MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien
Darmstadt
– ISIN DE 000 659 990 5 – – Wertpapierkennnummer 659 990 –
Die Kommanditaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Freitag, den 26. April 2024, um 10:00 Uhr MESZ
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Die ordentliche Hauptversammlung 2024 der MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien, Darmstadt, Deutschland,
wird
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
durchgeführt.
Die gesamte Hauptversammlung wird mit Bild und Ton über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft, Frankfurter
Straße 250, 64293 Darmstadt.
Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise am Ende der
Einberufung im Anschluss an die Tagesordnung.
Überblick über die Tagesordnung
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) für das Geschäftsjahr
2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
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2. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers
für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2024
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023
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8. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
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9. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats einschließlich des Vergütungssystems sowie über die entsprechende Satzungsänderung
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10. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung im Zusammenhang mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
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Tagesordnung
1. |
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) für das Geschäftsjahr
2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsleitung aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171
AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 29 Abs. 3 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung). Die genannten Unterlagen werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung
an über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein (siehe dazu näher den Abschnitt „Informationen und Unterlagen zur
Hauptversammlung; Internetseite“, der bei den weiteren Angaben und Hinweisen am Ende der Einberufung unter der Überschrift
„Ergänzende Informationen“ abgedruckt ist). Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist kein Beschluss zu fassen.
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2. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2023 festzustellen.
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den auf die Kommanditaktionäre entfallenden Teil des Bilanzgewinns
der Gesellschaft in Höhe von 318.714.622,70 Euro wie folgt zu verwenden:
a) |
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,20 Euro je zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung dividendenberechtigter Stückaktie,
dies sind 284.332.954,40 Euro insgesamt.
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b) |
Vortrag des Restbetrages in Höhe von 34.381.668,30 Euro auf neue Rechnung.
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Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 2. Mai
2024, fällig.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern der Geschäftsleitung
für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers
für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2024
Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die
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Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
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für das Geschäftsjahr 2024 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2024 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts zu wählen.
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Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023
Gemäß § 162 AktG haben Geschäftsleitung und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu
erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche
Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung unter „Ergänzende Hinweise zu Tagesordnungspunkt 7“ abgedruckt.
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für
das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
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8. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Kommanditaktionäre mit Wirkung ab dem Ende dieser Hauptversammlung
in den Aufsichtsrat zu wählen:
8.1. |
Katja Garcia Vila (ehemals Dürrfeld), wohnhaft in Hannover, Mitglied des Vorstands (CFO) Continental AG,
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8.2. |
Michael Kleinemeier, wohnhaft in Heidelberg, Geschäftsführer der e-mobiligence GmbH,
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8.3. |
Dr. Carla Kriwet, wohnhaft in München, Aufsichtsrätin und Beraterin,
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8.4. |
Barbara Lambert, wohnhaft in Givrins, Schweiz, Aufsichts- und Verwaltungsrätin,
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8.5. |
Prof. Dr. Stefan Palzer, wohnhaft in Lausanne, Schweiz, Mitglied der Konzernleitung Nestlé S.A., Chief Technology Officer
und Executive Vice President,
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8.6. |
Dr. Susanne Schaffert, wohnhaft in Neumarkt, Aufsichtsratsmitglied und selbstständige Beraterin.
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Die Bestellung erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird
dabei nicht mitgerechnet.
Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 8:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus 16 Mitgliedern und setzt sich gem. §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 und
Abs. 2 AktG, § 7 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG und §§ 15 Abs. 1, 6 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft aus acht von den Arbeitnehmern
und sechs von der Hauptversammlung zu wählenden sowie zwei vom Inhaber der Namensaktie entsandten Mitgliedern zusammen. Mit
Beendigung der Hauptversammlung vom 26. April 2024 enden die Amtszeiten der von der Hauptversammlung 2019 gewählten Aufsichtsratsmitglieder
Michael Kleinemeier, Renate Koehler, Prof. Dr. Helga Rübsamen-Schaeff und Dr. Daniel Thelen. Zeitgleich endet die Amtszeit
von Barbara Lambert, die nach dem Ausscheiden von Helene von Roeder im August 2023 per gerichtlicher Ersatzbestellung zum
Mitglied des Aufsichtsrats der Merck KGaA bestellt wurde. Dr. Wolfgang Büchele hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
bereits mit Wirkung zum 13. Februar 2024 niedergelegt. Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 26. April 2024 enden ebenfalls
die Amtszeiten der in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder Peter Emanuel Merck und Prof. Dr. Simon Thelen. Die mit Wirkung
ab dem Ende dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2029 in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder
sind Dr. Daniel Thelen und Prof. Dr. Simon Thelen.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent
aus Männern zusammensetzen. Der Mindestanteil an Frauen und Männern von je 30 Prozent ist vom Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs.
2 Satz 2 AktG insgesamt zu erfüllen (sog. Gesamterfüllung), wenn nicht die Seite der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter
der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widerspricht. Die Seite der Anteilseignervertreter hat aufgrund eines mit
Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG der Gesamterfüllung widersprochen.
Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens
zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu erfüllen.
Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner, einschließlich
der entsandten Mitglieder, vier Frauen und vier Männer angehören, sodass das Mindestanteilsgebot weiterhin erfüllt wäre.
Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen konkreten Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung, des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium sowie des Diversitätskonzepts und gestützt auf den Vorschlag
des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die unter Tagesordnungspunkt 8 genannten Personen als Vertreter
der Kommanditaktionäre mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen. Ziele des Aufsichtsrats
für seine Zusammensetzung, sein Kompetenzprofil sowie seine Qualifikationsmatrix wurden vom Aufsichtsrat in ihrer aktuellen
Fassung am 27. Februar 2024 beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Abschnitt zur Corporate Governance
des Geschäftsberichts 2023 veröffentlicht. Dieser ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
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zugänglich.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass den vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsratsmitglied
der Gesellschaft genügend Zeit zur Verfügung steht.
Über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG verfügen insbesondere
Frau Katja Garcia Vila und Frau Barbara Lambert.
Sämtliche zur Aufsichtsratswahl vorgeschlagenen Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne
der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 („DCGK“) anzusehen. Die entsprechende
Erklärung zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratskandidaten ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
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zugänglich.
Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten jeweils im Wege der Einzelwahl gesondert abzustimmen. Der
Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Michael Kleinemeier als Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Im Anschluss an die
Tagesordnung sind die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten, einschließlich Angaben zur Mitgliedschaft der vorgeschlagenen
Personen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien unter „Ergänzende
Hinweise zu Tagesordnungspunkt 8“ zu finden. Diese stehen zusätzlich auf der Internetseite der Gesellschaft
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
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zum Abruf zur Verfügung.
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9. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats einschließlich des Vergütungssystems sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die
Vergütung des Aufsichtsrats Beschluss zu fassen. Zuletzt wurde über die Vergütung des Aufsichtsrats der Merck KGaA im Jahr
2021 durch die Hauptversammlung beschlossen.
Eine Anpassung der festen Aufsichtsratsvergütung erfolgte letztmalig im Jahr 2013.
In den letzten Jahren hat das Arbeitspensum der Aufsichtsratsmitglieder aufgrund stetig wachsender gesetzlicher und regulatorischer
Anforderungen und Verantwortlichkeiten deutlich zugenommen. In besonderem Maße gilt dies für die Tätigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden
und der Mitglieder des Prüfungsausschusses, deren Rolle zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Darüber hinaus sind gestiegene
Anforderungen institutioneller Anleger und Stimmrechtsberater an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern zu beobachten,
welche es im Rahmen der Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats zu berücksichtigen gilt.
Eine attraktive Vergütung stellt eine wichtige Grundlage dar, um geeignete Kandidaten für den Aufsichtsrat gewinnen und halten
zu können. Eine wettbewerbsfähige, marktübliche Aufsichtsratsvergütung ist für die Merck KGaA besonders relevant, um auch
zukünftig hoch qualifizierte Mitglieder zu finden.
Um den beschriebenen Rahmenbedingungen, den allgemeinen Entwicklungen der Aufsichtsratsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen
sowie den Anforderungen an eine wettbewerbsfähige Aufsichtsratsvergütung Rechnung tragen zu können, ist die Überarbeitung
der Vergütung des Aufsichtsrats der Merck KGaA notwendig.
Vor diesem Hintergrund wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, einen Beschluss über die Anpassung der in § 20 der Satzung
geregelten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung ab dem 1. Mai 2024 sowie über das entsprechend angepasste Vergütungssystem
des Aufsichtsrats zu fassen. Da die Satzungsänderung erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam wird, ist eine dann
zum 1. Mai 2024 rückwirkende Einführung der angepassten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen. Das angepasste Vergütungssystem
tritt somit für den neu zusammengesetzten Aufsichtsrat in Kraft, der mit größter Sorgfalt und mit Blick auf die benötigten
Kompetenzen ausgewählt wurde.
Mit der vorliegenden Beschlussfassung ist eine Erhöhung der festen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie des Sitzungsgeldes
vorgesehen. Die feste Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird demnach von 47.000 EUR auf 75.000 EUR erhöht. Für jede
Sitzung des Aufsichtsrats, an der die Aufsichtsratsmitglieder teilnehmen, wird das Sitzungsgeld von 750 EUR auf 1.000 EUR
angehoben. Zudem wird eine höhere Differenzierung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern
vorgenommen. Während die Differenzierung zuvor bei 2 zu 1 lag, wird diese auf 2,5 zu 1 angepasst. Darüber hinaus wird die
Ausschussvergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses von 15.000 EUR auf marktübliche 50.000 EUR erhöht, um der hohen
Bedeutung dieses Ausschusses Rechnung zu tragen. Mit diesen Änderungen soll die Aufsichtsratsvergütung auf ein wettbewerbsfähiges,
marktübliches Niveau angehoben sowie die zunehmende Verantwortung und der Arbeitsaufwand der Aufsichtsratsmitglieder angemessen
berücksichtigt werden.
Die vorgeschlagene angepasste Vergütung des Aufsichtsrats wird im Anschluss an die Tagesordnung unter „Ergänzende Hinweise
zu Tagesordnungspunkt 9“ näher beschrieben. Dort werden auch das überarbeitete Vergütungssystem des Aufsichtsrats sowie die
wesentlichen Änderungen detailliert erläutert.
Im Zusammenhang mit der Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats soll auch eine klarstellende Ergänzung in § 20 Abs. 1 der
Satzung bezüglich der Angemessenheit der erstattungsfähigen Auslagen aufgenommen werden.
Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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a. |
§ 20 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
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„[1] Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer angemessenen Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres
zahlbare jährliche Vergütung von 75.000,00 EUR (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro). Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache,
der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags.
„[2] Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss erhalten die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu ihrer festen Vergütung
eine jährliche Vergütung von 50.000,00 EUR (in Worten: fünfzigtausend Euro) und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zusätzlich
zu seiner festen Vergütung eine jährliche Vergütung von 100.000,00 EUR (in Worten: hunderttausend Euro).
[3] Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld
von 1.000,00 EUR (in Worten: eintausend Euro). Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal
gezahlt.
[4] Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder dem Prüfungsausschuss angehört
haben, erhalten eine entsprechende geringere Vergütung. Es erfolgt eine Kürzung der Vergütung pro rata temporis auf Monatsbasis,
mithin pro Monat um 1/12.
[5] Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.“
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b. |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bestimmt sich rückwirkend ab dem 1. Mai 2024 nach der unter lit. a) dieses Tagesordnungspunkts
9 vorgeschlagenen neuen Fassung von § 20 der Satzung.
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c. |
Das der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 20 der neuen Fassung der Satzung zugrundeliegende Vergütungssystem wird
gebilligt.
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10. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung im Zusammenhang mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) vom 11. Dezember 2023 hat
der Gesetzgeber den Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG geändert (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 354 vom 14.12.2023, Seite
14). Der Nachweisstichtag für Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften wurde im Aktiengesetz vom Beginn des einundzwangzigsten
Tages auf den Geschäftsschluss des zweiundzwangzigsten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung geändert. Mit der Änderung ist
keine materielle Änderung der Frist verbunden. Es geht um die sog. juristische Sekunde zwischen Geschäftsschluss (24:00 Uhr)
und Beginn des nächsten Tages. Die Änderung soll eine Diskrepanz zwischen deutschem und europäischem Recht beseitigen und
die deutsche gesetzliche Regelung der europäischen Regelung angleichen. Dies bestätigt auch der Gesetzgeber in seinen Erläuterungen
zum Zukunftsfinanzierungsgesetz. In der Folge der Änderung des Gesetzeswortlauts soll die entsprechende Regelung in § 22 Abs.
2 der Satzung der Merck KGaA ebenfalls angepasst werden.
Geschäftsleitung und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 22 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
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„[2] Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises ihres Anteilbesitzes
durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten
Tages vor der Versammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens
sechs Tage vor der Versammlung zugehen.“
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Aktuelle Hinweise und Informationen
zur virtuellen Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft (www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv).
Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Tagesordnungspunkten
Ergänzende Hinweise zu Tagesordnungspunkt 7: Der Vergütungsbericht 2023 gemäß § 162 AktG einschließlich Prüfungsvermerk
Vergütungsbericht
Der vorliegende Vergütungsbericht beschreibt die Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems unserer Geschäftsleitung
im Geschäftsjahr 2023, gibt einen transparenten Einblick in den Zusammenhang zwischen Vergütung und Performance und stellt
die gewährte und geschuldete Vergütung der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 dar. Der Vergütungsbericht
wurde in Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Geschäftsleitung gemäß § 162 AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 erstellt. Er wird durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
GmbH formell gemäß § 162 Abs. 3 AktG und materiell geprüft. Der Vergütungsbericht sowie der entsprechende Prüfvermerk können
auf unserer Internetseite abgerufen werden.
Die Gesetzgebung sowie Regulatorik zum Vergütungsbericht sind auf die Situation in Aktiengesellschaften (AG) ausgerichtet
und berücksichtigen die Besonderheiten einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) nicht. Wesentliche Unterschiede zwischen
den beiden Rechtsformen bestehen im Bereich der Haftung und Unternehmensleitung. Während bei der AG lediglich die AG als juristische
Person haftet, unterliegen bei der KGaA daneben deren Komplementäre der unbeschränkten persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten
der Gesellschaft (§ 278 Abs. 1 AktG). Im Gegensatz zu Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften sind die Mitglieder unserer
Geschäftsleitung persönlich haftende Gesellschafter sowohl der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, als auch der Komplementärgesellschaft
E. Merck KG, Darmstadt, Deutschland und nicht lediglich angestellte Organmitglieder. Folglich sind aufgrund der strukturellen
Unterschiede zwischen einer AG und einer KGaA einige Empfehlungen des DCGK nur modifiziert auf die KGaA anzuwenden.
Rückblick auf das Geschäftsjahr 2023
Das Geschäftsjahr 2023 war ein herausforderndes Jahr, welches trotz schwieriger makroökonomischer Rahmenbedingungen, mit einem
zufriedenstellenden Geschäftsergebnis abgeschlossen werden konnte. Die herausfordernden Phasen zeigten sich auch an der Aktienkursentwicklung.
Letztendlich wirkte sich das diversifizierte Geschäftsmodell positiv auf das Geschäftsergebnis aus. Der Unternehmensbereich
Life Science verzeichnete einen spürbaren Rückgang der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen mit Bezug auf Covid-19-Pandemie
und der Lagerabbau bei unseren Kunden im Bereich Process Solutions dauerte länger als erwartet. Der Unternehmensbereich Electronics
wurde gleichzeitig von einem längeren Abwärtszyklus bei Semiconductor Solutions und einer geringen Kundenauslastung bei Display
Solutions beeinflusst. Positiv hat der Unternehmensbereich Healthcare im Geschäftsjahr 2023 zum Erfolg unseres Unternehmens
beigetragen. Unsere neuen Healthcare-Produkte führten zu einem robusten Wachstum. Insbesondere die Arzneimittel zur Behandlung
von Multiple Sklerose sowie im Bereich Onkologie erzielten aus unserer Sicht gute Umsätze.
Im Geschäftsjahr 2023 haben wir weiterhin den Fokus auf die Erreichung unserer drei zentralen Nachhaltigkeitsziele gelegt.
Langfristig wollen wir Nachhaltigkeit vollständig in unsere Wertschöpfungsketten integrieren, durch nachhaltige Wissenschaft
und Technologie zum menschlichen Fortschritt für mehr als eine Milliarde Menschen beitragen und unseren Ressourcenverbrauch
weiter reduzieren und Klimaneutralität erreichen. Zur Förderung der Umsetzung unserer langfristigen Nachhaltigkeitsziele wurden
auch für den Long-Term Incentive Plan (LTIP) 2023 entsprechende Kennzahlen und Ziele im Nachhaltigkeitsfaktor implementiert.
Für die Mitglieder der Geschäftsleitung blieben die vertraglich vereinbarten Vergütungen unverändert und es erfolgten im Geschäftsjahr
2023 keine Erhöhungen. Im Jahr 2021 wurde der überarbeitete LTIP eingeführt, der mit einer Laufzeit von insgesamt vier Jahren
(vorher drei Jahre) ausgestaltet ist. Durch die Verlängerung der Laufzeit kommt es einmalig zu einer Auszahlungslücke. Daher
erhalten die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023 keine Auszahlung aus dem Long-Term Incentive Plan
und es gibt auch keine Überbrückungszahlungen. Über die Details der Zielerreichung und Auszahlung der LTIP-Tranche 2021, die
noch bis zum 31. Dezember 2024 läuft, werden wir im nächsten Vergütungsbericht berichten. Die Gewinnbeteiligung stellt sicher,
dass die Geschäftsleitung im Einklang mit den Interessen der Aktionäre und Eigentümer handelt. Sie basiert auf dem Durchschnitt
der Ergebnisse nach Steuern des E. Merck-Konzerns, Darmstadt, Deutschland, des aktuellen Jahrs sowie der beiden Vorjahre,
um hier ebenfalls eine langfristige Orientierung sicherzustellen. Somit berücksichtigt die Gewinnbeteiligung für das Geschäftsjahr
2023 die sehr erfolgreichen Jahre 2021 und, 2022 sowie das aktuelle herausfordernde Jahr 2023.
Im Geschäftsjahr 2023 verließ Marcus Kuhnert zum 30. Juni 2023 die Position des Chief Finance Officer innerhalb der Geschäftsleitung.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 übernahm Helene von Roeder die Position als Chief Finance Officer. Seit 2019 war sie sowohl Mitglied
des Aufsichtsrats der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, als auch des Gesellschafterrats der E. Merck KG, Darmstadt, Deutschland.
In dieser Zeit hatte sie auch den Vorsitz des Prüfungs- und Finanzausschusses inne. Von diesen Mandaten trat sie zurück und
legte ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 17. April 2023 nieder. Barbara Lambert wurde mit Wirkung zum 11. August 2023
in den Aufsichtsrat bestellt.
Billigung des Vergütungsberichts 2022
Auf der Hauptversammlung 2023 wurde der Vergütungsbericht 2022 gemäß § 120a Abs. 4 AktG mit einem Abstimmungsergebnis von
84,63 % gebilligt. Auf der Hauptversammlung sind ausschließlich die Aktionäre der Merck KGaA stimmberechtigt.
