INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft
Hamburg
ISIN DE 0006205909/WKN 620590
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 24. Mai 2012, um 10.00 Uhr, im Störtebeker Haus, Süderstraße 288, 20537 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der INFO Gesellschaft
für Informationssysteme Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
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5. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2012 endet die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats.
Der gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung aus sechs Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
5.1 |
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in Worpswede, Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln, für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
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5.2 |
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Gerd Eickers, wohnhaft in Köln, selbständiger Telekommunikationsberater, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
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5.3 |
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Claus Wecker, wohnhaft in Düsseldorf, selbständiger Rechtsanwalt, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
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5.4 |
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Thomas Stoek, wohnhaft in Feldafing, Mitglied des Vorstands der QSC AG, Köln, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
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Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder haben bereits Mandate in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Dr. Bernd Schlobohm gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: Vorsitzender des Aufsichtsrats der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft, Hamburg (vormals
IP Partner Aktiengesellschaft, Nürnberg)
Herr Gerd Eickers gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: Mitglied des Aufsichtsrats der QSC AG, Köln Vorsitzender des Aufsichtsrats der Contentteam AG, Köln vergleichbare Kontrollgremien: Mitglied des Aufsichtsrats der Amisco NV, Brüssel, Belgien
Herr Claus Wecker und Herr Thomas Stoek haben keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.
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6. |
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft
auf die INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Hauptaktionärin) gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out)
Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes am 15. Juli 2011 besteht gemäß § 62 Abs.
5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG die Möglichkeit, im Zusammenhang mit einer Verschmelzung einer übertragenden Aktiengesellschaft
auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens neun Zehnteln des Grundkapitals der übertragenden
Aktiengesellschaft unmittelbar gehören (Hauptaktionär), die übrigen Aktionäre neben dem Hauptaktionär (Minderheitsaktionäre)
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der übertragenden Gesellschaft auszuschließen (sogenannter umwandlungsrechtlicher
Squeeze-Out).
Die INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (vormals firmierend unter IP
Partner Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg) (nachfolgend ‘INFO Holding’) ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121957 und mit der Geschäftsanschrift Am Tower 5, 90475
Nürnberg. Die INFO Holding hält direkt 3.440.654 der insgesamt 4.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 2,5625. Dies entspricht unter Abzug der von der INFO Gesellschaft
für Informationssysteme Aktiengesellschaft (nachfolgend ‘INFO AG’) direkt gehaltenen 251.403 eigenen Aktien vom Grundkapital
der Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 UmwG rund 91,79% des Grundkapitals der INFO AG.
Mit Schreiben vom 12. Januar 2012 hat die INFO Holding den Vorstand der Gesellschaft darüber informiert, dass sie zum Zweck
der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der INFO AG als übertragende Gesellschaft auf die INFO Holding als
übernehmende Gesellschaft beabsichtige, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen solle.
Am 20. März 2012 haben die INFO AG und die INFO Holding zur Niederschrift des Notars Dr. Florian Möhrle mit Amtssitz in Hamburg
(Nr. 1333 der Urkundenrolle für 2012 M) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die Gesellschaft ihr Vermögen als
Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die INFO Holding überträgt.
Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein
Ausschluss der Minderheitsaktionäre der INFO AG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll und steht unter der aufschiebenden
Bedingung einer Eintragung des nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister
des Sitzes der INFO AG. Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr. Die INFO Holding beabsichtigt,
nach Wirksamwerden der Verschmelzung unter ‘INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft’ zu firmieren.
Als übernehmende Gesellschaft im Rahmen der Verschmelzung mit einer direkten Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft als übertragender
Gesellschaft von mehr als neun Zehnteln des Grundkapitals ist die INFO Holding zugleich Hauptaktionärin der Gesellschaft im
Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 UmwG.
Die INFO Holding hat die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf der Grundlage einer durch
IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, erstellten gutachtlichen Stellungnahme zum
Unternehmenswert der Gesellschaft und zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG auf Euro 18,86
je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt.
Mit Schreiben vom 23. März 2012 hat die INFO Holding ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft
im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft konkretisiert und wiederholt.
Zugleich hat sie den Vorstand über die Höhe der festgelegten Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Gesellschaft
für die Übertragung ihrer Aktien auf die INFO Holding als Hauptaktionärin zu zahlen ist, informiert.
Die INFO Holding hat dem Vorstand der Gesellschaft außerdem eine Erklärung der Joh. Berenberg Gossler & Co. KG, Hamburg (‘Berenberg
Bank’) übermittelt, mit der die Berenberg Bank im Wege einer Bankgarantie die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung
der INFO Holding übernimmt, den Minderheitsaktionären der Gesellschaft nach dem Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses
unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien der Gesellschaft zu zahlen.
Schließlich hat die INFO Holding der Hauptversammlung der INFO AG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen
für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet
werden.
Der vom Landgericht Hamburg ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Die Eintragung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der INFO
AG ist nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der
Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der INFO Holding wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, – auch in Erfüllung des entsprechenden Verlangens der INFO Holding – folgenden Beschluss
zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft
(Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der INFO
Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg und der Geschäftsanschrift Am Tower 5,
90475 Nürnberg (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von Euro 18,86 je auf den Inhaber lautender
Stückaktie der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.
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Ausgelegte Unterlagen
Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Grasweg 62-66, 22303 Hamburg,
folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:
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Der Jahresabschluss der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss jeweils zum
31. Dezember 2011, der Lagebericht und der Konzernlagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 und der Bericht des
Aufsichtsrats.
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Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses.
