Pankl Racing Systems AG
Pankl Racing Systems AG: Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung
Pankl Racing Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 29.03.2012 08:12 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Pankl Racing Systems AG Bruck an der Mur, FN 143981 m Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 14. ordentlichen Hauptversammlung der Pankl Racing Systems AG am Freitag, dem 27. April 2012, um 10.00 Uhr, Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4. 1. Bericht des Vorstandes 2. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 6. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 8. Wahlen in den Aufsichtsrat UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3 - 8, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 8 gemäß § 87 Abs. 2 AktG. - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 6. April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, Brigitte Putz, oder per Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 zugeht. Weitergehende Informationen für depotführende Kreditinstitute sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. April 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43(0)3862 33 999 - 181 oder an 8605 Kapfenberg, Industriestraße West 4, Abteilung Investor Relations, Brigitte Putz, oder per E-Mail ir@pankl.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahlen in den Aufsichtsrat (Punkt 8 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. April 2012 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17. April 2012 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 24. April 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post oder Pankl Racing Systems AG Boten Investor Relations z.Hd. Frau Brigitte Putz Industriestraße West 4 8605 Kapfenberg, Per Telefax +43(0)3862 33 999 - 181 Per E-Mail: ir@pankl.com, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Pankl Racing Systems AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da Pankl Racing Systems AG bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 17. April 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post Pankl Racing Systems AG Investor Relations z.Hd. Frau Brigitte Putz Industriestraße West 4 8605 Kapfenberg, Per Telefax: +43(0)3862 33 999 - 181 Per E-Mail: ir@pankl.com wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.pankl.com/Hauptversammlung.497.1.html ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-mail michael.knap@iva.or.at. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 3.500.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 350.000 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.150.000. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09.30 Uhr. Bruck an der Mur, im März 2012 Der Vorstand 29.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Pankl Racing Systems AG Industriestraße West 4 8605 Kapfenberg Österreich Telefon: +43 3862 33 999 -317 Fax: +43 3862 33 999 -810 E-Mail: ir@pankl.com Internet: www.pankl.com ISIN: AT0000800800 WKN: 914732 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart; Open Market in Frankfurt; Wien (Amtlicher Handel / Official Market) Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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