RATHGEBER AKTIENGESELLSCHAFT
MÜNCHEN
– Wertpapier Kenn-Nr. 700 300 – ISIN DE 0007003006
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
97. Ordentlichen Hauptversammlung für das 100. Geschäftsjahr
am Dienstag, den 24. Mai 2011, 11:00 Uhr, Hotel Bayerischer Hof im Gelben Salon, Promenadeplatz 2, 80333 München, eingeladen.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010, mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats
einschließlich des im Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts nach § 289 Abs. 4 HGB.
Erläuterung nach § 124a AktG:
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
entsprechend §§ 172, 173 AktG in seiner Sitzung am 07.04.2011 gebilligt und damit festgestellt; eine Beschlussfassung entfällt
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Grünwald, zu wählen.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung und Teilnahme
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.250.000 ist in 63.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt;
jede einzelne Aktie gewährt ein Stimmrecht in der Hauptversammlung.
2. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die der Gesellschaft – zugleich als Anmeldung zur Hauptversammlung – einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln. Der Nachweis kann schriftlich an die nachfolgende
Anschrift oder der angegebenen Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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RATHGEBER AG c/o UniCredit Bank AG CBS50HV 80311 München FAX: +49 (0) 89 / 5400 – 2519 E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
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Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den Beginn des
03.05.2011 (0:00 Uhr), beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19.05.2011 (24:00 Uhr) zugehen.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Die Aktionäre können über Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung verfügen.
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere
Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Vollmacht ist unter der vorstehend unter Abschnitt II Ziff. 2 genannten Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
bzw. der Gesellschaft bis zum Ablauf des 23.05.2011 zu übermitteln. Dasselbe gilt für den Nachweis Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Daneben stellt die Gesellschaft im Internet
unter http://www.rathgeber-ag.de unter der Rubrik ‘Hauptversammlungen’ ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht
für die Hauptversammlung zur Verfügung. Ferner haben Aktionäre die Möglichkeit, unter der Anschrift der Gesellschaft oder
unter Tel. 089 / 1487 1534 sowie unter Fax 089 / 1487 1200 ein Vollmachtsformular anzufordern.
Werden Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen Vollmachten erteilt,
so können nach deren Bestimmungen andere Anforderungen an die Vollmacht gelten, vgl. § 135 AktG.
Die Möglichkeit, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen, bietet die Gesellschaft nicht an.
4. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
unter:
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RATHGEBER AG z.H. d. Vorstands Untermenzinger Straße 1 80997 München
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Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 S. 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit drei Monaten vor
dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Aktieninhaber in Höhe des Mindestbesitzes sind und dass sie die Aktien
bis einschließlich der Absendung des Verlangens gehalten haben.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen ist. Danach muss das Ergänzungsverlangen der Gesellschaft spätestens
bis zum Samstag, den 23.04.2011 (24:00 Uhr), zugehen.
5. Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Anträge (‘Gegenanträge’) und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich
an die Anschrift unter Abschnitt II Ziff. 2 zu übermitteln. Anderweitig eingehende Anträge und Wahlvorschläge werden für die
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 09.05.2011
(24:00 Uhr) bei der Adresse unter Abschnitt II Ziff. 2 eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des
Namens des Aktionärs und der Begründung im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.rathgeber-ag.de unter
der Rubrik ‘Hauptversammlungen’ veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten
Internetadresse veröffentlicht.
6. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit dies zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen im Sinne des AktG.
7. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und Unterlagen
Die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Untermenzinger Straße 1, 80997 München, aus und können dort sowie im Internet unter http://www.rathgeber-ag.de unter der Rubrik
‘Hauptversammlungen’ eingesehen werden. Des Weiteren werden alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung die Informationen
und Unterlagen nach § 124a AktG unter der vorstehend angegebenen Internetadresse zugänglich sein. Sämtliche vorgenannten Informationen
und Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt und liegen auch in der Hauptversammlung aus.
München, im April 2011
Der Vorstand
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