Im Zuge der Hauptversammlung 2023 und in zahlreichen Gesprächen nach der Hauptversammlung haben wir Feedback von Investoren
und allen relevanten Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern zur Vergütung der Geschäftsleitung sowie der Darstellung
im Vergütungsbericht erhalten.
Auch in diesem Berichtsjahr veröffentlichen wir auf Anregung unserer Investoren schon zum zweiten Mal bereits zu Beginn des
Leistungszeitraums des Long-Term Incentive Plans (LTIP) den Zielkorridor der jeweiligen Kennzahlen des Nachhaltigkeitsfaktors.
Um ein vollständiges Verständnis des Vergütungssystems zu ermöglichen, haben wir weiterhin die wichtigsten Komponenten im
Vergütungsbericht ausführlich beschrieben und die Darstellung weiter verbessert. Zudem haben wir mehr Klarheit in die Darstellung
der maximalen Vergütung gebracht und veranschaulichen so, wie die verschiedenen Vergütungsbestandteile begrenzt werden.
In einigen Gesprächen wurde die Höhe der Vergütung der Geschäftsleitung im Vergleich zu anderen Unternehmen diskutiert. Hierbei
ist grundsätzlich zu beachten, dass die Stellung der Geschäftsleitungsmitglieder als persönlich haftende Gesellschafter eine
andere Vergütungshöhe und -struktur erklärt. Zur Beurteilung der Üblichkeit der Vergütung werden regelmäßig ausführliche Marktvergleiche
durchgeführt. Um die Kriterien Land, Größe und Branche sowie die globale Geschäftstätigkeit und auch die verschiedenen Unternehmensbereiche
von Merck, Darmstadt, Deutschland zu berücksichtigen, wurden zwei Vergleichsgruppen herangezogen: die Unternehmen des DAX® sowie eine Vergleichsgruppe aus internationalen Wettbewerbern. Letztere repräsentiert unsere drei Unternehmensbereiche. (Life
Science, Healthcare und Electronics) und verteilt sich sowohl auf Unternehmen mit Hauptsitz in Europa als auch den USA.
Bei den Vergütungstabellen haben wir uns im Sinne der Kontinuität erneut für eine Fortführung der im letzten Jahr gewählten
Darstellung und Interpretation des § 162 Abs. 1 AktG entschieden. In diesem Zusammenhang beobachten wir weiterhin die Praxis
anderer Unternehmen, um uns gegebenenfalls an die gängige Marktpraxis anzupassen.
Der Austausch mit unseren Investoren ist ein wichtiger und kontinuierlicher Prozess. So werden wir auch im Zuge der Hauptversammlung
2024 und auch im Rahmen der Überprüfung des Vergütungssystems für die Hauptversammlung 2025 regelmäßig Feedback einholen und
den Dialog mit Investoren fortsetzen. So können wir sicherstellen, dass wir konstruktives und wertvolles Feedback erhalten,
welches in die anstehende Anpassung des Vergütungssystems und Entscheidungen des Personalausschusses einfließen kann. Entsprechend
werden wir im nächsten Vergütungsbericht über das erhaltene Feedback berichten.
Vergütung für das Berichtsjahr 2023 – Zusammenfassung
Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte keine Auszahlung aus dem LTIP. Im Jahr 2021 wurde ein LTIP eingeführt, der mit einem Performance-Zeitraum
von insgesamt vier Jahren (vorher drei Jahre) ausgestaltet ist. Dadurch kommt es einmalig zu einer Auszahlungslücke ohne Überbrückungszahlungen.
Der LTIP wird daher in den nachfolgenden grafischen Darstellungen nicht berücksichtigt. Infolgedessen stellen die Maximalwerte
die Summe aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen sowie des Versorgungsaufwands für das Geschäftsjahr 2023 sowie dem Maximalbetrag
der Gewinnbeteiligung dar.
Festsetzung der Vergütung der Geschäftsleitung
In unserem Unternehmen ist, anders als bei Aktiengesellschaften, nicht der Aufsichtsrat, sondern der Gesellschafterrat der
E. Merck KG, Darmstadt, Deutschland, für die Ausgestaltung und Überprüfung des Vergütungssystems sowie für die Höhe und Zusammensetzung
der Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder zuständig. Der Gesellschafterrat hat diese Aufgabe an seinen Personalausschuss
übertragen. Der Personalausschuss ist insofern für die Entwicklung und regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems der Geschäftsleitung
verantwortlich, das heißt insbesondere auch für die Ausgestaltung und Prüfung der erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen
Vergütungselemente. Dabei berücksichtigt der Personalausschuss auch das Vergütungssystem der Führungskräfte und Mitarbeitenden
unterhalb der Geschäftsleitung, um eine Durchgängigkeit der Vergütungssysteme und damit eine einheitliche Steuerungswirkung
sicherzustellen. Ferner verantwortet der Personalausschuss ebenfalls die jährliche Festlegung der Ziel- und Schwellenwerte
für die Leistungskennzahlen der erfolgsabhängigen Vergütungselemente.
Der Personalausschuss ist neben der Ausgestaltung des Vergütungssystems der Geschäftsleitung auch für die Festsetzung der
konkreten Vergütungshöhen der Geschäftsleitungsmitglieder zuständig. Mit der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung
werden die Verantwortung und die Aufgaben der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder, insbesondere ihre Stellung als persönlich
haftende Gesellschafter, ihre individuelle Leistung, die wirtschaftliche Lage sowie der Erfolg und die Zukunftsaussichten
des Unternehmens berücksichtigt. Darüber hinaus richtet sich die Vergütung der Geschäftsleitung nach dem externen Vergleichsumfeld
unseres Unternehmens.
Als Vergleichsgruppen dienen die Unternehmen des DAX® sowie darüber hinaus eine Gruppe ausgewählter internationaler Wettbewerber:
Die Definition der internationalen Vergleichsgruppe erfolgte unter Berücksichtigung der Größe, des Geschäftsfelds und der
geografischen Lage der Hauptsitze der jeweiligen Wettbewerber. Insgesamt bietet die Vergleichsgruppe ein angemessenes Verhältnis
von Unternehmen mit Hauptsitz in Europa und den USA sowie eine ausgewogene Abdeckung der Unternehmensbereiche Life Science,
Healthcare und Electronics. Auf Basis der Größenkriterien Umsatz, Anzahl der Mitarbeitenden und Marktkapitalisierung positioniert
sich Merck etwa am Median dieser internationalen Vergleichsgruppe.
Weiterhin wird bei der Festsetzung der konkreten Vergütungshöhen berücksichtigt, in welchem Verhältnis die Vergütung der Geschäftsleitung
zur Vergütung des oberen Führungskreises sowie zur Vergütung der übrigen Belegschaft unterhalb des oberen Führungskreises
auch in der zeitlichen Entwicklung steht. Dabei werden als oberer Führungskreis die obersten Führungsebenen unter der Geschäftsleitung
in Deutschland herangezogen. Für die Vergütung der übrigen Belegschaft wird die durchschnittliche Vergütung eines Mitarbeitenden
in Vollzeitbeschäftigung in Deutschland herangezogen.
Die Vergütungshöhe und -struktur der Geschäftsleitung wird vom Personalausschuss unter Berücksichtigung der beschriebenen
Vergleichsgruppen und mit der Unterstützung einer unabhängigen Vergütungsberatung regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft.
Überblick über die Ausgestaltung des Vergütungssystems
Vergütungsbestandteile
Die Vergütung für die Geschäftsleitung umfasst im Wesentlichen die drei Hauptkomponenten Grundvergütung, Gewinnbeteiligung
sowie den Long-Term Incentive Plan und wird durch Beiträge zur Pensionszusage sowie Nebenleistungen ergänzt. Darüber hinaus
bestehen für die Geschäftsleitungsmitglieder weitere Vergütungsregelungen, insbesondere Malus- und Clawback-Regelungen sowie
eine Share Ownership Guideline.
Die erfolgsabhängigen Vergütungselemente – die Gewinnbeteiligung und der Long-Term Incentive Plan – basieren auf einer mehrjährigen
Bemessungsgrundlage und sind damit vollständig auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgelegt. Zudem besteht
ein starker Aktienkursbezug, wodurch die Interessen unserer Aktionäre in besonderem Maße berücksichtigt werden. Die im Rahmen
der variablen Vergütung ausgewählten Leistungskennzahlen sind strategisch abgeleitet und Teil des zentralen Steuerungssystems
unseres Unternehmens. Auf diese Weise wird die variable Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder als starkes Steuerungselement
genutzt, um unser Ziel, langfristig bei hoher Kostendisziplin profitabel zu wachsen, in den Fokus zu stellen.
Die nachfolgende Grafik zeigt eine Übersicht aller Elemente des Vergütungssystems der Geschäftsleitungsmitglieder:
Die Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023
Die im Geschäftsjahr 2023 im Vergütungssystem der Geschäftsleitung zur Anwendung kommenden erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen
Vergütungsbestandteile entsprechen vollständig dem von der Hauptversammlung 2021 mit 87,08 % gebilligten Vergütungssystem
der Geschäftsleitung. Das Vergütungssystem der Geschäftsleitung ist auf unserer Webseite veröffentlicht und gilt seit dem
1. Januar 2021 für alle Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Einhaltung des Vergütungssystems wird durch den Personalausschuss
gewährleistet, in dem der Personalausschuss durch Beschluss die konkrete Anwendung (zum Beispiel Festlegung von Zielen, Ermittlung
der Zielerreichung etc.) sowie die jeweiligen Auszahlungsbeträge festlegt.
Nachfolgend wird über die gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 AktG berichtet. Es werden alle Beträge dargestellt,
die den einzelnen Geschäftsleitungsmitgliedern (aktive und frühere Mitglieder) im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossen sind
(gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Beträge (geschuldete Vergütung).
Darüber hinaus wird auf freiwilliger Basis die Vergütung angegeben, für die die Mitglieder der Geschäftsleitung die zugrundeliegende
Leistung zwar bis zum 31. Dezember 2023 vollständig erbracht haben, aber deren Auszahlung im Folgejahr erfolgen wird. Dies
ermöglicht eine transparente Information und stellt die Verbindung zwischen Performance und Vergütung im Geschäftsjahr sicher.
Die freiwillige Berichterstattung betrifft in diesem Jahr nur die Gewinnbeteiligung für das Geschäftsjahr 2023. Die Auszahlungsbeträge
der Gewinnbeteiligung hat der Personalausschuss durch Beschluss vorläufig festgelegt und nachfolgend den Mitgliedern der Geschäftsleitung
mitgeteilt. Der endgültige Betrag wird nach Aufstellung des Konzernabschlusses der E. Merck KG an die Mitglieder der Geschäftsleitung
ausgezahlt. Mit Umstellung des Vergütungssystems der Geschäftsleitung zum 1. Januar 2021 wurde für den LTIP eine zusätzliche
einjährige Halteperiode eingeführt, die erstmals für die LTIP-Tranche 2021 Anwendung findet. Daher endet der Performance-Zeitraum
der LTIP-Tranche 2021 erst mit Ende des Geschäftsjahrs 2024 und wird im April 2025 ausgezahlt. Die LTIP-Tranche 2020 endete
hingegen mit Ende des Geschäftsjahrs 2022 und wurde anschließend im April 2023 ausgezahlt. Folglich kann über die Auszahlung
der LTIP-Tranche 2021 erstmals im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 auf freiwilliger Basis berichtet werden. Eine
Berichtspflicht über die LTIP-Tranche 2021 besteht erstmals im Vergütungsbericht 2025.
Erfolgsunabhängige Vergütung
Grundvergütung
Als Grundvergütung erhalten die Mitglieder der Geschäftsleitung vertraglich fest vereinbarte erfolgsunabhängige Beträge, die
in zwölf gleichen Monatsraten ausgezahlt werden. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte keine Erhöhung der Grundvergütung.
Nebenleistungen
Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung, Beiträge zu Versicherungen sowie Aufwendungen
für Personenschutz.
Darüber hinaus hat Peter Guenter im Zuge seiner erstmaligen Bestellung im Geschäftsjahr 2021 als Ausgleich für den Verlust
von Ansprüchen auf variable Vergütung aus seinem vorherigen Arbeitsverhältnis eine Zusage auf eine Zahlung in Höhe von insgesamt
1.500.000,00 € erhalten. Der Anspruch wurde im Rahmen des Eintritts von Peter Guenter in die Geschäftsleitung anhand von Belegen
geprüft und die entsprechende Höhe der Ausgleichszahlung festgelegt. Der Betrag ist in vier gleichen Raten in bar auszuzahlen.
Die erste Rate wurde zum 1. Juli 2021, die zweite Rate zum 1. Juli 2022 sowie die dritte Rate zum 1. Juli 2023 gezahlt. Die
letzte Rate wird zum 1. Juli 2024 ausgezahlt, sofern das Dienstverhältnis fortbesteht.
Mit Helene von Roeder wurden im Rahmen der erstmaligen Bestellung als Mitglied der Geschäftsleitung als Ausgleich für den
Verlust von Ansprüchen auf sowohl kurzfristige als auch langfristige variable Vergütung aus ihrer vorherigen Vorstandstätigkeit
bei Vonovia SE Zusagen auf Abgeltung vereinbart. Der Verlust der variablen Vergütungsansprüche gegen Vonovia SE wurde anhand
entsprechender Belege nachgewiesen. Die Kompensation des Verlusts des kurzfristigen variablen Vergütungsanspruchs für das
Jahr 2023 umfasst den Zeitraum bis zu ihrer Bestellung in die Geschäftsleitung der Merck KGaA (1. Januar 2023 bis 30. Juni
2023) und beträgt 257.125 €. Der Betrag wird im Geschäftsjahr 2024 ausgezahlt werden. Die Ausgleichszahlung für den Verlust
des langfristigen variablen Vergütungsanspruchs für das Geschäftsjahr 2023 umfasst den Zeitraum bis zu ihrer Bestellung in
die Geschäftsleitung der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland (1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023) und richtet sich nach den Bestimmungen
der LTIP-Tranche 2023 der Vonovia SE, deren Performance-Zeitraum von Anfang 2023 bis Ende 2026 läuft. Als entsprechende Ausgleichszahlung
sollen 50 % des Bruttobetrags erstattet werden, der sich bei voller Aufrechterhaltung des Anspruchs auf die langfristige variable
Vergütung für das Jahr 2023 ergeben hätte. Dabei wird die planmäßige Obergrenze berücksichtigt. Der Betrag lässt sich erst
nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2026 der Vonovia SE berechnen und wird im Jahr 2027 ausgezahlt. Sollte die Berechnung
des Auszahlungsbetrags nicht möglich sein, werden 50 % des Zuteilungswerts des LTIP 2023 der Vonovia SE gezahlt (618.750 €).
Auf diese Art und Weise wird sichergestellt, dass Helene von Roeder nur die tatsächlich entgangene langfristige variable Vergütung
erhält. Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung ist bereits vollständig entstanden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Hinblick
auf den Ausgleichsanspruch Rückstellungen in Höhe von 695.549 € gebildet.
Pensionszusage
Den Mitgliedern der Geschäftsleitung wird eine Pensionszusage als Direktzusage gewährt. Dabei wird jährlich ein fester Beitrag
auf ein Pensionskonto eingezahlt und mit dem jeweils gültigen gesetzlichen Höchstrechnungszins für die Lebensversicherungswirtschaft
nach § 2 Abs. 1 DeckRV verzinst. Sobald der vertraglich geregelte Versorgungsfall eintritt, wird der Betrag auf dem Pensionskonto
wahlweise in zehn jährlichen Raten oder als einmalige Zahlung gewährt. Der Versorgungsfall liegt vor, bei Eintritt in den
Ruhestand, im Falle der Berufsunfähigkeit oder im Todesfall.
Mit Ausscheiden aus der Geschäftsleitung behält Marcus Kuhnert eine unverfallbare Anwartschaft auf das Pensionskonto, welches
ihm bei Eintritt des Versorgungsfalls gewährt wird. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte keine Erhöhung von Pensionsbeiträgen.
Pensionsverpflichtungen
|
|
IAS 19 |
|
|
Dienstzeitaufwand |
Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember
|
in Tsd. € |
Beitragshöhe |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
Belén Garijo |
650 |
638 |
638 |
7.858 |
7.057 |
Kai Beckmann |
450 |
435 |
439 |
6.875 |
6.309 |
Peter Guenter |
450 |
435 |
437 |
1.357 |
893 |
Matthias Heinzel |
450 |
454 |
462 |
1.405 |
832 |
Marcus Kuhnert (Austritt: 30. Juni 2023)1 |
400 |
396 |
401 |
5.197 |
4.717 |
Helene von Roeder (Eintritt: 1. Juli 2023)
|
225 |
268 |
– |
268 |
– |
Summe |
2.625 |
2.626 |
2.377 |
22.960 |
19.808 |
1 Der Pensionsbeitrag für das Jahr 2023 wurde vollständig in das Pensionskonto eingezahlt.
Erfolgsabhängige Vergütung
Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich aus einer Gewinnbeteiligung sowie dem Long-Term Incentive Plan zusammen.
Gewinnbeteiligung
Im Rahmen der Gewinnbeteiligung ist für die Mitglieder der Geschäftsleitung ein individueller Beteiligungssatz in Promille
am Dreijahresdurchschnitt des Ergebnisses nach Steuern des Konzerns der E. Merck KG, Darmstadt, Deutschland, vertraglich definiert.
Einbezogen in die Berechnung werden das Geschäftsjahr 2023 und die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre.
Durch Verwendung des Ergebnisses nach Steuern als Leistungskennzahl, an der sich auch die Dividendenausschüttung orientiert,
erfolgt eine starke Ausrichtung an den Interessen der Aktionäre.
