Henkel AG & Co. KGaA
Düsseldorf
Wertpapier-Kenn-Nummern: Stammaktien 604840 Vorzugsaktien 604843
International Securities Identification Numbers: Stammaktien DE0006048408 Vorzugsaktien DE0006048432
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024
Die Aktionär:innen unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Montag, den 22. April 2024, 10.00 Uhr (MESZ),
im Congress Center Düsseldorf, Eingang CCD Stadthalle, Rotterdamer Straße 141, 40474 Düsseldorf, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Einlass ab 8:30 Uhr.
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts
für die Henkel AG & Co. KGaA und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. Beschlussfassung
über die Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023
|
Die vorgenannten Unterlagen enthalten auch die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der Berichterstattung zur
Corporate Governance sowie die Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils in der anwendbaren
Fassung.
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind vorgenannte Unterlagen der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es
einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf. Sie stehen im Internet unter https://www.henkel.de/hv (deutsch) und https://www.henkel.com/agm
(englisch) vor und während der Hauptversammlung zur Verfügung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss
der Henkel AG & Co. KGaA in der vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn von 2.181.250.585,45 Euro ausweist, festzustellen.
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
|
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn
der Henkel AG & Co. KGaA aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 2.181.250.585,45 Euro wie folgt zu verwenden:
a) |
Zahlung einer Dividende von 1,83 Euro je für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigte Stammaktie (Stück 256.505.172)
|
= 469.404.464,76 Euro
|
b) |
Zahlung einer Dividende von 1,85 Euro je für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigte Vorzugsaktie (Stück 162.822.096)
|
= 301.220.877,60 Euro
|
c) |
Vortrag des verbleibenden Betrags von auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) |
= 1.410.625.243,09 Euro |
|
= 2.181.250.585,45 Euro
|
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt Stück 3.290.703 eigene Stammaktien sowie Stück 15.340.779 eigene Vorzugsaktien,
die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und die gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 1,83 Euro je dividendenberechtigte Stammaktie bzw. von 1,85 Euro je dividendenberechtigte
Vorzugsaktie bei entsprechender Anpassung der Beträge für die Ausschüttungssummen und den Gewinnvortrag vorsieht.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am Donnerstag, den 25. April 2024 fällig.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin
|
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden
Gesellschafterin Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
|
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses
|
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2023 amtierenden Mitgliedern des Gesellschafterausschusses Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für
das Geschäftsjahr 2024
|
Der Aufsichtsrat schlägt in Übereinstimmung mit der Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm insbesondere keine Regelungen im Sinn von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung, die die Auswahlmöglichkeit
eines Abschlussprüfers beschränkt hätten, auferlegt wurden.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist seit dem Geschäftsjahr 2020 Abschlussprüfer
für den Henkel-Konzern. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichneten den Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Henkel AG &
Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 jeweils Dr. Peter Bartels und Michael Reuther (als für die Prüfung verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer) beziehungsweise für das Geschäftsjahr 2023 Dr. Peter Bartels und Antje Schlotter (als für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüferin).
7. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
|
Die Amtszeit der Anteilseignervertreter:innen im Aufsichtsrat endet nach Artikel 12 Absatz 2 der Satzung gemäß Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung 2020 mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl erforderlich
ist. Gemäß § 101 Absatz 1 AktG sind die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung zu wählen; die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Absatz 1 und Absatz 2, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 7 Absatz
1 Satz 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz 1976 und Artikel 12 Absatz 1 der Satzung aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner
und der Arbeitnehmer zusammen. Hierbei muss sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu mindestens 30 Prozent
aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot).
Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter:innen
aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses vor der Wahl der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist der Mindestanteil für diese Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite
der Arbeitnehmer:innen getrennt zu erfüllen (§ 96 Absatz 2 Satz 3 AktG). Es ist in allen Fällen auf volle Personenzahlen mathematisch
auf- beziehungsweise abzurunden.
Der Gesamterfüllung wurde sowohl von der Seite der Anteilseignervertreter:innen als auch von der Seite der Arbeitnehmervertreter:innen
nach § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG widersprochen, so dass auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer:innen mindestens jeweils
zwei Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und Männern besetzt sein müssen, um das Mindestanteilsgebot zu erfüllen.
Von Seiten der Anteilseignervertreter:innen sind zurzeit drei Frauen und fünf Männer im Aufsichtsrat vertreten, der Mindestanteil
wird also derzeit von den Anteilseignervertreter:innen erfüllt.
Bei einer Wahl gemäß dem nachfolgenden Vorschlag ist das Mindestanteilsgebot im Sinn von § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG weiterhin
erfüllt, das heißt, auf Seiten der Anteilseignervertreter:innen ist jedes Geschlecht mit mindestens zwei Sitzen vertreten.
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses – vor,
7.1. |
Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah
Unternehmerin, Düsseldorf
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Henkel AG & Co. KGaA (Vorsitz) Henkel Management AG (Vorsitz) Bayer AG Heraeus Holding GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss, Vorsitz)
|
7.2. |
Lutz Bunnenberg
Unternehmer, München
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
7.3. |
Vinzenz Gruber
Executive Vice President & President Mondelēz Europe, Mondelēz International, Inc., Zürich, Schweiz
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
7.4. |
Benedikt-Richard Freiherr von Herman
Unternehmer, Wain
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
7.5. |
Barbara Kux
Unternehmerin, Zürich, Schweiz
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
7.6. |
Dr. rer. pol. Anja Langenbucher
Direktorin für Europa, Bill und Melinda Gates Stiftung, Berlin/London, Großbritannien
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Sofina S.A., Belgien
|
7.7. |
Laurent Martinez
Chief Financial Officer Orange S.A., Issy-les-Moulineaux, Frankreich
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
BuyIn S.A., Belgien Orange-Konzern: Orange MEA S.A., Frankreich Orange Polska S.A., Polen
|
7.8. |
Simone Menne
Unternehmerin, Kiel
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Henkel AG & Co. KGaA Deutsche Post AG Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Johnson Controls International plc., Irland Russell Reynolds Associates Inc., USA
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als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. April 2024
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2027 beschließt.
Herr Vinzenz Gruber und Frau Dr. Anja Langenbucher werden als neue Mitglieder vorgeschlagen. Die übrigen vorgeschlagenen Kandidat:innen
gehören bereits dem Aufsichtsrat an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Die vorstehenden Wahlvorschläge entsprechen den Empfehlungen des Nominierungsausschusses. Sie berücksichtigen die vorgenannten
gesetzlichen Regelungen sowie die vom Aufsichtsrat unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation gemäß der Empfehlung
des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) beschlossenen Zielsetzungen für seine Zusammensetzung
und das von ihm erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium (Diversitätskonzept). Das Diversitätskonzept einschließlich
des Stands der Umsetzung ist in der Erklärung zur Unternehmensführung enthalten, welche Bestandteil des veröffentlichten Geschäftsberichts
2023 ist.
Sowohl Frau Simone Menne als auch Herr Laurent Martinez verfügen aufgrund ihrer jeweils langjährigen Tätigkeiten als Vorstandsmitglieder
und Finanzvorständin/-vorstand und ihrer jeweiligen Tätigkeit in Prüfungsausschüssen über Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinn von § 100 Absatz 5 AktG.
Gemäß dem Diversitätskonzept ist unter anderem bei der Frage der Unabhängigkeit zu berücksichtigen, ob ein Mitglied dem Aufsichtsrat
bereits seit mehr als zwölf Jahren angehört. Zur Wahrung der Kontinuität können jedoch im Einzelfall Mitglieder dem Aufsichtsrat
auch für längere Zeit angehören. Dies gilt – unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur und in Übereinstimmung mit der
Tradition der Gesellschaft als einem offenen Familienunternehmen – insbesondere für Mitglieder des Aktienbindungsvertrags
der Familie Henkel. Auch sollen der Hauptversammlung in der Regel keine Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der
Wahl das 70. Lebensjahr vollendet haben beziehungsweise dem Aufsichtsrat bereits zehn Jahre oder länger angehören.
Frau Dr. Simone Bagel-Trah gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren an. Frau Barbara Kux wird zum Zeitpunkt der
Wahl das 70. Lebensjahr vollendet haben; sie gehört dem Aufsichtsrat mehr als zehn Jahre an.
Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur und in Übereinstimmung mit der Wahrung der Tradition der
Gesellschaft als offenes Familienunternehmen nach ausführlicher Beratung entschieden, Frau Dr. Simone Bagel-Trah für die erneute
Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Nach Überzeugung der Anteilseignervertreter:innen des Aufsichtsrats wird sich Frau
Dr. Simone Bagel-Trah auch zukünftig unabhängig und im Interesse und zum Wohl der Gesellschaft in die Arbeit des Aufsichtsrats
einbringen, ohne dass dies durch ihre bisherige Mitgliedschaft im Aufsichtsrat beeinträchtigt würde. Entsprechendes gilt auch
für Frau Barbara Kux, die vor dem Hintergrund der künftigen erweiterten Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit sowie der vorgesehenen
Einrichtung eines Nachhaltigkeitsausschusses im Aufsichtsrat (siehe TOP 10) aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen auf
dem Gebiet der Nachhaltigkeit zur Gewährleistung der notwendigen Kontinuität im Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen
wird. Bei der Beurteilung ihrer Unabhängigkeit haben sich Frau Dr. Bagel-Trah und Frau Kux der Stimme enthalten.
Gemäß der Empfehlung C.13 des DCGK wird erklärt, dass Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Herr Lutz Bunnenberg, Herr Benedikt-Richard
Freiherr von Herman und Frau Dr. Anja Langenbucher Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel sind beziehungsweise
zu solchen Mitgliedern in persönlicher Beziehung stehen, die in ihrer Gesamtheit die Mehrheit der von der Gesellschaft ausgegebenen
Stammaktien halten.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keine:r der übrigen vorgeschlagenen Kandidat:innen oder ein naher Familienangehöriger
dieser Kandidat:innen in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Henkel AG & Co. KGaA oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Henkel AG & Co. KGaA oder einem/einer wesentlich an der Henkel AG & Co. KGaA beteiligten Aktionär:in, die
ein:e objektiv urteilende:r Aktionär:in für seine/ihre Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats sind diese Kandidat:innen unabhängig im Sinn der Empfehlung C.6 des DCGK.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidat:innen den zu erwartenden Zeitaufwand für die Erfüllung
des Mandats aufbringen können.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidat:innen einschließlich ihrer Lebensläufe sind im Anschluss an die Tagesordnung
abgedruckt sowie über das Internet zugänglich (www.henkel.de/hv; www.henkel.com/agm).
Die Wahlen der Anteilseignervertreter:innen sollen als Einzelwahlen und jeweils für eine Amtszeit von etwa vier Jahren erfolgen.
Die vorgeschlagene Amtszeit von etwa vier Jahren berücksichtigt die Erwartungen insbesondere internationaler Investoren. Mit
diesem Vorschlag wird von der in der Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Aufsichtsratsmitglieder für eine kürzere
Amtszeit als die Höchstdauer von fünf Jahren zu wählen (Artikel 12 Absatz 2 der Satzung).
Es ist vorgesehen, Frau Dr. Simone Bagel-Trah im Falle ihrer Wahl dem Aufsichtsrat als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz
vorzuschlagen.
8. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Gesellschafterausschuss
|
Die Amtszeit des Gesellschafterausschusses endet nach Artikel 28 Absatz 1 der Satzung gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung
2020 mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Gesellschafterausschuss der Gesellschaft setzt sich nach Artikel 27 Absatz 1 und 2 der Satzung aus mindestens fünf und
höchstens zehn Mitgliedern zusammen, die sämtlich durch die Hauptversammlung gewählt werden.
Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss schlagen vor,
8.1 |
Dr. rer. pol. HSG Paul Achleitner
Unternehmer, München
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Bayer AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss)
|
8.2 |
Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah
Unternehmerin, Düsseldorf
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Henkel AG & Co. KGaA (Vorsitz) Henkel Management AG (Vorsitz) Bayer AG Heraeus Holding GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss, Vorsitz)
|
8.3 |
Alexander Birken
Vorsitzender des Vorstands der OTTO Group (GmbH & Co. KG), Hamburg
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
OTTO-Konzern: Hermes Europe GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss) C&A AG, Schweiz OTTO-Konzern: Crate & Barrel Holdings, Inc., USA EDI Sourcing, LLC, USA Euromarket Design, Inc., USA
|
8.4 |
Kaspar von Braun, Ph.D.
Astrophysiker, Pasadena, USA
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss)
|
8.5 |
Dr. rer. oec. Christoph Kneip
Steuerberater, Düsseldorf
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Rheinische Bodenverwaltung AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss) Arenberg Schleiden GmbH Arenberg Recklinghausen GmbH
|
8.6 |
Thomas Manchot
Unternehmer, Düsseldorf
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
8.7 |
James Rowan
Chief Executive Officer & President Volvo Car AB, Göteborg, Schweden
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss) Link & Co. International AB, Schweden Polestar Automotive Holding UK PLC, Großbritannien Zenseact AB, Schweden
|
8.8 |
Konstantin von Unger
Vorsitzender des Aufsichtsrats, HFO GmbH, Düsseldorf
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss, stellvertretender Vorsitz) HFO GmbH (Vorsitz)
|
8.9 |
Jean-François van Boxmeer
Vorsitzender des Board of Directors der Vodafone Group plc., London, Großbritannien
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss) Heineken Holding N.V., Niederlande Vodafone Group plc. (Vorsitz), Großbritannien
|
8.10 |
Poul Weihrauch
CEO/Office of the President, Mars Inc., McLean, Virginia, USA
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
|
zu Mitgliedern des Gesellschafterausschusses mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. April 2024
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu wählen, die über die Entlastung des Gesellschafterausschusses für
das Geschäftsjahr 2027 beschließt.
Die Herren Thomas Manchot und Poul Weihrauch werden als neue Mitglieder vorgeschlagen. Die übrigen vorgeschlagenen Kandidat:innen
gehören bereits dem Gesellschafterausschuss an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Entsprechend der Empfehlung C.13 DCGK wird erklärt, dass Frau Dr. Simone Bagel-Trah sowie die Herren Dr. Kaspar von Braun,
Dr. Christoph Kneip, Thomas Manchot und Konstantin von Unger Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie Henkel sind
beziehungsweise zu solchen Mitgliedern in persönlicher Beziehung stehen, die in ihrer Gesamtheit die Mehrheit der von der
Gesellschaft ausgegebenen Stammaktien halten.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses steht keine:r der übrigen vorgeschlagenen Kandidat:innen
oder ein naher Familienangehöriger dieser Kandidat:innen in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Henkel AG
& Co. KGaA oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Henkel AG & Co. KGaA oder einem/einer wesentlich an der Henkel AG
& Co. KGaA beteiligten Aktionär:in, die ein:e objektiv urteilende:r Aktionär:in für seine/ihre Wahlentscheidung als maßgebend
ansehen würde. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses sind diese Kandidat:innen unabhängig
im Sinn der Empfehlung C.6 des DCGK.
Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss haben sich bei den vorgeschlagenen Kandidat:innen vergewissert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Erfüllung des Mandats aufbringen können.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidat:innen einschließlich ihrer Lebensläufe sind im Anschluss an die Tagesordnung
abgedruckt sowie über das Internet zugänglich (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
Die Wahlen der Mitglieder des Gesellschafterausschusses sollen als Einzelwahlen und jeweils für eine Amtszeit von etwa vier
Jahren erfolgen. Die vorgeschlagene Amtszeit von etwa vier Jahren berücksichtigt die Erwartungen insbesondere internationaler
Investoren. Mit diesem Vorschlag wird von der in der Satzung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Mitglieder des Gesellschafterausschusses
für eine kürzere Amtszeit als die Höchstdauer von fünf Jahren zu wählen (Artikel 28 Absatz 1 der Satzung).
Es ist vorgesehen, Frau Dr. Simone Bagel-Trah im Fall ihrer Wahl dem Gesellschafterausschuss als Kandidatin für den Vorsitz
im Gesellschafterausschuss vorzuschlagen.
9. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023
|
Gemäß § 120a Absatz 4 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach
§ 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und geprüften Vergütungsberichts zu beschließen. Der Beschluss begründet
weder Rechte noch Pflichten. Er ist nicht nach § 243 AktG anfechtbar.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Wirtschaftsprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Absatz 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche
Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG
erstellten und geprüften Vergütungsbericht 2023 zu billigen.
Der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Wirtschaftsprüfers ist im Anschluss an die Tagesordnung unter Abschnitt II. dieser
Einladung enthalten. Darüber hinaus ist der Vergütungsbericht von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet zugänglich
(https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
10. |
Beschlussfassung über die Änderung von Artikel 17 Absatz 2 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats; Nachhaltigkeitsausschuss)
und Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses
|
Gemäß § 113 Absatz 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die
Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Für die Vergütung der Mitglieder des
Gesellschafterausschusses wird die vorstehende Regelung entsprechend angewendet. Die ordentliche Hauptversammlung der Henkel
AG & Co. KGaA vom 16. April 2021 hat die Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses
bestätigt; zuletzt wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. April 2022 die Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
des Aufsichtsrats modifiziert.
Artikel 17 der Satzung regelt die Vergütung des Aufsichtsrats. Neben einer Festvergütung nach Artikel 17 Absatz 1 der Satzung
sieht Artikel 17 Absatz 2 in seiner derzeitigen Fassung lediglich für die Tätigkeit im Prüfungsausschuss eine zusätzliche
Vergütung vor. Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat sind der Auffassung,
dass sich die bestehenden Vergütungsregeln für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses grundsätzlich
bewährt haben, schlagen der Hauptversammlung jedoch folgende punktuelle Anpassungen der Aufsichtsratsvergütung vor.
Umweltfragen spielen eine immer wichtigere Rolle bei unternehmerischen Entscheidungen. Dies zeigt sich u.a. an den immer umfangreicher
werdenden Berichtspflichten börsennotierter Unternehmen im ESG-Bereich (Environmental, Social, Governance – Umwelt, Soziales
und Grundsätze der Unternehmensführung). Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Aufgaben gem. § 171 Absatz 1 AktG die Pflicht,
auch diese Berichterstattung zu prüfen. Hierfür soll ein Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats eingerichtet werden, der
sich aus einem Kreis ausgewiesener Experten im Umweltbereich aus den Reihen der Aufsichtsratsmitglieder zusammensetzt, und
sich mit der Vorprüfung der entsprechenden Berichterstattung befasst. Auch die Arbeit dieses neu zu bildenden Ausschusses
soll angemessen honoriert werden.
Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten für ihre Tätigkeit bislang keine Vergütung. In Anerkennung der zunehmend komplexeren
Aufgaben und des zeitlichen Aufwands soll die Tätigkeit im Nominierungsausschuss künftig honoriert werden.
Die Vergütung für die Tätigkeit im Nachhaltigkeitsausschuss soll 25.000 Euro im Geschäftsjahr betragen (Vorsitz 50.000 Euro).
Die Vergütung für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss soll 25.000 Euro im Jahr betragen (Vorsitz 35.000 Euro). In beiden
Fällen soll die Vergütung nur anfallen, wenn der jeweilige Ausschuss mindestens zweimal im Geschäftsjahr tätig geworden ist.
Zudem soll klargestellt werden, dass die Vergütung für die Arbeit in einem Ausschuss nicht mit sonstigen Vergütungen gemäß
Artikel 17 der Satzung verrechnet wird, sondern die jeweiligen Vergütungen kumulativ gezahlt werden.
Zur Umsetzung dieser Änderungen soll Artikel 17 Absatz 2 der Satzung neu gefasst sowie das von der Hauptversammlung am 16.
April 2021 gebilligte und zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. April 2022 angepasste Vergütungssystem für die
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses insoweit entsprechend modiziert werden.
Demgemäß schlagen die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat vor, wie folgt
zu beschließen:
a) |
Artikel 17 Absatz 2 der Satzung (Vergütung) wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich eine Vergütung von 45.000 Euro, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
eine Vergütung von 90.000 Euro. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses erhalten zusätzlich eine Vergütung von 25.000
Euro, der Vorsitzende des Nachhaltigkeitsausschusses eine Vergütung von 50.000 Euro. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses
erhalten zusätzlich eine Vergütung von 25.000 Euro, der Vorsitzende des Nominierungsausschusses eine Vergütung von 35.000
Euro. Vorgenannte Zusatzvergütungen fallen nur an, wenn der jeweilige Ausschuss mindestens zweimal im Geschäftsjahr für die
Erfüllung seiner Aufgaben tätig geworden ist. Bei Mitgliedschaft in mehreren Ausschüssen werden die jeweils anfallenden Vergütungen
kumulativ gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem
Ausschuss angehören oder den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder in einem Ausschuss geführt haben,
erhalten eine zeitanteilige Vergütung.“
|
b) |
Vorgenannte Änderungen treten mit der Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister in Kraft, wobei die Mitgliedschaft
im Nachhaltigkeitsausschuss zeitanteilig ab dem gegebenenfalls früheren Tag der Wahl des Aufsichtsratsmitglieds in den Nachhaltigkeitsausschuss
sowie die Tätigkeit im Nominierungsausschuss rückwirkend für 2024 vergütet werden.
|
c) |
Die so angepassten und im Übrigen unveränderten Vergütungsregeln werden bestätigt und das im Abschnitt III. dieser Einladung
unter „Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA“ abgedruckte
Vergütungssystem wird beschlossen.
|
Die derzeit gültige Satzung steht im Internet unter https://www.henkel.de/hv (deutsch) und https://www.henkel.com/agm (englisch)
vor und während der Hauptversammlung zur Verfügung.
11. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der Henkel AG
& Co. KGaA (herrschende Gesellschaft) einerseits und der Henkel Zwölfte Verwaltungsgesellschaft mbH, der Henkel Dreizehnte
Verwaltungsgesellschaft mbH, der Henkel Vierzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH und der Henkel Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft
mbH (beherrschte Gesellschaften) andererseits
|
Zwischen der Henkel AG & Co. KGaA als herrschendem Unternehmen einerseits und ihren 100-prozentigen Tochtergesellschaften,
der Henkel Zwölfte Verwaltungsgesellschaft mbH, der Henkel Dreizehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, der Henkel Vierzehnte Verwaltungsgesellschaft
mbH und der Henkel Fünfzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH, als beherrschten Unternehmen andererseits wurden am 26. Februar
2024 Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge abgeschlossen; diese dienen der Sicherstellung körperschaftsteuerlicher Organschaftsverhältnisse
mit den beherrschten Gesellschaften.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Beherrschungs-
und Gewinnabführungsverträgen zuzustimmen.
Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge haben im Wesentlichen jeweils folgenden Inhalt:
• |
Die Tochtergesellschaft unterstellt ihre Leitung der Henkel AG & Co. KGaA, die zur Erteilung von Weisungen ihr gegenüber berechtigt
ist.
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• |
Die Tochtergesellschaft ist verpflichtet, ihren ganzen Gewinn entsprechend den Regelungen des § 301 AktG in seiner jeweiligen
Fassung an die Henkel AG & Co. KGaA abzuführen.
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• |
Die Henkel AG & Co. KGaA kann im Laufe des Geschäftsjahres angemessene Vorauszahlungen auf den abzuführenden Gewinn verlangen,
wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
|
• |
Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung der Henkel AG & Co. KGaA Beträge aus ihrem Jahresüberschuss insoweit in andere
Gewinnrücklagen einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich
begründet ist. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Henkel AG & Co. KGaA
aufzulösen und als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen, die vor Beginn dieses
Vertrags gebildet wurden, sowie von Kapitalrücklagen ist ausgeschlossen.
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• |
Die Henkel AG & Co. KGaA ist verpflichtet, etwaige Jahresfehlbeträge entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner
jeweiligen Fassung auszugleichen.
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Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem 1. Januar des Jahres abgeschlossen
worden, in dem er in das Handelsregister der Tochtergesellschaft eingetragen wird.
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Die Verträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres
gekündigt werden, erstmals zum Ablauf des vierten, auf das Jahr der Handelsregistereintragung folgenden Jahres (Mindestlaufzeit
5 Jahre). Wird ein Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich bei gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein Jahr. Das Recht
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor im Falle der Verschmelzung,
Spaltung oder Liquidation einer der Parteien oder bei Formwechsel der Tochtergesellschaft in eine Personengesellschaft. Darüber
hinaus kann die Henkel AG & Co. KGaA den Vertrag kündigen, wenn die Anteile an der Tochtergesellschaft ganz oder teilweise
veräußert werden.
Jeder Vertrag enthält eine sogenannte salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung ist eine solche wirksame
Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung entspricht. Im Falle einer
Lücke ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden
wäre, hätte man die Angelegenheit zuvor bedacht.
Da die Henkel AG & Co. KGaA sämtliche Anteile an den beherrschten Gesellschaften hält und insoweit keine Interessen Dritter
betroffen sind, sind Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für außenstehende Gesellschafter entsprechend §§ 304, 305 AktG nicht
zu gewähren.
Von der Einberufung an und während der Hauptversammlung sind folgende Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich
(www.henkel.de/hv; www.henkel.com/agm):
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die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der Henkel AG & Co. KGaA und den beherrschten Gesellschaften,
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die Jahresabschlüsse nebst (zusammengefassten) Lageberichten der Henkel AG & Co. KGaA für die Jahre 2022, 2021 und 2020,
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• |
die Jahresabschlüsse für die Henkel Zwölfte Verwaltungsgesellschaft mbH für die Jahre 2022, 2021 und 2020 (die übrigen beherrschten
Gesellschaften wurden erst im Dezember 2023 gegründet und kürzlich im Handelsregister eingetragen; für diese Gesellschaften
liegen noch keine Jahresabschlüsse vor),
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die nach § 293a AktG erstatteten gemeinsamen Berichte der Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften und der persönlich
haftenden Gesellschafterin der Henkel AG & Co. KGaA.
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II. |
VERGÜTUNGSBERICHT 2023 GEMÄSS § 162 AKTG
(Tagesordnungspunkt 9)
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Hinweis: |
Die Seitenverweise im nachfolgend abgedruckten Vergütungsbericht beziehen sich auf die Seitenzahlen des geprüften Vergütungsberichts,
der auf unserer Internetseite gesondert veröffentlicht ist.
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Henkel-Vergütungsbericht 2023
Der gemeinsam vom Vorstand der Henkel Management AG als alleiniger persönlich haftender Gesellschafterin der Henkel AG & Co.
KGaA (Vorstand) und vom Aufsichtsrat der Henkel AG & Co. KGaA erstellte Vergütungsbericht beschreibt die im Geschäftsjahr
2023 jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses
der Henkel AG & Co. KGaA gewährte und geschuldete Vergütung im Sinn von Paragraf [§] 162 Aktiengesetz [AktG] sowie die Vergütung
der Henkel Management AG als persönlich haftender Gesellschafterin und von deren Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023.
Der Vergütungsbericht enthält sämtliche gemäß § 162 AktG erforderlichen Angaben und Erläuterungen sowie zusätzliche Informationen.
Um das Nachvollziehen der Angaben zu erleichtern, werden auch die Grundzüge der für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssysteme
dargestellt. Ausführliche Informationen dazu sind auf der Internetseite unter www.henkel.de/ir > Corporate Governance > Vergütungssysteme/Vergütungsberichte öffentlich zugänglich.
Gemäß § 120a Absatz 4 AktG beschließt bei börsennotierten Gesellschaften die Hauptversammlung über die Billigung des nach
§ 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts. Der Beschluss begründet weder Rechte noch Pflichten; er ist nicht
nach § 243 AktG anfechtbar.
Die in diesem Bericht enthaltenen Beträge sind auf volle Eurobeträge auf- beziehungsweise abgerundet. Aufgrund dieser Rundungen
ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben
nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
1.1 |
Beschlussfassung der Hauptversammlung 2023 über die Billigung des Vergütungsberichts für das vorangegangene Geschäftsjahr
2022
|
Der Vergütungsbericht 2022 wurde von der Hauptversammlung am 24. April 2023 mit einer Mehrheit von 93,52 Prozent gebilligt.
