innogy SE
Essen
International Securities Identification Numbers (ISIN): DE 000A2AADD2
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
am Montag, dem 24. April 2017, 10.00 Uhr, findet in der Grugahalle in 45131 Essen, Norbertstraße 2, unsere ordentliche Hauptversammlung
statt, zu der wir Sie einladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der innogy SE und des gebilligten innogy-Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2016, des zusammengefassten Lageberichts für die innogy SE und den innogy-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr
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Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den innogy-Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft (SE) (‘SE-Verordnung’) i. V. m. § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung entfällt daher.
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der innogy SE für das Geschäftsjahr 2016 wie folgt zu verwenden:
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Ausschüttung einer Dividende von 1,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie |
= 888.888.000,00 EUR |
Gewinnvortrag |
= 810.409,54 EUR |
Bilanzgewinn |
= 889.698.409,54 EUR |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
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Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
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PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen,
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zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. |
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsberichte 2017
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Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
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PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen,
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für die prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte als Teile des Halbjahresfinanzberichts
und der Quartalsberichte 2017 zu wählen.
7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
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Gemäß Art. 52 Satz 2 der SE-Verordnung i. V. m. § 120 Absatz 4 des Aktiengesetzes kann die Hauptversammlung über die Billigung
des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. In seiner Sitzung am 16. August 2016 hat der Aufsichtsrat für
den Vorstand ein neues Vergütungssystem mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2016 verabschiedet.
Dieses System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Einzelnen im Vergütungsbericht dargestellt. Dieser findet sich
im Geschäftsbericht 2016 der innogy SE. Der Geschäftsbericht ist über die Internetadresse www.innogy.com (‘Hauptversammlung
2017’) zugänglich und liegt während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Das Vergütungssystem soll der Hauptversammlung nach Art. 52 Satz 2 der SE-Verordnung i. V. m. § 120 Absatz 4 des Aktiengesetzes
zur Billigung vorgelegt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Das im Vergütungsbericht dargestellte, seit dem 1. Oktober 2016 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird
gebilligt.
8. |
Änderung von § 11 Absätze 1, 2 Satz 1 und 4, § 12 Absätze 1 und 2, § 13 Absatz 3 Satz 1 und § 19 Absatz 5 der Satzung
a) |
Nach Abschluss der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der innogy SE vom 20. Dezember 2016 (‘SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung’)
und anschließender Durchführung des Statusverfahrens ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft paritätisch, das heißt mit gleicher
Anzahl an Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, zu besetzen. Die Satzung ist dementsprechend anzupassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 11 Absatz 1 der Satzung, der bisher lautete:
‘Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern.’
wird wie folgt neu gefasst:
‘Der Aufsichtsrat besteht aus zwanzig Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwanzig Mitgliedern
sind zehn Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung
der Arbeitnehmervertreter gebunden.’
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b) |
Die nachfolgend vorgeschlagene Änderung der Satzung bei den Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder soll sich klarstellend
enger an den für eine SE geltenden Besonderheiten orientieren.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung, der bisher lautete:
‘Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.’
wird wie folgt neu gefasst:
‘Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.’
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c) |
Der Nachfolger eines ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds soll im Grundsatz weiterhin für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds gewählt werden. Es soll jedoch bei der Wahl auch die Bestimmung einer anderen, längstens der allgemeinen Amtszeit
möglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 11 Absatz 4 der Satzung, der bisher lautete:
‘Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt, soweit bei der
Wahl keine kürzere Amtszeit bestimmt wird, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.’
wird wie folgt neu gefasst:
‘Die Wahl des Nachfolgers eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds erfolgt, soweit bei der
Wahl keine andere Amtszeit nach Absatz 2 bestimmt wird, für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.’
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d) |
Nach Art. 42 Satz 2 der SE-Verordnung darf nur ein Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden.
Bei der Wahl soll der Anteilseignerseite entsprechend § 13 Absatz 5 Satz 2 der Satzung ein Zweitstimmrecht eingeräumt werden,
um die erforderliche Mehrheit für die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden sicherzustellen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 12 Absatz 1 der Satzung, der bisher lautet:
‘Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt im Anschluss an die Hauptversammlung,
in der die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre gewählt worden sind, in einer ohne besondere Einberufung stattfindenden Aufsichtsratssitzung.’
wird um folgende Sätze 3 und 4 ergänzt:
‘Bei der Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied der Anteilseignervertreter
des Aufsichtsrats den Vorsitz. § 13 Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend.’
§ 12 Absatz 2 der Satzung, der bisher lautet:
‘Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so hat auf Antrag jedes Aufsichtsratsmitglieds
die Neuwahl des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters vor anderen Beschlüssen des Aufsichtsrats in einer unverzüglich abzuhaltenden
Aufsichtsratssitzung zu erfolgen.’
wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
‘Absatz 1 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.’
