DWS Group GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
– ISIN DE000DWS1007 –
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2023
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Donnerstag, den 15. Juni 2023, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2023
eingeladen.
Ereignis 2dbd86fe6dabed118142005056888925
Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung der
DWS Group GmbH & Co. KGaA
1. |
Vorlage des jeweils vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022, des
zusammengefassten Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats;
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der DWS Group GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
entsprechend § 171 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG geprüft und gebilligt. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß
§ 286 Absatz 1 AktG der Hauptversammlung. Im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen,
ohne dass eine Beschlussfassung erforderlich ist.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der DWS Group GmbH & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2022 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von 632.248.991,61 € ausweist, festzustellen.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns 2022
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe
von 632.248.991,61 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung eines Betrags in Höhe von 410.000.000 € als Dividende (entspricht 2,05 € je für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigter
Aktie) und Vortrag des verbleibenden Betrags von 222.248.991,61 € auf neue Rechnung.
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, also am 20. Juni 2023, fällig.
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3. |
Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2022
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für
das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers, Zwischenabschlüsse
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Risikoausschusses, vor zu beschließen:
KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („KPMG“), mit Sitz in Berlin, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2023 bestellt.
KPMG wird zudem zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz
5, 117 Nr. 2 WpHG) zum 30. Juni 2023 und gegebenenfalls erstellter sonstiger unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz
7 WpHG) bestellt, soweit diese jeweils vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2024 aufgestellt werden.
Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 EU-Abschlussprüferverordnung
auferlegt wurde.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Gemäß § 162 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG ist von persönlich haftender Gesellschafterin und Aufsichtsrat ein Vergütungsbericht
zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob
er die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG enthält. Über die gesetzlichen
Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk
über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG erstellten
und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung unter »Berichte und Hinweise« abgedruckt und von der Einberufung
der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung/ |
zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2023 endet turnusmäßig die Bestellungsperiode von Karl von Rohr,
Ute Wolf, Annabelle Bexiga, Aldo Cardoso, Minoru Kimura, Bernd Leukert, Richard I. Morris, Jr., und Margret Suckale als Mitglieder
des Aufsichtsrats, so dass insgesamt acht Vertreter der Anteilseigner neu zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG, § 4 Absatz 1 des Gesetzes über
die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG) und § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus acht
Mitgliedern der Anteilseigner, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und vier Mitgliedern der Arbeitnehmer, die nach
Maßgabe des DrittelbG gewählt werden, zusammen.
Nach § 10 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei
wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann für Aufsichtsratsmitglieder
der Anteilseigner bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen.
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen der Anteilseignervertreter in seinem Nominierungsausschuss – vor,
jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, als Anteilseignervertreter
in den Aufsichtsrat zu wählen:
7.1 |
Herrn Karl von Rohr, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland
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7.2 |
Frau Ute Wolf, Aufsichtsrätin, Düsseldorf, Deutschland
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7.3 |
Herrn Aldo Cardoso, Vorsitzender des Boards von Bureau Veritas SA, Paris, Frankreich
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7.4 |
Herrn Bernd Leukert, Chief Technology, Data and Innovation Officer und Mitglied des Vorstands der Deutsche Bank AG, Karlsruhe,
Deutschland
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7.5 |
Herrn Richard I. Morris, Jr., Berater von TA Associates Management LP, London, Vereinigtes Königreich
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7.6 |
Frau Margret Suckale, Aufsichtsrätin, Tegernsee, Deutschland
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7.7 |
Herrn Kazuhide Toda, Senior Fellow der Nippon Life Insurance Company, Tokio, Japan
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7.8 |
Frau Professor Dr. Christina E. Bannier, Professorin für Banking & Finance, Justus-Liebig-Universität Gießen, Bad Nauheim,
Deutschland
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Herr von Rohr ist neben seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der DWS Group GmbH & Co. KGaA weder Mitglied in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten noch in mit einem Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen.
Herr von Rohr ist stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank AG, die über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft
DB Beteiligungs-Holding GmbH 79,49% der Aktien an der DWS Group GmbH & Co. KGaA hält. Zwischen der Deutsche Bank AG und ihren
Konzerngesellschaften einerseits und der DWS Group GmbH & Co. KGaA und ihren Konzerngesellschaften andererseits bestehen ferner
ein sogenanntes Relationship Agreement sowie ein Rahmendienstleistungsvertrag und darauf basierend verschiedene Leistungsvereinbarungen
(auch zu IT-Dienstleistungen). Weitere sonstige Geschäftsbeziehungen bestehen insbesondere in Form von Vertriebsvereinbarungen
und Vermögensverwaltungsverträgen.
Frau Wolf ist neben ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der DWS Group GmbH & Co. KGaA Mitglied im gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
sowie Vorsitzende des Audit Committee der Klöckner & Co. SE, Duisburg, und Mitglied des Aufsichtsrats der Infineon Technologies
AG, Neubiberg. Darüber hinaus ist sie nicht Mitglied in mit einem Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Cardoso ist neben seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der DWS Group GmbH & Co. KGaA nicht Mitglied in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist derzeit Mitglied in folgenden mit einem Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– |
Vorsitzender des Boards von Bureau Veritas SA, Neuilly-sur-Seine, Frankreich
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– |
Director von Worldline SA und Vorsitzender des Audit Committee, Paris, Frankreich
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– |
Director von Imerys SA (bis Mai 2023), Paris, Frankreich
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Herr Leukert ist neben seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der DWS Group GmbH & Co. KGaA Mitglied im gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh, sowie der Bertelsmann Management SE, Gütersloh. Darüber hinaus ist
er nicht Mitglied in mit einem Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Leukert ist Mitglied des Vorstands der Deutsche Bank AG, die über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft DB Beteiligungs-Holding
GmbH 79,49% der Aktien an der DWS Group GmbH & Co. KGaA hält. Zwischen der Deutsche Bank Aktiengesellschaft und ihren Konzerngesellschaften
einerseits und der DWS Group GmbH & Co. KGaA und ihren Konzerngesellschaften andererseits bestehen ferner ein sogenanntes
Relationship Agreement sowie ein Rahmendienstleistungsvertrag und darauf basierend verschiedene Leistungsvereinbarungen (auch
zu IT-Dienstleistungen). Weitere sonstige Geschäftsbeziehungen bestehen insbesondere in Form von Vertriebsvereinbarungen und
Vermögensverwaltungsverträgen.
Herr Morris, Jr., ist neben seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der DWS Group GmbH & Co. KGaA nicht Mitglied in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten. Darüber hinaus ist er nicht Mitglied in mit einem Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Frau Suckale ist neben ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der DWS Group GmbH & Co. KGaA Mitglied im gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
der Deutsche Telekom AG, Bonn, der HeidelbergCement AG, Heidelberg, sowie der Infineon Technologies AG, Neubiberg. Darüber
hinaus ist sie nicht Mitglied in mit einem Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Toda ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Er ist derzeit Mitglied in folgendem vergleichbaren
ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen:
– |
Non-Executive Director von MLC Limited, Sydney, Australien
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Herr Toda ist Senior Fellow der Nippon Life Insurance Company, die aufgrund einer im Rahmen des Börsengangs der DWS Group
GmbH & Co. KGaA geschlossenen Investitionsvereinbarung 5% des Aktienkapitals der Gesellschaft erworben hat. Der DWS Group
GmbH & Co. KGaA sind zum Stand 31.03.2023 keine Änderungen dieser Eigentumsverhältnisse bekannt. Daneben zählt die Nippon
Life Insurance Company zu den strategischen Partnern der DWS Gruppe, insbesondere in der Region Asien. Geschäftsbeziehungen
zwischen der DWS Group GmbH & Co. KGaA und ihren Konzerngesellschaften einerseits und der Nippon Life Insurance Company und
ihren Konzerngesellschaften andererseits bestehen insbesondere in Form von Vertriebsvereinbarungen, Vermögensverwaltungsverträgen
und der Anlage von Nippon Life Deckungsstock in Produkten des DWS Konzerns.
Frau Professor Bannier ist Mitglied im gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat der Eurex Clearing AG und der Clearstream Banking
AG, beide Frankfurt am Main. Darüber hinaus ist sie nicht Mitglied in mit einem Aufsichtsrat vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen – abgesehen von den vorstehend offengelegten Sachverhalten – keine persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zur DWS Group GmbH & Co. KGaA oder deren Konzernunternehmen, den Organen der
DWS Group GmbH & Co. KGaA sowie der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin oder wesentlich an der DWS
Group GmbH & Co. KGaA beteiligten Aktionären, die nach Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung
vom 28. April 2022) offenzulegen wären.
Die Wahlvorschläge stehen im Einklang mit der vom Aufsichtsrat gemäß § 111 Absatz 5 AktG festgelegten Zielgröße für den Frauenanteil
im Aufsichtsrat. Danach soll der Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 29. Januar 2024 mindestens 30% betragen. Dem Aufsichtsrat
gehören derzeit insgesamt vier Frauen an, so dass die Zielgröße bereits jetzt erreicht ist und nach der Wahl der vorgeschlagenen
Kandidaten weiterhin erreicht wäre.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen ferner die vom Aufsichtsrat gemäß Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
(in der Fassung vom 28. April 2022) für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben an, das vom Aufsichtsrat auf
Vorschlag des Nominierungsausschusses für den Aufsichtsrat beschlossene Kompetenzprofil möglichst umfassend auszufüllen.
Bis auf Herrn Morris, Jr., wird keiner der Kandidaten die vom Aufsichtsrat definierte Altersgrenze von grundsätzlich 75 Jahren
während der vorgeschlagenen Bestellungsperiode erreichen. In Bezug auf Herrn Morris, Jr., soll von der Ausnahme von der Regelaltersgrenze
gemäß § 4 Absatz 6 Satz 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht werden. Danach kann ein Aufsichtsratsmitglied
in Ausnahmefällen für einen Zeitraum gewählt bzw. bestellt werden, der nicht länger als bis zum Ablauf der vierten ordentlichen
Hauptversammlung reicht, die nach Vollendung seines 75. Lebensjahres stattfindet. Der Aufsichtsrat stützt sich bei der Abweichung
von der Regelaltersgrenze für Herrn Morris, Jr., auf die Empfehlung der Anteilseignervertreter in seinem Nominierungsausschuss,
nach der Herr Morris, Jr., aufgrund seiner besonderen Qualifikationen und Erfahrung im Bereich Asset Management sowie der
wichtigen Rolle, die er im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen einnimmt, dem Aufsichtsrat für eine weitere Amtszeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, angehören soll.
Der Aufsichtsrat geht – auch nach Rücksprache mit den Kandidaten – davon aus, dass alle Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand
für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können.
Lebensläufe der Kandidaten sind im Abschnitt „Berichte und Hinweise“ im Anschluss an diese Tagesordnung enthalten.
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8. |
Beschlussfassung über eine Ergänzung von § 21 der Satzung um eine Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin,
die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen und zu redaktionellen Folgeänderungen in § 24 der Satzung
Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie
insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.)
wurde im Aktiengesetz dauerhaft die Möglichkeit eingeführt, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
Nach § 118a Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG kann die Satzung vorsehen oder die persönlich haftende Gesellschafterin
ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Eine solche Ermächtigung
der persönlich haftenden Gesellschafterin soll beschlossen werden. Dabei soll allerdings nicht die im Gesetz vorgesehene maximale
Laufzeit der Ermächtigung von fünf Jahren ausgenutzt werden, sondern zunächst nur eine Ermächtigung für die Abhaltung virtueller
Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft
beschlossen werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die virtuelle Hauptversammlung nach
Maßgabe der neuen gesetzlichen Bestimmungen die Rechte der Aktionäre in angemessener Weise wahrt und daher nicht nur eine
praktikable, sondern zugleich auch aktionärsfreundliche Alternative zur klassischen Präsenz-Hauptversammlung sein kann.
Für zukünftige Hauptversammlungen soll daher die persönlich haftende Gesellschafterin unter Berücksichtigung der Erfahrungen
der Vorjahre sowie der Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen und entscheiden, ob sie von der Ermächtigung Gebrauch macht
und die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden soll. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird
bei ihrer jeweiligen Entscheidung die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre berücksichtigen und dabei einen besonderen
Fokus auf die Wahrung der Aktionärsrechte, Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes sowie den Gesundheitsschutz,
Aufwand und Kosten für die Beteiligten legen.
Außerdem soll durch eine redaktionelle Anpassung klargestellt werden, dass die bisherige Regelung in § 24 Absatz 3 Satz 1
der Satzung, wonach die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt ist zu bestimmen, ob und in welchem Umfang die Hauptversammlung
oder Teile der Hauptversammlung durch elektronische Medien übertragen werden sollen, sich allein auf die Präsenz-Hauptversammlung
bezieht. Zusätzlich soll im darauffolgenden Satz 2, wonach die Übertragung auch in einer Form erfolgen kann, zu der die Öffentlichkeit
uneingeschränkt Zugang hat, durch eine redaktionelle Anpassung klargestellt werden, dass diese Regelung in jedem Versammlungsformat
gilt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
8.1 |
8.1 § 21 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft wird um einen Satz 2 und einen Satz 3 ergänzt und wie folgt neu gefasst:
„(3) Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft in Frankfurt am Main oder in einer anderen deutschen Großstadt mit
mehr als 500.000 Einwohnern statt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung).
Die Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Eintragung dieser
Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft.“
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8.2 |
§ 24 Absatz 3 Satz 1 und 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
„(3) Bei Präsenz-Hauptversammlungen ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt zu bestimmen, ob und in welchem
Umfang die Hauptversammlung oder Teile der Hauptversammlung über elektronische Medien übertragen werden sollen. Die Übertragung
der Hauptversammlung kann in jedem Fall, also unabhängig vom Format der Hauptversammlung, auch in einer Form erfolgen, zu
der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat.“
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Berichte und Hinweise
Zu TOP 6
Vergütungsbericht
GRI 102-36; 102-37; 102-38; 102-39
Der Vergütungsbericht 2022 für die Mitglieder der Geschäftsführung der DWS Management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin
der DWS KGaA und des Aufsichtsrats der DWS KGaA wurde gemeinsam durch die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellt.
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
und gibt klar und verständlich Auskunft über die im Geschäftsjahr 2022 jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats von der DWS KGaA und Konzernunternehmen gewährte und geschuldete Vergütung.
Der Vergütungsbericht entspricht den regulatorischen Vorgaben des Aktiengesetzes, insbesondere § 162 Absatz 1 und Absatz 2
AktG, der Institutsvergütungsverordnung (InstVV) sowie der Investment Firm Directive und ihrer Umsetzung in nationales Recht
durch das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Er berücksichtigt außerdem den Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die
relevanten Rechnungslegungsvorschriften.
In Anlehnung an § 162 AktG gibt der Vergütungsbericht zudem klar und verständlich Auskunft über die im Geschäftsjahr 2022
jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses gewährte und geschuldete Vergütung.
Vergütung der Geschäftsführung
Governance der Vergütung
Die DWS Management GmbH ist die persönlich haftende Gesellschafterin der DWS KGaA. Als solche obliegt ihr die Geschäftsführung
dieser Gesellschaft. Gegenstand dieses Abschnitts des Vergütungsberichts ist die Vergütung für die Geschäftsführer, die die
persönlich haftende Gesellschafterin vertreten und die Aufgabe der Führung der Geschäfte erfüllen.
Rechtsformbedingt ist die Gesellschafterversammlung für die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung
sowie die konkrete Festlegung der Struktur verantwortlich. Ferner bestimmt sie die Höhe der individuellen Vergütung. Hinsichtlich
der Festsetzung der Höhe der individuellen variablen Vergütung jedes Mitglieds der Geschäftsführung besteht ein Vorschlagsrecht
des Gemeinsamen Ausschusses der DWS KGaA. Der Gemeinsame Ausschuss besteht aus zwei von der Gesellschafterversammlung bestellten
Mitgliedern (derzeit zwei Mitglieder des Konzernvorstands der Deutschen Bank) und zwei von den Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat
aus ihrer Mitte entsandten Mitgliedern.
Die Gesellschafterversammlung kann bei Bedarf Änderungen am Vergütungssystem beschließen. Im Falle wesentlicher Änderungen,
mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das System der Hauptversammlung der DWS KGaA zur Billigung vorgelegt.
Aufgrund regulatorischer Anforderungen haben derzeit die drei Mitglieder der Geschäftsführung mit Zuständigkeit für die Divisionen
Investment, Coverage und Produkt neben ihrem Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH jeweils einen weiteren Anstellungsvertrag
mit einer Tochtergesellschaft innerhalb des Konzerns, der DWS Investment GmbH. Die Gesellschafterversammlung ist für die Ausgestaltung
des Vergütungssystems sowie die Festsetzung der individuellen Vergütung nur im Hinblick auf die Anstellung bei der DWS Management
GmbH zuständig. Gleichwohl zeigt die Darstellung der Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsführung sowohl die von der
DWS Management GmbH als auch die von der im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaft DWS Investment GmbH festgesetzte
Vergütung. Das der Vergütung aus der Tochtergesellschaft zugrundeliegende Vergütungssystem wird aus Gründen der Transparenz
im Abschnitt ‚Vergütung der Geschäftsführung – Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022‘ in seinen Grundzügen
erläutert.
Ausrichtung der Vergütung der Geschäftsführung an der Strategie der DWS
Die Geschäftsführung ist für die Steuerung und Kontrolle des gesamten Konzerns verantwortlich. Das Vergütungssystem für die
Geschäftsführer leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der langfristigen Strategie und Entwicklung
des Konzerns sowie zur werteorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung im Einklang mit den Aktionärsinteressen. Ein
weiteres Ziel des Vergütungssystems ist, den Mitgliedern der Geschäftsführung unter Berücksichtigung der gesetzlichen und
regulatorischen Rahmenbedingungen sowie den Grundsätzen guter Corporate Governance ein marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges
Vergütungspaket anzubieten.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems sowie der Festlegung der individuellen variablen Vergütung werden insbesondere
die folgenden Grundsätze berücksichtigt:
Grundsätze der Vergütung
Förderung der Strategie des DWS-Konzerns |
Die Strategie des Konzerns bildet die Grundlage für die Festlegung relevanter und zugleich anspruchsvoller Ziele. Der Erreichungsgrad
dieser Ziele bestimmt die Höhe der variablen Vergütung. Besondere Leistungen können so angemessen honoriert werden, während
Zielverfehlungen zu einer Verringerung der variablen Vergütung führen, bis hin zum vollständigen Entfallen (Pay for Performance).
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Ausrichtung auf eine langfristige Unternehmensentwicklung
|
Langfristig orientierte Ziele und Leistungsparameter sowie eine in überwiegend aufgeschobener Form gewährte variable Vergütung
garantieren eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Arbeit zur Förderung des weiteren Erfolgs und einer positiven Geschäftsentwicklung.
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Nachhaltigkeit als Kern des Handelns
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Verantwortliches und nachhaltiges Handeln haben oberste strategische Priorität. Deshalb sind die Leistungsparameter des Vergütungssystems
eng mit der ESG-Nachhaltigkeitsstrategie der DWS verknüpft.
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Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre |
Klar definierte Finanzkennzahlen, die am Ergebnis des DWS-Konzerns ausgerichtet sind und die Festsetzung der variablen Vergütung
unmittelbar bestimmen, sowie die Gewährung eines hohen Anteils der variablen Vergütung in aktienbasierten Vergütungsinstrumenten
sichern eine enge Bindung der variablen Vergütung an die Entwicklung der DWS-Aktie und an die Interessen der Aktionäre.
|
Motivation zu gemeinschaftlicher und individueller Leistung
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Ambitionierte und motivierende individuelle Ziele in dem jeweiligen Verantwortungsbereich jedes Einzelnen sowie die Berücksichtigung
der Leistung der Geschäftsführung als Gesamtgremium fördern ein erfolgreiches und dynamisches Umfeld.
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Vergütungsrelevante Ereignisse im Geschäftsjahr 2022
Billigung des Vergütungsberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr durch die Hauptversammlung 2022
Der nach den Anforderungen des § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht über die im Geschäftsjahr 2021 den gegenwärtigen und
früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats von der DWS KGaA und Konzernunternehmen gewährte und geschuldete
Vergütung wurde von der Hauptversammlung der DWS KGaA am 9. Juni 2022 mit einer Mehrheit von 97,61% gemäß § 120a Absatz 4
AktG gebilligt. Das Format des Berichts wird deshalb auch für den vorliegenden Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022
grundsätzlich beibehalten. Der Abschnitt ‚Vergütung der Geschäftsführung – Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr
2022 – Long-Term Award’ wurde mit dem Ziel einer besseren Nachvollziehbarkeit und größeren Transparenz in der Darstellung
überarbeitet.
