Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2022
Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft jährlich über die Billigung des
nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 3 AktG dahingehend zu prüfen, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 ist nachstehend dargestellt und über die Internetadresse
https://www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung |
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 wird gebilligt.
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Nachfolgend ist der Vergütungsbericht wiedergegeben:
Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2022
Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der KAP AG im Geschäftsjahr
2022 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022) individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese. Der Bericht
entspricht den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für
die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der KAP AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.kap.de/investor-relations/hauptversammlung/tagesordnung-dokumente |
verfügbar.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe addieren
und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022
Das Geschäft des KAP-Konzerns entwickelte sich auf Umsatzebene, teilweise getrieben durch Preiserhöhungen, sehr erfreulich.
Allerdings konnten nicht alle Steigerungen bei Energie- und Materialkosten in vollem Umfang an Kunden weitergegeben werden.
Dadurch und durch Unterbrechungen in den Zulieferketten, insbesondere auf Kundenseite, wurde das Geschäftsjahr im Ergebnis
negativ beeinträchtigt. So erwirtschaftete KAP Konzernumsatzerlöse in Höhe von 433,5 Mio. EUR und damit 25,4 % mehr als im
Vorjahr (i. Vj. 345,6 Mio. EUR). Ohne den Umsatzbeitrag von 48,0 Mio. EUR durch die Haogenplast-Übernahme entspricht dies
einem organischen Umsatzwachstum von etwa 11,5 %. Das normalisierte EBITDA stieg leicht um 2,6 % auf 35,9 Mio. EUR (i. Vj.
35,0 Mio. EUR). Damit hat der KAP-Konzern die im April 2022 gegebene Gesamtjahresprognose für den Konzernumsatz, deutlich
über Vorjahr, erreicht. So verhält es sich auch bei der Zielerreichung des normalisierten EBITDA mit der Erwartung, dass es
leicht über dem Vorjahr liegt. Mit dieser Geschäftsentwicklung im Rahmen unserer Gesamtjahresprognose und unter Berücksichtigung
der deutlich erschwerten Bedingungen sind wir insgesamt zufrieden.
Abbildung der Unternehmensstrategie in der Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist mit der Geschäftsstrategie und der darauf basierenden Unternehmensplanung verknüpft.
Die Vergütung ist zu einem beachtlichen Anteil erfolgsabhängig und auf Ziele ausgerichtet, die sich aus der Geschäftsstrategie
oder der darauf basierenden Unternehmensplanung ableiten. Außerdem wird ein erheblicher Teil der erfolgsabhängigen Vergütung
in Form von virtuellen Aktien gewährt. Die aktuelle Geschäftsstrategie und die aktuelle Unternehmensplanung zielen auf langfristige
und profitable Wertsteigerung. Die Gewährung von virtuellen Aktien soll die Vorstandsmitglieder an einer erfolgreichen Umsetzung
der Strategie teilhaben lassen. Auf diese Weise leistet die Vergütung einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und
zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.
Performance im Geschäftsjahr 2022
Das Jahr 2022 war ein herausforderndes Jahr für die KAP-Gruppe. Ein Jahr voller Dynamik und Unsicherheiten, aber auch ein
Jahr der strategischen Weiterentwicklung. So konnte der KAP-Konzern viele Themen im Jahr 2022 erfolgreich abschließen. Dies
sind unter anderem:
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erfolgreicher Abschluss der Übernahme und Integration von Haogenplast, Israel, zur Stärkung der Vinyl-Expertise im Segment
flexible films
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vorzeitige Refinanzierung des Konsortialkredits
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Verabschiedung und Veröffentlichung der ESG-Strategie 2025
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Beitritt zum UN Global Compact
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Verschlankung der Organisationsstrukturen in den Segmenten precision components und surface technologies
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Vorbereitung zur Überprüfung des Segmentportfolios
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Dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz folgend, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen
zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen sollen (Pay for Performance), spiegeln sich die Ergebnisse des Geschäftsjahres
2022 in der variablen Vergütung des Vorstands wider. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist folglich auch an den Interessen
der Aktionäre sowie anderer Stakeholder der KAP AG ausgerichtet.
1. Vergütung der Mitglieder des Vorstands
1.1 Das Vergütungssystem im Überblick
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der KAP AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2022 und ist auf der
Hauptversammlung am 31. August 2022 gebilligt worden.
Zwischen der KAP AG und den amtierenden Vorstandsmitgliedern bestehen keine Vorstandsanstellungsverträge. Vielmehr sind die
beiden amtierenden Vorstandsmitglieder zugleich Geschäftsführer der CSP Diamant Administration GmbH (CSP). Mit dieser besteht
jeweils ein Geschäftsführeranstellungsvertrag, dessen Partei neben dem Vorstandsmitglied und der CSP auch die KAP AG ist.
Die unter dem Geschäftsführeranstellungsvertrag von der CSP zu gewährende Vergütung ist zugleich die Vorstandsvergütung und
wird der KAP AG von der CSP anschließend in Rechnung gestellt. Das Vergütungssystem gilt unabhängig davon, ob die Vorstandsvergütung
von der CSP oder einem sonstigen Dritten oder unmittelbar von der KAP AG gewährt wird. Die nachstehend dargestellte Vergütung
erhielten die Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr vollständig von der CSP.
Der Aufsichtsrat unterzieht die Vergütung der Vorstandsmitglieder und das Vergütungssystem jährlich in seiner Bilanzsitzung
einer Überprüfung. Dabei wird insbesondere die Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder überprüft.
Falls erforderlich, ändert der Aufsichtsrat das Vergütungssystem und legt das geänderte System der nächsten ordentlichen Hauptversammlung
zur Billigung vor.
(a) Komponenten der Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängige
Vergütung umfasst das Jahresgrundgehalt sowie Nebenleistungen. Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus einer kurzfristigen
variablen Vergütungskomponente, dem Jahresbonus sowie einem möglichen Transaktionsbonus, und einer langfristigen variablen
Vergütungskomponente, dem virtuellen Aktienplan, zusammen.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die grundlegenden Bestandteile des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder.
