Raiffeisen Bank International AG
Raiffeisen Bank International AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 30. März 2023
EQS-News: Raiffeisen Bank International AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
E I N B E R U F U N G AT0000606306202303300800 an die Aktionärinnen und Aktionäre
für die am Donnerstag, den 30. März 2023, um 10.00 Uhr (MESZ) im Hilton Vienna Park, Am Stadtpark 1, 1030 Wien, Österreich, stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als „hybride“ Versammlung abzuhalten. Die Aktionärinnen und Aktionäre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, entweder physisch am Ort der Hauptversammlung anwesend zu sein oder virtuell mittels Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und Fernabstimmung (§ 126 AktG) an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre können frei entscheiden, ob sie physisch oder virtuell an der Hauptversammlung teilnehmen.
Die virtuelle Teilnahme erfolgt durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten (siehe Punkt III). Den Aktionärinnen und Aktionären steht es auch nach einer Anforderung von Zugangsdaten für eine virtuelle Teilnahme frei, an der Hauptversammlung physisch (statt virtuell) teilzunehmen. Die Aktionärin oder der Aktionär oder eine von ihr oder einer von ihm bestellte Bevollmächtigte oder bestellter Bevollmächtigter kann jedoch immer nur entweder physisch oder virtuell teilnehmen. Die virtuelle Teilnahme ist daher ausgeschlossen, wenn die Aktionärin oder der Aktionär oder eine von ihr oder einer von ihm bestellte Bevollmächtigte oder bestellter Bevollmächtigter am Ort der Hauptversammlung physisch anwesend ist.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann der Einlass verwehrt werden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten für die physische Teilnahme ist ab 08.30 Uhr (MESZ).
Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zur Hauptversammlung in das Hilton Vienna Park kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie zusätzlich eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft stellt für die virtuelle Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre an der Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionärinnen und Aktionäre können daher an der Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen (Fernteilnahme) und abstimmen (Fernabstimmung).
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2023[1] zugänglich („Informationen zur virtuellen Teilnahme“), welche spätestens ab 2. März 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
Aktionärinnen und Aktionäre können aufgrund einer Störung der Kommunikation nur dann einen Anspruch gegen die Gesellschaft ableiten, wenn die Gesellschaft an der Kommunikationsstörung ein Verschulden trifft (§ 102 Abs 5 AktG).
Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich übertragen.
A. TAGESORDNUNG
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich:
Ab spätestens 2. März 2023:
Ab spätestens 9. März 2023:
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 20. März 2023, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin oder Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. März 2023, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre werden daher in dieser Einberufung jene Aktionärinnen und Aktionäre bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht vom Handel mit ihren Aktien gesperrt; Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen und Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 9. März 2023 der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse antrag.rbi@computershare.de oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede Antragstellerin oder Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 77E bzw. 79 „ISIN AT0000606306“ im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaberinnen und Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionärinnen und Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
Beschlussvorschläge
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. März 2023 der Gesellschaft entweder per Telefax an +49 89 30903 74675, per E-Mail an antrag.rbi@computershare.de, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Derartige Vorschläge müssen der Gesellschaft in Textform spätestens bis 21. März 2023 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am 23. März 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Zum Tagesordnungspunkt 7 „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG:
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht derzeit aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und sechs vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zwölf Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern sind bis dato neun Männer und drei Frauen, von den sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sind vier Männer und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus dreizehn Männern und fünf Frauen; das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.
Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und daher der Mindestanteil nicht von den Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern und den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen ist, sondern eine Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG ausreicht.
Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionärinnen und Aktionäre ist darauf Bedacht zu nehmen, dass gemäß § 86 Abs 7 AktG der Aufsichtsrat der Gesellschaft, wenn er aus achtzehn Personen (Kapitalvertreter und Arbeitnehmervertreter) besteht, mindestens aus fünf Frauen und mindestens aus fünf Männern bestehen muss.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in § 87 Abs 2a AktG festgelegten Kriterien zu berücksichtigen, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit.