Zusammensetzung der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2022 kam es zu den folgenden personellen Veränderungen: Dr. Asoka Wöhrmann hat sein Amt als Vorsitzender
der Geschäftsführung mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 9. Juni 2022 niedergelegt. Dr. Stefan Hoops wurde mit
Wirkung ab dem 10. Juni 2022 für die Dauer von drei Jahren zum Vorsitzenden der Geschäftsführung bestellt. Zum 1. November
2022 wurde Dr. Karen Kuder für die Dauer von drei Jahren zum Mitglied der Geschäftsführung und Chief Administrative Officer
bestellt. Die neue CAO Division umfasst die Rechtsabteilung, AFC and Compliance sowie alle Kontrollfunktionen, die bisher
in der COO Division angesiedelt waren. Mark Cullen hat sein Amt als Mitglied der Geschäftsführung und Chief Operating Officer
mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 niedergelegt. Angela Maragkopoulou wurde zum 1. Januar 2023 neue COO und Mitglied
der Geschäftsführung. Die neue COO Division beinhaltet Technologie und Operations, Data und Business Services. Stefan Kreuzkamp
hat sein Amt als Mitglied der Geschäftsführung und Chief Investment Officer sowie Leiter der Investment Division mit Wirkung
zum Ablauf des 31. Dezember 2022 niedergelegt. Die Leitung der Investment Division übernahm mit Wirkung zum 1. Januar 2023
Dr. Stefan Hoops. Die Geschäftsführung bestand im Geschäftsjahr 2022 somit von Januar bis Oktober aus sechs Mitgliedern und
von November bis Dezember vorübergehend aus 7 Mitgliedern. Seit dem 1. Januar 2023 besteht sie wieder aus sechs Mitgliedern.
Bis Oktober gehörte eine Frau der Geschäftsführung an, seit November waren dies zwei. Seit 1. Januar 2023 gehören nun drei
Frauen der Geschäftsführung an, was 50% der Mitglieder der Geschäftsführung entspricht. Das Mandat von Manfred Bauer wurde
für weitere drei Jahre ab dem 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Vergütungsentscheidungen im Jahr 2022
Für die beiden im Jahr 2022 neu bestellten Mitglieder der Geschäftsführung Dr. Stefan Hoops und Dr. Karen Kuder hat die Gesellschafterversammlung
im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils eine Ziel-Gesamtvergütung festgesetzt. In die Betrachtung wurden dabei sowohl
das Marktumfeld unter Berücksichtigung vergleichbarer Unternehmen (Peer Groups) als auch der Umfang der Verantwortungsbereiche
einbezogen. Zudem fanden aufgrund des Wechsels beider neuer Mitglieder der Geschäftsführung von der Deutsche Bank AG auch
die bisherigen Vergütungskonditionen Berücksichtigung.
Zur Überprüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung der jeweiligen Rollen wurde ein externer und unabhängiger Vergütungsberater
hinzugezogen. Auf Basis von Vergütungsmarktdaten internationaler Vermögensverwalter, die auch bei der regelmäßigen Überprüfung
der Angemessenheit der Vergütung herangezogen werden, hat die Gesellschafterversammlung die Vergütungen wie folgt festgesetzt:
Der Zielwert der Gesamtvergütung des Vorsitzenden der Geschäftsführung wurde auf 6.800.000 € pro Jahr festgesetzt. Dieser
Betrag setzt sich aus dem Grundgehalt in Höhe von 2.800.000 € und einer variablen Zielvergütung in Höhe von 4.000.000 € pro
Jahr zusammen. Der Zielwert der Gesamtvergütung für die neue Rolle der CAO beträgt 1.450.000 €. Diese Summe setzt sich aus
dem Grundgehalt in Höhe von 950.000 € pro Jahr und einer variablen Zielvergütung in Höhe von 500.000 € zusammen.
Billigung des Vergütungssystems durch die Hauptversammlung 2021
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder der Geschäftsführung wurde der Hauptversammlung der DWS KGaA am 9. Juni 2021
gemäß § 120a Absatz 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 99,21% gebilligt.
Eine detaillierte Beschreibung des Vergütungssystems ist auf der Internetseite der DWS dargestellt (Vergütungssystem für die
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin.pdf).
Die Umsetzung des Vergütungssystems erfolgte im Rahmen der Geschäftsführer-Anstellungsverträge und galt für alle im Geschäftsjahr
2022 aktiven Mitglieder der Geschäftsführung.
Abweichungen vom Vergütungssystem
Von der im Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 2 Satz 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit, in besonderen, außergewöhnlichen Situationen
vorübergehend von einzelnen Bestandteilen des Systems abzuweichen, hat die Gesellschafterversammlung im Geschäftsjahr 2022
keinen Gebrauch gemacht.
Grundsätze der Vergütungsfestsetzung
Struktur der Vergütung
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung setzt sich aus erfolgsunabhängigen (fixen) und erfolgsabhängigen (variablen)
Bestandteilen zusammen. Die fixe und die variable Vergütung bilden zusammen die Gesamtvergütung eines Mitglieds der Geschäftsführung.
Für sämtliche Vergütungsbestandteile legt die Gesellschafterversammlung Ziel- und Maximalbeträge fest. Die Gesamtvergütung
der Geschäftsführer ist darüber hinaus mit zusätzlichen Begrenzungen versehen.
Erfolgsunabhängige Komponente (fixe Vergütung)
Die fixe Vergütung umfasst das Grundgehalt, Beiträge zur Altersversorgung sowie sonstige Zusatzleistungen.
Grundgehalt
Das Grundgehalt berücksichtigt die Position als Mitglied der Geschäftsführung und die damit verbundene gemeinsame Verantwortung
der Geschäftsführung. Außerdem wird der Dauer der Zugehörigkeit in der Geschäftsführung Rechnung getragen, indem bei der Wiederbestellung
eines Mitglieds der Geschäftsführung ein höheres Grundgehalt festgelegt werden kann. Darüber hinaus orientiert sich die Höhe
an den jeweiligen Marktgegebenheiten. Dabei wird aufgrund regulatorischer Vorgaben eine Obergrenze der variablen Vergütung
von 200% der fixen Vergütung beachtet und daher die fixe Vergütung so bemessen, dass auch unter Berücksichtigung dieser Vorgaben
eine wettbewerbsfähige und marktgerechte Gesamtvergütung sichergestellt werden kann.
Das Grundgehalt beträgt aktuell 2.800.000 € pro Jahr für den Vorsitzenden der Geschäftsführung und zwischen 950.000 € und
1.250.000 € pro Jahr für die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung. Die Auszahlung erfolgt in zwölf gleichen Monatsraten.
Sonstige Leistungen
Darüber hinaus stehen allen Mitgliedern der Geschäftsführung sonstige Leistungen zu. Diese umfassen zum einen vertraglich
zugesicherte regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie Beiträge zu Versicherungen, die Kostenübernahme für die Teilnahme an
medizinischen Vorsorgeuntersuchungen und – für in Deutschland ansässige Mitglieder der Geschäftsführung – eine Firmenwagenoption
auf Basis der Firmenwagenrichtlinie des Deutsche-Bank-Konzerns. Darüber hinaus können anlassbezogen den Mitgliedern der Geschäftsführung,
die nicht in Deutschland ansässig sind, z. B. die Kosten zur Erstellung der Einkommensteuererklärung erstattet werden.
Die Verfügbarkeit und individuelle Inanspruchnahme dieser Leistungen können je nach Standort und persönlicher Situation variieren,
weshalb die Höhe der sonstigen Leistungen zu Beginn des Jahres nicht genau bestimmbar ist. Die Höchstgrenze der Vergütung
gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG (Maximalvergütung) darf insgesamt durch diese Leistungen jedoch nicht überschritten
werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Geschäftsführung eine Zusage auf Altersversorgungsleistungen im Rahmen des für die
Mitarbeiter der DWS in Deutschland geltenden beitragsorientierten Pensionsplans.
Für jedes Mitglied der Geschäftsführung wird ein fester jährlicher Beitrag in Höhe von 90.000 € und für den Vorsitzenden der
Geschäftsführung in Höhe von 300.000 € in den Pensionsplan eingezahlt. Der jährliche Beitrag wird in ausgewählte Investmentfonds
investiert. Außerdem wird ein zusätzlicher Risikobeitrag von 10.000 € pro Jahr zur Absicherung vorzeitiger Versorgungsfälle
bereitgestellt. Die Marktwerte der Investitionen bilden zusammen das Versorgungskapital, das im Versorgungsfall (Altersgrenze,
Invalidität oder Tod) zur Verfügung steht.
Mitglieder der Geschäftsführung, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben und ihr Einkommen im Ausland versteuern,
können statt der Versorgungszusage eine Pensionszulage wählen, die in der Höhe dem jährlichen Beitrag zur Altersvorsorge entspricht.
Erfolgsabhängige Komponente (variable Vergütung)
Die variable Vergütung setzt sich erfolgsabhängig und der zeitlichen Ausrichtung der Ziele folgend aus einer Kurzfristkomponente
(Short-Term Award) und einer Langfristkomponente (Long-Term Award) zusammen. Für die variable Vergütung werden zu Beginn eines
Geschäftsjahres Ziele und Bemessungsparameter festgelegt, deren Erreichungsgrade nach Ablauf des relevanten Geschäftsjahres
die Höhe der variablen Vergütung bestimmen. So ist jederzeit eine enge Koppelung von Leistung und Vergütung sichergestellt.
Short-Term Award
Mit dem Short-Term Award wird das Erreichen von individuellen und divisionalen Zielen des Mitglieds der Geschäftsführung honoriert.
Die dem Short-Term Award zugrunde liegenden Leistungskriterien sind jeweils auf ein Geschäftsjahr bezogen. Die vereinbarten
Ziele unterstützen die geschäftspolitischen und strategischen Ziele der DWS und stehen im Einklang mit dem Verantwortungsbereich
des einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung und den damit verbundenen spezifischen Herausforderungen.
Der Short-Term Award bestimmt sich zum einen aus Zielen der individuellen Balanced Scorecard und zum anderen aus bis zu drei
weiteren individuellen Zielen. Der die Balanced Scorecard umfassende Teil des Short-Term Award fließt mit einem Anteil von
20% in die Leistungsbemessung ein. Zu gleichem Teil fließen die zusätzlichen individuellen Ziele in den Short-Term Award ein.
Die Summe aus Balanced Scorecard und den zusätzlichen individuellen Zielen macht damit 40% der Zielgröße der gesamten variablen
Vergütung aus.
Die Zielbeträge des Short-Term Award liegen bezogen auf eine ganzjährige Vollzeitbeschäftigung bei 100% Zielerreichung zurzeit
zwischen 200.000 € und 1.600.000 €. Der maximal mögliche Zielerreichungsgrad ist einheitlich auf 150% begrenzt.
Long-Term Award
Der Schwerpunkt bei der Bemessung der variablen Vergütung liegt auf der Erreichung strategischer und langfristig orientierter
Ziele. Im Long-Term Award werden diese Ziele gebündelt und für alle Mitglieder der Geschäftsführung gemeinschaftlich festgelegt.
Der Anteil des Long-Term Award an der gesamten variablen Zielvergütung beträgt einheitlich 60%.
Der Long-Term Award bestimmt sich überwiegend aus der DWS-Gruppenkomponente, die im Einklang mit der Strategie des DWS-Konzerns
auf Basis von drei Erfolgskennzahlen als wichtiger Gradmesser für den Erfolg sowie das Wachstum des Geschäfts bemessen wird:
Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen (als prozentualer Anteil des verwalteten Vermögens (AuM)) und Profil
im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance – ESG).
Für jedes der drei vorgenannten Ziele hat die Gesellschafterversammlung einen festen Anteil an der Zielgröße der DWS-Gruppenkomponente
festgesetzt. Diese Zielgröße beläuft sich insgesamt auf 50% der gesamten variablen Zielvergütung.
Aufgrund regulatorischer Vorgaben ist bei der Ermittlung der variablen Vergütung auch der Gesamterfolg des Deutsche-Bank-Konzerns
zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind die gemeinschaftlichen Ziele zusätzlich an der Strategie und dem Erfolg des Deutsche-Bank-Konzerns
ausgerichtet. Im Einklang mit dieser Strategie dienen vier Erfolgskennzahlen als Bezugsgrößen für die Deutsche-Bank-Gruppenkomponente
des Long-Term Award: Zwei davon, die Harte Kernkapitalquote und Eigenkapitalrendite nach Steuern waren gegenüber dem Geschäftsjahr
2021 unverändert. Als neue Ziele kamen nach Überprüfung durch die Deutsche Bank die Aufwand-Ertrag-Relation sowie eine Kennzahl
für den Umfang nachhaltiger Finanzierungen hinzu. Die vier vorgenannten Ziele fließen gleichgewichtet in die Zielgröße für
die Deutsche-Bank-Gruppenkomponente ein. Die Deutsche-Bank-Gruppenkomponente hat einen Anteil von 10% an der gesamten variablen
Zielvergütung.
Die Zielbeträge des Long-Term Award bei 100% Zielerreichung liegen bezogen auf eine ganzjährige Vollzeitbeschäftigung zurzeit
zwischen 300.000 € und 2.400.000 €. Der maximal mögliche Zielerreichungsgrad ist einheitlich auf 150% begrenzt.
Vergütungsinstrumente und Zurückbehaltungszeiträume
Die festgesetzte variable Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsführung kann insgesamt, mindestens jedoch mit einem Anteil
von 60%, aufgeschoben gewährt werden; dies sichert eine angemessene Berücksichtigung der Nachhaltigkeit des Erfolgs in der
Geschäfts- und Risikostrategie und führt zu einer langfristigen Anreizwirkung der variablen Vergütung. Mehr als die Hälfte
der gesamten variablen Vergütung wird zudem in Form aktienbasierter Vergütungsinstrumente gewährt, deren Wert sich an der
Kursentwicklung der DWS-Aktie orientiert.
Die aufgeschoben gewährten Vergütungsinstrumente unterliegen zusätzlichen Leistungs- und Verfallbedingungen, die zu einem
vollständigen oder teilweisen Verfall führen können (Malus). Darüber hinaus hat die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit,
bereits ausgezahlte variable Vergütung in bestimmten Fällen zurückzufordern (Clawback). Die Auszahlung der für ein Geschäftsjahr
zugesagten variablen Vergütung erstreckt sich über einen Zeitrahmen von einem bis zu sechs Jahren.
Übersicht über das Vergütungssystem
Weitere Regelungen: Höchstgrenzen der Vergütung sowie Zusagen und Leistungen im Zusammenhang mit Beginn und Beendigung der
Tätigkeit.
Zusammensetzung der Ziel-Gesamtvergütung und Höchstgrenzen der Vergütung
Die Gesellschafterversammlung legt im Einklang mit dem Vergütungssystem für jedes Mitglied der Geschäftsführung eine Ziel-Gesamtvergütung
fest.
Um Faktoren wie den Wettbewerb und das Marktumfeld, aber auch die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche und Anforderungen
der jeweiligen Position und die Dauer der Zugehörigkeit in der Geschäftsführung angemessen berücksichtigen zu können, erlaubt
das Vergütungssystem eine Differenzierung bei der Höhe der Ziel-Gesamtvergütung und dem Verhältnis der fixen und variablen
Vergütungskomponenten. Die relativen Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an der jährlichen Ziel-Gesamtvergütung stellen
sich aufgrund der Differenzierung in folgenden Bandbreiten dar:
Vergütungsbestandteile und relative Anteile
|
Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung (in %) |
Vergütungsbestandteile |
CFO, COO, CAO1 und Leiter der Product Division
|
CEO, Leiter der Investment- und Leiter der Coverage Division |
Langfristkomponente (Long-Term Award) |
19 – 32% |
29 – 35% |
Kurzfristkomponente (Short-Term Award) |
13 – 21% |
19 – 24% |
Grundgehalt |
42 – 63% |
38 – 48% |
Beitrag Pensionsplan/Pensionszulage |
3 – 6% |
1 – 5% |
Regelmäßige sonstige Leistungen |
1% |
1% |
Ziel-Gesamtvergütung |
100% |
100% |
1 Neue Funktion seit 1. November 2022.
Die Gesamtvergütung ist darüber hinaus mit zusätzlichen Begrenzungen versehen, die im Rahmen der Festlegung der Vergütung
zu überprüfen sind:
Zum einen hat die Gesellschafterversammlung gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG für die Gesamtvergütung eine Begrenzung
(Maximalvergütung) in Höhe von einheitlich 9,85 Mio € für jedes Mitglied der Geschäftsführung festgelegt. Bis zu dieser Obergrenze
werden neben dem Grundgehalt und der variablen Vergütung auch regelmäßige und anlassbezogene sonstige Leistungen sowie der
Dienstzeitaufwand für die betriebliche Altersvorsorge bzw. Pensionszulagen berücksichtigt.
Nach den für den Finanzsektor geltenden Capital Requirements Directive Regelungsansätzen, umgesetzt in § 25a Absatz 5 Kreditwesengesetz
(KWG) und § 6 InstVV, ist das Verhältnis von fixer zu variabler Vergütung auf 1:1 (Cap-Regelung) begrenzt, d.h. die Höhe der
variablen Vergütung darf die der fixen Vergütung nicht überschreiten. Die Gesellschafterversammlung hat von der durch das
Gesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und beschlossen, die Obergrenze für das Verhältnis von fixer zu variabler
Vergütung auf 1:2 zu erhöhen.
Für die variablen Bestandteile definiert die Gesellschafterversammlung eine Ziel- und eine Maximalgröße. Der maximal mögliche
Zielerreichungsgrad bei den kurzfristigen wie bei den langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen ist einheitlich auf
150% begrenzt. Werden die Ziele demnach übertroffen, so ist die Festlegung sowohl der kurzfristigen als auch der langfristigen
variablen Vergütung am Jahresende dennoch auf 150% der variablen Zielvergütung begrenzt.
Sollte sich nach Ermittlung der Zielerreichung rechnerisch eine variable Vergütung oder eine Gesamtvergütung ergeben, die
eine der vorgenannten Begrenzungen überschreitet, so wird die variable Vergütung durch eine prozentuale gleichmäßige Kürzung
des Short-Term und des Long-Term Award entsprechend reduziert, bis diese innerhalb der Begrenzung liegt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für jedes einzelne Mitglied der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022 bezogen auf eine
ganzjährige Vollzeitbeschäftigung festgelegten Ziel- und Maximalwerte der variablen Vergütungsbestandteile sowie das Grundgehalt
dargestellt. Die Maximalwerte der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile wurden dem maximal möglichen
Zielerreichungsgrad entsprechend einheitlich auf 150% der jeweiligen Zielwerte festgesetzt.
Ziel- und Maximalwerte1
in € |
2022 |
2021 |
Grundgehalt |
Short-Term Award
|
Long-Term Award2 |
Variable Vergütung
|
Gesamt- vergütung
|
Gesamt- vergütung
|
Vorsitzender der Geschäftsführung und Leiter der Executive Division3 |
|
|
|
|
|
|
Zielwert |
2.800.000 |
1.600.000 |
2.400.000 |
4.000.000 |
6.800.000 |
6.000.000 |
Maximalwert |
2.800.000 |
2.400.000 |
3.600.000 |
6.000.000 |
8.800.000 |
7.800.000 |
Chief Financial Officer und Leiterin der CFO Division |
|
|
|
|
|
|
Zielwert |
1.200.000 |
320.000 |
480.000 |
800.000 |
2.000.000 |
2.000.000 |
Maximalwert |
1.200.000 |
480.000 |
720.000 |
1.200.000 |
2.400.000 |
2.400.000 |
Chief Operating Officer und Leiter der COO Division |
|
|
|
|
|
|
Zielwert |
1.250.000 |
620.000 |
930.000 |
1.550.000 |
2.800.000 |
2.800.000 |
Maximalwert |
1.250.000 |
930.000 |
1.395.000 |
2.325.000 |
3.575.000 |
3.575.000 |
Leiterin der Chief Administrative Officer Division4 |
|
|
|
|
|
|
Zielwert |
950.000 |
200.000 |
300.000 |
500.000 |
1.450.000 |
— |
Maximalwert |
950.000 |
300.000 |
450.000 |
750.000 |
1.700.000 |
— |
Chief Investment Officer und Leiter der Investment Division5 |
|
|
|
|
|
|
Zielwert |
1.250.000 |
700.000 |
1.050.000 |
1.750.000 |
3.000.000 |
3.000.000 |
Maximalwert |
1.250.000 |
1.050.000 |
1.575.000 |
2.625.000 |
3.875.000 |
3.875.000 |
Leiter der Client Coverage Division5 |
|
|
|
|
|
|
Zielwert |
1.200.000 |
480.000 |
720.000 |
1.200.000 |
2.400.000 |
2.400.000 |
Maximalwert |
1.200.000 |
720.000 |
1.080.000 |
1.800.000 |
3.000.000 |
3.000.000 |
Leiter der Product Division5 |
|
|
|
|
|
|
Zielwert |
950.000 |
200.000 |
300.000 |
500.000 |
1.450.000 |
1.450.000 |
Maximalwert |
950.000 |
300.000 |
450.000 |
750.000 |
1.700.000 |
1.700.000 |
1 Die Werte sind annualisierte Werte.
2 Der Long-Term Award hat einen Anteil von 60% an der gesamten variablen Zielvergütung, 50% bestimmen sich aus der DWS-Gruppenkomponente
und 10% aus der Deutsche-Bank-Gruppenkomponente.
