Beschlussfassung über die Nachwahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 6. Alternative AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung
der Lotto24 AG aus drei Mitgliedern, die jeweils von der Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit aller derzeitigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.
Für den Fall, dass die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herrn Prof. Willi Berchtold nach dem vorgeschlagenen
Tagesordnungspunkt 6 abberuft oder sofern dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bis zur Beendigung dieser Hauptversammlung
anderweitig endet, schlägt die Othello Vier vor, dass die Hauptversammlung den folgenden Beschluss fasst:
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‘Herr Peter Steiner, Wiesbaden, Deutschland, selbständiger Wirtschaftsprüfer und Berater, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum
Mitglied des Aufsichtsrats der Lotto24 AG gewählt.’
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Begründung der Othello Vier und Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:
Die Othello Vier begründet die Aufnahme der neuen Tagesordnungspunkte und die Beschlussvorschläge wie folgt:
Der Aufsichtsrat der Lotto24 AG setzt sich gem. §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 6. Alternative AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung
der Lotto24 AG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Derzeitige Mitglieder des Aufsichtsrats
sind Herr Prof. Willi Berchtold, Herr Thorsten Hehl und Herr Jens Schumann.
Am 31. Januar 2019 hat die ZEAL Network SE ein Tauschangebot an die Aktionäre der Lotto24 AG veröffentlicht. Das Tauschangebot
wird voraussichtlich kurzfristig vollzogen werden. Infolge des Vollzugs wird die ZEAL Network SE nach derzeitigem Stand mit
über 90 % an der Lotto24 AG beteiligt sein. Vor diesem Hintergrund liegt es im Interesse der Lotto24 AG, dass dem Aufsichtsrat
der Lotto24 AG mit Herrn Peter Steiner, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der ZEAL Network SE, möglichst kurzfristig eine
Person angehört, die mit der ZEAL Network SE vertraut ist, und Herr Prof. Willi Berchtold dementsprechend aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet.
Herr Steiner, geboren am 16. Juli 1959 in Ludwigshafen am Rhein, ist selbständiger Wirtschaftsprüfer und berät Unternehmer,
Großunternehmen und Finanzinvestoren. Zuvor war er Partner des Finanzinvestors One Equity Partners LLC. Ferner war er Finanzvorstand
der MG Technologies AG. Bei der Dyckerhoff AG war er sukzessive Finanzvorstand, Chief Operating Officer und schließlich Chief
Executive Officer. Seiner Tätigkeit als Finanzvorstand der Süba Bau AG ging eine langjährige Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer
bei Arthur Andersen & Co. voraus. Peter Steiner studierte Betriebswirtschaft in Mannheim und Köln.
Herr Peter Steiner verfügt über die folgenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (markiert
mit einem ‘-‘) und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (markiert mit einem ‘■’)
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JM Holding GmbH & Co. KGaA, Worms, Mitglied des Aufsichtsrats |
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RENOLIT SE, Worms, Mitglied des Aufsichtsrats |
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ZEAL Network SE, London, Vereinigtes Königreich, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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Clariant AG, Muttenz, Schweiz, nicht-geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats |
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Wienerberger AG, Wien, Österreich, Mitglied des Aufsichtsrats |
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