Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Mannheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 842800 ISIN DE 0008428004
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
121. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 3. Juli 2012, 10.00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim.
T A G E S O R D N U N G
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten Konzernabschlusses
(IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
|
4. |
Nachwahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Nr. 1 der Satzung
zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Herr Dr. Theo Spettmann, Ludwigshafen am Rhein, wurde in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2011
als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat gewählt für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Herr Dr. Spettmann hat sein Mandat mit Wirkung zum Ablauf
des 29. Februar 2012 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, an Stelle von Herrn Dr. Spettmann für die restliche Amtszeit der Aktionärsvertreter, also bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt,
|
Herrn Lutz Duvernell, Dortmund Rechtsanwalt und Notar in der Spieker & Jaeger Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit Kanzleisitz in Dortmund
|
zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.
Herr Duvernell ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
– |
Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund
|
– |
Continentale Lebensversicherung AG, München
|
– |
Continentale Sachversicherung AG, Dortmund
|
– |
Continentale Holding AG, Dortmund
|
– |
EUROPA Lebensversicherung AG, Köln
|
– |
EUROPA Versicherung AG, Köln
|
|
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 63.080.000 Stückaktien eingeteilt,
die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.436 eigene Aktien.
Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung somit 63.077.564.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
An der Hauptversammlung kann jeder im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionär teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben, der sich bis spätestens zum Ablauf des 26. Juni 2012 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden
Adressen
Post: |
Mannheimer AG Holding Aktienverwaltung Augustaanlage 66 D-68165 Mannheim
|
Telefax: |
+49 (0) 621.457-4395 |
Internet: |
www.mannheimer.de/hv |
angemeldet hat.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren erhalten die Aktionäre auf dem Anmeldeformular oder auf der genannten Internetseite.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen
ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte
ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen
werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 26. Juni 2012 bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen vorgenommen
(sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem
Stand nach der letzten Umschreibung am 26. Juni 2012. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 26. Juni 2012
bei der Gesellschaft eingehen, können Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis
zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
i.S.d. § 135 AktG, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung und die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten
Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §
135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen,
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die
Anschrift:
|
Mannheimer AG Holding Aktienverwaltung Augustaanlage 66 D-68165 Mannheim Telefax: +49 (0) 621.457-4395
|
oder per Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter
übermittelt werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre Stimmrechte durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung nach ihren Weisungen ausüben zu lassen. Diese können in Textform oder per Internet unter www.mannheimer.de/hv
bevollmächtigt werden. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär
diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen
ist die Vollmacht unwirksam. Sollten zu einem Tagesordnungspunkt Einzelabstimmungen stattfinden, gilt die hierzu erteilte
Weisung entsprechend für jede Einzelabstimmung. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären
übersandt werden.
Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der
Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären
mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG oder Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter
nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder Anträgen entgegen.
Von der Gesellschaft angebotene Formulare für Anmeldung und Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung und die Vollmachtserteilung kann das von der Gesellschaft hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten das Formular per Post zugesandt.
Mit dem Anmeldeformular werden auch eine Aktionärsnummer und ein entsprechendes Hauptversammlungs-Online-Passwort übermittelt,
mit dem die Aktionäre unter der Internetadresse www.mannheimer.de/hv online ihre Aktien anmelden und Vollmachten erteilen
oder widerrufen können.
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals (dies entspricht 3.154.000 Aktien oder 3.154.000
EUR) oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen (das entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft spätestens am 2. Juni 2012 (24.00 Uhr) zugehen; später zugegangene Ergänzungsverlangen werden
nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
|
Mannheimer AG Holding – Vorstand – c/o Aktienverwaltung Augustaanlage 66 D-68165 Mannheim
|
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller
haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind.
Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an:
|
Mannheimer AG Holding Aktienverwaltung Augustaanlage 66 D-68165 Mannheim oder per Telefax an: +49(0)621.457-4395
|
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Spätestens am 18. Juni 2012 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Anträge von Aktionären werden
unverzüglich unter der Internetadresse
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung
nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Sätze entsprechend. Insbesondere
sind auch Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG ausschließlich an:
|
Mannheimer AG Holding Aktienverwaltung Augustaanlage 66 D-68165 Mannheim oder per Telefax an: +49(0)621.457-4395
|
zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Spätestens am 18. Juni 2012 (24.00 Uhr) unter
vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären insbesondere dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder und Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten enthalten; Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.
Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf
die Lage des Mannheimer Konzerns und der in den Konzernabschluss der Mannheimer AG Holding einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel
wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mannheimer.de/hv.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mannheimer.de/hv einsehbar.
Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
aus.
Mannheim, im Mai 2012
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Der Vorstand
|