innogy SE
Essen
International Securities Identification Numbers (ISIN): DE 000A2AADD2
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
am Dienstag, dem 24. April 2018, 10.00 Uhr MESZ, findet in der Grugahalle in 45131 Essen, Messeplatz 2 (früher Norbertstraße
2), unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der innogy SE und des gebilligten innogy-Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2017, des zusammengefassten Lageberichts für die innogy SE und den innogy-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den innogy-Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft (SE) (‘SE-Verordnung’) i. V. m. § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung entfällt daher.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der innogy SE für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,60 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie |
= 888.888.000,00 EUR |
Gewinnvortrag |
= 99.411,39 EUR |
Bilanzgewinn |
= 888.987.411,39 EUR |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
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PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen,
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zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
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6. |
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsfinanzberichte 2018
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
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PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen,
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für die prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte als Teile des Halbjahresfinanzberichts
und der Quartalsfinanzberichte 2018 zu wählen.
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7. |
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Herr Dr. Werner Brandt hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Anteilseigner mit Wirkung zum Ablauf
des 31. Dezember 2017 niedergelegt. Ebenfalls mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 haben die Herren Reiner Böhle und
Hans Peter Lafos jeweils ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Arbeitnehmer niedergelegt. Bereits mit Wirkung
zum Ablauf des 31. Mai 2017 hatte Herr Arno Hahn die Niederlegung seines Amts als Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter
der Arbeitnehmer erklärt.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 hat das Amtsgericht Essen am 27. Dezember 2017 Herrn Dr. Erhard Schipporeit an Stelle von
Herrn Dr. Brandt als Vertreter der Anteilseigner und die Herren Jürgen Wefers und Markus Sterzl an Stelle der Herren Böhle
und Lafos als Vertreter der Arbeitnehmer zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt. Bereits am 2. Juni 2017 hatte das Amtsgericht
Essen Frau Monika Krebber mit Wirkung ab dem 9. Juni 2017 an Stelle von Herrn Hahn als Vertreterin der Arbeitnehmer zum Mitglied
des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtlichen Bestellungen erfolgten jeweils auf der Grundlage des Art. 9 Absatz 1 lit. c)
ii) der SE-Verordnung i. V. m. § 104 Absatz 2 und Absatz 3 Nr. 2 des Aktiengesetzes.
Die derzeit gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder werden der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Absätze 2 und 3 der SE-Verordnung, § 17 des Gesetzes zur Ausführung der SE-Verordnung
(‘SE-Ausführungsgesetz’), § 21 Absatz 3 des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
(‘SE-Beteiligungsgesetz’), Teil 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der innogy SE vom 20. Dezember
2016 (‘SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung’) und § 11 Absatz 1 der Satzung aus zwanzig Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung bestellt werden. Von den zwanzig Mitgliedern sind zehn Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen.
Besteht bei einer börsennotierten SE der Aufsichtsrat aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen
gemäß § 17 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes im Aufsichtsrat Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30
% vertreten sein. Damit müssen mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens sechs Sitze von Männern besetzt
sein, wobei nach Teil 2 der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung dem Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseigner- als auch auf
Arbeitnehmerseite mindestens drei Vertreter jedes Geschlechts angehören müssen. Mit der Wahl der Kandidatin und der Kandidaten,
die vom Aufsichtsrat und der Arbeitnehmerseite vorgeschlagen sind, wäre das vorstehend beschriebene Mindestanteilsgebot erfüllt.
a) |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Erhard Schipporeit, Hannover, Selbständiger Unternehmensberater
als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.
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b) |
Die Arbeitnehmerseite schlägt gemäß § 21 Absatz 3 des SE-Beteiligungsgesetzes und Teil 2 der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung
folgende Personen als durch die Hauptversammlung zu bestellende Vertreter der Arbeitnehmer vor:
aa) |
Frau Monika Krebber, Mülheim a. d. R., Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der innogy SE Stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der RWE Aktiengesellschaft
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bb) |
Herrn Markus Sterzl, Düsseldorf, Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- und Entsorgung ver.di Landesbezirk NRW
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cc) |
Herrn Jürgen Wefers, Wesel, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH
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Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.
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Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden.
Die Wahl erfolgt im Wege der Einzelwahl.
