Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft
Einbeck
ISIN: DE0006058001// WKN: 605800
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 5. Juni 2014, 10.00 Uhr, in der Stadthalle Northeim, Medenheimer Straße/Grafenhof, 37154 Northeim, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2013. Vorlage des Lageberichts
für die Gesellschaft, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 299.528,94 vollständig auf
neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2013 dem Vorstand angehörten, für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2013 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Am 1. November 2013 wurde Herr Jürgen Brinkmann, Heinersreuth, auf Antrag des Vorstands vom Amtsgericht Göttingen zum Aufsichtsratsmitglied
der Gesellschaft mit Wirkung vom 1. Januar 2014 bestellt, weil das Aufsichtsratsmitglied Herr Reinhard Ender sein Aufsichtsratsmandat
zum 31. Dezember 2013 niedergelegt hat.
Der Aufsichtsrat ist gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG 2004 und § 8 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung
und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammenzusetzen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jürgen Brinkmann, Heinersreuth, Geschäftsführer Ireks GmbH, für den Rest der Amtsdauer
des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Reinhard Ender, also bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2015
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH,
München, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
Einbecker Brauhaus AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 3090374675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
Einbecker Brauhaus AG Hauptversammlungsbüro Papenstraße 4-7 37574 Einbeck Telefax: +49 5561 797-311 E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz
der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 15. Mai 2014 zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 29. Mai
2014 zugehen.
Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar
ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen.
Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Einbeck, im April 2014
Der Vorstand
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