Um die individuelle Leistung der Geschäftsleitungsmitglieder angemessen zu berücksichtigen, kann der Personalausschuss die
Auszahlung über einen Faktor mit einer Spannbreite von 0,8 bis 1,2 anpassen. Bei der Festsetzung der Höhe des Anpassungsfaktors
orientiert sich der Personalausschuss an den nachfolgend dargestellten Kriterien, die auch Nachhaltigkeitskriterien umfassen:
Bonus-Kriterien für eine Anpassung nach oben |
Malus-Kriterien für eine Anpassung nach unten |
• |
außergewöhnliche Beiträge zu den Nachhaltigkeitszielen und Leistungskriterien „Fortschritt für Menschen schaffen“, „Nachhaltigen
Geschäftserfolg gemeinsam erzielen“ und „Unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren“ (z.B. CO2-Reduktion, Mitarbeiterzufriedenheit, Kundenzufriedenheit, Corporate Social Responsibility, Diversität)
|
|
• |
das deutliche Verfehlen der Nachhaltigkeitsziele und Leistungskriterien „Fortschritt für Menschen schaffen“, „Nachhaltigen
Geschäftserfolg gemeinsam erzielen“ und „Unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren“ (z. B. CO2-Reduktion, Mitarbeiterzufriedenheit, Kundenzufriedenheit, Corporate Social Responsibility, Diversität)
|
|
• |
außergewöhnliche Erfolge im Zusammenhang mit M&A-Aktivitäten des Merck-Konzerns
|
|
• |
Verstöße gegen interne Regelungen und Richtlinien (beispielsweise Merck-Verhaltenskodex), Gesetze oder sonstige verbindliche
externe Vorgaben im verantworteten Bereich
|
|
• |
außergewöhnliche Erfolge bei der nachhaltigen strategischen, technischen, produktseitigen oder strukturellen Weiterentwicklung
beziehungsweise Reorganisation des Merck-Konzerns
|
|
• |
erhebliche Verletzungen der Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93 AktG oder sonstiges grob pflicht- oder sittenwidriges Verhalten
|
|
• |
außergewöhnliche Leistungen bei der Umsetzung besonders wichtiger Projekte oder der Erreichung sonstiger außerordentlich wichtiger
Ziele im verantworteten Bereich
|
|
• |
Verhaltensweisen oder Handlungen, die im Widerspruch zu unseren Unternehmenswerten stehen
|
|
• |
außerordentliche Leistungen, die zu einer deutlichen Übererfüllung von Zielwerten für relevante Leistungskennzahlen im verantworteten
Bereich führen
|
|
• |
das Verfehlen der Umsetzung besonders wichtiger Projekte oder das Verfehlen sonstiger außerordentlich wichtiger Ziele im verantworteten
Bereich
|
|
|
• |
das deutliche Verfehlen von Zielwerten für relevante Leistungskennzahlen im verantworteten Bereich
|
|
Der Anpassungsfaktor ermöglicht es, eine hervorragende Leistung eines Mitglieds der Geschäftsleitung durch Multiplikation
der Gewinnbeteiligung mit einem Wert oberhalb von 1,0 bis 1,2 zu honorieren. Gleichermaßen kann durch Multiplikation mit einem
Wert unterhalb von 1,0 bis 0,8 die Gewinnbeteiligung im Bedarfsfalle reduziert werden.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind dazu verpflichtet, jährlich ein Drittel des Auszahlungsbetrags der Gewinnbeteiligung
für mindestens vier Jahre in Aktien der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, zu halten. Weitere Ausführungen zur Aktienhaltepflicht
erfolgen unter der Überschrift „Share Ownership Guideline“.
Die folgende Grafik veranschaulicht die Gewinnbeteiligung für das Geschäftsjahr 2023:
Für die Auszahlung der Gewinnbeteiligung muss mindestens ein durchschnittliches Ergebnis nach Steuern des E. Merck-Konzerns,
Darmstadt, Deutschland von 0,75 Mrd. € erwirtschaftet werden. Diese Mindesthürde unterstreicht den im Rahmen der Vergütungsphilosophie
verfolgten „Pay for Performance“-Gedanken. Für Ergebnisse oberhalb dieser Mindesthürde ist die Höhe der individuellen Beteiligungssätze
gestaffelt, was in nachfolgender Grafik dargestellt ist.
Die maximale Auszahlung aus der Gewinnbeteiligung ist individuell betragsmäßig begrenzt. Sie beträgt für Belén Garijo 4.810
Tsd. €, für Kai Beckmann 3.500 Tsd. €, für Peter Guenter und für Matthias Heinzel 3.900 Tsd. € sowie für Marcus Kuhnert und
Helene von Roeder 3.300 Tsd €. Im Geschäftsjahr 2023 liegt die maximale Auszahlung sowohl für Marcus Kuhnert wegen des Ausscheidens
aus der Geschäftsleitung zum 30. Juni 2023 als auch für Helene von Roeder wegen des Eintritts ab dem 1. Juli 2023 jeweils
bei 1.650 Tsd.€.
In den für das Geschäftsjahr 2023 relevanten Dreijahresdurchschnitt flossen die Ergebnisse nach Steuern des E.-Merck-Konzerns
der Jahre 2021, 2022 und 2023 ein, wie in nachfolgender Grafik sowie Tabelle veranschaulicht:
Ergebnis nach Steuern des E.-Merck-Konzerns
in Mio. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Ergebnis nach Steuern des E.-Merck-Konzerns |
1.915 |
3.003 |
3.288 |
2.760 |
Dreijahresdurchschnitt Ergebnis nach Steuern des E.-Merck-Konzerns (2020-2022)
|
2.735 |
|
Dreijahresdurchschnitt Ergebnis nach Steuern des E.-Merck-Konzerns (2021-2023)
|
|
3.017 |
Der Personalausschuss hat den Anpassungsfaktor unter Berücksichtigung der individuellen Leistung sowie des Beitrags zu den
Nachhaltigkeitszielen vor dem Hintergrund der vereinbarten Kriterien für alle Mitglieder der Geschäftsleitung auf 1,0 festgelegt.
Damit werden die Leistungen der Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023 gewürdigt. Die Geschäftsleitung
stellte sich vielen Herausforderungen resultierend aus schwierigen makroökonomischen Rahmenbedingungen, starkem Gegenwind
seitens der Wettbewerber und dem Umstand, dass bei Studien mit Evobrutinib nicht der angestrebte Erfolg in einer späten Testphase
erzielt wurde. Der Personalausschuss würdigt, dass durch den Einsatz der Geschäftsleitungsmitglieder das Geschäftsjahr 2023
unter den gegebenen Rahmenbedingungen zufriedenstellend abgeschlossen werden konnte. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt waren
die Mitglieder der Geschäftsleitung weiterhin auf unsere drei zentralen Nachhaltigkeitsziele fokussiert. Nachhaltige Führung
und gut durchdachte Entscheidungen der Geschäftsleitung haben dafür gesorgt, dass der Merck-Konzern auf langfristiges Wachstum
ausgerichtet bleibt.
Unter Berücksichtigung des relevanten Dreijahresdurchschnitts des Ergebnisses nach Steuern des E.-Merck-Konzerns, der individuellen
Beteiligungsraten und des Anpassungsfaktors ergibt sich nachfolgende Gewinnbeteiligung sowie Aktienhalteverpflichtung für
das Geschäftsjahr 2023:
Gewinnbeteiligung 2023 Zusammenfassung
|
Dreijahresdurch- schnitt Ergebnis nach Steuern des E.-Merck- Konzerns (in Mio. €)
|
Durchschnittlicher individueller Beteiligungssatz “2023” (in Promille)1 |
Anpassungsfaktor für individuelle Leistung
|
Auszahlungs- betrag (in Tsd. €)
|
Aktienhalte- verpflichtung (1/3) (in Tsd. €)2 |
Belén Garijo |
3.017 |
1,52 |
1,0 |
4.587 |
1.529 |
Kai Beckmann |
1,10 |
1,0 |
3.333 |
1.111 |
Peter Guenter |
1,23 |
1,0 |
3.712 |
1.237 |
Matthias Heinzel |
1,23 |
1,0 |
3.712 |
1.237 |
Marcus Kuhnert (Austritt: 30. Juni 2023)3 |
0,52 |
1,0 |
1.567 |
522 |
Helene von Roeder (Eintritt: 1. Juli 2023)4 |
0,52 |
1,0 |
1.567 |
522 |
1 Auszahlungsbetrag der Gewinnbeteiligung im Verhältnis zum Dreijahresdurchschnitt Ergebnis nach Steuern.
2 Bruttobetrag – Investment basiert auf Nettobetrag.
3 Zeitanteilig für 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023.
4 Zeitanteilig für 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
Die Auszahlung der Gewinnbeteiligung für 2023 erfolgt im April 2024. Ein Drittel des Betrags ist für mindestens vier Jahre
in Aktien der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, zu halten. Weitere Einzelheiten über die Investitionspflicht erfolgen unter
der Überschrift „Share Ownership Guideline“.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Auszahlung der bereits im Vergütungsbericht 2022 detailliert erläuterten Gewinnbeteiligung
für das Geschäftsjahr 2022, die damit gemäß § 162 AktG als gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesen
wird. Weitere Einzelheiten sind nachfolgender Tabelle aus dem Vorjahr zu entnehmen:
Gewinnbeteiligung 2022 Zusammenfassung
|
Dreijahresdurch- schnitt Ergebnis nach Steuern des E.-Merck-Konzerns (in Mio. €)
|
Durchschnittlicher individueller Beteiligungssatz 2022 (in Promille)1 |
Anpassungsfaktor für individuelle Leistung
|
Auszahlungs- betrag (in Tsd. €)
|
Aktienhalte- verpflichtung (1/3) (in Tsd. €)2 |
Belén Garijo |
2.735 |
1,60 |
1,0 |
4.390 |
1.463 |
Kai Beckmann |
1,17 |
1,0 |
3.193 |
1.064 |
Peter Guenter |
1,30 |
1,0 |
3.552 |
1.184 |
Matthias Heinzel |
1,30 |
1,0 |
3.552 |
1.184 |
Marcus Kuhnert |
1,09 |
1,0 |
2.993 |
998 |
1 Auszahlungsbetrag der Gewinnbeteiligung im Verhältnis zum Dreijahresdurchschnitt Ergebnis nach Steuern.
2 Bruttobetrag – Investment basiert auf Nettobetrag.
Long-Term Incentive Plan (LTIP)
Im Geschäftsjahr 2023 zugeteilte Tranche
Der Long-Term Incentive Plan ist als virtueller Performance Share Plan ausgestaltet. Er basiert seit dem Geschäftsjahr 2021
auf einem vierjährigen zukunftsgerichteten Performance-Zeitraum, der sich in einen dreijährigen Zielerreichungszeitraum und
seit der Tranche 2021 in eine anschließende einjährige Halteperiode aufgliedert. Neben drei finanziellen Leistungskennzahlen
berücksichtigt der LTIP seit dem Geschäftsjahr 2022 auch Nachhaltigkeitsziele, die durch einen Nachhaltigkeitsfaktor verknüpft
werden. Der Nachhaltigkeitsfaktor verfügt über eine Spannweite von 0,8 bis 1,2 und bewirkt, dass die aus den finanziellen
Leistungskennzahlen resultierende Zielerreichung um bis zu 20 % nach oben oder unten angepasst werden kann. Die nachfolgende
Grafik veranschaulicht die Ermittlung der virtuellen Merck Share Units (MSUs) sowie die Anpassung durch den Nachhaltigkeitsfaktor.
Ermittlung der MSUs
Im Rahmen des LTIP wird den Geschäftsleitungsmitgliedern eine bestimmte Anzahl an virtuellen Aktien, sogenannte Share Units
der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland („MSUs“) vorläufig in Aussicht gestellt. Die Anzahl der MSUs ermittelt sich dabei wie
folgt: Für jedes Mitglied der Geschäftsleitung ist ein individueller Zuteilungswert in Euro festgelegt. Dieser Zuteilungswert
wird jährlich durch den maßgeblichen Basiskurs zu Beginn des Performance-Zeitraums dividiert, woraus sich die Anzahl der vorläufig
in Aussicht gestellten MSUs ergibt.
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Zuteilung der LTIP-Tranche 2023 auf Basis der folgenden Parameter:
LTIP-Tranche 2023 Zuteilung
|
Zuteilungswert (in Tsd. €)
|
Basiskurs zu Beginn (in €)
|
Anzahl vorläufig in Aussicht gestellter MSUs
|
Maximale Auszahlung (in Tsd. €)
|
Belén Garijo |
2.300 |
173,46 |
13.260 |
5.750 |
Kai Beckmann |
1.715 |
9.887 |
4.288 |
Peter Guenter |
1.900 |
10.954 |
4.750 |
Matthias Heinzel |
1.900 |
10.954 |
4.750 |
Marcus Kuhnert (Austritt: 30. Juni 2023)1 |
1.400 |
8.071 |
3.500 |
Helene von Roeder (Eintritt: 1. Juli 2023) |
700 |
4.036 |
1.750 |
1 Auszahlung wird gemäß Aufhebungsvereinbarung ratiert.
Die Anzahl der MSUs, die den Geschäftsleitungsmitgliedern nach Ablauf des Zielerreichungszeitraums zugeteilt werden, richtet
sich nach der Entwicklung der finanziellen Leistungskennzahlen sowie nach dem Nachhaltigkeitsfaktor während des dreijährigen
Zielerreichungszeitraums.
Auf Basis der drei finanziellen Leistungskennzahlen kann die Anzahl der zugeteilten MSUs zunächst zwischen 0 % und 150 % der
vorläufig in Aussicht gestellten MSUs betragen. Dieses Ergebnis wird anschließend mit dem Nachhaltigkeitsfaktor multipliziert.
Dessen Zielerreichung kann zwischen 0,8 und 1,2 liegen und bestimmt sich anhand der vorab definierten Nachhaltigkeitskennzahlen.
Somit kann die Anzahl der tatsächlich zugeteilten MSUs insgesamt maximal 180 % der vorläufig in Aussicht gestellten MSUs betragen.
Nach Ablauf des Zielerreichungszeitraums schließt sich eine einjährige Halteperiode an. Der finale Auszahlungsbetrag kann
zwischen 0 % und maximal 250 % des ursprünglich zugeteilten Werts betragen und hängt von der Anzahl der tatsächlich zugeteilten
MSUs sowie dem Basiskurs am Ende des Performance-Zeitraums ab.
Finanzielle Leistungskennzahlen
Die relevanten finanziellen Leistungskennzahlen sind folgende:
• |
Performance der Aktie der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, gegenüber dem DAX® mit einer Gewichtung von 50 %,
|
• |
EBITDA-pre-Marge im Verhältnis zu einem vorab festgelegten Zielwert mit einer Gewichtung von 25 %,
|
• |
Organisches Umsatzwachstum des Merck-Konzerns im Verhältnis zu einem vorab festgelegten Zielwert mit einer Gewichtung von
25 %.
|
Maßgeblich für die nach Ablauf des Zielerreichungszeitraums tatsächlich zugeteilten MSUs sind die nachfolgenden Zielerreichungskurven.
Die Ziel- und Schwellenwerte für die Leistungskennzahlen EBITDA-pre-Marge und organisches Umsatzwachstum werden zu Beginn
des Performance-Zeitraums vom Personalausschuss festgelegt und nachträglich im Vergütungsbericht veröffentlicht.
Nicht-finanzielle Kennzahlen des Nachhaltigkeitsfaktors
Mit Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors seit dem Jahr 2022 wird die Nachhaltigkeitsstrategie unseres Unternehmens auch im
LTIP integriert. Der Personalausschuss bestimmt zu Beginn jeder Tranche des LTIP für die auf Basis der Nachhaltigkeitsstrategie
festgelegten Nachhaltigkeitsziele („Fortschritt für Menschen schaffen“, „Nachhaltigen Geschäftserfolg gemeinsam erzielen“
und „Unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren“) entsprechende konkrete und messbare Nachhaltigkeitskennzahlen sowie dazugehörige
Ziel- und Schwellenwerte. Anhand dieser Werte wird die Zielerreichung am Ende des relevanten Zielerreichungszeitraums berechnet.
Für die Auswahl der Nachhaltigkeitskennzahlen wurden folgende Kriterien festgelegt:
• |
Relevanz und Einfluss der Nachhaltigkeitskennzahlen auf die drei übergeordneten Nachhaltigkeitsziele der Nachhaltigkeitsstrategie
|
• |
Interne und externe Beeinflussbarkeit der Nachhaltigkeitskennzahlen durch die Geschäftsleitung
|
• |
Gute Messbarkeit und Operationalisierung
|
• |
Nachhaltiger Effekt, um langfristige Lösungen zu unterstützen und keine Anreize für kurzfristige Maßnahmen zu schaffen
|
Darüber hinaus bestimmt der Personalausschuss für jede Tranche des LTIP die Gewichtung der einzelnen Nachhaltigkeitsziele,
um so etwaige Schwerpunkte setzen zu können.
Für die LTIP-Tranche 2023 hat der Personalausschuss die folgenden Gewichtungen und Nachhaltigkeitskennzahlen festgelegt:
Nachhaltigkeitsziel |
Gewichtung |
Nachhaltigkeitskennzahl |
Fortschritt für Menschen schaffen |
30 % |
Menschen, die mit unseren Healthcare-Produkten (einschließlich Bilharziose-Bekämpfungsprogramm) und mit Pharmaprodukten, die
von Life Science ermöglicht wurden, behandelt werden
|
Nachhaltigen Geschäftserfolg gemeinsam erzielen |
30 % |
Anteil relevanter Lieferanten (in Bezug auf Anzahl und Beschaffungs-ausgaben), die von einer gültigen Nachhaltigkeitsbewertung
abgedeckt sind
|
Unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren |
40 % |
Treibhausgasemissionen Scope 1+2 |
In der nachfolgenden Tabelle wird der Zielkorridor ex ante für die jeweiligen Nachhaltigkeitskennzahlen der drei übergeordneten
Ziele für die LTI-Tranche 2023 dargestellt:
Nachhaltigkeitsziel/- kennzahl |
Untergrenze |
Zielwert |
Obergrenze |
Fortschritt für Menschen schaffen |
Menschen behandelt mit Healthcare Produkten (in Mio.) |
555 |
609 |
650 |
Menschen behandelt im Rahmen des Bilharziose-Bekämpfungsprogramms (in Mio.) |
Menschen behandelt mit Pharmaprodukten, die von Life Science ermöglicht wurden (in Mio.) |
Nachhaltigen Geschäftserfolg gemeinsam erzielen |
Anteil relevanter Lieferanten, die von einer gültigen Nachhaltigkeitsbewertung abgedeckt sind (% der Gesamtanzahl) |
65 % |
73 % |
80 % |
Anteil relevanter Lieferanten, die von einer gültigen Nachhaltigkeitsbewertung abgedeckt sind (% des Beschaffungsausgaben) |
85 % |
92 % |
100 % |
Unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren |
Treibhausgasemissionen (THG) Scope 1+2 (in kT) |
965,0 |
875,0 |
805,0 |
• |
„Fortschritt für Menschen schaffen“
Wir sind überzeugt, dass wir mithilfe von Wissenschaft und Technologie einen Beitrag dazu leisten können, viele globale Herausforderungen
zu lösen. In unserem Unternehmensbereich Healthcare wird in diesem Zusammenhang gemessen, wie viele Menschen weltweit mit
medizinischen Produkten unseres Unternehmens behandelt werden. Dabei betrachten wir zum einen die Anzahl der Menschen, die
mit Produkten aus dem Unternehmensbereich Healthcare behandelt werden, sowie zum anderen die Patienten, denen im Rahmen des
Bilharziose-Bekämpfungsprogramms mit unseren Praziquantel-Tabletten eine Behandlung ermöglicht wird. Für die LTIP-Tranche
2023 wurde eine weitere Nachhaltigkeitskennzahl eingeführt, die sich auf unseren Unternehmensbereich Life Science bezieht.