Da es keine kritischen Äußerungen zur Art und Weise der Darstellung der Vergütung der Gremien gab, sehen Vorstand und Aufsichtsrat
dieses deutliche Votum der Hauptversammlung als Bestätigung, das bisherige Format des Vergütungsberichts – unter Berücksichtigung
der von der Hauptversammlung 2023 beschlossenen Modifikationen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands (siehe
hierzu I. 1.4) – grundsätzlich beizubehalten.
1.2 |
Überblick Geschäftsergebnisse 2023
|
Henkel hat in einem herausfordernden Jahr 2023, das insbesondere von einem inflationären Umfeld mit weiterhin erhöhten Rohstoff-,
Logistik- und Energiepreisen, aber auch von gestiegenen Lohnkosten sowie den Auswirkungen geopolitischer Krisen geprägt war,
insgesamt eine gute Geschäftsentwicklung verzeichnet. Im Industriegeschäft wirkte sich insbesondere das Wachstum in den Geschäftsfeldern
Mobilität & Elektronik – bedingt durch das starke Automobilgeschäft – sowie Handwerk, Bau & Gewerbe positiv auf die Geschäftsentwicklung
aus. Das Konsumgütergeschäft profitierte insbesondere von einer positiven Entwicklung in den Geschäftsfeldern Laundry & Home
Care und Hair.
Im Geschäftsjahr 2023 lag der Umsatz bei 21.514 Mio Euro und damit nominal um -3,9 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Wechselkurseffekte
wirkten sich mit einem Minus von -4,3 Prozent negativ auf den Umsatz aus. Bereinigt um Wechselkurseffekte lag das Umsatzwachstum
bei 0,4 Prozent. Akquisitionen/Divestments wirkten sich – insbesondere bedingt durch die Veräußerung unserer Geschäftsaktivitäten
in Russland – mit -3,9 Prozent ebenfalls negativ auf den Umsatz aus. Die organische Umsatzentwicklung – das heißt bereinigt
um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments – zeigte mit 4,2 Prozent einen sehr starken Anstieg.
Die bereinigte Umsatzrendite lag im Berichtsjahr mit einem Wert von 11,9 Prozent deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2022:
10,4 Prozent). Das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie erhöhte sich um 11,5 Prozent auf 4,35 Euro (Vorjahr: 3,90 Euro). Bei
konstanten Wechselkursen erhöhte sich das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie um 20,0 Prozent. Bei der Ermittlung des bereinigten
Ergebnisses je Vorzugsaktie wurde dieses um die einmaligen Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigt.
Für die Berechnung des Short Term Incentive (STI) wurde für Vergütungszwecke ein um die Effekte des Aktienrückkaufs bereinigtes
EPS-Wachstum zu konstanten Wechselkursen von 18,9 Prozent zugrunde gelegt.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Geschäftsbericht 2023 verwiesen, der auf der Internetseite www.henkel.de/ir zugänglich ist.
1.3 |
Veränderungen in den Gremien 2023
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Vorstand
Herr Wolfgang König führt seit dem 1. Januar 2023 den aus den früheren Unternehmensbereichen Beauty Care und Laundry & Home
Care gebildeten neuen Unternehmensbereich Consumer Brands.
Mit Wirkung zum 1. Februar 2023 wurde Herr Mark Dorn zum Mitglied des Vorstands bestellt und übernahm die Leitung des Unternehmensbereichs
Adhesive Technologies von Herrn Jan-Dirk Auris, der seit dem 1. Januar 2011 den Unternehmensbereich Adhesive Technologies
verantwortet hatte und im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aus dem Vorstand ausschied, wobei der
Anstellungsvertrag zum 31. Januar 2023 endete.
Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss der Henkel AG & Co. KGaA
Herr Laurent Martinez wurde in Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Michael Kaschke, der sein Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung
zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2023 niedergelegt hatte, von der Hauptversammlung am 24. April 2023 als Anteilseignervertreter
in den Aufsichtsrat gewählt.
Im Rahmen der Neuwahl der Arbeitnehmervertreter:innen durch die Delegiertenversammlung am 31. März 2023 wurde Herr Dr. Konstantin
Benda als Vertreter der leitenden Angestellten anstelle von Frau Dr. Martina Seiler mit Wirkung zum Tag der Hauptversammlung
am 24. April 2023 neu in den Aufsichtsrat gewählt. Die übrigen Arbeitnehmervertreter:innen wurden wiedergewählt. Frau Jutta
Bernicke schied mit Wirkung zum 22. September 2023 aus dem Aufsichtsrat aus und Frau Sabine Friedrich trat als von der Delegiertenversammlung
gewähltes Ersatzmitglied mit Wirkung zum 23. September 2023 als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat ein.
1.4 |
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands
|
Festlegung
Bei der Henkel AG & Co. KGaA ist rechtsformbedingt der Aufsichtsrat der Henkel Management AG zuständig für die Bestellung
und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, die Inhalte der Vorstandsverträge, die Geschäftsverteilung sowie die Vergütung
des Vorstands. Bezüglich der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat der Henkel Management AG insbesondere zuständig für:
• |
die Festlegung des Vergütungssystems sowie dessen Überprüfung,
|
• |
die konkrete Ausgestaltung der erfolgsunabhängigen und der variablen, erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten,
|
• |
die jährliche Festlegung der individuellen Ziele sowie deren Erfolgsmessung,
|
• |
die jährliche Festlegung der Zielerreichung bezüglich der finanziellen und nichtfinanziellen Ziele und die Festsetzung der
jährlichen und mehrjährigen variablen, erfolgsbezogenen Vergütung,
|
• |
die Genehmigung der Übernahme von Ehrenämtern oder von Aufsichtsrats-, Beirats- oder ähnlichen Mandaten in anderen Gesellschaften
sowie anderer beruflicher Nebentätigkeiten,
|
• |
die Gewährung von Krediten und Vorschüssen.
|
Nach § 120a Absatz 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens
jedoch alle vier Jahre, erneut über die Billigung des Vergütungssystems.
Das seit dem 1. Januar 2021 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Henkel Management AG als alleiniger
persönlich haftender Gesellschafterin der Henkel AG & Co. KGaA (Vorstand) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 modifiziert.
Dieses modifizierte Vergütungssystem wurde der ordentlichen Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 24. April 2023 vorgelegt
und von dieser mit einer Mehrheit von 98,04 Prozent gebilligt. Die entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung ist
auf der Internetseite www.henkel.de/ir öffentlich zugänglich.
Überblick Vergütungssystem
Das Vergütungssystem ist darauf ausgerichtet, unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten die Umsetzung
der Unternehmensstrategie zu fördern und Anreize für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung
zu setzen sowie unverhältnismäßige Risiken zu vermeiden. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen sowie
erfolgsbezogenen Bestandteilen zusammen und besteht im Wesentlichen aus drei Hauptkomponenten:
• |
der festen Grundvergütung als Sicherstellung einer angemessenen Basisvergütung,
|
• |
einer jährlichen variablen Vergütung (Short Term Incentive, abgekürzt STI) und
|
• |
einer variablen, auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogenen, aktienbasierten Barvergütung (Long Term Incentive, abgekürzt LTI).
|
Die Überarbeitung des Vergütungssystems erfolgte vor dem Hintergrund der fortentwickelten Ambitionen und strategischen Prioritäten.
Dabei wurden die mit Aktionär:innen, Aktionärsvertreter:innen und Investor:innen geführten Gespräche über die Ausgestaltung
der Vorstandsvergütung, insbesondere mit einer stärkeren Betonung von Nachhaltigkeitsaspekten, berücksichtigt. Bei unveränderter
Höhe der Gesamtvergütung gelten ab dem Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen folgende Modifikationen:
Short Term Incentive (STI):
• |
Die Struktur der Vorstandsvergütung wurde vereinfacht, indem beim STI das Aktiendeferral abgeschafft und der auf das bisherige
Aktiendeferral zu verwendende STI-Betrag zum kleineren Teil auf die Grundvergütung sowie zum größeren Teil auf das LTI aufgeteilt
wurde.
|
• |
Damit erfolgt die Auszahlung des STI künftig – vorbehaltlich der Regelungen zur Share Ownership Guideline – ohne die jährliche
Verpflichtung, Henkel-Vorzugsaktien erwerben zu müssen.
|
• |
Die funktionalen Faktoren wurden abgeschafft.
|
• |
Die Erfolgsparameter bleiben unverändert:
– |
Bonus: Bereinigtes organisches Umsatzwachstum und bereinigtes Ergebnis je Vorzugsaktie bei konstanten Wechselkursen mit einer
Gewichtung von jeweils 50 Prozent.
|
– |
Individueller Multiplikator, mit dem der Bonus multipliziert wird, in Abhängigkeit von der Erreichung der individuellen Ziele
in der Bandbreite von 0,8 bis 1,2.
|
|
Long Term Incentive (LTI):
• |
Das derzeitige LTI wird durch einen Performance Share Plan (virtuelles Aktienprogramm) ersetzt.
|
• |
Erfolgsparameter: Neben der um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigten Rendite
auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed, abgekürzt bereinigter ROCE) mit einer Gewichtung von 60 Prozent dienen
die relative Performance der Henkel-Vorzugsaktien im Vergleich zu anderen Unternehmen (relativer Total Shareholder Return)
mit einer Gewichtung von 20 Prozent sowie ESG-Ziele mit einer Gewichtung von insgesamt 20 Prozent als Erfolgsziele zur Bestimmung
der finalen Anzahl virtueller Aktien. ESG steht für die Bereiche Umwelt (Environment), gesellschaftliche Aspekte (Social)
und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).
|
• |
Die funktionalen Faktoren wurden abgeschafft.
|
• |
Die Auszahlung erfolgt künftig nach vier statt nach drei Jahren.
|
Share Ownership Guideline:
• |
Die Share Ownership Guideline, wonach der Vorstandsvorsitzende Henkel-Vorzugsaktien im Gegenwert von 200 Prozent seiner Grundvergütung,
die übrigen Vorstandsmitglieder in Höhe von 100 Prozent ihrer Grundvergütung erwerben müssen, ist weiterhin zu erfüllen. Bestandsaktien
werden angerechnet.
|
• |
Bis dieses Ziel erreicht ist, sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, mindestens 25 Prozent des (Netto-)Auszahlungsbetrags
aus den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen (STI und LTI) in Vorzugsaktien von Henkel zu investieren.
|
• |
Die Aktien sind für die Dauer der Vorstandsbestellung zu halten. Es besteht keine Nachkaufverpflichtung bei Kursänderungen,
wenn der Investmentbetrag erreicht ist.
|
Mit dieser Weiterentwicklung trägt die Vergütung noch stärker zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung
von Henkel bei.
Insgesamt stellt sich die neue Zielvergütung wie folgt dar:
Neue Zielvergütung
In Euro |
Vorstandsvorsitzender
|
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
|
|
2022
|
ab 2023
|
∆ in %
|
2022*
|
ab 2023
|
∆ in %
|
Grundvergütung |
1.200.000 |
1.500.000 |
25 |
750.000 |
900.000 |
20 |
STI |
3.500.000 |
2.100.000 |
-40 |
2.000.000 |
1.200.000 |
-40 |
LTI |
1.400.000 |
2.500.000 |
79 |
800.000 |
1.450.000 |
81 |
Gesamt
|
6.100.000
|
6.100.000
|
0
|
3.550.000
|
3.550.000
|
0
|
* Bei einem funktionalen Faktor von 1
Da für ein ordentliches Vorstandsmitglied die Herabsetzung des STI (1.200.000 Euro gegenüber 2.000.000 Euro nach altem Vergütungssystem)
sowie die Erhöhung der Grundvergütung (900.000 Euro gegenüber 750.000 Euro) unmittelbar im Geschäftsjahr 2023 wirksam wurden,
das erhöhte LTI (1.450.000 Euro gegenüber 800.000 Euro) nach dem neuen Vergütungssystem 2023 erst ab 2026/2027 zur Auszahlung
kommt und bis dahin nachlaufende LTI-Tranchen nach dem alten Vergütungssystem ausgezahlt werden, ergibt sich – auf der Basis
einer Zielerreichung von 100 Prozent – für die Übergangszeit ein um 650.000 Euro (-18 Prozent) geringerer Ausweis der im jeweiligen
Berichtsjahr im Sinn von § 162 AktG gewährten Gesamtvergütung [im Vergleich zur „at target“-Zielvergütung]. Die Differenz
für den Vorstandsvorsitzenden beträgt 1.100.000 Euro (-18 Prozent).
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssystems
für die Mitglieder des Vorstands, die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile sowie die diesen jeweils zugrunde
liegenden Zielsetzungen:
Überblick über das Vergütungssystem
Vergütungsbestandteil und Ausgestaltung
|
Zielsetzung und Strategiebezug
|
Erfolgsunabhängige
Komponenten
|
Grundvergütung
|
• |
Für den Vorstandsvorsitzenden: derzeit 1.500.000 Euro p.a.
|
• |
Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: derzeit 900.000 Euro p.a.
|
|
• |
Sicherstellen einer unter Berücksichtigung der Marktbedin- gungen und der ausgeübten Funktion angemessenen Basisvergütung.
|
• |
Vermeidung von Anreizen für das Eingehen unangemessener Risiken.
|
|
Sonstige Bezüge
|
• |
Versicherungsleistungen, Wohnungs-/ Umzugskosten, Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen an privatem Wohnbesitz, Bereitstellung Dienstwagen, Nutzung Fahrbereitschaft, sonstige geldwerte Vorteile; die Höhe variiert je nach persönlicher Inanspruchnahme
|
• |
Obergrenzen („Cap“):
– |
Für den Vorstandsvorsitzenden: derzeit 250.000 Euro p.a.
|
– |
Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: derzeit 175.000 Euro p.a.
|
|
|
• |
Übernahme marktüblicher Sachbezüge und Nebenleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit stehen
und diese damit fördern.
|
|
Optional: Versorgungszusagen/
Versorgungsentgelt
Beitragsorientiertes Pensionssystem
|
• |
Alterskapital, das sich aus der Summe der jährlichen Zuführungen zusammensetzt. Jährliche Zuführung (Kapitalbaustein):
– |
Für den Vorstandsvorsitzenden: 750.000 Euro
|
– |
Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: 450.000 Euro
|
|
|
• |
Gewährung von Beträgen zum Aufbau einer angemessenen betrieblichen Altersversorgung.
|
|
beziehungsweise alternativ |
Versorgungsentgelt
|
• |
Gewährung eines pauschalen, jährlich auszuzahlenden Versorgungsentgelts:
– |
Für den Vorstandsvorsitzenden: 750.000 Euro
|
– |
Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: 450.000 Euro
|
|
|
• |
Gewährung von Beträgen zum Aufbau einer angemessenen privaten Altersvorsorge.
|
|
Erfolgsbezogene Komponenten
|
Jährliche variable Barvergütung
(Short Term Incentive, STI)
|
• |
Zielvergütung bei einer Zielerreichung von 100 Prozent („at target“):
– |
Für den Vorstandsvorsitzenden: derzeit 2.100.000 Euro
|
– |
Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: derzeit 1.200.000 Euro
|
|
• |
Einjähriger Bemessungszeitraum: Höhe abhängig von der im Geschäftsjahr (Vergütungsjahr) erreichten
– |
Unternehmensperformance (finanzielle Ziele, Bonus): Organisches Umsatzwachstum (OSG), bereinigtes Ergebnis je Henkel-Vorzugsaktie (EPS) bei konstanten Wechselkursen versus Vorjahr (Ist/Ist-Vergleich); Gewichtung je 50 Prozent
|
– |
individuellen Performance: Individueller Multiplikator mit einer Bandbreite von 0,8 bis 1,2, mit dem der sich für den Bonus ergebende Betrag multipliziert wird
|
|
• |
Obergrenze („Cap“): 150 Prozent der jeweiligen „at target“-Zielvergütung
|
|
• |
Anreiz zum Erreichen der Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr.
|
• |
Anreiz für ein langfristiges, ganzheitliches Wachstum.
|
• |
Berücksichtigung des operativen Erfolgs im Verhältnis zur Vergleichsgruppe.
|
• |
Förderung der Umsetzung der strategischen Prioritäten.
|
• |
Möglichkeit der Leistungsdifferenzierung zwischen den Vorstandsmitgliedern.
|
|
Langfristige variable aktienbasierte
Barvergütung (Long Term Incentive, LTI)
|
• |
Virtuelles Aktienprogramm
|
• |
Zielvergütung bei einer Zielerreichung von 100 Prozent („at target“):
– |
Für den Vorstandsvorsitzenden: derzeit 2.500.000 Euro
|
– |
Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: derzeit 1.450.000 Euro
|
|
• |
Vierjähriger Performancezeitraum, unterteilt in einen dreijährigen Zielerreichungszeitraum gefolgt von einer einjährigen Haltefrist
Finale Höhe des Auszahlungsbetrags abhängig vom Aktienkurs sowie von folgenden Bemessungsgrundlagen:
– |
60 Prozent Gewichtung: bereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital (bereinigter ROCE)
|
– |
20 Prozent Gewichtung: relativer Total Shareholder Return (TSR)
|
– |
20 Prozent Gewichtung: ESG-Ziele
|
|
• |
Obergrenze („Cap“): 150 Prozent der jeweiligen „at target“-Zielvergütung
|
|
• |
Anreize, den Unternehmenswert langfristig zu steigern.
|
• |
Berücksichtigung der Rentabilität.
|
• |
Berücksichtigung der relativen Performance im Vergleich zum Markt.
|
• |
Förderung der Umsetzung der strategischen Prioritäten und der Nachhaltigkeitsziele.
|
|
Maximale Gesamtbezüge („Cap“)
|
• |
Obergrenzen für die Gesamtvergütung (Grundvergütung, sonstige Bezüge und Versorgungszusagen/Versorgungsentgelte sowie variable Vergütungs- bestandteile):
– |
Für den Vorstandsvorsitzenden: 9.400.000 Euro p.a.
|
– |
Für die sonstigen Mitglieder des Vorstands: 5.500.000 Euro p.a.
|
|
|
• |
Vermeidung unangemessen hoher Auszahlungen.
|
|
Share Ownership Guideline
|
• |
Verpflichtung, einen Mindestbestand an Henkel-Vorzugsaktien zu erwerben und für die Dauer der Zugehörigkeit zum Vorstand zu halten
– |
Für den Vorstandsvorsitzenden: 200 Prozent der Grundvergütung
|
– |
Für sonstige Mitglieder des Vorstands: 100 Prozent der Grundvergütung
|
|
Bis dieser Betrag erreicht ist, müssen Vorstandsmitglieder jährlich mindestens 25 Prozent des Nettobetrags der mit Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlten erfolgsabhängigen Vergütung (STI + LTI) in Henkel-Vorzugsaktien investieren.
|
• |
Angleichung der Interessen von Vorstand und Aktionär:innen.
|
• |
Anreiz für eine langfristige Unternehmensentwicklung.
|
|
Sonstige vergütungsrelevante
Regelungen
|
Malus-/Clawback-Regelungen
|
• |
Recht des Aufsichtsrats der Henkel Management AG, unter bestimmten Umständen die variable Vergütung (STI, LTI) ganz oder teilweise einzubehalten („Malus“) beziehungsweise innerhalb gewisser Grenzen eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückzufordern („Clawback“)
|
|
• |
Sicherstellung der Angemessenheit der variablen Vergütung (STI, LTI).
|
• |
Förderung des Einhaltens wesentlicher Grundsätze der Unternehmensführung.
|
|
Abfindungs-Obergrenze („Cap“)
|
• |
Auszahlung auf maximal zwei Jahresbezüge beschränkt, jedoch nicht mehr als die Auszahlung der Restlaufzeit des Vorstandsvertrags
|
|
• |
In Übereinstimmung mit dem DCGK Festsetzung einer Obergrenze für Leistungen bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit.
|
• |
Vermeidung unangemessen hoher Auszahlungen.
|
|
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
|
• |
Laufzeit von zwei Jahren; Karenzentschädigung in einer Gesamthöhe von 50 Prozent der Jahresbezüge für ein Geschäftsjahr, auszahlbar in 24 monatlichen Raten
|
• |
Zeitkongruente Anrechnung der Abfindung auf die Karenzentschädigung
|
|
• |
Schutz der Interessen von Henkel.
|
|
Die vorstehend aufgeführten Vergütungs-Obergrenzen für laufende Bezüge (Grundvergütung, sonstige Bezüge und Versorgungszusagen/Versorgungsentgelte
sowie variable Vergütungsbestandteile STI/LTI) können sich durch einmalige Sonderleistungen im Zusammenhang mit dem Eintritt
in den beziehungsweise Ausscheiden aus dem Vorstand erhöhen; zu Einzelheiten wird auf die Ausführungen in II. 1.10 verwiesen.
1.5 |
Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats und Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA
|
Festlegung
Gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2 AktG kann die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung
bewilligt werden. Die Vergütung für den Aufsichtsrat und den Gesellschafterausschuss wurde von der Hauptversammlung als Satzungsregelung
festgesetzt (Artikel 17 und 33 der Satzung).
Die ordentliche Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA am 16. April 2021 hat diese Vergütungsregelungen mit einer Mehrheit
von 99,96 Prozent bestätigt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. April 2022 wurde die Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
von 35.000 Euro pro Jahr auf 45.000 Euro pro Jahr erhöht; der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine Vergütung
von 90.000 Euro pro Jahr. Artikel 17 der Satzung wurde entsprechend angepasst.
Die entsprechenden Beschlussfassungen der Hauptversammlung sind auf der Internetseite www.henkel.de/ir öffentlich zugänglich.
Nach § 113 Absatz 3 AktG beschließt die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder,
wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig ist. Für die Vergütung der Mitglieder des
Gesellschafterausschusses werden vorstehende Regelungen entsprechend angewendet.
Überblick Vergütungsregelungen
Die Vergütung ist in Übereinstimmung mit der Anregung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als reine Festvergütung
ausgestaltet. Dies dient der Stärkung der Unabhängigkeit beziehungsweise der Vermeidung von Interessenkonflikten der Gremienmitglieder
im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des DCGK werden die betreffende
Verantwortung und der Tätigkeitsumfang unter Berücksichtigung der Stellung als Vorsitzende:r, Stellvertreter:in sowie Ausschussmitglied
in Form einer erhöhten beziehungsweise zusätzlichen Vergütung berücksichtigt:
• |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich eine Festvergütung von 70.000 Euro, die Mitglieder des Gesellschafterausschusses
erhalten eine Festvergütung von 100.000 Euro pro Jahr. Der/Die Vorsitzende des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses
erhält das Doppelte, die Stellvertreter:innen erhalten das Eineinhalbfache der vorgenannten Beträge.
|
• |
Mitglieder des Aufsichtsrats, die zugleich dem Prüfungsausschuss angehören, erhalten zusätzlich eine Vergütung von 45.000
Euro; wenn sie Vorsitzende:r des Prüfungsausschusses sind, eine in Höhe von 90.000 Euro. Die Tätigkeit im Nominierungsausschuss
wird nicht gesondert vergütet.
|
• |
Mitglieder des Gesellschafterausschusses, die zugleich einem oder mehreren Ausschüssen des Gesellschafterausschusses angehören,
erhalten zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 100.000 Euro; wenn sie Vorsitzende:r eines oder mehrerer Ausschüsse sind, eine
in Höhe von 200.000 Euro.
|
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der
sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 1.000 Euro. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal
gezahlt. Entlassungsentschädigungen sowie Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen bestehen nicht. Die Obergrenze der Vergütung
ergibt sich für das jeweilige Mitglied des Aufsichtsrats bzw. des Gesellschafterausschusses aus der Summe von Fixvergütung,
Vergütung für die im Einzelnen übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat beziehungsweise Gesellschafterausschuss sowie in deren
Ausschüssen sowie dem Sitzungsgeld (nur Aufsichtsrat).
1.6 |
Prüfung des Vergütungsberichts
|
Die von der Hauptversammlung 2023 zum Prüfer des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses 2023 der Henkel AG & Co. KGaA
gewählte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat sowohl gemäß § 162 Absatz 3 AktG
geprüft, ob der Vergütungsbericht 2023 die nach § 162 Absätze 1 und 2 AktG zu machenden Angaben enthält (formelle Prüfung),
als auch zusätzlich, ob diese Angaben inhaltlich richtig und zutreffend sind (inhaltliche Prüfung). ESG-Ziele waren nicht
Gegenstand der Prüfung durch PwC. Der Prüfungsvermerk ist diesem Vergütungsbericht beigefügt.
II. |
Vergütung der Gremien 2023
|
Nach den Regelungen des § 162 AktG ist die im Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands,
des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses gewährte und geschuldete Vergütung anzugeben.
Nachfolgend wird wie in den Vorjahren diejenige Vergütung als „gewährt“ ausgewiesen, für die die der Vergütung zugrunde liegende
Tätigkeit mit Ablauf des Berichtsjahres vollständig erbracht wurde beziehungsweise deren Performancezeitraum mit Ablauf des
Berichtsjahres endet und damit sämtliche Bedingungen für die Auszahlung vorliegen, auch wenn der Zufluss (das heißt die tatsächliche
Auszahlung) erst im folgenden Geschäftsjahr erfolgt. Somit wird bezüglich der den 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
in vorstehendem Sinn im Geschäftsjahr 2023 gewährten variablen Vergütung als jährliche variable Vergütung das STI für 2023
ausgewiesen, auch wenn die Auszahlung erst 2024 erfolgt. Entsprechend wird bezüglich der langfristigen variablen Vergütung
die LTI-Tranche 2021 ausgewiesen, deren dreijähriger Performancezeitraum mit Ablauf des Geschäftsjahres 2023 endete, auch
wenn die Auszahlung erst 2024 erfolgt.
„Geschuldet“ ist eine Vergütung, wenn im Geschäftsjahr, für das der Vergütungsbericht erstellt wird, die Gesellschaft eine
rechtlich bestehende Verpflichtung gegenüber dem Organmitglied hat, die fällig, aber noch nicht erfüllt ist.
1. |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
|
1.1. |
Im Jahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung
|
Die den 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands in vorstehendem Sinn im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung
beläuft sich auf insgesamt 19.477.280 Euro (Vorjahr: 33.849.094 Euro) und entfällt auf folgende Komponenten:
• |
Grundvergütung: 5.025.000 Euro (Vorjahr: 4.762.500 Euro),
|
• |
Sonstige Bezüge: 240.037 Euro (Vorjahr: 468.208 Euro),
|
• |
Versorgungsentgelt: 900.000 Euro (Vorjahr: 900.000 Euro),
|
• |
STI 2023, dessen Performancezeitraum zum Geschäftsjahresende geendet hat (Zufluss erst 2024): 10.200.000 Euro (Vorjahr: STI
2022, 14.179.386 Euro),
|
• |
LTI-Tranche 2021 (Laufzeit 1.1.2021 – 31.12.2023), deren Performancezeitraum zum Geschäftsjahresende geendet hat (Zufluss
erst 2024): 3.112.243 Euro (Vorjahr: LTI-Tranche 2020, Laufzeit 1.1.2020 – 31.12.2022: 3.376.500 Euro),
|
• |
Einmalige Sonderleistungen: 0 Euro (Vorjahr: 10.162.500 Euro).
|
Die vorstehenden Angaben zum Vorjahr beziehen sich jeweils auf die im Vorjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands. Die nachfolgende
Tabelle weist die den im Jahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 im Sinn von § 162 Absatz 1
Satz 1 AktG gewährte und geschuldete Vergütung, aufgeteilt nach vorstehenden Komponenten unter Angabe des jeweiligen Anteils an der Gesamtvergütung, individualisiert aus.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen für 2022 enthalten nur die Vorjahresbezüge der auch im Jahr 2023 amtierenden
Vorstandsmitglieder.