Der Vorschlag zur Wahl des Anteilseignervertreters stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses und berücksichtigt
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen Herrn Dr. Schipporeit und der innogy SE, deren Konzernunternehmen, den
Organen der innogy SE oder einem wesentlich an der innogy SE beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Erhard Schipporeit in seiner Sitzung am 13. Dezember 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Es ist beabsichtigt, dem Aufsichtsrat Herrn Dr. Schipporeit für den Fall seiner Wahl
in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 555.555.000 Stammaktien eingeteilt, die ebenso viele
Stimmrechte gewähren.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich spätestens bis zum 17. April
2018, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse
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innogy SE c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main (Telefax: +49 69 12012 86045)
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oder per E-Mail an: wp.hv@db-is.com
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bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 3. April 2018 (d. h. 0.00 Uhr MESZ) (‘Nachweisstichtag’)
Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse spätestens am 17. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten
angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in
diesen Fällen üblicherweise durch das depotführende Institut vorgenommen.
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich
der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in Art. 53 der SE-Verordnung i. V. m. § 135 Absätze 8
und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten
erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular
zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte (‘Vollmacht
an Dritte’, gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert hat, von seinem depotführenden
Institut zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte Vollmachtsformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der
Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen zu lassen.
Eine Vollmacht kann darüber hinaus sowohl im Vorfeld der Hauptversammlung als auch noch während ihres Verlaufs, spätestens
vor Beginn der Abstimmungen, elektronisch via Internet erteilt werden. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.innogy.com
Über den Link ‘Hauptversammlung 2018’ werden die Aktionäre zum internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem weitergeleitet.
Zur elektronischen Vollmachtserteilung bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen
gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Außerdem bieten wir den Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
– Frau Dr. Astrid Örtel und Herr Dr. Tobias Rösner – bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen
eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars (‘Vollmacht an von der innogy SE
benannte Stimmrechtsvertreter’, gekennzeichnet mit B) erteilt werden. Die Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten
Vollmachtsformular B bis spätestens zum Ablauf des 20. April 2018 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln:
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innogy SE c/o Computershare Operations Center 80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Telefax: +49 89 30903 74675
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Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor und während der Hauptversammlung, spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen,
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu bevollmächtigen und den Stimmrechtsvertretern
über das Internet Weisungen zu erteilen. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.innogy.com
Über den Link ‘Hauptversammlung 2018’ werden die Aktionäre zum internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem weitergeleitet.
Um dieses System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen gelten entsprechend
für einen eventuellen Widerruf von Vollmacht und Weisungen.
Aktionäre, die persönlich oder durch einen Dritten an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei den Abstimmungen durch
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem sie diesen an den als ‘Stimmrechtsvertretung’
gekennzeichneten Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären
unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder weiter an ihr teilnehmen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Angabe der Rechte der Aktionäre nach Artikeln 53, 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes
Ergänzungsverlangen (Artikel 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also Samstag, der 24. März 2018, 24.00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:
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innogy SE – Vorstand – z. Hd. Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen
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oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail an: HV2018.Ergaenzungsantraege@innogy.com
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Anträge von Aktionären (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht
mitzurechnen sind, also bis spätestens Montag, den 9. April 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite
www.innogy.com (‘Hauptversammlung 2018’)
zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes).
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.innogy.com (‘Hauptversammlung 2018’)
beschrieben.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse maßgeblich:
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innogy SE Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen
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oder per Telefax: +49 201 12 15283
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oder per E-Mail an: HV2018.Antraege@innogy.com
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Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Wahlvorschläge von Aktionären (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. § 127 des Aktiengesetzes)
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite
(TOP 7 a)) oder von Abschlussprüfern (TOP 5 und 6) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens Montag, den 9. April
2018, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung über die Internetseite
www.innogy.com (‘Hauptversammlung 2018’)
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf
und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu
deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 Satz 4 und § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes).
Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Nach § 127 Absatz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge
nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.innogy.com (‘Hauptversammlung 2018’)
beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
|
innogy SE Legal & Compliance Opernplatz 1 45128 Essen
|
|
oder per Telefax: +49 201 12 15283
|
|
oder per E-Mail an: HV2018.Antraege@innogy.com
|
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht des Aktionärs (Art. 53 SE-Verordnung i. V. m. § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes)
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl.
