gesellschaft und die Einziehung der Anteile wird in der Gesellschafterversammlung Beschluss gefasst
werden. Diejenigen Gesellschafter, die von einer etwaigen Einziehung selbst betroffen wären, sind bei dieser Beschlussfassung
nicht stimmberechtigt, können jedoch an der Versammlung teilnehmen.
Zur Vermeidung eines Ausschlusses aus der Gesellschaft werden alle Anleger gebeten, bis spätestens 09.01.2023 eine Forderungsverzichtserklärung zu unterzeichnen, die per E-Mail unter
info@deutschebiofonds.com |
angefordert werden kann.
Es besteht zudem bis 09.01.2023 Gelegenheit, den Sanierungskostenbeitrag in Höhe von 10,5 % der ursprünglichen Zeichnungssumme – natürlich nur, soweit dieser noch nicht einbezahlt wurde – zu überweisen. Die Kontoverbindung kann per E-Mail unter info@deutschebiofonds.com
erfragt werden.
Tagesordnungspunkt 2 Abstimmung über den Investitions- und Finanzierungsplan für den Börsengang
Zur Realisierung des Börsengangs benötigt die Deutsche Biofonds neben den Ausgaben für die den Börsengang begleitende Bank
sowie die Bereitstellung des erforderlichen liquiden Eigenkapitals insbesondere hohe Managementkapazitäten, die es zu finanzieren
gilt. Die der Abstimmung zugrunde liegenden Zahlen sowie der Bericht über die Börsenvorbereitung der Deutschen Biofonds können
per E-Mail unter
info@deutschebiofonds.com |
angefordert werden.
Mainz, 08.12.2022
Deutsche Biofonds Hydropower VII GmbH
Der Geschäftsführer
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