Landesbank Berlin Holding AG
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer 802 322, ISIN DE0008023227
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
2010
Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 15. Juni 2010, um 10:00 Uhr (Einlass ist ab 9:00
Uhr),
im Internationalen Congress Centrum (ICC
Berlin), Neue Kantstraße/Ecke Messedamm, 14057 Berlin (Charlottenburg),
laden wir Sie als Aktionäre unserer Gesellschaft
herzlich ein.
Inhalt
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts sowie
des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2009
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2009
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
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6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie über
die Bestellung des Abschlussprüfers für prüferische Durchsichten bis
zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2011
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7. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7
Aktiengesetz (AktG)
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8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
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9. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf das
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Teilnahme an der Hauptversammlung
Stimmrechtsvertretung
Minderheitsverlangen nach § 122 Absatz 2 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz
1, 127 AktG
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen und Informationen
gemäß § 124a AktG
Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts sowie
des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2009
Die vorstehenden Unterlagen liegen
in den Geschäftsräumen am Sitz der Landesbank Berlin Holding AG, Alexanderplatz
2, 10178 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen
jedem Aktionär kostenlos in Abschrift überlassen. Ferner können sie
über die Internetseite www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen.
Es erfolgt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt
1 der Tagesordnung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 AktG gebilligt.
Damit ist der Jahresabschluss festgestellt, so dass eine Feststellung
durch die Hauptversammlung entfällt. Jahresabschluss und Lagebericht,
Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats
und erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich
zu machen, ohne dass es eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das
Geschäftsjahr 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in
Höhe von 141.712.875,71 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,14 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie:
|
139.905.901,80 Euro |
Gewinnvortrag: |
1.806.973,91 Euro |
Eigene Aktien der Gesellschaft sind gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt.
Bis zur Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung
des Bilanzgewinns kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns
unterbreitet.
Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
liegt in den Geschäftsräumen am Sitz der Landesbank Berlin Holding
AG, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus
und wird auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos in Abschrift überlassen.
Ferner kann er über die Internetseite www.lbb-holding.de unter dem
Link Hauptversammlung eingesehen werden. Er wird auch während der
Hauptversammlung ausliegen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Geschäftsjahr 2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz
1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (Mitbestimmungsgesetz) in Verbindung
mit § 8 Absatz 1 der Satzung der Landesbank Berlin Holding AG aus
je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Juni 2010 endet die Amtszeit
des durch die Hauptversammlung vom 9. Juni 2009 gewählten Mitglieds
Herrn Jürgen Hilse durch Niederlegung des Mandats. Daher ist ein neues
Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung zu wählen. Scheiden
Aufsichtsratsmitglieder während ihrer Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat
aus, so endet gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung der Landesbank Berlin
Holding AG das Amt der an ihrer Stelle gewählten neuen Aufsichtsratsmitglieder
im gleichen Zeitpunkt, in dem die Amtsdauer der ausgeschiedenen Mitglieder
abgelaufen wäre.
Dem Aufsichtsrat gehören nach seiner Einschätzung eine ausreichende
Anzahl unabhängiger Mitglieder an, von denen mindestens ein Mitglied
über Sachverstand in Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Dauer bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2013 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen:
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* |
Herrn Helmut Schleweis, Walldorf
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Vorsitzender des Vorstands Sparkasse Heidelberg
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* |
Mitglied des Aufsichtsrats der Handwerk Media AG, Ubstadt-Weiher
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Mitgliedschaft in in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen, die mit gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbar sind:
* |
Mitglied des Aufsichtsrats der
– |
Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart
|
– |
Finanz Informatik GmbH & Co. KG, Frankfurt a. M.
|
– |
MehrWert Servicegesellschaft mbH, Düsseldorf
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* |
Mitglied des Verwaltungsrats der DekaBank Deutsche Girozentrale,
Frankfurt a. M.
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6. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie über
die Bestellung des Abschlussprüfers für prüferische Durchsichten bis
zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2011
Der Aufsichtsrat
schlägt auf Empfehlung seines Bilanzprüfungs-, Personal- und Strategieausschusses,
der die Aufgaben eines Prüfungsausschusses wahrnimmt, vor zu beschließen:
a) |
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin, wird zum Abschlussprüfer
sowie zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt.
