DWS Group GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
Berichtigung der am 25. April 2024 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der DWS Group GmbH & Co. KGaA am 6. Juni 2024
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. April 2024 hat die DWS Group GmbH & Co. KGaA ihre Aktionäre für Donnerstag, den
6. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) zur ordentlichen Hauptversammlung der DWS Group GmbH & Co. KGaA eingeladen.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass es in der Einladung in dem Abschnitt „Stimmabgabe mittels Briefwahl“ zu einem redaktionellen Versehen seitens des Bundesanzeigers bei der Wiedergabe der Internetseite der DWS Group GmbH & Co.
KGaA gekommen ist. Der Abschnitt lautet korrekt wie folgt:
Stimmabgabe mittels Briefwahl
Aktionäre können die Stimmabgabe mittels Briefwahl vornehmen. Auch in diesem Fall sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein
ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, wie oben im Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“
beschrieben.
Bitte verwenden Sie für die schriftliche Briefwahl möglichst das Formular, das auf der nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes übersandten Anmeldebestätigung abgedruckt ist, oder einen Ausdruck des über die Internetseite
der Gesellschaft
https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung
zugänglich gemachten Formulars. Die Stimmabgabe mittels schriftlicher Briefwahl muss bis 5. Juni 2024, 18:00 Uhr MESZ (Eingang),
unter folgender Adresse eingehen:
DWS Group GmbH & Co. KGaA c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der schriftliche Widerruf und die schriftliche Änderung der Abstimmungsentscheidungen im Wege der Briefwahl sind durch Übersendung
einer entsprechenden Erklärung an die oben genannte Adresse bis 5. Juni 2024, 18:00 Uhr MESZ (Eingang), möglich.
Es besteht weiter die Möglichkeit, die Briefwahl im Wege der elektronischen
Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärsportal (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) vorzunehmen, das dafür
auch noch am Tag der Hauptversammlung am 6. Juni 2024 bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der jeweiligen Abstimmung
festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung stehen wird. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann die Eingabemöglichkeit
endet. Die Nutzung des zugangsgeschützten Aktionärsportals erfordert die Eingabe der Zugangsdaten, die auf der Anmeldebestätigung
vermerkt sind, die nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen
und sonstige gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Personen sowie sonstige Bevollmächtigte können sich nach den vorstehend
beschriebenen Regeln der Briefwahl bedienen.
Im Übrigen bleibt die am 25. April 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe
wird daher abgesehen.
Frankfurt am Main, im April 2024
DWS Group GmbH & Co. KGaA, vertreten durch: DWS Management GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin
Die Geschäftsführung
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