Müller – Die lila Logistik AG
Besigheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 621468 ISIN DE0006214687
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, 27. Mai 2019, um 11:00 Uhr ein.
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Ort:
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Haus der Wirtschaft
König-Karl-Halle
Willi-Bleicher-Straße 19
70174 Stuttgart
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Müller – Die lila Logistik AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils
zum 31. Dezember 2018, mit den Lageberichten des Vorstands für die Müller – Die lila Logistik AG und für den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für das Geschäftsjahr 2018
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Müller – Die lila Logistik AG, Ferdinand-Porsche-Straße 4, 74354
Besigheim-Ottmarsheim, und im Internet unter der Adresse
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zur Verfügung
gestellt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 11.441.601,69 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Basisdividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie, bei 7.955.750 Stückaktien sind das
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EUR
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2.386.725,00
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Ausschüttung einer Sonderdividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie, bei 7.955.750 Stückaktien sind das
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EUR
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5.569.025,00
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Gewinnvortrag |
EUR |
3.485.851,69 |
Bilanzgewinn |
EUR |
11.441.601,69 |
Der Anspruch auf die Dividenden ist am 31. Mai 2019 fällig.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
eigene Aktien halten, sind diese gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen,
bei einer Basisdividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie und einer Sonderdividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter
Stückaktie den auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung und Präferenz seines Prüfungsausschusses – vor, die Baker Tilly GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr
2019 zu bestellen.
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 /909/ EG der Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren
vorangegangen. Der Prüfungsausschuss hat dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, und die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
mit Sitz in Stuttgart für das ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und eine begründete Präferenz für die Baker Tilly GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, mitgeteilt. Zudem hat der Prüfungsausschuss
erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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6. |
Änderung der Satzung hinsichtlich künftiger Zusammensetzung und Größe des Aufsichtsrats
Derzeit ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 96 Absatz 1 Alt. 4, § 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 1 Absatz
1 Nr. 1 Satz 1, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) zu zwei Dritteln aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre
und zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammengesetzt. Die Gesellschaft beschäftigt jedoch einschließlich
der Arbeitnehmer von Konzernunternehmen im Sinne von § 2 Absatz 2 DrittelbG in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmer und
ist nicht vor dem 10. August 1994 in das Handelsregister eingetragen worden. Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des
Drittelbeteiligungsgesetzes liegen deshalb nicht mehr vor. Nach Durchführung des sogenannten Statusverfahrens gemäß den §§
97 ff. AktG steht nunmehr fest, dass § 96 Absatz 1 Alt. 6, § 101 Absatz 1 AktG die für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft maßgebenden Vorschriften sind. Hiernach setzt sich der Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Soweit die derzeitigen Satzungsregelungen zum Aufsichtsrat auf der Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes basieren,
sind sie entsprechend anzupassen. Dabei soll die Satzung dahingehend angepasst werden, dass der Aufsichtsrat künftig nicht
mehr aus sechs Mitgliedern, sondern – entsprechend dem gesetzlichen Regelfall – aus drei Mitgliedern besteht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
§ 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
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‘(1) |
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.’
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Alle derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder wurden bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 entscheidet, bestellt. Mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2019 endet daher die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder.
Wie bereits zu Tagesordnungspunkt 6 ausgeführt, liegen die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes
nicht mehr vor und wurde ein sogenanntes Statusverfahren durchgeführt. Der Vorstand hat dazu eine Bekanntmachung gemäß § 97
Absatz 1 AktG vorgenommen. Das zuständige Gericht wurde innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung nicht durch Antragsberechtigte
angerufen. Daher erlischt das Amt der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder auch gemäß § 97 Absatz 2 Satz 3 AktG mit der Beendigung
der Hauptversammlung am 27. Mai 2019 und setzt sich der neu zu wählende Aufsichtsrat künftig nach §§ 96 Absatz 1 Alt. 6, 101
Absatz 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.
Nach §§ 95 Absatz 1, 96 Absatz 1 Alt. 6, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen
Fassung von § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat künftig aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden. Diese drei Vertreter der Anteilseigner sind von der zum 27. Mai 2019 einberufenen Hauptversammlung zu wählen. Zudem
soll die Wahl eines Ersatzmitgliedes gemäß § 8 Absatz 5 der Satzung erfolgen.
Ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorschlägt,
besteht nicht und ist auf Grund der Größe des Aufsichtsrats aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat auch künftig nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Müller – Die lila Logistik AG entspricht bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung für die Wahl
der Aufsichtsratsmitglieder sämtlichen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder.
Im Vordergrund der Wahlvorschläge steht – unabhängig vom Geschlecht – die fachliche und persönliche Kompetenz der vorgeschlagenen
Kandidaten unter besonderer Beachtung der unternehmensspezifischen Anforderungen, damit die Mitglieder des Aufsichtsrats im
Falle der Wahl der Vorgeschlagenen insgesamt über die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten
und fachlichen Erfahrungen verfügen. Unter Anwendung dieses Kompetenzprofils und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat
für seine Zusammensetzung benannten Ziele hat der Aufsichtsrat bei der Kandidatenauswahl die vorgeschlagenen Kandidaten bestimmt.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
a) |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Amtszeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2019 bis zum Ablauf der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, nachstehende Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat
zu wählen:
(1) |
Herrn Prof. Peter Klaus, D.B.A./Boston Univ., Prof. em. an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, wohnhaft in Bamberg;
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(2) |
Herrn Christoph Schubert, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR, wohnhaft in Dortmund;
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(3) |
Herrn Per Klemm, Geschäftsführender Gesellschafter der Gemini Green GmbH & Co. KG, wohnhaft in Stuttgart;
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b) |
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
(4) |
Herrn Carlos Rodrigues, Kaufmännischer Angestellter der Müller – Die lila Logistik Deutschland GmbH, wohnhaft in Flein;
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zum Ersatzmitglied für jedes der oben genannten, von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
Gemäß § 8 Absatz 5 der Satzung der Müller – Die lila Logistik AG tritt das gewählte Ersatzmitglied an die Stelle eines vorzeitig
ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds erlischt spätestens
mit Ablauf der Amtszeit des weggefallenen Aufsichtsratsmitglieds.
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Es ist beabsichtigt, die Neuwahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.
Die vom Aufsichtsrat zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder bzw. Ersatzmitglied vorgeschlagenen Herren gehören bereits folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
an:
(1) |
Herr Prof. Peter Klaus, D.B.A./Boston Univ., Prof. em.
– |
Mitglied im Verwaltungsrat der Nagel-Group SE & Co. KG, Versmold
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(2) |
Herr Christoph Schubert
– |
Mitglied im Verwaltungsrat der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dortmund gGmbH, Dortmund
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– |
Mitglied im Aufsichtsrat der Cardiac Research Gesellschaft für medizinisch-biotechnologische Forschung mbH, Dortmund
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(3) |
Herr Per Klemm
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(4) |
Herr Carlos Rodrigues
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Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung beabsichtigt Herr Prof. Peter Klaus, bei der anstehenden Wahl erneut für
den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung
die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Müller – Die lila
Logistik AG sowie einem wesentlich an der Müller – Die lila Logistik AG beteiligten Aktionär offen legen. Hierzu teilt der
Aufsichtsrat mit:
Die Kandidaten Herr Prof. Klaus, Herr Schubert, Herr Klemm und Herr Rodrigues sind bereits Mitglieder im Aufsichtsrat der
Müller – Die lila Logistik AG und werden zur Wiederwahl bzw. zur Wahl als Ersatzmitglied vorgeschlagen. Nach Ansicht des Aufsichtsrats
bestehen bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten maßgebliche persönliche oder geschäftliche Beziehungen zur Müller – Die
lila Logistik AG oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Müller – Die lila Logistik AG oder einem wesentlich an der
Müller – Die lila Logistik AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.
Von dieser Maßgabe ausgenommen ist Herr Carlos Rodrigues, der als Arbeitnehmer bei einer 100 %igen Tochtergesellschaft der
Müller – Die lila Logistik AG angestellt ist.
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass die vorgeschlagenen
Kandidaten jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand für die Tätigkeit im Aufsichtsrat aufbringen können.
