Plaut Aktiengesellschaft
Wien, FN 124131 x
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 13. Juni 2012, um 10.00 Uhr im Imperial Riding School Renaissance Hotel Ungargasse 60, 1030 Wien
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012.
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6. |
Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat.
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7. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insb. zur Anpassung an die durch das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2011
geänderten gesetzlichen Bestimmungen.
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8. |
Neufestlegung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und die folgenden Geschäftsjahre.
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UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind ab 23. Mai 2012 auf der Homepage der Gesellschaft www.plaut.com abrufbar:
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Jahresabschluss mit Lagebericht,
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Corporate Governance-Bericht,
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Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
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Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
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Beschlussvorschläge,
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Lebenslauf und Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG des Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6),
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Satzungsgegenüberstellung.
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Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Neben den oben genannten Unterlagen sowie dem vollständigen Text dieser Einberufung sind ab 23. Mai 2012 auch Formulare für
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht im Internet unter www.plaut.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 23. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich
an die Adresse 1030 Wien, Engelsberggasse 4, Abteilung Marketing und Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Herbert Brauneis,
oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 1 2289569 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 1. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 1 2289569 oder an 1030 Wien, Engelsberggasse 4, Abteilung Marketing und Investor Relations, z.H. Herrn Mag.
Herbert Brauneis, oder per E-Mail an herbert.brauneis@plaut.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.plaut.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die
im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 3. Juni 2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 8. Juni 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
muss.
Per Post: |
Plaut Aktiengesellschaft Abteilung Marketing und Investor Relations z.H. Herrn Mag. Herbert Brauneis Engelsberggasse 4 1030 Wien
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Per Telefax: |
+43 1 2289569 |
oder |
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Per E-Mail: |
herbert.brauneis@plaut.com (Depotbestätigung im PDF-Format dem E-Mail angefügt) |
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die
der Gesellschaft spätestens am 8. Juni 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
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Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code),
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Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen,
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Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
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Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
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Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
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Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den weiter oben genannten Nachweisstichtag 3. Juni 2012
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin
frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der
im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 12. Juni 2012, 14.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post: |
Plaut Aktiengesellschaft Abteilung Marketing und Investor Relations z.H. Herrn Mag. Herbert Brauneis Engelsberggasse 4 1030 Wien
|
Per Telefax: |
+43 1 2289569 |
Per E-Mail: |
herbert.brauneis@plaut.com, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist |
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: |
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
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Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.plaut.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.522.071,- und ist eingeteilt
in 16.522.071 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung 16.522.071.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn
der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im Mai 2012
Der Vorstand
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