(b) Erfolgsunabhängige Vergütung
(i) Jahresgrundgehalt
Das Vorstandsmitglied erhält ein Jahresgrundgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Raten ausgezahlt wird.
(ii) Nebenleistungen
Das Jahresgrundgehalt wird durch folgende vertraglich zugesicherte Nebenleistungen ergänzt:
Das Vorstandsmitglied hat Anspruch auf einen Dienstwagen, der auch für die private Nutzung zur Verfügung steht. Das Vorstandsmitglied
kann stattdessen die Zahlung einer monatlichen Pauschale von 1.000 EUR (brutto) wählen.
Sofern das Vorstandsmitglied seine Vergütung unter einem Geschäftsführeranstellungsvertrag mit der CSP oder einem Dritten
erhält, wird ihm der Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung ersetzt, soweit dieser aufgrund der Anstellung als Geschäftsführer
der CSP bzw. eines Dritten zu zahlen ist und nicht zu zahlen wäre, wenn das Vorstandsmitglied ausschließlich Mitglied des
Vorstands der KAP AG wäre und ausschließlich einen Vorstandsanstellungsvertrag mit der KAP AG hätte. Der Ersatz erfolgt auf
Nettobasis, d. h., Einkommensteuer, die auf diesen Ersatz zu entrichten ist, wird ebenfalls ersetzt.
Zugunsten des Vorstandsmitglieds wird eine Unfallversicherung abgeschlossen, die auch Unfälle außerhalb der vertraglichen
Tätigkeit abdeckt. Die Beiträge werden für das Vorstandsmitglied übernommen.
Der Wert sämtlicher in einem Geschäftsjahr gewährter Nebenleistungen darf 20 % des Jahresgrundgehalts für das betreffende
Geschäftsjahr nicht überschreiten.
(iii) Versorgungszusagen
Es gibt keine Altersversorgungszusagen.
(c) Erfolgsabhängige Vergütung
(i) Jahresbonus
Der Jahresbonus ist eine kurzfristige, einjährige erfolgsabhängige Vergütungskomponente, die jährlich gewährt wird.
Ausgestaltung
Der Jahresbonus wird mit einem im Anstellungsvertrag bestimmten Zielbetrag (Zielbonus) gewährt, der zu 100 % zur Auszahlung
gelangt, wenn die Zielerreichung für sämtliche Ziele unter Berücksichtigung von deren jeweiliger Gewichtung in Summe (Gesamtzielerreichungsgrad)
für das betreffende Geschäftsjahr 100 % beträgt. Die Ziele werden jährlich grundsätzlich bis spätestens einen Monat nach Billigung
des Jahresabschlusses des Vorjahres und nach Erörterung mit dem Vorstandsmitglied festgelegt. Die Festlegung der Ziele kann
bei unterjähriger Bestellung zum Vorstand oder sonst aus berechtigten Gründen später im betreffenden Geschäftsjahr erfolgen.
Nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres wird geprüft, in welchem Umfang das Vorstandsmitglied die für das betreffende
Geschäftsjahr vereinbarten Ziele erreicht hat und welche Bonushöhe sich hieraus ergibt. Der so festgestellte Bonus ist einen
Monat nach Billigung des Jahresabschlusses des betreffenden Geschäftsjahres zur Zahlung fällig.
Es werden sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Ziele festgelegt. Die finanziellen Ziele werden insgesamt mit bis zu
75 % und die nichtfinanziellen Ziele insgesamt mit mindestens 25 % gewichtet. Der Zielerreichungsgrad kann jeweils zwischen
0 % und 200 % liegen. Dazu wird für jedes Ziel neben dem Zielwert, der 100 % Zielerreichung entspricht, ein Zielerreichungskorridor
definiert. Dabei wird ein unterer Wert festgelegt, unterhalb dessen der Zielerreichungsgrad 0 % beträgt, und ein oberer Wert,
ab dem der Zielerreichungsgrad mit 200 % angesetzt wird (Cap). Die Zwischenwerte werden linear interpoliert. Der Gesamtzielerreichungsgrad
ergibt sich aus den entsprechend gewichteten Zielerreichungsgraden für die einzelnen Ziele.
Für die finanziellen Ziele werden als Leistungskriterien das um Sondereffekte bereinigte normalisierte Konzern-EBITDA sowie
der Konzern-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit herangezogen. Die Zielwerte, die 100 % Zielerreichung entsprechen, werden
aus der Jahresplanung für das betreffende Geschäftsjahr abgeleitet, die sich ihrerseits aus der längerfristigen Planung ableitet,
die wiederum auf der Geschäftsstrategie basiert. Für die Feststellung des Grads der Zielerreichung werden die Werte aus dem
Konzernabschluss für das betreffende Geschäftsjahr herangezogen.
Als nichtfinanzielle Ziele werden qualitative Ziele festgelegt, und zwar solche, die konkrete Schritte zur Umsetzung der Geschäftsstrategie
zum Gegenstand haben und aus den Business-Plänen abgeleitet werden. Das umfasst strukturelle Maßnahmen oder bedeutsame Projekte,
die dazu dienen, die Strukturen der KAP-Gruppe an das geplante Wachstum anzupassen oder das Wachstum wie geplant voranzutreiben.
Dazu gehören insbesondere Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der strategischen Verbesserungsinitiativen. Für die einzelnen
nichtfinanziellen Ziele werden vom Aufsichtsrat — unter Berücksichtigung der Unternehmensplanung — Meilensteine (Umsetzungsgrad
zu bestimmten Punkten auf der Zeitachse) definiert. Der Grad der Zielerreichung wird mithilfe dieser Meilensteine bestimmt,
die dazu in zahlenmäßige Werte übersetzt werden.
Die konkrete Gewichtung der einzelnen Ziele wird spätestens mit deren Festlegung bestimmt.