Ergänzend werden für die jeweiligen Vergütungskomponenten der entsprechende Festbetrag beziehungsweise der sich jeweils unter
Berücksichtigung der betreffenden funktionalen Faktoren (nur bis 2022) und Obergrenzen (Cap) ergebende Maximalbetrag und die
sich hieraus ergebende erreichbare Maximal-Gesamtvergütung gezeigt. Hierbei wurden
• |
für die feste Grundvergütung und das feste Versorgungsentgelt die jeweiligen ausgezahlten Festbeträge (unter Berücksichtigung
unterjähriger Ein-/Austritte),
|
• |
für die sonstigen Bezüge, das STI und LTI sowie einmalige Sonderleistungen die jeweiligen gemäß Vergütungssystem ermittelten erreichbaren Maximalbeträge
|
angegeben. Zu weiteren Einzelheiten zu den Obergrenzen beziehungsweise zur Maximalvergütung wird auf vorstehende Übersicht
in I. 1.3 sowie die Ausführungen in II. 1.10 verwiesen.
Zusätzlich werden die der betrieblichen Altersversorgung zugeführten Kapitalbausteine angegeben, auch wenn dieser Aufwand
keine gewährte und geschuldete Vergütung im Sinn von § 162 AktG darstellt.
Den 2023 amtierenden Vorstandsmitgliedern im Jahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
Name, Geschlecht*, Zugehörigkeit, Position Ausweis in Euro
|
|
1. Grund-
vergütung1
|
2. Sonstige
Bezüge1
|
3. Versor-
gungs-
entgelt1
|
4. STI2
|
5. LTI3
|
6. Einmalige
Sonder-
leistungen
|
Summe Vergütung
gemäß § 162 AktG
(Summe 1 bis 6)
|
7. Kapital-
bausteine
|
Gesamtvergütung
gemäß § 162 AktG
zuzüglich Kapital-
bausteinen (Maximal-
Gesamtbezüge)
(Summe 1 bis 7)
|
Carsten Knobel (m)
(Vorsitzender)
(seit 1.7.2012)
|
2023
|
1.500.000
|
44.787
|
0
|
3.150.000
|
1.304.533
|
0
|
5.999.320
|
750.000
|
6.749.320
|
|
25,0% |
0,7% |
|
52,5% |
21,7% |
|
100,0% |
|
|
2023 (Max) |
1.500.000 |
250.000 |
|
3.150.000 |
2.100.000 |
|
7.000.000 |
750.000 |
7.750.000 |
2022 |
1.200.000 |
31.172 |
|
3.904.880 |
975.433 |
|
6.111.485 |
750.000 |
6.861.485 |
|
19,6% |
0,5% |
|
63,9% |
16,0% |
|
100,0% |
|
|
Mark Dorn (m)
(Adhesive Technologies)
(seit 1.2.2023)
|
2023
|
825.000
|
46.227
|
0
|
1.650.000
|
0
|
0
|
2.521.227
|
0
|
2.521.227
|
|
32,7% |
1,8% |
|
65,4% |
|
|
100,0% |
|
|
2023 (Max) |
825.000 |
160.417 |
|
1.650.000 |
0 |
|
2.635.417 |
|
2.635.417 |
2022 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
|
0 |
0 |
0 |
|
0,0% |
0,0% |
|
0,0% |
0,0% |
|
0,0% |
|
|
Wolfgang König (m)
(Consumer Brands)
(seit 1.6.2021)
|
2023
|
900.000
|
47.068
|
450.000
|
1.800.000
|
391.360
|
0
|
3.588.428
|
0
|
3.588.428
|
|
25,1% |
1,3% |
12,5% |
50,2% |
10,9% |
|
100,0% |
|
|
2023 (Max) |
900.000 |
175.000 |
450.000 |
1.800.000 |
630.000 |
|
3.955.000 |
|
3.955.000 |
2022 |
750.000 |
142.654 |
450.000 |
2.175.575 |
0 |
|
3.518.229 |
|
3.518.229 |
|
21,3% |
4,1% |
12,8% |
61,8% |
0,0% |
|
100,0% |
|
|
Sylvie Nicol (w)
(Personal/Infrastruktur
und Nachhaltigkeit)
(seit 9.4.2019)
|
2023
|
900.000
|
37.241
|
450.000
|
1.800.000
|
670.903
|
0
|
3.858.144
|
0
|
3.858.144
|
|
23,3% |
1,0% |
11,7% |
46,7% |
17,4% |
|
100,0% |
|
|
2023 (Max) |
900.000 |
175.000 |
450.000 |
1.800.000 |
1.080.000 |
|
4.405.000 |
|
4.405.000 |
2022 |
750.000 |
42.317 |
450.000 |
2.175.575 |
540.240 |
|
3.958.132 |
|
3.958.132 |
|
18,9% |
1,1% |
11,4% |
55,0% |
13,6% |
|
100,0% |
|
|
Marco Swoboda (m)
(Finanzen)
(seit 1.1.2020)
|
2023
|
900.000
|
64.714
|
0
|
1.800.000
|
745.447
|
0
|
3.510.161
|
450.000
|
3.960.161
|
|
25,6% |
1,8% |
|
51,3% |
21,2% |
|
100,0% |
|
|
2023 (Max) |
900.000 |
175.000 |
|
1.800.000 |
1.200.000 |
|
4.075.000 |
450.000 |
4.525.000 |
2022 |
750.000 |
124.985 |
|
2.231.360 |
600.267 |
|
3.706.612 |
450.000 |
4.156.612 |
|
20,2% |
3,4% |
|
60,2% |
16,2% |
|
100,0% |
|
|
Gesamt4
|
2023
|
5.025.000
|
240.037
|
900.000
|
10.200.000
|
3.112.243
|
0
|
19.477.280
|
1.200.000
|
20.677.280
|
|
25,8% |
1,2% |
4,6% |
52,4% |
16,0% |
0,0% |
100,0% |
|
|
2022 |
3.450.000 |
341.128 |
900.000 |
10.487.390 |
2.115.940 |
0 |
17.294.458 |
1.200.000 |
18.494.458 |
|
19,9% |
2,0% |
5,2% |
60,6% |
12,2% |
0,0% |
100,0% |
|
|
* männlich (m); weiblich (w) 1 Auszahlung/Aufwand im jeweiligen Geschäftsjahr. 2 Betrag des STI, dessen Performancezeitraum zum 31. Dezember abgelaufen ist: STI 2023 im Jahr 2023; STI 2022 im Jahr 2022.
Auszahlung im jeweiligen Folgejahr. 3 Betrag der LTI-Tranche, deren dreijährige Planlaufzeit zum betreffenden Geschäftsjahresende geendet hat: LTI-Tranche 2021,
Laufzeit 1.1.2021 – 31.12.2023; LTI-Tranche 2020, Laufzeit 1.1.2020 – 31.12.2022; Auszahlung im jeweiligen Folgejahr. Da diese
LTI-Tranchen vor 2023 zugesagt wurden, berechnen sich die Auszahlungsbeträge noch nach dem alten Vergütungssystem. 4 Die Gesamtzahlen für 2022 enthalten nur die Vorjahresbezüge der auch im Jahr 2023 amtierenden Vorstandsmitglieder.
Die Angaben zu den LTI-Zahlungen im Jahr 2023 in Spalte 5 beziehen sich auf die nachlaufende LTI-Tranche 2021, die sich nach
dem alten Vergütungssystem berechnet. Die sich nach dem neuen Vergütungssystem 2023 ergebende Zielvergütung ist unter I. 1.4
dargestellt. Zu den Details der Pensionszusagen wird auf II. 1.5 verwiesen.
Über die vorstehend ausgewiesene Vergütung hinaus wurde den 2023 amtierenden Vorstandsmitgliedern für 2023 eine LTI-Tranche
2023 (Laufzeit 1.1.2023 – 31.12.2026) zugesagt, die vorbehaltlich des Erreichens von bestimmten Leistungszielen gemäß den
seit 1. Januar 2023 geltenden neuen Planbedingungen grundsätzlich nach Ablauf der vierjährigen Planlaufzeit 2027 fällig ist
und zur Auszahlung kommt. Diese LTI-Tranche hat bei Zugehörigkeit zum Vorstand im gesamten Jahr 2023 einen „at target“-Wert
von 2.500.000 Euro für den Vorstandsvorsitzenden und von 1.450.000 Euro für die übrigen Vorstandsmitglieder.
Die den LTI betreffende Umstellung von einem Bemessungszeitraum von drei Jahren nach dem alten System auf einen Bemessungszeitraum
von drei Jahren zuzüglich einer nachlaufenden einjährigen Halteperiode im neuen System führt dazu (die Erfüllung der erforderlichen
Leistungskriterien unterstellt), dass die letzte LTI-Zahlung nach dem alten System 2025 erfolgt (LTI-Tranche 2022, Laufzeit
2022-2024), die erste Zahlung nach dem neuen System (LTI 2023; Laufzeit 2023-2026) dagegen erst 2027 geleistet wird. Um zu
verhindern, dass 2026 keine LTI-Zahlung erfolgt, gilt die auf Seite 35 beschriebene Übergangsregelung. Hinsichtlich des mit
der 2023 erfolgten Modifikation der Vergütung verbundenen Ausweiseffekts auf die gewährte Vergütung wird auf die Ausführungen
in I. 1.4 verwiesen.
Die im Sinn von § 162 Absatz 1 Satz 1 AktG ehemaligen, das heißt vor dem Berichtsjahr ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands
2023 gewährte und geschuldete Vergütung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Hierbei erfolgen gemäß § 162 Absatz
5 AktG keine personenbezogenen Angaben zu ehemaligen Vorstandsmitgliedern, die vor dem 1. Januar 2013 aus dem Vorstand ausgeschieden
sind.
Ehemaligen Vorstandsmitgliedern im Jahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
(Reihenfolge nach Zeitpunkt des Ausscheidens)
Name, Geschlecht*, Position, Zugehörigkeit zum Vorstand Ausweis in Euro
|
|
1. LTI-
Tranche 20201
|
2. LTI-
Tranche 20212
|
3. Karenz-
entschädigung
|
4. Einmalige
Sonderzahlungen
|
Gesamtvergütung
(Maximal-Gesamt-
vergütung 2023)
(Summe 1 bis 4)
|
Jens-Martin Schwärzler (m)
(Beauty Care)
(von 1.11.2017 bis 30.4.2021)
|
2023
|
–
|
670.903
|
209.464
|
–
|
880.367
|
|
– |
76,2%
|
23,8%
|
–
|
100,0%
|
2023 (Max) |
– |
1.080.000 |
209.464 |
– |
1.289.464 |
2022 |
540.240 |
– |
471.294 |
– |
1.011.534 |
Bruno Piacenza (m)
(Laundry & Home Care)
(von 1.11.2011 bis 30.9.2022)
|
2023
|
–
|
788.932
|
–
|
–
|
788.932
|
|
–
|
100,0%
|
|
–
|
100,0%
|
2023 (Max) |
– |
1.270.000 |
– |
– |
1.270.000 |
2022 |
600.267 |
– |
– |
6.800.000 |
7.400.267 |
Jan-Dirk Auris (m)
(Adhesive Technologies)
(von 1.1.2011 bis 31.12.2022)
|
2023
|
–
|
819.992
|
–
|
–
|
819.992
|
|
–
|
100,0%
|
–
|
–
|
100,0%
|
2023 (Max) |
– |
1.320.000 |
– |
– |
1.320.000 |
2022 |
660.293 |
– |
– |
3.362.500 |
4.022.793 |
* männlich (m); weiblich (w) 1 Performancezeitraum 1.1.2020 – 31.12.2022; Auszahlung im Jahr 2023. 2 Performancezeitraum 1.1.2021 – 31.12.2023; Auszahlung im Jahr 2024. Hinsichtlich der Zielerreichung der LTI-Tranche wird
auf die Tabelle „Berechnung Zielerreichung/Vergütung LTI-Tranchen“ auf Seite 27 verwiesen.
1.2 |
Sonderleistungen im Zusammenhang mit dem Eintritt in den beziehungsweise Ausscheiden aus dem Vorstand im Jahr 2023
|
Im Berichtsjahr wurden keinem Mitglied des Vorstands Sonderleistungen im Zusammenhang mit dem Eintritt in den beziehungsweise
dem Ausscheiden aus dem Vorstand gewährt.
1.3 |
Erläuterungen zu den erfolgsunabhängigen Komponenten
|
1.3.1 Grundvergütung
Die Grundvergütung berücksichtigt die Marktbedingungen und hat die Funktion einer Basisvergütung, die ein angemessenes Einkommen
sichert und damit der Vermeidung des Eingehens von unangemessenen Risiken dient. Die Grundvergütung wird monatlich als Gehalt
ausgezahlt. Sie betrug im Berichtsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 1.500.000 Euro brutto pro Jahr (Vorjahr: 1.200.000 Euro
brutto) und für die übrigen Vorstandsmitglieder 900.000 Euro brutto pro Jahr (Vorjahr: 750.000 Euro brutto).
1.3.2 Sonstige Bezüge
Die sonstigen Bezüge umfassen im Wesentlichen die Kosten für beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Sachbezügen und weiteren
Nebenleistungen wie marktübliche Versicherungsleistungen, Wohnungs-/Umzugskosten, Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen
an privatem Wohnbesitz, die Bereitstellung eines Dienstwagens mit der Möglichkeit zur Privatnutzung beziehungsweise Nutzung
der Fahrbereitschaft einschließlich der hierfür gegebenenfalls übernommenen Steuern sowie Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgeuntersuchungen.
Diese Bezüge stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen
Situation. Diese Bezüge werden mit ihren Kosten beziehungsweise in Höhe ihres geldwerten Vorteils erfasst.
Darüber hinaus kann neu bestellten Vorstandsmitgliedern als einmalige Sonderleistung ein Ausgleich für vom ehemaligen Arbeitgeber
zugesagte Vergütungsleistungen, die aufgrund des Wechsels zu Henkel verfallen, gewährt werden.
1.4 |
Erläuterungen zu den erfolgsbezogenen Komponenten, zur Anwendung der Leistungskriterien und Förderung der langfristigen Entwicklung
der Gesellschaft
|
In Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem bestehen die erfolgsbezogenen Komponenten aus der jährlichen variablen Vergütung
(STI) sowie aus der langfristigen variablen Vergütung (LTI). Nachfolgend wird erläutert, wie die für das STI und LTI maßgeblichen
Leistungskriterien angewendet werden und wie die variable Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert.
1.4.1 Jährliche variable Vergütung (Short Term Incentive, STI)
Übersicht STI
Komponenten
|
Bemessungsgrundlage/Parameter
|
Gewichtung
|
Unterer Schwellenwert
|
100%-Zielwert („at target“)
|
Oberer Schwellenwert
|
Finanzielle Ziele (Bonus)
|
Organisches Umsatzwachstum1 (OSG)
|
50 Prozent |
Mindestwert OSG (50 Prozent „at target“- Zielvergütung OSG = 300.000 Euro)
|
Zielwert OSG (100 Prozent „at target“- Zielvergütung OSG = 600.000 Euro)
|
Höchstwert OSG (150 Prozent „at target“- Zielvergütung OSG = 900.000 Euro)
|
Bereinigtes Ergebnis je Vorzugsaktie (EPS)2 |
50 Prozent |
80 Prozent des Vorjahres- werts (50 Prozent „at target“- Zielvergütung EPS = 300.000 Euro)
|
100 Prozent des Vorjahres- werts (100 Prozent „at target“- Zielvergütung EPS = 600.000 Euro)
|
120 Prozent des Vorjahres- werts (150 Prozent „at target“- Zielvergütung EPS = 900.000 Euro)
|
Individueller Multiplikator |
• |
Absolute und relative Performance im Vergleich zum Markt/Wettbewerb
|
• |
Persönlicher Beitrag zur Umsetzung strategischer Prioritäten
|
• |
Erfüllung individuell vereinbarter Sonderziele
|
|
|
Multiplikator 0,8 bis 1,2
|
Bemessungszeitraum
|
Geschäftsjahr (Vergütungsjahr)
|
Zielvergütung „at target“
|
1.200.000 Euro3 |
Obergrenze („Cap“)4
|
150 Prozent der „at target“-Zielvergütung (= 1.800.000 Euro3)
|
1 Schwellen-/Zielwerte jährlich aus Planung abgeleitet. 2 Bei konstanten Wechselkursen versus Vorjahr (Ist/Ist-Vergleich). 3 Vergütung für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei einem individuellen Multiplikator von 1. 4 Inklusive des individuellen Multiplikators.
Erfolgsparameter des STI sind sowohl die im jeweiligen Geschäftsjahr („Vergütungsjahr“) erreichten finanziellen Ziele, die
den sogenannten Bonus ergeben, als auch die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder in Form eines Multiplikators in
der Bandbreite von 0,8 bis 1,2, mit dem der sich für den Bonus ergebende Betrag multipliziert wird.
Das im Vergütungsjahr erreichte organische Umsatzwachstum – also die Umsatzentwicklung bereinigt um Wechselkurseffekte und
Akquisitionen/Divestments (Organic Sales Growth, abgekürzt OSG) – fließt mit einer Gewichtung von 50 Prozent in die Bemessung
des Bonus ein. Als weiteres finanzielles Ziel findet das um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen
und Wechselkurseffekte bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie (Earnings per Share, abgekürzt EPS) ebenfalls mit einer Gewichtung
von 50 Prozent Berücksichtigung. Beide Ziele werden verknüpft, indem die beiden Komponenten des Bonusbetrags addiert werden.
Der Zielwert für die Kennzahl OSG ist aus der Planung für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet. Die Festsetzung des 100-Prozent-Zielwerts
(„at target“) sowie des unteren und oberen Schwellenwerts erfolgt jeweils jährlich durch den Aufsichtsrat der Henkel Management
AG.
Für die EPS-Performance erfolgt ein Ist/Ist-Vergleich, das heißt ein Vergleich des im Vergütungsjahr erzielten Ist-Werts bei
konstanten Wechselkursen mit dem Ist-Wert des Vorjahres. Für die Berechnung der Vergütung 2023 wurde der EPS-Wert für 2023
darüber hinaus um die Effekte aus dem Aktienrückkauf bereinigt. Der Zielwert beträgt 100 Prozent des Vorjahreswerts, der untere
Schwellenwert beträgt 80 Prozent und der obere Schwellenwert 120 Prozent des Vorjahreswerts.
Für beide finanziellen Kennzahlen ist jeweils eine entsprechende Vergütungsskala festgelegt. Auch sind jeweils untere und
obere Schwellenwerte definiert, unterhalb oder oberhalb derer es zu keiner beziehungsweise zu keiner weiteren Auszahlung kommt.
Hierbei ist die Skalierung für den auf die Kennzahl OSG entfallenden Auszahlungsbetrag zwischen dem unteren Schwellenwert
(Mindestwert) und dem „at target“-Wert sowie zwischen dem „at target“-Wert und dem oberen Schwellenwert (Obergrenze) jeweils
linear. Die Skalierung für den auf die Kennzahl EPS entfallenden Auszahlungsbetrag ist zwischen dem unteren und dem oberen
Schwellenwert durchgängig linear. Insgesamt ist der Auszahlungsbetrag für das STI auf eine betragsmäßige Obergrenze („Cap“)
von 150 Prozent des sich unter Berücksichtigung des jeweiligen funktionalen Faktors ergebenden „at target“-Betrags begrenzt.
Eine Überschreitung des jeweiligen Höchstwerts der Zielerreichung führt zu keiner weiteren, 150 Prozent der „at target“-Zielvergütung
übersteigenden Erhöhung der betreffenden OSG- beziehungsweise EPS-Komponente des Bonusbetrags.
Jeweils am Anfang eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat die individuellen Ziele für die Mitglieder des Vorstands fest
und jeweils am Ende eines Geschäftsjahres wird nach Diskussion im Personalausschuss des Gesellschafterausschusses die Zielerreichung
individuell bewertet.
Bemessungsgrundlagen/Parameter sowie Zielerreichung/Vergütung
Die Bemessungsgrundlagen/Parameter sowie die Zielerreichung/Vergütung für das STI 2023 sind nachfolgend erläutert beziehungsweise
tabellarisch dargestellt.
STI 2023 (Bonus)
Der Wert für das organische Umsatzwachstum, der zu einer Zielerreichung von 100 Prozent führt, betrug für 2023 2,0 Prozent.
Der untere Schwellenwert betrug -1,0 Prozent, der obere 5,0 Prozent.
Der für den Ist/Ist-Vergleich vergütungsrelevante bereinigte EPS-Wert, der zu einer Zielerreichung von 100 Prozent führt,
lag für 2023 bei 3,90 Euro. Der untere Schwellenwert lag bei 3,12 Euro, der obere bei 4,68 Euro.
Berechnung Zielerreichung/Vergütung STI 2023
Zielparameter
|
Gewichtung
|
100%-Zielwert
(„at target“)
|
Ist-Wert 2023
|
Zielerreichung1
|
Betrag Bonus2
|
Finanzielle
Ziele (Bonus)
|
Organisches Umsatzwachstum (OSG)
|
50% |
2,00% |
4,22% |
137,0% |
1.706.615 Euro
|
Bereinigtes Ergebnis je Vorzugsaktie (EPS)3 |
50% |
3,90 Euro |
4,64 Euro |
147,4% |
Individuelle Ziele
|
• |
Absolute und relative Performance des verantworteten Unternehmensbereichs im Vergleich zum Markt/Wettbewerb
|
• |
Persönlicher Beitrag zur Umsetzung strategischer Prioritäten
|
• |
Erfüllung individuell vereinbarter Sonderziele (Fokusthemen)
|
|
Individuelle Zielerreichung/
Multiplikator Bonus:
einheitlich 1,1
|
1 Prozentsatz des betreffenden „at target“-Bonus-Betrags. 2 Betrag Bonus für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei einem individuellen Multiplikator von 1 und Zugehörigkeit zum Vorstand
im ganzen Geschäftsjahr. 3 Vergleich des bereinigten EPS des Vorjahres mit dem im Vergütungsjahr erzielten Ist-Wert zu konstanten Wechselkursen, bereinigt
um die im Vergütungsjahr durchgeführten Aktienrückkäufe.
Die mit den am 31. Dezember 2023 amtierenden Vorstandsmitgliedern vereinbarten individuellen Fokusthemen sowie der jeweilige
individuelle Multiplikator, mit dem der sich für den STI-Bonus 2023 ergebende Betrag multipliziert wird, sind in der folgenden
Tabelle dargestellt:
Fokusthemen 2023
Vorstandsmitglied
|
Individuelle Fokusthemen
|
Individuelle Zielerreichung/
Multiplikator Bonus
|
Carsten Knobel |
• |
Zielerreichung Finanzplanung Konzern und Konzernfunktionen
|
• |
Vorantreiben der Zusammenführung von Laundry & Home Care und Beauty Care zu Consumer Brands
|
• |
Weiterentwicklung der Kommunikation mit Kapitalmarkt und Medien
|
• |
Fortentwicklung Nachhaltigkeitsstrategie und Nachhaltigkeitsziele; bereichsübergreifende Implementierung Digitalisierungsstrategie
|
• |
Vorantreiben der kulturellen Transformation; Fortentwicklung Top-Führungskräfte; Fortschritte Richtung Ziel Genderparität
|
|
1,1 |
Mark Dorn |
• |
Zielerreichung Finanzplanung Adhesive Technologies
|
• |
Fortsetzung aktives Portfoliomanagement; Erarbeitung strategischer Optionen für Adhesive Technologies
|
• |
Ausbau Innovations-Pipeline; Implementierung Digitalisierungsstrategie
|
• |
Umsetzung Nachhaltigkeitsstrategie/-ziele; Unterstützung Henkel-weiter strategischer Prioritäten
|
• |
Vorantreiben der kulturellen Transformation; Fortschritte Richtung Ziel Genderparität
|
|
1,1 |
Wolfgang König |
• |
Zielerreichung Finanzplanung Consumer Brands
|
• |
Zusammenführung von Laundry & Home Care und Beauty Care zu Consumer Brands
|
• |
Aktives Portfoliomanagement; Integration von Akquisitionen
|
• |
Innovationen Haar; Umsetzung Nachhaltigkeitsstrategie/-ziele; Implementierung Digitalisierungsstrategie
|
• |
Vorantreiben der kulturellen Transformation; Entwicklung der Führungskräfte; Fortschritte Richtung Ziel Genderparität
|
|
1,1 |
Sylvie Nicol |
• |
Zielerreichung Finanzplanung HR
|
• |
Unterstützen der Zusammenführung von Laundry & Home Care und Beauty Care zu Consumer Brands
|
• |
Fortentwicklung Nachhaltigkeitsstrategie, Nachhaltigkeitsziele und Nachhaltigkeitsberichterstattung; Implementierung Digitalisierungsstrategie
|
• |
Implementierung moderner Arbeits- (Smart Work) und Vergütungskonzepte
|
• |
Vorantreiben der kulturellen Transformation; Fortschritte Richtung Ziel Genderparität
|
• |
Management der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine
|
|
1,1 |
Marco Swoboda |
• |
Zielerreichung Finanzplanung Konzern und Konzernfunktionen; Weiterentwicklung der Kommunikation mit Kapitalmarkt und Medien;
Abwicklung Aktienrückkaufprogramm
|
• |
Unterstützen der Zusammenführung von Laundry & Home Care und Beauty Care zu Consumer Brands
|
• |
Fortentwicklung nachhaltiger Beschaffung und Finanzierung; Implementierung Digitalisierungsstrategie
|
• |
Management/Kompensation von Einkaufspreiserhöhungen
|
• |
Vorantreiben der kulturellen Transformation; Fortschritte Richtung Ziel Genderparität
|
|
1,1 |
Für das STI 2023 ergeben sich damit für die im Jahr 2023 amtierenden Vorstandsmitglieder insgesamt folgende Auszahlungsbeträge:
Name, Zugehörigkeit zum Vorstand |
Zielbetrag STI (EUR)
|
STI-Bonus 2023 (EUR)
|
Individueller Multiplikator
|
Auszahlungsbetrag
(EUR)2
|
Carsten Knobel
(seit 1.7.2012)
|
2.100.000 |
2.986.577 |
1,10 |
3.150.000
|
Mark Dorn1
(seit 1.2.2023)
|
1.100.000 |
1.564.397 |
1,10 |
1.650.000
|
Wolfgang König
(seit 1.6.2021)
|
1.200.000 |
1.706.615 |
1,10 |
1.800.000
|
Sylvie Nicol
(seit 9.4.2019)
|
1.200.000 |
1.706.615 |
1,10 |
1.800.000
|
Marco Swoboda
(seit 1.1.2020)
|
1.200.000 |
1.706.615 |
1,10 |
1.800.000
|
1 Beträge zeitanteilig für den Zeitraum 1.2.2023 bis 31.12.2023. 2 Unter Berücksichtigung des Cap.
Die Vorstandsmitglieder sind gemäß der Share Ownership Guideline verpflichtet, mindestens 25 Prozent des Netto-Auszahlungsbetrags
in Henkel-Vorzugsaktien zu investieren, bis das hiernach vorgesehene Investitionsvolumen (Eigeninvestment) erreicht ist (siehe
hierzu auch Abschnitt II. Ziffer 1.7). Aus dem STI 2023 hat Herr Mark Dorn ein Eigeninvestment von 206.250 Euro (netto) zu
erbringen.
1.4.2 Langfristige variable Barvergütung (Long Term Incentive, LTI)
LTI-Tranchen 2021/2022
Übersicht LTI-Tranchen 2021/2022
Bemessungsgrundlage/Parameter
|
Unterer Schwellenwert
(anteiliger Betrag)
|
100%-Zielwert („at target“)1
(anteiliger Betrag)
|
Oberer Schwellenwert
(anteiliger Betrag)
|
Bereinigter ROCE, durchschnittliche Zielerreichung im Bemessungszeitraum (3 Jahresscheiben)
|
Durchschnittliche Zielerreichung 80% (50% „at target“-Zielvergütung = 400.000 Euro)
|
Durchschnittliche Zielerreichung 100% (100% „at target“-Zielvergütung = 800.000 Euro)
|
Durchschnittliche Zielerreichung 120% (150% „at target“-Zielvergütung = 1.200.000 Euro)
|
Bemessungszeitraum
|
Dreijahreszeitraum (Vergütungsjahr und die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre) |
Obergrenze („Cap“)
|
150% des „at target“-Betrags von 800.000 Euro (= 1.200.000 Euro)2 |
1 Jeweiliger 100%-Zielwert aus Planung abgeleitet. 2 Vergütung für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei einem funktionalen Faktor von 1.