Dabei werden die Menschen erfasst, die mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten behandelt werden, für deren Herstellung
Technologien und Produkte unseres Unternehmensbereichs Life Science einen wichtigen Beitrag geleistet haben. Wir planen, dieses
Nachhaltigkeitsziel kontinuierlich zu steigern und so zu einer signifikanten Verbesserung der medizinischen Versorgung und
des Gesundheitszustands möglichst vieler Menschen beizutragen.
|
• |
„Nachhaltigen Geschäftserfolg gemeinsam erzielen“
Wir messen unseren Fortschritt in der Verankerung von Nachhaltigkeit auch in unseren Lieferketten. Dies erreichen wir, indem
wir die Transparenz unserer Lieferketten erhöhen und für mehr Lieferanten eine Nachhaltigkeitsbewertung erhalten. Wir fokussieren
uns dabei insbesondere auf solche Lieferanten, bei denen wir besondere Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette sehen oder
die einen maßgeblichen Anteil an unseren Beschaffungsausgaben haben. Im Zusammenhang mit dieser Nachhaltigkeitsbewertung kommt
es uns darauf an, die Anzahl an Lieferanten mit einer gültigen Nachhaltigkeitsbewertung zu erhöhen.
|
• |
„Unseren ökologischen Fußabdruck reduzieren“
Auf unserem Weg zur Klimaneutralität sind wir der Science Based Targets Initiative beigetreten und wollen sowohl direkte (Scope
1) als auch indirekte Emissionen (Scope 2) bis 2030 im Vergleich zum Jahr 2020 um 50 % verringern. Dieses Ziel soll durch
die Reduktion von prozessbedingten Emissionen, durch Energieeffizienzmaßnahmen sowie durch den verstärkten Zukauf von Strom
aus erneuerbaren Quellen erreicht werden. Insbesondere bei den Prozessemissionen (Scope 1) streben wir an, Emissionen durch
den Einsatz neuer Technologien deutlich zu reduzieren.
|
Zielerreichung Long-Term Incentive Plan
Die im Geschäftsjahr 2021 zugeteilte LTIP-Tranche war noch ohne Nachhaltigkeitsfaktor ausgestaltet, beinhaltete aber bereits
die einjährige Halteperiode. Dementsprechend dauert der Performance-Zeitraum vier Jahre, bestehend aus dem Zielerreichungszeitraum
von drei Jahren und der einjährigen Halteperiode, in der weiterhin die Aktienkursentwicklung maßgeblich ist. Folglich startete
der Zielerreichungszeitraum am 1. Januar 2021 und lief bis zum 31. Dezember 2023. Die finalen Auszahlungsbeträge der LTIP-Tranche
2021 werden nach Ermittlung des Basiskurses nach Ablauf der Halteperiode bestimmt und im April 2025 ausgezahlt. Die Auszahlungsbeträge
werden im nächsten Vergütungsbericht veröffentlicht.
Die LTIP-Tranche 2020 war nach dem früheren Modell ohne einjährige Halteperiode und ohne Nachhaltigkeitsfaktor ausgestaltet.
Die Auszahlung erfolgte demnach im April 2023.
Die Ziel- und Schwellenwerte, die Ist-Werte sowie die daraus resultierende Zielerreichung für die LTIP-Tranche 2020 ist in
nachfolgender Tabelle dargestellt:
LTIP 2020 Zielerreichung
|
Untergrenze |
Zielwert |
Obergrenze |
Istwert |
Zielerreichung1 |
Relative Aktienkursentwicklung gegenüber DAX® (Gewichtung: 50 %)
|
-20,0 % |
0,0 % |
50,0 % |
58,6 % |
150,0 % |
EBITDA-pre-Marge (25 % Gewichtung) |
25,6 % |
28,6 % |
31,6 % |
30,5 % |
131,7 % |
Organisches Umsatzwachstum (25 % Gewichtung)
|
5,1 % |
8,1 % |
11,1 % |
8,7 % |
110,0 % |
Gesamtzielerreichung |
|
|
|
|
135,4 %
|
1 Obergrenze von 150 % wurde für die Leistungskennzahl “Relative Aktienkursentwicklung gegenüber DAX® ” erreicht.
Die sich jeweils daraus ergebende finale Anzahl der MSUs und die Auszahlungsbeträge der LTIP-Tranche 2020 sind in nachfolgender
Tabelle dargestellt.
LTIP 2020 Zusammenfassung
|
Zuteilungswert (in Tsd. €)
|
Basiskurs zu Beginn (in €)
|
Anzahl zugeteilter MSUs |
Gesamt- zielerreichung
|
Finale Anzahl MSUs |
Basiskurs zum Ende (in €)
|
Auszahlungs- betrag (in Tsd. €)1 |
Stefan Oschmann (Austritt: 30. April 2021)
|
2.255 |
105,53 |
21.371 |
135,4 % |
28.942 |
173,46 |
2.226 |
Udit Batra (Austritt: 13. Juli 2020)
|
1.705 |
16.159 |
21.883 |
633 |
Kai Beckmann |
1.530 |
14.500 |
19.637 |
3.406 |
Belén Garijo |
1.970 |
18.670 |
25.284 |
3.910 |
Marcus Kuhnert (Austritt: 30. Juni 2023)
|
1.320 |
12.510 |
16.942 |
2.939 |
1 Auszahlung auf 250 % des Zuteilungswerts gedeckelt. Für Stefan Oschmann und Udit Batra ist eine Pro-rata-Auszahlung erfolgt.
Die Auszahlung für Belén Garijo wurde gekürzt, um eine Einhaltung der Obergrenze für die Direktvergütung zu gewährleisten.
Der Performance-Zeitraum der LTIP-Tranche 2022 läuft noch bis zum 31. Dezember 2025 und wird im April 2026 ausgezahlt.
Share Ownership Guideline
Seit 2017 haben sich die Mitglieder der Geschäftsleitung im Rahmen der bis zum Geschäftsjahr 2021 gültigen Share Ownership
Guideline (SOG) verpflichtet, in Aktien der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, zu investieren und diese zu halten. Seit Einführung
des neuen Vergütungssystems mit Beginn des Geschäftsjahrs 2021 ist die Aktienhalteverpflichtung mit dem variablen Vergütungselement
der Gewinnbeteiligung verknüpft. Im Rahmen der überarbeiteten SOG sind die Geschäftsleitungsmitglieder verpflichtet, ein Drittel
der Nettoauszahlung der Gewinnbeteiligung für mindestens vier Jahre in Aktien zu halten. Die Aktienhalteverpflichtung baut
sich somit über die ersten vier Geschäftsjahre nach Einführung des neuen Vergütungssystems schrittweise auf. Ziel ist es,
dass die Vorsitzende 200 % der Grundvergütung und die Mitglieder der Geschäftsführung 100 % der Grundvergütung in Aktien der
Merck KGaA halten. Eine entsprechende Investition erfolgte nach Auszahlung der Gewinnbeteiligung 2022 im Geschäftsjahr 2023
im Rahmen eines automatisierten Kaufs über einen externen Anbieter.
Mit der Share Ownership Guideline wird eine noch stärkere Ausrichtung der Interessen der Geschäftsleitungsmitglieder an den
nachhaltigen Interessen unserer Aktionäre gefördert und die unternehmerische Verantwortung der Geschäftsleitungsmitglieder
neben dem Status als persönlich haftende Gesellschafter zusätzlich gesteigert.
In folgender Tabelle wird über das Investitionsvolumen der Geschäftsleitungsmitglieder gemäß der SOG berichtet. Dabei handelt
es sich um die Aktienhalteverpflichtung, die im Rahmen der SOG aus der jeweiligen Gewinnbeteiligung ermittelt wurden. Es können
keine Rückschlüsse auf die tatsächlichen individuellen Aktienbestände geschlossen werden.
Share Ownership Guideline
|
Aktienhalteverpflichtung im Rahmen der SOG (in Tsd. €)1 |
|
Aus der Gewinn- beteiligung 2021
|
Aus der Gewinn- beteiligung 2022
|
Aus der Gewinn- beteiligung 2023
|
Aus der Gewinn- beteiligung 2024
|
Gesamt |
In % der Jahresgrundvergütung
|
Belén Garijo |
1.224 |
1.463 |
1.529 |
Erfolgt nach Auszahlung der Gewinnbeteiligung für das Geschäftsjahr 2024 |
4.216 |
281 % |
Kai Beckmann |
951 |
1.064 |
1.111 |
3.126 |
261 % |
Peter Guenter |
1.055 |
1.184 |
1.237 |
3.476 |
290 % |
Matthias Heinzel |
795 |
1.184 |
1.237 |
3.216 |
268 % |
Marcus Kuhnert |
885 |
998 |
522 |
2.405 |
200 % |
Helene von Roeder |
– |
– |
522 |
522 |
44 % |
1 Angegeben sind die Bruttobeträge aus der Gewinnbeteiligung. Die Ermittlung der Aktienhaltepflicht erfolgt auf Basis der
jeweiligen Nettobeträge.
Malus- und Clawback-Regelungen
Durch ihren Status als persönlich haftende Gesellschafter der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, und der E. Merck KG, Darmstadt,
Deutschland, ist die unternehmerische Verantwortung der Geschäftsleitungsmitglieder in besonderer Weise ausgeprägt. Diese
spiegelt sich auch in den Malus-Kriterien bei der Gewinnbeteiligung und den gesetzlichen Regelungen zum Schadenersatz nach
§ 93 AktG wider. Um der herausgehobenen Stellung der unternehmerischen Verantwortung noch stärker in der Vergütung Rechnung
zu tragen, ist eine Clawback-Regelung für den Long-Term Incentive Plan implementiert. Mögliche Anwendungsfälle der Clawback-Regelung
sind ein Verstoß gegen interne Regelungen und Richtlinien (Verhaltenskodex), gegen Gesetze, gegen sonstige verbindliche externe
Vorgaben im verantworteten Bereich, bei erheblichen Sorgfaltspflichtverletzungen im Sinne von § 93 AktG, bei sonstigem grob
pflicht- oder sittenwidrigem Verhalten oder bei Verhaltensweisen oder Handlungen, die im Widerspruch zu unseren Unternehmenswerten
stehen. In diesen Fällen können bereits zugeteilte Beträge aus dem Long-Term Incentive Plan zurückbehalten werden. Der Personalausschuss
hat das Recht, von einem Geschäftsleitungsmitglied Auszahlungen aus der Gewinnbeteiligung und dem LTIP zurückzufordern, wenn
sich nachträglich herausstellt, dass die Auszahlung ganz oder teilweise zu Unrecht erfolgt ist. Das ist zum Beispiel der Fall,
wenn Zielvorgaben tatsächlich nicht oder nicht in dem Umfang erreicht wurden, wie dies bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrags
auf der Grundlage falscher Informationen angenommen wurde. Der Umfang des Rückforderungsanspruchs richtet sich nach § 818
BGB. Der Personalausschuss kann mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung Fristen für die Geltendmachung der Rückforderungsansprüche
vereinbaren.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde weder von der Malus- noch von der Clawback-Regelung Gebrauch gemacht.
Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte
Die Dienstverträge mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung werden grundsätzlich für eine Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.
Im Falle eines unterjährigen Vertragsbeginns werden die Festvergütung, die Gewinnbeteiligung und die einzelnen Tranchen aus
dem LTIP zeitanteilig gezahlt.
Sollten die Mitglieder der Geschäftsleitung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden,
so ist dieses Haftungsrisiko unter bestimmten Voraussetzungen über eine D&O Versicherung abgedeckt. Die D&O-Versicherung weist
einen Selbstbehalt gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf.
Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Geschäftsleitungstätigkeit
Eine ordentliche Kündigung der Verträge der Mitglieder der Geschäftsleitung ist ausgeschlossen. Das Recht zum Ausspruch einer
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist steht beiden Parteien
zu.
Die Verträge der Geschäftsleitungsmitglieder können eine zeitlich begrenzte Fortzahlung der Grundvergütung im Todesfall zugunsten
der Hinterbliebenen vorsehen. Darüber und über die bestehenden Pensionszusagen hinaus sollen keine weiteren Zusagen für den
Fall der Beendigung der Vertragsverhältnisse der Mitglieder der Geschäftsleitung bestehen.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, ohne dass ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund
vorliegt, wird die Auszahlung begrenzt. Danach dürfen Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit in der Geschäftsleitung
zwei Jahresgesamtvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Gesamtvergütung, bis Beendigung des Dienstvertrags
betragen (Abfindungs-Cap). Bei Beendigung der Tätigkeit in der Geschäftsleitung vor Ende des vierjährigen Performance-Zeitraums
einer laufenden Tranche des LTIP durch Kündigung des Dienstverhältnisses seitens der Gesellschaft oder des Geschäftsleitungsmitglieds
bleiben aus dem Plan resultierende Zusagen erhalten, wenn bestimmte Gründe der Beendigung wie zum Beispiel Nichtverlängerung
des Dienstverhältnisses nach Vertragsablauf, vorliegen oder der Gesellschafterrat dies nach billigem Ermessen bestimmt; ansonsten
verfallen die Zusagen.
Sofern aus dem LTIP resultierende Zusagen erhalten bleiben, ist eine vorzeitige Abfindung und Auszahlung ausgeschlossen. Ebenso
erfolgt keine vorzeitige Auszahlung oder Abfindung der Gewinnbeteiligung. Wenn die Vergütung in dem bei Beendigung laufenden
Geschäftsjahr voraussichtlich wesentlich höher oder niedriger sein wird als im abgelaufenen Geschäftsjahr, kann der Gesellschafterrat
nach billigem Ermessen über eine Anpassung des als Gesamtvergütung anzusetzenden Betrags entscheiden.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit Marcus Kuhnert eine Aufhebungsvereinbarung über sein vorzeitiges Ausscheiden aus der Geschäftsleitung
mit Wirkung zum 30. Juni 2023 getroffen. Ursprünglich hätte sein Vertrag zum 31. Juli 2024 enden sollen. Im Einklang mit dem
bisherigen Vertrag und dem Vergütungssystem regelt die Aufhebungsvereinbarung die Fortzahlung der Grundvergütung von monatlich
100.000 € sowie die Fortzahlung von Gewinnbeteiligung und LTIP bezogen auf die ursprünglich vertraglich vereinbarte Beendigung
der Mitgliedschaft in der Geschäftsleitung zum 31. Juli 2024. Des Weiteren bezieht Marcus Kuhnert während dieses Zeitraums
die vertraglich festgelegten Nebenleistungen. Es wurde festgelegt, dass die variablen Vergütungselemente zu den regulären
Vertragsbedingungen und Laufzeiten abgerechnet und ausgezahlt werden. Entsprechend erhält Marcus Kuhnert zeitanteilig (1.
Juli-31. Dezember 2023) 1.566.732 € aus der Gewinnbeteiligung. Gemäß der Share Ownership Guideline wird ein Drittel in Aktien
investiert und für weitere vier Jahre gehalten werden. Für das Jahr 2024 erfolgt die Berechnung nach Abschluss des Geschäftsjahrs
und wird im Vergütungsbericht 2024 berichtet werden.
Im Geschäftsjahr sind keine Anpassungen oder Änderungen an den Dienstverträgen der Geschäftsleitung erfolgt. Insbesondere
hatten die Vertragsbedingungen der Aufhebungsvereinbarung mit Marcus Kuhnert keine Anpassungen oder Änderungen an dem ursprünglichen
Vertrag mit Marcus Kuhnert zur Folge.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung wurden nachträgliche Wettbewerbsverbote vereinbart. Als einzige Ausnahme sah der
Vertrag von Marcus Kuhnert lediglich die Option vor, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot abzuschließen, für den Fall,
dass er aus der Geschäftsleitung ausscheidet. Generell ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot mit einer Karenzentschädigung
von 50 % der durchschnittlichen vertragsmäßigen Leistungen innerhalb der letzten zwölf Monate verbunden und wird für zwei
Jahre gewährt. Dabei sind anderweitiger Verdienst, Pensionsbezüge und etwaige Abfindungszahlungen anzurechnen.
Mit Marcus Kuhnert wurde anlässlich seines vorzeitigen Ausscheidens ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit Wirkung bis
zum 31. Juli 2024 vereinbart. Als Karenzentschädigung sind die in der Aufhebungsvereinbarung geregelte Fortzahlung der Grundvergütung
sowie der variablen Vergütung bis zum 31. Juli 2024, also für die reguläre Restlaufzeit seines Vertrags, vorgesehen. Eine
weitere Karenzentschädigung wird nicht gewährt.
Mit Stefan Oschmann bestand zum Zeitpunkt seines Ausscheidens im Geschäftsjahr 2021 ebenso ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Als Karenzentschädigung wurden für die Zeit vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2023 monatlich 343.184 € vereinbart. Bei der
Ermittlung der Höhe der Karenzentschädigung wurde sowohl die monatliche Pension von 51.569 € als auch ein anderweitiger Verdienst
von Stefan Oschmann angerechnet.
Kredite, Vorschüsse, Leistungen konzernverbundener Unternehmen
Im Geschäftsjahr hat die E. Merck Beteiligungen KG Helene von Roeder ein Darlehen in Höhe von 560.640,00 € gewährt. Das Darlehen
wurde mit 4 % pro Jahr verzinst und war innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung zurückzuzahlen. Das Darlehen wurde bereits
im Geschäftsjahr 2023 komplett getilgt.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr weder Kredite oder Vorschüsse an weitere Mitglieder der Geschäftsleitung gezahlt, noch
sind Leistungen konzernverbundener Unternehmen erfolgt.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung der Geschäftsleitung
Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung an gegenwärtige Mitglieder der Geschäftsleitung
Gemäß § 162 Abs. 1 AktG wird die jedem Mitglied der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung
sowie der jeweilige relative Anteil an der Gesamtvergütung in den nachfolgenden Tabellen transparent dargestellt. Darunter
fallen alle Vergütungselemente, die im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlt oder rechtlich fällig wurden.
Für eine transparente Darstellung des Zusammenhangs zwischen der Geschäftsentwicklung und der daraus resultierenden Vergütung
erfolgt darüber hinaus auf freiwilliger Basis ein Ausweis der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2023. Dabei werden
die variablen Vergütungsbestandteile dem Jahr zugeordnet, in dem die abschließende Leistungserbringung erfolgt ist, unabhängig
vom tatsächlichen Zeitpunkt der Auszahlung oder ihrer rechtlichen Fälligkeit. Aufgrund der Einführung der Halteperiode ab
der LTIP-Tranche 2021 läuft der Performance-Zeitraum noch bis 31. Dezember 2024. Über die abschließende Leistungserbringung
wird erstmals im Vergütungsbericht 2024 freiwillig berichtet.
Um ein vollständiges Bild über die gesamte Vergütung der Geschäftsleitungsmitglieder zu erhalten, wird auf freiwilliger Basis
ebenfalls der Versorgungsaufwand ausgewiesen.
Die Vergütung der gegenwärtigen Mitglieder der Geschäftsleitung ist in nachfolgenden Tabellen wie folgt dargestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 162 AktG |
Für das Geschäftsjahr 2023 als freiwillige Angabe |
Grundvergütung |
Nebenleistungen |
Gewinnbeteiligung für das Geschäftsjahr 2022 Auszahlung im Geschäftsjahr 2023: – Auszahlung in bar – Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist gemäß Share Ownership Guideline)
|
Gewinnbeteiligung für das Geschäftsjahr 2023 Auszahlung im Geschäftsjahr 2024: – Auszahlung in bar – Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist gemäß Share Ownership Guideline)
|
LTIP-Tranche 2020 (1. Januar 2020-31. Dezember 2022) Auszahlung im Geschäftsjahr 2023 |
|
Sonstiges |
Versorgungsaufwand als freiwillige Angabe |
Die tabellarisch dargestellten Zahlen wurden kaufmännisch gerundet. Dies kann dazu führen, dass sich einzelne Werte nicht
zu dargestellten Summen addieren lassen.