§ 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse
www.innogy.com (‘Hauptversammlung 2018’)
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft über
www.innogy.com (‘Hauptversammlung 2018’)
abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Essen, im März 2018
innogy SE
Der Vorstand
Ergänzende Informationen zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Anteilseignervertreter:
– |
Dr. Erhard Schipporeit, Hannover geboren 1949 in Bitterfeld Nationalität: deutsch
Selbständiger Unternehmensberater
Ausbildung: Studium der Betriebswirtschaftslehre und Promotion zum Dr. rer. pol. an der Georg-August-Universität Göttingen
Beruflicher Werdegang:
1979-1981 |
Bosch Group |
1981-1990 |
VARTA Batterie AG |
1990-1993 |
Mitglied des Vorstands und CFO |
1993-1997 |
Vorsitzender des Vorstands |
1990-1997 |
VARTA AG und VARTA Batterie AG |
1997-2000 |
Mitglied des Vorstands und CFO der VIAG AG |
2000-2006 |
Mitglied des Vorstands und CFO der E.ON AG |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
BDO AG
|
* |
Deutsche Börse AG (bis 16. Mai 2018)
|
* |
Fuchs Petrolub SE
|
* |
Hannover Rück SE (Konzernmandat der Talanx AG)
|
* |
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie VVaG
|
* |
RWE Aktiengesellschaft
|
* |
SAP SE
|
* |
Talanx AG
|
Arbeitnehmervertreter:
– |
Monika Krebber, Mülheim an der Ruhr geboren 1962 in Mülheim an der Ruhr Nationalität: deutsch
Stellvertretende Gesamtbetriebsratsvorsitzende der innogy SE Stellvertretende Konzernbetriebsratsvorsitzende der RWE Aktiengesellschaft
Ausbildung: Industriekauffrau, Weiterbildung zur Industriefachwirtin
Beruflicher Werdegang:
1983 |
Ausbildung bei der VEW Aktiengesellschaft (Bezirksdirektion Bochum) |
1985-2002 |
diverse Tätigkeiten im kaufmännischen Bereich und im Personalbereich bei der VEW Aktiengesellschaft und der RWE Plus Aktiengesellschaft
(seit 1998 Betriebsrätin)
|
seit 2002 |
freigestellte Betriebsrätin; bis zur Auflösung des Standorts Bochum 2014 – zuletzt Betriebsratsvorsitzende, seit 2014 stellvertretende
Betriebsratsvorsitzende in Dortmund (RWE Vertrieb Aktiengesellschaft, später innogy SE)
|
seit 2012 |
stellvertretende Gesamtbetriebsratsvorsitzende der RWE Vertrieb Aktiengesellschaft, später der innogy SE |
seit 2016 |
stellvertretende Gesamtbetriebsratsvorsitzende der innogy SE |
seit 2017 |
stellvertretende Konzernbetriebsratsvorsitzende der RWE Aktiengesellschaft |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
– |
Markus Sterzl, Düsseldorf geboren 1978 in Emden Nationalität: deutsch
Landesfachbereichsleiter FB 2 Ver- und Entsorgung ver.di Landesbezirk NRW
Ausbildung: Studium der Politikwissenschaft, der Neueren Geschichte und des Öffentlichen Rechts an der Rheinische-Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn
Beruflicher Werdegang:
März 2003-Juli 2009 |
Vertrieb Weber & Will Verpackungen |
Aug. 2009-Mai 2015 |
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Ver- und Entsorgung im Bezirk Köln |
Juni 2015-Sep. 2017 |
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Geschäftsführer des ver.di Bezirks Köln |
seit Okt. 2017 |
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesfachbereichsleiter Ver- und Entsorgung Nordrhein-Westfalen |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* |
RheinEnergie AG
|
* |
RWE Generation SE
|
* |
Stadtwerke Köln GmbH
|
|
– |
Jürgen Wefers, Goch geboren 1959 in Goch Nationalität: deutsch
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH
Ausbildung: Elektroinstallateur, Abschluss Meisterprüfung
Beruflicher Werdegang:
1980-1998 |
Obermonteur im Netzbetrieb der Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk Aktiengesellschaft |
1994-2001 |
Mitglied des Betriebsrats der RWE Energie Aktiengesellschaft (Standort Wesel), ab 1998 stellvertretender Betriebsratsvorsitzender |
seit 2001 |
Betriebsratsvorsitzender am Standort Wesel |
2012-2016 |
Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der ‘Westnetz/RWE Deutschland’ |
2016-2017 |
Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH |
seit 2017 |
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
|
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