3 Für weitere Details zu den in 2022 neu festgesetzten Vergütungswerten für diese Funktion, verweisen wir auf den Abschnitt
,Vergütungsrelevante Ereignisse im Geschäftsjahr 2022‘.
4 Neue Funktion seit 1. November 2022. Für weitere Details zu den in 2022 neu festgesetzten Vergütungswerten, verweisen wir
auf den Abschnitt ,Vergütungsrelevante Ereignisse im Geschäftsjahr 2022‘.
5 Die derzeitigen Funktionsinhaber haben aufgrund regulatorischer Anforderungen einen weiteren Anstellungsvertrag mit einer
Tochtergesellschaft innerhalb des Konzerns. Die angegebenen Werte beziehen sich aus Gründen der Vergleichbarkeit auf eine
ganzjährige Vollzeitbeschäftigung.
Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022
Erfolgsunabhängige Komponente (fixe Vergütung)
Die fixe Vergütung, die sich aus dem Grundgehalt, den Beiträgen bzw. Zulagen zur Altersversorgung sowie sonstigen Zusatzleistungen
zusammensetzt, wurde im Geschäftsjahr erfolgsunabhängig und entsprechend den Vorgaben des Vergütungssystems auf Basis der
einzelvertraglichen Zusagen und der individuellen Inanspruchnahme gewährt.
Der Aufsichtsrat der DWS KGaA hat zugesagt, Kosten in angemessener Höhe für die erforderliche anwaltliche Beratung und Unterstützung
für Mitglieder der Geschäftsleitung in den aktuellen die DWS betreffenden Untersuchungen zu übernehmen. In denjenigen Fällen,
in denen die Kostenübernahme einen geldwerten Vorteil im steuerlichen Sinne darstellt, hat der Aufsichtsrat der DWS KGaA zudem
beschlossen, dass die Gesellschaft die mit dem geldwerten Vorteil verbundene Lohnsteuer wirtschaftlich übernehmen wird.
Erfolgsabhängige Komponente (variable Vergütung)
Die variable erfolgsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschafterversammlung dem Vorschlag des gemeinsamen
Ausschusses folgend auf der Grundlage der Zielerreichung der vorab definierten und vereinbarten finanziellen und nichtfinanziellen
Ziele festgelegt. Für alle Ziele wurden anspruchsvolle und ambitionierte Ziel- und Maximalwerte sowie Bemessungsparameter
für das Geschäftsjahr 2022 definiert, aus denen sich der Erreichungsgrad der Ziele transparent ableiten ließ. Die Bandbreite
der möglichen Zielerreichung lag zwischen 0% und 150%.
Short-Term Award
Die Höhe des Short-Term Award leitet sich zum einen aus den Ergebnissen der Balanced Scorcards und zum anderen aus der Erreichung
der individuell vereinbarten Ziele ab.
Individuelle Balanced Scorecard
Die Balanced Scorecard ist ein Instrument zur Steuerung und Kontrolle von Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators
KPIs) und ermöglicht es, strategische Ziele messbar zu machen. Gleichzeitig schafft sie einen Überblick über die Prioritäten
im gesamten Konzern. Die Balanced Scorecard enthält finanzielle sowie nichtfinanzielle Erfolgskennzahlen in einem ausgewogenen
Verhältnis. Dabei finden im Einklang mit den strategischen Prioritäten auch Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung Berücksichtigung, wie etwa nachhaltige Finanzierungen und Produkte, regulatorische Anforderungen und Unternehmenskultur.
Balanced Scorecard (illustrative Darstellung)
Diese Erfolgskennzahlen werden in fünf am Geschäftsmodell eines Vermögensverwalters ausgerichteten Kategorien gebündelt. Die
Kategorien werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Verantwortungsbereiche der Mitglieder der Geschäftsführung mit einer
individuellen Gewichtung versehen. Für alle Erfolgskennzahlen werden klare finanzielle und nichtfinanzielle Zielgrößen gesetzt,
die anhand definierter Messparameter jederzeit überprüft und am Jahresende transparent gemessen werden können.
Der Erreichungsgrad der Ziele wird am Ende des Jahres unter Berücksichtigung vorabdefinierter Unter- und Obergrenzen in eine
prozentuale Zielerreichung je Kategorie übersetzt. Auf Basis der jeweiligen prozentualen Zielerreichung und der individuellen
Gewichtungen der einzelnen Kategorien ermittelt sich der Zielerreichungsgrad der individuellen Balanced Scorecards für jedes
Mitglied der Geschäftsführung.
Die Zielerreichungsgrade der individuellen Balanced Scorecards betrugen im Geschäftsjahr 2022 zwischen 98% und 120%.
Individuelle Ziele
Bis zu drei zusätzliche individuelle Ziele werden von der Gesellschafterversammlung im Rahmen des jährlichen Zielvereinbarungsprozesses
für das jeweilige Geschäftsjahr mit jedem Mitglied der Geschäftsführung vereinbart. Die Ziele berücksichtigen den jeweiligen
Verantwortungsbereich und können direkt beeinflusst werden. Sie tragen somit in Abhängigkeit von der konkreten strategischen
und operativen Herausforderung jedes einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung gezielt zur Umsetzung der Gesamtstrategie des
Konzerns bei.
Bei den Zielen handelt es sich um finanzielle und nichtfinanzielle Ziele, die in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander
stehen, wobei mindestens eines der Ziele auf die ESG-Strategie einzahlt. Die Ziele können neben strategischen Projekten und
Initiativen auch operative Maßnahmen sein, wenn sie wesentliche Grundlagen für die Struktur und Organisation sowie die langfristige
Entwicklung der DWS schaffen.
Für das Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschafterversammlung folgende individuelle Ziele für die Mitglieder der Geschäftsführung
festgelegt und mit relevanten und konkreten Bewertungskriterien sowie einer Gewichtung verbunden:
Individuelle Zielvereinbarungen 2022
Mitglied der Geschäftsführung |
Individuelle Ziele |
Dr. Stefan Hoops1 |
– |
Übernahme der CEO-Rolle und Sicherstellung der Kontinuität in der Umsetzung der strategischen Unternehmensagenda
|
– |
Nachhaltigkeit als Kernprinzip des Konzerns vorantreiben unter besonderer Berücksichtigung möglicher Reputationsrisiken
|
– |
Ausarbeitung und Ausführung anorganischer Wachstumsoptionen für den Konzern
|
|
Manfred Bauer |
– |
Umsetzung der MIFID II-Nachhaltigkeitsregeln im Einklang mit den regulatorischen Fristen
|
– |
Realisierung eines profitablen Wachstums durch die vorrangige Umsetzung der Wachstumsinitiativen für 2022 — Bereitstellung
der Produktpipeline 2022 im Einklang mit dem Rahmenwerk
|
|
Mark Cullen |
– |
Umsetzung des Programms zur Etablierung einer eigenständigen Firmeninfrastruktur sowie eines auf das Asset Mangagement bezogenen
Regelrahmenwerks
|
– |
Sicherstellung eines stringenten Kostenmanagements mit Schwerpunkt auf Aufwand-Ertrag-Relation
|
– |
Entwicklung und Umsetzung eines Projektplans zur Erreichung des operativen Netto-Null-Ziels bis 2030
|
|
Dirk Görgen |
– |
Steigerung des Kundenengagements in nachhaltigen Investitionen in allen Anlageklassen
|
– |
Umsetzung des Transfers der DIP-Plattform in eine externe Partnerschaft
|
– |
Weiterentwicklung der Kultur und des „mindset“ innerhalb der Client Coverage Division
|
|
Stefan Kreuzkamp |
– |
Entwicklung eines Umsetzungsplans zur Erreichung des Netto-Null-Ziels der verwalteten Vermögenswerte
|
– |
Etablierung einer neuen Organisationsstruktur in der Investment Division
|
– |
Nachfolgeplanung für die DWS-Portfolios mit den höchsten Gebührenerträgen
|
|
Dr. Karen Kuder2 |
– |
Übernahme der neuen Rolle der CAO
|
– |
Klärung der gegen den Konzern erhobenen Greenwashing-Vorwürfe in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden
|
– |
Weitere Stärkung der Kontrollfunktionen und der Governance sowie der Unabhängigkeit des Konzerns
|
|
Claire Peel |
– |
Sicherstellung eines strikten Risikomanagements und der Einhaltung regulatorischer Anforderungen, einschließlich der Einbettung
von Nachhaltigkeitsansätzen in Risikomanagement- und Finance-Prozessen
|
– |
Umsetzung einer eigenständigen Firmeninfrastruktur in der CFO Division in Partnerschaft mit der Deutschen Bank und Technologie
|
– |
Repräsentation des Konzerns in (externen) Branchenverbänden
|
|
1 Mitglied seit 10. Juni 2022.
2 Mitglied seit 1. November 2022.
Für die Ermittlung der jeweiligen Zielerreichungsgrade wurde für jedes Ziel zum einen der geschäftliche Beitrag anhand vorab
definierter Meilensteine sowie zeitlicher Vorgaben, messbarer Kennziffern oder der Rückmeldung interner und externer Partner
bewertet. Zum anderen wurde beurteilt, wie das Mitglied der Geschäftsführung die Werte und Überzeugungen der DWS im Tagesgeschäft
lebt. Hierbei wurde insbesondere die entsprechende Rückmeldung der verschiedenen Kontrollfunktionen Anti-Financial Crime (AFC),
Audit, Compliance, Human Resources und Risk berücksichtigt.
Die Zielerreichungsgrade der individuellen Ziele betrugen im Geschäftsjahr 2022 zwischen 95% und 135%.
Gesamtzielerreichung Short-Term Award
Der die Balanced Scorecard umfassende Teil des Short-Term Award sowie der die zusätzlichen individuellen Ziele umfassende
Teil des Short-Term Award fließen mit einem Anteil von jeweils 50% in die Leistungsbemessung des Short-Term Award ein.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielerreichungsgrade der Balanced Scorecard und der individuellen Ziele ergeben sich
im Short-Term Award folgende individuelle Gesamtzielerreichungsgrade und Beträge:
Gesamtzielerreichungsgrade Short-Term Award
|
Zielwert (in €)
|
Gesamtziel- erreichungsgrad Short-Term Award (in %)
|
Gesamtwert Short-Term Award (in €)
|
Dr. Stefan Hoops1 |
893.333 |
127,5 |
1.139.000 |
Manfred Bauer2 |
80.000 |
115,5 |
92.400 |
Mark Cullen |
620.000 |
104,0 |
644.800 |
Dirk Görgen2 |
192.000 |
117,5 |
225.600 |
Stefan Kreuzkamp2 |
280.000 |
96,5 |
270.200 |
Dr. Karen Kuder3 |
33.333 |
115,0 |
38.333 |
Claire Peel |
320.000 |
115,5 |
369.600 |
Dr. Asoka Wöhrmann4 |
1.440.000 |
100,0 |
1.440.000 |
1 Mitglied seit 10. Juni 2022.
2 Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH (anteilige Arbeitszeit von 40%).
3 Mitglied seit 1. November 2022.
4 Mitglied bis 9. Juni 2022. Anstellungsvertrag endet am 31. Januar 2023, daher beziehen sich die Vergütungsangaben auf das
gesamte Geschäftsjahr 2022. Die Festlegung des Zielerreichungsgrads Short-Term Award erfolgte im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung.
Long-Term Award
Die Leistungskriterien, die dem Long-Term Award zugrunde liegen, bestehen aus gemeinschaftlichen, langfristig ausgerichteten
Zielen, die für alle Mitglieder der Geschäftsführung einheitlich festgelegt wurden. Die Gesellschafterversammlung hat für
das Geschäftsjahr 2022 die Zielwerte sowie Ober- und Untergrenzen und die Bewertungsmatrix definiert, aus der sich der Grad
der Zielerreichung am Ende des Jahres ermittelt.
DWS-Gruppenkomponente
Im Einklang mit der Strategie des Konzerns erfolgt die Bemessung des Erfolgs in der DWS-Gruppenkomponente auf den folgenden
von der Gesellschafterversammlung ausgewählten drei Erfolgskennzahlen:
– |
Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation (Gewichtung 50%),
|
– |
Nettomittelaufkommen (als prozentualer Anteil des verwalteten Vermögens (AuM)) (Gewichtung 20%),
|
– |
Profil im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) (Gewichtung 30%).
|
Ausgehend von den kommunizierten mittelfristigen Zielen bis zum Jahr 2024 sowie den Ambitionen im Profil ESG wurden für das
Geschäftsjahr 2022 für jede Erfolgskennzahl ambitionierte Jahresziele definiert, deren Erfolg am Ende des Jahres unter Anwendung
der festgelegten Bewertungsmatrix für 2022 wie folgt gemessen wurde:
Gesamtergebnis DWS-Gruppenkomponente 2022
Ziele |
Mittelfristige Ziele / Ambitionen bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 |
Gewichtung |
Ergebnis |
Ziel- erreichungs- grad
|
Gewichteter Erreichungs-grad |
Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation |
Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation von 60% mittelfristig bis 2024 |
50% |
60,6% |
95% |
47,5% |
Nettomittelaufkommen |
Nettomittelaufkommen von >4% (in % des verwalteten Vermögens zum Jahresbeginn, mittelfristig im Durchschnitt) mittelfristig
bis 2024
|
20% |
-20 Mrd € |
0% |
0,0% |
Profil im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)1 |
|
30% |
|
108% |
32,4% |
davon: |
|
Umwelt |
ESG-spezifisches Nettomittelaufkommen2 |
Wachstum der ESG-spezifischen Mittelzuflüsse auf dem gleichen oder aber auf einem höheren Niveau als unser Gesamtziel der
Nettomittelzuflüsse von > 4% des verwalteten Vermögens
|
6% |
1 Mrd € |
20% |
1,2% |
|
|
Nachhaltigkeitsrating (CDP) |
Beibehalten oder Verbesserung des CDP B Ratings bis 2024 |
6% |
A- |
140% |
8,4% |
|
|
Emissionen durch Reisen (Flug und Bahn)3 |
Reduzierung unserer durch Reisetätigkeiten entstehenden Emission um 25% bis 2022 gegenüber 2019 |
6% |
-49% |
150% |
9,0% |
|
Soziales |
Freiwillige CSR-Minuten je Mitarbeiter |
Erbringen von 1,5 freiwilligen Stunden im Durchschnitt je Mitarbeiter bis 2024 |
6% |
84 Minuten |
120% |
7,2% |
|
Unternehmensführung |
Ethisches Verhalten, Integrität und Speak-Up-Kultur4 |
N/A |
6% |
77% |
110% |
6,6% |
1 Zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Transparenz, wurde die Anzahl der gemeinsamen ESG-Ziele von sechs auf fünf reduziert
durch Herausnahme des „Gesamtenergieverbrauchs”, der bisher mit einer Gewichtung von 1% berücksichtigt wurde. Die nun verbleibenden
Ziele sind alle gleich gewichtet.
2 Das ESG-spezifische Nettomittelaufkommen wird auf der Grundlage des ESG-Rahmenwerks abgeleitet, wobei die ESG-spezifischen
Nettomittelzuflüsse nur ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden, ab dem die Produkte gemäß dieses Rahmenwerks als ESG eingestuft
werden. Alle Produkte, die gemäß des Rahmenwerks nicht oder nicht mehr als ESG eingestuft werden, werden ab diesem Zeitpunkt
nicht mehr berücksichtigt. Das Wachstum der ESG-Nettomittelzuflüsse wird in % des ESG verwalteten Vermögens zum Jahresbeginn
im Durchschnitt berechnet.
3 Die Ermittlung der Emissionen aus Reisetätigkeiten mittels Bahn erfolgte anteilig an den Deutsche-Bank-Konzern-Daten basierend
auf der durchschnittlichen Anzahl der effektiv beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent). Die DWS-Flugdaten stammen von
dem Deutsche-Bank-Konzern und die damit verbundenen Luftemissionen wurden nach der Methodik des Deutsche-Bank-Konzerns berechnet.
4 Die Prozentangabe gibt den Grad der Zustimmung in einem vorgegebenen Fragen-Satz der jährlichen Mitarbeiterbefragung wider.
Die Befragung wird über die Plattform eines externen Unternehmens durchgeführt.
Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation
Mit dem Ziel der bereinigten Aufwand-Ertrag-Relation unterstreicht der Konzern den konsequenten Fokus des Managements auf
eine weitere Steigerung der operativen Effizienz und Kostenkontrolle, um langfristiges Wachstum und einen maximalen Shareholder-Value
zu generieren.
Die bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation (bereinigt um Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten, Restrukturierungs- und Abfindungskosten
sowie transformationsbedingte Kosten) von 60,6% im Jahr 2022 befand sich auf einem guten Niveau und stand im Einklang mit
dem mittelfristigen Finanzziel bis 2024 von 60%.
Nettomittelaufkommen
Das Nettomittelaufkommen stellt Vermögenswerte dar, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von Kunden erworben oder abgezogen
wurden. Der Zu- oder Abfluss ist einer der Haupttreiber für Veränderungen im verwalteten Vermögen. Deshalb ist diese finanzielle
Kennziffer seit dem Börsengang ein wichtiger Maßstab für die Messung des organischen Wachstums des Konzerns.
Das Nettomittelaufkommen belief sich im außerordentlich schwierigen Umfeld des Jahres 2022 auf -20 Mrd €. Alternative Anlagen
mit hohen Margen generierten 2022 Nettomittelzuflüsse, während sich Cash-Produkte sowie die Bereiche Active (ohne Cash-Produkte)
und Passive dem branchenweiten Druck auf das Nettomittelaufkommen nicht entziehen konnten und Nettomittelabflüsse hinnehmen
mussten.
Profil im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG)
Der Konzern bekennt sich in seiner strategischen Ausrichtung weiterhin ausdrücklich zur Nachhaltigkeit mit Fokus auf Klima
und dem Engagement mit unseren Stakeholdern.
Folgende gemeinschaftliche Ziele für 2022 wurden in den Dimensionen ESG erreicht:
Im Bereich Umwelt wurden trotz eines schwierigen Marktumfelds ESG-spezifische Nettomittelzuflüsse von 1,0 Mrd € erreicht.
Das Nachhaltigkeitsrating CDP konnte in 2022 von einem B in 2021 auf ein A- verbessert werden. Die aus Reisetätigkeit entstehenden
Emissionen (Flug und Bahn) sind zudem gegenüber dem Basisjahr 2019 deutlich gesunken.
In der Dimension Soziales wurde als Maßstab für eine Unternehmenskultur, die gesellschaftliches Engagement aktiv fördert,
eine breite Beteiligung der Konzern-Mitarbeiterschaft an Projekten zur sozialen Verantwortung (Corporate Social Responsibility
– CSR) mit Partnerorganisationen angestrebt. Die Wiederaufnahme der physischen Freiwilligenarbeit im Jahr 2022 führte zu einem
deutlichen Anstieg der Freiwilligenstunden im Vergleich zu 2021.
Unter Unternehmensführung wurden die Aspekte Ethisches Verhalten, Integrität und Speak-Up-Kultur als Teil der jährlichen Mitarbeiterbefragung
berücksichtigt. Dabei ging es insbesondere um die Erfahrung und Bewertung des Führungsverhaltens sowie die Entwicklung einer
offenen Gesprächskultur. Im Jahr 2022 betrug der Grad der Zustimmung 77%.
Für weitere Details zu den Zielen verweisen wir auf die Abschnitte ,Unsere Strategie und unser Markt – Unsere Strategie –
Internes Steuerungssystem‘, ,Unsere Leistungsindikatoren – Unsere finanzielle Leistung‘ sowie ‚Nachhaltigkeitsindikatoren‘
im Abschnitt ,Unsere Verantwortung – Nachhaltiges Handeln‘ im Zusammengefassten Lagebericht des DWS Geschäftsberichts 2022.
Gesamtzielerreichung DWS-Gruppenkomponente
Aus den vorgenannten Zielerreichungen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Anteile der drei Ziele ergibt sich für die
DWS-Gruppenkomponente eine rechnerische Gesamtzielerreichung von 79,9%.