Für die Berechnung der für 2021 beziehungsweise 2022 ausgegebenen LTI-Tranchen ist noch das bis zum 31. Dezember 2022 geltende
Vergütungssystem maßgeblich. Hiernach ist das LTI eine variable, auf den zukünftigen langfristigen Unternehmenserfolg bezogene
Barvergütung, die von dem durchschnittlich in einem Zeitraum von drei Jahren (Bemessungszeitraum) erzielten bereinigten ROCE
abhängt. Gemäß dem damaligen Vergütungssystem gab es für die bis 2022 begebenen LTI-Tranchen noch allgemeine funktionale Faktoren,
mit denen der jeweils in Abhängigkeit von der Zielerreichung ermittelte Auszahlungsbetrag des LTI multipliziert wird. Zu den
für die LTI-Tranche 2021 geltenden funktionalen Faktoren wird auf die nachstehende Tabelle „Auszahlungsbeträge LTI-Tranche
2021“ verwiesen.
Das LTI ist rollierend ausgestaltet, das heißt, jährlich wurde eine LTI-Tranche mit einem dreijährigen Bemessungszeitraum
ausgegeben (letztmalig für 2022). Hierbei wird für jede LTI-Tranche der im betreffenden Vergütungsjahr sowie in den beiden
nachfolgenden Geschäftsjahren jeweils erzielte bereinigte ROCE (drei Jahresscheiben) gemessen.
Die Zielwerte für die Kennzahl bereinigter ROCE sind aus der Planung abgeleitet und werden für jedes Jahr eines dreijährigen
Bemessungszeitraums vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG zu Beginn des betreffenden Jahres festgesetzt. Nach Ablauf des
betreffenden Jahres wird die jeweilige Zielerreichung für das betreffende Jahr gemessen und dann nach Ablauf des jeweiligen
dreijährigen Bemessungszeitraums aus den für die betreffende LTI-Tranche maßgebenden drei Werten die durchschnittliche, im
betreffenden Bemessungszeitraum realisierte Zielerreichung ermittelt.
Für die Bemessung der finalen Zielerreichung der Kennzahl bereinigter ROCE gelten folgende Ziel-/Schwellenwerte:
• |
Das Ziel ist zu 100 Prozent erreicht, wenn die im dreijährigen Bemessungszeitraum erreichte durchschnittliche Zielerreichung
100 Prozent beträgt (Zielwert).
|
• |
Wird dieser Zielwert um mehr als 20 Prozent unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent.
|
• |
Wird dieser Zielwert um 20 Prozent unterschritten, beträgt die Zielerreichung 50 Prozent (unterer Schwellenwert).
|
• |
Wird dieser Zielwert um 20 Prozent oder mehr überschritten, beträgt die Zielerreichung 150 Prozent (oberer Schwellenwert).
|
• |
Zwischenwerte zwischen dem unteren und oberen Schwellenwert werden durch lineare Interpolation ermittelt (lineare Skalierung).
|
Maßgebend für die Zielerreichung bezüglich der Kennzahl bereinigter ROCE sind die jeweils den uneingeschränkt testierten und
gebilligten Konzernabschlüssen der betreffenden Geschäftsjahre zugrunde liegenden Werte.
In der nachfolgenden Tabelle sind für die LTI-Tranche 2021, deren Bemessungszeitraum 2023 ausgelaufen ist, die durchschnittliche
Zielerreichung im Bemessungszeitraum sowie die daraus resultierende Vergütung angegeben. Für die LTI-Tranche 2022, deren Bemessungszeitraum
2024 ausläuft, steht für die Jahresscheibe 2024 die Zielerreichung noch aus.
Berechnung Zielerreichung/Vergütung LTI-Tranchen
LTI-Tranche
|
Performancejahr
|
100%-Zielwert
(„at target“)
bereinigter ROCE
(in %)
|
Ist-Wert
bereinigter ROCE
(in %)1
|
Zielerreichung
(in %)
|
Durchschnitt-
liche Ziel-
erreichung
im jeweiligen
dreijährigen
Bemessungs-
zeitraum
(in %)
|
Auszahlungs-
relevante
Zielerreichung
(Scaling)
(in %)
|
Vergütung
jeweilige
LTI-Tranche2
|
LTI-Tranche 2021
|
1. (2021) |
13,19% |
13,32% |
100,99% |
97,27%
|
93,18%
|
745.447 Euro
|
2. (2022) |
12,60% |
10,52% |
83,49% |
3. (2023) |
10,90% |
11,70% |
107,34% |
LTI-Tranche 2022
|
1. (2022) |
12,60% |
10,52% |
83,49% |
–
|
–
|
–
|
2. (2023) |
10,90% |
11,70% |
107,34% |
3. (2024) |
– |
– |
– |
1 Ist-Wert 2023 für Vergütungszwecke bereinigt um das anteilige Ergebnis der Geschäftstätigkeit in Russland. 2 Vergütung für ein ordentliches Vorstandsmitglied bei einem funktionalen Faktor von 1.
Für die LTI-Tranche 2021, deren Bemessungszeitraum 2023 ausgelaufen ist, ergeben sich damit für die im Jahr 2023 amtierenden
Vorstandsmitglieder, die an dieser LTI-Tranche teilnehmen, insgesamt folgende Auszahlungsbeträge:
Auszahlungsbeträge LTI-Tranche 2021
Name, Zugehörigkeit zum Vorstand
|
Zielbetrag LTI
(EUR)1
|
LTI-Betrag
(EUR)2
|
Funktionaler
Faktor
|
Auszahlungsbetrag
(EUR)
|
Carsten Knobel
(seit 1.7.2012)
|
1.400.000 |
745.447 |
1,750 |
1.304.533
|
Wolfgang König
(seit 1.6.2021)
|
420.000 |
434.844 |
0,900 |
391.360
|
Sylvie Nicol
(seit 9.4.2019)
|
720.000 |
745.447 |
0,900 |
670.903
|
Marco Swoboda
(seit 1.1.2020)
|
800.000 |
745.447 |
1,000 |
745.447
|
1 Unter Berücksichtigung des funktionalen Faktors bei Ausgabe der LTI-Tranche 2021. 2 Bei einem funktionalen Faktor von 1.
Die Vorstandsmitglieder sind gemäß der Share Ownership Guideline verpflichtet, mindestens 25 Prozent des Netto-Auszahlungsbetrags
in Henkel-Vorzugsaktien zu investieren, bis das hiernach vorgesehene Investitionsvolumen (Eigeninvestment) erreicht ist (siehe
hierzu auch Abschnitt II. Ziffer 1.7). Da unter Berücksichtigung des Eigeninvestments aus dem STI die an dem LTI 2021 teilnehmenden
Vorstandsmitglieder ihre jeweiligen Eigeninvestments erfüllt haben, ist aus dem LTI 2021 kein (weiteres) Eigeninvestment zu
erbringen.
LTI 2023
Im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Vergütungssystems ab 2023 wurde das LTI als variable, auf den zukünftigen langfristigen
Unternehmenserfolg bezogene aktienbasierte Barvergütung ausgestaltet, mit einem vierjährigen zukunftsgerichteten Performancezeitraum, der sich aufteilt in einen dreijährigen
Zeitraum zur Bemessung der Zielerreichung („Bemessungszeitraum“) und eine anschließende einjährige Halteperiode. Das LTI ist
rollierend ausgestaltet, das heißt, jährlich wird eine LTI-Tranche mit einem vierjährigen Performancezeitraum ausgegeben.
Bemessungsgrundlagen für das LTI sind der bereinigte ROCE, der mit 60 Prozent gewichtet wird, sowie der relative Total Shareholder
Return (TSR) und Nachhaltigkeitsziele (ESG-Ziele), die jeweils mit 20 Prozent in die Leistungsbemessung einfließen. Für das
LTI ist eine Vergütungsskala festgelegt. Auch sind jeweils untere und obere Schwellenwerte für jedes der Leistungskriterien
definiert, unterhalb oder oberhalb derer es zu keiner beziehungsweise zu keiner weiteren Auszahlung kommt. Die Skalierung
für den Auszahlungsbetrag ist zwischen dem unteren und oberen Schwellenwert durchgängig linear. Insgesamt ist der Auszahlungsbetrag
für das LTI auf eine betragsmäßige Obergrenze („Cap“) von 150 Prozent des „at target“-Betrags begrenzt.
Übersicht LTI
Bemessungsgrundlage
|
• |
Bereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE), Gewichtung 60 Prozent
|
|
• |
Relativer Total Shareholder Return (TSR), Gewichtung 20 Prozent
|
|
• |
ESG-Ziele, Gewichtung 20 Prozent
|
|
Zielvergütung „at target“
|
1.450.000 Euro* |
|
Obergrenze („Cap“)
|
150 Prozent der „at target“-Zielvergütung (= 2.175.000 Euro* )
|
* Vergütung für ein ordentliches Vorstandsmitglied.
Aktienbasierte Ausgestaltung (virtuelles Aktienprogramm)
Zu Beginn jeder LTI-Tranche mit einem vierjährigen Performancezeitraum wird eine bestimmte Anzahl virtueller Aktien zunächst
vorläufig zugeteilt. Diese Anzahl berechnet sich durch Division des LTI-Zielbetrags durch den durchschnittlichen Kurs der
Henkel-Vorzugsaktien, berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Beginn
des Geschäftsjahres, für das die jeweilige LTI-Tranche begeben wird; dabei wird kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Die Anzahl der virtuellen Aktien, die den Vorstandsmitgliedern am Ende des dreijährigen Bemessungszeitraums final zugeteilt
wird, kann von der Anzahl der vorläufig zugeteilten virtuellen Aktien nach oben und unten abweichen. Bei einer schwachen Performance
in den hinterlegten Leistungskriterien können alle vorläufig zugeteilten virtuellen Aktien verfallen.
Die Anzahl der final zugeteilten virtuellen Aktien bestimmt sich am Ende des dreijährigen Bemessungszeitraums anhand der Zielerreichung
der drei Leistungskriterien bereinigter ROCE, relativer Total Shareholder Return (TSR) und ESG-Ziele. Unter Berücksichtigung
der Gewichtung der Leistungskriterien (bereinigter ROCE 60 Prozent, TSR 20 Prozent und ESG-Ziele 20 Prozent) wird nach Ablauf
des dreijährigen Bemessungszeitraums die Gesamt-Zielerreichung für die betreffende LTI-Tranche bestimmt, wobei im Fall von
Leistungskriterien mit jahresbezogenen Zielen das arithmetische Mittel der drei jahresbezogenen Zielerreichungsgrade angesetzt
wird. Die Ziel- und Schwellenwerte eines jeden Leistungskriteriums sowie die Ermittlung der entsprechenden Zielerreichungsgrade
werden im Vergütungsbericht für das jeweilige Geschäftsjahr transparent erläutert.
Die Anzahl der final zugeteilten virtuellen Aktien ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der vorläufig zugeteilten
virtuellen Aktien mit der Gesamt-Zielerreichung. Diese final zugeteilten Aktien unterliegen anschließend einer einjährigen
Halteperiode, so dass das LTI über den gesamten vierjährigen Performancezeitraum an die absolute Aktienkursentwicklung der
Henkel-Vorzugsaktie gekoppelt ist. Um den finalen Auszahlungsbetrag zu bestimmen, wird die Anzahl der final zugeteilten virtuellen
Aktien mit dem durchschnittlichen Kurs der Henkel-Vorzugsaktie, berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an
den letzten 30 Börsenhandelstagen des vierjährigen Performancezeitraums, multipliziert. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder
ein Dividendenäquivalent in Höhe der Summe der im jeweiligen vierjährigen Performancezeitraum gezahlten Dividenden je final
zugeteilte virtuelle Aktie.
Bemessungsgrundlagen
ROCE
Die Zielerreichung für die mit 60 Prozent gewichtete Bemessungsgrundlage bereinigter ROCE ergibt sich aus den durchschnittlich
im dreijährigen Bemessungszeitraum erzielten, um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigten
ROCE-Werten. Gemessen wird hierbei für jede LTI-Tranche der im betreffenden Vergütungsjahr sowie in den beiden nachfolgenden
Geschäftsjahren jeweils erzielte bereinigte ROCE-Wert (drei Jahresscheiben).
Die Zielwerte für die Kennzahl bereinigter ROCE sind aus der Planung abgeleitet und werden für jedes Jahr eines dreijährigen
Bemessungszeitraums vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG festgesetzt (Jahresscheiben). Nach Ablauf des betreffenden Jahres
wird die jeweilige Zielerreichung für das betreffende Jahr gemessen.
Die für die Erfolgsmessung der betreffenden LTI-Tranche maßgebliche durchschnittliche Zielerreichung berechnet sich aus dem
arithmetischen Mittel der Zielerreichungen der einzelnen Jahre des dreijährigen Bemessungszeitraums.
Für die Bemessung der finalen Zielerreichung der Kennzahl bereinigter ROCE gelten folgende Ziel-/Schwellenwerte:
• |
Das Ziel ist zu 100 Prozent erreicht, wenn die im dreijährigen Bemessungszeitraum erreichte durchschnittliche Zielerreichung
100 Prozent beträgt (Zielwert).
|
• |
Wird dieser Zielwert um mehr als 20 Prozent unterschritten, beträgt die Zielerreichung 0 Prozent.
|
• |
Wird dieser Zielwert um 20 Prozent unterschritten, beträgt die Zielerreichung 50 Prozent (unterer Schwellenwert).
|
• |
Wird dieser Zielwert um 20 Prozent oder mehr überschritten, beträgt die Zielerreichung 150 Prozent (oberer Schwellenwert).
|
• |
Zwischenwerte zwischen dem unteren und oberen Schwellenwert werden durch lineare Interpolation ermittelt (lineare Skalierung).
|
Maßgebend für die Zielerreichung bezüglich der Kennzahl bereinigter ROCE sind die jeweils den uneingeschränkt testierten und
gebilligten Konzernabschlüssen der betreffenden Geschäftsjahre zugrunde liegenden Werte.
Relativer TSR
Henkel möchte eine attraktive Kapitalanlage für seine Investor:innen sein und überdurchschnittlichen Erfolg am Kapitalmarkt
incentivieren. Der relative Total Shareholder Return (TSR) wird daher mit einer Gewichtung von 20 Prozent im LTI berücksichtigt.
Der TSR bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich der im jeweiligen Zeitraum angefallenen Brutto-Dividenden. Dabei wird
je Geschäftsjahr die relative Kapitalmarktperformance anhand eines Vergleichs des TSR der Henkel-Vorzugsaktie mit dem TSR
eines Vergleichsindex (DAX Performance Index) verglichen. Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG behält sich vor, bei einer
wesentlichen Änderung des Portfolios von Henkel oder der Zusammensetzung des Vergleichsindex den Vergleichsindex für den relativen
TSR zu überprüfen und mit Wirkung für künftige LTI-Tranchen gegebenenfalls anzupassen.
Für den jeweiligen Start- und den Endwert wird jeweils der durchschnittliche Aktienkurs, berechnet als das arithmetische Mittel
der Xetra-Schlusskurse an den letzten 30 Börsenhandelstagen vor Beginn bzw. vor Ende des Geschäftsjahres, herangezogen. Dies
reduziert den Effekt von außerordentlichen Kursschwankungen.
Nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres wird die Zielerreichung ermittelt, indem die Differenz zwischen dem TSR der Henkel-Vorzugsaktie
und dem TSR des Vergleichsindex gebildet wird (relativer TSR, rTSR). Die für die Erfolgsmessung der betreffenden LTI-Tranche
maßgebliche durchschnittliche Zielerreichung berechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Zielerreichungen der einzelnen
Jahre des dreijährigen Bemessungszeitraums.
Für die Bemessung der Zielerreichung der Kennzahl TSR gelten folgende Ziel-/Schwellenwerte:
• |
Das Ziel ist zu 100 Prozent erreicht, wenn der im dreijährigen Bemessungszeitraum erreichte durchschnittliche TSR der Henkel-Vorzugsaktie
dem durchschnittlichen TSR des Vergleichsindex entspricht, das heißt: eine Gleichperformance mit dem Index vorliegt (dies
entspricht einem rTSR von 0 Prozentpunkten).
|
• |
Bei einer Differenz von mehr als minus 30 Prozentpunkten beträgt die Zielerreichung 0 Prozent.
|
• |
Bei einer Differenz von minus 30 Prozentpunkten beträgt die Zielerreichung 50 Prozent (unterer Schwellenwert).
|
• |
Bei einer Differenz von plus 30 Prozentpunkten oder mehr beträgt die Zielerreichung 150 Prozent (oberer Schwellenwert).
|
• |
Zwischenwerte zwischen dem unteren und oberen Schwellenwert werden durch lineare Interpolation ermittelt (lineare Skalierung).
|
ESG-Ziele
Henkel verfolgt zielgerichtete Pläne und Investitionen, um die Nachhaltigkeitstransformation voranzutreiben. Es ist erklärtes
Ziel, den bestehenden strategischen Rahmen weiterzuentwickeln und flexibel auf die Erwartungen der Stakeholder, neue wissenschaftliche
Erkenntnisse und sich entwickelnde Themen zu reagieren. In Übereinstimmung hiermit werden neben finanziellen Leistungskriterien
auch ESG-Ziele (Environmental, Social, Governance) mit einer Gewichtung von 20 Prozent im LTI berücksichtigt. Dafür wählt der Aufsichtsrat der Henkel Management AG
für jede LTI-Tranche aus einem Kriterienkatalog je ein oder mehrere konkrete ESG-Ziele als nichtfinanzielle Leistungskriterien
aus, die Teil der Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung von Henkel sind. Diese ausgewählten Ziele sind dann über
den dreijährigen Bemessungszeitraum für die jeweilige Tranche maßgeblich und gelten für alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen.
Bei der Auswahl der Ziele achtet der Aufsichtsrat der Henkel Management AG im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie, die
fortlaufend weiterentwickelt wird, insbesondere auf Relevanz, Reifegrad und Datenverfügbarkeit. Mögliche Ziele kommen insbesondere
aus den folgenden für die Nachhaltigkeitsstrategie von Henkel relevanten Bereichen:
Mögliche Bereiche für ESG-Ziele
CO2-Fußabdruck unserer Produktionsstandorte (Scope-1- und -2-Emissionen)
CO2-Fußabdruck von Rohstoffen und Verpackungen (Scope-3-Emissionen)
Anteil an recyceltem Kunststoff für Konsumgüterverpackungen
Anteil der Verpackungen, die recycelbar oder wiederverwendbar sind
Diversity
Nachhaltigkeitsziele werden regelmäßig mittels quantitativer, konkret messbarer Kennzahlen formuliert und mit entsprechenden
Ziel- und Schwellenwerten in der Bandbreite von 0 bis 150 Prozent Zielerreichung hinterlegt. Der Aufsichtsrat der Henkel Management
AG kann auch Nachhaltigkeitsziele vorgeben, die nicht mittels quantitativer Kennzahlen messbar sind, deren Erreichung er am
Ende des jeweiligen Bemessungszeitraums nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilt.
Hierbei können die Zielfestsetzung und die Messung der Zielerreichung für den gesamten dreijährigen Bemessungszeitraum durch
Vergleich des Zielwerts mit dem Ist-Wert am Ende des dreijährigen Bemessungszeitraums erfolgen.
Alternativ können, so wie für die LTI-Tranche 2023, auch für jedes Jahr eines dreijährigen Bemessungszeitraums vom Aufsichtsrat
der Henkel Management AG Zwischenziele festgesetzt werden (Jahresscheiben). Nach Ablauf des betreffenden Jahres wird die jeweilige
Zielerreichung gemessen. Die für die Erfolgsmessung der betreffenden LTI-Tranche maßgebliche durchschnittliche Zielerreichung
berechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Zielerreichungen der einzelnen Jahre des dreijährigen Bemessungszeitraums.
Ermittlung und Auszahlung der langfristigen variablen aktienbasierten Barvergütung (LTI)
Nach Ablauf des dreijährigen Bemessungszeitraums wird die Gesamt-Zielerreichung für die LTI-Tranche durch das gewichtete arithmetische
Mittel der Zielerreichungsgrade der jeweiligen Leistungskriterien bestimmt. Werden für ein Ziel Jahresscheiben gebildet, wird
der betreffende Zielerreichungsgrad aus dem Durchschnitt der drei für die betreffende LTI-Tranche maßgebenden realisierten
Zielerreichungen ermittelt.
Die tatsächliche Auszahlung aus dem LTI berechnet sich wie folgt:
Der so errechnete Auszahlungsbetrag für das LTI ist auf eine betragsmäßige Obergrenze („Cap“) von 150 Prozent des „at target“-Betrags
begrenzt.
Das LTI wird nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Henkel AG & Co. KGaA für das letzte Jahr des vierjährigen Performancezeitraums
durch die Hauptversammlung der Henkel AG & Co. KGaA in bar ausgezahlt.
Wie beim STI sind die Vorstandsmitglieder gemäß der Share Ownership Guideline auch bezüglich des LTI verpflichtet, mindestens
25 Prozent des Netto-Auszahlungsbetrags in Henkel-Vorzugsaktien zu investieren, bis das hiernach vorgesehene Investitionsvolumen
(Eigeninvestment) erreicht ist (siehe hierzu auch Abschnitt II. Ziffer 1.7).
Mit dieser Ausgestaltung von STI und LTI wird entsprechend den Zielsetzungen für die Vorstandsvergütung nicht nur ein nachhaltiges
profitables Wachstum honoriert und somit die langfristige Entwicklung des Unternehmens gefördert, sondern darüber hinaus die
Vorstandsvergütung an den Interessen der Aktionär:innen ausgerichtet.
Regelung zum Übergang in das neue Vergütungssystem
Die Umstellung des LTI mit einem Bemessungszeitraum von drei Jahren auf einen Bemessungszeitraum von drei Jahren zuzüglich
einer nachlaufenden einjährigen Halteperiode führt dazu (die Erfüllung der erforderlichen Leistungskriterien unterstellt),
dass die letzte LTI-Zahlung nach dem alten System 2025 erfolgt (LTI-Tranche 2022, Laufzeit 2022-2024), die erste Zahlung nach
dem neuen System (LTI 2023; Laufzeit 2023-2026) dagegen erst 2027 geleistet wird.
Um zu verhindern, dass 2026 keine LTI-Zahlung erfolgt, wird zwecks Überleitung auf das neue Vergütungssystem die LTI-Tranche
2023 in zwei Teiltranchen aufgeteilt:
• |
Auszahlung von 50 Prozent der final zugeteilten virtuellen Aktien unter Verzicht auf die einjährige Haltefrist nach Ablauf
des dreijährigen Bemessungszeitraums in 2026 (Basis Kurs Dezember 2025),
|
• |
Auszahlung der restlichen 50 Prozent der final zugeteilten virtuellen Aktien nach Ablauf der sich an den dreijährigen Bemessungszeitraum
anschließenden einjährigen Haltefrist in 2027 (Basis Kurs Dezember 2026).
|
LTI-Tranche 2023
Zugeteilte virtuelle Aktien für die LTI-Tranche 2023
Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2023 den Vorstandsmitgliedern für die LTI-Tranche 2023, für die erstmals
das neue Vergütungssystem zur Anwendung kommt, vorläufig zugeteilten virtuellen Aktien (Performance Shares): insgesamt 122.006
Stück:
LTI-Tranche 2023 – Zuteilung
Name, Zugehörigkeit zum Vorstand
|
Zielbetrag LTI
(EUR)
|
Zuteilungskurs1
(EUR)
|
Anzahl vorläufig
zugeteilter
virtueller Aktien
|
Maximaler
Auszahlungs-
betrag
(EUR)
|
Carsten Knobel
(seit 1.7.2012)
|
2.500.000 |
67,04 |
37.292 |
3.750.000 |
Mark Dorn
(seit 1.2.2023)2 |
1.329.167 |
67,04 |
19.827 |
1.993.750 |
Wolfgang König
(seit 1.6.2021)
|
1.450.000 |
67,04 |
21.629 |
2.175.000 |
Sylvie Nicol
(seit 9.4.2019)
|
1.450.000 |
67,04 |
21.629 |
2.175.000 |
Marco Swoboda
(seit 1.1.2020)
|
1.450.000 |
67,04 |
21.629 |
2.175.000 |
Gesamt
|
|
|
122.006
|
|
1 Durchschnittskurs der Henkel-Vorzugsaktie 30 Börsenhandelstage vor Beginn des Geschäftsjahres 2023. 2 Zeitanteilig für den Zeitraum 1.2.2023 bis 31.12.2023.
Zielerreichung im Bemessungszeitraum
Für die LTI-Tranche 2023 gelten für die Jahresscheibe 2023 folgende Zielwerte:
Der Zielwert für den bereinigten ROCE beträgt 10,90%.
Der Zielwert für den rTSR beträgt 0 Prozentpunkte.
In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Personalausschusses des Gesellschafterausschusses hat der Aufsichtsrat der Henkel
Management AG zwei ESG-Ziele festgesetzt; zum einen das quantitative Ziel einer weiteren Reduzierung unserer CO2-Emissionen sowie zum anderen das qualitative Ziel der Erzielung spürbarer Fortschritte auf dem Weg zur Geschlechterparität
(„Gender Parity Ambition“). Beide Ziele werden mit je 10 Prozent gleich gewichtet. Im Einzelnen:
• |
Reduktion der CO2-Emissionen pro Tonne Produkt in unseren Produktionsbetrieben (im Vergleich zum Basisjahr 2017)
|
Die Zielerreichung für die Jahresscheibe 2023 der LTI-Tranche 2023 bemisst sich nach folgender Skala:
• |
Erzielung signifikanter Fortschritte auf dem Weg zu Henkels Ziel der Geschlechterparität („Gender Parity Ambition“) für 2025
(auf allen Management-(MC)-Ebenen)
|
Henkel verfolgt die Ambition, den Frauenanteil im Unternehmen auf allen Ebenen kontinuierlich zu erhöhen. Der Anteil von Frauen
in Führungspositionen lag zum 31. Dezember 2023 bei rund 39,5 Prozent (Vorjahr: 38,7 Prozent).
Die Zielerreichung für die Jahresscheibe 2023 wurde vom Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 in Ausübung seines
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der vom Vergütungssystem vorgegebenen Bandbreite von 0 bis 150 Prozent mit 90,0 Prozent
festgelegt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt für die LTI-Tranche 2023, für die erstmals das neue Vergütungssystem zur Anwendung kommt, für
die Jahresscheibe 2023 die betreffenden 100-Prozent-Zielwerte („at target“) je Bemessungskriterium nebst der jeweiligen Zielerreichung.
