Beschlussfassung über die Zustimmung zu der Vereinbarung über die Nutzung der Grundstücks- und Hafenflächen der WEG zum Strand
2 in 17373 Ueckermünde
Zwischen der WEG Zum Strand, der Marina Lagunenstadt GmbH & Co. KG und der Lagunenstadt Ueckermünde AG werden Verhandlungen
über eine Nutzungsvereinbarung für die gemeinsame Nutzung der Außenflächen der Lagunenstadt geführt. Bisher liegt noch keine
unterschriftsreife Vereinbarung vor. Dieser TOP wird vorsorglich aufgenommen, um eine Zustimmung der Hauptversammlung zu ermöglichen,
falls die Vereinbarung bis zur Hauptversammlung vorliegen sollte. Über diese Vereinbarung wird die WEG gegebenenfalls beschließen
lassen.
Die Nutzungsvereinbarung soll eine faire Verteilung der Betriebskosten für die Vorhaltung von Gemeinschaftseigentum, welches
allen Feriengästen zur Nutzung offensteht, z.B. Straßen und Wege mit Beleuchtung, Kfz-Abstellplätze, den Kinderspielplatz,
Schachspiel und den Bolzplatz und eine gemeinsame Nutzung dieser Flächen regeln. Die Vereinbarung ist sinnvoll, um Rechtssicherheit
zu erhalten, weil durch einige Eigentümer die Wirksamkeit der durch die Teilungserklärung und die Eintragung im Grundbuch
begründeten Sondernutzungsrechte der Wohnungen 37 und 53 aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts Pasewalk in dem Anfechtungsverfahren
des Eigentümers Thalau in Zweifel gezogen wird.
Die LUAG hält in der Vereinbarung ausdrücklich an ihrer Rechtsauffassung, dass die Sondernutzungsrechte wirksam bestellt wurden,
fest. Die Vereinbarung ist nach der Satzung der LUAG nicht zustimmungspflichtig. Vorstand und Aufsichtsrat möchten jedoch
eine solche langfristige Vereinbarung nur in Übereinstimmung mit den Aktionären abschließen.
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