Deutsche-Bank-Gruppenkomponente
Der aufgrund regulatorischer Vorgaben bei der Ermittlung der variablen Vergütung zu berücksichtigende Gesamterfolg des Deutsche-Bank-Konzerns
bestimmt sich anhand folgender Erfolgskennzahlen:
Gesamtzielerreichung Deutsche-Bank-Gruppenkomponente 20221
Ziele |
|
Zielwert |
Ergebnis |
Zielerreichungs- grad
|
Harte Kernkapitalquote
|
Das harte Kernkapital der Bank im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva für Kredit-, Markt- und Betriebsrisiken |
>=13,0% |
13,4% |
80,0% |
Eigenkapitalrendite nach Steuern
|
Den Aktionären zurechenbares Ergebnis nach Steuern, dividiert durch das durchschnittliche, den Deutsche-Bank-Aktionären zurechenbare
materielle Eigenkapital; letzteres wird ermittelt, indem der Geschäfts- oder Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögenswerte
von dem den Deutsche-Bank-Aktionären zurechenbaren Eigenkapital abgezogen werden
|
8,0% |
9,4% |
Aufwand-Ertrag- Relation
|
Zinsunabhängige Aufwendungen im Verhältnis zu den Gesamtnettoerträgen, die als Zinsüberschuss vor Risikovorsorge im Kreditgeschäft
und zinsunabhängige Erträge definiert sind
|
70,0% |
75,0% |
Umfang nachhaltiger Finanzierungen
|
Umfang von neuen Finanzierungen, Kapitalmarktemissionen und Investitionen, die von der Unternehmens-, Investment- und Privatbank
in 2022 in Einklang mit dem „Sustainable Finance Framework – Deutsche Bank Group“ vermittelt werden
|
80,0 Mrd € |
74,2 Mrd € |
1 Nähere Informationen zu den Ergebnissen der Deutsche-Bank Gruppenkomponente sind im Geschäftsbericht der Deutschen Bank einzusehen.
Der Gesamtzielerreichungsgrad in 2022 aller vier gleichgewichteten Ziele der Deutsche-Bank-Gruppenkomponente betrug damit
80%.
Gesamtzielerreichung Long-Term Award
Die DWS-Gruppenkomponente fließt mit einem Anteil von 50% und die Deutsche-Bank-Gruppenkomponente mit einem Anteil von 10%
in die Bemessung der gesamten variablen Vergütung ein.
Zusammenfassend ergeben sich im Rahmen des Long-Term Award unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielerreichungsgrade sowie
der Anteile der Ziele an der DWS- bzw. Deutsche-Bank-Gruppenkomponente folgende Gesamtzielerreichungsgrade:
Gesamtzielerreichungsgrad Long-Term Award
Bestandteil und Referenzgröße |
Ziele |
Gewichteter Erreichungsgrad |
Gesamt- zielerreichung
|
Long-Term Award |
DWS-Gruppenkomponente |
50% |
Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation |
47,5% |
79,9% |
Nettomittelaufkommen |
0,0% |
|
Profil im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) |
32,4% |
|
Deutsche-Bank-Gruppenkomponente |
10% |
Harte Kernkapitalquote / Eigenkapitalrendite nach Steuern / Aufwand-Ertrag-Relation /Umfang nachhaltiger Finanzierungen |
80,0% |
80,0% |
Angemessenheit der Vergütung
Die Gesellschafterversammlung überprüft die Angemessenheit des Vergütungssystems, der einzelnen Vergütungskomponenten sowie
der Gesamtvergütung regelmäßig.
Dabei stellt sie sicher, dass die Vergütung gegenüber vergleichbaren Unternehmen marktüblich und angemessen ist und sowohl
der Größe und internationalen Ausrichtung als auch der wirtschaftlichen Lage sowie dem Erfolg der DWS Rechnung trägt.
Zu diesem Zweck erfolgt auch eine Beurteilung der Marktüblichkeit durch externe und interne Vergleichsbetrachtungen:
Horizontal – externer Vergleich
Die Überprüfung der Marktüblichkeit der Gesamtvergütung erfolgt aufgrund der internationalen Ausrichtung des Konzerns auf
Basis von Vergütungsmarktdaten internationaler Vermögensverwalter, die hinsichtlich des verwalteten Vermögens und der Anzahl
der Mitarbeiter vergleichbar sind. In dem Vergleich werden die Vergütungshöhen sowie die Vergütungsstrukturen berücksichtigt.
Zusätzlich wird die Vergütung mit aufgrund der Marktkapitalisierung vergleichbaren, im S- und MDAX börsennotierten Gesellschaften
in Deutschland verglichen.
Vertikal – interner Vergleich
Außerdem berücksichtigt die Gesellschafterversammlung die Entwicklung der Vergütung der Geschäftsführung in einem vertikalen
Vergleich. Hierbei betrachtet sie das Verhältnis der durchschnittlichen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung zur
durchschnittlichen Vergütung der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung sowie der Belegschaft des Konzerns weltweit
im Zeitverlauf. Die Belegschaft setzt sich aus tariflichen und außertariflichen Mitarbeitern zusammen.
Die Überprüfung der Angemessenheit für das Geschäftsjahr 2022 hat ergeben, dass die sich aus der Zielerreichung für das Geschäftsjahr
2022 ergebende Vergütung angemessen ist.
Einhaltung der Vergütungsobergrenzen
Die von der Gesellschafterversammlung gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG für die Gesamtvergütung festgelegte Begrenzung
(Maximalvergütung) in Höhe von einheitlich 9,85 Mio € für jedes Mitglied der Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2022
eingehalten.
Mehrjährige variable Vergütung
Im Einklang mit der InstVV und den anwendbaren Vergütungsvorgaben der EU-Richtlinien AIFMD/OGAW V werden mindestens 60% der
gesamten variablen Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsführung in aufgeschobener Form gewährt. Die in Aussicht gestellte
variable Vergütung kann dabei auch bis zu 100% aufgeschoben gewährt werden.
Mehr als die Hälfte des aufgeschobenen Anteils wird in Form aktienbasierter Vergütungsinstrumente (DWS Restricted Equity Award)
gewährt, während der noch verbleibende andere Teil als aufgeschobene Barvergütung (DWS Restricted Incentive Award) gewährt
wird. Der DWS Restricted Incentive Award kann auch ganz oder teilweise als Award im Rahmen des „DWS Employee Investment Plan
– Elected Employee Investment Plan Award“ gewährt werden, der den Wert ausgewählter zugrundeliegender DWS Investment Fonds
nachbildet. Die aufgeschoben gewährten Vergütungskomponenten, sowohl der DWS Restricted Equity Award als auch der DWS Restricted
Incentive Award und der Elected Employee Investment Plan Award, werden über einen Zeitraum von fünf Jahren in jährlichen Tranchen
zu gleichen Anteilen („Tranche Vesting”) unverfallbar. Die Tranchen des DWS Restricted Equity Award unterliegen nach Fälligkeit
noch einer zusätzlichen Haltefrist von einem Jahr.
Von der nicht aufgeschoben gewährten Vergütung besteht wiederum mehr als die Hälfte aus aktienbasierten Vergütungsinstrumenten
(DWS Equity Upfront Award). Der DWS Equity Upfront Award unterliegt ebenfalls einer zusätzlichen Haltefrist von einem Jahr.
Nur der verbleibende Teil der nicht aufgeschoben gewährten Vergütung kann unmittelbar in bar ausgezahlt werden.
Insgesamt werden somit weniger als 20% der gesamten variablen Vergütung sofort bar ausgezahlt, während mehr als 80% erst zu
einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden. Dabei erstreckt sich die Auszahlung der für ein Geschäftsjahr zugesagten variablen
Vergütung über einen Zeitraum von einem bis zu sechs Jahren. Erst danach können die Mitglieder der Geschäftsführung vollständig
über die für ein Geschäftsjahr zugesagte variable Vergütung verfügen. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des Zurückbehaltungszeitraums
oder der Haltefrist der jeweiligen Tranche.
Während der Zurückbehaltungs- und Haltefrist hängt der Wert der DWS Equity Awards von der Kursentwicklung der DWS-Aktie und
damit von der nachhaltigen Wertentwicklung des Konzerns ab und bindet die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung somit
an den Unternehmenserfolg. Bei Auswahl eines Elected Employee Investment Plan Awards hängt der Wert von der Entwicklung der
ausgewählten zugrundeliegenden DWS Investment Fonds ab.
Überblick über die Vergütungsinstrumente und Zurückbehaltungszeiträume (illustrative Darstellung)
Leistungs- und Verfallbedingungen und Clawback
Die variablen Vergütungsbestandteile unterliegen während der Zurückbehaltungszeiträume und Haltefristen besonderen Leistungs-
und Verfallbedingungen, die bei Eintreten zu einer teilweisen Reduzierung bis hin zu einem vollständigen Verfall der gewährten,
aber noch nicht ausgezahlten variablen Vergütung führen können. Dies sichert eine angemessene Berücksichtigung der Nachhaltigkeit
des Erfolges in der Geschäfts- und Risikostrategie und führt zu einer langfristigen Anreizwirkung der variablen Vergütung
für die Mitglieder der Geschäftsführung.
Insbesondere folgende Ereignisse können dabei zu einem teilweisen oder vollständigen Verfall führen (Malus-Regelung):
– |
Die Nichteinhaltung bestimmter Leistungsbedingungen des DWS-Konzerns im Hinblick auf das Ergebnis des Konzerns vor Steuern,
die Mindesteigenmittelanforderungen im Einklang mit den Regelungen der Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen
(Verordnung (EU) 2019/2033) und die Kapitaladäquanz des Konzerns in Übereinstimmung mit der Erklärung zum Risikoappetit (Risk
Appetite Statement) des DWS-Konzerns.
|
– |
Die Nichteinhaltung bestimmter Leistungsbedingungen des Deutsche-Bank-Konzerns, wie der Ausweis eines Verlustes nach Steuern
aus operativer Geschäftstätigkeit oder das Unterschreiten bestimmter Kapitalanforderungen entsprechender Regulierungs- bzw.
Aufsichtsleitlinien. Nähere Informationen zu den Leistungsbedingungen des Deutsche-Bank-Konzerns sind im Geschäftsbericht
der Deutschen Bank einzusehen.
|
– |
Individuelles Fehlverhalten eines Mitglieds der Geschäftsführung, wie die Verletzung externer oder interner Regularien, bei
einer außerordentlichen Kündigung oder individuellen negativen Erfolgsbeiträgen.
|
Bei Vorliegen bestimmter negativer Erfolgsbeiträge eines Mitglieds der Geschäftsführung kann die Gesellschafterversammlung
im Einklang mit der Regelung gemäß §§ 18 Absatz 5, 20 Absatz 6 InstVV auch bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile
bis zu zwei Jahre nach Ablauf der letzten Zurückbehaltungsfrist zurückfordern (Clawback).
Vor den jeweiligen Fälligkeitsterminen wird regelmäßig und rechtzeitig die Möglichkeit überprüft, variable Vergütungsbestandteile
der Mitglieder der Geschäftsführung teilweise oder vollständig einzubehalten (Malus) oder zurückzufordern (Clawback). Im Geschäftsjahr
2022 wurde auf der Grundlage der Überprüfungen bei einem früheren Mitglied der Geschäftsführung von der Möglichkeit des Aussetzens
und Verschiebens des Unverfallbarkeits- und Freigabedatums für Deferred Awards Gebrauch gemacht. Die Aussetzung und Verschiebung
des Unverfallbarkeits- und Freigabedatums endet mit einer endgültigen Entscheidung über den Verfall oder die Freigabe der
Awards.
In der folgenden Tabelle werden die grundsätzlichen Merkmale der aufgeschobenen und aktienbasierten Vergütungsinstrumente
dargestellt, die den aktiven und früheren Mitgliedern der Geschäftsführung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Geschäftsleitung
seit dem Börsengang im März 2018 zugesagt wurden:
Überblick über Vergütungsinstrumente
Vergütungsinstrument |
Beschreibung |
Zurückbehal- tungszeitraum
|
Haltefrist |
2019-2022
DWS Equity Upfront Award
|
Sofort fällige aktienbasierte Komponente (bar vergütet): Der Wert des DWS Equity Upfront Award hängt von der Kursentwicklung
der DWS-Aktie ab.
|
N/A |
12 Monate |
2019-2022
DWS Restricted Incentive Award
|
Nicht-aktienbasierte Komponente (aufgeschobene Barvergütung): Die Mitglieder der Geschäftsführung können auch wählen, den
gesamten Wert des DWS Restricted Incentive Award oder einen Teil davon in ausgewählte Investment Fonds zu investierten. In
diesem Fall wird der Award im Rahmen des „DWS Employee Investment Plan – Elected Employee Investment Plan Award“ gewährt.
Der Wert des Employee Investment Plan hängt während des Zurückbehaltungszeitraums von der Wertentwicklung der ausgewählten
zugrundeliegenden DWS Investment Fonds ab.
|
Unverfallbarkeit pro rata über fünf Jahre |
N/A |
2019-2022
DWS Restricted Equity Award
|
Aufgeschobene aktienbasierte Komponente (bar vergütet): Der Wert des DWS Restricted Equity Award hängt während des Zurückbehaltungszeitraums
und der Haltefrist von der Kursentwicklung der DWS-Aktie ab.
|
Unverfallbarkeit pro rata über fünf Jahre
|
12 Monate |
2019
DWS Performance Share Unit Award im Rahmen des DWS Equity Plan
|
Einmalige aktienbasierte Komponente (bar vergütet) im Zusammenhang mit dem Börsengang: Der Wert des DWS Performance Share
Unit Award hängt von der Kursentwicklung der DWS-Aktie ab.
|
Unverfallbarkeit pro rata über drei Jahre |
12 Monate |
Leistungen im Falle der Beendigung des Mandats
Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung
Wird die Bestellung eines Mitglieds der Geschäftsführung auf Veranlassung der Gesellschafterversammlung vorzeitig beendet,
ohne dass ein wichtiger Grund zur Abberufung oder zur Kündigung des Anstellungsvertrages vorliegt, sehen die Anstellungsverträge
grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung vor. Zur Ermittlung der Abfindungshöhe sind die Umstände der vorzeitigen
Beendigung des Anstellungsvertrages sowie die Dauer der bisherigen Tätigkeit in der Geschäftsführung zu berücksichtigen. Die
Abfindung beträgt maximal zwei Jahresvergütungen und ist auf die Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages
begrenzt. Für die Berechnung der Abfindung werden die Jahresvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls
auch die voraussichtliche Jahresvergütung für das laufende Geschäftsjahr zugrunde gelegt. Die Festsetzung und die Gewährung
der Abfindung erfolgen im Einklang mit den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, insbesondere den Bestimmungen der
InstVV.
Vorzeitige Beendigungen im Geschäftsjahr 2022
Im Geschäftsjahr 2022 verließen drei Mitglieder der Geschäftsführung vorzeitig die Geschäftsleitung. Dr. Asoka Wöhrmann schied
mit Wirkung zum Ablauf des 9. Juni 2022 aus, sein Anstellungsvertrag endete zum 31. Januar 2023. Mark Cullen verließ mit Wirkung
zum Ablauf des 31. Dezember 2022 die Geschäftsleitung, sein Anstellungsvertrag endet zum 31. März 2023. Stefan Kreuzkamp schied
mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 aus der Geschäftsleitung aus, sein Anstellungsvertrag endete zum 31. Dezember
2022.
Auf der Grundlage der jeweiligen Anstellungsverträge mit der DWS Management GmbH wurden Beendigungsleistungen vereinbart.
Die Höhe der Leistungen orientiert sich insbesondere an der Höhe der bisherigen Vergütung und der Restlaufzeit des Anstellungsvertrags.
Alle drei Mitglieder der Geschäftsführung erhalten bis zum jeweiligen vorzeitigen Beendigungsdatum der Anstellungsverträge
ihre vertragsgemäßen Bezüge (Grundgehalt, variable Vergütung, Beitrag zum Pensionsplan bzw. Pensionszulage sowie sonstige
Leistungen). Die individualisierten Angaben werden in der Tabelle ,Beiträge zur Altersversorgung und Dienstzeitaufwand‘ sowie
den Tabellen im Abschnitt ,Angaben zur Höhe der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022‘ gezeigt.
Zudem wurden folgende Abfindungen vereinbart: Dr. Asoka Wöhrmann erhält eine Abfindung in Höhe von 8.150.000 €. Mit Mark Cullen
wurde eine Abfindung in Höhe von 1.250.000 € vereinbart. Stefan Kreuzkamp erhält eine Abfindung in Höhe von 1.400.000 €.
Für die Abfindungen gelten sämtliche vertraglich vereinbarten Regelungen über variable Vergütungsbestandteile entsprechend,
einschließlich einer Rückforderungsmöglichkeit variabler Vergütung („Clawback“). 60% der jeweiligen Abfindungssumme werden
in aufgeschobener Form über einen Zeitraum von fünf Jahren in gleichen Tranchen gewährt. Aktienbasierte Vergütungsinstrumente
unterliegen nach Fälligkeit noch einer zusätzlichen Haltefrist von einem Jahr.
Die jeweiligen Teilbeträge werden künftig jeweils in dem Berichtsjahr ausgewiesen, in dem sie den Mitgliedern der Geschäftsführung
gemäß den Anforderungen des § 162 AktG gewährt werden (Zufluss).
In dem weiteren Anstellungsvertrag von Stefan Kreuzkamp mit der DWS Investment GmbH wurde auf der Grundlage der in der DWS
Investment GmbH geltenden Regelungen für Beendigungsleistungen durch den Aufsichtsrat eine Abfindung in Höhe von 2.100.000
€ sowie ein Zusatzbeitrag in die betriebliche Altersvorsoge in Höhe von 63.000 € vereinbart.
Leistungen für den Fall der regulären Beendigung
Die Mitglieder der Geschäftsführung erhalten eine Zusage auf eine Altersversorgungsleistung im Rahmen des für Mitarbeiter
der DWS in Deutschland geltenden beitragsorientierten Pensionsplans.
Die folgende Tabelle zeigt die jährlichen Beiträge und den jährlichen Dienstzeitaufwand für die Jahre 2022 und 2021 sowie
die entsprechenden Verpflichtungshöhen jeweils zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 für die im Jahr 2022 tätigen Mitglieder
der Geschäftsführung. Die unterschiedliche Höhe der Beträge resultiert insbesondere aus der unterschiedlichen Dauer der Tätigkeit
als Mitglied der Geschäftsführung.
Beiträge zur Altersversorgung und Dienstzeitaufwand
|
Jährlicher Beitrag |
Summe der Beiträge am Ende des Geschäftsjahres |
Dienstzeitaufwand (IFRS) im Geschäftsjahr |
Barwert der Verpflichtung (IFRS) am Ende des Geschäftsjahres |
in € |
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
DWS Management GmbH: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Dr. Stefan Hoops1 |
175.000 |
— |
175.000 |
— |
182.506 |
— |
185.744 |
— |
Manfred Bauer |
36.000 |
36.000 |
90.000 |
54.000 |
39.002 |
41.430 |
97.274 |
62.602 |
Mark Cullen2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Dirk Görgen |
36.000 |
36.000 |
147.000 |
111.000 |
39.191 |
41.882 |
166.213 |
141.469 |
Stefan Kreuzkamp |
36.000 |
36.000 |
174.000 |
138.000 |
38.805 |
41.620 |
199.785 |
169.617 |
Dr. Karen Kuder3 |
15.000 |
— |
15.000 |
— |
16.318 |
— |
16.658 |
— |
Claire Peel2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Dr. Asoka Wöhrmann4 |
300.000 |
125.000 |
605.000 |
305.000 |
336.506 |
130.186 |
694.368 |
359.294 |
DWS-Konzern: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Manfred Bauer |
54.000 |
54.000 |
135.000 |
81.000 |
58.404 |
61.926 |
145.662 |
93.576 |
Dirk Görgen |
54.000 |
54.000 |
220.500 |
166.500 |
58.628 |
62.442 |
249.109 |
210.932 |
Stefan Kreuzkamp |
54.000 |
54.000 |
681.000 |
627.000 |
58.157 |
62.203 |
869.638 |
863.066 |
Insgesamt |
760.000 |
395.000 |
2.242.500 |
1.482.500 |
827.517 |
441.689 |
2.624.451 |
1.900.556 |
1 Mitglied seit 10. Juni 2022. Auf der Grundlage der Zusage für den Vorsitzenden der Geschäftsführung entspricht die Beitragshöhe
für das Jahr 2022 dem anteiligen Beitrag für sieben Monate.
2 Mark Cullen und Claire Peel haben statt der Versorgungszusage eine jährliche Pensionszulage in Höhe von 90.000 € gewählt.
3 Mitglied seit 1. November 2022.
4 Mitglied bis 9. Juni 2022. Anstellungsvertrag endet am 31. Januar 2023, daher beziehen sich die Beiträge auf das gesamte
Geschäftsjahr 2022. Der Beitrag für den Vorsitzenden der Geschäftsführung wurde ab November 2021 auf 300.000 € p.a. erhöht.
Dies spiegelt sich in den jeweiligen Beiträgen für die Jahre 2021 und 2022.
Anrechnung von Vergütung aus Mandaten
In den Anstellungsverträgen ist mit den Mitgliedern der Geschäftsführung vereinbart, dass diese dafür Sorge tragen, dass ihnen
Vergütungen, die sie als Mitglied eines Organs, insbesondere eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung
eines Konzernunternehmens des DWS- oder Deutsche-Bank-Konzerns (§ 18 AktG) beanspruchen könnten, nicht zufließen. Entsprechend
erhielten die Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022 keine Vergütung aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften.