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e) |
Nach Abschluss der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung und anschließender Durchführung des Statusverfahrens ist der Aufsichtsrat
der Gesellschaft paritätisch zu besetzen. Der derzeit in der Satzung in Klammern enthaltende Hinweis, dass die von den Arbeitnehmern
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder freiwillig von den Aktionären gewählt wurden, soll deshalb entfallen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 13 Absatz 3 Satz 1 der Satzung, der bisher lautete:
‘Nimmt an einer Beschlussfassung nicht eine gleiche Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und von Aufsichtsratsmitgliedern
der Arbeitnehmer (Aufsichtsratsmitglieder, die aufgrund eines Wahlvorschlags der Arbeitnehmer freiwillig von den Aktionären
gewählt wurden) teil oder nimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht teil, so ist auf Verlangen von zwei Aufsichtsratsmitgliedern
die Beschlussfassung zu vertagen.’
wird wie folgt neu gefasst:
‘Nimmt an einer Beschlussfassung nicht eine gleiche Zahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und von Aufsichtsratsmitgliedern
der Arbeitnehmer teil oder nimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht teil, so ist auf Verlangen von zwei Aufsichtsratsmitgliedern
die Beschlussfassung zu vertagen.’
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f) |
Die nachfolgend vorgeschlagene Änderung der Satzung bei den Beschlussmehrheiten in der Hauptversammlung soll sich klarstellend
enger an den für eine SE geltenden Besonderheiten orientieren.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 19 Absatz 5 der Satzung, der bisher lautete:
‘Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes
bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außerdem eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit
einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.’
wird wie folgt neu gefasst:
‘Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes
bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Satzungsänderungen bedürfen, soweit nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften entgegenstehen, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, oder, sofern mindestens die Hälfte
des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Soweit für Beschlüsse außerdem eine Kapitalmehrheit
erforderlich ist, werden diese mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst.’
|
|
9. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
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Das Amt der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 24. April 2017. Es ist
deshalb eine Neuwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Absätze 2 und 3 der SE-Verordnung, § 17 des Gesetzes zur Ausführung der SE-Verordnung
(‘SE-Ausführungsgesetz’), § 21 Absatz 3 des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
(‘SE-Beteiligungsgesetz’), Teil 2 der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung und § 11 Absatz 1 der Satzung aus zwanzig Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwanzig Mitgliedern sind zehn Mitglieder auf Vorschlag der
Arbeitnehmer zu bestellen.
Besteht bei einer börsennotierten SE der Aufsichtsrat aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen
gemäß § 17 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes im Aufsichtsrat Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30
% vertreten sein. Damit müssen mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens sechs Sitze von Männern besetzt
sein, wobei nach Teil 2 der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung dem Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseigner- als auch auf
Arbeitnehmerseite mindestens drei Vertreter jedes Geschlechts angehören müssen. Mit der Wahl der vom Aufsichtsrat und von
der Arbeitnehmerseite vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten wäre das vorstehend beschriebene Mindestanteilsgebot somit
erfüllt.
a) |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
aa) |
Brandt, Werner, Dr., Bad Homburg, Unternehmensberater
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bb) |
Grillo, Ulrich, Mülheim a. d. R., Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG
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cc) |
Hoeven, Maria van der, Maastricht, Niederlande, Ehemalige Executive Director der International Energy Agency
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dd) |
Kleinemeier, Michael, Heidelberg, Mitglied des Vorstands der SAP SE, Digital Business Services
|
ee) |
Koederitz, Martina, Stuttgart, Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Central Holding GmbH Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland GmbH Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland Management & Business Support GmbH Geschäftsführerin der IBM Munich Center GmbH
|
ff) |
Krebber, Markus, Dr., Essen, Mitglied des Vorstands der RWE Aktiengesellschaft Vorsitzender der Geschäftsführung der RWE Supply & Trading GmbH
|
gg) |
Pohlig, Rolf, Dr., Mülheim a. d. R., Unternehmensberater
|
hh) |
Steinkamp, Dieter, Dr., Duisburg, Vorsitzender des Vorstands der RheinEnergie AG Vorsitzender des Vorstands der GEW Köln AG Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH
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ii) |
Tüngler, Marc, Düsseldorf, Rechtsanwalt Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
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jj) |
Wilkens, Deborah B., London, Vereinigtes Königreich, Unternehmensberaterin
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Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird; längstens jedoch für sechs Jahre.