Möglichkeit der Auszahlung in Form von Aktien
Es kann vereinbart werden, dass – soweit möglich – bis zu 50 % des Brutto-Auszahlungsbetrags aus dem Jahresbonus in KAP-Aktien
gewährt werden (Aktienanteil). Das Vorstandsmitglied kann über die ihm gewährten KAP-Aktien sofort verfügen. Die Anzahl der
zu gewährenden KAP-Aktien bestimmt sich dabei durch Division des entsprechenden Anteils des Brutto-Auszahlungsbetrags durch
den ungewichteten Durchschnitt der Schlusspreise der KAP-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 20 Handelstage vor Billigung des Jahresabschlusses des betreffenden
Geschäftsjahres. Soweit Steuern oder Sozialabgaben auf den Aktienanteil einzubehalten sind, verringert sich die Anzahl der
zu gewährenden Aktien entsprechend dem einzubehaltenden Betrag. Ist trotz angemessener Anstrengungen eine Gewährung von KAP-Aktien
nicht möglich, verschiebt sich der Fälligkeitszeitpunkt um einen Monat. Kann der Aktienanteil auch dann nicht in Form von
KAP-Aktien gewährt werden, so kann auch der Aktienanteil (vollständig) in bar ausgezahlt werden. Die weiteren Einzelheiten
zur Ausgestaltung des Aktienanteils sowie ergänzende Regelungen ergeben sich aus dem Anstellungsvertrag und etwaigen weiteren
Vereinbarungen mit dem Vorstandsmitglied.
Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
Die für die finanziellen Ziele gewählten Leistungskriterien sind wesentliche Steuerungsgrößen für das Unternehmen. Sie stellen
wichtige Indikatoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsstrategie dar. Die nichtfinanziellen Ziele entsprechen wichtigen
Schritten zur Umsetzung der Geschäftsstrategie und tragen so ganz unmittelbar zur Förderung der Geschäftsstrategie und der
langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei.
Eine Gewährung von KAP-Aktien eröffnet den Vorstandsmitgliedern die Möglichkeit, an einer erfolgreichen Umsetzung der auf
langfristiges und profitables Wachstum abzielenden Geschäftsstrategie teilzuhaben. Auf diese Weise soll sie ebenfalls zur
Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.
(ii) Transaktionsbonus
Der Transaktionsbonus ist eine kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente.
Ausgestaltung
Die Zielgröße bei 100 %-Zielerreichung des Transaktionsbonus soll 100 % der Summe des Jahresgrundgehalts und des Jahresbonus
(bei hundertprozentiger Zielerreichung) betragen, und der Maximalbetrag dieses Sonderbonus soll bei 200 % dieser Summe liegen.
Der Transaktionsbonus soll der Gesellschaft und den größeren Aktionären erlauben, mit den Vorstandsmitgliedern für den Fall
der Durchführung einer oder mehrerer außergewöhnlicher Transaktionen die Zahlung eines nach Umfang und Erfolg bemessenen Sonderbonus
zu vereinbaren. Nach Durchführung einer entsprechenden Transaktion wird geprüft, in welchem Umfang das Vorstandsmitglied die
für die betreffende Transaktion vereinbarten Ziele erreicht hat und welcher tatsächliche Bonusbetrag sich hieraus ergibt.
(iii) Virtueller Aktienplan
Der virtuelle Aktienplan ist eine langfristige, mehrjährige erfolgsabhängige Vergütungskomponente, die jährlich gewährt wird
und bei der abhängig vom Erreichen bestimmter Ziele für das betreffende Geschäftsjahr nach dessen Ablauf eine bestimmte Anzahl
von virtuellen Aktien zugeteilt wird.
Zuteilung der virtuellen Aktien
Der virtuelle Aktienplan wird mit einem im Anstellungsvertrag bestimmten Ziel-Zuteilungsbetrag (Ziel-Zuteilungsbetrag) gewährt,
der zu 100 % in virtuelle Aktien umgerechnet wird, wenn der Gesamtzielerreichungsgrad für das betreffende Geschäftsjahr 100 %
beträgt. Die Ziele und ihre Gewichtung sowie die Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads, einschließlich Cap, entsprechen
denen des Jahresbonus.
Nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres wird geprüft, in welchem Umfang das Vorstandsmitglied die für das betreffende
Geschäftsjahr vereinbarten Ziele erreicht hat und welcher tatsächliche Zuteilungsbetrag sich hieraus ergibt. Die Anzahl der
virtuellen Aktien bestimmt sich, indem der tatsächliche Zuteilungsbetrag durch einen Durchschnittskurs der KAP-Aktie vor Zuteilung
(Anfangswert) dividiert wird. Anfangswert ist der ungewichtete Durchschnitt der Schlusspreise der KAP-Aktie im XETRA-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während des gesamten betreffenden Geschäftsjahres
bzw. – bei unterjährigem Vertragsbeginn – im Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Ende des betreffenden Geschäftsjahres. Als
Anfangswert kann stattdessen auch ein anderer Durchschnittskurs bzw. eine andere Berechnung vereinbart werden, wobei der maßgebliche
Zeitraum mindestens einen Monat betragen muss.
Die virtuellen Aktien werden nach Billigung des Jahresabschlusses des betreffenden Geschäftsjahres zugeteilt.
Ausgestaltung der virtuellen Aktien
Die virtuellen Aktien haben eine Laufzeit von vier Zeitjahren. Die Laufzeit beginnt mit Zuteilung der virtuellen Aktien, spätestens
aber einen Monat nach Billigung des Jahresabschlusses des betreffenden Geschäftsjahres. Es kann vereinbart werden, dass die
Laufzeit rückwirkend beginnt, und zwar entweder mit Ablauf des Tages, an dem der Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres
gebilligt wurde, oder bereits mit Beginn des Geschäftsjahres, das dem betreffenden Geschäftsjahr nachfolgt, für das die virtuellen
Aktien zugeteilt wurden.
Nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit erhält das Vorstandsmitglied für die betreffenden virtuellen Aktien je virtuelle Aktie
einen Betrag ausgezahlt, der sich wie folgt bestimmt: Der Auszahlungsbetrag entspricht dem ungewichteten Durchschnitt der
Schlusspreise der KAP-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse
während der letzten 30 Handelstage der vierjährigen Laufzeit zuzüglich eines Betrags zur Berücksichtigung der während der
Laufzeit von der KAP AG auf eine KAP-Aktie gezahlten Dividenden und sonstigen Zahlungen sowie gewährten Bezugsrechte (Endwert).
Hinsichtlich der Höhe des zusätzlichen Betrags wird das Vorstandsmitglied so gestellt, als seien
• |
die Dividenden oder sonstige Zahlungen auf eine KAP-Aktie jeweils am Tag ihrer Fälligkeit,
|
• |
die Bezugsrechte jeweils am ersten Handelstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse nach ihrer Gewährung veräußert und der Veräußerungserlös am selben Tag zum Schlusspreis der KAP-Aktie im XETRA-Handel
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an diesem Tag in KAP-Aktien bzw. Bruchteile
hiervon investiert worden und diese Aktien wiederum zum Endwert veräußert worden (wobei die maßgebliche Laufzeit erst mit
der jeweiligen Investition beginnt).
|
Für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, einer Zusammenlegung von Aktien, eines Aktiensplits, einer Kapitalherabsetzung
unter Verringerung der Zahl der Aktien oder einer anderen Kapitalmaßnahme oder Strukturmaßnahme und für den Fall einer Dividendenzahlung
oder Ausschüttung mit einem Effekt, der mit dem einer der vorstehenden Maßnahmen vergleichbar ist, erfolgt eine Anpassung,
um zu verhindern, dass eine solche Maßnahme zu einer Verwässerung oder Gewinnerhöhung für das Vorstandsmitglied führt.
Der Auszahlungsbetrag aus sämtlichen virtuellen Aktien, die für ein Geschäftsjahr gewährt werden, beträgt jedoch höchstens
das Vierfache des Ziel-Zuteilungsbetrags (Cap). Außerdem kann eine Möglichkeit zur Begrenzung des aus den virtuellen Aktien
resultierenden Auszahlungsbetrags bei außerordentlichen Entwicklungen vereinbart werden.
Auszahlungen aus dem virtuellen Aktienplan erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Ende der Laufzeit der betreffenden
virtuellen Aktien.
Die weiteren Einzelheiten zur Ausgestaltung der virtuellen Aktien sowie ergänzende Regelungen ergeben sich aus dem Anstellungsvertrag
und etwaigen weiteren Vereinbarungen mit dem Vorstandsmitglied.
Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
Die Anzahl der virtuellen Aktien ist abhängig vom Erreichen finanzieller und nichtfinanzieller Ziele. Dabei sind die für die
finanziellen Ziele gewählten Leistungskriterien wesentliche Steuerungsgrößen für das Unternehmen. Sie stellen wichtige Indikatoren
für eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsstrategie dar. Die nichtfinanziellen Ziele entsprechen wichtigen Schritten zur
Umsetzung der Geschäftsstrategie und tragen so ganz unmittelbar zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei.
Die Zuteilung von virtuellen Aktien lässt die Vorstandsmitglieder an einer erfolgreichen Umsetzung der auf langfristiges und
profitables Wachstum abzielenden Geschäftsstrategie teilhaben. Auf diese Weise sollen sie zur Förderung der Geschäftsstrategie
und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.
(d) Struktureller Rahmen
Der Anteil des Jahresgrundgehalts, des Jahresbonus, des Transaktionsbonus und des virtuellen Aktienplans an der Gesamtvergütung
(ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen) hat sich in den folgenden Bandbreiten zu bewegen, wobei der Jahresbonus und der
Transaktionsbonus mit 100 % des Zielbonus und der virtuelle Aktienplan mit 100 % des Ziel-Zuteilungsbetrags angesetzt werden:
Jahresgrundgehalt: |
33 % bis 34 % |
Jahresbonus: |
9 % bis 11 % |
Transaktionsbonus: |
43 % bis 45 % |
virtueller Aktienplan: |
11 % bis 12 % |
Der maximale Umfang der Nebenleistungen ist als Prozentsatz des Jahresgrundgehalts angegeben und insoweit abhängig von der
vorstehend für das Jahresgrundgehalt genannten Bandbreite.
(e) Ziel- und Maximalvergütung
Ziel-Gesamtvergütung ist der Wert, der einem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr insgesamt zufließt, wenn die Zielerreichung
bei sämtlichen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten 100 % beträgt. Der Jahresbonus wird dabei mit 100 % des Zielbonus,
der Transaktionsbonus wird dabei mit 100 % der Summe des Jahresgrundgehalts und des Jahresbonus und der virtuelle Aktienplan
mit 100 % des Ziel-Zuteilungsbetrags angesetzt. Das Vergütungssystem lässt eine Ziel-Gesamtvergütung von bis zu 1.025.000,00
EUR für die einzelnen Vorstandsmitglieder zu.
Die Maximalvergütung ist der Wert, der einem Vorstandsmitglied insgesamt für ein Geschäftsjahr maximal zufließen darf. Die
Maximalvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder beträgt höchstens 2.500.000,00 EUR für den Vorstandssprecher bzw. -vorsitzenden
und 2.450.000,00 EUR für ein ordentliches Vorstandsmitglied.
(f) Festlegung der konkreten Vergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder
Der durch das Vergütungssystem eröffnete Handlungsspielraum wird nur in dem Umfang ausgeschöpft, wie dies unter Berücksichtigung
der jeweils relevanten Umstände sachgerecht ist.
Es wird zunächst die konkrete Ziel-Gesamtvergütung und sodann die Vergütungsstruktur eines einzelnen Vorstandsmitglieds festgelegt.