Dies gilt nicht für die Vergütung, die die Mitglieder der Geschäftsführung mit Zuständigkeit für die Divisionen Investment,
Coverage und Produkt aufgrund ihres weiteren Anstellungsvertrages mit einer Tochtergesellschaft innerhalb des DWS-Konzerns
erhalten.
Vergütungen aus Mandaten – insbesondere Aufsichtsrats- oder Beiratsmandate – eines nicht zum Konzern der DWS und der Deutsche
Bank gehörenden Unternehmens werden zu 50% auf das Grundgehalt angerechnet. Eine Anrechnung von Vergütungen, die 100.000 €
je Mandat und Kalenderjahr nicht überschreiten, findet nicht statt. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte keine Anrechnung aus Mandaten
nicht zum Konzern gehörender Unternehmen.
Vergütungssystem der weiteren Anstellungsverträge mit einer Tochtergesellschaft
Aufgrund regulatorischer Anforderungen haben die Mitglieder der Geschäftsführung mit Zuständigkeit für die Divisionen Investment,
Coverage und Produkt zusätzlich zu ihrem Anstellungsvertrag mit der DWS Management GmbH jeweils einen weiteren Anstellungsvertrag
mit einer Tochtergesellschaft innerhalb des Konzerns, der DWS Investment GmbH. Die Darstellung der Vergütung der Mitglieder
der Geschäftsführung zeigt sowohl die von der DWS Management GmbH als auch die von der im Konzernabschluss konsolidierten
Tochtergesellschaft erhaltene Vergütung. Das der Vergütung in der DWS Investment GmbH zugrundeliegende Vergütungssystem unterliegt
der branchenspezifischen Regulierung gemäß den anwendbaren Vorgaben der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds
(AIFMD) und der EU-Richtlinie betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren V (OGAW V). Sofern Mitarbeiter
der Gesellschaft als Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Deutsche Bank AG identifiziert wurden
(InstVV Material Risk Taker), finden bei abweichenden regulatorischen Vorschriften die strikteren Regelungen Anwendung.
Für die Mitarbeiter der DWS Investment GmbH gelten die Vergütungsstandards und ⁃grundsätze der DWS-Vergütungspolitik, die
jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Politik verwendet die DWS einen Gesamtvergütungsansatz, der Komponenten einer fixen
und einer variablen Vergütung umfasst, die angemessen aufeinander abgestimmt sind.
Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrungen und Kompetenzen sowie den Anforderungen,
der Bedeutung und dem Umfang ihrer Funktionen. Bei der Festlegung eines angemessenen Betrags für die fixe Vergütung werden
das marktübliche Vergütungsniveau für jede Rolle sowie interne Vergleiche und geltende regulatorische Vorgaben herangezogen.
Die variable Vergütung ermöglicht es, Mitarbeiter für ihre individuellen Leistungsbeiträge und Verhaltensweisen zusätzlich
zu entlohnen, ohne eine zu hohe Risikotoleranz zu fördern. Die variable Vergütung besteht grundsätzlich aus zwei Bestandteilen:
Der DWS-Komponente (sie entspricht 25% des Referenzwertes der variablen Vergütung) und der individuellen Komponente (sie entspricht
75% des Referenzwertes der variablen Vergütung).
Für Mitarbeiter, die als InstVV Material Risk Taker identifiziert wurden, wird die DWS-Komponente zur Hälfte anhand der drei
Erfolgskennzahlen auf Ebene des DWS-Konzerns bestimmt, die auch für die Mitglieder der Geschäftsführung gelten: Bereinigte
Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und Profil im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Jede der
Kennzahlen wird mit einem festgelegten Anteil gewichtet. Die zweite Hälfte der DWS-Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt
die vier gleich gewichteten Kennzahlen auf Ebene des Deutsche-Bank-Konzerns, die auch für die Mitglieder der Geschäftsführung
gelten: Harte Kernkapitalquote, Eigenkapitalrendite nach Steuern, Aufwand-Ertrag-Relation und Umfang nachhaltiger Finanzierungen.
Für das Geschäftsjahr 2022 wurde für die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Erfolgskennzahlen auf Ebene
des DWS- sowie des Deutsche-Bank-Konzerns unter Berücksichtigung der Gewichtung von jeweils 50% ein Zielerreichungsgrad von
78,125% festgelegt.
Die individuelle Komponente der variablen Vergütung wird auf der Grundlage, der mit jedem Mitarbeiter für das Geschäftsjahr
vereinbarten Ziele bestimmt.
Sowohl die DWS-Komponente als auch die individuelle Komponente der variablen Vergütung kann in bar oder in Form von aktienbasierten
oder fondsbasierten Instrumenten im Rahmen der Konzern-Vereinbarungen in Bezug auf die aufgeschobene Vergütung ausgezahlt
bzw. gewährt werden. Für Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft werden mindestens 40%
der gesamten variablen Vergütung in aufgeschobener Form gewährt. Abhängig von der Höhe der variablen Vergütung und den Risiken,
die ein Risikoträger begründen kann, wird die Untergrenze auf 60% erhöht. Der Konzern behält sich das Recht vor, den Gesamtbetrag
der variablen Vergütung, einschließlich der DWS-Komponente, auf null zu reduzieren, wenn gemäß geltendem lokalem Recht ein
erhebliches Fehlverhalten, leistungsbezogene Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen oder ein nicht zufriedenstellendes Verhalten
seitens eines Mitarbeiters vorliegen.
Die Gesamtvergütung wird durch Zusatzleistungen ergänzt, die im regulatorischen Sinne als fixe Vergütung gelten, da sie nicht
direkt an die Leistung oder individuelles Ermessen gekoppelt sind.
Mit Zustimmung der Gesellschafter hat die DWS Investment GmbH im Jahr 2022 das Verhältnis von fixer zu variabler Vergütung
im Sinne der angemessenen Gewichtung für Mitarbeiter und Geschäftsleiter von 1:2 auf 1:3 erhöht. Sofern Mitarbeiter der Gesellschaft
als InstVV Material Risk Taker identifiziert wurden, findet die striktere Ratio von 1:2 unverändert Anwendung.
Angaben zur Höhe der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022
Vergütung der im Geschäftsjahr aktiven Mitglieder der Geschäftsführung
Im Folgenden wird die Vergütung der im Geschäftsjahr 2022 aktiven Mitglieder der Geschäftsführung für die Wahrnehmung ihrer
Aufgaben für den und im Namen des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften dargelegt.
Dies umfasst zum einen die für die Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2022 auf individueller Basis
festgelegte Gesamtvergütung.
Darüber hinaus wird die im Berichtsjahr gewährte und geschuldete Vergütung (Zufluss) gemäß den Anforderungen des § 162 AktG
ausgewiesen. Die Zuflüsse werden unterteilt in fixe und variable Vergütungsbestandteile einschließlich der Nebenleistungen
dargestellt.
Die Zuflüsse sowie die für das Jahr 2022 festgelegte Vergütung aus den weiteren Anstellungsverträgen der Mitglieder der Geschäftsführung
mit Zuständigkeit für die Divisionen Investment, Coverage und Produkt werden jeweils separat dargestellt; die Angaben beziehen
sich auf den Zeitraum, in welchem sie Mitglied der Geschäftsführung waren.
Festgelegte Gesamtvergütung
Die Gesellschafterversammlung hat dem Vorschlag des Gemeinsamen Ausschusses folgend die Vergütung und ihre Zusammensetzung
im Rahmen der Anstellungsverträge mit der DWS Management GmbH für das Geschäftsjahr 2022 auf Basis der Bewertung der Erreichung
der Ziele wie folgt festgelegt:
Gesamtvergütung für die Geschäftsjahre 2022 und 2021
|
2022 |
2021 |
in € |
Grundgehalt |
Short-Term Award
|
Long-Term Award
|
Variable Vergütung |
Gesamt- vergütung
|
Gesamt- vergütung
|
Dr. Stefan Hoops1 |
1.563.333 |
1.139.000 |
1.070.883 |
2.209.883 |
3.773.216 |
— |
Manfred Bauer2 |
380.000 |
92.400 |
95.900 |
188.300 |
568.300 |
642.500 |
Mark Cullen |
1.250.000 |
644.800 |
743.225 |
1.388.025 |
2.638.025 |
3.284.375 |
Dirk Görgen2 |
480.000 |
225.600 |
230.160 |
455.760 |
935.760 |
1.124.400 |
Stefan Kreuzkamp2 |
500.000 |
270.200 |
335.650 |
605.850 |
1.105.850 |
1.383.750 |
Dr. Karen Kuder3 |
158.333 |
38.333 |
39.958 |
78.291 |
236.624 |
— |
Claire Peel |
1.200.000 |
369.600 |
383.600 |
753.200 |
1.953.200 |
2.250.000 |
Dr. Asoka Wöhrmann4 |
2.400.000 |
1.440.000 |
1.726.200 |
3.166.200 |
5.566.200 |
6.945.000 |
Insgesamt |
7.931.666 |
4.219.933 |
4.625.576 |
8.845.509 |
16.777.175 |
15.630.025 |
1 Mitglied seit 10. Juni 2022.
2 Die obige Darstellung umfasst die im Rahmen des Anstellungsvertrags mit der DWS Management GmbH (anteilige Arbeitszeit von
40%) festgelegte Gesamtvergütung.
3 Mitglied seit 1. November 2022.
4 Mitglied bis 9. Juni 2022. Anstellungsvertrag endet am 31. Januar 2023, daher beziehen sich die Vergütungsangaben auf das
gesamte Geschäftsjahr 2022.
In den weiteren Anstellungsverträgen der Mitglieder der Geschäftsführung mit Zuständigkeit für die Divisionen Investment,
Coverage und Produkt (anteilige Arbeitszeit von 60%) wurde durch den Aufsichtsrat der DWS Investment GmbH die Vergütung und
ihre Zusammensetzung für das Geschäftsjahr 2022 auf Basis der Bewertung der Erreichung der jeweiligen Ziele wie folgt festgelegt:
Gesamtvergütung in weiteren Anstellungsverträgen für die Geschäftsjahre 2022 und 2021
|
2022 |
2021 |
in € |
Grundgehalt |
Variable Vergütung
|
Gesamt- vergütung
|
Gesamt- vergütung
|
Manfred Bauer |
570.000 |
351.094 |
921.094 |
951.563 |
Dirk Görgen |
720.000 |
869.625 |
1.589.625 |
1.608.750 |
Stefan Kreuzkamp |
750.000 |
953.203 |
1.703.203 |
1.849.219 |
Insgesamt |
2.040.000 |
2.173.922 |
4.213.922 |
4.409.532 |
Zusammenfassend wurden den Mitgliedern der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022 in der DWS Management GmbH und den
weiteren Anstellungsverträgen folgende aktienbasierte Vergütungsbestandteile zugesagt:
Aktienbasierte Vergütung
|
2022 |
2021 |
|
Aktienbasierte Vergütung in €
|
Aktienbasierte Vergütung in Einheiten1 |
Aktienbasierte Vergütung in €
|
Aktienbasierte Vergütung in Einheiten1 |
Gewährt von der DWS Management GmbH |
4.422.769 |
144.064 |
4.710.024 |
138.547 |
Gewährt vom DWS-Konzern |
1.086.962 |
35.406 |
1.184.771 |
34.851 |
Insgesamt |
5.509.731 |
179.470 |
5.894.795 |
173.397 |
1 Die Anzahl der Einheiten wurde mittels Division der jeweiligen Eurobeträge durch den Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse
der DWS-Aktie an den letzten zehn Handelstagen vor dem 1. März 2023 bzw. 1. März 2022 ermittelt.
Gewährte und geschuldete Vergütung (Zufluss)
Die nachstehenden Tabellen zeigen die den im Geschäftsjahr 2022 aktiven Mitgliedern der Geschäftsführung gewährten und geschuldeten
fixen sowie variablen Vergütungsbestandteile (unterteilt in Barvergütung sowie die verschiedenen Vergütungsinstrumente differenziert
nach den jeweiligen Zusagejahren). Es handelt sich dabei um die Vergütungsbestandteile, die den einzelnen Mitgliedern der
Geschäftsführung innerhalb des Berichtszeitraums entweder tatsächlich zugeflossen sind („gewährt“) oder im Berichtszeitraum
bereits rechtlich fällig waren, aber noch nicht zugeflossen sind („geschuldet“). Neben den Vergütungshöhen werden gemäß §
162 Absatz 1 Satz 2 AktG zusätzlich die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung
gezeigt.
In Bezug auf die in aufgeschobener Form gewährten und im Berichtsjahr zugeflossenen Vergütungsbestandteile vergangener Jahre,
wurden die jeweiligen Leistungsbedingungen des DWS-Konzerns und des Deutsche-Bank-Konzerns erfüllt.
Gewährte und geschuldete Vergütung in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 gemäß § 162 AktG
|
Dr. Stefan Hoops (Mitglied seit 10. Juni 2022) |
Manfred Bauer |
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
|
|
|
|
|
DWS Management GmbH
|
DWS- Konzern
|
Gesamt |
Relativer Anteil
|
DWS Management GmbH
|
DWS- Konzern
|
Gesamt |
Relativer Anteil
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Festvergütung (Grundgehalt) |
1.563 |
100 |
— |
N/A |
380 |
570 |
950 |
64 |
380 |
570 |
950 |
95 |
Pensionszulage |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nebenleistungen |
1 |
0 |
— |
N/A |
2851 |
4 |
289 |
19 |
0 |
4 |
4 |
0 |
Summe der festen Vergütungsbestandteile |
1.564 |
100 |
— |
N/A |
665 |
574 |
1.239 |
83 |
380 |
574 |
954 |
95 |
Variable Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Barvergütung für 2021 (2020) |
0 |
0 |
— |
N/A |
52 |
76 |
129 |
9 |
20 |
30 |
50 |
5 |
DWS Restricted Incentive Awards: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 DWS Restricted Incentive Award für 2020 |
0 |
0 |
— |
N/A |
6 |
23 |
29 |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2021 Elected Employee Investment Plan Award für 2020 |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2020 DWS Restricted Incentive Award für 2019 |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2020 Elected Employee Investment Plan Award für 2019 |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2019 DWS Restricted Incentive Award für 2018 |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2019 Elected Employee Investment Plan Award für 2018 |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
DWS Equity Awards: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 DWS Equity Upfront Award für 2020 |
0 |
0 |
— |
N/A |
21 |
78 |
99 |
7 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2020 DWS Equity Upfront Award für 2019 |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2020 DWS Restricted Equity Award für 2019 |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2019 DWS Restricted Equity Award für 2018 |
0 |
0 |
— |
N/A |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe der variablen Vergütungsbestandteile |
0 |
0 |
— |
N/A |
80 |
177 |
256 |
17 |
20 |
30 |
50 |
5 |
Gesamtvergütung |
1.564 |
100 |
— |
N/A |
744 |
751 |
1.495 |
100 |
400 |
604 |
1.004 |
100 |
1 Die ausgewiesenen Nebenleistungen umfassen die Lohnsteuer für die aus der Kostenübernahme für rechtliche Beratung resultierenden
geldwerten Vorteile in Höhe von 285 Tsd €; siehe dazu auch Abschnitt ,Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022‘.
|
Mark Cullen1 |
Dirk Görgen |
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
|
|
|
|
|
DWS Management GmbH
|
DWS- Konzern |
Gesamt |
Relativer Anteil
|
DWS Management GmbH
|
DWS- Konzern
|
Gesamt |
Relativer Anteil
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Festvergütung (Grundgehalt) |
1.250 |
48 |
1.250 |
58 |
480 |
720 |
1.200 |
58 |
480 |
720 |
1.200 |
78 |
Pensionszulage |
90 |
3 |
90 |
4 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nebenleistungen |
2382 |
9 |
7 |
0 |
2633 |
-24 |
261 |
13 |
0 |
-24 |
-2 |
0 |
Summe der festen Vergütungsbestandteile |
1.578 |
60 |
1.347 |
63 |
743 |
718 |
1.461 |
70 |
480 |
718 |
1.198 |
78 |
Variable Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Barvergütung für 2021 (2020) |
356 |
14 |
338 |
16 |
129 |
178 |
307 |
15 |
72 |
103 |
175 |
11 |
DWS Restricted Incentive Awards: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 DWS Restricted Incentive Award für 2020 |
35 |
1 |
0 |
0 |
22 |
31 |
52 |
3 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2021 Elected Employee Investment Plan Award für 2020 |
72 |
3 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2020 DWS Restricted Incentive Award für 2019 |
106 |
4 |
106 |
5 |
15 |
23 |
38 |
2 |
15 |
23 |
38 |
2 |
|
2020 Elected Employee Investment Plan Award für 2019 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2019 DWS Restricted Incentive Award für 2018 |
7 |
0 |
7 |
0 |
1 |
1 |
2 |
0 |
1 |
1 |
2 |
0 |
|
2019 Elected Employee Investment Plan Award für 2018 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
DWS Equity Awards: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 DWS Equity Upfront Award für 2020 |
345 |
13 |
0 |
0 |
73 |
105 |
178 |
9 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2020 DWS Equity Upfront Award für 2019 |
0 |
0 |
346 |
16 |
0 |
0 |
0 |
0 |
50 |
74 |
124 |
8 |
|
2020 DWS Restricted Equity Award für 2019 |
101 |
4 |
0 |
0 |
15 |
22 |
36 |
2 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
2019 DWS Restricted Equity Award für 2018 |
9 |
0 |
10 |
0 |
1 |
2 |
3 |
0 |
1 |
2 |
3 |
0 |
Summe der variablen Vergütungsbestandteile |
1.032 |
40 |
806 |
37 |
256 |
361 |
617 |
30 |
139 |
203 |
342 |
22 |
Gesamtvergütung |
2.610 |
100 |
2.152 |
100 |
999 |
1.079 |
2.078 |
100 |
619 |
921 |
1.540 |
100 |
1 Mitglied bis 31. Dezember 2022. Anstellungsvertrag endet am 31. März 2023.
2 Die ausgewiesenen Nebenleistungen umfassen die Lohnsteuer für die aus der Kostenübernahme für rechtliche Beratung resultierenden
geldwerten Vorteile in Höhe von 216 Tsd €; siehe dazu auch Abschnitt ,Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022‘.
3 Die ausgewiesenen Nebenleistungen umfassen die Lohnsteuer für die aus der Kostenübernahme für rechtliche Beratung resultierenden
geldwerten Vorteile in Höhe von 263 Tsd €; siehe dazu auch Abschnitt ,Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022‘.