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b) |
Die Arbeitnehmerseite schlägt gemäß § 21 Absatz 3 des SE-Beteiligungsgesetzes und Teil 2 der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung
folgende Personen als durch die Hauptversammlung zu bestellende Vertreter der Arbeitnehmervertreter vor:
aa) |
Böhle, Reiner, Witten, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH
|
bb) |
Bsirske, Frank, Berlin, Vorsitzender der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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cc) |
Hahn, Arno, Waldalgesheim, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der RWE Aktiengesellschaft Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der innogy SE
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dd) |
Lafos, Hans Peter, Bergheim, Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- und Entsorgung, ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk NRW
|
ee) |
Leyland, Robert, Washington, Vereinigtes Königreich, Mitglied des Europäischen Betriebsrats der RWE Aktiengesellschaft Mitglied des SE Betriebsrats der innogy SE
|
ff) |
Neuhaus, Meike, Essen, Leiterin PR, Sponsoring und Eventmanagement der innogy SE
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gg) |
Pöhls, René, Halle (Saale), Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der envia Mitteldeutsche Energie AG Vorsitzender des gemeinsamen Gesamtbetriebsrats der envia Mitteldeutsche Energie AG, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung
GmbH, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH und Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
|
hh) |
Rijsewijk, Pascal van, Helmond, Niederlande, Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Essent N. V. Vorsitzender des Betriebsrats Bereich Retail der Essent N. V. Mitglied des Europäischen Betriebsrats der RWE Aktiengesellschaft Mitglied des SE Betriebsrats der innogy SE
|
ii) |
Sassenberg, Gabriele, Bottrop, Vorsitzende des Betriebsrats Essen der innogy SE, Sparte Erneuerbare Energien
|
jj) |
Vojíková, Šárka, Prag, Tschechien, Präsidentin des tschechischen Gewerkschaftsverbands SOS Energie Mitglied des Ausschusses des Europäischen Betriebsrats der RWE Aktiengesellschaft Mitglied des SE Betriebsrats der innogy
SE
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Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden. Die Bestellung erfolgt jeweils
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird; längstens jedoch für sechs Jahre.
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Die Wahl erfolgt im Wege der Einzelwahl.
Die Vorschläge zur Wahl der Anteilseignervertreter stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses und berücksichtigen
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Herr Dr. Pohlig erfüllt nach Einschätzung des Aufsichtsrats
die Anforderungen an einen Finanzexperten im Sinne des Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii) der SE-Verordnung i. V. m. § 100 Absatz
5 des Aktiengesetzes.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen den als Anteilseignervertretern vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten
und der innogy SE, deren Konzernunternehmen, den Organen der innogy SE oder einem wesentlich an der innogy SE beteiligten
Aktionär folgende maßgebende oder vorsorglich mitgeteilte persönliche oder geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Dr. Krebber gehört dem Vorstand der RWE Aktiengesellschaft an, die wesentlich an der innogy SE beteiligt ist.
Herr Kleinemeier ist Mitglied des Vorstands der SAP SE, die wesentliche IT-Dienstleistungen für die Gesellschaft erbringt.
Herr Dr. Steinkamp ist Vorsitzender des Vorstands der RheinEnergie AG und der GEW Köln AG. Die innogy SE ist als Minderheitsgesellschafterin
an der RheinEnergie AG beteiligt; Mehrheitsgesellschafterin ist die GEW Köln AG. Die RheinEnergie AG hält eine Minderheitsbeteiligung
an der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, einer Tochtergesellschaft der innogy SE. Herr Dr. Steinkamp ist zudem
Mitglied im Beirat der RWE Aktiengesellschaft.
Es ist beabsichtigt, dem Aufsichtsrat Herrn Dr. Brandt für den Fall seiner Wahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorzuschlagen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 555.555.000 Stammaktien eingeteilt, die ebenso viele
Stimmrechte gewähren.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 17. April
2017, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse
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innogy SE c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main (Telefax: +49 69 12012 86045)
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|
oder per E-Mail an: wp.hv@db-is.com
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bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 3. April 2017 (d. h. 0.00 Uhr MESZ) (‘Nachweisstichtag’)
Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse spätestens am 17. April 2017, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten
angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in
diesen Fällen üblicherweise durch das depotführende Institut vorgenommen.
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich
der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in Art. 53 der SE-Verordnung i. V. m § 135 Absätze 8
und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten
erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular
zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte (‘Vollmacht
an Dritte’, gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem depotführenden Institut zugesandt wird.
Wir bitten, das ausgefüllte Vollmachtsformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der Eintrittskarte am Tag der
Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen zu lassen.