Ausgangspunkt sind dabei die konkreten Zielvergütungen bzw. deren Bandbreiten und Vergütungsstrukturen, wie sie zum Zeitpunkt
der jeweiligen Festlegung für die zu diesem Zeitpunkt amtierenden Vorstandsmitglieder der KAP AG bestehen. Bei Festsetzung
dieses Vergütungssystems sind diese wie folgt (Beträge jeweils in EUR):
Ziel-Gesamtvergütung (ohne Nebenleistungen)
|
900.000,00 – 1.025.000,00 |
davon: |
|
1. Jahresgrundgehalt |
300.000,00 – 350.000,00 |
2. Jahresbonus (100 % Zielbonus) |
100.000,00 |
3. Transaktionsbonus (100 % Zielbonus) |
400.000,00 – 450.000,00 |
4. Virtueller Aktienplan (100 % Ziel-Zuteilungsbetrag) |
100.000,00 – 125.000,00 |
Bei künftigen Festlegungen neuer konkreter Ziel-Gesamtvergütungen kann im Rahmen des Vergütungssystems von den Werten bzw.
Bandbreiten in vorstehender Tabelle abgewichen werden, soweit dies sachgerecht erscheint, um den dem Vorstandsmitglied überantworteten
Aufgaben, seiner Erfahrung, seinen Leistungen in der Vergangenheit und den Marktgegebenheiten angemessen Rechnung zu tragen.
Voraussetzung ist, dass die Vergütung auch mit Blick auf die Lage der Gesellschaft angemessen ist und die übliche Vergütung
nicht ohne besondere Gründe übersteigt. Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit innerhalb der KAP-Gruppe (vertikaler Vergleich)
werden das Verhältnis der Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Vergütung der Führungskräfte sowie zur Vergütung der Führungskräfte
und Mitarbeiter insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Sofern ein externer Vergütungsexperte
hinzugezogen wird, wird auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Unternehmen geachtet.
Der Vorsitzende oder Sprecher des Vorstands erhält eine höhere Vergütung als die übrigen Vorstandsmitglieder. Bei der Festlegung
der Vergütungsstruktur sollen folgende Leitlinien berücksichtigt werden: Der Ziel-Zuteilungsbetrag des virtuellen Aktienplans
soll den Zielbonus des Jahresbonus übersteigen. Der Zielbonus des Jahresbonus soll ein Drittel des Jahresgrundgehalts nicht
übersteigen. Der Zielbonus des Transaktionsbonus soll die Summe des Zielbonus des Jahresbonus und des Jahresgrundgehalts nicht
übersteigen.
(g) Besondere vertragliche Regelungen
(i) Malus- und Clawback-Regelung
Auszahlungen aus dem Jahresbonus, einschließlich eines etwaigen Aktienanteils, sowie Auszahlungen des Transaktionsbonus können
zurückgefordert und Auszahlungen aus virtuellen Aktien, die im Rahmen des virtuellen Aktienplans zugeteilt wurden, können
verweigert werden, soweit sich später herausstellt, dass die Auszahlung bzw. Zuteilung ganz oder teilweise zu Unrecht erfolgt
ist, weil Ziele tatsächlich nicht oder nicht in dem Umfang erreicht wurden, wie dies bei Ermittlung des Auszahlungsbetrags
bzw. der Anzahl der zuzuteilenden virtuellen Aktien auf Grundlage falscher Informationen angenommen wurde. Das Vorstandsmitglied
ist in diesem Falle insbesondere verpflichtet, denjenigen Nettobetrag zurückzuzahlen, um den eine geleistete Auszahlung aus
dem Jahresbonus den Auszahlungsbetrag übersteigt, der sich bei Zugrundelegung der tatsächlichen Zielwerte ergeben hätte. Der
Umfang dieses Rückforderungsanspruchs bestimmt sich nach § 818 BGB. Der Rückforderungsanspruch verjährt mit Ablauf des dritten
Jahres nach der Auszahlung aus dem Jahresbonus. Entsprechendes gilt für den Transaktionsbonus.
Mit den Vorstandsmitgliedern können Regelungen vereinbart werden, wonach im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes des Vorstandsmitglieds
gegen seine gesetzlichen Pflichten oder gegen unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien die für das Geschäftsjahr, in dem
der Verstoß erfolgt ist, ausgezahlte variable Vergütung von dem Vorstandsmitglied ganz oder teilweise zurückgefordert werden
kann und noch nicht erfolgte Auszahlungen aus für diesen Zeitraum zugeteilten virtuellen Aktien verweigert werden können.
Ferner können mit den Vorstandsmitgliedern Regelungen, wonach Auszahlungen aus dem Jahresbonus bzw. Transaktionsbonus ganz
oder teilweise zurückgefordert werden können und Auszahlungen von virtuellen Aktien, die unter dem virtuellen Aktienplan zugeteilt
wurden, verweigert werden können, für Fälle vereinbart werden, in denen sich die für die Auszahlung bzw. Zuteilung vom Aufsichtsrat
festgestellte Zielerreichung in den Folgejahren als nicht nachhaltig erweist.
Zudem gelten für den virtuellen Aktienplan Verfallsregelungen unter anderem für den Fall, dass der Anstellungsvertrag aus
einem wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB gekündigt wird, den das Vorstandsmitglied zu vertreten hat, und für den
Fall, dass die Bestellung zum Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund im Sinne von § 84 Abs. 4 AktG widerrufen wird.
1.2 Angemessenheit der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat hat die jährliche Überprüfung der Vorstandsvergütung auf ihre Angemessenheit und Marktüblichkeit in seiner
Bilanzsitzung vorgenommen.
Die Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 hat ergeben, dass die sich aus der
Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2022 ergebende Vorstandsvergütung angemessen ist.
1.3 Konkrete Vergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022
Im Nachfolgenden wird die konkrete Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der KAP AG beschrieben. Dieser Teil enthält
Informationen zur Gesamtvergütung des Vorstands, zur Zielsetzung und Zielerreichung der variablen Vergütung sowie individualisierte
Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022.
(a) Erfolgsunabhängige Komponenten
(i) Jahresgrundgehalt
In EUR
|
2022
|
Eckehard Forberich |
350.000,00 |
Marten Julius |
300.000,00 |
(ii) Nebenleistungen
Für das Geschäftsjahr 2022 sind Nebenleistungen in Form von der Zurverfügungstellung von Dienstwagen und Zuschüssen zu Sozialleistungen
erbracht worden (s. Tabelle Gewährte und geschuldete Vergütung).
