Landesbank Berlin Holding AG
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nummer 802 322, ISIN DE0008023227
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012
Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 16. August 2012, um 10:00 Uhr (Einlass ist ab 9:00 Uhr),
im Berliner Congress Center (bcc), Alexanderstraße 11, 10178 Berlin (Mitte),
laden wir Sie als Aktionäre unserer Gesellschaft herzlich ein.
Inhalt
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts
einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG
zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie
über die Bestellung des Abschlussprüfers für prüferische Durchsichten bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Teilnahme an der Hauptversammlung
Stimmrechtsvertretung
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG
Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5,
315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011
Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen am Sitz der Landesbank Berlin Holding AG, Alexanderplatz 2, 10178
Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos in Abschrift überlassen. Ferner sind
die vorstehenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft www.lbb-holding.de/hv unter dem Link Ordentliche Hauptversammlung 2012 von der Einberufung der Hauptversammlung an zugänglich. Sie werden auch
während der Hauptversammlung ausliegen.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist kein Beschluss zu fassen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gemäß §§ 172, 173 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt, so dass eine Feststellung durch die Hauptversammlung
entfällt. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und erläuternder
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu
machen, ohne dass es eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe
von 1.914.232,44 Euro in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegt in den Geschäftsräumen am Sitz der Landesbank Berlin
Holding AG, Alexanderplatz 2, 10178 Berlin, zur Einsicht der Aktionäre aus und wird auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos
in Abschrift überlassen. Ferner ist er über die Internetseite der Gesellschaft www.lbb-holding.de/hv unter dem Link Ordentliche Hauptversammlung 2012 zugänglich. Er wird auch während der Hauptversammlung ausliegen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie
über die Bestellung des Abschlussprüfers für prüferische Durchsichten bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Bilanzprüfungs-, Personal- und Strategieausschusses, der die Aufgaben eines
Prüfungsausschusses wahrnimmt, vor zu beschließen:
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a) |
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin,
wird zum Abschlussprüfer sowie zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt.
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b) |
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin,
wird zudem zum Prüfer für etwaige prüferische Durchsichten nach §§ 37w, 37x WpHG bis zur ordentlichen Hauptversammlung im
Jahr 2013 bestellt.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 (Mitbestimmungsgesetz) in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung der Landesbank Berlin Holding
AG aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
werden von der Hauptversammlung gewählt.
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Herr Heinrich Haasis hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 4. Juni 2012 niedergelegt.
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Herr Friedrich Schubring-Giese hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung am 16.
August 2012 niedergelegt.
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Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 31. Mai 2012 ist Herr Georg Fahrenschon nach § 104 Absatz 2 Satz 2, Absatz
3 Nr. 2 AktG mit Wirkung ab 5. Juni 2012 gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Mit der Durchführung
einer Neuwahl endet das Amt eines gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds automatisch.
Es sollen daher in dieser Hauptversammlung zwei neue Mitglieder der Anteilseigner gewählt werden. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Scheiden Aufsichtsratsmitglieder während ihrer Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so endet gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung
der Landesbank Berlin Holding AG das Amt der an ihrer Stelle gewählten neuen Aufsichtsratsmitglieder im gleichen Zeitpunkt,
in dem die Amtsdauer der ausgeschiedenen Mitglieder abgelaufen wäre. Herr Haasis und Herr Schubring-Giese wurden in der Hauptversammlung
vom 9. Juni 2009 jeweils für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, gewählt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
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Herrn Georg Fahrenschon, Neuried
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Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Es bestehen keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitgliedschaft in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, die mit gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbar sind: Vorsitzender des Verwaltungsrates der DekaBank Deutsche Girozentrale
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Herrn Dr. Rolf Heinrich Gerlach, Nottuln
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Präsident des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
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Provinzial Nord Brandkasse AG, Mitglied des Aufsichtsrats
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Provinzial NordWest Holding AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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Provinzial NordWest Lebensversicherung AG, Mitglied des Aufsichtsrats
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Westdeutsche Immobilienbank AG, Mitglied des Aufsichtsrats *
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Westfälische Provinzial Versicherung AG, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
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Portigon AG (vormals WestLB AG), Mitglied des Aufsichtsrats *
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* Die Unternehmen gehören demselben institutsbezogenen Sicherungssystem an
Mitgliedschaft in in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, die mit gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
vergleichbar sind:
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Deka Bank Deutsche Girozentrale, Mitglied des Verwaltungsrats
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Deutscher Sparkassen- und Giroverband Körperschaft des öffentlichen Rechts, Mitglied des Vorstands
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Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats
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Finanz Informatik GmbH & Co. KG, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Mitglied des Verwaltungsrats
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Sparkasse International Development Trust GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats
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S-Verbund-Clearing NRW GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats
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Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Georg Fahrenschon zwischenzeitlich
von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wurde und dass beabsichtigt ist, ihn im Falle
seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 999.327.870 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Davon sind 999.327.870 Stückaktien stimmberechtigt. Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft
keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Für
den Nachweis des Aktienbesitzes genügt eine Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 26. Juli 2012, 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit
– MESZ (sogenannter Nachweisstichtag oder Record Date), beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 9. August 2012, 24:00
Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugegangen sein:
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Landesbank Berlin Holding AG c/o dwpbank WASHO Einsteinring 9 85609 Aschheim-Dornach Fax: + 49/69/509 911 10
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Jeder Aktionär, der diese Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Der Erhalt oder die Vorlage
einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern
dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Das bedeutet, dass
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der
Hauptversammlung teilnehmen können und nicht stimmberechtigt sind. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in allen Fällen
der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts
(Teilnahme an der Hauptversammlung) erforderlich.