Eine Vollmacht kann darüber hinaus sowohl im Vorfeld der Hauptversammlung als auch noch während ihres Verlaufs, spätestens
vor Beginn der Abstimmungen, elektronisch via Internet erteilt werden. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite
der Gesellschaft unter www.innogy.com. Über den Link ‘Hauptversammlung 2017’ werden die Aktionäre zum internetgestützten Vollmachtsystem
weitergeleitet. Zur elektronischen Vollmachtserteilung bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte. Die vorangegangenen
Erläuterungen gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Außerdem bieten wir den Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
– Frau Dr. Astrid Örtel und Frau Katharina Dreessen – bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern
müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars (‘Vollmacht an von der innogy SE
benannte Stimmrechtsvertreter’, gekennzeichnet mit B) erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtsformular B bis spätestens zum Ablauf
des 21. April 2017 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln:
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innogy SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Telefax: +49 89 30903 74675
|
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor und während der Hauptversammlung, spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen,
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu bevollmächtigen und den Stimmrechtsvertretern
über das Internet Weisungen zu erteilen. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter www.innogy.com.
Über den Link ‘Hauptversammlung 2017’ werden die Aktionäre zum internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem weitergeleitet.
Um dieses System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen gelten entsprechend
für einen eventuellen Widerruf von Vollmacht und Weisungen.
Aktionäre, die persönlich oder durch einen Dritten an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei den Abstimmungen durch
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesen an den als ‘Stimmrechtsvertretung’
gekennzeichneten Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären
unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Angabe der Rechte der Aktionäre nach Artikeln 53, 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
Ergänzungsverlangen (Artikel 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also Freitag, der 24. März 2017, 24.00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:
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innogy SE Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen
oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail an: HV2017.Ergaenzungsantraege@innogy.com
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Anträge von Aktionären (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht
mitzurechnen sind, also bis spätestens Sonntag, den 9. April 2017, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.innogy.com
(‘Hauptversammlung 2017’) zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes).
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.innogy.com (‘Hauptversammlung
2017’) beschrieben.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:
|
innogy SE Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen
oder per Telefax: +49 201 12 15283
oder per E-Mail an: HV2017.Antraege@innogy.com
|
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Wahlvorschläge von Aktionären (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. § 127 des Aktiengesetzes)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite
(TOP 9 a) aa)-jj)) oder von Abschlussprüfern (TOP 5 und 6) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Sonntag, den 9. April
2017, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung über die Internetseite www.innogy.com (‘Hauptversammlung 2017’) zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären
werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im
Falle des Vorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthalten (vgl. § 127 Satz
3 i. V. m. § 124 Absatz 3 Satz 4 und § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126
Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Absatz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge
nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.innogy.com (‘Hauptversammlung
2017’) beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
|
innogy SE Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen
oder per Telefax: +49 201 12 15283
oder per E-Mail an: HV2017.Antraege@innogy.com
|
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht des Aktionärs (Art. 53 SE-Verordnung i.V.m. § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes)
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl.
§ 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse www.innogy.com (‘Hauptversammlung 2017’).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über www.innogy.com (‘Hauptversammlung
2017’) abrufbar.
Essen, im März 2017
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Mit freundlichen Grüßen
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innogy SE
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Der Vorstand
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Ergänzende Informationen zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
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Dr. Werner Brandt, Bad Homburg geboren 1954 in Herne Nationalität: deutsch
Unternehmensberater
Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg; Promotion an der TU Darmstadt
Beruflicher Werdegang:
1981 – 1992 |
Price Waterhouse Aktiengesellschaft (heute PricewaterhouseCoopers GmbH) |
1992 – 1999 |
Mitglied der Geschäftsleitung und Vice President European Operations der Baxter Deutschland GmbH |
1999 – 2001 |
Finanzvorstand und Arbeitsdirektor der Fresenius Medical Care AG |
2001 – 2014 |
Finanzvorstand der SAP SE |
seit 2014 |
Unternehmensberater |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Deutsche Lufthansa AG
|
* |
OSRAM Licht AG
|
* |
ProSiebenSat.1 Media SE (Vorsitz)
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* |
RWE Aktiengesellschaft (Vorsitz)
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– |
Grillo, Ulrich, Mülheim a. d. R. geboren 1959 in Köln Nationalität: deutsch
Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG
Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Abschluss als Diplom-Kaufmann
Beruflicher Werdegang:
1987 – 1989 |
Arthur Andersen & Co. GmbH |
1989 – 1993 |
A.T. Kearney GmbH |
1993 – 2001 |
Rheinmetall-Gruppe |
2001 – 2004 |
Mitglied des Vorstands der Grillo-Werke AG |
seit 08/2004 |
Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke AG |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Klöckner & Co. SE
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* |
Rheinmetall AG
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– |
Grillo Zinkoxid GmbH
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– |
RHEINZINK GmbH & Co. KG
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– |
Zinacor S.A.