Gewährte und geschuldete Vergütung
|
Belén Garijo Vorsitzende der Geschäftsleitung (seit 1. Mai 2021; vorher Mitglied der Geschäftsführung)
|
|
Im Geschäftsjahr (gemäß § 162 AktG)
|
Für das Geschäftsjahr (freiwillige Angabe)
|
|
2023
|
2022 |
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
Grundvergütung |
1.500 |
15,2 % |
1.500 |
1.500 |
1.500 |
Nebenleistungen |
89 |
0,9 % |
91 |
89 |
91 |
Gewinnbeteiligung |
|
|
|
|
|
|
Gewinnbeteiligung 2021 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
2.447 |
– |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
1.224 |
– |
– |
|
Gewinnbeteiligung 2022 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
2.927 |
29,6 % |
– |
– |
2.927 |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
1.463 |
14,8 % |
– |
– |
1.463 |
|
Gewinnbeteiligung 2023 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
– |
3.058 |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
– |
1.529 |
– |
LTIP1 |
|
|
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
39,5 % |
4.629 |
– |
– |
|
LTI 2020 (2020 bis 2022) |
3.910 |
|
– |
– |
3.910 |
Sonstiges |
– |
– |
– |
– |
– |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
9.889
|
100,0 %
|
9.891
|
–
|
–
|
Vergütung für das Geschäftsjahr
|
– |
– |
– |
6.176 |
9.891 |
Versorgungsaufwand |
638 |
– |
638 |
638 |
638 |
Gesamtvergütung
|
10.527
|
– |
10.529
|
6.814
|
10.529
|
1 Reduzierung der Auszahlung des LTI 2019 und 2020 zur Einhaltung der Obergrenze der Direktvergütung.
|
Kai Beckmann Mitglied der Geschäftsleitung
|
|
Im Geschäftsjahr (gemäß § 162 AktG)
|
Für das Geschäftsjahr (freiwillige Angabe)
|
|
2023
|
2022 |
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
Grundvergütung |
1.200 |
15,3 % |
1.200 |
1.200 |
1.200 |
Nebenleistungen |
22 |
0,3 % |
16 |
22 |
16 |
Gewinnbeteiligung |
|
|
|
|
|
|
Gewinnbeteiligung 2021 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
1.903 |
– |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
951 |
– |
– |
|
Gewinnbeteiligung 2022 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
2.128 |
27,2 % |
– |
– |
2.128 |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
1.064 |
13,6 % |
– |
– |
1.064 |
|
Gewinnbeteiligung 2023 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
– |
2.222 |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
– |
1.111 |
– |
LTIP |
|
|
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
43,6 % |
3.825 |
– |
– |
|
LTI 2020 (2020 bis 2022) |
3.406 |
|
– |
– |
3.406 |
Sonstiges |
– |
– |
– |
– |
– |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
7.820
|
100,0 %
|
7.895
|
–
|
–
|
Vergütung für das Geschäftsjahr
|
–
|
–
|
–
|
4.555
|
7.814
|
Versorgungsaufwand |
435 |
– |
439 |
435 |
439 |
Gesamtvergütung
|
8.255
|
–
|
8.334
|
4.990
|
8.253
|
|
Peter Guenter Mitglied der Geschäftsleitung (Eintritt: 1. Januar 2021)
|
|
Im Geschäftsjahr (gemäß § 162 AktG)
|
Für das Geschäftsjahr (freiwillige Angabe)
|
|
2023
|
2022 |
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
Grundvergütung |
1.200 |
23 % |
1.200 |
1.200 |
1.200 |
Nebenleistungen |
17 |
0,3 % |
21 |
17 |
21 |
Gewinnbeteiligung |
|
|
|
|
|
|
Gewinnbeteiligung 2021 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
2.110 |
– |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
1.055 |
– |
– |
|
Gewinnbeteiligung 2022 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
2.368 |
46,0 % |
– |
– |
2.368 |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
1.184 |
23,0 % |
– |
– |
1.184 |
|
Gewinnbeteiligung 2023 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
– |
2.475 |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
– |
1.237 |
– |
LTIP |
|
|
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
– |
– |
– |
– |
|
LTI 2020 (2020 bis 2022) |
– |
|
– |
– |
– |
Sonstiges |
375 |
7,3 % |
375 |
375 |
375 |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
5.144
|
100,0 %
|
4.761
|
–
|
–
|
Vergütung für das Geschäftsjahr
|
–
|
–
|
–
|
5.304
|
5.148
|
Versorgungsaufwand |
435 |
– |
437 |
435 |
437 |
Gesamtvergütung
|
5.579
|
–
|
5.198
|
5.739
|
5.585
|
|
Matthias Heinzel Mitglied der Geschäftsleitung (Eintritt: 1. April 2021)
|
|
Im Geschäftsjahr (gemäß § 162 AktG)
|
Für das Geschäftsjahr (freiwillige Angabe)
|
|
2023
|
2022 |
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
Grundvergütung |
1.200 |
25,2 % |
1.200 |
1.200 |
1.200 |
Nebenleistungen |
16 |
0,3 % |
12 |
16 |
12 |
Gewinnbeteiligung |
|
|
|
|
|
|
Gewinnbeteiligung 2021 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
1.590 |
– |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
795 |
– |
– |
|
Gewinnbeteiligung 2022 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
2.368 |
49,7 % |
– |
– |
2.368 |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
1.184 |
24,8 % |
– |
– |
1.184 |
|
Gewinnbeteiligung 2023 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
– |
2.475 |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
– |
1.237 |
– |
LTIP |
|
|
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
– |
– |
– |
– |
|
LTI 2020 (2020 bis 2022) |
– |
|
– |
– |
– |
Sonstiges |
– |
– |
– |
– |
– |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
4.768
|
100,0 %
|
3.597
|
–
|
–
|
Vergütung für das Geschäftsjahr
|
–
|
–
|
–
|
4.928
|
4.764
|
Versorgungsaufwand |
454 |
– |
462 |
454 |
462 |
Gesamtvergütung
|
5.222
|
–
|
4.059
|
5.382
|
5.226
|
|
Marcus Kuhnert Mitglied der Geschäftsleitung (Austritt: 30. Juni 2023)
|
|
Im Geschäftsjahr (gemäß § 162 AktG)
|
Für das Geschäftsjahr (freiwillige Angabe)
|
|
2023
|
2022 |
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
Grundvergütung |
600 |
9,1 % |
1.200 |
600 |
1.200 |
Nebenleistungen |
26 |
0,4 % |
26 |
26 |
26 |
Gewinnbeteiligung |
|
|
|
|
|
|
Gewinnbeteiligung 2021 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
1.769 |
– |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
885 |
– |
– |
|
Gewinnbeteiligung 2022 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
1.995 |
30,4 % |
– |
– |
1.995 |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
998 |
15,2 % |
– |
– |
998 |
|
Gewinnbeteiligung 2023 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
– |
1.044 |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
– |
522 |
– |
LTIP |
|
|
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
44,8 % |
3.300 |
– |
– |
|
LTI 2020 (2020 bis 2022) |
2.939 |
|
– |
– |
2.939 |
Sonstiges |
– |
– |
– |
– |
– |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
6.558
|
100,0 %
|
7.180
|
–
|
–
|
Vergütung für das Geschäftsjahr
|
–
|
–
|
–
|
2.193
|
7.158
|
Versorgungsaufwand |
396 |
– |
401 |
396 |
401 |
Gesamtvergütung
|
6.954
|
–
|
7.581
|
2.589
|
7.559
|
|
Helene von Roeder Mitglied der Geschäftsleitung (Eintritt: 1. Juli 2023)
|
|
Im Geschäftsjahr (gemäß § 162 AktG)
|
Für das Geschäftsjahr (freiwillige Angabe)
|
|
2023
|
2022 |
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
in Tsd. € |
Grundvergütung |
600 |
98,5 % |
– |
600 |
– |
Nebenleistungen |
9 |
1,5 % |
– |
9 |
– |
Gewinnbeteiligung |
|
|
|
|
|
|
Gewinnbeteiligung 2021 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
– |
– |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
– |
– |
– |
|
Gewinnbeteiligung 2022 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
– |
– |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
– |
– |
– |
|
Gewinnbeteiligung 2023 |
|
|
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
– |
1.044 |
– |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien; 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
– |
522 |
– |
LTIP |
|
|
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
– |
– |
– |
– |
|
LTI 2020 (2020 bis 2022) |
– |
|
– |
– |
– |
Sonstiges1 |
– |
– |
– |
953 |
– |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
609
|
100,0 %
|
–
|
–
|
–
|
Vergütung für das Geschäftsjahr
|
–
|
–
|
–
|
3.128
|
–
|
Versorgungsaufwand |
268 |
– |
– |
268 |
– |
Gesamtvergütung
|
877
|
–
|
–
|
3.396
|
–
|
1 Ausgleichszahlung für die kurzfristige variable Vergütung (257 Tsd. €) und langfristige variable Vergütung (Rückstellung
von 696 Tsd. €; finale Berechnung und Auszahlung in 2027).
Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung
Nachfolgend wird auch die im Geschäftsjahr früheren Mitgliedern der Geschäftsleitung gewährte und geschuldete Vergütung dargestellt.
Bereits vor Ausscheiden eines Geschäftsleitungsmitglieds zugeteilte Tranchen des LTIP laufen bis zum Ende der ursprünglich
vertraglich vereinbarten Laufzeit weiter und werden nach Ende des Performance-Zeitraums abgerechnet und ausgezahlt. Darüber
hinaus erhalten einige bereits aus der Geschäftsleitung ausgeschiedene Mitglieder feste Zahlungen aus betrieblicher Altersversorgung.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 162 Abs. 1 AktG gewährte und geschuldete Vergütung sowie
den jeweiligen relativen Anteil an der Gesamtvergütung an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung dar. Unter gewährter und
geschuldeter Vergütung fallen alle Beträge, die den früheren Geschäftsleitungsmitgliedern im Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossen
sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Beträge (geschuldete Vergütung).
Für frühere Mitglieder der Geschäftsleitung, die in den letzten zehn Jahren aus der Geschäftsleitung ausgeschieden sind, erfolgt
die Angabe unter Namensnennung. Unter Berücksichtigung der Regelung in § 162 Abs. 5 AktG werden keine personenbezogenen Angaben
über frühere Mitglieder der Geschäftsleitung gemacht, sofern diese vor mehr als zehn Jahren und somit vor dem 31. Dezember
2012 aus der Geschäftsleitung ausgeschieden sind.
Gewährte und geschuldete Vergütung
|
Marcus Kuhnert Mitglied der Geschäftsleitung (Austritt: 30. Juni 2023)
|
|
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
Sonstiges (Karenzentschädigung) |
600 |
100,0 % |
– |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
600
|
100,0 %
|
–
|
|
Stefan Oschmann Vorsitzender der Geschäftsleitung (Austritt: 30. April 2021)
|
|
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
Gewinnbeteiligung |
|
|
|
|
Gewinnbeteiligung 2021 |
|
|
|
|
|
In bar |
– |
– |
858 |
|
|
Eigeninvestment (in Aktien, 4 Jahre Haltefrist) |
– |
– |
429 |
LTIP |
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
55,5 % |
4.377 |
|
LTI 2020 (2020 bis 2022) |
2.226 |
|
– |
Sonstiges (Karenzentschädigung) |
1.166 |
29,1 % |
3.953 |
Ruhegehaltszahlungen |
619 |
15,4 % |
572 |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
4.011
|
100,0 %
|
10.189
|
|
Udit Batra Mitglied der Geschäftsleitung (Austritt: 13. Juli 2020)
|
2023
|
2022 |
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
LTIP |
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
100,0 % |
2.131 |
|
LTI 2020 (2020 bis 2022) |
633 |
– |
Sonstiges |
– |
– |
– |
Ruhegehaltszahlung |
– |
– |
– |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
633
|
100,0 %
|
2.131
|
|
Walter Galinat Mitglied der Geschäftsleitung (Austritt: 30. September 2018)
|
|
2023
|
2022 |
|
in Tsd. € |
in % |
in Tsd. € |
LTIP |
|
|
|
|
LTI 2019 (2019 bis 2021) |
– |
– |
361 |
Sonstiges |
– |
– |
– |
Ruhegehaltszahlung |
154 |
100,0 % |
334 |
Gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
|
154
|
100,0 %
|
695
|
Frühere Mitglieder der Geschäftsleitung, die im Geschäftsjahr 2023 ausschließlich Ruhegehaltszahlungen erhalten haben, werden
in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die im Geschäftsjahr 2023 gemäß § 162 Abs. 1 AktG gewährte und geschuldete Vergütung
besteht entsprechend zu 100 % aus erfolgsunabhängigen Vergütungselementen.
Ruhegehaltszahlungen
in Tsd. € |
2023 |
2022 |
Karl-Ludwig Kley |
756 |
695 |
Bernd Reckmann |
443 |
443 |
Zahlungen an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen
Zahlungen an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen erfolgen als Pensionszahlungen, als zeitlich
begrenzte Fortzahlung der Grundvergütung im Todesfall, im Rahmen der Gewinnbeteiligung und des LTIP sowie als Karenzentschädigung
für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 14,4 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €).
Die Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen gemäß IAS 19 betrugen zum 31. Dezember 2023 123,8 Mio. € (31.
Dezember 2022: 123,1 Mio. €).
Einhaltung der festgelegten Maximalvergütung
Die Maximalvergütung begrenzt die im Geschäftsjahr gewährte Vergütung, das heißt die Summe aller gewährten erfolgsunabhängigen
und erfolgsabhängigen Vergütungselemente eines Geschäftsjahrs. Ruhegehaltszahlungen fallen nicht unter die Maximalvergütung.
Die Maximalvergütung für das Geschäftsjahr beträgt 11.500.000 € für die Vorsitzende der Geschäftsleitung und jeweils 9.500.000
€ für ordentliche Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Summe der gewährten und geschuldeten Vergütung gemäß § 162 AktG abzüglich
etwaiger Ruhegehaltszahlungen und zuzüglich des Versorgungsaufwands liegt für alle Mitglieder der Geschäftsleitung unterhalb
der definierten Maximalvergütung nach § 87a AktG.
Neben der Maximalvergütung besteht für die erfolgsabhängigen Vergütungselemente jeweils eine individuell vertraglich vereinbarte
separate Auszahlungsbegrenzung. Für die Gewinnbeteiligung wurde vertraglich für alle Mitglieder der Geschäftsleitung eine
betragsmäßige Obergrenze festgelegt (siehe Abschnitt „Gewinnbeteiligung“). Die Auszahlung aus dem Long-Term Incentive Plan kann auch bei außergewöhnlicher Leistung das 2,5-fache des individuellen
Zuteilungswerts nicht überschreiten.
Außerdem besteht zusätzlich eine vertraglich vereinbarte betragsmäßige Obergrenze für die Direktvergütung, das heißt die Summe
aus Grundvergütung, Gewinnbeteiligung und LTIP. Dabei ist festgelegt, dass eine Kappung, sofern erforderlich, zuerst beim
LTIP und anschließend bei der Gewinnbeteiligung erfolgt. Um dementsprechend eine Einhaltung dieser Obergrenze zu gewährleisten,
wurde der Auszahlungsbetrag des LTIP 2020 für Belén Garijo um 475.514 Tsd. € gekürzt.
Die Einhaltung der festgelegten Maximalvergütung wird durch den Personalausschuss gewährleistet, indem der Personalausschuss
durch Beschluss die Beträge der variablen Vergütungsbestandteile festlegt. Die festgelegten Maximalvergütungen sowie die betragsmäßigen
Obergrenzen für die Direktvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung sind in folgender Tabelle dargestellt.
Gesamtbegrenzung der Vergütung
in Tsd. €
|
Betragsmäßige
Obergrenze
Direktvergütung
|
Maximalver-
gütung gemäß
§ 87a AktG
|
Belén Garijo |
9.800 |
11.500 |
Kai Beckmann |
8.000 |
9.500 |
Peter Guenter |
8.000 |
9.500 |
Matthias Heinzel |
8.000 |
9.500 |
Marcus Kuhnert (Austritt: 30. Juni 2023) |
8.000 |
9.500 |
Helene von Roeder (Eintritt: 1. Juli 2023) |
8.000 |
9.500 |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 20 der Satzung der Merck KGaA, Darmstadt, Deutschland, geregelt und
entspricht dem von der Hauptversammlung 2021 mit 99,64 % der abgegebenen Stimmen gebilligten Vergütungssystem des Aufsichtsrats.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten demnach jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 47.000 €. Der Vorsitzende erhält
das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss, welchen
der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2021 eingerichtet hat, erhalten die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich
zu ihrer Grundvergütung eine jährliche feste Vergütung von 15.000 € der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich
eine jährliche Vergütung von 30.000 €. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 750
€ je Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen. Es bestehen keine variablen Vergütungsbestandteile.
Die gewährte und geschuldete Vergütung sowie der jeweilige relative Anteil an der Gesamtvergütung der gegenwärtigen Mitglieder
des Aufsichtsrats ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Dabei werden die Vergütungsbestandteile dem Jahr zugeordnet, in
dem die abschließende Leistungserbringung erfolgt ist, unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Auszahlung oder ihrer rechtlichen
Fälligkeit.
Im Geschäftsjahr ist Helene von Roeder mit Wirkung zum 17. April 2023 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden und Barbara Lambert
zum 11. August 2023 in den Aufsichtsrat eingetreten. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Zahlungen an frühere Mitglieder des
Aufsichtsrats.
Aufsichtsratsvergütung
|
2023 |
2022 |
|
Festvergütung
|
Ausschuss-
vergütung
|
Sitzungsgeld
|
Gesamt-
vergütung
|
Festvergütung |
Ausschuss- vergütung
|
Sitzungsgeld |
Gesamt- vergütung
|
|
in Tsd. €
|
in % |
in Tsd. €
|
in % |
in Tsd. €
|
in % |
in Tsd. €
|
in Tsd. €
|
in % |
in Tsd. €
|
in % |
in Tsd. €
|
in % |
in Tsd. €
|
Wolfgang Büchele |
94,0 |
83 % |
15,0 |
13 % |
3,8 |
3 % |
112,8 |
94,0 |
84 % |
15,0 |
13 % |
3,0 |
3 % |
112,0 |
Sascha Held |
70,5 |
79 % |
15,0 |
17 % |
3,8 |
4 % |
89,3 |
70,5 |
80 % |
15,0 |
17 % |
3,0 |
3 % |
88,5 |
Gabriele Eismann |
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Barbara Lambert (seit 11. August 2023)
|
18,4 |
60 % |
11,3 |
37 % |
0,8 |
3 % |
30,5 |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
Birgit Biermann (seit 14. Juli 2022)
|
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
22,0 |
– |
– |
– |
1,5 |
– |
23,5 |
Jürgen Glaser |
47,0 |
72 % |
15,0 |
23 % |
3,8 |
6 % |
65,8 |
47,0 |
79 % |
9,5 |
16 % |
3,0 |
5 % |
59,5 |
Michael Kleinemeier |
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Renate Koehler |
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Anne Lange |
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Peter Emanuel Merck |
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Dietmar Oeter |
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Alexander Putz |
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Christian Raabe |
47,0 |
72 % |
15,0 |
23 % |
3,8 |
6 % |
65,8 |
47,0 |
72 % |
15,0 |
23 % |
3,0 |
5 % |
65,0 |
Helene von Roeder (bis 17. April 2023)
|
13,8 |
59 % |
8,8 |
38 % |
0,8 |
3 % |
23,4 |
47,0 |
59 % |
30,0 |
38 % |
3,0 |
4 % |
80,0 |
Helga Rübsamen- Schaeff
|
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Daniel Thelen |
47,0 |
72 % |
15,0 |
23 % |
3,8 |
6 % |
65,8 |
47,0 |
72 % |
15,0 |
23 % |
3,0 |
5 % |
65,0 |
Simon Thelen |
47,0 |
93 % |
– |
– |
3,8 |
7 % |
50,8 |
47,0 |
94 % |
– |
– |
3,0 |
6 % |
50,0 |
Das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang Büchele hat als Mitglied in Gremien der E. Merck KG für 2023 in dieser Funktion zusätzlich
140.000 € (2022: 140.000 €) erhalten.