Weiters hat jede vorgeschlagene Person die Anforderungen an die fachliche Eignung, Erfahrung, persönliche Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 28a Abs 5 BWG dauernd zu erfüllen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionärinnen und Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
HV-Portal
Zur virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. März 2023 steht den Aktionärinnen und Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung.
Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären die
Weitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den Informationen zur virtuellen Teilnahme, welche spätestens ab 2. März 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
Auskunftsrecht
Gemäß § 118 AktG ist jeder Aktionärin und jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Virtuell teilnehmende Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Auskunfts- und Rederecht während der Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben. Sie können sich selbst auch durch akustische und optische Zweigweg-Verbindung (mit Hilfe von Webcam und Mikrofon) in Echtzeit mittels Videozuschaltung an die Hauptversammlung wenden, um Fragen zu stellen bzw. einen Redebeitrag abzugeben, sofern ihnen der Vorsitzende das Wort erteilt. Die Videozuschaltung ist nur zulässig, wenn Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte darin selbst in Erscheinung treten und sprechen. Es wird gebeten, möglichst frühzeitig nach Eröffnung der Hauptversammlung ein etwaiges Interesse an einer Videozuschaltung über das HV-Portal anzumelden.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Abschnitt C. der Einberufung).
Ferner können Aktionärinnen und Aktionäre während der Hauptversammlung ihre Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@computershare.de übermitteln. Für die Identifikation der Aktionärinnen und Aktionäre sind die per E-Mail übermittelten Fragen unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln. Die Aktionärinnen und Aktionäre können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einer angemeldeten Aktionärin oder einem angemeldeten Aktionär zuordenbar sind, nicht zu beantworten.
Um die Sitzungsökonomie zu wahren, können Fragen auch zeitgerecht vor der Hauptversammlung an die oben angeführte E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Antragsrecht
Jede Aktionärin und jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).
Virtuell teilnehmende Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Antragsrecht über das HV-Portal ausüben. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden.
Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionärsrechte über das HV-Portal sind aus den Informationen zur virtuellen Teilnahme zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die oder der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, die oder der im Namen der Aktionärin oder des Aktionärs an der Hauptversammlung physisch oder virtuell teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin oder der Aktionär hat, den sie oder er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat die Aktionärin oder der Aktionär ihrem oder seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 28. März 2023, 16:00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung zur Verfügung, der jedoch nicht ein besonderer Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ist.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der ordentlichen Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@computershare.de. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben.
In jedem Fall müssen dem IVA Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt.
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Aktionärinnen und Aktionäre können auch nach der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der Hauptversammlung (physische Teilnahme) oder virtuelle Teilnahme über das HV-Portal durch die Aktionärin oder den Aktionär selbst gilt als Widerruf einer erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind in den Informationen zur virtuellen Teilnahme enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.
F. INFORMATION FÜR AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG
Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionärinnen und Aktionären oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Dies betrifft Daten, um die Anmeldung und Zuschaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Hauptversammlung (z.B. Prüfung der Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten und zur Zuschaltung über das HV-Portal sowie die Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den Aktionärinnen und Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B. Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstraße 61, 80687 München, Deutschland), erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten bzw. ermitteln diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Gesellschaft auch personenbezogene Daten von Aktionärinnen und Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.
Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. Diese Rechte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber der Raiffeisen Bank International AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Raiffeisen Bank International AG Group Data Privacy & Quality Governance Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich datenschutz@rbinternational.com
Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 571.449 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 328.368.172. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Wien, im März 2023
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG [1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/ hauptversammlung-2023 gemeint.
02.03.2023 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Raiffeisen Bank International AG |
Am Stadtpark 9 | |
A-1030 Vienna | |
Österreich | |
Telefon: | +43-1-71707-2089 |
Fax: | +43-1-71707-2138 |
E-Mail: | ir@rbinternational.com |
Internet: | www.rbinternational.com |
ISIN: | AT0000606306 |
WKN: | A0D9SU |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg, SIX, Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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