Die Vollmachten bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit sie nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder
einer anderen, in § 135 Absatz 8 AktG genannten beziehungsweise gemäß § 135 Absatz 10 AktG in Verbindung mit § 125 Absatz
5 AktG ihnen gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen ebenfalls der Textform (§ 126b BGB).
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Absatz 8 AktG genannte oder ihnen gemäß § 135 Absatz 10 AktG in
Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können für die an sie erteilten Stimmrechtsvollmachten
vom Textformerfordernis abweichen und andere Anforderungen an die Art und Weise der Vollmachtserteilung stellen, da sie die
Vollmachtserklärung gem. § 135 AktG lediglich nachprüfbar festhalten müssen. Die Vollmachtserklärung muss vollständig sein
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, von der Gesellschaft benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu das auf ihre Anmeldung hin erhaltene Vollmachtsformular
verwenden. Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderung dieser
Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Falls von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, sind diese nur dann zur Stimmrechtsausübung
befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt.
Ohne eindeutige Weisung werden die Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Für die Erteilung von Vollmachten durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf sowie für die Erteilung von Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, deren Widerruf und Änderung stehen nachfolgend genannte Adresse, Fax-Nummer
bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:
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Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz 2 10178 Berlin
Fax: +49 / 30 / 869 694 167 0 E-Mail: hauptversammlung@lbb.de
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Am Tag der Hauptversammlung steht für den Nachweis der Bevollmächtigung, die Erteilung von Vollmachten durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft oder den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft ab 9:00 Uhr auch die Einlasskontrolle
zur Hauptversammlung zur Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung steht für die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, deren Widerruf
und Änderung lediglich die Einlasskontrolle zur Hauptversammlung ab 9:00 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen zur Verfügung.
Angaben zu Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Absatz 2; 126 Absatz 1; 127, 131 Absatz 1 AktG
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Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am Grundkapital
erreichen, dies entspricht 195.583 Stückaktien, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Landesbank Berlin Holding AG zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind, also spätestens bis zum 16. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
dem 16. Mai 2012, 0:00 Uhr MESZ, Inhaber der Aktien sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz 2 10178 Berlin
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft http://www.lbb-holding.de/hv zugänglich gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
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Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Absatz 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft http://www.lbb-holding.de/hv zugänglich, wenn der Aktionär einen Gegenantrag mit Begründung unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also spätestens
bis zum 1. August 2012, 24:00 Uhr MESZ, übersandt hat:
Landesbank Berlin Holding AG LBB-VS 1 Alexanderplatz 2 10178 Berlin
Fax: +49 / 30 / 869 694 167 0 E-Mail: hauptversammlung@lbb.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Ausführungen
gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht
Wahlvorschläge von Aktionären neben den in § 126 Absatz 2 AktG geregelten Fällen auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn
diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz 3 Satz 3 und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG enthalten.
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Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3
AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft
kann der Versammlungsleiter zu Beginn oder im Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit
oder der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen generell, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für die einzelnen Aktionäre
oder Aktionärsvertreter festlegen.
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Weitergehende Erläuterungen sowie Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG
Weitergehende Erläuterungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.lbb-holding.de/hv abrufbar. Dort sind auch weitere Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG, insbesondere die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt
1 zugänglich.
Übertragung der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann am Tag der Hauptversammlung live ab ca. 10:15 Uhr auf der Internetseite http://www.lbb-holding.de/hv
verfolgt werden.
Berlin, im Juli 2012
Landesbank Berlin Holding AG
Der Vorstand
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