Lagunenstadt Ueckermünde AG
Ueckermünde
Das Gesetz über Maßnahmen in Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung
der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (C-19 AuswBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen ab dem Jahr
2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (sogenannte virtuelle Hauptversammlung).
Angesichts der auf unabsehbare Zeit andauernden Covid-19-Pandemie, der vom Land Mecklenburg-Vorpommern insoweit beschlossenen
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, Mitarbeiter und die Organmitglieder
der Gesellschaft hat der Vorstand der Lagunenstadt Ueckermünde AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit
der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Einladung zur 19. ordentlichen Hauptversammlung 2022 (Virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden hiermit unserer Aktionäre ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung 2022 am
Samstag, den 02.04.2022, 10:00 Uhr,
ein.
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
in dem Gebäude der Rezeption, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde, statt. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten besteht
kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG unter der Internetadresse
http://LUAG.votebox.live
im passwortgeschützten Internetservice (Internetservice) in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme
an der Hauptversammlung i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Tagesordnung
1. |
Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Tagesordnung
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 sowie Bericht des Aufsichtsrates
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahrs 2021
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 wird auf das Jahr 2022 übertragen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Frau Antje Kesten vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand Frau Antje Kesten wird für das Geschäftsjahr 2021 entlastet.
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Aufsichtsrates Frau Elke Reifarth, Frau Gabriele Bender und Frau Conny
Bültmann für den Zeitraum 01.01.2021 – 22.05.2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der ehemalige Aufsichtsrat, bestehend aus Frau Elke Reifarth, Frau Gabriele Bender und Frau Conny Bültmann, wird für den Zeitraum
01.01.2021 bis zum 22.05.2021 entlastet.
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Herr Wolfgang Börner, Frau Conny Bültmann und Herr Gunter Boortz für
den Zeitraum 22.05.2021 bis zum 31.12.2021
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat, bestehend aus Herrn Wolfgang Börner, Frau Conny Bültmann und Herrn Gunter Boortz, wird für den Zeitraum
22.05.2021 bis zum 31.12.2021 entlastet.
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7. |
Beschluss über den Abschluss eines Vergleiches mit den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern André Klink, Rudi Grimm, Dietmar
Schmidt und der Chubb European Group SE gem. Entwurf vom 29.12.2021 auf Zahlung von 95.000,00 € unter Verzicht auf alle weitergehenden
Ansprüche gegenüber Personen, die von dem Versicherungsvertrag mit der Chubb European Group SE erfasst sind, wegen des dem
Vergleich zugrundeliegenden Sachverhaltes
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das anliegende Schreiben von Rechtsanwalt Kröger und den Entwurf des Vergleiches verwiesen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgend Beschluss zu fassen:
Es wird dem Abschluss des Vergleiches mit den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern André Klink, Rudi Grimm, Dietmar Schmidt
und der Chubb European Group SE gem. Entwurf vom 29.12.2021 auf Zahlung von 95.000,00 € unter Verzicht auf alle weitergehenden
Ansprüche gegenüber Personen, die von dem Versicherungsvertrag mit der Chubb European Group SE erfasst sind, wegen des dem
Vergleich zugrundeliegenden Sachverhaltes zugestimmt.
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8. |
Verschiedenes
Beschlüsse finden zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt.
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Mitteilungen an die Aktionäre
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen (Lageberichte und Bilanzen) können unter folgender Internetseite
heruntergeladen werden:
https://www.magentacloud.de/share/3z3o1ffg2p
Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde, während der üblichen Geschäftszeiten
zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen, nach Möglichkeit per
E-Mail, kostenfrei übersandt.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
Übertragung der Hauptversammlung
Die Durchführung der Hauptversammlung erfolgt als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten mit der Möglichkeit der elektronischen Zuschaltung. Die Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten können daher
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über
die Internetseite
http://LUAG.votebox.live
und den zugänglich gemachten passwortgeschützten Internetzugang verfolgen. Um möglichst allen Aktionären die Möglichkeit der
Teilnahme zu geben, bietet die Gesellschaft am Freitag, den 01.04.2022, einen Testdurchlauf zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
ab 16:00 Uhr für die interessierten Aktionäre an.
Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie zur Zuschaltung zur Hauptversammlung über den Internetservice
sind gemäß der Satzung der Lagunenstadt Ueckermünde AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft
eingetragen sind.