4 Aufgrund der wirtschaftlichen Beteiligung an den Kosten eines Firmenfahrrads, welche die Höhe der anderen Nebenleistungen
übersteigt, ist für das Geschäftsjahr 2022 und 2021 ein Negativ-Saldo auszuweisen.
|
Stefan Kreuzkamp1 |
Dr. Karen Kuder (Mitglied seit 1. November 2022) |
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
|
DWS Management GmbH |
DWS-Konzern |
Gesamt |
Relativer Anteil |
DWS Management GmbH |
DWS-Konzern |
Gesamt |
Relativer Anteil |
|
|
|
|
|
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Festvergütung (Grundgehalt) |
500 |
750 |
1.250 |
46 |
500 |
750 |
1.250 |
56 |
158 |
100 |
— |
N/A |
Pensionszulage |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
— |
N/A |
Nebenleistungen |
2632 |
6 |
268 |
10 |
0 |
3 |
3 |
0 |
1 |
0 |
— |
N/A |
Summe der festen Vergütungsbestandteile |
763 |
756 |
1.518 |
56 |
500 |
753 |
1.253 |
57 |
159 |
100 |
— |
N/A |
Variable Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Barvergütung für 2021 (2020) |
177 |
220 |
397 |
15 |
129 |
175 |
304 |
14 |
0 |
0 |
— |
N/A |
DWS Restricted Incentive Awards: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 DWS Restricted Incentive Award für 2020 |
39 |
53 |
91 |
3 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
— |
N/A |
|
2021 Elected Employee Investment Plan Award für 2020 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
— |
N/A |
|
2020 DWS Restricted Incentive Award für 2019 |
45 |
64 |
110 |
4 |
45 |
64 |
109 |
5 |
0 |
0 |
— |
N/A |
|
2020 Elected Employee Investment Plan Award für 2019 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
— |
N/A |
|
2019 DWS Restricted Incentive Award für 2018 |
30 |
10 |
40 |
1 |
30 |
10 |
40 |
2 |
0 |
0 |
— |
N/A |
|
2019 Elected Employee Investment Plan Award für 2018 |
0 |
39 |
39 |
1 |
0 |
39 |
39 |
2 |
0 |
0 |
— |
N/A |
DWS Equity Awards: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 DWS Equity Upfront Award für 2020 |
132 |
179 |
312 |
11 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
— |
N/A |
|
2020 DWS Equity Upfront Award für 2019 |
0 |
0 |
0 |
0 |
147 |
210 |
357 |
16 |
0 |
0 |
— |
N/A |
|
2020 DWS Restricted Equity Award für 2019 |
43 |
61 |
104 |
4 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
— |
N/A |
|
2019 DWS Restricted Equity Award für 2018 |
42 |
69 |
111 |
4 |
43 |
71 |
114 |
5 |
0 |
0 |
— |
N/A |
Summe der variablen Vergütungsbestandteile |
508 |
695 |
1.203 |
44 |
395 |
569 |
964 |
43 |
0 |
0 |
— |
N/A |
Gesamtvergütung |
1.271 |
1.450 |
2.721 |
100 |
895 |
1.322 |
2.217 |
100 |
159 |
100 |
— |
N/A |
1 Mitglied bis 31. Dezember 2022. Anstellungsvertrag endet am 31. Dezember 2022.
2 Die ausgewiesenen Nebenleistungen umfassen die Lohnsteuer für die aus der Kostenübernahme für rechtliche Beratung resultierenden
geldwerten Vorteile in Höhe von 263 Tsd €; siehe dazu auch Abschnitt ,Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022‘.
|
Claire Peel |
Dr. Asoka Wöhrmann (Mitglied bis 9. Juni 2022)1 |
|
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
Feste Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Festvergütung (Grundgehalt) |
1.200 |
65 |
1.200 |
72 |
2.400 |
41 |
2.400 |
60 |
Pensionszulage |
90 |
5 |
90 |
5 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nebenleistungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
1.3692 |
23 |
6 |
0 |
Summe der festen Vergütungsbestandteile |
1.290 |
70 |
1.290 |
77 |
3.769 |
64 |
2.406 |
61 |
Variable Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Barvergütung für 2021 (2020) |
210 |
11 |
147 |
9 |
682 |
12 |
575 |
14 |
DWS Restricted Incentive Awards: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 DWS Restricted Incentive Award für 2020 |
44 |
2 |
0 |
0 |
215 |
4 |
0 |
0 |
|
2021 Elected Employee Investment Plan Award für 2020 |
0 |
0 |
0 |
0 |
54 |
1 |
0 |
0 |
|
2020 DWS Restricted Incentive Award für 2019 |
41 |
2 |
41 |
2 |
202 |
3 |
202 |
5 |
|
2020 Elected Employee Investment Plan Award für 2019 |
0 |
0 |
0 |
0 |
106 |
2 |
102 |
3 |
|
2019 DWS Restricted Incentive Award für 2018 |
28 |
2 |
28 |
2 |
0 |
0 |
35 |
1 |
|
2019 Elected Employee Investment Plan Award für 2018 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
DWS Equity Awards: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2021 DWS Equity Upfront Award für 2020 |
151 |
8 |
0 |
0 |
588 |
10 |
0 |
0 |
|
2020 DWS Equity Upfront Award für 2019 |
0 |
0 |
132 |
8 |
0 |
0 |
605 |
15 |
|
2020 DWS Restricted Equity Award für 2019 |
39 |
2 |
0 |
0 |
275 |
5 |
0 |
0 |
|
2019 DWS Restricted Equity Award für 2018 |
39 |
2 |
40 |
2 |
0 |
0 |
51 |
1 |
Summe der variablen Vergütungsbestandteile |
551 |
30 |
387 |
23 |
2.121 |
36 |
1.570 |
39 |
Gesamtvergütung |
1.841 |
100 |
1.677 |
100 |
5.890 |
100 |
3.976 |
100 |
1 Mitglied bis 9. Juni 2022. Anstellungsvertrag endet am 31. Januar 2023, daher beziehen sich die Vergütungsangaben auf das
gesamte Geschäftsjahr 2022.
2 Die ausgewiesenen Nebenleistungen umfassen die Lohnsteuer für die aus der Kostenübernahme für rechtliche Beratung resultierenden
geldwerten Vorteile in Höhe von 1.363 Tsd €; siehe dazu auch Abschnitt ,Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022‘.
Vergütung der früheren Mitglieder der Geschäftsführung
Gewährte und geschuldete Vergütung (Zufluss)
Die nachstehenden Tabellen zeigen die den ausgeschiedenen Mitgliedern der Geschäftsführung – dargestellt in der Reihenfolge
ihres Austrittsdatums – im Hinblick auf ihre frühere Tätigkeit als Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr gewährte
und geschuldete Vergütung (Zuflüsse) gemäß § 162 AktG. Die Zuflüsse aus variablen Vergütungsbestandteilen werden unterteilt
in Barvergütung sowie die verschiedenen Vergütungsinstrumente dargestellt. Es handelt sich dabei um die Vergütungsbestandteile,
die den früheren Mitgliedern der Geschäftsführung innerhalb des Berichtszeitraums entweder tatsächlich zugeflossen sind („gewährt“)
oder im Berichtszeitraum bereits rechtlich fällig waren, aber noch nicht zugeflossen sind („geschuldet“). Darüber hinaus werden
die Zuflüsse aus weiteren Anstellungsverträgen der Mitglieder der Geschäftsführung aus Zusagen während der Zeit, in der sie
Mitglieder der Geschäftsführung waren, dargestellt. Neben den Vergütungshöhen werden gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 AktG zusätzlich
die relativen Anteile der variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung gezeigt.
In Bezug auf die in aufgeschobener Form gewährten und im Berichtsjahr zugeflossenen Vergütungsbestandteile vergangener Jahre,
wurden die jeweiligen Leistungsbedingungen des DWS-Konzerns und des Deutsche-Bank-Konzerns erfüllt.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2022 gemäß § 162 AktG für ausgeschiedene Mitglieder der Geschäftsführung
|
Pierre Cherki (Mitglied bis 9. Juni 2020) |
Robert Kendall (Mitglied bis 9. Juni 2020) |
Nikolaus von Tippelskirch (Mitglied bis 9. Juni 2020) |
|
2022 |
2022 |
2022 |
|
DWS Management GmbH |
DWS-Konzern |
Gesamt |
Relativer Anteil |
DWS Management GmbH |
DWS-Konzern |
Gesamt |
Relativer Anteil |
Gesamt |
Relativer Anteil |
|
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
Variable Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
DWS Equity Upfront Award |
70 |
0 |
70 |
11 |
50 |
0 |
50 |
12 |
100 |
41 |
DWS Restricted Incentive Award |
149 |
13 |
162 |
26 |
105 |
79 |
184 |
44 |
83 |
34 |
Elected EIP Award |
0 |
119 |
119 |
19 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
DWS Restricted Equity Award |
133 |
134 |
267 |
43 |
94 |
92 |
186 |
44 |
61 |
25 |
Gesamtvergütung |
352 |
266 |
618 |
100 |
249 |
171 |
420 |
100 |
244 |
100 |
|
Jonathan Eilbeck (Mitglied bis 30. November 2018) |
Thorsten Michalik (Mitglied bis 30. November 2018) |
Nicolas Moreau1 (Mitglied bis 25. Oktober 2018)
|
|
2022 |
2022 |
2022 |
|
Gesamt |
Relativer Anteil
|
DWS Management GmbH
|
DWS- Konzern
|
Gesamt |
Relativer Anteil
|
Gesamt |
Relativer Anteil
|
|
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in Tsd € |
in Tsd € |
in % |
in Tsd € |
in % |
Variable Vergütungsbestandteile: |
|
|
|
|
|
|
|
|
DWS Equity Upfront Award |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
DWS Restricted Incentive Award |
38 |
42 |
15 |
30 |
45 |
42 |
90 |
42 |
Elected EIP Award |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
DWS Restricted Equity Award |
53 |
58 |
21 |
42 |
63 |
58 |
126 |
58 |
Gesamtvergütung |
90 |
100 |
36 |
72 |
108 |
100 |
216 |
100 |
1 Die obige Darstellung umfasst Zuflüsse im Hinblick auf die frühere Tätigkeit von Herrn Moreau als Mitglied der Geschäftsführung.
Zuflüsse im Hinblick auf die frühere Tätigkeit von Herrn Moreau als Vorstandsmitglied der Deutsche Bank AG sind im Vergütungsbericht
der Deutschen Bank veröffentlicht.
Pensionsleistungen
An frühere Mitglieder der Geschäftsführung wurden bisher keine Pensionsleistungen gezahlt.
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung der DWS KGaA geregelt. Jegliche Änderungen der Satzung bedürfen
eines Beschlusses der Hauptversammlung der DWS KGaA.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung („Aufsichtsratsvergütung“). Die jährliche Grundvergütung
beträgt für jedes Mitglied 85.000 €, für den Aufsichtsratsvorsitzenden das Zweifache und für den Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
das Eineinhalbfache dieses Betrages.
Für Mitgliedschaft und Vorsitz in den Ausschüssen des Aufsichtsrats werden zusätzlich feste jährliche Vergütungen wie folgt
gezahlt.
Vergütung der Ausschüsse
in € |
Vorsitzender/ Vorsitzende
|
Mitglied |
Prüfungs- und Risikoausschuss |
40.000 |
20.000 |
Nominierungsausschuss |
20.000 |
15.000 |
Vergütungskontrollausschuss |
20.000 |
15.000 |
Sonderausschuss ESG-Angelegenheiten |
20.000 |
15.000 |
Die Aufsichtsratsvergütung wird jeweils innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres ausgezahlt.
Bei unterjährigen Wechseln im Aufsichtsrat erfolgt die Vergütung für das Geschäftsjahr zeitanteilig, und zwar mit Aufrundung/Abrundung
auf volle Monate.
Die DWS KGaA erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ferner die durch die Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen und eine
etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Außerdem werden für jedes Mitglied des Aufsichtsrats
etwaige nach ausländischen Gesetzen für die Aufsichtsratstätigkeit entstehende Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen
bezahlt. Schließlich werden dem Aufsichtsratsvorsitzenden in angemessenem Umfang Reisekosten für durch seine Funktion veranlasste
Repräsentationsaufgaben erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der DWS KGaA von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
mit Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Für das Geschäftsjahr 2022 bestand eine durch den Deutsche-Bank-Konzern
abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats.
Die derzeitige Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und das zugrunde liegende Vergütungssystem wurde in 2018 vor dem Börsengang
der DWS KGaA mit Unterstützung eines unabhängigen externen Vergütungsberaters entwickelt. Die Vergütung berücksichtigt dabei
die Aufgaben, die Anforderungen und den Zeitaufwand der Mitglieder des Aufsichtsrats. Sie reflektiert zudem, basierend auf
einem horizontalen Peer Group-Vergleich, die Vergütungsregelungen von Mitbewerbern und ausgewählten deutschen börsennotierten
Unternehmen von vergleichbarer Größe, Marktkapitalisierung und Struktur und ist daher wettbewerbsfähig.
Der Aufsichtsrat beschäftigt sich mit der Angemessenheit der Vergütungshöhe und des Vergütungssystems in seiner jährlichen
Selbstbeurteilung im Rahmen der Effizienzprüfung.
Zudem wird die Aufsichtsratsvergütung von Zeit zu Zeit mit Hilfe unabhängiger externer Experten auf Veranlassung des Aufsichtsrats
oder der Geschäftsführung, welche die persönlich haftende Gesellschafterin vertritt, überprüft. Gestützt auf die Ergebnisse
einer im ersten Quartal 2021 durchgeführten Überprüfung sahen die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat keine Veranlassung
für Anpassungen. Entsprechend wurde der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 die Bestätigung der aktuellen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
vorgeschlagen und mit 99,85% der gültigen Stimmen gebilligt.
Für den Fall, dass die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat Anlass für Anpassungen sehen, werden sie der Hauptversammlung
ein überarbeitetes Vergütungssystem sowie einen Vorschlag für die entsprechende Änderung der Satzung der DWS KGaA vorlegen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, einschließlich des zugrunde liegenden Vergütungssystems, wird der Hauptversammlung
in jedem Fall alle vier Jahre zur Billigung vorgelegt. Bei Vorliegen eines potentiellen Interessenkonflikts einzelner Geschäftsführer
oder Aufsichtsratsmitglieder in Bezug auf das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wird ein solcher Konflikt in Übereinstimmung
mit den bestehenden Richtlinien und Verfahren behandelt.
Nach Auffassung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats ist die Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung als reine Festvergütung
ohne leistungsbezogene Elemente am besten geeignet, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seine Beratungs- und Überwachungsfunktion
sachgerecht zu reflektieren und zu fördern. Dem Aufsichtsrat wird damit ermöglicht, seine Entscheidungen objektiv und unabhängig
von der Geschäftsführung im Interesse der Gesellschaft zu treffen, ohne sich dabei an möglicherweise kurzfristigen Geschäftserfolgen
zu orientieren, die in einer variablen Vergütung reflektiert sein könnten.
Die Aufsichtsratsvergütung bildet ein sinnvolles Gegengewicht zum strategisch ausgerichteten Vergütungssystem für die Geschäftsführer,
das sowohl fixe als auch variable Bestandteile enthält. Damit trägt die Aufsichtsratsvergütung zur Implementierung einer nachhaltigen
Unternehmensstrategie der DWS KGaA bei.
Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung ist sichergestellt, dass die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein
wird, hervorragend qualifizierte Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu gewinnen; auch hierdurch trägt die
Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
bei.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die jedem Aufsichtsratsmitglied gewährte und geschuldete Aufsichtsratsvergütung (ohne Umsatzsteuer)
für das Geschäftsjahr 2022 gemäß § 162 AktG.
Nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat zahlt die DWS KGaA dessen Mitgliedern keine weiteren Leistungen.
Aufsichtsratsvergütung
|
Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 |
Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 |
in € |
Aufsichtsrat |
Prüfungs- und Risikoaus- schuss
|
Vergütungs- kontroll- ausschuss
|
Nomi- nierungs- ausschuss
|
Sonder- ausschus ESG- Angelegen- heiten
|
Insgesamt |
Aufsichtsrat |
Prüfungs- und Risiko- ausschuss
|
Vergütungs- kontroll- ausschuss
|
Nomi- nierungs- ausschuss
|
Insgesamt |
Karl von Rohr1 |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
Ute Wolf |
127.500 |
40.000 |
— |
— |
15.000 |
182.500 |
127.500 |
40.000 |
— |
— |
167.500 |
Stephan Accorsini |
85.000 |
20.000 |
— |
— |
— |
105.000 |
85.000 |
20.000 |
— |
— |
105.000 |
Annabelle Bexiga |
85.000 |
— |
15.000 |
— |
— |
100.000 |
85.000 |
— |
15.000 |
— |
100.000 |
Aldo Cardoso |
85.000 |
20.000 |
15.000 |
— |
— |
120.000 |
85.000 |
20.000 |
15.000 |
— |
120.000 |
Minoru Kimura2 |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
Bernd Leukert1 |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
— |
Angela Meurer |
85.000 |
— |
— |
— |
— |
85.000 |
85.000 |
— |
— |
— |
85.000 |
Richard I. Morris, Jr. |
85.000 |
20.000 |
— |
15.000 |
15.000 |
135.000 |
85.000 |
20.000 |
— |
15.000 |
120.000 |
Erwin Stengele |
85.000 |
— |
15.000 |
— |
— |
100.000 |
85.000 |
— |
15.000 |
— |
100.000 |
Margret Suckale |
85.000 |
— |
20.000 |
15.000 |
— |
120.000 |
85.000 |
— |
20.000 |
15.000 |
120.000 |
Said Zanjani |
85.000 |
— |
— |
15.000 |
15.000 |
115.000 |
85.000 |
— |
— |
15.000 |
100.000 |
1 Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, die dem Deutsche-Bank-Konzern angehören, haben im Einklang mit den Richtlinien und Verfahren
des Deutsche-Bank-Konzerns auf ihre Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
2 In 2022 und 2021 verzichtete ein unabhängiger Aktionärsvertreter im Einklang mit den für ihn geltenden Richtlinien und Verfahren
auf seine Aufsichtsratsvergütung.
Vergütung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
Die Vergütung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses ist in der Satzung der DWS KGaA geregelt. Die feste jährliche Vergütung
der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses beträgt 20.000 €, die des Vorsitzenden 40.000 €.
Die Vergütung wird jeweils innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres ausgezahlt.
Bei unterjährigen Wechseln im Gemeinsamen Ausschuss erfolgt die Vergütung für das Geschäftsjahr zeitanteilig, und zwar mit
Aufrundung/Abrundung auf volle Monate.
Den Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses werden ferner die durch die Ausübung ihres Amts entstehenden Auslagen und eine
etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer durch das Unternehmen erstattet. Außerdem werden
für jedes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses etwaige nach ausländischen Gesetzen für die Ausschusstätigkeit entstehende
Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen bezahlt. Schließlich werden dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses in angemessenem
Umfang Reisekosten für durch seine Funktion veranlasste Repräsentationsaufgaben erstattet.
Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses werden in eine im Interesse der DWS KGaA von dieser in angemessener Höhe unterhaltene
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Für das Geschäftsjahr 2022
bestand eine durch den Deutsche-Bank-Konzern abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des
Gemeinsamen Ausschusses.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die jedem Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses gewährte und geschuldete Vergütung (ohne Umsatzsteuer)
für das Geschäftsjahr 2022.
Vergütung der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
in € |
Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 |
Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 |
Karl von Rohr1 |
— |
— |
Minoru Kimura2 |
— |
— |
James von Moltke1 |
— |
— |
Ute Wolf |
20.000 |
20.000 |
1 Die von der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin entsendeten Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses,
die dem Deutsche-Bank-Konzern angehören, haben im Einklang mit den Richtlinien und Verfahren des Deutsche-Bank-Konzerns auf
ihre Vergütung verzichtet.
2 In 2022 und 2021 verzichtete ein von den Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat aus ihrer Mitte entsendetes Mitglied des Gemeinsamen
Ausschusses im Einklang mit den für ihn geltenden Richtlinien und Verfahren auf seine Vergütung.
Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die vergleichende Darstellung zeigt die jährliche Veränderung der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats,
der Ertragsentwicklung der DWS KGaA und des Konzerns sowie der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis.
Die Angaben gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AktG werden in den folgenden Jahren sukzessive um die Veränderung eines Geschäftsjahres
gegenüber dem Vorjahr erweitert, bis ein Betrachtungszeitraum von fünf Jahren erreicht ist. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden
dann jeweils die jährlichen Veränderungen für die letzten fünf Jahre gezeigt.
Die Angaben zur Vergütung der aktiven und früheren Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats entsprechen der gemäß
§ 162 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG gewährten und geschuldeten Vergütung (Zufluss).
Für die Darstellung der Ertragsentwicklung ist nach gesetzlichen Vorgaben auf die rechtlich selbständige, börsennotierte Gesellschaft
abzustellen. Entsprechend wird als Ertrag im Sinne von § 162 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AktG der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
der DWS KGaA gezeigt. Da sich die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung nach Konzerngrößen bemisst, werden für die
Ertragsentwicklung außerdem das Ergebnis nach Steuern sowie die bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation und das Nettomittelaufkommen
des Konzerns dargestellt. Letztere fließen als wichtige Erfolgskennzahlen für den Konzern mit einem Anteil von insgesamt 35%
in die Leistungsbemessung der variablen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung ein. Für die Vergleichsgruppe der Arbeitnehmer
wurden aufgrund der internationalen Ausrichtung des Konzerns alle Arbeitnehmer des Konzerns weltweit berücksichtigt; dies
entspricht dem Ansatz der vertikalen Vergleichsbetrachtung im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit.
in Tsd € (sofern nicht anders angegeben) |
2022 |
2021 |
2020 |
Veränderung 2022 gegenüber 2021 in %
|
Veränderung 2021 gegenüber 2020 in %
|
1. Ertragsentwicklung der Gesellschaft |
|
|
|
|
|
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (–) DWS KGaA (in Mio €) |
412 |
532 |
388 |
-23 |
37 |
Ergebnis nach Steuern DWS-Konzern (in Mio €) |
595 |
782 |
558 |
-24 |
40 |
Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation DWS-Konzern (in %) |
60,6 |
58,1 |
64,5 |
2,5 PP |
-6,4 PP |
Nettomittelaufkommen DWS-Konzern (in Mrd €) |
-20 |
48 |
30 |
N/A |
N/A |
2. Durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern |
|
|
|
|
|
Weltweit auf Vollzeitbasis |
190 |
193 |
179 |
-2 |
8 |
3. Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung |
|
|
|
|
|
Gegenwärtige Mitglieder der Geschäftsführung: |
|
|
|
|
|
|
Dr. Stefan Hoops (Mitglied seit 10. Juni 2022) |
1.564 |
— |
— |
N/A |
N/A |
|
Manfred Bauer (Mitglied seit 1. Juli 2020) |
1.495 |
1.004 |
478 |
49 |
110 |
|
Mark Cullen |
2.610 |
2.152 |
1.741 |
21 |
24 |
|
Dirk Görgen |
2.078 |
1.540 |
1.215 |
35 |
27 |
|
Stefan Kreuzkamp |
2.721 |
2.217 |
2.101 |
23 |
6 |
|
Dr. Karen Kuder (Mitglied seit 1. November 2022) |
159 |
— |
— |
N/A |
N/A |
|
Claire Peel |
1.841 |
1.677 |
1.492 |
10 |
12 |
Im Geschäftsjahr 2022 ausgeschiedene Mitglieder der Geschäftsführung: |
|
|
|
|
|
|
Dr. Asoka Wöhrmann (Mitglied bis 9. Juni 2022) |
5.890 |
3.976 |
3.041 |
48 |
31 |
Frühere Mitglieder der Geschäftsführung: |
|
|
|
|
|
|
Pierre Cherki (Mitglied bis 9. Juni 2020) |
618 |
1.005 |
3.388 |
-39 |
-70 |
|
Robert Kendall (Mitglied bis 9. Juni 2020) |
420 |
704 |
2.670 |
-40 |
-74 |
|
Nikolaus von Tippelskirch (Mitglied bis 9. Juni 2020) |
244 |
288 |
1.453 |
-15 |
-80 |
|
Jonathan Eilbeck (Mitglied bis 30. November 2018) |
90 |
91 |
230 |
-1 |
-60 |
|
Thorsten Michalik (Mitglied bis 30. November 2018) |
108 |
110 |
276 |
-2 |
-60 |
|
Nicolas Moreau (Mitglied bis 25. Oktober 2018) |
216 |
220 |
1.747 |
-2 |
-87 |
4. Aufsichtsratsvergütung |
|
|
|
|
|
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats: |
|
|
|
|
|
|
Karl von Rohr1 |
— |
— |
— |
N/A |
N/A |
|
Ute Wolf |
183 |
168 |
168 |
9 |
0 |
|
Stephan Accorsini |
105 |
105 |
105 |
0 |
0 |
|
Annabelle Bexiga |
100 |
100 |
100 |
0 |
0 |
|
Aldo Cardoso |
120 |
120 |
120 |
0 |
0 |
|
Minoru Kimura (Mitglied seit 10. August 2020)2 |
— |
— |
— |
N/A |
N/A |
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Bernd Leukert (Mitglied seit 21. Juli 2020)1 |
— |
— |
— |
N/A |
N/A |
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Angela Meurer |
85 |
85 |
85 |
0 |
0 |
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Richard I. Morris, Jr. |
135 |
120 |
120 |
13 |
0 |
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Erwin Stengele |
100 |
100 |
100 |
0 |
0 |
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Margret Suckale |
120 |
120 |
120 |
0 |
0 |
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Said Zanjani |
115 |
100 |
100 |
15 |
0 |
Ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats: |
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Hiroshi Ozeki (Mitglied bis 10. April 2020)2 |
— |
— |
— |
N/A |
N/A |
1 Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, die dem Deutsche-Bank-Konzern angehören, haben im Einklang mit den Richtlinien und Verfahren
des Deutsche-Bank-Konzerns auf ihre Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
2 In 2022 und 2021 verzichtete ein und in 2020 verzichteten zwei unabhängige Aktionärsvertreter im Einklang mit den für sie
geltenden Richtlinien und Verfahren auf ihre Aufsichtsratsvergütung.