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– |
Maria van der Hoeven, Maastricht, Niederlande geboren 1949 in Meerssen, Niederlande Nationalität: niederländisch
Ehemalige Executive Director der International Energy Agency
Ausbildung: Ausbildung zur Lehrerin für Englisch und Geographie; Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Open Universiteit,
Niederlande
Beruflicher Werdegang:
bis 1991 |
diverse Funktionen im Bereich Wirtschaft, Bildung und Technologie |
1991 – 2002 |
Mitglied des Parlaments der Niederlande |
2002 – 2007 |
Ministerin der Niederlande für Bildung und Wissenschaft |
2007 – 2010 |
Ministerin der Niederlande für Wirtschaft und Energie |
2011 – 2015 |
Executive Director der International Energy Agency |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
– |
Michael Kleinemeier, Heidelberg geboren 1957 in Varensell Nationalität: deutsch
Mitglied des Vorstands der SAP SE, Digital Business Services
Ausbildung: Studium an der Universität Paderborn, Abschluss als Diplom-Kaufmann
Beruflicher Werdegang:
1989 – 1999 |
führende Positionen bei SAP in den Bereichen Vertrieb, Beratung und Schulung |
1999 – 2001 |
Mitglied des Vorstands der intelligence AG |
2001 – 2007 |
Geschäftsführer der SAP Deutschland und Präsident der damaligen Vertriebsregion EMEA Central (DACH und Benelux) der SAP |
2007 – 02/2008 |
Leiter Produktbereich für Industrielösungen und Corporate Officer der SAP |
03/2008 – 08/2008 |
Co-CEO der Häussler Management Holding Stuttgart |
2009 |
Gründer der e-mobiligence GmbH |
2010 – 2012 |
President der Region DACH bei SAP und ab 2012 auch Leiter Global End-to-End Services |
2013 – 2014 |
President der Region Middle and Eastern Europe bei SAP |
2015 – 10/2015 |
Mitglied des Global Managing Board of SAP SE, Global Service & Support |
seit 11/2015 |
Mitglied des Vorstands der SAP SE, Digital Business Services |
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– |
Martina Koederitz, Stuttgart geboren 1964 in Sindelfingen Nationalität: deutsch
Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Central Holding GmbH Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland GmbH Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland Management & Business Support GmbH Geschäftsführerin der IBM Munich Center GmbH
Ausbildung: Diplom-Betriebswirtin (BA)
Beruflicher Werdegang:
1987 – 1999 |
Systemberaterin und später Führungskraft im Vertrieb bei IBM |
1999 – 2003 |
IBM Business Unit Executive für den genossenschaftlichen FinanzVerbund, IBM Deutschland |
2003 – 2006 |
IBM Vice President zSeries Sales, IBM EMEA (Europe, Middle East and Africa) |
2006 – 2007 |
IBM Vice President System z Sales, IBM Deutschland |
2007 – 2008 |
Client Advocacy Executive im Stab von IBM Chairman, President und CEO, Samuel J. Palmisano in Armonk, USA |
2008 – 2009 |
IBM Vice President Systems und Technology Group, IBM Deutschland |
2009 – 2010 |
IBM Vice President Vertrieb für mittelständische Unternehmen und Geschäftspartner, IBM Deutschland, Mitglied der Geschäftsführung |
2010 – 2011 |
Leiterin des Vertriebs der IBM Deutschland, Mitglied der Geschäftsführung |
seit 2011 |
Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland |
seit 2013 |
General Manager IBM Deutschland, Österreich, Schweiz |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
IBM Deutschland Research & Development GmbH
|
* |
RWE Aktiengesellschaft
|
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– |
Dr. Markus Krebber, Essen geboren 1973 in Kleve Nationalität: deutsch
Mitglied des Vorstands der RWE Aktiengesellschaft Vorsitzender der Geschäftsführung der RWE Supply & Trading GmbH
Ausbildung: Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Gerhard Mercator-Universität Duisburg
und an der Indiana University of Pennsylvania, Abschluss als Diplom-Ökonom und M.B.A., Promotion an der Humboldt-Universität
zu Berlin
Beruflicher Werdegang:
1992 – 1995 |
Bankkaufmann Deutsche Bank |
2000 – 2005 |
Unternehmensberater McKinsey & Company, Inc. |
2005 – 2008 |
Bereichsleiter Commerzbank AG |
2008 – 2012 |
Bereichsvorstand Commerzbank AG |
2012 – 2015 |
Geschäftsführer und Chief Financial Officer RWE Supply & Trading GmbH |
seit 03/2015 |
Vorsitzender der Geschäftsführung der RWE Supply & Trading GmbH |
seit 10/2016 |
Mitglied des Vorstands der RWE Aktiengesellschaft |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
RWE Generation SE
|
* |
RWE Power AG
|
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– |
Dr. Rolf Pohlig, Mülheim a. d. R. geboren 1952 in Solingen Nationalität: deutsch
Unternehmensberater
Ausbildung: Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, Abschluss als Diplom-Ökonom; Promotion Dr.
rer. oec.