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Die Jahresabschlüsse der INFO AG und die Konzernabschlüsse jeweils zum 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010, die Lageberichte
und die Konzernlageberichte des Vorstands für die Geschäftsjahre 2009 und 2010.
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Der von der INFO Holding in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen
für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der INFO AG auf die INFO Holding und zur Erläuterung und Begründung
der Angemessenheit der Barabfindung vom 23. März 2012 einschließlich seiner Anlagen, insbesondere einschließlich der gutachtlichen
Stellungnahme vom 22. März 2012 der IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Unternehmenswert
der INFO AG und zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung zum Bewertungsstichtag 24. Mai 2012.
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Die Bankgarantie der Berenberg Bank, Hamburg, vom 23. März 2012 gemäß § 327b Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG.
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Der Prüfungsbericht des vom Landgericht Hamburg ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung
anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der INFO AG (Minderheitsaktionäre)
auf die INFO Holding vom 27. März 2012.
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Der Verschmelzungsvertrag zwischen der INFO Holding als übernehmender Gesellschaft und der INFO AG als übertragender Gesellschaft
vom 20. März 2012.
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Die Jahresabschlüsse der INFO Holding jeweils zum 31. Dezember 2009, 31. Dezember 2010 (damals noch firmierend unter IP Partner
Aktiengesellschaft) und 31. Dezember 2011 (Lageberichte hat die INFO Holding als kleine Kapitalgesellschaft nicht aufgestellt).
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Der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der INFO Holding und der INFO AG vom
20. März 2012.
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Der nach § 12 UmwG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Hamburg ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für beide an der Verschmelzung
beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrags zwischen der INFO Holding als übernehmender Gesellschaft
und der INFO AG als übertragender Gesellschaft vom 20. März 2012.
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Die Einsichtnahme in die Unterlagen kann während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (sofern es sich bei diesen um
Werktage handelt) in der Zeit von 8.30-17.00 Uhr erfolgen.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.
INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft Grasweg 62-66 22303 Hamburg Telefon: +49 40 27136-8169 Telefax: +49 40 27136-8205 E-Mail: HV-Vollmacht2012@info-ag.de
Die vorstehend aufgeführten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.info-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung eingesehen werden und werden schließlich auch in der ordentlichen
Hauptversammlung am 24. Mai 2012 ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt dieser Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 10.250.000,00 eingeteilt in 4.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien, die grundsätzlich je eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 4.000.000. Diese Gesamtzahl schließt die zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung gehaltenen 251.403 eigenen Aktien der Gesellschaft mit ein, aus denen der Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen
Regelung keine Rechte zustehen. Insbesondere ruht das Stimmrecht aus diesen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts; weitere Hinweise
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt,
der sich gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet hat.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der unten angegebenen Adresse spätestens bis Donnerstag, 17. Mai 2012, 24.00 Uhr (Zugang), zugehen.
Die Aktionäre haben der Gesellschaft darüber hinaus gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 der Satzung ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein besonderer, durch das depotführende Institut
ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes ausreichend. Im Fall von Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem
bei einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann der Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Beispiel auch durch eine von der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut gegen Vorlage der Aktien ausgestellte Bescheinigung erfolgen. In jedem Fall muss der Nachweis
des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich gemäß § 12 Abs.
3 S. 2 der Satzung auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, 3. Mai 2012, 00.00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse spätestens bis Donnerstag, 17. Mai 2012, 24.00 Uhr (Zugang), zugehen:
INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft c/o Computershare HV-Service AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der vorgenannten Adresse werden den teilnahmeberechtigten
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Vollmachts- und Weisungsformulare erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich frühzeitig
anzumelden.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Wir weisen darauf hin, dass die Aktionäre die Möglichkeit haben, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere
auch durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu lassen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen gemäß § 14 Abs. 2 der
Satzung in Textform erfolgen, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution. In diesem Fall können von der Textform
abweichende Vorgaben gelten und wir bitten unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmacht mit dem Kreditinstitut,
der Aktionärsvereinigung oder der diesen gleichgestellten Person oder Institution abzustimmen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht und
die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende (auch elektronische) Adresse an:
INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft Grasweg 62-66 22303 Hamburg Telefax: +49 40 27136-8205 E-Mail: HV-Vollmacht2012@info-ag.de
Der Widerruf einer Vollmacht kann auch durch persönlichen Zugang des Vollmachtgebers zur Hauptversammlung erfolgen.
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht
gemäß den erteilten Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die Abstimmung durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, soweit diesen neben einer Vollmacht auch Weisungen zur Abstimmung über die einzelnen
Tagesordnungspunkte erteilt wurden. Ohne diese Weisungen sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht
zur Stimmrechtsausübung befugt.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und müssen zur
Ermöglichung der ordnungsgemäßen Stimmrechtsausübung durch diese bis Mittwoch, 23. Mai 2012, 12.00 Uhr (Zugang) unter der nachfolgenden Adresse der Gesellschaft eingehen:
INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft Grasweg 62-66 22303 Hamburg Telefax: +49 40 27136-8205 E-Mail: HV-Vollmacht2012@info-ag.de
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gemäß § 127
AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft Grasweg 62-66 22303 Hamburg Telefax: +49 40 27136-8205 E-Mail: investorrelations@info-ag.de
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge, die bis spätestens Mittwoch, 9. Mai 2012, 24.00 Uhr (Zugang), unter der vorgenannten Adresse eingegangen sind, werden, wenn sie die übrigen Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen,
im Internet unter www.info-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden
nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen.
Hamburg, im April 2012
INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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