flatexDEGIRO AG
Frankfurt am Main
WKN: FTG111 ISIN: DE000FTG1111
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG, mit Sitz in Frankfurt am Main, am 04. Juni 2024
Nach Veröffentlichung der Einberufung unserer ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung für Dienstag, den 04. Juni 2024,
in Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26. April 2024) hat die Aktionärin GfBK Gesellschaft für Börsenkommunikation
mbH, 95326 Kulmbach, welche Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der flatex DEGIRO AG von mindestens EUR 1 Million
hält, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, am 03. Mai 2024 verlangt, dass
die nachfolgenden Gegenstände auf die Tagesordnung der vorliegenden Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG gesetzt und bekanntgemacht
werden. Zudem hat Herr Herbert Seuling, derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft, ebenfalls am 03. Mai 2024 erklärt,
sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung
der Gesellschaft am 04. Juni 2024 niederzulegen.
Die Tagesordnung der vorliegenden Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte
1 bis 12 um die nachfolgend genannten Tagesordnungspunkte 13 bis 15 ergänzt.
Die Stellungnahmen des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu diesen Ergänzungsverlangen und seinen unten wiedergegebenen Beschlussvorschlägen
sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.flatexdegiro.com unter „Investor Relations“ in dem Unterpunkt
„HV & Prospekt“, dort unter „Hauptversammlung 2024“ zugänglich.
Auf Verlangen der GfBK Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH wird die Tagesordnung wie folgt ergänzt:
13. |
Beschlussfassung über die Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 103 AktG
Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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„Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Martin Korbmacher (zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt
der Beendigung dieser Hauptversammlung von seinem Amt als Aufsichtsratsmitglied abberufen.“
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Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 05. Mai 2024 einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen beschlossen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, diesen Beschlussvorschlag der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH zu Tagesordnungspunkt 13 abzulehnen
und gegen den Wahlvorschlag der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH zu stimmen.
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14. |
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Gemäß dem vorstehenden Tagesordnungspunkt 13 soll Herr Martin Korbmacher als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen werden.
Vor diesem Hintergrund und auch für den Fall, dass Herr Korbmacher doch noch zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung zurücktreten
sollte, wird die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds
nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.06.2021 wurde Herr Martin Korbmacher mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die
Amtszeit des neu gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats endet damit jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des
Jahres 2025.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung gegenwärtig aus fünf von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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„Herr Axel Hörger, selbständiger Unternehmensberater, geboren am 06.03.1967, wohnhaft in Erlenbach, Schweiz, wird aufschiebend
bedingt auf die Abberufung des Herrn Martin Korbmacher gemäß Tagesordnungspunkt 13 mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.“
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Ausweislich des Schreibens der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH vom 03. Mai 2024 ist Herr Axel Hörger in keinen
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen
vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 05. Mai 2024 einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen beschlossen, der Hauptversammlung
vorzuschlagen, diesen Beschlussvorschlag der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH zu Tagesordnungspunkt 14 abzulehnen
und gegen den Wahlvorschlag der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH zu stimmen.
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15. |
Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
Herr Herbert Seuling hat erklärt, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ende der nächsten Hauptversammlung
der Gesellschaft niederzulegen. Vor diesem Hintergrund wird die Neuwahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der Satzung erfolgt die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds
nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 29.06.2021 wurde Herr Herbert Seuling mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die
Amtszeit des neu gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats endet damit jeweils mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des
Jahres 2025.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung gegenwärtig aus fünf von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Aktionärin GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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„Herr Bernd Förtsch, Vorstandsvorsitzender der Börsenmedien AG, Kulmbach, geboren am 30.06.1962 wohnhaft in Kulmbach, wird
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu einem Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 8
Absatz 2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds für Geschäftsjahr 2024 beschließt.“
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Ausweislich des Schreibens der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH vom 03. Mai 2024 ist Herr Bernd Förtsch in keinen
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen
vertreten.
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Weitere Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung
Sämtliche Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.flatexdegiro.com unter
„Investor Relations“ in dem Unterpunkt „HV & Prospekt“, dort unter „Hauptversammlung 2024“ zugänglich.
Auf der vorgenannten Internetseite sind zudem alle weiteren Informationen und Unterlagen zugänglich, die den Aktionären vor
der Hauptversammlung mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden müssen.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Die in der Einladung zur Hauptversammlung enthaltenen Angaben und Informationen für das Verfahren zur Ausübung des Stimmrechts
gelten entsprechend hinsichtlich der nunmehr ergänzten Tagesordnungspunkte 13 bis 15 der Hauptversammlung. Eine an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilte Weisung, bei einem dieser Tagesordnungspunkte oder einem entsprechenden
Unterpunkt gegen einen zugänglich gemachten Beschlussvorschlag zu stimmen, bzw. eine per Briefwahl gegen den betreffenden
Beschlussvorschlag abgegebene Stimme gilt, sofern der Beschlussvorschlag anschließend geändert wird, auch als Weisung, gegen
den geänderten Beschlussvorschlag zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt bzw. Unterpunkt zu stimmen, bzw. als Ausübung des
Stimmrechts gegen den geänderten Beschlussvorschlag, sofern keine hiervon abweichende Weisung zu dem geänderten Beschlussvorschlag
bzw. keine hiervon abweichende Angabe zur Ausübung des Stimmrechts hinsichtlich des geänderten Beschlussvorschlags vorliegt.
Frankfurt am Main, im Mai 2024
flatexDEGIRO AG
Der Vorstand
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