Berechnung Zielerreichung LTI-Tranche 2023 im Bemessungszeitraum 2023-2025
Bereinigter ROCE
|
Performancejahr
|
100%-Zielwert
(„at target“)
bereinigter
ROCE
(in %)
|
Ist-Wert
bereinigter
ROCE
(in %)1
|
Zielwerterrei-
chung
(in %)
|
Durchschnittliche
Zielwerterreichung
im jeweiligen drei-
jährigen Bemessungs-
zeitraum
(in %)
|
Auszahlungs-
relevante
Zielerreichung
(Scaling)
(in %)
|
Gewichtung
|
|
1. (2023) |
10,90% |
11,70% |
107,34% |
|
|
60%
|
|
2. (2024) |
|
|
|
|
|
|
3. (2025) |
|
|
|
|
|
Relativer TSR
|
Performancejahr
|
TSR Dax
(in %)
|
TSR Henkel
(in %)
|
Relativer TSR
(in Prozentpunkten)
|
Durchschnittliche
Zielwerterreichung
im jeweiligen drei-
jährigen Bemessungs-
zeitraum
(in Prozentpunkten)
|
Auszahlungs-
relevante
Zielerreichung
(Scaling)
(in %)
|
Gewichtung
|
|
1. (2023) |
15,29% |
10,41% |
-4,88 pp |
|
|
20%
|
|
2. (2024) |
|
|
|
|
|
|
3. (2025) |
|
|
|
|
|
ESG-Ziel Reduzierung
CO2 -Emissionen
pro Tonne Produkt2
|
Performancejahr
|
100%-Zielwert
(„at target“)
|
Ist-Wert CO2–
Reduzierung
|
Zielerrei-
chungsgrad/
Jahr
(in %)3
|
Durchschnittlicher
Zielerreichungsgrad
im jeweiligen drei-
jährigen Bemessungs-
zeitraum
(in %)
|
Auszahlungs-
relevante
Zielerreichung
(Scaling)
(in %)
|
Gewichtung
|
|
1. (2023) |
46,00% |
51,00% |
150,00% |
|
|
10%
|
|
2. (2024) |
|
|
|
|
|
|
3. (2025) |
|
|
|
|
|
ESG-Ziel Fortschritt
bezüglich der
Gender Parity
Ambition 20254
von Henkel
|
Performancejahr
|
|
Ist-Wert
Frauenanteil
über alle
MC-Level
|
Zielerreichung/
Jahr
(in %)
|
Durchschnittliche
Zielwerterreichung
im jeweiligen drei-
jährigen Bemessungs-
zeitraum
(in %)
|
Auszahlungs-
relevante
Zielerreichung
(Scaling)
(in %)
|
Gewichtung
|
|
1. (2023) |
|
39,50% |
90,00% |
|
|
10%
|
|
2. (2024) |
|
|
|
|
|
|
3. (2025) |
|
|
|
|
|
1 Vergütungsrelevanter Ist-Wert des um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen bereinigten ROCE. 2 Die Angabe ist nicht Gegenstand der Prüfung von PwC. 3 Unter Berücksichtigung des Cap. 4 Gemessen wird der Fortschritt bezüglich der Gender Parity Ambition 2025 von Henkel. Es handelt sich um ein qualitatives Ziel.
Die Zielerreichung wird vom Aufsichtsrat der Henkel Management AG nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
Aus der Summe der gewichteten Einzelzielerreichungen je LTI-Tranche errechnet sich die Gesamtzielerreichung je LTI-Tranche
am Ende des dreijährigen Bemessungszeitraums.
Der Prozentwert der Gesamtzielerreichung wird mit der Anzahl der vorläufig zugeteilten virtuellen Aktien multipliziert, woraus
sich die Anzahl der final zugeteilten Aktien am Ende des dreijährigen Bemessungszeitraums ergibt. Dabei wird das Ergebnis
kaufmännisch auf- oder abgerundet. Zur Ermittlung des finalen LTI-Betrags wird die Zahl der final zugeteilten Aktien mit dem
durchschnittlichen Kurs der Henkel-Vorzugsaktie, berechnet als das arithmetische Mittel der Schlusskurse an den letzten 30
Börsenhandelstagen am Ende der einjährigen Halteperiode im vierten Jahr der LTI-Tranche, multipliziert.
1.4.3 Förderung der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
Die Strategie des Henkel-Konzerns ist auf ein langfristiges, nachhaltiges ganzheitliches Wachstum ausgerichtet. Entsprechend
zielt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder darauf ab, unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten
die Umsetzung der Unternehmensstrategie zu fördern und Anreize für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung
zu setzen sowie unverhältnismäßige Risiken zu vermeiden.
Hieraus abgeleitet ist bezüglich des STI ein Erfolgsparameter das im Vergütungsjahr erreichte organische Umsatzwachstum –
also die Umsatzentwicklung bereinigt um Wechselkurseffekte und Akquisitionen/Divestments (Organic Sales Growth, abgekürzt
OSG) -, das mit einer Gewichtung von 50 Prozent in die Bemessung des Bonus einfließt. Als weiteres finanzielles Ziel findet
das um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie Restrukturierungsaufwendungen und Wechselkurseffekte bereinigte Ergebnis je
Vorzugsaktie (Earnings per Share, abgekürzt EPS) ebenfalls mit einer Gewichtung von 50 Prozent Berücksichtigung.
In Übereinstimmung mit der Unternehmensstrategie war das bisherige LTI (bis einschließlich der LTI-Tranche 2022) als eine
rollierende variable, auf den zukünftigen langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Barvergütung ausgestaltet, die von der
durchschnittlich in einem Zeitraum von drei Jahren (Bemessungszeitraum) erzielten, um einmalige Aufwendungen und Erträge sowie
Restrukturierungsaufwendungen bereinigten Rendite auf das eingesetzte Kapital (bereinigter ROCE) abhängt.
Durch die Modifizierung des LTI (ab der LTI-Tranche 2023) wurden die Aspekte Förderung der Unternehmensstrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie
verstärkt. Das neue LTI 2023 ff. ist als eine rollierende variable, auf den zukünftigen langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg
bezogene aktienbasierte Barvergütung ausgestaltet, die von der durchschnittlich in einem Zeitraum von drei Jahren (Bemessungszeitraum)
erzielten Zielerreichung bei den drei Leistungskriterien bereinigter ROCE mit einer Gewichtung von 60 Prozent, relativer Total
Shareholder Return (TSR) mit einer Gewichtung von 20 Prozent und ESG-Ziele mit einer Gewichtung von 20 Prozent und von der
Entwicklung des Aktienkurses über die gesamte Laufzeit einer LTI-Tranche von vier Jahren abhängt.
Durch die aktienbasierte Ausgestaltung nehmen die Vorstandsmitglieder an der relativen und absoluten Entwicklung des Aktienkurses
teil. Dadurch werden die Interessen des Vorstands mit denen der Aktionär:innen harmonisiert. Mit dem relativen Total Shareholder
Return als Bestandteil der Bemessungsgrundlage wird zudem ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium
genutzt und hierdurch ein Anreiz für eine langfristige Outperformance gegenüber dem Markt geschaffen. Der bereinigte ROCE
als weiteres finanzielles Leistungskriterium setzt einen Anreiz zur Fortführung insbesondere profitabler Geschäfte. Dadurch
erfolgt eine weitere Stärkung der Leistungsfähigkeit. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Ziele) im LTI
betont zudem sowohl die soziale und ökologische Verantwortung als auch das Ziel einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung
und setzt entsprechende Anreize.
Mit den vorstehend beschriebenen finanziellen, individuellen und nachhaltigkeitsbezogenen Zielen, die aus der Unternehmensstrategie
abgeleitet wurden und Bestandteil des von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystems sind, sowie der unter II. 1.7
beschriebenen Share Ownership Guideline wird sowohl ein Anreiz zum Erreichen der Unternehmensziele für das laufende Geschäftsjahr
als auch ein Anreiz für ein nachhaltiges langfristiges, ganzheitliches Wachstum gesetzt. Hierbei wird auch der persönliche
Beitrag der Vorstandsmitglieder zum Erreichen der finanziellen und nichtfinanziellen Ziele und bei der Umsetzung der strategischen
Prioritäten angemessen berücksichtigt.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG kann Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung oder ein entsprechendes Versorgungsentgelt
nach folgender Maßgabe gewähren:
Im Fall der Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung, ausgestaltet als beitragsorientiertes Pensionssystem, erhalten
die teilnehmenden Vorstandsmitglieder ein Alterskapital, das sich mindestens aus der Summe der jährlichen, nicht verzinslichen
Zuführungen (Kapitalbausteine) während ihrer Vorstandstätigkeit zusammensetzt. Die Kapitalbausteine werden in das für betriebliche
Zwecke eingerichtete Sondervermögen eingebracht; die Vorstandsmitglieder partizipieren an einem eventuellen, nicht garantierten,
mit der Anlage der Kapitalbausteine erwirtschafteten Überschuss. Die Kapitalbausteine betragen derzeit – bezogen auf ein volles
Geschäftsjahr – für den Vorstandsvorsitzenden 750.000 Euro und für die übrigen Vorstandsmitglieder je 450.000 Euro. Die entsprechenden
jährlichen Zuführungen stellen, da sie den Vorstandsmitgliedern nicht zugeflossen sind, keine im Sinn von § 162 Absatz 1 Satz
2 Nr. 1 AktG gewährte und geschuldete Vergütung dar.
Statt der Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung gemäß dem vorstehend beschriebenen beitragsorientierten Pensionssystem
kann den Vorstandsmitgliedern auch ein sogenanntes Versorgungsentgelt in Form eines zweckgebundenen, jährlich direkt an die
Vorstandsmitglieder auszuzahlenden Pauschalbetrags gewährt werden. Das jährliche Versorgungsentgelt entspricht der Höhe nach
den vorgenannten Kapitalbausteinen. Da die entsprechenden Versorgungsentgelte unmittelbar ausgezahlt werden, handelt es sich
hierbei um eine im Sinn von § 162 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG gewährte und geschuldete Vergütung.
Die nach International Accounting Standard (IAS) 19 ermittelten Werte für Dienstzeitaufwand („Service cost“) für die von den
2023 amtierenden Vorstandsmitgliedern insgesamt im Berichtsjahr erworbenen Versorgungsansprüche nebst dem Anwartschaftsbarwert
der insgesamt bis zum Geschäftsjahresende erworbenen Pensionszusagen gemäß dem beitragsorientierten Pensionssystem sowie die
2023 ausgezahlten Versorgungsentgelte sind in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Aufwand/Anwartschaftsbarwert Pensionszusagen und ausgezahlte Versorgungsentgelte
Ausweis in Euro
|
|
Angaben zum beitragsorientierten
Pensionssystem (IAS)
|
Ausgezahlte
Versorgungsentgelte
|
Dienstzeitaufwand
Pensionszusagen
(Service cost)
im Geschäftsjahr
|
Anwartschaftsbarwert
der Pensionszusagen
zum 31.12.1
|
Carsten Knobel
|
2023
|
756.202
|
7.588.368
|
|
|
2022 |
759.799 |
6.305.533 |
|
Wolfgang König
|
2023
|
|
|
450.000
|
|
2022 |
|
|
450.000 |
Sylvie Nicol2
|
2023
|
1.268
|
1.631.037
|
450.000
|
|
2022 |
2.207 |
1.516.633 |
450.000 |
Marco Swoboda
|
2023
|
451.646
|
2.684.455
|
|
|
2022 |
452.250 |
2.051.803 |
|
Gesamt
|
2023
|
1.209.116
|
11.903.860
|
900.000
|
|
2022 |
1.214.256 |
9.873.969 |
900.000 |
1 Inklusive Anwartschaften aus Dienstzeiten vor Vorstandsbestellung. 2 Dienstzeitaufwand/Anwartschaftsbarwert aus zum 31.12.2021 beendeter Pensionszusage.
An ehemalige Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung der Henkel AG & Co. KGaA beziehungsweise von deren Rechtsvorgängerin,
die vor dem 1. Januar 2013 ausgeschieden sind, und deren Hinterbliebene wurden im Berichtsjahr Pensionsbezüge von insgesamt
7.465.482 Euro (Vorjahr: 7.219.168 Euro) ausgezahlt.
1.6. |
Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vorstandsvergütung, der durchschnittlichen Vergütung der übrigen
Belegschaft und der Ertragsentwicklung der Gesellschaft in den letzten fünf Jahren
|
Die nachstehende Übersicht stellt im Sinn von § 162 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Entwicklung der Vergütung der einzelnen
gegenwärtigen und früheren Vorstandsmitglieder, die im Berichtsjahr eine Vergütung bezogen haben, im Vergleich zur Entwicklung
ausgewählter Ertragskennziffern der Gesellschaft beziehungsweise des Konzerns sowie zur Entwicklung der durchschnittlichen
Vergütung von Arbeitnehmer:innen auf Vollzeitäquivalenzbasis dar.
Gezeigt wird die im Sinn von § 162 AktG gewährte und geschuldete Vergütung, einschließlich Versorgungsentgelt (aber ohne Dienstzeitaufwand
für Pensionszusagen/Kapitalbausteine) und eventueller einmaliger Sonderleistungen. Hierbei erfolgen gemäß § 162 Absatz 5 AktG
keine personenbezogenen Angaben zu ehemaligen Vorstandsmitgliedern, die vor dem 1. Januar 2013 aus dem Vorstand ausgeschieden
sind. Soweit ehemalige Vorstandsmitglieder, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeschieden sind, Pensionszahlungen erhalten
haben, werden diese gleichfalls aufgeführt, obwohl diese nicht von der Ertragsentwicklung der Gesellschaft abhängen.
Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmer:innen wird auf die Gesamtbelegschaft des Konzerns in
Deutschland abgestellt. Dies entspricht auch dem vertikalen Vergleich, der bei der Festsetzung und Überprüfung der Vorstandsvergütung
durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG durchgeführt wird. Um eine bessere Vergleichbarkeit mit der Vorstandsvergütung
zu gewährleisten, wird hierbei der durchschnittliche Personalaufwand für Löhne und Gehälter einschließlich Sozialabgaben,
aber ohne Aufwendungen für Altersversorgung, einer Vollzeitarbeitskraft angegeben.
Bei der Angabe der relativen Veränderung wird auf die dargestellten Beträge abgestellt und keine „like for like“-Anpassung
vorgenommen. Insoweit können relative Änderungen in der individualisierten Vorstandsvergütung allein durch eine in den Vergleichsjahren
unterschiedliche Zugehörigkeitsdauer sowie eventuelle Funktionswechsel oder einmalige Sonderzahlungen bedingt sein. Die Angaben
zur Gesamtvergütung der Gesamtbelegschaft des Konzerns in Deutschland können durch Veränderungen in der Zusammensetzung der
Belegschaft, unterschiedliche Gehaltsanpassungen im tariflichen beziehungsweise außertariflichen Bereich, Ein- und Ausgliederungen
von Geschäftseinheiten oder sonstige personalpolitische Maßnahmen beeinflusst sein.
Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vorstandsvergütung, der durchschnittlichen Vergütung der übrigen
Belegschaft und der Ertragsentwicklung der Gesellschaft in den letzten fünf Jahren
Name, Position, Zugehörigkeit zum Vorstand, Ausweis in Euro
|
2019
|
Veränderung
|
2020
|
Veränderung
|
2021
|
Veränderung
|
2022
|
Veränderung
|
2023
|
Im Jahr 2023 amtierende Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Carsten Knobel
(Vorsitzender; seit 1.1.2020) (seit 1.7.2012)
|
2.747.975 |
45,5% |
3.998.907 |
70,1% |
6.800.316 |
-10,1% |
6.111.485 |
-1,8% |
5.999.320
|
Mark Dorn
(Adhesive Technologies) (seit 1.2.2023)
|
0 |
0,0% |
0 |
0,0% |
0 |
0,0% |
0 |
100,0% |
2.521.227
|
Wolfgang König1
(Consumer Brands) (seit 1.6.2021)
|
0 |
0,0% |
0 |
100,0% |
3.234.799 |
8,8% |
3.518.229 |
2,0% |
3.588.428
|
Sylvie Nicol
(Personal, Infrastruktur und Nachhaltigkeit) (seit 9.4.2019)
|
1.412.584 |
45,1% |
2.049.051 |
82,3% |
3.735.197 |
6,0% |
3.958.132 |
-2,5% |
3.858.144
|
Marco Swoboda
(Finanzen) (seit 1.1.2020)
|
0 |
100,0% |
2.205.331 |
60,5% |
3.538.617 |
4,7% |
3.706.612 |
-5,3% |
3.510.161
|
Ehemalige Vorstandsmitglieder
(Reihenfolge nach Zeitpunkt des
Ausscheidens)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Jens-Martin Schwärzler2
(Beauty Care) (von 1.11.2017 bis 30.4.2021)
|
1.926.855 |
22,2% |
2.354.951 |
107,5% |
4.887.200 |
-79,3% |
1.011.534 |
-13,0% |
880.367
|
Bruno Piacenza3
(Laundry & Home Care) (von 1.1.2011 bis 30.9.2022)
|
2.515.532 |
1,7% |
2.559.048 |
63,7% |
4.189.999 |
120,9% |
9.254.152 |
-91,5% |
788.932
|
Jan-Dirk Auris4
(Adhesive Technologies) (von 1.1.2011 bis 31.12.2022)
|
2.644.626 |
2,6% |
2.713.109 |
66,5% |
4.516.283 |
61,6% |
7.300.484 |
-88,8% |
819.992
|
Ertragskennziffern
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Jahresüberschuss der Henkel AG & Co. KGaA (HGB) (in Mio Euro)
|
921 |
18,7% |
1.093 |
-44,7% |
604 |
20,0% |
725 |
66,9% |
1.210
|
Kennzahlen Konzern
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Umsatz (in Mio Euro)
|
20.114 |
-4,3% |
19.250 |
4,2% |
20.066 |
11,6% |
22.397 |
-3,9% |
21.514
|
Organisches Umsatzwachstum (in %) |
0,0% |
-0,7pp |
-0,7% |
8,5pp |
7,8% |
1,0pp |
8,8% |
-4,6pp |
4,2%
|
Bereinigtes Ergebnis je Vorzugsaktie (in Euro) |
5,43 |
-21,5% |
4,26 |
7,0% |
4,56 |
-14,5% |
3,90 |
11,5% |
4,35
|
Bereinigter ROCE (in %) |
15,0% |
-2,9pp |
12,1% |
1,2pp |
13,3% |
-2,8pp |
10,5% |
1,5pp |
12,0%
|
Durchschnittliche Vergütung der
Arbeitnehmer/
-innen (Belegschaft Konzern
Deutschland) (in Euro)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtbelegschaft in Deutschland |
86.707 |
1,3% |
87.865 |
4,6% |
91.924 |
9,2% |
100.394 |
-2,3% |
98.070
|
1 Herr König hat 2021 als einmalige Sonderleistung in teilweiser Kompensation von aufgrund des Wechsels zu Henkel verfallener
Vergütungsleistungen seines ehemaligen Arbeitgebers eine Zahlung in Höhe von 1.018.131 Euro brutto erhalten; 262.500 Euro
entfallen auf das 2021 ausgezahlte Versorgungsentgelt. 2 Herr Schwärzler hat im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden im Jahr 2021 zusätzlich zu seiner üblichen Vergütung als einmalige
Sonderleistung einen Betrag von 3.185.000 Euro in Abgeltung seiner vertraglichen Vergütungsansprüche (ohne LTI) für die ursprüngliche
Restlaufzeit erhalten. Herr Schwärzler hat 2022 eine Karenzentschädigung in Höhe von 471.294 Euro erhalten. Die Karenzentschädigung
für 2023 belief sich auf 209.464 Euro. 3 Herr Piacenza ist zum 30.9.2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. In Abgeltung seiner vertraglichen Vergütungsansprüche (ohne
LTI) für die ursprüngliche Restlaufzeit seines Vertrags (24 Monate) wurde Herrn Piacenza 2022 als einmalige Sonderzahlung
ein Betrag in Höhe von 6.800.000 Euro ausgezahlt. 4 Herr Jan-Dirk Auris ist einvernehmlich mit Ablauf des 31.12.2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. In Abgeltung seiner vertraglichen
Vergütungsansprüche (ohne LTI) für den Zeitraum 1-12/2023 wurde Herrn Auris als einmalige Sonderzahlung ein Betrag in Höhe
von insgesamt 3.362.500 Euro brutto ausgezahlt. pp = Prozentpunkte
Zur Entwicklung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses wird auf die Darstellung
unter II. 2.3 verwiesen.
1.7 |
Share Ownership Guideline
|
Die Verpflichtung zum Erwerb und Halten von Aktien (Share Ownership Guideline) ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder. Hierdurch soll sowohl eine Angleichung der Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionär:innen
erreicht als auch die Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung gefördert werden. So sind
die Vorstandsmitglieder gemäß nachfolgender Maßgabe verpflichtet, Henkel-Vorzugsaktien im Gegenwert von mindestens 100 Prozent
ihrer jeweiligen jährlichen Grundvergütung (brutto) beziehungsweise für den Vorstandsvorsitzenden in Höhe von mindestens 200
Prozent seiner jährlichen Grundvergütung (brutto) zu erwerben (Mindestinvestitionsvolumen), in ein Sperrdepot einzulegen und
für die Dauer ihrer Bestellung zu halten.
Bis das jeweilige vollständige Mindestinvestitionsvolumen erreicht ist, sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, jährlich
in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen (Netto-)Auszahlungsbetrags aus den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen (STI und
LTI) Henkel-Vorzugsaktien zu erwerben, die in ein Sperrdepot mit einer entsprechenden Verfügungsbeschränkung eingelegt werden.
Der jeweilige Investitionsbetrag wird von der Gesellschaft unmittelbar an die mit der Abwicklung des Investments beauftragte
Bank überwiesen, die auch das Sperrdepot führt. Diese Bank erwirbt dann regelmäßig am ersten Börsenhandelstag des Monats,
der auf die Auszahlung folgt, im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vorstandsmitglieds über die Börse Henkel-Vorzugsaktien
im Wert des jeweiligen Investitionsbetrags zu dem zum Erwerbszeitpunkt maßgeblichen Börsenkurs und legt diese in das Sperrdepot
ein. Die Vorstandsmitglieder können sich auch für einen höheren jährlichen Investitionsbetrag entscheiden sowie vorhandene
Bestandsaktien einbringen. Maßgeblich für die Erfüllung der Aktienerwerbs- und Haltepflicht ist der Kaufpreis zum Zeitpunkt
des jeweiligen Erwerbs. Die im Rahmen des LTI zugeteilten virtuellen Aktien werden nicht auf das Mindestinvestitionsvolumen
angerechnet.
Durch die Share Ownership Guideline ist sichergestellt, dass die Vorstandsmitglieder einen signifikanten Aktienbesitz aufbauen
und während der Dauer ihrer Bestellung halten, mit dem sie an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens ebenso wie alle
sonstigen Aktionär:innen teilnehmen, sei sie positiv oder negativ.
Die von den 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands gemäß der Share Ownership Guideline gehaltenen Henkel-Vorzugsaktien
und Bestandsveränderungen im Berichtsjahr sowie die aus dem STI 2023 gemäß vorstehenden Regelungen zu tätigenden Eigeninvestments
sind in nachfolgender Tabelle ausgewiesen.
Share Ownership Guideline (SOG) / Investitionen und Grad der Erfüllung
|
|
|
Getätigte Investitionen
20233
|
Status zum 31.12.20233
|
Eigeninvestment gem.
SOG aus variabler
Vergütung 20234
|
Im Jahr 2023 amtierende
Vorstandsmitglieder
|
Anzahl
gehaltene
Aktien zum
31.12.20221
|
Getätigte
Investitionen
(Euro) bis
31.12.20222
|
Anzahl
Aktien
|
Angerech-
neter Wert
(Euro)
|
Anzahl
gehaltene
Aktien
|
Getätigte
Investitionen
(Euro)
|
Erfüllungs-
grad
(in %)
|
Betrag
(Euro)
|
Anzahl
Aktien
(vorläufig)
|
Carsten Knobel |
53.583 |
4.581.009 |
9.356 |
683.304 |
62.939 |
5.264.313 |
175% |
– |
– |
Mark Dorn |
– |
– |
9.557 |
663.720 |
9.557 |
663.720 |
74% |
206.250 |
2.830 |
Wolfgang König |
4.158 |
250.658 |
8.922 |
649.562 |
13.080 |
900.220 |
100% |
– |
– |
Sylvie Nicol |
11.186 |
795.279 |
5.213 |
380.725 |
16.399 |
1.176.004 |
131% |
– |
– |
Marco Swoboda |
10.473 |
721.629 |
5.346 |
390.439 |
15.819 |
1.112.068 |
124% |
– |
– |
1 Anzahl der aus den bisherigen Eigeninvestments STI bis zum 31.12.2022 erworbenen Aktien, die auf die seit 2023 geltende Share
Ownership Guideline angerechnet werden. 2 Kaufpreise der aus den bisherigen Eigeninvestments STI bis zum 31.12.2022 erworbenen Aktien. 3 Einschließlich des Eigeninvestments aus dem STI 2022 sowie weiterer in die Share Ownership Guideline eingebrachter Aktien,
die mit dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Einbringung in die Share Ownership Guideline angerechnet werden (letzte Einbringung
rein abrechnungstechnisch am 4.1.2024 erfolgt). 4 Nettobetrag, der 2024 in Henkel-Vorzugsaktien zu investieren ist. Anzahl der Aktien vorläufig; berechnet auf Basis Xetra-Schlusskurs
vom 29.12.2023. Das Eigeninvestment von Herrn Dorn stammt aus dem STI für 2023.
1.8 |
Malus- und Clawback-Regelungen
|
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG kann die Auszahlung eines variablen Vergütungsbestandteils (STI, LTI) ganz oder
teilweise verweigern und diesen einbehalten, wenn dieser für ein Geschäftsjahr gewährt wurde, in dem das Vorstandsmitglied
eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat (Malus).
Bereits ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile sind auf Anforderung des Aufsichtsrats der Henkel Management AG zurückzuzahlen
(Clawback), wenn (i) sich das Vorliegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung erst nach Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile
zeigt oder (ii) eine wesentliche Fehldarstellung in der Finanzberichterstattung vorliegt, die sich auf die Berechnung der
variablen Vorstandsvergütung ausgewirkt hat.
Der Aufsichtsrat der Henkel Management AG entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und welche variablen Vergütungsbestandteile
in welcher Höhe und für welche Jahre einbehalten oder zurückgefordert werden. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat der Henkel
Management AG keinen Anlass gesehen, eine noch nicht ausbezahlte variable Vergütung zu reduzieren (Malus) oder eine bereits
ausgezahlte variable Vergütung zurückzufordern (Clawback).
1.9 |
Abweichungen vom Vergütungssystem
|
Von der im Vergütungssystem gemäß den Vorgaben von § 87a Absatz 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit, vorübergehend vom Vergütungssystem
abzuweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, hat der Aufsichtsrat der
Henkel Management AG für das Berichtsjahr keinen Gebrauch gemacht.
1.10 |
Einhalten der Obergrenzen/Maximal-Gesamtvergütung
|
Die Maximal-Gesamtvergütung entspricht dem Betrag, der sich für das jeweilige Vorstandsmitglied aus der Summe aller Vergütungsbestandteile
für das betreffende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der Festbeträge beziehungsweise der für die variablen Bestandteile
festgelegten Obergrenzen („Caps“) ergibt.
Die einem Vorstandsmitglied in einem Geschäftsjahr maximal im Sinn von § 162 AktG gewährte und geschuldete Vergütung (ohne
einmalige Sonderleistungen im Zusammenhang mit dem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Vorstand) setzt sich auf Basis
des aktuellen Vergütungssystems aus folgenden Komponenten, soweit bezugsberechtigt, zusammen:
• |
Grundvergütung,
|
• |
Sonstige Bezüge,
|
• |
Versorgungsentgelt,
|
• |
STI,
|
• |
LTI.
|
Die sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Obergrenzen sowie der für das nachlaufende LTI 2021/2022 maßgeblichen funktionalen
Faktoren1 hierfür ergebenden Maximalbeträge können sich durch nachfolgend beschriebene einmalige Sonderleistungen im Zusammenhang mit
dem Eintritt in den beziehungsweise Ausscheiden aus dem Vorstand erhöhen:
1 Funktionale Faktoren kommen nur noch für die nachlaufenden LTI-Tranchen 2021/2022 zur Anwendung. Im neuen Vergütungssystem
sind funktionale Faktoren nicht mehr vorgesehen.