Das Aufsichtsratsmitglied Helga Rübsamen-Schaeff hat als Mitglied in Gremien der E. Merck KG für 2023 in dieser Funktion zusätzlich
150.000 € (2022: 150.000 €) und als Aufsichtsratsmitglied der Merck Healthcare KGaA für 2023 zusätzlich 6.000 € (2022: 6.000
€) erhalten.
Das Aufsichtsratsmitglied Michael Kleinemeier hat als Mitglied in Gremien der E. Merck KG für 2023 in dieser Funktion zusätzlich
140.000 € (2022: 140.000 €) erhalten.
Das Aufsichtsratsmitglied Helene von Roeder hat als Mitglied in Gremien der E. Merck KG für 2023 in dieser Funktion zusätzlich
150.000 € (2022: 150.000 €) erhalten.
Das Aufsichtsratsmitglied Peter Emanuel Merck hat als Mitglied in Gremien der E. Merck KG für 2023 in dieser Funktion zusätzlich
80.000 € (2022: 80.000 €) erhalten.
Das Aufsichtsratsmitglied Daniel Thelen hat als Mitglied in Gremien der E. Merck KG für 2023 in dieser Funktion zusätzlich
140.000 € erhalten (2022: 140.000 €).
Das Aufsichtsratsmitglied Simon Thelen hat als Mitglied in Gremien der E. Merck KG für 2023 in dieser Funktion zusätzlich
140.000 € (2022: 140.000 €) und als Aufsichtsratsmitglied der Merck Healthcare KGaA für 2023 zusätzlich 3.000 € (2022: 3.000
€) erhalten.
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
In der vergleichenden Darstellung gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist die jährliche Veränderung der Vergütung der Mitglieder
der Geschäftsleitung, der früheren Mitglieder der Geschäftsleitung und der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Ertragsentwicklung
des Merck-Konzerns sowie die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung eines Arbeitnehmers auf Vollzeitäquivalenzbasis
des Merck-KGaA-Konzerns über die letzten fünf Jahre dargestellt.
Für die Arbeitnehmervergütung wird der durchschnittliche Personalaufwand ohne Kosten für die betriebliche Altersversorgung
genutzt. Dieser spiegelt die Gesamtvergütung der weltweit tätigen Mitarbeitenden wider.
Für die Mitglieder der Geschäftsleitung wird die in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 gewährte und geschuldete Vergütung
gemäß § 162 AktG genutzt. Für die Jahre 2020 und 2019 wird die zugeflossene Vergütung ohne Versorgungsaufwand laut DCGK-Mustertabelle
im Vergütungsbericht des jeweiligen Geschäftsjahrs herangezogen.
Vergleichende Darstellung
in Tsd. €/Veränderung in % |
2023 |
2022 |
Veränderung
2023/2022
|
Veränderung 2022/2021
|
Veränderung 2021/2020
|
Veränderung 2020/2019
|
Mitglieder der Geschäftsleitung
|
Belén Garijo (Vorsitzende seit 1. Mai 2021) |
9.889 |
9.891 |
– |
22,2 % |
43,3 % |
-6,9 % |
Kai Beckmann (Eintritt: 1. April 2011) |
7.820 |
7.895 |
-0,9 % |
25,0 % |
37,9 % |
-11,0 % |
Peter Guenter (Eintritt: 1. Januar 2021) |
5.144 |
4.761 |
8,0 % |
185,1 % |
– |
– |
Matthias Heinzel (Eintritt: 1. April 2021) |
4.768 |
3.597 |
32,6 % |
288,9 % |
– |
– |
Marcus Kuhnert (Austritt: 30. Juni 2023) |
7.158 |
7.180 |
-0,3 % |
17,0 % |
43,2 % |
-9,7 % |
Helene von Roeder (Eintritt: 1. Juli 2023) |
609 |
– |
– |
– |
– |
– |
Ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung
|
Stefan Oschmann (Austritt: 30. April 2021) |
4.011 |
10.189 |
-60,6 % |
-11,8 % |
41,8 % |
-11,3 % |
Udit Batra (Austritt: 13. Juli 2020) |
633 |
2.131 |
-70,3 % |
-43,8 % |
-19,4 % |
-16,3 % |
Walter Galinat (Austritt: 30. September 2018) |
154 |
695 |
-77,8 % |
-47,0 % |
22,3 % |
-10,1 % |
Karl-Ludwig Kley (Austritt: 31. August 2016) |
756 |
695 |
8,8 % |
10,3 % |
– |
67,1 % |
Bernd Reckmann (Austritt: 29. April 2016) |
443 |
443 |
– |
-3,5 % |
6,7 % |
-43,0 % |
Weitere ehemalige Mitglieder |
7.409 |
6.999 |
5,9 % |
-66,0 % |
85,0 % |
0,5 % |
Aufsichtsratsmitglieder |
|
|
|
|
|
|
Wolfgang Büchele |
112,8 |
112,0 |
0,7 % |
2,1 % |
13,1 % |
– |
Sascha Held |
89,3 |
88,5 |
0,8 % |
2,7 % |
17,3 % |
110,0 % |
Gabriele Eismann |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
– |
-1,6 % |
Barbara Lambert (seit 11. August 2023) |
30,5 |
– |
– |
– |
– |
– |
Birgit Biermann (seit 14. Juli 2022) |
50,8 |
23,5 |
116,0 % |
– |
– |
– |
Jürgen Glaser |
65,8 |
59,5 |
10,5 % |
20,7 % |
-1,4 % |
42,0 % |
Michael Kleinemeier |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
– |
45,3 % |
Renate Koehler |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
– |
42,0 % |
Anne Lange |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
– |
45,3 % |
Peter Emanuel Merck |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
– |
42,0 % |
Dietmar Oeter |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
– |
-1,6 % |
Alexander Putz |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
70,1 % |
87,3 % |
Christian Raabe |
65,8 |
65,0 |
1,2 % |
3,7 % |
25,4 % |
42,0 % |
Helene von Roeder (bis 17. April 2023) |
23,4 |
80,0 |
-70,8 % |
6,1 % |
50,8 % |
42,0 % |
Helga Rübsamen-Schaeff |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
– |
– |
Daniel Thelen |
65,8 |
65,0 |
1,2 % |
3,7 % |
25,4 % |
42,0 % |
Simon Thelen |
50,8 |
50,0 |
1,5 % |
– |
– |
42,0 % |
Personalaufwand ohne Altersversorgung |
6.152.000 |
6.184.000 |
-0,5 % |
11,0 % |
3,9 % |
8,9 % |
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeitende |
63.642 |
62.552 |
1,7 % |
6,6 % |
2,0 % |
7,4 % |
Durchschnittliche Vergütung eines Mitarbeitenden |
96,7 |
98,9 |
-2,2 % |
4,2 % |
1,9 % |
1,4 % |
Ertragsentwicklung
|
Ergebnis nach Steuern der Merck KGaA (HGB) |
284.881 |
241.958 |
17,7 % |
-16,2 % |
59,4 % |
7,3 % |
Ergebnis nach Steuern des E.-Merck-Konzerns (IFRS) |
2.759.954 |
3.288.000 |
-16,1 % |
9,5 % |
56,8 % |
52,6 % |
Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
An die MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien, Darmstadt
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Merck Kommanditgesellschaft auf
Aktien, Darmstadt, („die Gesellschaft“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen
Angaben geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien, Darmstadt, sind verantwortlich
für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG
entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen
Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser
Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts
einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens
abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung
der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungs-bericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.
Sonstiger Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte
formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Verwendungszweck des Prüfungsvermerks
Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage der mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung. Die Prüfung
wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis
der Prüfung bestimmt.
Haftung
Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung
besteht allein der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien, Darmstadt, gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der Gesellschaft
getroffenen Auftragsvereinbarung vom 24./28. Juli 2023 sowie der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. beschränkt.
Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Frankfurt am Main, den 16. Februar 2024
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Christoph Schenk
Wirtschaftsprüfer
|
Daniel Weise
Wirtschaftsprüfer
|
|
Ergänzende Hinweise zu Tagesordnungspunkt 8: Angaben und Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
Kurzangaben zu den Aufsichtsratskandidaten
Angaben über die im Punkt 8 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten zu
Wohnort, Beruf und Mitgliedschaft in
• |
gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten
|
• |
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
|
Katja Garcia Vila
Hannover, Mitglied des Vorstands Group Finance and Controlling, Group IT (“CFO”), Continental AG (unabhängig)
Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
Continental Automotive Technologies GmbH, Hannover (Vorsitzende des Aufsichtsrats, Konzernmandat)
|
• |
Continental Reifen Deutschland GmbH, Hannover (Mitglied des Aufsichtsrats, Konzernmandat)
|
Michael Kleinemeier
Heidelberg, Geschäftsführer der e-mobiligence GmbH (unabhängig)
Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
E. Merck KG, Darmstadt (Mitglied des Gesellschafterrats, Konzernmandat)
|
• |
Merck Life Science KGaA, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats, Konzernmandat)
|
• |
SRH Holding Stiftung des bürgerlichen Rechts, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
|
Dr. Carla Kriwet
München, Aufsichtsrätin und Beraterin (unabhängig)
Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Barbara Lambert
Givrins, Schweiz, Aufsichts- und Verwaltungsrätin (unabhängig)
Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte
• |
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main (Mitglied des Aufsichtsrats) (börsennotiert)
|
• |
Synlab AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats) (börsennotiert) (bis 31. März 2024)
|
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
Implenia AG, Opfikon, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) (börsennotiert)
|
• |
UBS Switzerland AG, Schweiz / Credit Suisse AG, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) (bis zur geplanten Fusion, voraussichtlich
2024)
|
Prof. Dr. Stefan Palzer
Lausanne, Schweiz, Chief Technology Officer & Executive Vice President Nestlé S.A. (unabhängig)
Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Dr. Susanne Schaffert
Neumarkt, Aufsichtsratsmitglied und selbstständige Beraterin (unabhängig)
Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
• |
ARTBio Inc., USA (Mitglied des Aufsichtsrats)
|
• |
E. Merck KG, Darmstadt (Mitglied des Gesellschafterrats, Konzernmandat)
|
• |
Galapagos NV, Mechelen, Belgien (Mitglied des Aufsichtsrats) (börsennotiert)
|
• |
Incyte Corporation, Wilmington, Delaware, USA (Mitglied des Aufsichtsrats) (börsennotiert)
|
• |
Novo Holdings A/S, Hellerup, Dänemark (Mitglied des Aufsichtsrats)
|
• |
Vetter Holding GmbH & Co. KG, Ravensburg (Mitglied des Beirats)
|
Unter Bezugnahme auf C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass die vorgeschlagenen Kandidaten Michael
Kleinemeier und Dr. Susanne Schaffert jeweils Mitglied im Gesellschafterrat der E. Merck KG sind. Darüber hinaus steht nach
Einschätzung des Aufsichtsrats der Merck KGaA keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser Vorschrift offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Merck KGaA oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Merck KGaA oder
einem wesentlich an der Merck KGaA beteiligten Aktionär.
Kurzlebenslauf Katja Garcia Vila
Erlernter Beruf: |
Diplom Betriesbwirtin |
Ausgeübter Beruf: |
Mitglied des Vorstands Group Finance and Controlling, Group IT (“CFO”), Continental AG |
Geburtstag: |
12.05.1972 |
Nationalität: |
deutsch |
Beruflicher Werdegang:
Seit 12/2001 |
Mitglied des Vorstands Group Finance and Controlling, Group IT (“CFO”), Continental AG |
2018 – 2021 |
Leiterin des Bereichs Finanzen, Controlling & IT des Geschäftsfelds ContiTech, Continental AG |
2013 – 2018 |
Leiterin der Konzernrevision, Continental AG |
2008 – 2013 |
Leiterin des Bereichs Systeme und Standards, Continental AG |
1997 – 2008 |
Verschiedene operative Funktionen in den Bereichen IT, Marketing, Vertrieb, Logistik, Revision und Einkauf, Continental AG |
Ausbildung:
1992 – 1997 |
Fachhochschule Münster, Abschluss als Diplom-Betriebswirtin |
Weitere Mandate:
Seit 2022 |
Vorsitzende des Aufsichtsrates der Continental Automotive Technologies GmbH |
Seit 2021 |
Mitglied des Aufsichtsrates der Continental Reifen Deutschland GmbH |
Kurzlebenslauf Michael Kleinemeier
Erlernter Beruf: |
Diplom-Kaufmann |
Ausgeübter Beruf: |
Geschäftsführer der e-mobiligence GmbH |
Geburtstag: |
13.03.1957 |
Nationalität: |
deutsch |
Beruflicher Werdegang:
2020 – heute |
Selbstständig, e-mobiligence GmbH Heidelberg, Management and Digital Transformation Consulting
|
2015 – 2020 |
Mitglied des Vorstands der SAP SE, SAP Digital Business Services |
2014 – 2015 |
Mitglied des Management Board der SAP SE SAP Digital Business Services |
2013 – 2014 |
Regional President der Region Middle & Eastern Europe, SAP SE, Corporate Officer SAP AG |
2012 |
President Global End-to-End Services, Regional President der DACH Region und Corporate Officer, SAP AG |
2010 – 2012 |
Regional Präsident der Region DACH, SAP AG |
2008 |
Gründer der e-mobiligence GmbH |
2008 |
Co-CEO der Häussler Management Holding Stuttgart, Deutschland |
2007 – 2008 |
Mitglied Executive Council und Corporate Officer der SAP AG / Leiter Industries |
2003 – 2007 |
Regional Präsident der Region EMEA Central, SAP AG |
2002 – 2003 |
Managing Director der deutschen Niederlassung der SAP AG |
2001 – 2002 |
Sales Director der deutschen Niederlassung der SAP AG |
1999 – 2001 |
Vorstandsmitglied der Itelligence AG |
1989 – 1999 |
Leitungspositionen in den Bereichen Sales, Consulting und Training, SAP AG |
1986 – 1988 |
System Ingenieur bei Krupp Atlas Datensysteme, Essen, Deutschland |
Ausbildung:
1981 – 1986 |
Universität Paderborn, Diplom-Kaufmann |
Weitere Mandate:
|
E. Merck KG, Darmstadt, Deutschland (Mitglied des Gesellschafterrats) |
|
Merck Life Science KGaA, Darmstadt, Deutschland (Vorsitzender des Aufsichtsrats) |
|
SRH Holding, Heidelberg, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) |
Kurzlebenslauf Dr. Carla Katharina Kriwet
Erlernter Beruf: |
Betriebswirtin |
Ausgeübter Beruf: |
Aufsichtsratsrätin und Beraterin |
Geburtstag: |
01.03.1971 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruflicher Werdegang:
2021 – heute |
Mitglied des Advisory Boards Evidia / Senior Advisor EQT Partners AB, Dortmund |
2022 |
CEO und Vorsitzende des Management Boards, Fresenius Medical Care Management AG, sowie Mitglied des Vorstands Fresenius Management
SE & Co. KGaA, Bad Homburg
|
2020 – 2022 |
Vorsitzende der Geschäftsführung, BSH Hausgeräte GmbH, München |
2017 – 2021 |
Mitglied des Aufsichtsrats, Carl Zeiss AG, Oberkochen |
2017 – 2020 |
Mitglied des Vorstands und CEO Connected Care, Royal Philips N.V., Cambridge, USA |
2012 – 2017 |
Führungspositionen Royal Philips N.V.: CEO Patient Care & Monitoring Solutions Philips, Cambridge, USA und CEO Philips DACH,
Hamburg
|
2014 – 2017 |
Mitglied des Aufsichtsrats, Carl Zeiss Meditec AG, Jena |
2011 |
Mitglied des Vorstands, Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck |
2003 – 2010 |
Verschiedene Führungspositionen Linde AG, München: Head of Linde Healthcare Europe, Global Head of Operations Linde Healthcare,
Global Head of Linde Homecare, Head of Corporate Strategy & Strategic M&A
|
1997 – 2003 |
Unternehmensberaterin, The Boston Consulting Group, Hamburg und London, UK |
1995 – 1996 |
Projektmanagement, ABB Daimler-Benz Transportation, New Delhi, Indien |
Ausbildung:
1994 – 1996 |
Promotion, Hochschule St. Gallen, Schweiz |
1992 – 1994 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Hochschule St. Gallen, Schweiz |
1990 – 1992 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Würzburg |
Weitere Mandate:
Sonstiges:
Seit 2023 |
Mentorin und Healthcare Business Angel, Constructive Distruction Lab, Berlin |
Seit 2012 |
Mitglied des Aufsichtsrats, Save the Children Deutschland e.V., Berlin |
Kurzlebenslauf Barbara Lambert
Erlernter Beruf: |
Dipl. Wirtschaftsprüferin |
Ausgeübter Beruf: |
Aufsichts- und Verwaltungsrätin |
Geburtstag: |
01.05.1962 |
Nationalität: |
deutsch und schweizerisch |
Beruflicher Werdegang:
2008 – 2022 |
Banque Pictet & Cie SA, Genf, Schweiz : |
|
Mitglied des Verwaltungsrats (2018 – 2022) |
|
Group Chief Risk Officer, Mitglied des Geschäftsleitungskomitees, Executive Vice President (2014 – 2018) |
|
Head of Group Internal Audit, Executive Vice President (2008 – 2013) |
1987 – 2007 |
Arthur Andersen, Schweiz (bis 2002) / ab 2002 Ernst & Young, Schweiz: |
|
Ernst & Young, Schweiz, Head Audit Banking & Insurance Clients (2006 – 2007) |
|
Ernst & Young, Romandie, Schweiz, Group Leader Financial Services Sector (2003 – 2006) |
|
Ernst & Young, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats (2002 – 2007) |
|
Partnerin (1999 – 2007) |
Ausbildung:
|
Diplom-Wirtschaftsprüferin (Schweiz) Lizenz Wirtschaftswissenschaft, Universität Genf, Schweiz
|
|
Bankkauffrau |
Weitere Mandate:
|
Deutsche Börse AG (börsennotiert), Eschborn, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats) |
|
Synlab AG, München (börsennotiert), Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats; bis Ende März 2024) |
|
Implenia AG (börsennotiert Schweiz), Opfikon, Schweiz (Mitglied des Verwaltungsrats) |
|
UBS Switzerland AG, Schweiz/Credit Suisse (Schweiz) AG, Schweiz (Gruppenmandat), (Mitglied des Verwaltungsrats, bis zur geplanten
Fusion, voraussichtlich 2. Hälfte 2024)
|
Sonstiges:
|
Mitglied des Advisory Board der Geneva School of Economics and Management |
Kurzlebenslauf Prof. Dr.-Ing. Stefan Palzer
Erlernter Beruf: |
Verfahrens-, Chemie- und Lebensmittelingenieur mit Abschluss in Wirtschaftswissenschaften |
Ausgeübter Beruf: |
Vorstand Innovation, Technology, Forschung und Entwicklung; Mitglied der Konzernleitung |
Geburtstag: |
17.06.1969 |
Nationalität: |
Deutsche & Schweizer Nationalität |
Beruflicher Werdegang:
Seit 01/2018 |
Vorstand Forschung, Entwicklung, Technologie und Innovation (23 Standorte weltweit); Mitglied der Konzernleitung, Nestlé S.A.