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main
Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt
am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der DWS Group GmbH & Co. KGaA sind verantwortlich für die Aufstellung des
Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen
Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die
Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen
– beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter
– falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt
der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich
der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben.
Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
Sonstiger Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Hinweis zur Haftungsbeschränkung
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die DWS Group GmbH & Co. KGaA erbracht haben, lagen
die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar
2017 zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger,
die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der
AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Frankfurt am Main, den 13. März 2023
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Fox
Wirtschaftsprüfer
|
Anders
Wirtschaftsprüfer
|
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Zu TOP 7
Lebensläufe und weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Karl von Rohr
Wohnsitz: |
Frankfurt am Main, Deutschland |
Erstmals bestellt |
2018 |
Bestellt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1965 |
Nationalität: |
Deutsch |
Position
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bank AG, Aufsichtsratsvorsitzender der DWS Group GmbH & Co. KGaA
Beruflicher Werdegang
Seit 07/2019 |
Mitglied des Vorstands, verantwortlich für die Privatkundenbank, die Vermögensverwaltung (Asset Management/DWS) sowie die
Regionen Deutschland und EMEA, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
Seit 04/2018 |
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
Seit 03/2018 |
Aufsichtsratsvorsitzender, DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main
|
2015 – 2020 |
Mitglied des Vorstands, Chief Administrative Officer, verantwortlich für die Bereiche Recht, Corporate Governance, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2015 – 2019 |
Mitglied des Vorstands, Arbeitsdirektor verantwortlich für Personalthemen, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2013 – 2015 |
Global Chief Operating Officer, Regional Management, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2009 – 2013 |
Mitglied des Vorstands, Arbeitsdirektor verantwortlich für Personalthemen, Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Frankfurt am Main
|
2008 – 2013 |
Global HR Business Partner für den Bereich Private & Business Clients Global, Leiter Personal Deutsche Bank Deutschland, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2007 – 2008 |
HR Business Partner für den Bereich Private & Business Clients Deutschland, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2006 – 2007 |
Global HR Business Partner Corporate Center, Divisional Functions, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2004 – 2007 |
Global Chief Operating Officer für HR, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2004 – 2006 |
Global Head of HR Operations, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2004 |
Global Chief Operating Officer für Legal, Audit und Compliance, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
2000 – 2004 |
Mitglied des Vorstands, Chief Financial Officer, Chief Operating Officer, Deutsche Bank SA/NV, Brüssel, Belgien
|
1999 – 2000 |
Private Banking International, Strategic Business Development, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
1998 |
Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH (DB-Konzern), Mitglied der Geschäftsführung, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
1997 – 1998 |
Group Strategy / Corporate Development (AfK), Abteilung Sonderprojekte (UBP-S), Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
|
Ausbildung
1994 – 1996 |
Zweites Staatsexamen, Hanseatisches Oberlandesgericht, Hamburg, Deutschland
|
1994 – 1995 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität der Bundeswehr, Fakultät für öffentliches Recht, Hamburg
|
1993 – 1994 |
LL.M. (Master of Laws), Cornell University, Ithaca, New York, USA |
1987 – 1992 |
Studium der Rechtswissenschaften, erstes Staatsexamen, Universitäten Bonn, Kiel, Lausanne (Schweiz) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
DWS Group GmbH & Co. KGaA (Vorsitzender), Frankfurt am Main
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Ute Wolf
Wohnort |
Düsseldorf, Deutschland |
Erstmals bestellt: |
2018 |
Bestellt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr |
1968 |
Nationalität: |
Deutsch |
Position
Aufsichtsrätin
Beruflicher Werdegang
2013 – 03/2023 |
Finanzvorständin der Evonik Industries AG, Essen |
2007 – 2013 |
Leiterin des Zentralbereiches Finanzen Evonik Industries AG
|
2006 |
Leiterin des Zentralbereiches Finanzen, RAG Aktiengesellschaft, Essen
|
2000 – 2005 |
Abteilungsleiterin Finanzmanagement, Metro AG, Düsseldorf Geschäftsführerin Metro Finance BV, Venlo, Niederlande
|
1995 – 2000 |
Teamleiterin Risikomanagement und Finanzplanung Deutsche Telekom AG, Bonn
|
1995 |
OTC-Derivate, Großkunden-Betreuung Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main
|
1993 – 1995 |
Aktienanalystin, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main |
Ausbildung
1986 – 1991 |
Studium der Mathematik, Universität Jena Abschluss als Diplom-Mathematikerin
|
1991 – 1993 |
Traineeship, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
DWS Group GmbH & Co. KGaA (Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses), Frankfurt am Main Klöckner & Co. SE (Vorsitzende des Prüfungsausschusses), Duisburg Infineon Technologies AG Infineon Technologies AG, Neubiberg
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Aldo Cardoso
Wohnort: |
Paris, Frankreich |
Erstmals bestellt |
2018 |
Bestellt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1956 |
Nationalität: |
Französisch |
Position
Vorsitzender des Verwaltungsrats von Bureau Veritas SA, Neuilly-sur-Seine, Frankreich
Beruflicher Werdegang
Seit 03/2017 |
Vorsitzender des Boards von Bureau Veritas SA, Neuilly-sur-Seine, Frankreich |
2009 – 2016 |
Mitglied des Verwaltungsrats, General Electric Corporate Finance Bank (GECFB), Paris, Frankreich |
2008 – 2012 |
Mitglied des Verwaltungsrats Gecina, Paris, Frankreich |
Seit 2007 |
Berater des Verwaltungsrats BearingPoint BV, Amsterdam, Niederlande
|
2006 – 2009 |
Mitglied des Verwaltungsrats Accor, Paris, Frankreich |
2004 – 2017 |
Mitglied des Verwaltungsrats AXA Investment Managers, Paris, Frankreich
|
2004 – 2014 |
Mitglied des Verwaltungsrats Mobistar, Brüssel, Belgien |
2004 – 2011 |
Mitglied des Verwaltungsrats Rhodia SA, Paris, Frankreich |
2004 – 2005 |
Mitglied des Verwaltungsrats Penauille Polyservices, Paris, Frankreich
|
2003 – 2007 |
Mitglied des Verwaltungsrats Orange SA, Paris, Frankreich |
2002 – 2003 |
Vorsitzender des Verwaltungsrats und CEO von Andersen Worldwide
|
2000 – 2003 |
Vorsitzender des Verwaltungsrats von Andersen Worldwide |
1998 – 2002 |
Regional Managing Director for Western Europe, Frankreich, Deutschland, Schweiz und Benelux-Länder |
1998 |
Country Managing Director bei Andersen France |
1996 – 2003 |
Mitglied des Verwaltungsrats der Andersen Worldwide SC, Genf, Schweiz/New York, USA |
1996 – 1998 |
Managing Director EMELA Prüfung und Finanzberatung Europa, Naher Osten, Indien und Afrika, Arthur Andersen Group
|
1993 – 1996 |
Managing Director, Prüfung und Finanzberatung Frankreich, Arthur Andersen Group
|
1989 – 2003 |
Partner der Andersen Worldwide SC, Paris, Frankreich |
1979 – 1989 |
Finanzberater und Wirtschaftsprüfer, Arthur Andersen Group |
Ausbildung
1976 – 1979 |
Master of Business Administration, École Supérieure de Commerce de Paris |
1976 – 1980 |
Master of Law, Universität Paris Panthéon-Sorbonne |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Vorsitzender des Verwaltungsrats von Bureau Veritas SA, Neuilly-sur-Seine, Frankreich Verwaltungsratsmitglied der Worldline SA und Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Paris, Frankreich Verwaltungsratsmitglied der Imerys SA und Vorsitzender des Prüfungsausschusses (bis Mai 2023), Paris, Frankreich
Bernd Leukert
Wohnort: |
Karlsruhe, Deutschland |
Erstmals bestellt: |
2020 |
Bestellt bis |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1967 |
Nationalität: |
Deutsch |
Position
Chief Technology, Data and Innovation Officer und Mitglied des Vorstands der Deutsche Bank AG
Beruflicher Werdegang
Seit 01/2020 |
Vorstand für Technologie, Daten und Innovation, Deutsche Bank AG, Frankfurt |
08/2019 – 12/2019 |
Head of Technology, Data and Innovation Deutsche Bank AG, Frankfurt
|
01/2019 – 02/2019 |
Mitglied des Vorstands, Digital Business Services SAP SE, Walldorf
|
05/2014 – 12/2018 |
Mitglied des Vorstands, Products & Innovation SAP SE, Walldorf
|
06/2013 – 04/2014 |
Mitglied des Global Managing Board, Application Innovation, SAP SE, Walldorf |
02/2011 – 05/2013 |
Executive Vice President, Application Innovation SAP SE, Walldorf
|
03/2005 – 01/2011 |
Senior Vice President, Quality Governance and Production, SAP SE, Walldorf |
10/2001 – 02/2005 |
Vice President, Installed Base Development SCM SAP SE, Walldorf
|
09/1999 – 09/2001 |
Development Manager, SAP SE, Walldorf |
09/1997 – 08/1999 |
Executive Assistant des Head of APO Development, SAP SE, Walldorf
|
01/1997 – 08/1997 |
Custom Development Project Manager SAP SE, Walldorf
|
04/1994 – 12/1996 |
Entwickler für R/3 im Logistikbereich SAP SE, Walldorf
|
07/1986 – 06/1988 |
Offizier bei der Bundeswehr |
Ausbildung
10/1993 – 04/1994 |
Universität Karlsruhe, SAP SE |
10/1992 – 09/1993 |
Trinity College |
10/1988 – 09/1992 |
Master in Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Technik, Universität Karlsruhe |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh Bertelsmann Management SE, Gütersloh
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Richard I. Morris, Jr.
Wohnort: |
London, Vereinigtes Königreich |
Erstmals bestellt: |
2018 |
Bestellt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1949 |
Nationalität: |
US-amerikanisch; Britisch |
Position
Berater von TA Associates, London, Vereinigtes Königreich
Beruflicher Werdegang
Seit 2004 |
Berater von TA Associates Management LP, London, Vereinigtes Königreich
|
10/2014 – 09/2019 |
Non-Executive Director Söderberg & Partners AB, Stockholm, Schweden
|
07/2018-06/2020 |
Non-Executive Director Merian Global Investors, London, Vereinigtes Königreich
|
2007 – 2013 |
Non-Executive Director Jupiter Fund Management plc, London, Vereinigtes Königreich
|
2008 – 2017 |
Non-Executive Director Arrowstreet Capital LP, Boston, MA, USA
|
2011 – 2015 |
Non-Executive Director DNCA Finance SA, Paris, Frankreich
|
2003 – 2009 |
Non-Executive Director Boston Private Financial Holdings Inc, Boston, MA, USA
|
06/2002-2003 |
President Putnam Lovell Group Inc., London, Vereinigtes Königreich
|
1999 – 2004 |
Non-Executive Director Arrowstreet Capital LP, Boston, MA, USA
|
1997–2003 |
Managing Director, Chief Operating Officer Putnam Lovell Group Inc., London, Vereinigtes Königreich
|
1997 – 05/2002 |
Chief Operating Officer Putnam Lovell Group Inc., London, Vereinigtes Königreich, und San Francisco, CA, USA
|
1996 – 1997 |
President and Chief Executive Officer Cursitor Alliance LLC, London, Vereinigtes Königreich
|
1983 – 1995 |
Principal and Chief Financial Officer Cursitor Holdings, London, Vereinigtes Königreich
|
1968 – 1983 |
Vice President, The Boston Company, Boston, MA, USA |
Ausbildung
1967 – 1968 |
Harvard College, Cambridge, MA, USA |
1963 – 1967 |
Hingham High School, Hingham, MA, USA |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Margret Suckale
Wohnort: |
Hamburg, Deutschland |
Erstmals bestellt: |
2018 |
Bestellt bis: |
2023 |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1956 |
Nationalität: |
Deutsch |
Position
Aufsichtsrätin
Beruflicher Werdegang
2011 – 05/2017 |
Mitglied des Vorstands der BASF SE, Ludwigshafen |
2009 – 2011 |
Senior Vice President, Global HR – Executive Management & Development, BASF SE, Ludwigshafen
|
2008 – 2009 |
Vorstand Personal und Dienstleistungen, Deutsche Bahn Mobility & Logistics AG, Berlin |
2005 – 2008 |
Vorstand Personal und Dienstleistungen Deutsche Bahn AG, Berlin |
2004 – 2005 |
Bereichsleiterin Zentrale Stäbe, Deutsche Bahn AG, Berlin |
1997 – 2004 |
Bereichsleiterin Zentralbereich Recht, Deutsche Bahn AG, Berlin
|
1996 – 1997 |
Joint Venture Mobil/BP, Integration Team, Mobil Europe Ltd., London/Vereinigtes Königreich
|
1991 – 1996 |
Verschiedene Positionen in Human Resources für Tochtergesellschaften der Mobil Corporation in Europa |
1985 – 1991 |
Justitiarin für Marketing, Vertrieb, Vertrags-, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Arbeitsrecht, Supply and Distribution, Mobil
Oil AG, Hamburg
|
Ausbildung
2002 |
Executive Master of European and International Law, Universität St. Gallen, Schweiz |
2001 |
Executive Master of Business Administration der WHU Vallendar und der Kellogg School of Management, Illinois, USA
|
1985 |
2. Juristisches Staatsexamen |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
DWS Group GmbH & CO. KGaA, Frankfurt am Main Deutsche Telekom AG, Bonn HeidelbergCement AG, Heidelberg Infineon Technologies AG, Neubiberg
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Kazuhide Toda
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1963 |
Nationalität: |
Japanisch |
Position
Senior Fellow der Nippon Life Insurance Company, Japan
Beruflicher Werdegang
Seit 03/2023 |
Senior Fellow, Global Insurance Business Dept. Nippon Life Insurance Company, Japan
|
07/2022 |
Managing Executive Officer Nippon Life Insurance Company, Japan
|
Seit 07/2021 |
Non-Executive Director MLC Limited, Australien
|
07/2021 |
Director und Managing Executive Officer Nippon Life Insurance Company, Japan
|
03/2021 |
Managing Executive Officer Nippon Life Insurance Company, Japan
|
03/2020 |
Managing Executive, Executive Officer MLC Limited, Australien
|
03/2020 |
Executive Officer Nippon Life Insurance Company, Japan
|
03/2019 |
Director und Managing Executive Officer, Chief Investment Officer Nippon Life Insurance Company, Japan
|
07/2018 |
Director und Executive Officer, Chief Investment Officer Nippon Life Insurance Company, Japan
|
03/2018 |
Executive Officer und Chief Investment Officer Nippon Life Insurance Company, Japan
|
03/2015 |
Executive Officer, Leiter der Region Asien-Pazifik (Singapur) Nippon Life Insurance Company
|
03/2014 |
General Manager für die Region Asien-Pazifik (Singapur) Nippon Life Insurance Company
|
03/2012 |
General Manager, Erste Corporate Finance Abteilung Nippon Life Insurance Company, Japan
|
03/2009 |
General Manager, Abteilung International Planning & Operation Nippon Life Insurance Company, Japan
|
03/2007 |
General Manager, Abteilung Credit & Alternative Investment Nippon Life Insurance Company, Japan
|
03/2006 |
General Manager, Abteilung Corporate Planning and Administrative, Leiter des Corporate Planning Office, Leiter des Public Communications Office Nissay Asset Management Corporation, Japan
|
04/1986 |
Eintritt in die Nippon Life Insurance Company, Japan |
Ausbildung
1983 |
Bachelor in Wirtschaftswissenschaften, Sophia Universität, Tokio, Japan
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Non-Executive Director, MLC Limited, Sydney, Australien
Professor Dr. Christina E. Bannier
Wohnort |
Bad Nauheim, Deutschland |
Persönliche Daten
Geburtsjahr: |
1974 |
Nationalität: |
Deutsch |
Position
Professorin für Banking & Finance an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Beruflicher Werdegang
Seit 2016 |
Professorin für Banking and Finance Justus-Liebig-Universität Gießen
|
2013–2016 |
Professorin für Corporate Finance Gutenberg-Universität Mainz
|
2011–2013 |
Leiterin des Finance Department Frankfurt School of Finance & Management
|
2007–2013 |
Professorin für Corporate Finance, Commerzbank-Stiftungslehrstuhl für Mittelstandsfinanzierung Frankfurt School of Finance & Management
|
2006–2007 |
Vertretungsweise Leitung der Professur für Finanzmarkttheorie Leibniz-Universität Hannover
|
2002–2006 |
Assistenzprofessorin für Finanzwirtschaft Goethe-Universität Frankfurt
|
2002 |
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Center for Financial Studies, Goethe-Universität Frankfurt
|
1999–2002 |
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Kassel
|
Ausbildung
2006 |
Habilitation, Goethe-Universität Frankfurt |
2002 |
PhD (Dr. rer. pol.), Kassel- Universität, |
1999 |
Diplom, Liebig- Universität Gießen |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Eurex Clearing AG, Frankfurt am Main Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main
Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
Keine
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 200.000.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 200.000.000
Stück beträgt.
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 26n Absatz 1 EGAktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die
ordentliche Hauptversammlung 2023 der DWS Group GmbH & Co. KGaA als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Abstimmungsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung
abzuhalten.
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung richtet sich nach § 118a AktG sowie weiteren gesetzlichen
Neuregelungen, die durch das am 27. Juli 2022 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022,
S. 1166 ff.) eingeführt wurden.
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Geschäftsführern der persönlich haftenden
Gesellschafterin und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft sowie des mit der Niederschrift beauftragten Notars und der
Abstimmungsvertreter der Gesellschaft im Congress Center der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main,
statt. Dies ist der Ort der Hauptversammlung nach § 121 Absatz 3 Satz 1 AktG. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Abstimmungsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der neuen gesetzlichen Grundlage zu einigen Modifikationen
beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, und zwar sowohl im Vergleich zu einer physischen
Hauptversammlung als auch im Vergleich zu den auf der Grundlage der Sondergesetzgebung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
abgehaltenen Hauptversammlungen, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere
zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und des Auskunftsrechts
sowie weiterer Aktionärsrechte.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung wird am 15. Juni 2023 ab 10:00 Uhr MESZ live im Internet unter
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
für alle Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen.