Beruflicher Werdegang:
1977 – 1982 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum |
1983 – 1991 |
Finanzabteilung und Leiter Mergers & Acquisitions bei der Franz Haniel & Cie. GmbH |
1992 |
Direktor Finanzen der GEHE AG (heute Celesio AG) |
1993 – 2000 |
Generalbevollmächtigter Finanzen der VEBA AG |
2000 – 2006 |
Generalbevollmächtigter M&A der E.ON AG |
2007 – 2012 |
Finanzvorstand der RWE Aktiengesellschaft |
seit 2014 |
Vorsitzender des Vorstands des Haus der Technik e. V. |
seit 05/2016 |
Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– |
World Airport Partners Management GmbH
|
|
– |
Dr. Dieter Steinkamp, Duisburg geboren 1960 in Duisburg Nationalität: deutsch
Vorsitzender des Vorstands der RheinEnergie AG Vorsitzender des Vorstands der GEW Köln AG Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH
Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln, Abschluss als Diplom-Kaufmann; Promotion zum Dr.
rer. pol.
Beruflicher Werdegang:
1984 – 1993 |
Direktionsassistent Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) |
1992 – 1993 |
Leiter des gemeinsamen Vorstandssekretariats der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV), Stadtwerke Duisburg
AG (SWDU) und Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG)
|
1993 – 1997 |
Beigeordneter der Stadt Duisburg, Dezernent Personal, Organisation und Datenverarbeitung |
1997 – 1999 |
Kaufmännisches Vorstandsmitglied der Zoo Duisburg AG |
1999 – 2004 |
Leiter der Stabsabteilung Unternehmensplanung, Energiehandel und Verkehrswirtschaft der DVV, SWDU, DVG sowie Geschäftsführer
mehrerer Tochter-GmbHs
|
2004 – 2007 |
Mitglied des Vorstands der SWK Stadtwerke Krefeld AG |
2007 – 2009 |
Vertriebsvorstand der RheinEnergie AG Mitglied des Vorstands der GEW Köln AG
|
seit 06/2009 |
Vorsitzender des Vorstands der RheinEnergie AG Vorsitzender des Vorstands der GEW Köln AG
|
seit 12/2009 |
Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Köln GmbH |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
|
* |
BRUNATA-METRONA GmbH
|
* |
NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
|
* |
rhenag Rheinische Energie AG
|
– |
Aggerenergie GmbH
|
– |
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
|
– |
BELKAW GmbH
|
– |
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
|
– |
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
|
– |
modernes Köln, Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
|
– |
moderne Stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH (Vorsitz)
|
– |
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG
|
– |
Stadtwerke Troisdorf GmbH
|
– |
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG
|
|
– |
Marc Tüngler, Düsseldorf geboren 1968 in Herne Nationalität: deutsch
Rechtsanwalt Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
Beruflicher Werdegang:
1999 |
Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Düsseldorf |
1999 |
Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V. (DSW) |
seit 2005 |
Geschäftsführer DSW Service GmbH |
2007 – 2011 |
Geschäftsführer DSW e. V. |
seit 11/2011 |
Hauptgeschäftsführer DSW e. V. |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
freenet AG
|
* |
InnoTec TSS AG
|
|
– |
Deborah B. Wilkens, London, Vereinigtes Königreich geboren 1971 in St. Louis, USA Nationalität: amerikanisch/deutsch
Unternehmensberaterin
Ausbildung: B. A. Cum Laude von der Universität von Vermont, Hauptfach: Volkswirtschaft
Beruflicher Werdegang:
1993 – 1997 |
Price Waterhouse Privatisation Services GmbH, Berlin |
1997 – 1999 |
Deutsche Bank, London, Manager im Bereich Aktienanalyse zuständig für europäische Energieversorgungsunternehmen |
1999 – 2000 |
Credit Suisse First Boston, London, Vizepräsidentin im Bereich Aktienanalyse zuständig für europäische Energieversorgungsunternehmen |
2000 – 2016 |
Goldman Sachs International, London, Managing Director (seit 2003) im Bereich Aktienanalyse; Leiterin der Aktienanalyse für
europäische Energieversorgungsunternehmen; Leiterin des Bereichs Aktienanalyse für europäische Energie und Rohstoffe seit
2014, verantwortlich für Forschungsteams in den Industriesektoren Energieversorgung, Öl & Gas, Öldienstleistung, Metall, Bergbau,
Stahl und Papierherstellung
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seit 06/2016 |
Unternehmensberaterin |
Arbeitnehmervertreter:
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– |
Reiner Böhle, Witten geboren 1960 in Witten Nationalität: deutsch
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH
Ausbildung: Gas-Wasser-Installateur
Beruflicher Werdegang:
1986 |
VEW AG |
2000 – 2001 |
stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der RWE Gas AG |
2002 – 2004 |