– CH
|
2016-2018 |
Leiter globale Konzernforschung und Geschäftsführer Nestlé Forschungszentrum (5 Forschungsinstitute), Nestlé S.A. – CH |
2013-2016 |
Bereichsleiter Innovation in der globalen Business- und Marketingabteilung für Kaffee & Getränke, Nestlé S.A. – CH |
2010-2013 |
Leiter Produkt- & Technologieentwicklung und Geschäftsführer Entwicklungszentrum für Süßwaren, Nestlé S.A. – UK |
2007-2010 |
Abteilungsleiter Lebensmittelwissenschaften; globale Konzernforschung, Nestlé S.A. – CH |
2006-2007 |
Gruppenleiter Technologieentwicklung; F&E Zentrum für Lebensmittelprodukte, Nestlé S.A. – DE |
2003-2006 |
Teamleiter Agglomeration und Tablettierung; F&E Zentrum für Lebensmittelprodukte, Nestlé S.A. – DE |
2000-2003 |
Projektleiter & Produktentwickler; F&E Zentrum für Lebensmittelprodukte, Nestlé S.A. – CH |
1996-2000 |
Leitender Wissenschaftler Pulvertechnologie, Projekte für Chemie-, Lebensmittel-, Pharmaunternehmen, Technische Universität
München – DE
|
1991-1996 |
Wissenschaftliche Hilfskraft (während Studium); Lehrstuhl für Verfahrenstechnik, Technische Universität München – DE |
1990-1991 |
Techniker Biologische Qualitätssicherung (von Lehre bis Studienbeginn), Bitburger Braugruppe – DE |
Ausbildung:
2002-2007 |
Habilitation (venia legendi) im Fachgebiet Verfahrenstechnik (berufsbegleitend); Technische Universität München |
1997-2002 |
Diplom in Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Marketing & Produktionsökonomie (Dipl.-Wirt. Ing.), Fernuniversität Hagen |
1996-2000 |
Promotion im Fachgebiet Chemieingenieurwesen (Dr. Ing.), Institut für Verfahrenstechnik, Technische Universität München |
1991-1996 |
Diplom Ingenieur Lebensmitteltechnologie, Technische Universität München |
1989-1991 |
Berufsausbildung in der Lebensmittelindustrie |
Sonstiges:
Seit 2022 |
Beirat branchenübergreifende Start-Up Initiative “Venture” |
Seit 2021 |
Universitätsrat, Technische Universität Hamburg |
Seit 2020 |
Vizepräsident Schweizer Verein zur Förderung des Innovationsökosystem für Lebensmittel und Ernährung |
Seit 2020 |
Universitätsrat, Universität Stuttgart Hohenheim |
Seit 2019 |
Außerplanmäßiger Professor, Universität Kopenhagen |
Seit 2018 |
Nestlé Vorstandsauschüsse für Risikokapitalbeteiligungen (Neue Technologien & Nachhaltigkeit), Nestlé S.A. |
Seit 2017 |
Strategischer Beirat Nestlé Health Science, Nestlé S.A.
|
Seit 2013 |
Professor, Technische Universität Hamburg |
Seit 2010 |
Honorarprofessor, Universität Stuttgart Hohenheim |
Seit 2009 |
Gastprofessor, Universität Sheffield |
Sonstiges:
Sprachen: |
Englisch, Französisch, Deutsch (Muttersprache) |
Publikationen: |
125 Fachartikel/Buchkapitel, 48 Patente |
Kurzlebenslauf Dr. Susanne Schaffert
Erlernter Beruf: |
Diplom Chemikerin |
Ausgeübter Beruf: |
Aufsichtsratmitglied und selbstständige Beraterin |
Geburtstag: |
17.01.1967 |
Nationalität: |
Deutsch |
Beruflicher Werdegang:
1995-2022 |
Novartis AG, Schweiz |
|
Mitglied der Geschäftsleitung (Vorstand), President Novartis Oncology (2019-2022) |
|
CEO and Chairwoman Advanced Accelerator Applications (Firma der Novartis AG) (2018-2019) |
|
Head Europe Novartis Oncology (2013-2018) |
|
Head Investor Relations (2010-2013) |
|
Head Immunology Franchise (2009-2010) |
|
Head Northern & Central Europe, Novartis Oncology (2007-2009) |
|
General Manager Germany, Novartis Oncology (2004-2007) |
|
Head Marketing Germany, Novartis Oncology (2002-2004) |
|
Global Brand Director (2000-2002) |
|
Brand Manager Deutschland (1997-2000) |
|
Außendienstmitarbeiter (1995-1997) |
Ausbildung:
1995 |
Promotion zum Dr. rer. Nat., Institut für Organische Chemie, Universität Erlangen, Deutschland |
1992 |
Diplom in Chemie, Universität Erlangen, Deutschland |
Weitere Mandate:
Seit 2024 |
E. Merck KG, Darmstadt, Deutschland (Mitglied des Gesellschafterrats) |
Seit 2023 |
Galapagos AG (börsennotiert), Belgien (Mitglied des Aufsichtsrats) |
Seit 2023 |
Novo Holding, Dänemark (Mitglied des Aufsichtsrats) |
Seit 2023 |
ARTBio Inc., USA, (Mitglied des Aufsichtsrats) |
Seit 2023 |
Vetter Holding GmbH & Co. KG, Deutschland (Mitglied des Beirats) |
Seit 2021 |
Incyte Corporateion, (börsennotiert), USA (Mitglied des Aufsichtsrats) |
Sonstiges:
Seit 2021 |
Mitglied der Weiterbildungskommission der Executive School Universität St. Gallen |
Ergänzende Hinweise zu Tagesordnungspunkt 9: Beschreibung der Vergütung des Aufsichtsrats einschließlich des Vergütungssystems
1. |
Überprüfung der aktuellen Vergütung des Aufsichtsrats
Die bisherige Vergütung des Aufsichtsrats ist im Wesentlichen seit 2013 unverändert geblieben. Das wurde zum Anlass genommen,
die Ausgestaltung und Höhe der Aufsichtsratsvergütung mit Unterstützung eines unabhängigen externen Corporate Governance-Beraters
zu überprüfen.
Im Rahmen der Überprüfung wurde die Vergütung des Aufsichtsrats der Merck KGaA den Vergütungshöhen einer Vergleichsgruppe
gegenübergestellt. Da die Merck KGaA im DAX notiert ist, wurden die Unternehmen dieses Index als Vergleich herangezogen. Die
Überprüfung der Vergütung des Aufsichtsrats der Merck KGaA hat ergeben, dass die bisherige Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden,
den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, den Prüfungsausschussvorsitzenden sowie die ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder
am unteren Ende des Vergleichsmarkts positioniert ist. Die aktuelle Vergütung ist damit im Wettbewerb um qualifizierte Kandidaten
für den Aufsichtsrat nicht ausreichend konkurrenzfähig. Eine wettbewerbsfähige, marktübliche Aufsichtsratsvergütung ist für
die Merck KGaA besonders relevant, um auch zukünftig hoch qualifizierte Mitglieder zu finden.
Darüber hinaus bildet die aktuelle Vergütung die gestiegenen Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht hinreichend
ab. Seit der letztmaligen Erhöhung der festen Aufsichtsratsvergütung im Jahr 2013 hat sich das regulatorische Umfeld wesentlich
verändert. Die zunehmende Verantwortung sowie die gestiegenen Aufgaben führen zu einer deutlich höheren Belastung der Aufsichtsratsmitglieder,
welche im Rahmen der Vergütung ausreichend berücksichtigt werden soll. Zudem werden die gestiegene Bedeutung des Prüfungsausschusses
und die damit einhergehenden höheren Anforderungen an die Mitglieder des Prüfungsausschusses bisher nicht angemessen widergespiegelt.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Überarbeitung des bisherigen Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder beschlossen.
Das überarbeitete Vergütungssystem sowie die wesentlichen Änderungen zum bisherigen Vergütungssystem werden im Folgenden detailliert
dargestellt.
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2. |
Wesentliche Änderungen der Vergütung des Aufsichtsrats
Die wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder gestalten sich wie folgt:
Um hochqualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat zu gewinnen, wird die Vergütung unter Berücksichtigung der Governance
Struktur der Merck KGaA auf ein wettbewerbsfähiges, marktübliches Niveau angehoben. Dazu werden die feste Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
von 47.000 EUR auf 75.000 EUR und das Sitzungsgeld von 750 EUR auf 1.000 EUR erhöht.
Darüber hinaus wird aufgrund der zunehmenden Verantwortung und Aufgaben sowie des gestiegenen Aufwands eine höhere Differenzierung
zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern vorgenommen. Der Differenzierungsfaktor
wird von 2 zu 1 auf 2,5 zu 1 erhöht.
Um zudem der besonderen Bedeutung des Prüfungsausschusses und den damit einhergehenden Anforderungen an die Mitglieder des
Prüfungsausschusses Rechnung zu tragen, wird die Ausschussvergütung von 15.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Die Mitgliedschaft
im Nominierungsausschuss wird weiterhin nicht zusätzlich vergütet.
Auch die Regelungen zur Auslagen- und Umsatzsteuerersatz sowie zur geltenden D&O-Versicherung bleiben unverändert.
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3. |
Grundsätze des Vergütungssystems
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Merck KGaA richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Vorgaben
des DCGK. Im Einklang mit § 113 Abs. 1 Satz 3 AktG und dem Grundsatz 25 des DCGK steht die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
der Merck KGaA in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der Lage der Gesellschaft. Bei der Festlegung der Vergütung
des Aufsichtsrats werden auch die Vergütungsregelungen weiterer DAX-Unternehmen berücksichtigt.
Im Einklang mit der Empfehlung G.18 des DCGK wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine feste Vergütung gewährt. Damit wird
sichergestellt, dass der Aufsichtsrat der Merck KGaA losgelöst vom Unternehmenserfolg seine Kontrollfunktion auf eine unabhängige
Weise ausüben kann.
Auch der Empfehlung G.17 des DCGK, den höheren zeitlichen Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
sowie der Mitglieder und Vorsitzenden von Ausschüssen des Aufsichtsrats bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder angemessen
zu berücksichtigen, wird Rechnung getragen.
Neben den regulatorischen Anforderungen an die Vergütung des Aufsichtsrats soll auch die Struktur der Unternehmensführung
der Merck KGaA berücksichtigt werden. Dem Aufsichtsrat der Merck KGaA obliegt eine mit dem Gesellschafterrat der E. Merck
KG geteilte Kontrollfunktion, insbesondere die Prüfungsfunktion der Rechnungslegung. Demnach ist der Aufsichtsrat der Merck
KGaA verpflichtet, die Geschäftsführung auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überwachen.
Dem Aufsichtsrat der Merck KGaA obliegt insbesondere die Aufgabe, die von der Geschäftsleitung zu erstattenden Berichte entgegenzunehmen
und zu prüfen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Berichte über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche
Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung, über die Rentabilität der Gesellschaft,
den Gang der Geschäfte, die Risikolage, das Risikomanagement einschließlich Compliance und das interne Revisionssystem. Die
Rolle des Prüfungsausschusses einer KGaA unterscheidet sich demnach nicht wesentlich von der Rolle des Prüfungsausschusses
einer Aktiengesellschaft. Dem Aufsichtsrat der Merck KGaA kommt jedoch nicht die Personalfunktion zu, da er nicht über die
Bestellung und Abberufung der Geschäftsleitungsmitglieder entscheidet.
Die Vergütung soll die Übernahme eines Mandats als Mitglied oder Vorsitzender des Aufsichtsrats oder des Prüfungsausschusses
hinreichend attraktiv erscheinen lassen, um besonders qualifizierte Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der
Merck KGaA gewinnen und halten zu können. Eine wettbewerbsgerechte Vergütung des Aufsichtsrats soll auch die im Rahmen der
Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestmögliche Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils sicherstellen.
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4. |
Verfahren der Fest- und Umsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats
Über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf Vorschlag der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats gemäß §
113 Abs. 3 Satz 1 AktG mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung Beschluss gefasst. Wird das Vergütungssystem
nicht gebilligt, so wird spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem
zum Beschluss vorgelegt.
Die Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung werden gemäß der gesetzlich geregelten Kompetenzordnung von Geschäftsleitung
und Aufsichtsrat unterbreitet, sodass es zu einer gegenseitigen Kontrolle der beiden Organe kommt. Die Entscheidung über die
letztendliche Ausgestaltung des Vergütungssystems ist der Hauptversammlung zugewiesen.
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5. |
Ausgestaltung des Vergütungssystems des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Merck KGaA soll der mit der Kontrollfunktion verbundenen Verantwortung, den Anforderungen
an das Aufsichtsratsamt sowie der zeitlichen Belastung angemessen Rechnung tragen.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 20 der Satzung geregelt und kann wie folgt zusammengefasst werden:
a. |
Feste Vergütung
Die Aufsichtsratsvergütung erfolgt durch die Gewährung einer festen, jährlichen Vergütung. Dies stellt eine hohe Transparenz
sicher und stärkt die neutrale und objektive Kontrollfunktion des Aufsichtsrats durch die Unabhängigkeit der Vergütung von
erfolgsorientierten Kennzahlen. Dadurch ist es dem Aufsichtsrat möglich, sein Wirken unabhängig auf die Strategiebegleitung
und Kontrolle auszurichten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste, jährliche Vergütung von 75.000 EUR.
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b. |
Funktionszuschläge; Differenzierung
Eine Differenzierung der Vergütung erfolgt auf Basis der folgenden Funktionen im Aufsichtsrat: Aufsichtsratsvorsitz, stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitz, Prüfungsausschussvorsitz, Mitglied des Prüfungsausschusses und ordentliches Mitglied.
(1) |
Aufsichtsratsvorsitz und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz
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Der Aufsichtsratsvorsitzende nimmt eine hervorgehobene Stellung ein. Er steht als primärer Ansprechpartner für die Geschäftsleitung
zur Verfügung. Er koordiniert und organisiert die Aufsichtsratstätigkeit. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird dabei maßgeblich
durch seinen Stellvertreter unterstützt.
Der Vorsitzende erhält das Zweieinhalbfache (187.500 EUR) und der Stellvertretende das Eineinhalbfache (112.500 EUR) der festen
Vergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds.
Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss sowie für dessen Vorsitz wird wegen der besonderen Bedeutung dieses Ausschusses
sowie wegen der erforderlichen fachlichen Qualifikation und des erhöhten Vorbereitungsaufwands sowohl für die Mitglieder als
auch insbesondere für den Vorsitzenden eine zusätzliche Vergütung festgelegt. Daher erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für
die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss zusätzlich zu ihrer festen Vergütung eine jährliche Vergütung von 50.000 EUR. Der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich eine jährliche Vergütung von 100.000 EUR.
Die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird nicht zusätzlich vergütet.
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c. |
Sitzungsgeld
Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld
von 1.000 EUR. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Als Teilnahme an einer
Sitzung gilt auch eine solche unter Nutzung elektronischer Medien.
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d. |
Fälligkeit; Anteilige Zahlung
Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres
dem Aufsichtsrat oder dem Prüfungsausschuss angehört haben, erhalten eine entsprechend geringere Vergütung. Es erfolgt eine
Kürzung der Vergütung pro rata temporis auf Monatsbasis, mithin pro Monat um 1/12.
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e. |
Auslagen- und Umsatzsteuerersatz
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied angemessene Auslagen sowie die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.
Zudem werden etwaige nach ausländischen Gesetzen für die Aufsichtsratstätigkeit entstehende Arbeitgeberbeiträge für Sozialversicherungen
bezahlt oder dem Aufsichtsratsmitglied erstattet.
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f. |
D&O-Versicherung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte
(D&O-Versicherung) einbezogen, soweit die Merck KGaA eine solche unterhält.
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Weitere Angaben und Hinweise
Voraussetzung für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
1. |
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
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Die Geschäftsleitung hat gemäß § 118a Abs. 1 AktG i.V.m. § 21 Abs. 5 Satz 1 der Satzung der Merck KGaA beschlossen, die ordentliche
Hauptversammlung 2024 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung
ist daher ausgeschlossen. Sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung
während der gesamten Dauer teilzunehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, bzw. ihre Bevollmächtigten, können an der Hauptversammlung
am 26. April 2024 ab 10:00 Uhr MESZ im Wege der elektronischen Zuschaltung durch Nutzung des internetgestützten Hauptversammlungssystems
(„Investor Portal“) auf der Internetseite der Merck KGaA unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
teilnehmen und die gesamte Hauptversammlung dort in Bild und Ton verfolgen. Wie Aktionäre und ihre Bevollmächtigten Zugang
zum Investor Portal erhalten, ist nachfolgend im Abschnitt „Zugang zum Investor Portal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“
erläutert.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich durch Briefwahl (auch im Wege der
elektronischen Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Einzelheiten werden nachfolgend dargestellt.
2. |
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der versammlungsbezogenen
Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift
angemeldet und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes oder einen Nachweis
gemäß § 67c Abs. 3 AktG, der sich auf den Geschäftsschluss des 4. April 2024 (24:00 Uhr MESZ, sog. „Nachweisstichtag“) bezieht, übermittelt haben:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Deutschland oder E-Mail: wp.hv@db-is.com
Hinweis: Maßgebliche Regelung für den Nachweisstichtag ist § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG in seiner aktuellen Fassung mit Wirkung vom 15.