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b) |
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin, wird zudem zum Abschlussprüfer
für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts nach §§ 37 w Absatz 5, 37 y Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz
(WpHG) zum 30.06.2010 bestellt sowie für die prüferische Durchsicht
von Zwischenabschlüssen nach § 10 Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG)
i.V.m. § 340 a Absatz 3 HGB sowie § 10 a Absatz 10 KWG i.V.m. § 340
i Absatz 4 HGB, die vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr
2011 aufgestellt werden.
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7. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7
AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 14. Juni 2015 zum Zwecke
des Wertpapierhandels eigene Aktien zu Preisen, die den Durchschnitt
der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im
Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an
der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils zehn vorangegangenen
Börsentagen nicht um mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten, zu kaufen
und zu verkaufen. Der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen
Aktien darf 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft am Ende eines jeden
Tages nicht übersteigen.
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 9. Juni
2009 erteilte und bis zum 30. September 2010 befristete Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 7 AktG wird für
die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
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8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor zu beschließen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 14. Juni 2015 eigene
Aktien zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Der
Kaufpreis je Aktie darf den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie
der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse
an den jeweils zehn vorangegangenen Börsentagen nicht um mehr als
10 % über- bzw. unterschreiten. Insgesamt dürfen aufgrund dieser Ermächtigung
Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals erworben
werden; zusammen mit den für Handelszwecke und aus anderen Gründen
erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft
befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die
aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt
10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Vorstand
wird ermächtigt, Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung
erworben werden, ganz oder in Teilen, in letzterem Fall auch durch
mehrfache Ausübung der Ermächtigung, einzuziehen, ohne dass die Einziehung
oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Er kann dabei vorsehen, dass sich durch die Einziehung der
Anteil der übrigen Aktionäre am Grundkapital erhöht. Der Vorstand
wird ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 9. Juni
2009 erteilte und bis zum 30. September 2010 befristete Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG wird für
die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
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9. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf
das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG) in Kraft getreten. Durch das ARUG sind unter anderem Regelungen
für die Hauptversammlung neu gefasst worden. Die Satzung der Gesellschaft
soll daher in § 15 an die neue Rechtslage angepasst werden.
Die derzeitige Fassung des § 15 der Satzung der Landesbank Berlin
Holding AG lautet wie folgt:
(1) |
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder in den gesetzlich
vorgeschriebenen Fällen vom Aufsichtsrat durch einmalige Veröffentlichung
im Gesellschaftsblatt einberufen. Sie ist, soweit nicht gesetzlich
eine kürzere Frist zulässig ist, mindestens dreißig Tage vor dem Tag
einzuberufen, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung
nach § 15 (2) der Satzung anzumelden haben.
|
(2) |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer
in der Einladung bezeichneten Stelle anmelden.
|
(3) |
Für den Nachweis des Aktienbesitzes genügt eine Bestätigung
des depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis
muss sich auf den gesetzlichen Stichtag beziehen und ist in deutscher
oder englischer Sprache zu erbringen.
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(4) |
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
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(5) |
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
|
(6) |
Die Hauptversammlung kann nach Beschluss durch Vorstand und
Aufsichtsrat auszugsweise oder vollständig in Bild und Ton übertragen
werden. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die
Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. Die Form der Übertragung
ist mit der Einladung bekannt zu machen.
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt
zu ändern:
§ 15 Absätze 1, 2, 5 und 6 der Satzung der Landesbank Berlin Holding
AG werden, unter Beibehaltung der Absätze 3 und 4, wie folgt neu gefasst:
(1) |
Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag der
Versammlung einzuberufen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag
der Einberufung sind nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist verlängert
sich um die 6 Tage der Anmeldefrist (§ 15 Abs. 2 der Satzung).
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(2) |
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden
und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform
(§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs der Anmeldung sind nicht mitzurechnen.
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(5) |
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden.
Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, bedürfen die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis
der Bevollmächtigung kann auch auf einem in der Einberufung näher
zu bestimmenden elektronischen Weg übermittelt werden.
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(6) |
Der Vorstand kann die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
zulassen. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der
die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. Die Form der Übertragung
ist mit der Einladung bekannt zu machen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung eingeteilt in 999.327.870 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Davon sind 999.327.870 Stückaktien stimmberechtigt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Aktienbesitzes anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft in Textform
(§ 126b BGB) zugehen. Für den Nachweis des Aktienbesitzes genügt eine
Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB).
