INTERHYP AG
München
ISIN DE0005121701, DE000A0L1L28 WKN
512 170, A0L1L2
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der INTERHYP AG ein, die am Freitag, den 11. Juni 2010, um 10:00 Uhr
im Golden Tulip & Tulip Inn Munich Schwabing, Domagkstraße 26,
80807 München, stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009,
der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 31. Dezember 2009 und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
|
Diese Unterlagen können im Internet unter www.interhyp.ag/hv und
in den Geschäftsräumen der INTERHYP AG in der Marcel-Breuer-Straße
18, 80807 München eingesehen werden. Sie liegen in der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme aus und werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos
und unverzüglich zugesandt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen,
da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt
hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
des Geschäftsjahres 2009 der INTERHYP AG
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 2.083.001,60
EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2009
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
6. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung
an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
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Durch das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) haben sich insbesondere die gesetzlichen
Regelungen zur Berechnung der Fristen im Vorfeld der Hauptversammlung
sowie die gesetzlichen Regelungen zur Ausübung des Stimmrechts durch
Bevollmächtigte geändert. Die Satzungsregelungen sollen an die neue
Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse
zu fassen:
Ziffer 14.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tag
der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung und der Tag
der Versammlung sind nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist verlängert
sich um die Tage der Anmeldefrist gemäß dieser Satzung (Ziffer 15.1).’
Ziffer 15.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter
der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. In der Einberufung
kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.’
Ziffer 17.2 Satz 2 bis 4 der Satzung werden durch folgende neue
Sätze 2 bis 4 ersetzt:
‘Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Widerruf kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers
an der Versammlung erfolgen. In der Einberufung der Hauptversammlung
kann auch eine weitere Erleichterung bestimmt werden. § 135 Aktiengesetz
bleibt unberührt.’
Grundkapital und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
das Grundkapital der Gesellschaft auf 6.593.525 auf den Namen lautende
nennwertlose Stückaktien, die 6.593.525 Stimmen gewähren. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht und Verfahren
für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre
der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die
Anmeldung muss spätestens bis 04. Juni 2010, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft
eingegangen sein.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich
in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der INTERHYP
AG unter der Anschrift
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INTERHYP AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße
8 80333 München
oder per Telefax: 089 – 309 037 4675
oder per E-Mail: Anmeldestelle@computershare.de
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anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte
dem Anmeldeformular, welches Ihnen mit den Unterlagen zur Hauptversammlung
zugesandt wurde, sowie der Internetseite www.interhyp.ag/hv.
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur
aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist
der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung.
Aus arbeitstechnischen Gründen werden Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom Anmeldeschluss (04. Juni 2010) bis
einschließlich dem Tag der Hauptversammlung (11. Juni 2010) nicht
ausgeführt und berücksichtigt.
Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsunterlagen nach dem Ablauf
der Anmeldefrist bei der Gesellschaft eingegangen sind, können daher
Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung am 11. Juni
2010 nicht ausüben. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht
bis zur Umschreibung bei dem zum Zeitpunkt des oben genannten Anmeldeschlusses
im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Verfahren für die Teilnahme und Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihre Rechte in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten – z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl – ausüben lassen.
Auch in diesem Fall ist eine form- und fristgerechte Anmeldung notwendig.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
einen oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere in § 135 Abs. 8 und 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz
gleichgestellte Person oder Institution erteilt werden, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Den Nachweis der Bevollmächtigung können Sie per Post,
per Telefax oder auf elektronischem Weg an die folgende Adresse übermitteln:
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INTERHYP AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße
8 80333 München Telefax: 089 – 309 037 4675 E-Mail:
VollmachtInterhyp2010@computershare.de
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Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung
des Ihnen mit den Anmeldeunterlagen zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars
erfolgen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Abs.
8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen
oder Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden
gebeten, sich in diesen Fällen mit der zu bevollmächtigenden Person
oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die INTERHYP AG bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden
auszuüben. Ohne Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts sind die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung
befugt. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform
in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden; werden sie
nicht während der Hauptversammlung erteilt, müssen sie bis zum Ablauf
des 09. Juni 2010 bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen
sein:
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INTERHYP AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße
8 80333 München Telefax: 089 – 309 037 4675 E-Mail:
VollmachtInterhyp2010@computershare.de
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Andernfalls können sie aus abwicklungstechnischen Gründen nicht
berücksichtigt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen
zur Hauptversammlung, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären
automatisch und den übrigen Aktionären auf Anfrage übersandt wurden
bzw. werden.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
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INTERHYP AG Vorstand Marcel-Breuer-Straße 18 80807 München
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zu richten und muss bis spätestens Dienstag, den 11. Mai 2010,
24.00 Uhr zugehen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.interhyp.ag/hv bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können gemäß § 124 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der
Hauptversammlung Anträge und gegebenenfalls auch Wahlvorschläge zu
Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung stellen, ohne
dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung
oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Aktionäre können Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung
übersenden. Diese werden unter den folgenden Voraussetzungen unter
www.interhyp.ag/hv veröffentlicht.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind ausschließlich
an die
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INTERHYP AG Investor Relations Marcel-Breuer-Straße
18 80807 München Telefax: 089 – 20 30 75 1310 E-Mail:
ir@interhyp.de
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zu richten und müssen der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag,
den 27. Mai 2010, 24.00 Uhr unter der angegebenen Adresse zugehen.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein, Wahlvorschläge
bedürfen keiner gesonderten Begründung. Von der Veröffentlichung eines
Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann
die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2, § 127 Aktiengesetz genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung des Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz auf ein in der
Hauptversammlung geäußertes Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz, insbesondere
Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehende
Voraussetzungen finden Sie im Internet unter www.interhyp.ag/hv.
Informationen auf der Internet-Seite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a Aktiengesetz
zur Hauptversammlung auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter
www.interhyp.ag/hv zugänglich.
München, im April 2010
INTERHYP AG
Der Vorstand
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