RATHGEBER AKTIENGESELLSCHAFT
MÜNCHEN
– Wertpapier Kenn-Nr. 700 300 – ISIN
DE 0007003006
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
96. Ordentlichen Hauptversammlung für das 99. Geschäftsjahr
am Dienstag, den 8. Juni 2010, 11:00 Uhr, Hotel Bayerischer
Hof im Gelben Salon, Promenadeplatz 2, 80333 München, eingeladen.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2009, mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats einschließlich
des im Lageberichts enthaltenen erläuternden Berichts nach § 289 Abs.
4 HGB.
Erläuterung nach § 124a AktG:
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
entsprechend §§ 172, 173 AktG in seiner Sitzung am 09.03.2010 gebilligt
und damit festgestellt; eine Beschlussfassung entfällt nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2010.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung und §§ 96, 101
AktG aus drei Personen, die ausschließlich von den Anteilseignern
gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Heinz Ahrens, Dipl.-Kaufmann,
Memmingen, Herrn Rupert Hackl, Bankkaufmann, Aystetten, und Herrn
Günther Berger, Jurist, Grasbrunn, wiederzuwählen und zwar alle Mitglieder
jeweils auf die nach der Satzung längst zulässige Zeit zu wählen,
also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt,
wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet
wird.
Herr Dr. Ahrens ist Vorsitzender des Beirats der Franz Xaver Meiller
Fahrzeug- und Maschinenfabrik GmbH & Co KG, München.
Herr Günther Berger ist Mitglied des Aufsichtsrats der Gildemeister
AG, Bielefeld.
Herr Rupert Hackl ist Mitglied des Aufsichtsrats der Bürgerliches
Brauhaus Immobilien (BBI) AG Neuburg, Mitglied des Verwaltungsrats
der ALBA BauProjektManagement GmbH, Oberhaching, Mitglied des Aufsichtsrats
der Herzog von Arenberg’sche Vermögensverwaltung GmbH, Grasbrunn.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2010 die LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Grünwald, zu wählen.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahme
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.250.000 ist
in 63.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt; jede einzelne
Aktie gewährt ein Stimmrecht in der Hauptversammlung.
2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die der
Gesellschaft – zugleich als Anmeldung zur Hauptversammlung – einen
von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln.
Der Nachweis kann schriftlich an die nachfolgende Anschrift oder der
angegebenen Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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RATHGEBER AG c/o UniCredit Bank AG CBS50HV 80311 München FAX: +49 (0) 89 / 5400 – 2519 E-Mail:
hauptversammlungen@hvb.de
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Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den Beginn des 18.05.2010
(0:00 Uhr), beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf
des 03.06.2010 (24:00 Uhr) zugehen. Die Gesellschaft weist darauf
hin, dass der 03.06.2010 in Bayern ein Feiertag ist, was wegen § 121
Abs. 7 S. 2 AktG aber nicht zu einer Verschiebung der Anmeldefrist
führt.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Die Aktionäre können über Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
verfügen.
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z.B.
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von ihnen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Vollmacht ist unter der vorstehend unter Abschnitt II Ziff. 2
genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf
des 07.06.2010 zu erteilen bzw. der Gesellschaft zu übermitteln. Dasselbe
gilt für den Nachweis Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Daneben stellt die Gesellschaft im Internet unter
http://www.rathgeber-ag.de unter der Rubrik ‘Hauptversammlungen’ ein
entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung
zur Verfügung. Ferner haben Aktionäre die Möglichkeit, unter der Anschrift
der Gesellschaft oder unter Tel. 089 / 1487 1534 sowie unter Fax 089
/ 1487 1200 ein Vollmachtsformular anzufordern.
Werden Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen Vollmachten erteilt, so können nach deren
Bestimmungen andere Anforderungen an die Vollmacht gelten, vgl. §
135 AktG.
Die Möglichkeit, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen,
bietet die Gesellschaft nicht an.
4. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft
zu richten unter:
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RATHGEBER AG z.H.d. Vorstands Untermenzinger Straße
1 80997 München
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Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 142 Abs.
2 S. 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit drei Monaten vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Aktieninhaber in Höhe
des Mindestbesitzes sind und dass sie die Aktien bis einschließlich
der Absendung des Verlangens gehalten haben.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen ist. Danach muss das
Ergänzungsverlangen der Gesellschaft spätestens bis zum Samstag, den
08.05.2010 (24:00 Uhr), zugehen.
5. Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Anträge (‘Gegenanträge’) und Wahlvorschläge von Aktionären zur
Hauptversammlung im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich
an die Anschrift unter Abschnitt II Ziff. 2 zu übermitteln. Anderweitig
eingehende Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung
nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens
14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 24.05.2010 (24:00 Uhr)
bei der Adresse unter Abschnitt II Ziff. 2 eingehen, werden unverzüglich
nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs und der
Begründung im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.rathgeber-ag.de
unter der Rubrik ‘Hauptversammlungen’ veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse
veröffentlicht.
6. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies
zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
im Sinne des AktG.
7. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und
Unterlagen
Die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen liegen ab Einberufung
der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Untermenzinger
Straße 1, 80997 München, aus und können dort sowie im Internet unter
http://www.rathgeber-ag.de unter der Rubrik ‘Hauptversammlungen’ eingesehen
werden. Des Weiteren werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung
die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG unter der vorstehend
angegebenen Internetadresse zugänglich sein. Sämtliche vorgenannten
Informationen und Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos
zugesandt und liegen auch in der Hauptversammlung aus.
München, im April 2010
Der Vorstand
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