Zusätzliche Informationen über die zu Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
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(1) |
Herr Prof. Peter Klaus, D.B.A. Boston Univ., Prof. em.
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1944 |
Nationalität: |
Deutsch |
Zeitpunkt Erstbestellung: |
8/2000 |
Expertise / Schwerpunkte
Gründungsmitglied und langjähriges Mitglied im Aufsichtsrat der Müller – Die lila Logistik AG; von 2000 bis 2006 als stellvertretender
Vorsitzender, seit 2007 als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Müller – Die lila Logistik AG, Mitglied im Audit Committee,
Mitglied im Personalausschuss; weitreichende Kompetenzen im wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Bereich, hohes Branchen-Knowhow
und weitreichende Kontakte im Bereich der Güterverkehrswirtschaft und Logistik.
Wesentliche Stationen im Lebenslauf
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1966: IHK-Abschluss als Speditionskaufmann
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1968: Abschluss als Diplom-Kaufmann an der Universität Erlangen-Nürnberg
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* |
1982: ‘Doctor of Business Administration’, Graduate School of Management, Boston University, Boston/Mass., USA
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1982: ‘Master of Science (Transportation)’, Massachusetts Institute of Technology, Cambridge/Mass., USA
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1982-1990: Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Wirtschaft, Pforzheim
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1990-2009: Ordinarius am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Logistik, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Fakultät der Universität Erlangen/Nürnberg
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1995-2009: Mitgründer und Leiter der Fraunhofer Arbeitsgruppe für Technologien der Logistik-Dienstleistungswirtschaft (ATL),
Nürnberg
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Seit 2009: Prof. an der TU München, Singapur und verschiedene beraterische Tätigkeiten
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(2) |
Herr Christoph Schubert
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1961 |
Nationalität: |
Deutsch |
Zeitpunkt Erstbestellung: |
6/2014 |
Expertise / Schwerpunkte
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; seit 2014 Mitglied im Aufsichtsrat der Müller – Die lila Logistik AG; Vorsitzender des
Audit Committee, Mitglied im Personalausschuss; weitreichende Kompetenzen im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Expertise
im Finanzbereich und im Jahresabschlussbereich.
Wesentliche Stationen im Lebenslauf
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Studium der Betriebswirtschaftslehre in Tübingen und Münster
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1987: Abschluss als Diplom-Kaufmann
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1992: Bestellung zum Steuerberater
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1987-1994: Commerzial Treuhand GmbH, WPG/StBG, Oldenburg
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* |
1994-1997: Conti Treuhand GmbH, WPG/StBG, Oldenburg, Prokurist
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* |
1997: Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
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1997-2005: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Sozietät Brandau & Köster, Dortmund, Partner
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2005-2013: Rölfs Partner AG, WPG, Dortmund, Partner
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Seit 2013: Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR, WP/StB/RA, Dortmund, Partner
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(3) |
Herr Per Klemm
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1966 |
Nationalität: |
Deutsch |
Zeitpunkt Erstbestellung: |
6/2004 |
Expertise / Schwerpunkte
Geschäftsführender Gesellschafter der Gemini Green GmbH & Co. KG, seit 2004 Mitglied im Aufsichtsrat der Müller – Die lila
Logistik AG, weitreichende unternehmerische Erfahrungen.
Wesentliche Stationen im Lebenslauf
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1986-1988: Ausbildung zum Gärtner mit Schwerpunkt im Zierpflanzenbau
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1988-1991: Mehrjährige berufliche Auslandsaufenthalte in Italien, Spanien und Holland
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1991-1994: Studium der Agrarwissenschaften an der Landwirtschaftlichen Hochschule Delft in Holland
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1995-1999: Unterschiedliche Tätigkeiten im Vertrieb, der Entwicklung und Produktion
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* |
Seit 1999: Geschäftsführender Gesellschafter der Gemini Green GmbH & Co. KG, Stuttgart
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(4) |
Herr Carlos Rodrigues
Persönliche Daten
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Geburtsjahr: |
1965 |
Nationalitäten: |
Portugiesisch und Deutsch |
Zeitpunkt Erstbestellung: |
12/2004 |
Expertise / Schwerpunkte
Seit 2004 als Arbeitnehmervertreter Mitglied im Aufsichtsrat der Müller – Die lila Logistik AG; weitreichende Kenntnisse im
Bereich der Güterverkehrswirtschaft und der Logistik, hohe Branchenkenntnisse im Transportbereich, Expertise in der Personal-
und Mitarbeiterführung.