Betriebsratsvorsitzender der RWE Gas AG |
2005 – 2009 |
stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Westfalen-Weser-Ems AG |
2010 – 2011 |
stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Rheinland-Westfalen Netz AG |
2011 – 2016 |
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Deutschland AG/ Westnetz GmbH |
2012 – 2016 |
Konzernbetriebsratsvorsitzender der RWE Deutschland AG |
2016 |
Konzernbetriebsratsvorsitzender der innogy SE |
2016 |
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Westnetz GmbH |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
– |
Frank Bsirske, Berlin geboren 1952 in Helmstedt Nationalität: deutsch
Vorsitzender der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Ausbildung: Studium der Politikwissenschaft
Beruflicher Werdegang:
1978 – 1987 |
Bildungssekretär der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken, im Bezirk Hannover |
1987 – 1989 |
Fraktionsmitarbeiter der Grünen Alternativen Bürgerliste im Rat der Landeshauptstadt Hannover |
1989 – 1990 |
Sekretär der ÖTV-Kreisverwaltung Hannover |
1990 – 1991 |
stellvertretender Geschäftsführer der ÖTV-Kreisverwaltung Hannover |
1991 – 1997 |
stellvertretender Bezirksvorsitzender des ÖTV-Bezirks Niedersachsen |
1997 – 2000 |
Stadtrat, Personal- und Organisationsdezernat der Landeshauptstadt Hannover |
2000 – 2001 |
Vorsitzender der Gewerkschaft ÖTV |
seit 03/2001 |
Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
Deutsche Bank AG
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* |
Deutsche Postbank AG
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* |
IBM Central Holding GmbH
|
* |
RWE Aktiengesellschaft
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– |
Arno Hahn, Waldalgesheim geboren 1962 in Guldental Nationalität: deutsch
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der RWE Aktiengesellschaft Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der innogy SE
Ausbildung: Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker, Weiterbildung zum Elektrotechniker (Fachrichtung Elektronik)
Beruflicher Werdegang:
1979 |
Ausbildung |
1983 – 2001 |
div. Tätigkeiten im Netzbereich der RWE Energie AG und dem Vertriebsbereich der RWE Plus AG |
2002 |
Betriebsratsvorsitzender am Standort Bad Kreuznach |
2003 |
stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Rhein-Ruhr AG |
2009 |
stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Vertrieb |
2012 |
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der RWE Vertrieb |
2012 |
stellvertretender Konzernbetriebsratsvorsitzender |
seit 2014 |
Konzernbetriebsratsvorsitzender der RWE Aktiengesellschaft |
2016 |
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der innogy SE |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
– |
Hans Peter Lafos, Bergheim geboren 1954 in Kirchen, Kreis Altenkirchen Nationalität: deutsch
Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- und Entsorgung ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk NRW
Ausbildung: Ausbildung zum Technischen Zeichner, Fachrichtung Elektrotechnik und Maschinenbau bei der Hoechst AG, Werk Knapsack
in Hürth, Fachhochschulreife an der Fachoberschule für Technik in Köln
Beruflicher Werdegang:
1975 – 1992 |
RWE Hauptschaltleitung Brauweiler Abt. REL-Netz und Generatorschutztechnik |
1992 |
Gewerkschaftssekretär, ÖTV Bezirk NRW I Bezirksabteilungsgeschäftsführer für öffentliche und private Energieversorgung, Wasser-
und Abwasserwirtschaft, Entsorgungswirtschaft
|
2001 – 2009 |
ver.di Landesbezirk NRW, Leiter der Landesfachgruppe Energie und Bergbau NRW im Fachbereich Ver- und Entsorgung |
seit 10/2009 |
Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- und Entsorgung, ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk NRW |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
GEW Köln AG
|
* |
RheinEnergie AG
|
* |
RWE Generation SE
|
* |
RWE Power AG
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– |
Robert Leyland, Washington, Vereinigtes Königreich geboren 1962 in Gateshead, Vereinigtes Königreich Nationalität: britisch
Mitglied des Europäischen Betriebsrats der RWE Aktiengesellschaft Mitglied des SE Betriebsrats der innogy SE
Ausbildung: Technische Hochschule Gateshead
Beruflicher Werdegang:
1987 – 2008 |
Elektroingenieur bei der RWE npower plc |
seit 2008 |
Field Team Manager bei der Npower Yorkshire Ltd. |
|
– |
Meike Neuhaus, Essen geboren 1966 in Gütersloh Nationalität: deutsch
Leiterin PR, Sponsoring und Eventmanagement der innogy SE
Ausbildung: Bankkauffrau, Studium der Kommunikationswissenschaften mit den Nebenfächern Betriebswirtschaftslehre und Psychologie
an der Universität Essen, Abschluss als Magister Artium
Beruflicher Werdegang:
1987 – 1988 |