Für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte über den Internetservice ist der im Aktienbuch am
Freitag, den 01.04.2022, 0:00 Uhr, eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Passwort geschützter Internetservice
Den Aktionären werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des unter der
Internetadresse
http://LUAG.votebox.live
zugänglichen passwortgeschützten Internetservices der Gesellschaft übersandt. Über diesen Internetservice können die Aktionäre
(und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) u. a. die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren u. a. ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) ausüben, Fragen einreichen oder Widerspruch i.S.v.
§ 245 AktG zu Protokoll erklären.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Der Internetservice wird einen
geschützten Bereich zur Stimmabgabe vorsehen. Ein Formular zur Stimmabgabe durch Briefwahl wird den Aktionären zusammen mit
dem Einladungsschreiben übersandt. Briefwahlstimmen können bis Freitag, den 01.04.2022, 0:00 Uhr, unter folgender Postanschrift,
Telefaxnummer und E-Mail-Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei
der Gesellschaft.
Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
Telefax 039 771 53021
E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung über den Internetservice abgegeben,
geändert oder widerrufen werden. Bei mehreren eingehenden Stimmabgaben wird nur die der Gesellschaft zuletzt eingegangene
berücksichtigt, dies gilt auch, wenn der Gesellschaft für dieselbe Aktie eine Stimmabgabe per Briefwahl und eine Stimmabgabe
beruhend auf einer unwiderrufenen Vollmacht zugehen.
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstige Rechte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte
können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Bevollmächtigte hat gemäß der Satzung der Lagunenstadt Ueckermünde AG eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, d. h. in
Schriftform gemäß § 126 BGB oder in elektronischer Form, also unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur
gemäß § 126a BGB. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung kann aufgrund dieses Formerfordernisses
der Satzung nicht über den Internetservice erfolgen. Die Aktionäre werden daher gebeten, für die Bevollmächtigung von Personen,
das beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Der Nachweis der Bevollmächtigung auf dem Postweg oder in elektronischer Form
muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 01.04.2021, 0:00 Uhr, unter folgender Postanschrift
bzw. E-Mail-Adresse zu gehen:
Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
Die Nutzung des Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die
diesen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Zugangsdaten zum Internetservice erhält.
Fragemöglichkeit
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Etwaige
Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Mittwoch, den 30.03.2022, 24:00 Uhr, über die
E-Mail-Adresse
luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
einzureichen. Die Einreichung von Fragen auf anderen Übermittlungswegen ist nicht möglich. Nach Ablauf der vorstehenden Frist
eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Es ist vorgesehen, dass die Fragesteller im Rahmen der Fragebeantwortung namentlich
genannt werden.
Erklärung von Widerspruch zu Protokoll
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Schluss der Hauptversammlung über den
Internetservice Widerspruch gem. § 245 AktG gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Gegenanträge, Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre können Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen. Die Gesellschaft macht Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs einer etwaigen Begründung und etwaig
gesetzlich geforderten Angaben sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung bekannt, wenn
ihr die Gegenanträge spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung also bis Freitag, den 18.03.2022, 24:00 Uhr, unter folgender
Adresse zugehen:
Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
Telefax 039771 53021
E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrages oder der etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs.
2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde.
Auf der virtuellen Versammlung können keine Gegenanträge gestellt werden.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstandes ist im Fall
einer virtuellen Hauptversammlung erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im
Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen. Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor
der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht. Über
die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG nach freiem pflichtgemäßen Ermessen.
Danach hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen
Aktionären sinnvolle Fragen auswählen.
Hinweise zum Datenschutz
Bei der Erstellung von Zugangsdaten für den Internetzugang, Einreichung von Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung,
Erteilung der Stimmrechtsvollmacht sowie im Rahmen der Nutzung des Internetservices und der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
verarbeiten wir personenbezogene Daten der jeweiligen Aktionäre (z. B. Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des Internetservices) sowie gegebenenfalls personenbezogene
Daten ihrer Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an und die Ausübung
ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Verantwortliche für die Bearbeitung ihrer
personenbezogenen Daten ist die Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde.
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleistern bedienen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen
Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunft-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Löschungs- und gegebenenfalls Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht
auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Weitere Information zur Verarbeitung
personenbezogener Daten und Ihre Rechte gemäß der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter folgender Post- bzw. Ihnen Abschrift
anfordern:
Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
oder luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
Mit freundlichen Grüßen
Antje Kesten Vorstand der Lagunenstadt Ueckermünde AG
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