Wesentliche Stationen im Lebenslauf
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1984-1987: Ausbildung zum Speditionskaufmann
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1987-1991: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Heilbronn, Fachrichtung Verkehrsbetriebswirtschaft;
Abschluss als Diplom-Betriebswirt (FH)
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1992: Berufliche Auslandsaufenthalte in Italien
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1993-1996: Verschiedene Tätigkeitsbereiche bei einer Tochtergesellschaft der Pirelli Reifenwerke GmbH, zuletzt verantwortlich
für die Niederlassung Kirchheim/Teck
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Seit 1996: Leiter des Bereichs Transport- und Speditionslogistik in der Lila Logistik Gruppe
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Die Lebensläufe der Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lila-logistik.com/de/management
sowie über die Internetseite
www.lila-logistik.com
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen abrufbar.
8. |
Weitere Änderungen der Satzung
Im Hinblick auf die neue Zusammensetzung und Größe des Aufsichtsrats sollen Satzungsregelungen über die Beschlussfassung im
Aufsichtsrat angepasst bzw. ergänzt werden. Ferner sollen Satzungsregelungen über die Aufsichtsratsvergütung klargestellt
bzw. ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) |
§ 12 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘(1) |
Der Aufsichtsrat muss mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. Sitzungen des Aufsichtsrats sollen mindestens
einmal im Kalendervierteljahr stattfinden. Auf Verlangen jedes Aufsichtsratsmitglieds oder des Vorstands sind unter Angabe
des Zwecks oder der Gründe weitere Aufsichtsratssitzungen einzuberufen.’
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b) |
§ 12 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘(5) |
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen, wobei die schriftliche, durch
Telefax oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) erfolgende Stimmabgabe als Teilnahme an der Beschlussfassung gilt. Ein Mitglied
nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält. Aufsichtsratsmitglieder können in begründeten
Ausnahmefällen auch per Telefon- oder Videokonferenz an einer Sitzung des Aufsichtsrats teilnehmen. Wenn der Vorsitzende des
Aufsichtsrats oder – im Falle seiner Verhinderung – sein Stellvertreter dies für den Einzelfall anordnet, können Sitzungen
auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden. Die Beschlussfassung über einen Gegenstand der Tagesordnung, der
in der Einladung nicht enthalten war, ist nur zulässig, wenn kein Aufsichtsratsmitglied der Beschlussfassung widerspricht.’
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c) |
§ 12 Absatz 8 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘(8) |
Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche, durch Telefax oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) übermittelte
Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen.’
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d) |
§ 12 der Satzung der Gesellschaft wird um folgenden Absatz 9 ergänzt:
‘(9) |
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Beschlüsse können auch außerhalb von Sitzungen im Wege
schriftlicher, fernmündlicher, durch Telefax oder im Wege elektronischer Telekommunikationsmittel übermittelte bzw. vorgenommene
Stimmabgaben – sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmedien – gefasst werden, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats
oder – im Falle seiner Verhinderung – sein Stellvertreter dies für den Einzelfall anordnet; ein Widerspruchsrecht der übrigen
Aufsichtsratsmitglieder hiergegen besteht nicht. Im Übrigen gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. Unter den vorstehenden
Voraussetzungen ist eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats auch in Kombination von Sitzung und Beschlussfassung außerhalb
einer Sitzung zulässig.’
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e) |
§ 14 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
‘(3) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem die ihnen bei Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen ersetzt. Die
Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied, soweit anfallend, die auf seine Bezüge entfallende gesetzliche Umsatzsteuer.’
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f) |
§ 14 der Satzung der Gesellschaft wird um folgende Absätze 4 und 5 ergänzt:
‘(4) |
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat bzw. einem Aufsichtsratsausschuss
angehört haben oder nur während eines Teils des Geschäftsjahres den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz innehaben,
erhalten die Vergütung zeitanteilig.
