EMKA MEDICAL GmbH
Aschaffenburg
Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 11155
An die Gesellschafter der EMKA MEDICAL GmbH
Gemäß § 6.1 der Satzung der emka Medical GmbH und § 51 GmbH-Gesetz lade ich hiermit mit Frist von 1 Woche ein zur formalen
Gesellschafterversammlung in den Amts-Räumen des Notars Dr. Seidl, Friedrichstr. 19, 63739 Aschaffenburg,
Termin: 29.6.18, 14 Uhr
Vorbereiteter Gesellschafterbeschluss:
1. Das bestehende genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2017) wird aufgehoben und es wird ein neues genehmigtes Kapital
gebildet.
2. § 3 Ziffer 4. der Satzung wird geändert und neu gefasst wie folgt:
‘4. Die Geschäftsführer sind ermächtigt, bis zum 31.12.2018 das Stammkapital ein- oder mehrmals, gegen Bar- oder Sacheinlagen
um bis zu 24.600,00 EUR gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über den Inhalt der Gesellschafterrechte
und Bedingungen der Ausgabe der neuen Geschäftsanteile entscheiden die Geschäftsführer. Die Geschäftsführer entscheiden insbesondere,
ob Stammgeschäftsanteile oder stimmrechtslose Geschäftsanteile ausgegeben werden.
Den Gesellschaftern steht bei der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen kein Bezugsrecht zu, wenn die Einlageverpflichtung im
Fall der Bareinlage einschließlich Aufgeld das Achtundzwanzigfache des Nennbetrages übersteigt. Die Geschäftsführer sind ermächtigt,
über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Gesellschafter zu entscheiden, wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt.
Die Geschäftsführer sind berechtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten
Kapital zu ändern.’
Vorbesprochen in Telefonkonferenz mit allen Gesellschaftern, am 22.6.18, 18 Uhr, zu der bereits fristgerecht eingeladen wurde.
Die Einladung ergeht auch elektronisch an die E-Mail-Adressen der Gesellschafter.
Aschaffenburg, 18.6.2018
Der Geschäftsführer Dr. Raymond Glocke
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