(b) Erfolgsabhängige Vergütung — kurzfristige variable Vergütung (Jahresbonus)
Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat als Leistungskriterien für die finanziellen Ziele das um Sondereffekte bereinigte
normalisierte Konzern-EBITDA und den um Sondereffekte bereinigten Konzern-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit festgelegt.
Für die beiden Kennzahlen wurde ein konkreter Zielwert aus der Jahresplanung abgeleitet, die sich ihrerseits aus der längerfristigen
Planung ableitet, die wiederum auf der Geschäftsstrategie basiert, und ein entsprechender Performance-Korridor mit Ober- und
Untergrenze festgelegt. Für die nichtfinanziellen Ziele wurde als Leistungskriterium eine an qualitativen Zielen gemessene
Performance herangezogen. Für das Geschäftsjahr 2022 wurden als nichtfinanzielle Ziele unter anderem die jeweils zwischen
10 % und 25 % gewichteten Kriterien Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie, Strategieumsetzung, Professionalisierung
der Steuerungssysteme, Kapitalmarktkommunikation und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt.
Zusätzlich wurde die Gewichtung je Kennzahl auf 40 % für das normalisierte EBITDA, auf 35 % für den um Sondereffekte bereinigten
Konzern-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und auf 25 % für die nichtfinanziellen Ziele festgelegt.
(i) Feststellung der Zielerreichung 2022
Die für das Geschäftsjahr 2022 geltende Zielsetzung und ermittelte Zielerreichung für den Jahresbonus wird durch die nachfolgende
Tabelle dargestellt und gilt für alle Vorstandsmitglieder in gleicher Weise:
Zielsetzung und Zielerreichung in der kurzfristigen variablen Vergütung (Jahresbonus)
Kennzahl
|
Gewichtung
|
Zielbewertung
|
Normalisiertes Konzern-EBITDA |
40 % |
0 % |
Konzern-Cashflow |
35 % |
83 % |
Nichtfinanzielle Ziele |
25 % |
150 % |
Gewichtete durchschnittliche Zielerreichung (Gesamtzielerreichung) |
|
67,0 % |
(ii) Zielwerte und Höhe des Jahresbonus 2022
Ziel-, Minimum- und Maximumbeträge für den Jahresbonus
|
2022
|
in EUR
|
Min.
|
Ziel (100 %)
|
Max. (200 %)
|
Eckehard Forberich |
0 |
100.000,00 |
200.000,00 |
Marten Julius |
0 |
100.000,00 |
200.000,00 |
Auf Grundlage der Gesamtzielerreichung in Höhe von 67,0 % ergeben sich die folgenden Auszahlungswerte:
Höhe des Jahresbonus
|
2022
|
in EUR
|
|
Eckehard Forberich |
67.000,00 |
Marten Julius |
67.000,00 |
(c) Erfolgsabhängige Vergütung — langfristige variable Vergütung (Virtueller Aktienplan)
Für die langfristige variable Vergütung entsprechen sowohl die finanziellen Ziele als auch die nichtfinanziellen Ziele denen
der kurzfristigen variablen Vergütung. Somit werden für die finanziellen Ziele als Leistungskriterium das um Sondereffekte
bereinigte normalisierte Konzern-EBITDA sowie der um Sondereffekte bereinigte Konzern-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
und für die nichtfinanziellen Ziele eine an qualitativen Zielen gemessene Performance herangezogen.
Für den virtuellen Aktienplan 2022 gilt Folgendes:
Die vertraglichen Zielbeträge sowie die zugeteilten fiktiven Aktien stellen sich für die einzelnen Mitglieder des Vorstands
wie folgt dar:
Die Zielerreichungen der für die langfristige variable Vergütung zugrunde gelegten Leistungskriterien werden jahresbezogen
ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat dieselben Zielerreichungen wie für den Jahresbonus festgestellt.
in EUR
|
Zielbetrag
(bezogen auf 100 %
Zielerreichung)
|
Maximalbetrag
(200 %)
|
Durchschnittlicher Zielerreichungsgrad
in %
|
Anzahl zugeteilter
fiktiver Aktien
|
Eckehard Forberich |
125.000,00 |
250.000,00 |
67,0 |
4.434 |
Marten Julius |
100.000,00 |
200.000,00 |
67,0 |
3.547 |
Der relevante Aktienkurs der KAP-Aktie zur Umrechnung in virtuelle Aktien betrug 18,89 EUR.
Für die im Geschäftsjahr 2022 aufgelegte Tranche wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt 7.981 virtuelle Aktien vorläufig
zugeteilt.
(d) Malus- und Clawback-Regelungen
Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat keinen Anlass festgestellt, von der Möglichkeit – soweit diese gegeben war – Gebrauch
zu machen, variable Vergütungsbestandteile zu reduzieren, vollständig entfallen zu lassen oder zurückzufordern.
1.4 Gewährte und geschuldete Vergütung
In der nachfolgenden Tabelle wird die gewährte und geschuldete Vergütung jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands im Geschäftsjahr
2022 individuell dargestellt. Nach den Regelungen des § 162 AktG sind als gewährte und geschuldete Vergütung die Beträge anzugeben,
die mit Ablauf des Berichtszeitraums vollständig erdient sind. Insoweit wird grundsätzlich der erdienungsorientierten Sichtweise
gefolgt. Abweichend davon wird ausschließlich die langfristige Vergütung nach dem Zuflussprinzip, also mit dem Zahlbetrag
innerhalb des Berichtsjahres, angegeben.