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(5) |
Die Gesellschaft kann auf ihre Kosten die Mitglieder des Aufsichtsrats gegen zivil- und strafrechtliche Inanspruchnahme einschließlich
der Kosten der Rechtsverteidigung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Amtes versichern und eine entsprechende Rechtsschutz-
und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) abschließen.’
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II. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 7.955.750,
die Gesamtzahl der Stimmrechte ebenfalls auf 7.955.750.
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III. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
ist durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 6. Mai 2019 (‘Nachweisstichtag’) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai 2019 unter folgender Adresse zugehen:
Müller – Die lila Logistik AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse: hv-anmeldung@LBBW.de oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 711 127 79264
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem nachgewiesenen
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien, führt nicht zu einer Sperre für die Verfügung über Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung.
Aktien können unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Im Fall einer Veräußerung von Aktien nach dem
Nachweisstichtag ist jedoch – ungeachtet der Veräußerung – im Verhältnis zur Gesellschaft weiterhin der veräußernde Aktionär
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt – rechtzeitige Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag vorausgesetzt. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen,
sind ungeachtet eines späteren Aktienerwerbs in der Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie
haben sich von einem teilnahmeberechtigten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Wenn Sie beabsichtigen, selbst oder durch einen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir um eine
frühzeitige Anmeldung. Dadurch erleichtern Sie uns die Organisation der Hauptversammlung. Auch durch eine solche frühzeitige
Anmeldung werden Aktien nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung weiterhin über ihre Aktien
verfügen.
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IV. |
Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung
erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Das auf der Eintrittskarte
vorgesehene Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere ergänzende Informationen zur Bevollmächtigung eines Vertreters.
Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, E-Mail-Adresse
und Telefax-Nummer zur Verfügung:
Müller – Die lila Logistik AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse: Mueller-HV2019@computershare.de oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89 30903-74675
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung aber auch am Tag der Hauptversammlung im Rahmen
der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen.
Vollmachtserteilungen bzw. deren Widerruf sind auch während der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle möglich.
Entsprechende Formulare werden während der Hauptversammlung vorgehalten.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der einem Dritten zuvor erteilten
Vollmacht.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder den Kreditinstituten nach § 135 Absatz 8 bzw. Absatz
10 AktG ggf. i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Rechtsträgern gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
§ 135 AktG. Diese verlangen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen dieser nach § 135 Absatz 8 bzw.
Absatz 10 AktG ggf. i. V. m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb
mit diesem bzw. dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich
auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne derartige Weisungen können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr
Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung
Gebrauch gemacht werden kann, befindet sich auf der Vorderseite der Eintrittskarte und wird unabhängig davon auf Verlangen
in Textform jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:
Müller – Die lila Logistik AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse: Mueller-HV2019@computershare.de oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 89 30903-74675
Im Vorfeld der Hauptversammlung gelten diese Adressen auch für die Übermittlung der Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft, ihren Widerruf und für Weisungen. Bitte beachten Sie, dass eine so übermittelte Bevollmächtigung der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf sowie Weisungen bis spätestens zum 24. Mai 2019 bis 14:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein müssen, um berücksichtigt werden zu können, und dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennehmen. Für die Abstimmung über Anträge, zu denen es keine mit dieser Einladung und keine später
bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, stehen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ebenfalls nicht zur Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie
deren Widerruf in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf
einer zuvor erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
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V. |
Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals (dies entspricht – aufgerundet auf die nächsthöhere
ganze Aktienzahl – 397.788 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf
des 26. April 2019 zugehen. Die Adresse des Vorstands lautet wie folgt:
Müller – Die lila Logistik AG z. Hd. des Vorstands Ferdinand-Porsche-Straße 4 74354 Besigheim-Ottmarsheim Deutschland
Für die Übermittlung in der elektronischen Form des § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) lautet die Adresse:
investor@lila-logistik.com
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Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Anrechnungsmöglichkeiten
nach § 70 AktG wird hingewiesen.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie sind außerdem unverzüglich über die Internetadresse
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen zugänglich. Unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ sind dort auch weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen
der Ausübung der Rechte und ihren Grenzen enthalten.