Beraterin im Privatkundengeschäft der Deutsche Bank AG |
1995 – 2000 |
Teamleitung Beratung/Projektmanagement CP/COMPARTNER (Agentur für Kommunikation) |
2001 |
Seniorberaterin Markenkommunikation BSMG WorldwideDeutschland (PR-Agentur) |
2002 – 2003 |
Unternehmenskommunikation, RWE Gas AG |
2004 – 2009 |
Referentin Unternehmenskommunikation, RWE Westfalen-Weser-Ems AG |
seit 09/2009 |
Leiterin PR, Sponsoring und Eventmanagement innogy SE (vormals RWE Vertrieb AG) |
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– |
René Pöhls, Halle (Saale) geboren 1970 in Halle (Saale) Nationalität: deutsch
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der envia Mitteldeutsche Energie AG Vorsitzender des gemeinsamen Gesamtbetriebsrats der envia Mitteldeutsche Energie AG, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung
GmbH, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH und Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH
Ausbildung: Elektromonteur, Diplomingenieur Elektrotechnik (FH)
Beruflicher Werdegang:
1987 – 1990 |
Ausbildung zum Elektromonteur mit Abitur |
1990 – 2008 |
Verschiedene Funktionen in der Schutztechnik |
seit 1998 |
Mitglied des Betriebsrats Halle der envia Mitteldeutsche Energie AG |
seit 2008 |
freigestellter Betriebsrat |
seit 2010 |
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der envia Mitteldeutsche Energie AG, Vorsitzender des gemeinsamen Gesamtbetriebsrats
der envia Mitteldeutsche Energie AG, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH und
Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas GmbH
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Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
envia Mitteldeutsche Energie AG
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– |
Pascal van Rijsewijk, Helmond, Niederlande geboren 1977 in ‘s Hertogenbosch, Niederlande Nationalität: niederländisch
Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Essent N.V. Vorsitzender des Betriebsrats Bereich Retail der Essent N.V. Mitglied des Europäischen Betriebsrats der RWE Aktiengesellschaft Mitglied des SE Betriebsrats der innogy SE
Ausbildung: Studium der Wirtschaft und Gesellschaftswissenschaften an der Jan van Brabant Athenaeum in Helmond
Beruflicher Werdegang:
1997 – 2004 |
Inhaber des Metatron Recording Studio |
2004 – 2006 |
Officer Customer Services bei der RWE Energy Netherlands N.V. |
2006 – 2010 |
Senior Officer Customer Services bei der RWE Energy Netherlands N.V. |
2009 – 2013 |
Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der RWE Energy Niederlande N.V. |
2010 – 2013 |
Mitglied des Betriebsrats Bereich Retail der Essent N.V. |
2013 – 2014 |
Vizesekretär des Zentralbetriebsrats der Essent N.V. |
|
Vizesekretär des Betriebsrats Bereich Retail der Essent N.V. |
2010 – 2014 |
Coach Customer Services der Essent N.V. |
seit 2014 |
Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Essent N.V. |
|
Vorsitzender des Betriebsrats Bereich Retail der Essent N.V. Mitglied des Europäischen Betriebsrats der RWE Aktiengesellschaft |
seit 2017 |
Mitglied des Europäischen Betriebsrats der innogy SE |
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– |
Gabriele Sassenberg, Bottrop geboren 1961 in Oberhausen Nationalität: deutsch
Vorsitzende des Betriebsrats Essen der innogy SE, Sparte Erneuerbare Energien
Ausbildung: Informatikbetriebswirtin
Beruflicher Werdegang:
1979 – 1987 |
Sekretärin/Assistentin bei der MAN GHH Oberhausen |
1987 – 2005 |
Leiterin Netzwerk, Server, Infrastruktur, SAP R3-Basis bei der Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH |
2005 – 2008 |
Projektmanagerin Infrastruktur bei der RWE IT GmbH |
seit 06/2008 |
Referentin Infrastruktur bei der heutigen innogy SE |
seit 09/2009 |
Vorsitzende des Betriebsrats Essen der innogy SE, Sparte Erneuerbare Energien |
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– |
Šárka Vojíková, Prag, Tschechische Republik geboren 1967 in Brandýs nad Labem, Tschechien Nationalität: tschechisch
Präsidentin des tschechischen Gewerkschaftsverbands SOS Energie Mitglied des Ausschusses des Europäischen Betriebsrats der RWE Aktiengesellschaft Mitglied des SE Betriebsrats der innogy SE
Ausbildung: Sozialrecht an der Hochschule in Prag
Beruflicher Werdegang:
1987 – 1989 |
Officer Personal Work, Transporta, s. e. |
1988 – 1993 |
Elternzeit |
1993 – 1998 |
Officer Training Transgas, a. s. |
seit 1998 |
Präsidentin des tschechischen Gewerkschaftsverbands SOS Energie |
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● |
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten |
– |
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
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