Neu bestellten Vorstandsmitgliedern kann ein einmaliger Ausgleich für den Fall gewährt werden, dass vom ehemaligen Arbeitgeber
zugesagte Vergütungsleistungen aufgrund des Wechsels zur Henkel Management AG verfallen. Ein solcher Ausgleich ist auf 200
Prozent der Grundvergütung begrenzt und kann gegebenenfalls zur Erhöhung der maximalen Gesamtvergütung führen. Außerdem können
Vorstandsmitgliedern mit Dienstsitz im Ausland übliche Steuererstattungen sowie Währungsausgleiche zugesagt werden.
Darüber hinaus kann es im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Vorstand insbesondere auch zu folgenden, gleichfalls der
Höhe nach begrenzten weiteren Auszahlungen kommen, die die Maximal-Gesamtvergütung erhöhen:
• |
Auszahlung auch des STI für das Jahr des Ausscheidens,
|
• |
Ausgleichszahlung in Höhe der Vergütung für die ursprüngliche Restlaufzeit des Vertrags,
|
• |
Karenzentschädigung.
|
Bei der Festsetzung der Auszahlung des LTI, bei der Gewährung von sonstigen Bezügen und Versorgungsentgelten sowie vorstehend
aufgeführten einmaligen Sonderleistungen im Zusammenhang mit dem Eintritt in den beziehungsweise Ausscheiden aus dem Vorstand
hat der Aufsichtsrat der Henkel Management AG die jeweiligen funktionalen Faktoren (siehe auch II. 1.4.3) und die jeweils
hierfür festgelegten Obergrenzen (siehe vorstehende Übersicht in I. 1.3) beachtet. Die entsprechenden Maximalbeträge sind
in den Tools zur Berechnung der jeweiligen Vergütungsbestandteile hinterlegt, so dass eventuell überschießende Beträge automatisch
begrenzt werden. Im Rahmen der Anweisung der jeweiligen Auszahlungen erfolgt eine entsprechende Kontrolle. Die sich unter
Berücksichtigung vorgenannter Obergrenzen gemäß dem Vergütungssystem ergebende jeweilige Maximal-Gesamtvergütung wurde nicht
überschritten.
Zur Aufteilung der gemäß § 162 AktG im Jahr 2023 gewährten und geschuldeten Gesamtvergütung auf die einzelnen Vergütungskomponenten
einschließlich eventueller Sonderleistungen nebst den entsprechenden Maximalbeträgen sowie zu der sich hieraus einschließlich
der gewährten Versorgungsleistungen/Kapitalbausteine ergebenden Maximal-Gesamtvergütung wird auf die Tabellen in II. 1.1 verwiesen.
Gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten
wurde. Der dreijährige Bemessungszeitraum der für 2021 zugesagten LTI-Tranche 2021 ist Ende 2023 abgelaufen. Damit steht nunmehr
die für das Geschäftsjahr 2021 insgesamt zur Auszahlung kommende Gesamtvergütung fest. In der nachfolgenden Tabelle wird die
Gesamtvergütung (ohne einmalige Sonderleistungen) der im Jahr 2021 amtierenden Vorstandsmitglieder der für das Jahr 2021 geltenden
individuellen Maximalvergütung gegenübergestellt.
Einhaltung der Maximalvergütung für 2021
Name, Geschlecht*, Position, Zugehörigkeit zum Vorstand, Ausweis in Euro
|
1. Grund-
vergütung
|
2. Sonstige
Bezüge
|
3. Versorgungs-
entgelt / Dienst-
zeitaufwand
Pensionszusagen
|
4. STI
|
5. LTI 2021
(Auszahlungs-
betrag nach
Ablauf der
3-jährigen
Bemessungs-
periode)
|
Gesamt-
vergütung
|
Maximal-
vergütung
|
Carsten Knobel (m)
(Vorsitzender)
(seit 1.7.2012)
|
1.200.000 |
124.523 |
753.481 |
4.775.312 |
1.304.533 |
8.157.849 |
9.553.481 |
Jan-Dirk Auris (m)
(Adhesive Technologies)
(vom 1.1.2011 bis 31.12.2022)
|
750.000 |
64.178 |
451.849 |
3.001.625 |
819.992 |
5.087.644 |
5.996.849 |
Wolfgang König (m)
(Beauty Care)
(seit 1.6.2021)
|
437.500 |
84.074 |
262.500 |
1.432.594 |
391.360 |
2.608.028 |
3.080.000 |
Sylvie Nicol (w)
(Personal)
(seit 9.4.2019)
|
750.000 |
99.482 |
450.335 |
2.455.875 |
670.903 |
4.426.595 |
5.155.335 |
Bruno Piacenza (m)
(Laundry & Home Care)
(vom 1.1.2011 bis 30.09.2022)
|
750.000 |
60.532 |
450.846 |
2.742.666 |
788.932 |
4.792.976 |
5.819.846 |
Jens-Martin Schwärzler (m)
(Beauty Care)
(vom 1.11.2017 bis 30.4.2021)
|
250.000 |
18.872 |
164.733 |
860.208 |
670.903 |
1.964.716 |
2.569.733 |
Marco Swoboda (m)
(Finanzen)
(seit 1.1.2020)
|
750.000 |
59.866 |
450.279 |
2.728.751 |
745.447 |
4.734.343 |
5.575.279 |
* männlich (m); weiblich (w)
1.11 |
Anderweitige Leistungen/Zusagen seitens Dritter
|
Im Berichtsjahr wurden keinem Vorstandsmitglied von der Gesellschaft anderweitige Leistungen zugesagt oder solche Zusagen
geändert. Auch wurden im Berichtsjahr keinem Vorstandsmitglied im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen
von Dritten zugesagt oder gewährt.
1.12 |
Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit
|
Ausgleichszahlung
Die Vorstandsanstellungsverträge sehen jeweils für den Fall, dass die Bestellung vorzeitig beendet und der Anstellungsvertrag
ordentlich mit Wirkung zum Ablauf der in § 622 Absatz 1 und Absatz 2 BGB vorgesehenen Frist gekündigt wird, eine Ausgleichszahlung
in Höhe der Bezüge für die verbleibende Vertragslaufzeit vor. Hierbei ist die Ausgleichszahlung gemäß der Empfehlung des DCGK
auf maximal zwei Jahresbezüge beschränkt („Abfindungs-Cap“).
Maßgebend für die Berechnung des STI sind die zum Zeitpunkt der Berechnung aktuellen Planzahlen. Daraus ergibt sich unter
Zugrundelegung der derzeitigen Grundvergütung und des derzeitigen Zielwerts („at target“) für das STI für ein Vorstandsmitglied
bezogen auf diese Vergütungskomponenten eine Ausgleichszahlung von 2.100.000 Euro brutto pro Jahr. Für den Vorstandsvorsitzenden
ergibt sich für diese Vergütungskomponenten eine Ausgleichszahlung von 3.600.000 Euro pro Jahr. Ansprüche aus dem LTI werden,
sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, nach Ablauf der betreffenden Laufzeit ermittelt und entsprechend den vertraglich
festgelegten Fälligkeitszeitpunkten ausgezahlt.
Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht jedoch nicht, sofern die vorzeitige Beendigung der Bestellung auf einen Umstand
zurückzuführen ist, der die Gesellschaft aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden Grund zur fristlosen Kündigung des
Anstellungsvertrags berechtigt hätte.
Änderungen dieser Zusagen gab es im Berichtsjahr nicht.
Wettbewerbsverbot/Karenzentschädigung
Die Vorstandsverträge enthalten jeweils ein gleichlautendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einer Laufzeit von zwei
Jahren. Sofern durch den Aufsichtsrat der Henkel Management AG nicht auf das Wettbewerbsverbot verzichtet wird, hat das Vorstandsmitglied
Anspruch auf eine Karenzentschädigung in einer Gesamthöhe von 50 Prozent der Jahresbezüge für ein Geschäftsjahr, auszahlbar
in 24 monatlichen Raten. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Jahresbezüge, die dem Vorstandsmitglied für die letzten drei
vollen abgelaufenen Geschäftsjahre seiner Tätigkeit vor der Beendigung des Anstellungsverhältnisses gewährt wurden; die Karenzentschädigung
beträgt jedoch mindestens 150 Prozent der ihm in dem letzten vollen Geschäftsjahr seiner Tätigkeit vor der Beendigung des
Anstellungsverhältnisses gewährten jährlichen Grundvergütung. Eventuelle Ausgleichszahlungen werden zeitkongruent auf die
Karenzentschädigung angerechnet. Gleiches gilt für Einkünfte, die das Vorstandsmitglied während der Dauer des Wettbewerbsverbots
aus einer anderweitigen neuen Tätigkeit erzielt oder zu erwerben ohne zwingenden Grund unterlässt, sofern und soweit diese
Einkünfte und die Karenzentschädigung zusammen die auf den betreffenden Zeitraum entfallenden (Gesamt-)Bezüge übersteigen.
Pensionszusagen
Für Vorstandsmitglieder, die an dem beitragsorientierten Pensionssystem teilgenommen haben, bestehen entsprechende Ansprüche
auf Versorgungsleistungen mit Eintritt in den Ruhestand nach Vollendung des 63. Lebensjahres beziehungsweise wenn das Dienstverhältnis
mit oder nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet sowie im Todesfall oder im Fall der dauerhaften vollständigen
Erwerbsminderung. Sofern ein Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt seines Todes noch keine Versorgungsleistungen bezogen hat, wird
das bis dahin angesparte Alterskapital an den/die verwitwete:n Ehepartner:in beziehungsweise die zum Empfang von Waisengeld
berechtigten Abkömmlinge ausgezahlt.
Zu den nach International Accounting Standard (IAS) 19 ermittelten Werten für den Dienstzeitaufwand („Service cost“) für die
insgesamt im Berichtsjahr erworbenen Versorgungsansprüche nebst Anwartschaftsbarwert der insgesamt bis zum Geschäftsjahresende
erworbenen Pensionszusagen wird auf die Ausführungen in II. 1.5 verwiesen.
2. |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr
2023
|
2.1 |
Vergütung 2023 im Überblick
|
Die im Sinn von § 162 AktG den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats im Jahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung (bestehend
aus Festvergütung, Sitzungsgeld und Vergütung der Ausschusstätigkeit) beträgt insgesamt 1.634.000 Euro (Vorjahr: 1.630.164
Euro). Hiervon entfallen 1.225.000 Euro auf die Festvergütung, 94.000 Euro auf das Sitzungsgeld sowie 315.000 Euro auf die
Vergütung der Ausschusstätigkeit (einschließlich des hierfür gezahlten Sitzungsgelds).
Die im Sinn von § 162 AktG den amtierenden Mitgliedern des Gesellschafterausschusses im Jahr 2023 gewährte und geschuldete
Vergütung (bestehend aus Festvergütung und Vergütung der Ausschusstätigkeit) beträgt 2.350.000 Euro (Vorjahr: 2.350.000 Euro).
Hiervon entfallen 1.150.000 Euro auf die Festvergütung sowie 1.200.000 Euro auf die Vergütung der Ausschusstätigkeit.
Im Berichtsjahr wurde an ehemalige, das heißt vor 2023 ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats oder Gesellschafterausschusses
keine Vergütung im Sinn von § 162 AktG geleistet. Gleichfalls wurden weder eine Vergütung noch Vorteile für persönlich erbrachte
Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gewährt.
2.2 |
Individualisierte Bezüge/Sitzungsteilnahme
|
Die individualisierte, im Sinn von § 162 Absatz 1 Satz 1 AktG den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses
im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung ist, aufgeteilt nach vorgenannten Komponenten, in den nachfolgenden
Tabellen dargestellt:
Im Jahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats
|
Bestandteile Gesamtbezüge
|
|
|
Festvergütung
(Anteil an Gesamtbezügen in %)
|
Vergütung Prüfungsausschuss
(Anteil an Gesamtbezügen in %)
|
Sitzungsgeld1
(Anteil an Gesamtbezügen in %)
|
Gesamtbezüge
|
Name, Geschlecht*, Zugehörigkeit, Ausweis in Euro
|
2022 |
in %
|
2023 |
in %
|
2022
|
in %
|
2023
|
in %
|
2022
|
in %
|
2023
|
in %
|
2022 |
2023 |
Dr. Simone Bagel-Trah (Vorsitzende)2 (w) (seit 14.4.2008)
|
140.000 |
72 |
140.000
|
73
|
45.000 |
23 |
45.000
|
23
|
9.000 |
5 |
8.000
|
4
|
194.000 |
193.000
|
Birgit Helten-Kindlein (stellv. Vorsitzende)2 (w) (seit 14.4.2008)
|
105.000 |
66 |
105.000
|
67
|
45.000 |
28 |
45.000
|
29
|
8.000 |
5 |
7.000
|
4
|
158.000 |
157.000
|
Michael Baumscheiper (m) (seit 11.12.2020)
|
70.000 |
92 |
70.000
|
93
|
|
|
|
|
6.000 |
8 |
5.000
|
7
|
76.000 |
75.000
|
Dr. Konstantin Benda (m) (seit 25.4.2023)
|
|
|
48.137
|
94
|
|
|
|
|
|
|
3.000
|
6
|
|
51.137
|
Jutta Bernicke (w) (vom 14.4.2008 bis 22.9.2023)
|
70.000 |
92 |
50.822
|
94
|
|
|
|
|
6.000 |
8 |
3.000
|
6
|
76.000 |
53.822
|
Lutz Bunnenberg (m) (seit 17.6.2020)
|
70.000 |
92 |
70.000
|
93
|
|
|
|
|
6.000 |
8 |
5.000
|
7
|
76.000 |
75.000
|
Sabine Friedrich (w) (seit 23.9.2023)
|
|
|
19.178
|
95
|
|
|
|
|
|
|
1.000
|
5
|
|
20.178
|
Benedikt-Richard Freiherr von Herman (m) (seit 11.4.2016)
|
70.000 |
92 |
70.000
|
93
|
|
|
|
|
6.000 |
8 |
5.000
|
7
|
76.000 |
75.000
|
Prof. Dr. Michael Kaschke2 (m) (vom 14.4.2008 bis 24.4.2023)
|
70.000 |
41 |
21.863
|
42
|
90.000 |
53 |
28.110
|
54
|
9.000 |
5 |
2.000
|
4
|
169.000 |
51.973
|
Barbara Kux (w) (seit 3.7.2013)
|
70.000 |
93 |
70.000
|
93
|
|
|
|
|
5.000 |
7 |
5.000
|
7
|
75.000 |
75.000
|
Laurent Martinez2 (m) (seit 25.4.2023)
|
|
|
48.137
|
57
|
|
|
30.945
|
36
|
|
|
6.000
|
7
|
|
85.082
|
Simone Menne2 (w) (seit 17.6.2020)
|
70.000 |
56 |
70.000
|
45
|
45.000 |
36 |
75.945
|
49
|
9.000 |
7 |
8.000
|
5
|
124.000 |
153.945
|
Andrea Pichottka (w) (seit 26.10.2004)
|
70.000 |
92 |
70.000
|
95
|
|
|
|
|
6.000 |
8 |
4.000
|
5
|
76.000 |
74.000
|
Philipp Scholz (m) (seit 9.4.2018)
|
70.000 |
92 |
70.000
|
93
|
|
|
|
|
6.000 |
8 |
5.000
|
7
|
76.000 |
75.000
|
Dr. Martina Seiler (w) (vom 1.1.2012 bis 24.4.2023)
|
70.000 |
92 |
21.863
|
92
|
|
|
|
|
6.000 |
8 |
2.000
|
8
|
76.000 |
23.863
|
Dirk Thiede (m) (seit 9.4.2018)
|
70.000 |
92 |
70.000
|
93
|
|
|
|
|
6.000 |
8 |
5.000
|
7
|
76.000 |
75.000
|
Edgar Topsch2 (m) (seit 1.8.2010)
|
70.000 |
56 |
70.000
|
57
|
45.000 |
36 |
45.000
|
37
|
9.000 |
7 |
8.000
|
7
|
124.000 |
123.000
|
Michael Vassiliadis2 (m) (seit 9.4.2018)
|
70.000 |
57 |
70.000
|
57
|
45.000 |
37 |
45.000
|
37
|
8.000 |
7 |
7.000
|
6
|
123.000 |
122.000
|
Poul Weihrauch (m) (seit 4.4. 2022)
|
52.164 |
95 |
70.000
|
93
|
|
|
|
|
3.000 |
5 |
5.000
|
7
|
55.164 |
75.000
|
Gesamt3
|
1.207.164 |
74 |
1.225.000
|
75
|
315.000 |
19 |
315.000
|
19
|
108.000 |
7 |
94.000
|
6
|
1.630.164 |
1.634.000
|
* Angabe Geschlecht: männlich (m); weiblich (w) 1 Inklusive Teilnahme an der sogenannten Bilanzsitzung des Prüfungsausschusses, an der auch Mitglieder des Aufsichtsrats, die
nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sind, teilnehmen können. 2 Mitglied des Prüfungsausschusses. Vorsitz im Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Michael Kaschke bis 24.4.2023 / Simone Menne seit
25.4.2023. 3 Die Gesamtzahlen für 2022 enthalten nur die Vorjahresbezüge der auch im Jahr 2023 amtierenden Mitglieder.
Individuelle Sitzungsteilnahme 2023
Aufsichtsratsmitglied
|
Aufsichtsrats- und
Prüfungsausschuss-
sitzungen1
|
Teilnahme
|
Anwesenheit
|
Dr. Simone Bagel-Trah (Vorsitzende) |
8 |
8 |
100% |
Birgit Helten-Kindlein (stellv. Vorsitzende) |
8 |
7 |
88% |
Michael Baumscheiper |
4 |
4 |
100% |
Dr. Konstantin Benda (seit 25.4.2023) |
3 |
3 |
100% |
Jutta Bernicke (bis 22.9.2023) |
3 |
2 |
67% |
Lutz Bunnenberg |
4 |
4 |
100% |
Sabine Friedrich (seit 23.9.2023) |
1 |
1 |
100% |
Benedikt-Richard Freiherr von Herman |
4 |
4 |
100% |
Prof. Dr. Michael Kaschke (bis 24.4.2023) |
1 |
1 |
100% |
Barbara Kux |
4 |
4 |
100% |
Laurent Martinez (seit 25.4.2023) |
6 |
6 |
100% |
Simone Menne |
8 |
8 |
100% |
Andrea Pichottka |
4 |
3 |
75% |
Philipp Scholz |
4 |
4 |
100% |
Dr. Martina Seiler (bis 24.4.2023) |
1 |
1 |
100% |
Dirk Thiede |
4 |
4 |
100% |
Edgar Topsch |
8 |
8 |
100% |
Michael Vassiliadis |
8 |
7 |
88% |
Poul Weihrauch |
4 |
4 |
100% |
1 Angabe der Anzahl der für das jeweilige Mitglied relevanten Sitzungen, d.h. ohne Teilnahme an der sogenannten Bilanzsitzung
des Prüfungsausschusses von Mitgliedern des Aufsichtsrats, die nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sind.
Im Jahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung des Gesellschafterausschusses
Name, Geschlecht*, Zugehörigkeit zum Gesellschafterausschuss, Ausweis in Euro
|
Bestandteile Gesamtbezüge
|
Gesamtbezüge
|
Festvergütung
(Anteil an Gesamtbezügen
in %)
|
Vergütung der Ausschusstätigkeit
(Anteil an Gesamtbezügen
in %)
|
2022
|
in %
|
2023
|
in %
|
2022
|
in %
|
2023
|
in %
|
2022
|
2023
|
Dr. Simone Bagel-Trah (w), Vorsitzende (Vorsitzende Personalausschuss) (seit 18.4.2005)
|
200.000 |
50 |
200.000
|
50
|
200.000 |
50 |
200.000
|
50
|
400.000 |
400.000
|
Dr. Paul Achleitner (m) (Mitglied Finanzausschuss) (seit 30.4.2001)
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
200.000 |
200.000
|
Kaspar von Braun Ph.D. (m) (seit 4.4.2022) (Mitglied des Finanzausschusses bis 25.4.2023) (Mitglied des Personalausschusses seit 26.4.2023)
|
74.247 |
50 |
100.000
|
50
|
74.247 |
50 |
100.000
|
50
|
148.494 |
200.000
|
Alexander Birken (m) (Mitglied Personalausschuss) (seit 17.6.2020)
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
200.000 |
200.000
|
Johann-Christoph Frey (m) (Mitglied Personalausschuss) (seit 9.4.2018)
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
200.000 |
200.000
|
Dr. Christoph Kneip (m) (Mitglied Finanzausschuss, stellv. Vorsitzender seit 4.4.2022) (seit 17.6.2020)
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
200.000 |
200.000
|
Dr. Dr. Norbert Reithofer (m) (Mitglied Personalausschuss) (seit 17.6.2020)
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
200.000 |
200.000
|
James Rowan (m) (Mitglied Finanzausschuss) (seit 16.4.2021)
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
200.000 |
200.000
|
Konstantin von Unger (m), Stellv. Vorsitzender (seit 4.4.2022) (Mitglied Finanzausschuss, Vorsitzender seit 4.4.2022) (seit 14.3.2003)
|
137.123 |
44 |
150.000
|
43
|
174.246 |
56 |
200.000
|
57
|
311.369 |
350.000
|
Jean-François van Boxmeer (m) (Mitglied Personalausschuss) (seit 15.4.2013)
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
100.000 |
50 |
100.000
|
50
|
200.000 |
200.000
|
Gesamt** |
1.111.370 |
49 |
1.150.000
|
49
|
1.148.493 |
51 |
1.200.000
|
51
|
2.259.863 |
2.350.000
|
* Angabe Geschlecht: männlich (m); weiblich (w) ** Die Gesamtzahlen 2022 enthalten nur die Vorjahresbezüge der auch im Jahr 2023 amtierenden Mitglieder.
Individuelle Sitzungsteilnahme 2023
Mitglied des Gesellschafterausschusses
|
Sitzungen Gesell-
schafterausschuss und
Sitzungen Finanz-/
Personalausschuss1
|
Teilnahme
|
Anwesenheit
|
Dr. Simone Bagel-Trah, Vorsitzende |
13 |
13 |
100% |
Konstantin von Unger, stellv. Vorsitzender
|
13 |
13 |
100% |
Dr. Paul Achleitner |
13 |
13 |
100% |
Alexander Birken |
13 |
13 |
100% |
Kaspar von Braun |
13 |
13 |
100% |
Johann-Christoph Frey |
13 |
13 |
100% |
Dr. Christoph Kneip |
13 |
13 |
100% |
Dr. Dr. Norbert Reithofer |
13 |
11 |
85% |
James Rowan |
13 |
10 |
77% |
Jean-Franҫois van Boxmeer |
13 |
13 |
100% |
1 Angabe der Anzahl der für das jeweilige Mitglied relevanten Sitzungen.
Darüber hinaus werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats und Gesellschafterausschusses Auslagen, die im Zusammenhang mit der
Ausübung ihres Mandats entstehen, erstattet. Der Vorsitzenden des Aufsichtsrats beziehungsweise des Gesellschafterausschusses
wird für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ein Büro mit Sekretariat zur Verfügung gestellt. Mitglieder des Aufsichtsrats und
des Gesellschafterausschusses erhalten von der Gesellschaft keine Kredite und Vorschüsse.
2.3 |
Entwicklung der Vergütung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss in den letzten fünf Jahren
|
In Übereinstimmung mit der Anregung des DCGK ist die Vergütung als reine Festvergütung ausgestaltet. Dies dient der Stärkung
der Unabhängigkeit beziehungsweise der Vermeidung von Interessenkonflikten der Gremienmitglieder im Hinblick auf die Wahrnehmung
ihrer Aufsichtsfunktion.
Die nachstehenden Übersichten stellen im Sinn von § 162 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Entwicklung der Gesamtvergütung (Festvergütung,
Vergütung Ausschusstätigkeit sowie – bezogen auf den Aufsichtsrat – Sitzungsgeld) der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats
und des Gesellschafterausschusses, die im Berichtsjahr eine Vergütung erhalten haben, in den vergangenen fünf Jahren dar.
Wie zuvor erwähnt, ist die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses als reine Festvergütung
(das heißt entkoppelt von der Entwicklung der Ertragslage der Gesellschaft) ausgestaltet. Diese Vergütung wurde im Betrachtungszeitraum
2019 bis 2023 mit Ausnahme der Erhöhung der Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats um 10.000 Euro
pro Jahr, die erstmals für das Geschäftsjahr 2022 anfiel, nicht geändert. Insoweit sind relative Änderungen in der individualisierten
Vergütung ausschließlich durch eine in den Vergleichsjahren unterschiedliche Zugehörigkeitsdauer sowie eventuelle Wechsel
in der Ausschusstätigkeit beziehungsweise eine unterschiedliche individuelle Sitzungsteilnahme (Aufsichtsrat) sowie eine Erhöhung
der Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats ab 2022 bedingt; es wurde bei der Angabe der relativen
Veränderung keine „like for like“-Anpassung vorgenommen. Zur Entwicklung der Vorstandsvergütung, zur Entwicklung ausgewählter
Ertragskennziffern der Gesellschaft beziehungsweise des Konzerns sowie zur Entwicklung der Gesamtvergütung der übrigen Gesamtbelegschaft
des Konzerns in Deutschland wird auf die Darstellung unter II. 1.6 verwiesen.
Vergütung des Aufsichtsrats im Zeitraum 2019-2023
Name, Zugehörigkeit, Ausweis in Euro
|
2019
|
Veränderung
in %
|
2020
|
Veränderung
in %
|
2021
|
Veränderung
in %
|
2022
|
Veränderung
in %
|
2023
|
Aufsichtsrat
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Dr. Simone Bagel-Trah (Vorsitzende) (seit 14.4.2008)
|
183.000 |
0,0% |
183.000 |
0,0% |
183.000 |
6,0% |
194.000 |
-0,5% |
193.000
|
Birgit Helten-Kindlein (stellv. Vorsitzende) (seit 14.4.2008)
|
148.000 |
0,0% |
148.000 |
0,0% |
148.000 |
6,8% |
158.000 |
-0,6% |
157.000
|
Michael Baumscheiper (seit 11.12.2020)
|
|
|
3.825 |
1.834,6% |
74.000 |
2,7% |
76.000 |
-1,3% |
75.000
|
Dr. Konstantin Benda (seit 25.4.2023)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
51.137
|
Jutta Bernicke (vom 14.4.2008 bis 22.9.2023)
|
75.000 |
-1,3% |
74.000 |
-1,4% |
73.000 |
4,1% |
76.000 |
-29,2% |
53.822
|
Lutz Bunnenberg (seit 17.6.2020)
|
|
|
39.678 |
89,0% |
75.000 |
1,3% |
76.000 |
-1,3% |
75.000
|
Sabine Friedrich (seit 23.9.2023)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
20.178
|
Benedikt-Richard Freiherr von Herman (seit 11.4.2016)
|
75.000 |
0,0% |
75.000 |
0,0% |
75.000 |
1,3% |
76.000 |
-1,3% |
75.000
|
Prof. Dr. Michael Kaschke (vom 14.4.2008 bis 24.4.2023)
|
112.000 |
15,9% |
129.839 |
14,0% |
148.000 |
14,2% |
169.000 |
-69,2% |
51.973
|
Barbara Kux (seit 3.7.2013)
|
75.000 |
0,0% |
75.000 |
0,0% |
75.000 |
0,0% |
75.000 |
0,0% |
75.000
|
Laurent Martinez (seit 25.4.2023)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
85.082
|
Simone Menne (seit 17.6.2020)
|
|
|
59.516 |
89,9% |
113.000 |
9,7% |
124.000 |
24,1% |
153.945
|
Andrea Pichottka (seit 26.10.2004)
|
75.000 |
0,0% |
75.000 |
0,0% |
75.000 |
1,3% |
76.000 |
-2,6% |
74.000
|
Philipp Scholz (seit 9.4.2018)
|
75.000 |
0,0% |
75.000 |
0,0% |
75.000 |
1,3% |
76.000 |
-1,3% |
75.000
|
Dr. Martina Seiler (vom 1.1.2012 bis 24.4.2023)
|
75.000 |
0,0% |
75.000 |
0,0% |
75.000 |
1,3% |
76.000 |
-68,6% |
23.863
|
Dirk Thiede (seit 9.4.2018)
|
74.000 |
1,4% |
75.000 |
0,0% |
75.000 |
1,3% |
76.000 |
-1,3% |
75.000
|
Edgar Topsch (seit 1.8.2010)
|
113.000 |
0,0% |
113.000 |
0,0% |
113.000 |
9,7% |
124.000 |
-0,8% |
123.000
|
Michael Vassiliadis (seit 9.4.2018)
|
112.000 |
0,9% |
113.000 |
0,0% |
113.000 |
8,8% |
123.000 |
-0,8% |
122.000
|
Poul Weihrauch (seit 4.4.2022)
|
|
|
|
|
|
|
55.164 |
36,0% |
75.000
|
Dr. Simone Bagel-Trah, Vorsitzende (seit 18.4.2005)
|
400.000 |
0,0% |
400.000 |
0,0% |
400.000 |
0,0% |
400.000 |
0,0% |
400.000
|
Dr. Paul Achleitner (seit 30.4.2001)
|
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000
|
Alexander Birken (seit 17.6.2020)
|
|
|
107.650 |
85,8% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000
|
Kaspar von Braun (seit 4.4.2022)
|
|
|
|
|
|
|
148.494 |
34,7% |
200.000
|
Johann-Christoph Frey (seit 9.4.2018)
|
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000
|
Dr. Christoph Kneip (seit 17.6.2020)
|
|
|
107.650 |
85,8% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000
|
Dr. Dr. Norbert Reithofer (seit 11.4.2011)
|
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000
|
James Rowan (seit 16.4.2021)
|
|
|
|
|
141.918 |
40,9% |
200.000 |
0,0% |
200.000
|
Konstantin von Unger (seit 14.4.2003) stellv. Vorsitzender (seit 4.4.2022) (Vorsitzender Finanzausschuss seit 4.4.2022)
|
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
55,7% |
311.369 |
12,4% |
350.000
|
Jean-François van Boxmeer (seit 15.4.2013)
|
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000 |
0,0% |
200.000
|
3. |
Haftungsvergütung der Henkel Management AG/Aufwendungsersatz für das Geschäftsjahr 2023
|
Für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung erhielt die Henkel Management AG in ihrer Funktion als
persönlich haftende Gesellschafterin wie in den Vorjahren eine gewinn- und verlustunabhängige jährliche Vergütung in Höhe
von 50.000 Euro (= 5 Prozent ihres Grundkapitals).