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VI. |
Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Müller – Die lila Logistik AG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis spätestens zum Ablauf des
12. Mai 2019 zugegangen sind, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen zugänglich gemacht. Gegenanträge ohne Begründung müssen nicht zugänglich gemacht werden.
In § 126 Absatz 2 AktG nennt das Gesetz weitere Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht zugänglich
gemacht werden müssen. Dies ist bei einer Begründung zu einem Gegenantrag beispielsweise der Fall, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt. Eine ausführliche Darstellung dieser Gründe findet sich auf der Internetseite
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen. Unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ sind dort auch die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des
Rechts und seinen Grenzen enthalten.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen ist folgende Adresse maßgeblich:
Müller – Die lila Logistik AG Investor Relations Ferdinand-Porsche-Straße 4 74354 Besigheim-Ottmarsheim Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 7143 810 129
Anderweitig adressierte oder nicht rechtzeitig zugegangene Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.
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VII. |
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
(Tagesordnungspunkt 5 bzw. Tagesordnungspunkt 7) zu machen.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Müller – Die lila Logistik AG unter der nachstehend angegebenen Adresse bis spätestens
zum Ablauf des 12. Mai 2019 zugegangen sind, werden über die Internetseite
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen zugänglich gemacht. Einer Begründung bedarf es bei Wahlvorschlägen – anders als bei Gegenanträgen im Sinne von § 126 AktG
– nicht (vgl. § 127 Satz 2 AktG). Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag eines Aktionärs außer in den Fällen des § 126 Absatz
2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn er nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Person
enthält. Der Vorstand braucht einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern ferner dann nicht zugänglich zu machen,
wenn ihm keine Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind.
Nach § 127 Satz 1 AktG i. V. m. § 126 Absatz 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Eine ausführliche Darstellung dieser Gründe findet sich auf der Internetseite
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen. Unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ sind dort auch die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der
Rechte und ihren Grenzen enthalten. Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
Müller – Die lila Logistik AG Investor Relations Ferdinand-Porsche-Straße 4 74354 Besigheim-Ottmarsheim Deutschland
oder per E-Mail an die Adresse: investor@lila-logistik.com oder per Telefax an die Nummer: +49 (0) 7143 810 129
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen.
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VIII. |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des gesamten Konzerns der Müller – Die lila Logistik AG und der in den
Konzernabschluss der Müller – Die lila Logistik AG einbezogenen Unternehmen (vgl. § 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 AktG).
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 AktG näher ausgeführten Umständen darf der Vorstand die Auskunft verweigern, z. B. soweit
die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 20 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter
zudem im Laufe der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Eine ausführliche
Darstellung der Gründe, aus denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen. Unter ‘Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre’ sind dort auch die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des
Auskunftsrechtes und seinen Grenzen enthalten.
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IX. |
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden über die Internetseite
unter dem Punkt Investoren/Hauptversammlungen die in § 124a AktG vorgesehenen Informationen und Unterlagen zugänglich sein.
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X. |
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von Aktionären und
Aktionärsvertretern. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse,
die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, die Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung von etwaigen Vollmachten.
Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck
Für die Datenverarbeitung ist die Müller – Die lila Logistik AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten
ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen.
Die Datenverarbeitung ist hierfür, abgesehen von einer Vertretung nach Maßgabe des § 135 AktG unter Wahrung der Anonymität
des vertretenen Aktionärs, auch erforderlich.
Empfänger
Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung der Hauptversammlung einbezogenen
Dienstleister und Berater sowie die Aktionäre der Gesellschaft und deren Vertreter. Die Dienstleister und Berater der Gesellschaft
erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder
Beratung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Den Aktionären der Gesellschaft
und deren Vertretern werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt, insbesondere
im Rahmen der Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis.
Speicherungsdauer
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse hieran hat. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich
sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Betroffenenrechte
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie
gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen
Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe gemäß Artikel 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen,
das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen
Gründen Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft bereitgestellten personenbezogenen
Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
zu.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft, unter denen auch der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft erreichbar ist, lauten:
Müller – Die lila Logistik AG Ferdinand-Porsche-Straße 4 74354 Besigheim-Ottmarsheim Telefax: +49 (0) 7143 810 129 E-Mail: investor@lila-logistik.com
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Besigheim, im April 2019
Der Vorstand
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