Ex Oriente Lux AG
Reutlingen
Bekanntmachung eines Ergänzungsverlangens gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1, 121 Abs. 4 AktG
Ergänzung der Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Dezember 2011 in Reutlingen. Nachdem die Gesellschaft am 26.10.2011 die Einberufung zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung 2011 im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlicht hat, hat die Geissler C-B-T GmbH, Reutlingen mit Schreiben vom 28.10.2011 gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Bekanntmachung
eines weiteren Gegenstandes zur Beschlussfassung der Hauptversammlung nebst Beschlussvorschlag und Begründung verlangt, die
nachstehend vollständig wiedergegeben sind.
Die Tagesordnung wird dementsprechend um den folgenden neuen Tagesordnungspunkt 7 ergänzt:
7. Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Es wird vorgeschlagen, die Constantin GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum gesetzlichen Abschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
Begründung des Aktionärs:
Die Gesellschaft wird im Geschäftsjahr 2011 wie bereits im Geschäftsjahr 2010 in Hinblick auf die Bilanzsumme und den Umsatz
zwei Größenkriterien für die Qualifizierung als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB überschreiten. Die Gesellschaft
ist damit gemäß §§ 316 Abs. 1, 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB prüfungspflichtig.
Stellungnahme des Aufsichtsrates:
Die Geissler C-B-T GmbH weist zu Recht darauf hin, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 zum zweiten Mal in Folge zwei
Größenkriterien für die Qualifizierung als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB überschreitet und damit gemäß
§§ 316, 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB prüfungspflichtig ist. Die Constantin GmbH hat dem Aufsichtsrat gegenüber erklärt, dass
keine rechtlichen Hindernisse gegen ihre Bestellung als Abschlussprüfer der Gesellschaft bestehen; insbesondere keinerlei
Bedenken im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer bestehen. Der Aufsichtsrat hat erklärt den Ergänzungsvorschlag
der Geissler CBT GmbH vollumfänglich zu unterstützen.
Reutlingen, den 28. Oktober 2011
Der Vorstand
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