Die Angaben zur Vergütung werden jeweils unterteilt in feste und variable Vergütungsbestandteile. Die festen Vergütungsbestandteile
umfassen die erfolgsunabhängigen festen Jahresgrundgehälter und Nebenleistungen. Die variablen Vergütungsbestandteile unterteilen
sich in die einjährige und die mehrjährige variable Vergütung. Diese für das Berichtsjahr angegebene Vergütung umfasst die
tatsächlich im Berichtsjahr erdienten und ausgezahlten festen Vergütungsbestandteile zuzüglich der im Geschäftsjahr fälligen
und ausgezahlten mehrjährigen variablen Vergütungen sowie die im Geschäftsjahr vollständig erdiente einjährige variable Vergütung,
die im Frühjahr des Folgejahres (2023) ausgezahlt wird.
Gewährte und geschuldete Vergütung
|
Eckehard Forberich
Sprecher des Vorstands
|
Marten Julius
Finanzvorstand
|
|
in TEUR
|
in %
|
in TEUR
|
in %
|
Jahresgrundgehalt |
350,0 |
80,4 |
300,0 |
78,9 |
Nebenleistungen |
18,1 |
4,2 |
13,3 |
3,5 |
Summe
|
368,1
|
84,6
|
313,3
|
82,4
|
Einjährige variable Vergütung (Jahresbonus) |
67,0 |
15,4 |
67,0 |
17,6 |
Mehrjährige variable Vergütung (Virtueller Aktienplan) |
|
|
|
|
Virtueller Aktienplan 2020 |
– |
– |
– |
– |
Virtueller Aktienplan 2021 |
– |
– |
– |
– |
Virtueller Aktienplan 2022 |
– |
– |
– |
– |
Summe variable Vergütung
|
67,0
|
15,4
|
67,0
|
17,6
|
Gesamtvergütung
(i. S. v. § 162 AktG)
|
435,1
|
100,0
|
380,3
|
100,0
|
Maximalvergütung |
2.500,0 |
– |
2.450,0 |
– |
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Jahr 2022 überstieg nicht die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung in
Höhe von 2.500.000,00 bzw. 2.450.000,00 EUR.
Die Maximalvergütung kann stets erst rückwirkend überprüft werden, wenn die Auszahlung aus der für das jeweilige Geschäftsjahr
aufgelegten langfristigen variablen Vergütung getätigt ist. Somit wird über die abschließende Prüfung der Einhaltung der Maximalvergütung
für das Geschäftsjahr 2022 im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2026 berichtet.
1.5 Leistungen bei Beendigung des Vorstandsamts
(a) Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand
Im Berichtszeitraum ist keine Tätigkeit im Vorstand beendet worden.
(b) Gewährte und geschuldete Vergütung der früheren Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Im Geschäftsjahr 2022 wurde früheren Mitgliedern des Vorstands keine Vergütung gewährt oder geschuldet.
2. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
2.1 Das Vergütungssystem im Überblick
Die für das Geschäftsjahr 2022 geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat hat die ordentliche Hauptversammlung der KAP
AG am 31. August 2022 bestätigt. Die Vergütungsregeln sind in § 13 der Satzung der KAP AG niedergelegt.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung durch den Vorstand zu überwachen. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll
deshalb so ausgestaltet sein, dass sie insbesondere der für die Überwachungsaufgabe erforderlichen Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
gerecht wird. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütungshöhe
der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder hängt dabei von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen ab.
Die Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung der KAP AG stellt so ein Gegengewicht zu der zu einem erheblichen Teil erfolgsabhängigen
Vergütung der Vorstandsmitglieder der KAP AG dar. So wird die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gestärkt und damit die langfristige
Entwicklung der KAP AG gefördert. Auch wenn die Aufsichtsratsvergütung nicht unmittelbar mit dem Erfolg des Unternehmens verknüpft
ist, leistet sie auf diese Weise zugleich ihren Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Der Aufsichtsrat überprüft anlassbezogen die Angemessenheit der Bestandteile, Höhe und Struktur seiner Vergütung. Er wertet
die Aufsichtsratsvergütung bei anderen vergleichbaren Gesellschaften aus und vergleicht diese mit der Vergütung des Aufsichtsrats
hinsichtlich der KAP AG sowohl hinsichtlich der Bestandteile als auch hinsichtlich der Höhe und Struktur der Vergütung. Auf
der Grundlage dieser Analyse und unter Berücksichtigung der Bedeutung und des Aufwands der Arbeit im Aufsichtsrat und in dessen
Ausschüssen entscheidet der Aufsichtsrat dann über die Notwendigkeit einer Änderung seiner Vergütung. Aufgrund der besonderen
Natur der Aufsichtsratsvergütung, die für eine Tätigkeit gewährt wird, die sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer
der KAP AG und des KAP-Konzerns unterscheidet, kommt bei der Überprüfung und Festsetzung der Vergütung ein sogenannter vertikaler
Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht in Betracht.
Nach den in der Satzung festgelegten Regelungen erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung in
Höhe von 50.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter sowie der Vorsitzende eines Ausschusses erhalten
für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen höheren Organisations- und Verwaltungsaufwand sowie ihre besondere Verantwortung für
die erfolgreiche und effiziente Zusammenarbeit des Gesamtgremiums eine erhöhte Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält das 1,5fache der Grundvergütung, sein Stellvertreter das 1,1fache der Grundvergütung. Der Vorsitzende eines Ausschusses
erhält jeweils 8.000,00 EUR und ein Mitglied eines Ausschusses erhält 4.000,00 EUR zusätzlich zur Grundvergütung als feste
jährliche Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben,
erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Die Vergütung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt.
Nach § 113 Abs. 3 AktG in der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geänderten Fassung
ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen. Dementsprechend hat die Hauptversammlung am 31. August 2022 gemäß § 113 Abs. 3 AktG
einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gefasst.
2.2 Individualisierte Offenlegung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
In der nachfolgenden Tabelle wird die gewährte und geschuldete Vergütung jedes einzelnen Mitglieds des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2022 individuell dargestellt. Dabei handelt es sich um Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2022, deren Auszahlung
im Folgejahr (2023) erfolgt. Insoweit wird der erdienungsorientierten Sichtweise gefolgt.
Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
|
Grundvergütung
|
|
in TEUR
|
in %
|
Christian Schmitz1 (seit 7. Juli 2017, Vorsitzender)
|
0 |
– |
Christoph Schoeller (seit 23. Dezember 2020, stellv. Vorsitzender seit 31. August 2022)
|
53 |
100 |
Dr. Markus Adams (seit 31. August 2022)
|
16,6 |
33 |
Roy Bachmann (seit 7. Juli 2017)
|
50 |
100 |
Joachim Coers (vom 3. Juli 2019 bis 31. August 2022)
|
38,5 |
67 |
Viktor Rehart1 (seit 13. Oktober 2021)
|
0 |
– |
Uwe Stahmer (seit 7. Juli 2017, stellv. Vorsitzender bis 31. August 2022)
|
69,3 |
100 |
1 Die Aufsichtsratsmitglieder haben auf ihre Aufsichtsratsvergütung verzichtet.
3. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung der Vergütung
Die folgende Übersicht stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG die Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und
geschuldeten Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder dar. Dem werden im Vergleichszeitraum (ab 2020,
in den Folgejahren sukzessive aufbauend, bis ein Fünfjahreszeitraum erreicht ist) die Entwicklungen ausgewählter Ertragskennziffern
der Gesellschaft und des Konzerns gegenübergestellt. Ferner wird die Veränderung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
auf Vollzeitäquivalenzbasis im Vergleich dargestellt. Die Durchschnittswerte der Arbeitnehmer werden aus den ausgezahlten
Vergütungsbestandteilen des Geschäftsjahres ermittelt. Da die KAP AG selbst keine Mitarbeiter beschäftigt, wird die Belegschaft
der Mehler AG, einer 100%igen Tochter der KAP AG, für den Vergleich herangezogen. Die Mitarbeiter der Mehler AG sind alle
für die KAP AG tätig. Der Vorstand selbst sowie die Auszubildenden sind in der Belegschaftszahl nicht enthalten.
Gewährte/Geschuldete Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats in Relation zur Entwicklung der übrigen Belegschaft und
zur Ertragsentwicklung des Unternehmens
in TEUR
|
2020
|
Veränderung
in %
|
2021
|
Veränderung
in %
|
2022
|
Vergütungen der Organmitglieder
|
|
|
|
|
|
Gegenwärtige Vorstandsmitglieder
|
|
|
|
|
|
Eckehard Forberich |
376,31 |
37,6 |
517,8 |
–18,0 |
435,1 |
Marten Julius |
99,52 |
> 100 |
462,6 |
–17,8 |
380,3 |
Gegenwärtige Aufsichtsratsmitglieder
|
|
|
|
|
|
Christian Schmitz (Vorsitzender) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Christoph Schoeller |
2,04 |
> 100 |
25 |
112,0 |
53,0 |
Dr. Markus Adams (seit 31. August 2022) |
0 |
0 |
0 |
0 |
16,6 |
Roy Bachmann |
25,0 |
0 |
25,0 |
100,0 |
50,0 |
Joachim Coers (bis 31. August 2022) |
37,5 |
0 |
37,5 |
2,7 |
38,5 |
Viktor Rehart |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Uwe Stahmer |
20,9 3 |
79,4 |
37,5 |
84,8 |
69,3 |
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmera
|
|
|
|
|
|
Belegschaft der Mehler AG |
48,3 |
8,7 |
52,5 |
10,1 |
57,8 |
Ertragsentwicklung der Gesellschaftb
|
|
|
|
|
|
Umsatz des Konzerns |
338,7 |
2,0 |
345,6 |
25,4 |
433,5 |
Normalisiertes Konzern-EBITDA |
32,5 |
7,7 |
35,0 |
2,6 |
35,9 |
Jahresüberschuss der KAP AG |
–0,9 |
> 100 |
59,5 |
> –100 |
–2,7 |
1 Anteilige Vergütung, da Eintritt zum 1. März 2020 erfolgte.
2 Anteilige Vergütung, da Eintritt zum 1. Oktober 2020 erfolgte.
3 Anteilige Vergütung, da ab 1. März 2020 Aufsichtsratsmitglied.
4 Anteilige Vergütung, da ab 23. Dezember 2020 Aufsichtsratsmitglied.
a. Die relativen Veränderungen der durchschnittlichen Barvergütungen können durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst sein
und über Vorstand und Belegschaft sowie die Zeit hinweg variieren. Hierzu zählen zum Beispiel Veränderungen in der Zusammensetzung
der Belegschaft, unterschiedliche Gehaltsanpassungen im tariflichen und im außertariflichen Bereich, Ein- und Ausgliederungen
von Geschäftseinheiten oder personalpolitische Maßnahmen.
b. Es werden die erstmals für das jeweilige Geschäftsjahr veröffentlichten Ertragskennziffern und nicht die gegebenenfalls im
Folgejahr angepassten Werte herangezogen.
4. Sonstiges
Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder. Die Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen
wird.
Im Besonderen sind auch die Aufsichtsratsmitglieder im Interesse der Gesellschaft in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Organmitglieder und weitere Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (D&O-Versicherung) einbezogen.
Die Prämien werden von der Gesellschaft bezahlt. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen sowie
die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung
zu stellen, und dieses Recht ausüben.
Zum 31. Dezember 2022 bestanden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats. Darüber hinaus haben die Aufsichtsratsmitglieder,
mit Ausnahme von Roy Bachmann, im Jahr 2022 keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs-
und Vermittlungsleistungen, erhalten.
|
Für den Vorstand
|
Für den Aufsichtsrat
|
|
|
Eckehard Forberich
Sprecher des Vorstands
der KAP AG
|
Christian Schmitz
Vorsitzender des
Aufsichtsrats der KAP AG
|
|
|
Marten Julius-Meyer zu Starten
Finanzvorstand der KAP AG
|
|
|
5. Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die KAP AG, Fulda
Prüfurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der KAP AG, Fulda für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin
formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs.
3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW EPS 870 (02.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend
beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Frankfurt am Main, 12. April 2023
Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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