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
das ist der 25. Mai 2010 (sogenannter Nachweisstichtag oder Record
Date), 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit – MESZ, beziehen und
ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
Berechtigt zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist ein Aktionär nur, wenn er den Nachweis des Aktienbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem zum Nachweisstichtag nachgewiesenen Aktienbesitz. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich,
so dass sich die Veräußerung oder sonstige Übertragung von Aktien
nach dem Nachweisstichtag nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung am 15. Juni 2010 und den Umfang des Stimmrechts
auswirken. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind daher nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag
keine Bedeutung.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Aktienbesitzes müssen
der Gesellschaft, ohne dass der Tag des Zugangs mitzurechnen ist,
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis
zum 8. Juni 2010, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugegangen
sein:
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Landesbank Berlin Holding AG c/o dwpbank WASHO Einsteinring 9 85609 Aschheim-Dornach
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Fax: +49/89/588 005
011 E-Mail: hauptversammlungen@dwpbank.de
|
Nach ordnungsgemäßem Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes
bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt, die ihnen als
Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts dienen. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe
des vorstehenden Abschnitts (Teilnahme an der Hauptversammlung) erforderlich.
Die Vollmachten bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit sie
nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer
anderen, in § 135 Absatz 8 AktG genannten beziehungsweise gemäß §
135 Absatz 10 AktG in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG ihnen gleichgestellten
Person oder Institution erteilt werden. Der Widerruf einer Vollmacht
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
ebenfalls der Textform (§ 126b BGB).
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Absatz
8 AktG oder ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG in Verbindung mit § 125
Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für
die an sie erteilten Stimmrechtsvollmachten vom Textformerfordernis
abweichen und andere Anforderungen an die Art und Weise der Vollmachtserteilung
stellen, da sie die Vollmachtserklärung gem. § 135 AktG lediglich
nachprüfbar festhalten müssen. Die Vollmachtserklärung muss vollständig
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular
und weitere Informationen zur Bevollmächtigung.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft,
ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber
einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf
steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
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Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz
2 10178 Berlin
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Fax: +49 / 30 / 245 660 29 E-Mail: hauptversammlung@lbb.de
|
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, von der Gesellschaft
benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu
das Formular der Eintrittskarte zur Hauptversammlung verwenden.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, muss diesen eine Weisung für die Ausübung des Stimmrechts
für jeden Beschlussvorschlag erteilt werden. Ohne eindeutige Weisung
werden die Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung beigelegt.
Minderheitsverlangen nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am Grundkapital erreichen,
dies entspricht 195.583 Stückaktien, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand
zu richten und muss der Gesellschaft unter nachstehend angegebener
Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag
des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also spätestens bis zum 15. Mai
2010, 24:00 Uhr MESZ, zugehen:
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Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz
2 10178 Berlin
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite
der Gesellschaft www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung
zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz
1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen.
Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz
1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite
der Gesellschaft www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung
zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit Begründung unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also spätestens bis zum
31. Mai 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind:
|
Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz
2 10178 Berlin
|
|
Fax: +49 / 30 / 245 660 29 E-Mail: hauptversammlung@lbb.de
|
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die
Zugänglichmachung nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG
sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet
zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären neben
den in § 126 Absatz 2 AktG geregelten Fällen auch dann nicht zugänglich
zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz 3 Satz 4
und § 125 Absatz 1 Satz 5 enthalten oder gemäß § 124 Absatz 4 Satz
2 AktG in der Hauptversammlung gestellt werden.
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 wird
der Hauptversammlung neben dem Jahresabschluss und Lagebericht auch
der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen und Informationen
gemäß § 124a AktG
Weitergehende Erläuterungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung abrufbar. Dort
sind auch weitere Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich.
Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft, denen eine persönliche Teilnahme
nicht möglich sein sollte, können die Rede des Vorstandsvorsitzenden
am Tag der Hauptversammlung live ab ca. 10:15 Uhr auf der Internetseite
www.lbb-holding.de unter dem Link Hauptversammlung verfolgen.
Berlin, im Mai 2010
Landesbank Berlin Holding AG
Der Vorstand
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