Dezember 2023. Nachweisstichtag ist der Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung. Die aktuell noch dem Wortlaut
von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG a.F. entsprechende Regelung in der Satzung der Merck KGaA (§ 22 Abs. 2 Satz 3) legt den Nachweisstichtag
„auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung“ fest. Durch die Hauptversammlung am 26. April 2024, Tagesordnungspunkt
10, soll die entsprechende Regelung der Satzung geändert und an die neue gesetzliche Regelung angepasst werden.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift spätestens
bis zum 19. April 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung kann der Gesellschaft darüber hinaus unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre
übermittelt werden.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes wird dem Aktionär oder dem Bevollmächtigten das Zugangsmedium
für die Hauptversammlung übersandt, auf dem die Zugangsdaten zum Investor Portal abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten
kann sich der Aktionär oder der Bevollmächtigte zum Investor Portal anmelden und hierüber Aktionärsrechte ausüben (siehe hierzu
auch den nachstehenden Abschnitt „Zugang zum Investor Portal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung“). Um den
rechtzeitigen Erhalt des Zugangsmediums sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung
der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. |
Zugang zum Investor Portal und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung
|
Die Gesellschaft hat für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung das Investor Portal eingerichtet, über das
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, Vollmachten
erteilen sowie Stimmrechte und weitere Aktionärsrechte ausüben können.
Das Investor Portal ist auf der Internetseite der Merck KGaA unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zugänglich. Die für den Zugang zum Investor Portal erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ordnungsgemäßer
Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem Zugangsmedium zugeschickt.
Das Investor Portal kann auch von Bevollmächtigten genutzt werden. Dies setzt voraus, dass der Bevollmächtigte das an den
Aktionär versandte Zugangsmedium von diesem erhält, es sei denn, dass dem Bevollmächtigten das Zugangsmedium direkt zugesandt
wurde. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte
Personen können sich des Investor Portals bedienen.
Das Investor Portal wird voraussichtlich ab dem 5. April 2024 freigeschaltet.
Während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 26. April 2024 können sich ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre
Bevollmächtigten über das Investor Portal elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten. Die elektronische Zuschaltung
ermöglicht Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, in der virtuellen Hauptversammlung Aktionärsrechte, insbesondere das Rede-,
Antrags- und Auskunftsrecht, auszuüben.
Die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Rahmen der öffentlichen Übertragung (siehe hierzu den Abschnitt „Öffentliche
Übertragung der Hauptversammlung“, der am Ende der Einberufung unter der Überschrift „Ergänzende Informationen“ abgedruckt
ist) führt nicht zu einer elektronischen Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung. Die elektronische Zuschaltung zur virtuellen
Hauptversammlung wird ausschließlich über das Investor Portal ermöglicht.
4. |
Bedeutung des Nachweisstichtags
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Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Ausübung der Aktionärsrechte
einschließlich des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.
Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach
dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien
nur zur Ausübung der Aktionärsrechte berechtigt, soweit sie sich von dem zum Nachweisstichtag maßgeblichen Aktionär bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
5. |
Stimmabgabe mittels Briefwahl
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Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege
der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe hierzu den vorstehenden Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl sowie deren Änderung und Widerruf kann über das Investor Portal unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren oder in Textform durch Übersendung des Formulars „Stimmrechtsausübung per Briefwahl“
erfolgen, das den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit dem Zugangsmedium übermittelt wird. Bei Verwendung des Briefwahlformulars
muss das ausgefüllte Formular per Post oder E-Mail aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 25. April 2024, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft bis zum 25. April 2024, 24.00 Uhr MESZ, auch unter den Voraussetzungen des § 67c
AktG durch Intermediäre übermittelt werden. Das gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen.
Die elektronische Briefwahl über das Investor Portal ist ab dessen Freischaltung (voraussichtlich am 5. April 2024) bis zum
Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 26. April 2024
möglich. Bis zur Schließung der Abstimmung können auch bereits abgegebene Stimmen geändert oder widerrufen werden.
Weitere Einzelheiten zur Abgabe von Briefwahlstimmen erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Zugangsmedium zugesandt.
6. |
Vertretung durch Dritte
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Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung nicht persönlich ausüben möchten, können sich
durch bevollmächtigte Dritte, z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch Dritte sind eine fristgerechte Anmeldung und
ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den vorstehenden Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
müssen in Textform oder elektronisch über das Investor Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren oder im Wege der Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c
AktG erfolgen, wenn kein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), keine Aktionärsvereinigung, kein Stimmrechtsberater oder keine
andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Aktionäre werden in diesem Fall gebeten, zur Erteilung der Vollmacht in Textform das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft
hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen mit dem Zugangsmedium zugesandt.
Die Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung
per Post oder E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Übermittlung muss in diesem Fall, wie auch bei einer Übermittlung durch Intermediäre unter den Voraussetzungen des § 67c
AktG, aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 25. April 2024, 24:00 Uhr MESZ, erfolgen.
Über das Investor Portal können die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung
bis zum Zeitpunkt der Schließung der virtuellen Hauptversammlung am 26. April 2024 erfolgen.
Für die Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von Intermediären (z.B. von Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder anderen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen gilt § 135 AktG. Insbesondere ist die Vollmachtserklärung von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Zudem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf ausschließlich mit
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen,
sollten sich mit diesem bzw. dieser über die Form der Vollmacht abstimmen.
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl (siehe hierzu den
vorstehenden Abschnitt „Stimmabgabe durch Briefwahl“) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter (siehe hierzu den nachfolgenden Abschnitt „Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter“)
ausüben. Bitte beachten Sie, dass die Ausübung von Rechten durch einen Bevollmächtigten über das Investor Portal voraussetzt,
dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber das an ihn versandte Zugangsmedium erhält, es sei denn, dass dem Bevollmächtigten
das Zugangsmedium direkt zugesandt wurde (siehe hierzu auch den vorstehenden Abschnitt „Zugang zum Investor Portal und elektronische
Zuschaltung zur Hauptversammlung“).
Weitere Einzelheiten zur Vertretung durch Dritte erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Zugangsmedium zugesandt oder können
sie unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
einsehen.
7. |
Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
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Wir bieten unseren Aktionären zusätzlich an, sich bei der Stimmrechtsausübung in der virtuellen Hauptversammlung durch von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu
den vorstehenden Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).
Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter nehmen
keine Aufträge zu Redebeiträgen, Auskunftsverlangen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung entgegen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform oder elektronisch
über das Investor Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Aktionäre werden gebeten, zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen in Textform das Formular „Vollmacht und Weisungen für
die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Vertreter“ zu verwenden, das den Aktionären nach ordnungsgemäßer
Anmeldung mit dem Zugangsmedium zugesandt wird.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie deren Änderung und Widerruf müssen
per Post oder E-Mail aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 25. April 2024, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse
eingehen:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können gegenüber der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c
AktG bis zum 25. April 2024, 24.00 Uhr MESZ, auch im Wege der Übermittlung durch Intermediäre erteilt, geändert oder widerrufen
werden.
Über das Investor Portal können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch noch während der
Hauptversammlung am 26. April 2024 bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter erteilt, geändert
oder widerrufen werden.
Auch bevollmächtigte Dritte, einschließlich Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater
oder andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen, können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilen.
Weitere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten
die Aktionäre zusammen mit dem Zugangsmedium zugesandt.
8. |
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
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Sollten Erklärungen zur Abgabe oder zur Änderung von Briefwahlstimmen oder Erklärungen über die Erteilung oder die Änderung
von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter fristgemäß auf mehreren der zulässigen
Übermittlungswege (Post, E-Mail, elektronisch über das Investor Portal oder gemäß § 67c AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs.
1 und 3 und Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) zugehen, die sich inhaltlich widersprechen und
nicht widerrufen werden, werden diese Erklärungen unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Rangfolge der Übermittlungswege
berücksichtigt: 1. elektronisch über das Investor Portal, 2. gemäß § 67c AktG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 1 und 3 und
Artikel 9 Abs. 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212), 3. per E-Mail, und 4. per Post.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß sowohl Briefwahlstimmen als auch Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
zu, die sich inhaltlich widersprechen und nicht widerrufen werden, werden die Briefwahlstimmen vorrangig berücksichtigt. Gehen
auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß entweder mehrere Briefwahlstimmen oder mehrere Vollmachten und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter zu, die sich inhaltlich widersprechen und nicht widerrufen werden, ist die zeitlich zuletzt zugegangene
Erklärung verbindlich.
Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte
Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. Die Rangfolge der Übermittlungswege gemäß Abs. 1 dieses Abschnitts „Weitere Informationen
zur Stimmrechtsausübung“ gilt für die Erklärung des Widerrufs nicht.
Stimmabgaben per Briefwahl bzw. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 3 (Verwendung
des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung
der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gelten die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebenen Briefwahlstimmen beziehungsweise Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, Abs. 4, 127, 130a, 131 Abs. 1, 118a Abs.
1 Satz 2 Nr. 8 AktG
1. |
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
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Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00
Euro erreichen, können gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an
die Geschäftsleitung der Merck KGaA zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
bis zum Ablauf des 26. März 2024, 24:00 Uhr MEZ, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an nachstehende Adresse:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland – HV-Büro – Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland
Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen
des § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse
hauptversammlung@merckgroup.com
übermittelt werden.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der Geschäftsleitung über den Antrag halten. Auf die Berechnung der
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.
2. |
Anträge und Wahlvorschläge
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Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, der Gesellschaft vor der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge
von Geschäftsleitung und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß §§ 278 Abs. 3, 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß §§ 278 Abs. 3, 127 AktG zu übermitteln.
Bis zum 11. April 2024, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehend genannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger Begründungen
unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland – HV-Büro – Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland
oder der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre zu übersenden.
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs.
4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht kann zu solchen Anträgen und Wahlvorschlägen – z.B.
über das Investor Portal unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
– ausgeübt werden, sobald die Aktionäre die gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts
nachweisen können. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und
nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das
Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen
(siehe hierzu den nachstehenden Abschnitt „Rederecht“).
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen,
bleibt unberührt.
3. |
Einreichung von Stellungnahmen
|
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach §§ 278 Abs. 3, 130a Abs. 1 bis 4 AktG
Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform oder im Video- oder Audioformat über das Investor Portal auf
der Internetseite der Merck KGaA unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.
Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens am 20. April 2024, 24:00 Uhr MESZ, einzureichen.
Stellungnahmen müssen in deutscher Sprache verfasst sein und einen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung aufweisen.
Der Umfang von Stellungnahmen in Textform darf 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen), die Länge einer Stellungnahme per Video-
oder Audiobotschaft drei Minuten nicht überschreiten. Stellungnahmen in Textform sind im Dateiformat PDF einzureichen. Stellungnahmen
im Video- oder Audioformat sind in den Dateiformaten MP4, MOV, MPEG, QT, OGV, WEBM für Videos und MP3 oder WAVE für Audio
einzureichen; sie dürfen eine Dateigröße von 500 MB nicht überschreiten. Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen
in Bezug auf Stellungnahmen und ihre Übermittlung wird die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter
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zur Verfügung stellen.
Es sind nur solche Stellungnahmen im Videoformat zulässig, in denen der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung
tritt.
Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens am 21. April 2024, 24:00 Uhr MESZ, in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte
zugänglichen Investor Portal auf der Internetseite der Merck KGaA unter
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zugänglich gemacht. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die
Stellungnahme unter Nennung seines Namens im Investor Portal zugänglich gemacht wird.
Die Gesellschaft wird Stellungnahmen unter den Voraussetzungen der §§ 130a Abs. 3 Satz 4, 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder
Nr. 6 AktG nicht veröffentlichen, also insbesondere dann, wenn diese diskriminierende, beleidigende oder anderweitig strafrechtlich
relevante, offensichtlich falsche oder irreführende Inhalte aufweisen. Stellungnahmen werden auch dann nicht veröffentlicht,
wenn diese keinen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung haben oder einen Umfang von 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
bzw. drei Minuten überschreiten.
Die Gesellschaft behält sich vor, als Video- oder Audiobeiträge eingereichte Stellungnahmen unmittelbar vor oder während der
Hauptversammlung ganz oder teilweise einzuspielen und sich zu eingereichten Stellungnahmen zu äußern.
Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform, im Video-
oder Audioformat eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen
bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen (siehe dazu den vorstehenden Abschnitt „Anträge und Wahlvorschläge“), die Ausübung des
Auskunftsrechts (siehe dazu den nachstehenden Abschnitt „Auskunftsrecht“) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung (siehe dazu den nachstehenden Abschnitt „Erklärung von Widersprüchen“) ist ausschließlich auf den in
dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der
Versammlung im Wege der Videokommunikation. Bereits kurz vor Beginn der Hauptversammlung ist im Investor Portal auf der Internetseite
der Merck KGaA unter
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über die Schaltfläche „Wortmeldung“ ein virtueller Wortmeldetisch zugänglich, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten
ihren Redebeitrag anmelden können.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben,
werden im Investor Portal für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der
Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen,
sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für einen Redebeitrag per Videokommunikation
sind ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon. Weitere Einzelheiten zu den Abläufen und den technischen Voraussetzungen
für Redebeiträge werden auf der Internetseite der Merck KGaA unter
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zur Verfügung gestellt.
Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen
sowie Auskünfte nach § 131 Abs. 1 AktG zu verlangen (siehe dazu den nachstehenden Abschnitt „Auskunftsrecht“).
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Merck KGaA kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich
angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich
angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner
festzulegen.
Jedem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten ist gemäß §§ 278 Abs. 3, 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen
in der Hauptversammlung von der Geschäftsleitung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Die Auskunftspflicht der Geschäftsleitung erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Auskunftsrecht
umfasst auch die Möglichkeit, Fragen zu bereits von der Geschäftsleitung erteilten Antworten zu stellen.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts über das
Investor Portal auf der Internetseite der Merck KGaA unter
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ausgeübt werden darf (siehe hierzu den vorstehenden Abschnitt „Rederecht“). Auf anderen Wegen können solche Auskunftsverlangen
voraussichtlich nicht gestellt werden.
§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb
der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen
in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich
ist. Die Geschäftsleitung hat festgelegt, dass dieses Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG in der Hauptversammlung
ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts über das Investor Portal auf der
Internetseite der Merck KGaA unter
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ausgeübt werden darf. Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter diese Festlegung in der Hauptversammlung bestätigen wird.
Gemäß § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG kann ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen, dass seine Frage und der Grund,
aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. Im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet
sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das Investor Portal auf der
Internetseite der Merck KGaA unter
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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren in der Hauptversammlung übermitteln können.
6. |
Erklärung von Widersprüchen
|
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben gemäß §§ 278 Abs.
3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation
zu erklären. Widersprüche können über das Investor Portal auf der Internetseite der Merck KGaA unter
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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu
ihrer Schließung, erklärt werden.
7. |
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
|
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und Abs. 4, 127, 130a
Abs. 1 bis Abs. 4, 131 Abs. 1, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zum Abruf zur Verfügung.
Ergänzende Informationen
1. |
Vorabveröffentlichung der Rede der Vorsitzenden der Geschäftsleitung
|
Die Gesellschaft wird ein Manuskript der Rede der Vorsitzenden der Geschäftsleitung voraussichtlich am 18. April 2024 auf
der Internetseite der Merck KGaA unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
veröffentlichen.
2. |
Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung
|
Die Hauptversammlung wird am 26. April 2024 ab 10:00 Uhr MESZ in voller Länge im Internet unter
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öffentlich übertragen. Unter derselben Internetadresse werden nach der Hauptversammlung Mitschnitte der Reden des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats und der Vorsitzenden der Geschäftsleitung veröffentlicht.
Aktionäre, die die virtuelle Hauptversammlung im Rahmen der öffentlichen Übertragung verfolgen, sind nicht automatisch elektronisch
zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet. Die elektronische Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung werden ausschließlich über das Investor Portal ermöglicht. Wie Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten Zugang zum Investor Portal erhalten, ist im Abschnitt „Zugang zum Investor Portal und elektronische
Zuschaltung zur Hauptversammlung“ erläutert.
3. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite
|
Die Informationen nach § 124a AktG, eine Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212 sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung
und während der Dauer der Hauptversammlung über die folgende Internetseite der Gesellschaft abrufbar:
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Das Verlangen
ist an die folgende Adresse zu richten:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland – HV-Büro – Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland
Etwaige veröffentlichungspflichtige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden ebenfalls über
die oben genannte Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Während der virtuellen Hauptversammlung wird das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten
und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Bevollmächtigten über das Investor Portal auf
der Internetseite der Merck KGaA unter
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zur Verfügung stehen.
Über das Investor Portal kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung auch eine Bestätigung über die Stimmenzählung
gemäß § 129 Abs. 5 AktG abgerufen werden.
4. |
Zeitangaben in dieser Einberufung
|
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich für Daten bis einschließlich zum 30. März 2024 auf die mitteleuropäische
Zeit (MEZ) und für Daten ab einschließlich dem 31. März 2024 auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht
mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.
5. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
|
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 168.014.927,60 Euro (in Worten:
einhundertachtundsechzig Millionen vierzehntausendneunhundertsiebenundzwanzig Euro und sechzig Cent), eingeteilt in 129.242.251
auf den Inhaber lautende Stückaktien und eine Namensaktie. Jede der insgesamt 129.242.252 Aktien gewährt eine Stimme, so dass
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 129.242.252 Stimmrechte bestehen.
6. |
Hinweis zum Datenschutz
|
Die rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten haben für
die Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Vorname,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer des Zugangsmediums sowie gegebenenfalls
Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär Bevollmächtigen) erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der
virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zu diesem Zweck für jeden sich anmeldenden Aktionär oder seinen
Bevollmächtigten. Die Gesellschaft ist für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlich. Es ist unsere rechtliche Verpflichtung,
eine Hauptversammlung durchzuführen und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen. Hierfür müssen wir die benannten Daten
verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist hierbei das Aktiengesetz i.V.m. Art. 6
Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die für die Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister erhalten nur solche personenbezogenen Daten, welche
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich im Auftrag
und nach Weisung der Gesellschaft.
Personenbezogene Daten der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten werden ausschließlich in Ländern verarbeitet, die der Europäischen
Union angehören.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs- und Löschungsrechte entsprechend den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich und jederzeit über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland – HV-Büro – Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland oder E-Mail: hauptversammlung@merckkgaa-darmstadt-germany.com
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter:
Merck KGaA Darmstadt, Deutschland – Datenschutzbeauftragter – Frankfurter Straße 250 64293 Darmstadt Deutschland oder E-Mail: datenschutz@merckkgaa-darmstadt-germany.com
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu unseren Aufbewahrungspflichten und den Rechten der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
zum Abruf zur Verfügung.
Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der MERCK KGaA 2024
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 83fee9763ed5ee11b53000505696f23c)
2. Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN: DE0006599905
2. Name des Emittenten: MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien in Darmstadt, Deutschland
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung: 26. April 2024
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240426)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 8:00 Uhr UTC)
3. Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Frankfurter Str. 250, 64293 Darmstadt, Deutschland
URL zum Investor Portal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte:
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv)
5. Aufzeichnungsdatum: 4. April 2024, 24:00 Uhr MESZ (4. April 2024, 22:00 Uhr UTC)
Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der Aktienbesitz, der sich auf den Ablauf des 4. April 2024, 24:00 Uhr MESZ
(sog. „Aufzeichungsdatum“) bezieht und damit dem Nachweisstichtag entspricht.
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240404; 22:00 Uhr UTC)
6. Internetseite zur Hauptversammlung/URL: www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212):
Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen
für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:
www.merckkgaa-darmstadt-germany.com/hv
Darmstadt, Deutschland, im März 2024
MERCK Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Geschäftsleitung
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