Zugang zum Aktionärsportal und elektronische Zuschaltung zur Versammlung
Die Gesellschaft bietet den Aktionären Zugang zum Aktionärsportal unter
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
Über das zugangsgeschützte Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten verschiedene
Aktionärsrechte ausüben, unter anderem das Stimmrecht (entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung
von Vollmacht und Weisungen an die Abstimmungsvertreter der Gesellschaft). Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den nachfolgenden
Abschnitten.
Bei Nutzung des zugangsgeschützten Aktionärsportals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 15. Juni 2023, d.h.
ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter, sind die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter
für die Dauer der Nutzung elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet i.S.v. § 121 Absatz 4b Satz 1 AktG.
Während der Dauer ihrer Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung über das zugangsgeschützte Aktionärsportal werden die
elektronisch zugeschalteten Aktionäre oder die elektronisch zugeschalteten Vertreter von Aktionären, gegebenenfalls unter
Benennung der vollmachtgebenden Aktionäre, als elektronisch zugeschaltet in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen. Während
der virtuellen Hauptversammlung wird das Teilnehmerverzeichnis jedenfalls vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten
und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Vertretern über das zugangsgeschützte Aktionärsportal
zugänglich gemacht.
Die Zugangsdaten für das zugangsgeschützte Aktionärsportal werden den Aktionären mit der Anmeldebestätigung übermittelt (vgl.
dazu den Abschnitt „Anmeldebestätigung”). Sofern ein Aktionär einen Dritten bevollmächtigt, der nicht Abstimmungsvertreter
der Gesellschaft ist, so ist für die Ausübung von Rechten über das zugangsgeschützte Aktionärsportal die rechtzeitige Weitergabe
der Zugangsdaten zum zugangsgeschützten Aktionärsportal erforderlich (siehe unten Abschnitt „Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte“).
Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts; Anmeldebestätigung
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
aus (§ 22 Absatz 2 Satz 1 der Satzung). Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also
auf den 25. Mai 2023, 0:00 Uhr MESZ, sogenannter Nachweisstichtag, beziehen; ein Nachweis gemäß § 67c Absatz 3 AktG ist ausreichend,
aber nicht erforderlich.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen gemäß § 22 Absatz 3 Satz 1 der Satzung in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum 8. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
DWS Group GmbH & Co. KGaA c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 1201286045 E-Mail: wp.hv@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 123 Absatz 4 Satz 5 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht hat. Der
Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Das bedeutet, dass Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
keine Auswirkungen auf den Umfang des Stimmrechts haben. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind aus diesen Aktien nicht stimmberechtigt,
es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes
Datum für die Dividendenberechtigung.
Anmeldebestätigung
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises seines Anteilsbesitzes (siehe oben) wird dem
Aktionär eine Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Anmeldebestätigung keine zusätzliche Bedingung
für die Ausübung von Aktionärsrechten darstellt, sondern ein reines Organisationsmittel ist. Die Anmeldebestätigung enthält
allerdings die Angaben, die benötigt werden, um über das zugangsgeschützte Aktionärsportal das Stimmrecht per elektronischer
Briefwahl auszuüben und auf elektronischem Wege den Abstimmungsvertretern der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen zur Ausübung
des Stimmrechts zu erteilen sowie weitere Aktionärsrechte wahrzunehmen und sich elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung
zuzuschalten. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, die Briefwahl und die Vollmachts- und Weisungserteilung ohne Nutzung
des Aktionärsportals schriftlich oder in Textform vorzunehmen. Auch hierfür sind allerdings ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den nachfolgenden Abschnitten.
Stimmabgabe mittels Briefwahl
Aktionäre können die Stimmabgabe mittels Briefwahl vornehmen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein
ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, wie oben im Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“
beschrieben.
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann schriftlich erfolgen. Bitte verwenden Sie für die schriftliche Briefwahl möglichst das
Formular, das auf der nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandten Anmeldebestätigung abgedruckt
ist, oder einen Ausdruck des über die Internetseite der Gesellschaft
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
zugänglich gemachten Formulars. Die Stimmabgabe mittels schriftlicher Briefwahl muss bis 14. Juni 2023, 18:00 Uhr MESZ (Eingang),
unter folgender Adresse eingehen:
DWS Group GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der schriftliche Widerruf und die schriftliche Änderung der Abstimmungsentscheidungen im Wege der Briefwahl sind durch Übersendung
einer entsprechenden Erklärung an die oben genannte Adresse bis 14. Juni 2023, 18:00 Uhr MESZ (Eingang), möglich.
Es besteht weiter die Möglichkeit, die Briefwahl im Wege der elektronischen Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärsportal
(https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) vorzunehmen, das dafür auch noch am Tag der virtuellen Hauptversammlung bis
zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter zur Verfügung stehen wird. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig
darauf hinweisen, wann die Eingabemöglichkeit endet. Die Nutzung des zugangsgeschützten Aktionärsportals erfordert die Eingabe
der Zugangsdaten, die auf der Anmeldebestätigung vermerkt sind, die nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
übersandt wird.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen
und sonstige gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige Bevollmächtigte können sich nach den vorstehend
beschriebenen Regeln der Briefwahl bedienen.
Stimmrechtsausübung durch die von der Gesellschaft benannten Abstimmungsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären und deren Bevollmächtigten weiter die Möglichkeit an, sich durch von der Gesellschaft
als Abstimmungsvertreter benannte Mitarbeiter der Gesellschaft bei der Ausübung ihres Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Abstimmungsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten,
müssen sich ebenfalls, wie vorstehend im Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ ausgeführt, zur Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die von der Gesellschaft benannten Abstimmungsvertreter werden das Stimmrecht nur
nach Maßgabe der von dem jeweiligen Aktionär oder Bevollmächtigten erteilten Weisungen ausüben. Soweit eine ausdrückliche
und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Abstimmungsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.
Die Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Abstimmungsvertreter kann in Textform
bis spätestens 14. Juni 2023, 18:00 Uhr MESZ (Eingang), an folgende Adresse erfolgen:
DWS Group GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vollmacht und die Weisungen an die als Abstimmungsvertreter benannten Mitarbeiter
der Gesellschaft vorab, aber auch noch während der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 bis zum Beginn der Abstimmung (der Versammlungsleiter
wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann die Eingabemöglichkeit endet), elektronisch über das Aktionärsportal (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung)
zu erteilen sowie erteilte Vollmachten und Weisungen zu ändern und zu widerrufen. Für die Nutzung des Aktionärsportals sind
die auf der nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandten Anmeldebestätigung enthaltenen Zugangsdaten
zu verwenden.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Abstimmungsvertreter keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung
des Frage- und Rederechts, zur Stellung von Anträgen oder Nachfragen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegennehmen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können sich bei der Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten – z.B. einen Intermediär, eine Vereinigung
von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten
ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, wie oben
im Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ beschrieben. Die Bevollmächtigten können wiederum das Stimmrecht
nur im Wege der Briefwahl oder der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Abstimmungsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich
der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz
1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG oder eine andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt
wird.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt
werden:
anmeldestelle@computershare.de
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre, an Aktionärsvereinigungen, an Stimmrechtsberater im Sinne von
§ 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG oder an andere in § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, setzen
gegebenenfalls diese Empfänger eigene Formerfordernisse fest. Etwaige Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen.
Wenn ein Aktionär einen Dritten nach diesem Abschnitt bevollmächtigt, ist zur Nutzung des zugangsgeschützten Aktionärsportals
durch den Bevollmächtigen die rechtzeitige Weitergabe der Zugangsdaten erforderlich.
Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung können unter folgender Adresse angefordert werden:
DWS Group GmbH & Co. KGaA Investor Relations Mainzer Landstr. 11–17 60329 Frankfurt am Main IR-Hotline: +49 69 910-14700 Telefax: +49 69 910-32223 E-Mail: investor.relations@dws.com
Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind außerdem im Internet unter
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
zugänglich. Die Unterlagen werden unter der genannten Internetadresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € erreichen (letzteres entspricht
500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 15. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Anschrift zugehen:
DWS Group GmbH & Co. KGaA Persönlich haftende Gesellschafterin Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin DWS Management GmbH Mainzer Landstr. 11–17 60329 Frankfurt am Main
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber
der Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft
über den Antrag hält/halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind §§ 70 und 121 Absatz 7 jeweils i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG
zu beachten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich
nach Zugang des Verlangens einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des Antragstellers im Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1 und 4, 127, 130a Absatz 5 Satz 3, 118a Absatz 1 Satz 2 Nr.
3 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
vor der Hauptversammlung übersenden. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
DWS Group GmbH & Co. KGaA Investor Relations Mainzer Landstr. 11–17 60329 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 910-32223 E-Mail: investor.relations@dws.com
Gegenanträge sollten begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.
Der Gesellschaft unter vorstehender Adresse spätestens bis 31. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ, zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich über die Internetseite
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
einschließlich des Namens des Aktionärs und insbesondere im Fall von Gegenanträgen der Begründung und im Fall von Wahlvorschlägen
der durch die persönlich haftende Gesellschafterin gegebenenfalls zu ergänzenden Inhalte gemäß § 127 Satz 4 i.V.m. § 278 Absatz
3 AktG sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen,
wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Absatz 2 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG beziehungsweise § 127 Satz 1 i.V.m. §
126 Absatz 2 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende
Angaben enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht
den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie für Aufsichtsratskandidaten deren Mitgliedschaft
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält, vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 und § 125 Absatz
1 Satz 5 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die gemäß §§ 126, 127 AktG durch die Gesellschaft zugänglich zu machen sind, gelten gemäß
§ 126 Absatz 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen
Anträgen oder Wahlvorschlägen im zugangsgeschützten Aktionärsportal ausgeübt werden kann, sobald die Aktionäre die gesetzlichen
oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts nachweisen können, d.h. ab dem Nachweisstichtag am 25.
Mai 2023, 0:00 Uhr MESZ. Sofern der den Antrag stellende bzw. den Vorschlag unterbreitende Aktionär sich nicht ordnungsgemäß
zur Hauptversammlung angemeldet und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der
Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Darüber hinaus haben Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung elektronisch zugeschaltet sind, das
Recht, in der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anträge im zulässigen
Rahmen im Rahmen eines Redebeitrags zu stellen bzw. zu unterbreiten, ohne dass es dafür einer vorherigen Übermittlung des
Antrags oder des Wahlvorschlags gemäß den §§ 126, 127 AktG bedarf. Dazu muss der Aktionär sich über das zugangsgeschützte
Aktionärsportal (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) für einen Redebeitrag anmelden, in dessen Rahmen er dann seinen Antrag oder Wahlvorschlag stellen bzw. unterbreiten kann.
Eine nähere Erläuterung des dafür vorgesehenen Verfahrens, der rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie der Befugnis
des Versammlungsleiters zur angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts findet sich im Abschnitt „Rederecht gemäß
§§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absatz 5 und 6 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG“.
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Absatz 1 bis 4 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG
Zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, vor der Versammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen
der Tagesordnung in Textform im Wege der elektronischen Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärsportal, zugänglich
über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung), einzureichen.
Stellungnahmen sollten 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten, damit eine ordnungsgemäße Sichtung der
Stellungnahmen durch die Gesellschaft sichergestellt ist.
Die Stellungnahmen sind in Textform bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also bis Freitag, 9. Juni 2023, 24:00 Uhr
MESZ, einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen werden bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis Samstag,
10. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ, über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung), zugänglich
gemacht. Stellungnahmen werden seitens der Gesellschaft nicht übersetzt.
Die Gesellschaft behält sich vor, Stellungnahmen nicht zugänglich zu machen, soweit sich die Geschäftsführer der persönlich
haftenden Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar machen würden oder wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt,
dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§§ 130a Absatz 3 Satz 4, 126 Absatz
2 Satz 1 Nr. 1, 3 und 6 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG). Außerdem behält sich die Gesellschaft vor, Stellungnahmen nicht zugänglich
zu machen, wenn sie ohne erkennbaren Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung sind.
Sofern der Aktionär oder sein Bevollmächtigter nicht widerspricht, wird die Stellungnahme unter Nennung seines Namens über
die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Fragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie Widersprüche ausschließlich auf den
in den Abschnitten „Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 130a Absatz 5 Satz 3, 131 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG“,
„Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1 und 4, 127, 130a Absatz 5 Satz 3, 118a Absatz 1 Satz 2 Nr.
3 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG“ sowie „Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift gemäß §§ 118a Abs.
1 Satz 2 Nr. 8, 245 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG“ beschriebenen Wegen einzureichen sind. Dementsprechend werden
Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche, die in einer vorab eingereichten Stellungnahme enthalten sind, nicht berücksichtigt.
Rederecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absatz 5 und 6 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der
Versammlung im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle relevanten
Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
Der Aufsichtsratsvorsitzende in seiner Funktion als Versammlungsleiter plant, gemäß § 131 Absatz 1f AktG festzulegen, dass
das Auskunftsrecht der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, das heißt
im Rahmen der Ausübung des Rederechts, ausgeübt werden darf.
Ab Beginn der Hauptversammlung wird über das zugangsgeschützte Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft
(https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung), die Funktion aktiviert, über die die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten
ihren Redebeitrag anmelden können. Bei der Anmeldung des Redebeitrags hat der Aktionär oder der Bevollmächtigte seinen Namen
anzugeben (Pflichtfeld) und erklärt sich damit auch mit der Nennung seines Namens einverstanden.
Aktionäre bzw. Bevollmächtigte, die sich über das Aktionärsportal für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden nach Aufruf
durch den Versammlungsleiter im zugangsgeschützten Aktionärsportal für ihren Redebeitrag freigeschaltet.
Der Versammlungsleiter leitet gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 der Satzung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Redner
und der Behandlung der Gegenstände der Tagesordnung. Gemäß § 24 Absatz 2 Satz 2 der Satzung kann er im Laufe der Hauptversammlung
angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit beziehungsweise der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen generell
oder für einzelne Redner festlegen.
Für die Videokommunikation benötigen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte eine stabile Internetverbindung sowie ein internetfähiges
Endgerät mit Kamera, Mikrofon und Audioausgabe. Weitere Einzelheiten zu den technischen Voraussetzungen für Redebeiträge werden
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
zur Verfügung gestellt.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär oder Bevollmächtigtem und
Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit
nicht sichergestellt ist. Unabhängig davon bietet die Gesellschaft den Aktionären oder deren Bevollmächtigten die Möglichkeit,
am Tag vor der Hauptversammlung die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation für den Redebeitrag unverbindlich zu testen.
Dafür wird am 14. Juni 2023, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr MESZ die Schaltfläche „Redebeitrag“ im zugangsgeschützten Aktionärsportal
freigeschaltet.
Aktionäre, die von der Möglichkeit eines Redebeitrags in Bild und Ton in der Hauptversammlung Gebrauch machen, sollten beachten,
dass die gesamte Hauptversammlung einschließlich des entsprechenden Redebeitrags – wie eingangs beschrieben – live im Internet
für Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit ohne Zugangsbeschränkungen übertragen und die gesamte Hauptversammlung
einschließlich der Redebeiträge aufgezeichnet wird. Eine öffentlich abrufbare Bereitstellung der Aufzeichnung im Anschluss
an die Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft ist nicht vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der
Versammlungsleiter die für einen Redebeitrag zugelassenen Aktionäre beziehungsweise deren Bevollmächtigte unter Nennung ihres
Namens aufrufen wird.
Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 130a Absatz 5 Satz 3, 131 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist
(vgl. § 131 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Um die Qualität der Antworten der Gesellschaft und die Transparenz gegenüber den Aktionären zu steigern und diesen eine bessere
Vorbereitung auf die Hauptversammlung zu ermöglichen, hat die persönlich haftende Gesellschafterin auf der Grundlage von §
131 Absatz 1a, 1b Satz 2 i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG vorgegeben, dass Fragen von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren
Bevollmächtigten bis spätestens drei Tage vor der Versammlung, das heißt bis 11. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ, im Wege der elektronischen
Kommunikation einzureichen sind. Diese Vorabeinreichung von Fragen hat ausschließlich über das Aktionärsportal, zugänglich
über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung), in deutscher Sprache zu erfolgen.
Eine anderweitige Übermittlung von Fragen ist ausgeschlossen. Nur Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben, können ihre Fragen auf diesem Wege einreichen. Nicht fristgerecht eingereichte Fragen müssen nicht berücksichtigt
werden.
Ordnungsgemäß eingereichte Fragen werden vor der Versammlung allen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung)
zugänglich gemacht und von der Gesellschaft bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, das heißt bis spätestens 13. Juni
2023, 24:00 Uhr MESZ, beantwortet. Die Antworten werden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Die Fragen und die Antworten bleiben während der gesamten Dauer der Hauptversammlung zugänglich. Sind die Antworten einen
Tag vor Beginn und in der Versammlung durchgängig zugänglich, darf die persönlich haftende Gesellschafterin gemäß § 131 Absatz
1c Satz 4 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG in der Versammlung die Auskunft zu diesen Fragen verweigern.
Die persönlich haftende Gesellschafterin behält sich vor, Fragen nicht zugänglich zu machen, soweit ihre Geschäftsführer sich
durch das Zugänglichmachen strafbar machen würden oder wenn die Frage in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder
irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§§ 131 Absatz 1c Satz 3, 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 3 und 6 i.V.m. § 278
Absatz 3 AktG).
Jedem elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär wird darüber hinaus in der Hauptversammlung das Recht eingeräumt,
Fragen zu Sachverhalten zu stellen, die sich erst nach Ablauf der vorstehenden Frist für die Vorabeinreichung von Fragen (11.
Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ) ergeben haben. Zudem wird jedem elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionär in der
Hauptversammlung ein Nachfragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation zu allen vor und in der Versammlung gegebenen
Antworten der persönlich haftenden Gesellschafterin eingeräumt. Es ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats
in seiner Funktion als Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ausschließlich
im Wege der Videokommunikation, das heißt im Rahmen der Ausübung des Rederechts (vgl. dazu den Abschnitt „Rederecht gemäß
§§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absatz 5 und 6 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG“), ausgeübt werden darf.
Bei der Anmeldung des Redebeitrags über das zugangsgeschützte Aktionärsportal, in dessen Rahmen der Aktionär oder der Bevollmächtigte
von seinem Auskunftsrecht in der Hauptversammlung Gebrauch machen kann, hat dieser seinen Namen anzugeben (Pflichtfeld) und
erklärt sich damit auch mit der Nennung seines Namens einverstanden.
Bei der Vorabveröffentlichung von Fragen und Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung
wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn dieser sich bei der Einreichung der Frage über das zugangsgeschützte
Aktionärsportal mit der Namensnennung einverstanden erklärt hat. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht in beiden Fällen nicht.
§ 131 Absatz 4 Satz 1 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär
eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär oder dessen Bevollmächtigtem
auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten,
die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Absatz 4 Satz 1 AktG nach ihrer Wahl
in einem Redebeitrag per Videokommunikation und/oder im Wege der elektronischen Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärsportal,
zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung), übermitteln können.
§ 131 Absatz 5 Satz 1 i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär oder dessen Bevollmächtigtem eine
Auskunft verweigert wird, er verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in
die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass
jeder elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionär oder Bevollmächtigte sein Verlangen nach § 131 Absatz 5 Satz
1 AktG nach seiner Wahl in einem Redebeitrag per Videokommunikation und/oder im Wege der elektronischen Kommunikation über
das zugangsgeschützte Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung),
übermitteln kann. Es wird gewährleistet, dass ein im Wege der elektronischen Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärsportal
eingereichtes Verlangen nach § 131 Absatz 5 Satz 1 AktG während der Hauptversammlung direkt an den Notar zur Aufnahme in die
Niederschrift weitergeleitet wird.
Der Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin oder dessen wesentlicher Inhalt wird den Aktionären bis spätestens sieben
Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis 7. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung)
zugänglich gemacht. Zusätzlich plant die Gesellschaft, die Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden oder deren wesentlichen Inhalt
bis spätestens 7. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ, über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung)
zugänglich zu machen, um den Aktionären eine breite Informationsbasis für die Ausübung der Aktionärsrechte zu bieten. Modifizierungen
für den Tag der Hauptversammlung bleiben vorbehalten.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Satz 1 Nr. 1 Satz
2 i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG
Elektronisch zu der Versammlung zugeschaltete Aktionäre oder Bevollmächtigte haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können dem Notar über die E-Mail-Adresse
Notar.DWS.HV2023@hoganlovells.com
übermittelt werden und sind ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.
Mit der Erklärung an die genannte E-Mail-Adresse ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem in der E-Mail
mit dem Widerspruch die Zugangsnummer angegeben wird, die auf der nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
übersandten Anmeldebestätigung vermerkt ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124 a i.V.m. § 278 Absatz 3 AktG zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Datenschutzhinweise für Aktionäre und deren Vertreter
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie unter
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Gerne senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.
Frankfurt am Main, im April 2023
DWS Group GmbH & Co. KGaA
vertreten durch: DWS Management GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin
Die Geschäftsführung
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