Darüber hinaus hat die Henkel Management AG gegenüber der Gesellschaft Anspruch auf Ersatz beziehungsweise Übernahme aller
ihr im Zusammenhang mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft entstehenden Aufwendungen, einschließlich der Vergütung
und Pensionszahlungen für ihre Organe.
4. |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG für das Geschäftsjahr 2023
|
Gemäß Artikel 14 der Satzung der Henkel Management AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Henkel Management AG,
die gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrats oder des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA sind, keine Vergütung.
Da der Aufsichtsrat der Henkel Management AG wie in den Vorjahren nur mit Mitgliedern besetzt ist, die zugleich dem Gesellschafterausschuss
angehören, fiel im Berichtsjahr keine Vergütung für den Aufsichtsrat an.
Düsseldorf, 27. Februar 2024
Für den Vorstand
der Henkel Management AG als
persönlich haftender Gesellschafterin
der Henkel AG & Co. KGaA
|
Für den Aufsichtsrat
der Henkel AG & Co. KGaA
|
Carsten Knobel
Vorsitzender des Vorstands
|
Marco Swoboda
Finanzen
|
Dr. Simone Bagel-Trah
Vorsitzende des Aufsichtsrats
|
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
An die Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf
Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Henkel AG & Co. KGaA sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und
der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter
– falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt
der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich
der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben.
Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
PRÜFUNGSURTEIL
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT – FORMELLE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 AKTG
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
VERWENDUNGSBESCHRÄNKUNG
Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Henkel AG & Co. KGaA geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde
für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis
der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein
der Gesellschaft gegenüber. Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage- und/oder Vermögens-)Entscheidungen
treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind
keine Dritten in den Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten
entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
Düsseldorf, den 27. Februar 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Dr. Peter Bartels
Wirtschaftsprüfer
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Antje Schlotter
Wirtschaftsprüferin
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III. |
VERGÜTUNGSSYSTEME FÜR DEN AUFSICHTSRAT UND DEN GESELLSCHAFTERAUSSCHUSS DER HENKEL AG & CO. KGAA
(Tagesordnungspunkt 10)
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Vergütungssysteme für den Aufsichtsrat und den Gesellschafterausschuss der Henkel AG & Co. KGaA
Gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2 AktG kann die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung
bewilligt werden. Die Vergütung für den Aufsichtsrat und den Gesellschafterausschuss wurde von der Hauptversammlung als Satzungsregelung
festgesetzt (Artikel 17 und 33 der Satzung).
Nach § 113 Absatz 3 AktG beschließt die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder,
wobei eine rein bestätigende Beschlussfassung der bestehenden Vergütung zulässig ist. Für die Vergütung der Mitglieder des
Gesellschafterausschusses werden vorstehende Regelungen entsprechend angewendet.
System zur Vergütung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss
Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Mitglieder des Gesellschafterausschusses richtet sich nach
den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Grundsätze guter Corporate Governance, insbesondere die Empfehlungen und
Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Bei der Ausgestaltung der Vergütung werden insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigt:
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Die Vergütung stärkt die Unabhängigkeit der Gremienmitglieder.
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• |
Die Vergütung ist im Verhältnis zu den jeweiligen Aufgaben des Gremiums angemessen.
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• |
Die Rolle und Funktion der betreffenden Mitglieder im jeweiligen Gremium und seinen Ausschüssen werden angemessen berücksichtigt.
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Die Vergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Dies dient der Stärkung der Unabhängigkeit beziehungsweise der Vermeidung
von Interessenkonflikten der Gremienmitglieder im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion. In Übereinstimmung
mit den Empfehlungen des DCGK werden die betreffende Verantwortung und der Tätigkeitsumfang unter Berücksichtigung der Stellung
als Vorsitzender, Stellvertreter sowie Ausschussmitglied in Form einer erhöhten beziehungsweise zusätzlichen Vergütung berücksichtigt.
Daneben wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld gewährt.
Die Gewährung der Vergütung richtet sich nach der Dauer der Bestellung während des Geschäftsjahres. Mitglieder, die nur während
eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat bzw. dem Gesellschafterausschuss angehören, werden entsprechend zeitanteilig
vergütet. Dies gilt entsprechend für die Zugehörigkeit zu einem Ausschuss sowie die Übernahme des Vorsitzes bzw. stellvertretenden
Vorsitzes im Aufsichtsrat, im Gesellschafterausschuss bzw. in einem Ausschuss. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt,
so wird den betreffenden Aufsichtsratsmitgliedern das Sitzungsgeld hierfür nur einmal gezahlt. Ist ein Aufsichtsratsmitglied
zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und erhält es hierfür eine Vergütung, reduziert
sich die für die Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft gewährte Vergütung entsprechend. Es bestehen keine vergütungsbezogenen
Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Aufsichtsrats oder den Mitgliedern des Gesellschafterausschusses,
die über die Bestimmungen in der Satzung hinausgehen. Entlassungsentschädigungen sowie Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen
sind nicht vorgesehen.
Die Obergrenze der Vergütung ergibt sich für das jeweilige Mitglied des Aufsichtsrats bzw. des Gesellschafterausschusses aus
der Summe von Fixvergütung, Vergütung für die im Einzelnen übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. Gesellschafterausschuss
sowie dessen Ausschüssen sowie dem Sitzungsgeld (nur Aufsichtsrat).
Die Regelungen zur Vergütung sowie das Vergütungssystem werden regelmäßig durch die persönlich haftende Gesellschafterin,
den Gesellschafterausschuss und den Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit hin überprüft, wobei auch externe Vergütungsexperten
hinzugezogen werden können. Dabei wird auch ein Vergleich mit den Vergütungsregelungen vergleichbarer Unternehmen durchgeführt,
um sicherzustellen, dass die Vergütungshöhe marktgerecht ausgestaltet ist. Aufgrund der Besonderheiten der Gremientätigkeit
ist ein Vergleich mit der Vergütung von Mitarbeitern der Gesellschaft im Regelfall nicht aussagekräftig und wird daher im
Regelfall nicht angestellt. Mindestens alle vier Jahre sowie im Fall von Vorschlägen zur Änderung der Vergütungsregelungen
fasst die Hauptversammlung Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Mitglieder des Gesellschafterausschusses.
Die Hauptversammlung kann das jeweils bestehende Vergütungssystem dabei auch bestätigen.
Entsprechende Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung werden gemäß der gesetzlichen und satzungsmäßigen Kompetenzordnung
von der persönlich haftenden Gesellschafterin, dem Gesellschafterausschuss und dem Aufsichtsrat unterbreitet, sodass es zu
einer gegenseitigen Kontrolle der Organe kommt. Die Entscheidung über die letztendliche Ausgestaltung des Vergütungssystems
ist der Hauptversammlung zugewiesen. Diese Kompetenzordnung wirkt etwaigen Interessenkonflikten entgegen. Falls externe Vergütungsexperten
hinzugezogen werden, wird darauf geachtet, dass diese unabhängig sind.
Vergütungshöhe nach den derzeit anwendbaren Regelungen
Die derzeit anwendbare Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in Artikel 17 (Vergütung des Aufsichtsrats) der
Satzung wie folgt geregelt:
• |
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält jährlich eine Festvergütung von 70.000 Euro (Vorsitz: 140.000 Euro, stellvertretender Vorsitz: 105.000 Euro).
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• |
Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich eine Vergütung von 45.000 Euro (Vorsitz: 90.000 Euro).
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• |
Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses erhalten zusätzlich eine Vergütung von 25.000 Euro (Vorsitz: 50.000 Euro).
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• |
Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten zusätzlich eine Vergütung von 25.000 Euro (Vorsitz: 35.000 Euro).
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Die Vergütungen für die Mitglieder des Nachhaltigkeits- bzw. Nominierungsausschusses fallen nur an, wenn der jeweilige Ausschuss
mindestens zweimal im Geschäftsjahr für die Erfüllung seiner Aufgaben tätig geworden ist.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören
oder den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder in einem Ausschuss geführt haben, erhalten eine zeitanteilige
Vergütung.
Die derzeit anwendbare Vergütung für die Mitglieder des Gesellschafterausschusses ist in Artikel 33 (Vergütung des Gesellschafterausschusses)
der Satzung wie folgt geregelt:
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Jedes Mitglied des Gesellschafterausschusses erhält jährlich eine Festvergütung von 100.000 Euro (Vorsitz: 200.000 Euro, stellvertretender Vorsitz: 150.000 Euro).
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• |
Mitglieder des Gesellschafterausschusses, die zugleich einem oder mehreren Ausschüssen des Gesellschafterausschusses angehören,
erhalten zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 100.000 Euro (Vorsitz: 200.000 Euro).
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Mitglieder des Gesellschafterausschusses, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Gesellschafterausschuss oder
einem Ausschuss angehören oder den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz im Gesellschafterausschuss oder in einem Ausschuss
geführt haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Die im Vergleich zum Aufsichtsrat höhere Vergütung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses trägt dem Umstand Rechnung,
dass der Gesellschafterausschuss satzungsgemäß an der Geschäftsführung mitwirkt.
Sonstiges
Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehungsweise eines Ausschusses erhalten für jede Sitzung, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld
in Höhe von 1.000 Euro. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Darüber hinaus
werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses Auslagen ersetzt, die ihnen im Zusammenhang mit
der Wahrnehmung des Mandats entstehen. Auch werden etwaige für die Aufsichtsratstätigkeit beziehungsweise Tätigkeit im Gesellschafterausschuss
nach in- oder ausländischen Gesetzen entstehende Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen von der Gesellschaft übernommen
oder dem Aufsichtsratsmitglied beziehungsweise Mitglied des Gesellschafterausschusses erstattet.
Die Gesellschaft kann eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung), die auch Organmitglieder umfasst,
abschließen. Hierbei ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses ein Selbstbehalt in Höhe von
10 Prozent je Schadensfall vorgesehen, innerhalb eines Geschäftsjahres jedoch höchstens in Höhe des Eineinhalbfachen der jährlichen
Festvergütung.
Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses technische Unterstützung beziehungsweise
Sachmittel und Sachleistungen in einem für die Ausübung ihres Mandats angemessenen Umfang zur Verfügung. Dem/der Vorsitzenden
des Aufsichtsrats beziehungsweise des Gesellschafterausschusses wird für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ein Büro mit Sekretariat
zur Verfügung gestellt.
Mitglieder des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses erhalten von der Gesellschaft keine Kredite und Vorschüsse.
IV. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
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Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 437.958.750,00 Euro. Es ist eingeteilt
in insgesamt 437.958.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro,
davon 259.795.875 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten sowie 178.162.875 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Vorzugsaktien
haben in der Hauptversammlung 2024 kein Stimmrecht, auch nicht nach § 140 Absatz 2 Satz 1 AktG.
Von vorgenannten Aktien entfallen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 Stück 3.290.703 auf eigene Stammaktien sowie Stück
15.340.779 auf eigene Vorzugsaktien, aus denen jeweils der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Damit beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt die Gesamtzahl der Aktien, die mit einem Stimmrecht versehen sind, 256.505.172 (Angabe gemäß § 49 Absatz 1 Satz
1 Nr. 1 Alt. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes).
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
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Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (Aktionär:innen mit Stamm- und/oder Vorzugsaktien) – persönlich oder durch Bevollmächtigte
– und zur Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien) sind gemäß Artikel 20 der Satzung in Verbindung mit § 123 Absatz 2 und
4 AktG nur diejenigen Aktionär:innen berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss zusammen
mit einem Nachweis ihres Aktienbesitzes durch das depotführende Institut bis zum Ablauf des 15. April 2024 (24.00 Uhr MESZ) unter nachstehender Adresse in Textform eingehen:
Henkel AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax unter: +49 (0) 89 30903-74675
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis ist gem. § 67c Absatz 3 AktG oder durch einen sonstigen vom Letztintermediär in Textform in deutscher oder englischer
Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes zu erbringen und hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), also auf den Geschäftsschluss des 31. März 2024 (24.00 Uhr MESZ), zu beziehen. Bei Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Intermediär gem. § 67a Absatz 4 AktG geführten
Aktiendepot verwahrt werden, kann der Nachweis von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern (Artikel 20 Absatz 3 der Satzung).
Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Auch für den Nachweis genügt die
Textform.
Eintrittskarte/Zugang zum Henkel InvestorPortal
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des
Aktienbesitzes für ihre Kunden. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Aktienbesitz werden den Aktionär:innen
über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zusammen mit entsprechenden Vollmachtsformularen
bzw. Formularen zur Ausübung der Briefwahl sowie den Zugangsdaten für das Henkel InvestorPortal zugesandt. Das zugangsgeschützte
Henkel InvestorPortal kann ab dem Nachweisstichtag über die Internetseite der Gesellschaft (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm)
aufgerufen werden.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionär:innen, die an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises Sorge zu tragen beziehungsweise
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Anders als bei der Anmeldung und dem Nachweis handelt es sich bei der Eintrittskarte nicht um eine Teilnahmevoraussetzung;
sie dient lediglich der Vereinfachung der organisatorischen Abläufe an der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.
Sollte Ihnen trotz ordnungsgemäßer Anmeldung die Eintrittskarte nicht rechtzeitig zugehen, können Ihnen die entsprechenden
Teilnahmedokumente noch am Tag der Hauptversammlung vor Ort ausgestellt werden.
Bedeutung des Nachweisstichtags/Freie Verfügbarkeit der Aktien
Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts. Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die
Teilnahme an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktionär:innen) oder für die Ausübung des Stimmrechts (nur Stammaktien)
als Aktionär:in nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag beziehungsweise der Anmeldung
ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Aktionär:innen können deshalb auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Eine Verfügung nach dem Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
halten und erst danach Aktionär:in werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
|
Stammaktionär:innen können ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abgeben. Auch in
diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs/der Aktionärin und einen ordnungsgemäßen Nachweis des Anteilsbesitzes
Sorge zu tragen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 2).
Die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgt unter Verwendung Ihrer Eintrittskarte mit der Weisungstabelle per Brief, per Telefax
oder per E-Mail oder über das internetgestützte Henkel InvestorPortal wie folgt:
• |
Die per Briefwahl in Textform abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum 20. April 2024 (24.00 Uhr MESZ) der Gesellschaft unter der im Formular angegebenen Adresse in Textform (einschließlich Telefax und E-Mail) zugegangen sein.
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• |
Bei der Briefwahl über das Henkel InvestorPortal können Briefwahlstimmen bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Schluss der Rede des Vorsitzenden des Vorstands, abgegeben werden. Das Henkel InvestorPortal ist wie vorstehend unter Ziffer 2 „Eintrittskarte/Zugang zum Henkel InvestorPortal“
beschrieben erreichbar.
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Briefwahlstimmen sind auf den zulässigen Übermittlungswegen noch bis zum Ende der Frist, in der sie dort abgegeben werden
können, widerruflich beziehungsweise abänderbar.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
unter Aushändigung eines Stimmkartenblocks gilt als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen.
Auch bevollmächtigte Personen können sich der Briefwahl bedienen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 4).
Wenn von Seiten des Aktionärs/der Aktionärin sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft oder Dritte eingehen, werden die Briefwahlstimmen stets als vorrangig betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen erst in der Hauptversammlung vorgetragenen Gegenanträgen
oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
Fragen oder Anträge entgegengenommen werden.
Erfolgt bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimmabgabe, so wird diese für diesen
Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet
werden können, werden nicht berücksichtigt.
Weitere Hinweise finden sich in einem Merkblatt, welches den Aktionär:innen zusammen mit weiteren Informationen über das Internet
zugänglich ist (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigung/Stimmrechtsvertretung
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Stammaktionär:innen haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter – ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs/der
Aktionärin und einen Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 2).
Bevollmächtigt der Aktionär/die Aktionärin mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Bevollmächtigung schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung
unter Aushändigung eines Stimmkartenblocks gilt als Widerruf der bereits erteilten Vollmachten.
Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf
können insbesondere über das Henkel InvestorPortal erfolgen.
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Wir bieten unseren Stammaktionär:innen an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann unter Verwendung des auf Ihrer Eintrittskarte
abgedruckten Vollmachts-/Weisungsformulars per Brief, per Telefax oder per E-Mail oder über das Henkel InvestorPortal wie
folgt erfolgen:
• |
Das entsprechend ausgefüllte Vollmachts-/Weisungsformular muss bis spätestens zum 20. April 2024 (24.00 Uhr MESZ) der Gesellschaft unter der im Formular angegebenen Adresse in Textform (einschließlich Telefax und E-Mail) zugegangen sein.
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Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können alternativ unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte
über das Henkel InvestorPortal bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Schluss der Rede des Vorsitzenden des Vorstands, erfolgen. Das Henkel InvestorPortal ist wie vorstehend unter Ziffer 2 „Eintrittskarte/Zugang zum Henkel InvestorPortal“ beschrieben
erreichbar.
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Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind auf den zulässigen Übermittlungswegen
noch bis zum Ende der Frist, in der sie dort erteilt werden können, widerruflich beziehungsweise abänderbar (maßgeblich ist
der Zeitpunkt des Zugangs).
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben,
zu denen die Vollmachtgeber eine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung
fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte zu einem
Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt.
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können Sie nicht an der Abstimmung über Anträge zum Verfahren
in der Hauptversammlung, erstmals dort vorgetragene Gegenanträge oder Wahlvorschläge teilnehmen. Ebenso können die Stimmrechtsvertreter
weder schriftlich noch elektronisch zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder Anträgen beauftragt werden.
Bevollmächtigung eines Dritten
Stammaktionär:innen können ihre Stimmen durch einen Bevollmächtigten ausüben. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße
Anmeldung des Aktionärs/der Aktionärin und einen Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen (siehe hierzu die näheren Erläuterungen
unter Ziffer 2). Bevollmächtigt der Aktionär/die Aktionärin mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz
3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit
nachfolgend nicht anders geregelt, der Textform.
Aktionär:innen können einen Bevollmächtigten dadurch bevollmächtigen, dass sie die auf der Eintrittskarte abgedruckte Vollmacht
ausfüllen (Textform) und dem Bevollmächtigten aushändigen, der dafür auf der Hauptversammlung im Austausch gegen das Eintrittskartenformular
entsprechende Stimmkartenunterlagen (Stammaktien) bzw. eine Teilnahmeunterlage (Vorzugsaktien) ausgehändigt bekommt. Vollmachten
können alternativ auch unter Verwendung der auf der Eintrittskarte abgedruckten Zugangsdaten zum InvestorPortal gemäß dem
von der Gesellschaft festgelegten Verfahren elektronisch über das Internet erteilt werden. Die Bevollmächtigung ist auch auf
jede andere formgerechte Weise möglich. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis
der Bevollmächtigung.
Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinn von § 135 AktG wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält
die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung erforderliche Form ist daher bei dem jeweils
zu bevollmächtigenden Intermediär zu erfragen. Nach § 135 Absatz 1 AktG muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten
Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in §
135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7
AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberatern sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionär:innen zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
erbieten (§ 135 Absatz 8 AktG).
5. |
Reihenfolge der Behandlung von abgegebenen Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen sowie weitere Hinweise zur Stimmabgabe
|
Erfolgt auf mehreren Übermittlungswegen eine Stimmabgabe per Briefwahl und/oder erhalten die Stimmrechtsvertreter auf mehreren
Übermittlungswegen Vollmachten und Weisungen, wird jeweils die zuletzt abgegebene (und zugegangene) Erklärung als vorrangig
betrachtet. Ist nicht erkennbar, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden Erklärungen in folgender absteigender Rangfolge
berücksichtigt: (1) per Henkel InvestorPortal, (2) per E-Mail, (3) per Telefax, (4) auf dem Postweg übersandte Erklärungen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe per Briefwahl bzw. eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt, soweit sie nicht
geändert oder widerrufen wird, auch als entsprechende Stimmabgabe beziehungsweise Weisung für jeden Punkt der zugehörigen
Einzelabstimmung.
Die Stimmabgabe per Briefwahl bzw. die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind nur zu den von der Gesellschaft vor der Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen möglich sowie zu vor
der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft aufgrund eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Absatz 2 AktG, als Gegenantrag
nach § 126 Absatz 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionär:innen.
Eine Stimmabgabe per Briefwahl bzw. eine Weisung zu dem unter Tagesordnungspunkt 2 bekannt gemachten Gewinnverwendungsvorschlag
behält ihre Gültigkeit auch bei einer Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags in der Hauptversammlung, wie unter Tagesordnungspunkt
2 beschrieben, soweit die Stimmabgabe oder Weisung nicht geändert oder widerrufen wird.
6. |
(Teilweise) Übertragung der Hauptversammlung im Internet
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Auf Anordnung des Versammlungsleiters werden die Eröffnung der Hauptversammlung sowie die Rede des Vorsitzenden des Vorstands
der persönlich haftenden Gesellschafterin live im Henkel InvestorPortal und im Internet übertragen. Diese Live-Übertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinn des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.
Die Aufzeichnung der Eröffnung sowie der Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen nach der Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm) zur Verfügung. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden
der persönlich haftenden Gesellschafterin wird voraussichtlich am 15. April 2024 vorab über das Internet zugänglich sein (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
7. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
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Stamm- und/oder Vorzugsaktionär:innen, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, das entspricht 500.000 Aktien (Stamm- und/oder Vorzugsaktien), können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Darüber hinaus kann die Hauptversammlung gemäß §
87 Absatz 4 AktG auf Antrag nach § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG die nach § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegte Maximalvergütung
für den Vorstand herabsetzen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit
findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend anzuwenden. Hiernach ist der Tag des Zugangs des
Verlangens nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden
oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nicht entsprechend
anzuwenden.
Ein solches Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 22. März 2024 (24.00 Uhr MEZ) zugegangen sein. Wir bitten, entsprechende Verlangen ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Henkel AG & Co. KGaA
Vorstand der Henkel Management AG
Henkelstr. 67
40589 Düsseldorf
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich
nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie bei der Einberufung bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet (https://www.henkel.de/hv;
https://www.henkel.com/agm) zugänglich gemacht und den Aktionär:innen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Sind Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß den vorstehenden Ausführungen bekannt zu machen, werden diesen beiliegende
Beschlussvorlagen in der Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung mündlich gestellt worden, wenn
der das Verlangen stellende Aktionär/die das Verlangen stellende Aktionärin ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung
angemeldet ist (siehe hierzu die näheren Erläuterungen unter Ziffer 2).
8. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
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Stamm- und/oder Vorzugsaktionär:innen können Gegenanträge gegen die Beschlussvorschläge von persönlich haftender Gesellschafterin
und/oder Aufsichtsrat beziehungsweise Gesellschafterausschuss zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und Wahlvorschläge
zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen von Aufsichtsrats- und Gesellschafterausschussmitgliedern oder von Abschlussprüfern
übersenden (§§ 126 Absatz 1, 127 AktG).
Eventuelle Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionär:innen im Sinn der §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind
ausschließlich an nachstehende Adresse zu richten; anderweitig übersandte Gegenanträge oder Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt
werden.
Henkel AG & Co. KGaA
– Hauptversammlung –
Investor Relations
Henkelstr. 67
40589 Düsseldorf
oder per Telefax unter: +49 (0) 211 798-2863
oder per E-Mail unter: info@ir.henkel.com
Zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionär:innen – gegebenenfalls versehen mit
den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten – werden, einschließlich des Namens des Aktionärs/der Aktionärin, nach
ihrem Eingang im Internet (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm) zugänglich gemacht. Dabei werden die bis
zum Ablauf des 7. April 2024 (24.00 Uhr MESZ) unter vorstehender Adresse eingegangenen Gegenanträge oder Wahlvorschläge berücksichtigt. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung eines Gegenantrags
braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt (§ 126 Absatz 2 Satz
2 AktG). Wahlvorschläge von Aktionär:innen nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person, bei einer vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Firma und Sitz, sowie im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich gemacht.
Aktionär:innen werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Antrags nachzuweisen.
Das Recht eines jeden Aktionärs/einer jeden Aktionärin, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten
und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsrats- und/oder Gesellschafterausschussmitgliedern oder von Abschlussprüfern auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionär:innen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.
9. |
Auskunftsrechte gemäß §§ 131 Absatz 1 bis Absatz 1f, 293g Absatz 3 AktG
|
Die Ausübung des gesetzlichen Auskunftsrechts setzt die Teilnahme an der Hauptversammlung voraus. Hierfür sind die in Ziffer
2 dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung zu beachten.
Gemäß § 131 Absatz 1 AktG ist jedem/jeder Aktionär:in, das heißt sowohl den Stamm- als auch den Vorzugsaktionär:innen, und
jedem/jeder Aktionärsvertreter:in auf ein in der Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen von der persönlich haftenden
Gesellschafterin Auskunft zu geben über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen besteht. Außerdem ist zu Punkt 11 der Tagesordnung gemäß § 293g Absatz 3
AktG jedem/jeder Aktionär:in auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für den Abschluss des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrags wesentlichen Angelegenheiten der Tochtergesellschaft zu geben.
Der Versammlungsleiter ist gemäß § 131 Absatz 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 Sätze 3 und 4 der Satzung
der Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionär:innen zeitlich angemessen zu beschränken.
10. |
Erhalt einer Stimmbestätigung gemäß § 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5, Absatz 2 Satz 2 AktG bzw. eines Nachweises der Stimmzählung
gemäß § 129 Absatz 5 AktG
|
Nach § 118 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts dem Abstimmenden der Zugang
der elektronisch abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gemäß Art. 7 Absatz 1 und Art. 9 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat
dieser die Bestätigung nach § 118 Absatz 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär/der Aktionärin zu übermitteln. Ferner kann
der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Absatz 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung
eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den
Anforderungen in Art. 7 Absatz 2 und Art. 9 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen.
Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 AktG unverzüglich
dem Aktionär/der Aktionärin zu übermitteln. Eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Absatz 5 AktG kann innerhalb
eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung unter Verwendung der Daten der Eintrittskarte über das Henkel InvestorPortal
abgerufen werden.
11. |
Ergänzende Informationen/Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
|
Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionär:innen sowie weitere Informationen und Erläuterungen, insbesondere zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Briefwahl, zur Vollmachts- und Weisungserteilung und zu den Rechten der Aktionär:innen nach §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG, und die Informationen gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212 sind über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse zugänglich gemacht.
12. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionär:innen
|
Wir verarbeiten personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer
der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionär:innen die Teilnahme an und die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zum Zwecke der Vorbereitung und Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung
rechtlich zwingend erforderlich. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist die Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstraße 67,
40589 Düsseldorf. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) i.V.m. §§ 118 ff. AktG.
Die Henkel AG & Co. KGaA überträgt die Hauptversammlung im Internet über das Henkel InvestorPortal und ermöglicht die Wahrnehmung
von Aktionärsrechten über das Henkel InvestorPortal. Hierbei können personenbezogene Daten von Aktionär:innen verarbeitet
werden. Zudem können Datenverarbeitungen erfolgen, die für die Organisation der Hauptversammlung erforderlich sind. Rechtsgrundlage
für diese Verarbeitungen auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO.
Die Henkel AG & Co. KGaA erhält die personenbezogenen Daten der Aktionär:innen in der Regel über die Anmeldestelle von dem
Kreditinstitut, das die Aktionär:innen mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank). In einigen Fällen
kann die Henkel AG & Co. KGaA personenbezogene Daten auch unmittelbar von den Aktionär:innen erhalten.
Die Dienstleister der Henkel AG & Co. KGaA, welche zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung beauftragt
werden, erhalten von der Henkel AG & Co. KGaA nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Henkel AG & Co. KGaA und nur soweit
dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter:innen der Henkel AG & Co. KGaA
und die Mitarbeiter:innen der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionär:innen bzw. Aktionärsvertreter:innen
haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene
Daten von Aktionär:innen bzw. Aktionärsvertreter:innen, die ihr Stimmrecht ausüben, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 129 AktG) anderen Aktionär:innen und Aktionärsvertreter:innen zur Verfügung gestellt.
Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen.
Die Henkel AG & Co. KGaA kann weiterhin verpflichtet sein, personenbezogene Daten der Aktionär:innen bzw. Aktionärsvertreter:innen
an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.
Die Henkel AG & Co. KGaA löscht die personenbezogenen Daten der Aktionär:innen und Aktionärsvertreter:innen im Einklang mit
den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder
Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionär:innen bzw. Aktionärsvertreter:innen das Recht, Auskunft über ihre
verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die
Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Diese Rechte können Sie gegenüber der Henkel AG & Co. KGaA unentgeltlich über
die E-Mail-Adresse „datenschutz@henkel.com“ geltend machen. Zudem steht den Aktionär:innen bzw. Aktionärsvertreter:innen ein
Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 (1) S. 1 lit. f) DSGVO
verarbeitet, steht den Aktionär:innen bzw. Aktionärsvertreter:innen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ein Widerspruchsrecht
zu.
Den Datenschutzbeauftragten von Henkel erreichen Sie wie folgt:
Henkel AG & Co. KGaA
– Datenschutzbeauftragter –
Henkelstraße 67
40589 Düsseldorf
oder per Telefax unter: +49 (0) 211 798-12137
oder per E-Mail unter: datenschutz@henkel.com
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft zu finden (https://www.henkel.de/hv; https://www.henkel.com/agm).
Düsseldorf, im März 2024
Henkel AG & Co. KGaA
Henkel Management AG
(persönlich haftende Gesellschafterin)
Der Vorstand
Ergänzende Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 7
„Neuwahlen zum Aufsichtsrat“ vorgeschlagenen Kandidat:innen
In Ergänzung zu den Angaben unter Tagesordnungspunkt 7 sind nachfolgend die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidat:innen
wiedergegeben:
Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah
Unternehmerin, Düsseldorf
Wohnort: Düsseldorf Geburtsdatum: 10. Januar 1969 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 14. April 2008
Berufliche Laufbahn
Seit 2009 |
Vorsitzende des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses, Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf Vorsitzende des Aufsichtsrats, Henkel Management AG, Düsseldorf
|
2008 – 2009 |
Mitglied des Aufsichtsrats und stellvertretende Vorsitzende des Gesellschafterausschusses, Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf
Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Henkel Management AG, Düsseldorf
|
2005 – 2008 |
Mitglied des Gesellschafterausschusses, Henkel KGaA, Düsseldorf |
2001 – 2005 |
Mitglied des Aufsichtsrats, Henkel KGaA, Düsseldorf |
Seit 2000 |
Partner und Geschäftsführerin, Antiinfectives Intelligence Gesellschaft für klinisch- mikrobiologische Forschung und Kommunikation mbH, Bonn
|
1999 – 2001 |
Mitglied des Aufsichtsrats, Cognis B.V., Düsseldorf |
1998 – 2000 |
Selbstständige Beratungstätigkeit |
|
• |
Projektmanagement für den „Verein für angewandte Mikrobiologie“
|
• |
Koordination von Industrieprojekten für die Pharmazeutische Mikrobiologie an der Universität Bonn
|
|
Ausbildung
1994 – 1998 |
Promotionsstudium Mikrobiologie, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Bonn, Dr. rer. nat. |
1988 – 1993 |
Studium der Biologie, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Bonn, Diplom-Biologin |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Henkel AG & Co. KGaA (Vorsitz) Henkel Management AG (Vorsitz) Bayer AG Heraeus Holding GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss, Vorsitz)
Lutz Bunnenberg
Unternehmer, München
Wohnort: München Geburtsdatum: 16. November 1973 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 17. Juni 2020
Berufliche Laufbahn
Seit 2009 |
Unternehmer, München |
2005 – 2008 |
Controlling & Project Management, Alpine Project Finance and Consulting GmbH, Unterföhring
|
2003 – 2005 |
Controlling & Project Management, Walter Group Project Development and Financial Services GmbH, Wiener Neudorf, Österreich
|
Ausbildung
2019 |
Seminar „High Performance Boards“, IMD, Lausanne, Schweiz |
2016 |
Seminar „Leading the Family Business”, IMD, Lausanne, Schweiz |
1997 – 2002 |
Wirtschaftsingenieurwesen, Beuth Hochschule für Technik Berlin, Berlin |
1995 – 1996 |
Ausbildung zum Industriekaufmann, Siemens AG, München |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Vinzenz Gruber
Executive Vice President & President Mondelēz Europa,
Mondelēz International, Inc., Zürich, Schweiz
Wohnort: Meilen, Schweiz Geburtsdatum: 1. Mai 1965 Nationalität: italienisch
Berufliche Laufbahn
Seit 2019 |
Executive Vice President & President Europe, Mondelēz Europe, Zürich, Schweiz
|
2016 – 2018 |
President Western Europe, Mondelēz Europe, Zürich, Schweiz |
2011 – 2016 |
President Europe Chocolate, Mondelēz Europe, Zürich, Schweiz |
2010 – 2011 |
Vice President Chocolate, Kontinentaleuropa, Mondelēz Europe, Zürich, Schweiz |
2007 – 2009 |
Director Chocolate Category, DAC/World Travel Retail, Mondelēz Europe, Zürich, Schweiz
|
2000 – 2007 |
Managing Director New Business, Red Bull Gruppe, Salzburg, Österreich |
1997 – 2000 |
Marketing Director Coffee/Cheese Division, Kraft Foods Österreich, Wien, Österreich |
1989 – 1996 |
Verschiedene Positionen Chocolate Division, Kraft Foods Österreich, Wien, Österreich |
Ausbildung
1984 – 1989 |
Studium Betriebswirtschaftslehre, Sozial- & Wirtschaftswissenschaften, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Innsbruck, Österreich, Magister rer. soc. oec.
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Benedikt-Richard Freiherr von Herman
Unternehmer, Wain
Wohnort: Wain Geburtsdatum: 4. Oktober 1972 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 11. April 2016
Berufliche Laufbahn
Seit 2012 |
Partner der Triton Coaching GbR, Wain |
Seit 2011 |
Geschäftsführer des Forstbetriebs Wain, Wain |
2009 – 2011 |
Forstbetrieb Wain, Wain |
2003 – 2009 |
Verschiedene Positionen bei Sportfive GmbH & Co KG, Hamburg |
Ausbildung
2010 – 2012 |
Supervisionsausbildung zum Systemischen Coach, Institut für Fort- und Weiterbildung, München
|
2009 – 2011 |
Master in Wirtschaftsmediation, FernUniversität in Hagen, Hagen |
1999 – 2002 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Eichstätt-Ingolstadt, Eichstätt, Diplom-Kaufmann
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Barbara Kux
Unternehmerin, Zürich, Schweiz
Wohnort: Zürich, Schweiz Geburtsdatum: 26. Februar 1954 Nationalität: schweizerisch Mitglied seit: 3. Juli 2013
Berufliche Laufbahn
Seit 2014 |
Direktor Corporate Governance, INSEAD, Fontainebleau, Frankreich |
Seit 2014 |
Dozentin Universität St. Gallen, St. Gallen, Schweiz, Strategie und Internationales Management |
2008 – 2013 |
Mitglied des Vorstands für Supply Chain Management und Nachhaltigkeit, Siemens AG, München |
2003 – 2008 |
Mitglied Group Management Committee, verantwortlich für Supply Management und Nachhaltigkeit, Royal Philips, Amsterdam, Niederlande |
1999 – 2003 |
Executive Director Central Europe, Ford Motor Company, Ford of Europe, Köln |
1993 – 1999 |
President, Nestlé Polska Holding, zuvor Vice President Central/Eastern Europe, Nestlé S.A., Vevey, Schweiz |
1989 – 1993 |
Vice President, ABB Zürich, Schweiz, dann President, ABB Power Ventures, 1992 Senior Vice President Finance, BBC Brown Boveri
Ltd., ABB Asia Brown Boveri Ltd., Schweiz
|
1984 – 1989 |
Engagement Manager, zuvor Management Consultant, McKinsey, Inc., Deutschland |
Ausbildung
1989 |
Seminar für Senior Executives, IMD, Lausanne, Schweiz |
1983 – 1984 |
Master of Business Administration mit Auszeichnung, INSEAD, Fontainebleau, Frankreich |
1972 – 1973 |
Stipendium als Austauschstudentin: USA, American Field Service |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Dr. Anja Langenbucher
Direktorin für Europa, Bill und Melinda Gates Stiftung,
Berlin/London, Großbritannien
Wohnort: Berlin Geburtsdatum: 12. November 1972 Nationalität: deutsch
Berufliche Laufbahn
Seit 2010 |
Direktorin für Europa, Bill und Melinda Gates Stiftung, Berlin/London, Großbritannien
|
2005 – 2010 |
Senior Banker, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, London, Großbritannien
|
2003 – 2005 |
Economist and Investment Officer, Weltbank, Internationale Finanz-Corporation, Washington DC, USA
|
2001 – 2003 |
Associate Banker, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, London, Großbritannien |
2000 |
Europäische Kommission, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, Brüssel, Belgien |
1998 – 2000 |
Boston Consulting Group, München |
Ausbildung
1999 – 2002 |
Promotionsstudium, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Heidelberg, Dr. rer. pol.
|
1994 – 1995 |
Certificat d’études politiques, Institut d’études politiques, Paris, Frankreich |
1993 – 1998 |
Studium der Volkswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilians-Universität München, München, und Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg,
Heidelberg
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Sofina S.A., Belgien
Laurent Martinez
Finanzvorstand, Orange S.A., Issy-les-Moulineaux, Frankreich
Wohnort: Paris, Frankreich Geburtsdatum: 23. Juni 1968 Nationalität: französisch Mitglied seit: 24. April 2023
Berufliche Laufbahn
Seit Sept. 2023 |
Finanzvorstand, Orange S.A., Issy-les-Moulineaux, Frankreich |
2018 – 2023 |
Finanzvorstand, Alstom S.A., Saint-Ouen-sur-Seine, Frankreich |
1996 – 2018 |
Airbus Konzern, Toulouse, Frankreich |
2015 – 2018 |
Leiter Services, Airbus, Frankreich |
2009 – 2015 |
Leiter Konzerncontrolling & Rechnungswesen, Airbus, Frankreich |
2004 – 2009 |
Finanzvorstand, Astrium, Space Transportation Systems, Frankreich |
2001 – 2004 |
Leiter Controlling, Space & Defense, Deutschland |
1999 – 2001 |
Leiter Controlling, Astrium, Space Transportation Systems, Frankreich |
1996 – 1999 |
Leiter Projektsteuerung, Nilesat & Teledisc, Astrium, Frankreich |
1994 – 1995 |
Rechnungsprüfer, Banque National de Paris, Panama |
Ausbildung
2000 |
Hochschulabschluss Rechnungswesen und Finanzen, Paris, Frankreich |
1993 |
Master Projektmanagement, Universität Toulouse, Frankreich |
1992 |
Hochschulabschluss Ingenieurwissenschaften, ENSEEIHT, Toulouse, Frankreich |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
BuyIn S.A., Belgien Orange-Konzern: Orange MEA S.A., Frankreich Orange Polska S.A., Polen
Simone Menne
Unternehmerin, Kiel
Wohnort: Kiel Geburtsdatum: 7. Oktober 1960 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 17. Juni 2020
Berufliche Laufbahn
2016 – 2017 |
Mitglied der Unternehmensleitung, Boehringer Ingelheim GmbH, Ingelheim |
2012 – 2016 |
Mitglied des Vorstands, Deutsche Lufthansa AG, Ressort Finanzen und Aviation Services, Köln |
2010 – 2012 |
Chief Financial Officer, British Midland Ltd., East Midlands, Großbritannien |
2004 – 2010 |
Leiterin Finanz- und Rechnungswesen, Lufthansa Technik AG, Hamburg |
2001 – 2004 |
Leiterin Finanzen & Personal Europa, Deutsche Lufthansa AG, London, Großbritannien |
1999 – 2001 |
Leiterin Finanzen & Personal Südwesteuropa, Deutsche Lufthansa AG, Paris, Frankreich |
1989 – 1999 |
Geschäftsführerin, Lufthansa Revenue Services GmbH, Norderstedt |
1987 – 1997 |
Verschiedene Positionen: Leiterin der EDV- und Nutzerservices, Leiterin Rechnungswesen Westafrika, Revision, Deutsche Lufthansa
AG, Frankfurt
|
Ausbildung
1981 – 1986 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Kiel, Diplom-Kauffrau
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Henkel AG & Co. KGaA Deutsche Post AG Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Johnson Controls International plc., Irland Russell Reynolds Associates Inc., USA
Ergänzende Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 8
„Neuwahl zum Gesellschafterausschuss“ vorgeschlagenen Kandidat:innen
In Ergänzung zu den Angaben unter Tagesordnungspunkt 8 sind nachfolgend die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidat:innen
wiedergegeben:
Dr. rer. pol. HSG Paul Achleitner
Unternehmer, München
Wohnort: München Geburtsdatum: 28. September 1956 Nationalität: österreichisch Mitglied seit: 30. April 2001
Berufliche Laufbahn
2012 – 2022 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats, Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main |
2000 – 2012 |
Mitglied des Vorstands, Allianz SE (vormals Allianz AG), München |
1994 – 1999 |
Geschäftsleiter, Goldman Sachs & Co. OHG, Frankfurt/Main, sowie Partner Goldman Sachs Group
|
1989 – 1994 |
Executive Director, Investment Banking, Goldman Sachs International, London, Großbritannien
|
1988 – 1989 |
Vice President, Mergers & Acquisitions, Goldman Sachs & Co., New York, USA |
1984 – 1988 |
Manager, Strategische Unternehmensberatung, Bain & Co., Boston, USA Ausbildung
|
Ausbildung
1982 – 1984 |
ISP, Harvard Business School, Boston, USA |
1980 – 1983 |
Promotionsstudium, Hochschule St. Gallen, St. Gallen, Schweiz, Dr. rer. pol. |
1976 – 1980 |
Studium der Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften, Hochschule St. Gallen, St. Gallen, Schweiz, Lic. Oec.
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Bayer AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss)
Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah
Unternehmerin, Düsseldorf
Wohnort: Düsseldorf Geburtsdatum: 10. Januar 1969 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 14. April 2008
Berufliche Laufbahn
Seit 2009 |
Vorsitzende des Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses, Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf Vorsitzende des Aufsichtsrats, Henkel Management AG, Düsseldorf
|
2008 – 2009 |
Mitglied des Aufsichtsrats und stellvertretende Vorsitzende des Gesellschafterausschusses, Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf
Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Henkel Management AG, Düsseldorf
|
2005 – 2008 |
Mitglied des Gesellschafterausschusses, Henkel KGaA, Düsseldorf |
2001 – 2005 |
Mitglied des Aufsichtsrats, Henkel KGaA, Düsseldorf |
Seit 2000 |
Partner und Geschäftsführerin der Antiinfectives Intelligence Gesellschaft für klinisch- mikrobiologische Forschung und Kommunikation mbH, Bonn
|
1999 – 2001 |
Mitglied des Aufsichtsrats, Cognis B.V., Düsseldorf |
1998 – 2000 |
Selbstständige Beratungstätigkeit |
|
• |
Projektmanagement für den „Verein für angewandte Mikrobiologie“
|
• |
Koordination von Industrieprojekten für die Pharmazeutische Mikrobiologie an der Universität Bonn, Bonn
|
|
Ausbildung
1994 – 1998 |
Promotionsstudium Mikrobiologie, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Bonn, Dr. rer. nat. |
1988 – 1993 |
Studium der Biologie, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Bonn, Diplom-Biologin
|
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Henkel AG & Co. KGaA (Vorsitz) Henkel Management AG (Vorsitz) Bayer AG Heraeus Holding GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss, Vorsitz)
Alexander Birken
Vorsitzender des Vorstands OTTO Group (GmbH & Co. KG), Hamburg
Wohnort: Hamburg Geburtsdatum: 13. November 1964 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 17. Juni 2020
Berufliche Laufbahn
Seit 2017 |
Vorsitzender des Vorstands, OTTO Group, Hamburg |
2012 – 2016 |
Mitglied des Vorstands, OTTO Group, Hamburg, Multichannel Distanzhandel |
2005 – 2012 |
Mitglied des Vorstands, OTTO Group, Hamburg, Ressorts Personal, Steuerung, IT |
2002 – 2004 |
Chief Operating Officer, Spiegel Group, Chicago, USA |
1999 – 2002 |
Leiter weltweites Beteiligungscontrolling, OTTO Group, Hamburg |
1998 – 1999 |
Leiter Beteiligungscontrolling USA und Asien, OTTO Group, Hamburg |
1992 – 1997 |
Leiter Vertriebssteuerung, OTTO, Hamburg |
1991 – 1991 |
Controller Vertrieb, OTTO, Hamburg |
1990 – 1991 |
Controller Service, Philips Medical Systems, Hamburg |
Ausbildung
1987 – 1990 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsakademie Hamburg, Hamburg, Betriebswirt |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
OTTO-Konzern: Hermes Germany GmbH
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss) C&A AG, Schweiz OTTO-Konzern: Crate & Barrel Holdings, Inc., USA EDI Sourcing, LLC, USA Euromarket Design, Inc., USA
Kaspar von Braun, Ph.D.
Astrophysiker, Pasadena, USA
Wohnort: Pasadena, USA Geburtsdatum: 12. Februar 1971 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 4. April 2022
Berufliche Laufbahn
Seit 2014 |
Astronom, Lowell Observatory, Flagstaff, Arizona, USA |
2013 – 2014 |
Astronom, Max-Planck-Institut für Astronomie, Heidelberg |
2006 – 2012 |
Astronom, California Institute of Technology & NASA, Pasadena, California, USA |
2002 – 2005 |
Astronom, Carnegie Institute for Science, Washington, D.C., USA |
Ausbildung
1996 – 2002 |
Promotionsstudium Astronomie und Astrophysik, University of Michigan, Ann Arbor, Michigan, USA, Ph.D. |
1994 – 1996 |
Masterstudium der Astronomie, University of Michigan, Ann Arbor, Michigan, USA, Master of Science |
1991 – 1994 |
Studium der Physik, Ludwig-Maximilians-Universität München, München |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss)
Dr. rer. oec. Christoph Kneip
Steuerberater, Düsseldorf
Wohnort: Düsseldorf Geburtsdatum: 8. Februar 1962 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 17. Juni 2020
Berufliche Laufbahn
Seit 2016 |
Partner, Geschäftsbereichsleitung Steuerberatung, Warth & Klein Grant Thornton AG, Düsseldorf
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1992 – 2016 |
Partner, zuletzt Bereichsvorstand Familienunternehmen, KPMG AG, Düsseldorf |
Ausbildung
1995 |
Steuerberater |
1987 – 1992 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Universität des Saarlandes, Saarbrücken,
Promotion zum Dr. rer. oec.
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1982 – 1987 |
Studium Betriebswirtschaftslehre, Universität des Saarlandes, Saarbrücken, und University of Michigan, Ann Arbor, USA, Diplom-Kaufmann |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Rheinische Bodenverwaltung AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss) Arenberg Schleiden GmbH Arenberg Recklinghausen GmbH
Thomas Manchot
Unternehmer, Düsseldorf
Wohnort: Düsseldorf Geburtsdatum: 16. März 1965 Nationalität: deutsch
Berufliche Laufbahn
Seit 2003 |
Unternehmer, Düsseldorf |
1994 – 2002 |
Unternehmer, Marketing/Kommunikation |
1992 – 1994 |
Beratung, Werbeagentur BMZ/FCA, Düsseldorf |
1989 – 1992 |
Beratung, Werbeagentur Eggert, Düsseldorf |
Ausbildung
1987 – 1989 |
Studium der Wirtschaftswissenschaften, Universität zu Köln, Köln |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
James Rowan
Chief Executive Officer & President Volvo Car AB, Schweden
Wohnort: Singapur Geburtsdatum: 14. Oktober 1965 Nationalität: britisch Mitglied seit: 16. April 2021
Berufliche Laufbahn
Seit 2022 |
Chief Executive Officer & President Volvo Car AB, Göteborg, Schweden |
2021 – 2022 |
Chief Executive Officer & Mitglied des Boards, Ember Technologies, Inc., Kalifornien, USA
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2017 – 2020 |
Chief Executive Officer & Mitglied des Boards, Dyson Gruppe, Großbritannien/Singapur |
2012 – 2017 |
Chief Operating Officer & Mitglied des Boards, Dyson Gruppe, Großbritannien/Singapur |
2007 – 2012 |
Chief Operating Officer Global Operations, BlackBerry/Research in Motion, Waterloo, Kanada/Singapur |
2005 – 2007 |
Executive Vice President Global Operations, Celestica, Toronto, Kanada/Wien, Österreich |
1998 – 2005 |
Vice President European Operations, Flextronics, Großbritannien/Wien, Österreich |
1997 – 1998 |
Mitbegründer & Managing Director, Altatron, Schottland, Großbritannien |
1993 – 1997 |
Managing Director Europa, International Components Corporation, Schottland, Großbritannien |
1991 – 1993 |
Mitbegründer ElectroConnect, Schottland, Großbritannien |
1986 – 1991 |
Produktionsingenieur, Digital Equipment Corporation, Schottland, Großbritannien |
Ausbildung
2013 – 2014 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkten Supply Chain und Logistik, Northumbria University, Großbritannien,
Master of Science (M. Sc.)
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1982 – 1986 |
Ausbildung im Maschinenbau, Tate & Lyle, Schottland, Großbritannien, in Kombination mit Universitätsstudium Maschinenbau & Fertigungstechnik, Glasgow Caledonian University, Großbritannien
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Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss) Link & Co. International AB, Schweden Polestar Automotive Holding UK PLC, Großbritannien Zenseact AB, Schweden
Konstantin von Unger
Vorsitzender des Aufsichtsrats, HFO GmbH, Düsseldorf
Wohnort: London, Großbritannien Geburtsdatum: 5. September 1966 Nationalität: deutsch Mitglied seit: 14. April 2003
Berufliche Laufbahn
Seit 2023 |
Vorsitzender des Aufsichtsrats, HFO GmbH, Düsseldorf |
Seit 2022 |
Stellvertretender Vorsitzender des Gesellschafterausschusses, Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf
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2021 – 2023 |
Partner, Cowen Germany AG, London, Großbritannien |
2016 – 2021 |
Mitgründer und Managing Partner, CKA Capital Ltd., Investments in Technologie-Unternehmen, London, Großbritannien
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2001 – 2016 |
Mitgründer und Partner, Quarton International AG, European M&A, London, Großbritannien |
1998 – 2000 |
Senior Vice President & Mitgründer Sportal Ltd., London, Großbritannien |
1997 – 1998 |
Country Manager Germany & Business Development, Excite Inc., London, Großbritannien |
1994 |
Marketing Reinigungsmittel, Henkel Ibérica, Barcelona, Spanien |
1991 – 1993 |
Consultant Bain & Co., München |
Ausbildung
1994 – 1996 |
MBA London Business School, London, Großbritannien |
1988 – 1991 |
Double B.A. Economics & Organizational Behavior (Honors), Brown University, Rhode Island, USA
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Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss, stellvertretender Vorsitz) HFO GmbH (Vorsitz)
Jean-François van Boxmeer
Vorsitzender des Board of Directors der Vodafone Group plc.,
London, Großbritannien
Wohnort: Tervuren, Belgien Geburtsdatum: 12. September 1961 Nationalität: belgisch Mitglied seit: 15. April 2013
Berufliche Laufbahn
Seit 2020 |
Vorsitzender des Board of Directors, Vodafone Group plc., London, Großbritannien
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2005 – 2020 |
Vorsitzender der Geschäftsführung, Heineken N.V., Amsterdam, Niederlande |
2001 – 2005 |
Mitglied der Geschäftsführung, Heineken N.V., Amsterdam, Niederlande |
2000 – 2001 |
General Manager, Heineken Italien |
1996 – 2000 |
General Manager, Heineken Polen |
1993 – 1996 |
General Manager, Heineken Demokratische Republik Kongo |
1990 – 1993 |
Vertriebs- und Marketingmanager, Heineken Demokratische Republik Kongo |
1987 – 1990 |
Vertriebs- und Marketingmanager, Heineken Ruanda |
1984 – 1987 |
Heineken International |
Ausbildung
1984 |
Master-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften, Jesuiten-Universität Namur, Namur, Belgien |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss) Heineken Holding N.V., Niederlande Vodafone Group plc. (Vorsitz), Großbritannien
Poul Weihrauch
CEO/Office of the President, Mars, Inc., USA
Wohnort: Washington DC, USA Geburtsdatum: 19. Juni 1968 Nationalität: dänisch
Berufliche Laufbahn
Seit 2022 |
CEO / Office of the President, Mars, Inc., McLean, Virginia, USA |
Seit 2011 |
Mitglied der Geschäftsleitung, Mars, Inc., McLean, Virginia, USA |
2014 – 2022 |
Global President Mars Petcare, Brüssel, Belgien |
2011 – 2014 |
President Global Food, Drinks & Multisales, Mars, Brüssel, Belgien |
2000 – 2011 |
Verschiedene Führungspositionen, Mars Inc., Großbritannien, Tschechische Republik, Niederlande
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1994 – 2000 |
Verschiedene Positionen in Marketing & Vertrieb, Nestlé, Dänemark, Belgien, Schweiz |
1992 – 1994 |
Management Trainee, Logistik, Sales, Marketing, Dansk Tyggegummi Fabrik A/S, Stimorol, Dänemark |
Ausbildung
1987 – 1991 |
Bachelor of Science und Master of Business Administration, Universität Aalborg, Aalborg, Dänemark
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Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
Henkel AG & Co. KGaA
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
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