Reply Deutschland AG
Gütersloh
Wertpapier-Kenn-Nummer 550145
ISIN: DE0005501456
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, dem 14. Februar 2013, um 10.00 Uhr,
im kleinen Saal der Stadthalle, Friedrichstraße 10, 33330 Gütersloh, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
____________________________________________________________________________________
I.
Tagesordnung
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen über die Ausgliederung des gesamten Gesellschaftsvermögens
der Reply Deutschland AG
Die Reply Deutschland AG beabsichtigt, ihr gesamtes Gesellschaftsvermögen auszugliedern. Die Ausgliederung soll dergestalt
erfolgen, dass zunächst sämtliche Anteile an der Tool Reply GmbH, die die Reply Deutschland AG derzeit hält, an die Reply
Services S.R.L., Turin, Italien veräußert werden. Anschließend soll das restliche Vermögen der Reply Deutschland AG auf eine
neue 100 %-ige Tochtergesellschaft der Reply Deutschland AG, die Reply Deutschland GmbH & Co. KG, übertragen werden.
Diese Umstrukturierungsschritte dienen der Vorbereitung der Schaffung einer Holdingstruktur, in der die Reply Deutschland
AG Konzernleitungsfunktionen wahrnimmt. Aufgrund der zahlreichen Änderungen in der Konzernstruktur der Emittentin sowie auch
in den Geschäftsbereichen der Emittentin in den letzten Jahren kam es immer wieder zu Änderungen und Unklarheiten bei den
Mitarbeitern über ihre organisatorische Anbindung. In dem Markt, in dem die Emittentin arbeitet, sind qualifizierte Mitarbeiter,
die in die Systeme der Emittentin eingearbeitet sind, ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Häufigere Änderungen oder Unklarheiten
sorgen bei Mitarbeitern potenziell für Unsicherheit und können sich daher negativ auswirken. Die Schaffung der Holdingstruktur
soll dazu dienen, für die Mitarbeiter eine klare Zuordnung zu den deutschen Gesellschaften zu schaffen. Insbesondere sollen
damit auch künftige Umstrukturierungen auf Ebene der Reply Deutschland AG, wie sie von ihrem Großaktionär Reply S.p.A vorgeschlagen
werden, keinen Einfluss auf das operative Geschäft haben. Die Übertragung des gesamten Vermögens der Reply Deutschland AG
(mit Ausnahme der Beteiligung an der Tool Reply GmbH) erfolgt auf eine 100 %-ige Tochtergesellschaft, so dass es aus Sicht
der Aktionäre nicht zu einer Entziehung von Werten kommt. Lediglich die Beteiligung an der Tool Reply GmbH wird an einen Dritten
veräußert, und zwar an eine Gesellschaft, die zu den verbundenen Unternehmen des Großaktionärs Reply S.p.A gehört. Tool Reply
GmbH hält Grundbesitz und verpachtet diesen und ist nicht anderweitig operativ in den Geschäftsbereichen der Reply Deutschland
AG tätig. Die Veräußerung dient der Konzentration auf das Kerngeschäft der Reply Deutschland AG sowie ihrer Tochtergesellschaften.
Aufgrund des bestehenden Beherrschungsvertrages und der damit verbundenen Weisungsbefugnisse des Großaktionärs Reply S.p.A
und der sogenannten Garantiedividende sind die Eingriffe für die Aktionäre gering.
Der Entwurf des Kauf- und Abtretungsvertrags sowie des Übertragungsvertrags, die Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen abzuschließen,
liegt ab der Veröffentlichung dieser Einladung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus und wird den
Aktionären auf schriftliche Anfrage hin zugesandt.
Im Einzelnen enthalten die Entwürfe derzeit den folgenden Vertragstext:
1. |
Kauf- und Abtretungsvertrag über die Anteile an der Tool Reply GmbH an die Reply Services S.R.L., Italien
1. Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag
§ 1 Sachstand und Zustimmung
(1) Die Verkäuferin ist der alleinige Gesellschafter der Tool Reply GmbH mit Sitz in Gütersloh, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 2828 (im Folgenden ‘Gesellschaft’ genannt). Das volleingezahlte Stammkapital der Gesellschaft
hat einen Betrag von DM 500.000,00. Es ist ein Geschäftsanteil mit der Nr. 1 gebildet.
(2) Die Verkäuferin legt vor den Gesellschafterbeschluss vom [■] über die Zustimmung zum Verkauf und die Abtretung des vorgenannten
Geschäftsanteils gemäß § 10 der Satzung.
§ 2 Verkauf und Abtretung
Die Verkäuferin verkauft hiermit mit sofortiger Wirkung ihren vorgenannten Geschäftsanteil Nr. 1 an der Gesellschaft an die
Käuferin und tritt diesen an sie mit Wirkung zum 01. Januar 2013 ab (im Folgenden ‘Stichtag’ genannt). Die Käuferin nimmt
den Kauf und die Abtretung an.
§ 3 Kaufpreis
Der Kaufpreis für den nach § 2 verkauften Geschäftsanteil wird von einem neutralen Sachverständigen, den die örtliche Industrie-
und Handelskammer am Gesellschaftssitz zu bestimmen hat, auf der Grundlage des Verkehrswerts der Gesellschaft ermittelt, er
ist innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des Wertgutachtens auf ein der Käuferin von der Verkäuferin noch schriftlich zu benennendes
Konto zur Zahlung fällig.
Der Kaufpreis ist ab dem Stichtag mit 2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 4 Gewinnbezugsrecht
Das Gewinnbezugsrecht für das Geschäftsjahr 2013 und alle bisher nicht ausgeschütteten Gewinne bezogen auf den übertragenen
Geschäftsanteil stehen der Käuferin zu.
§ 5 Garantien
Die Verkäuferin garantiert, dass
a) |
die Gesellschaft ordnungsgemäß gegründet wurde;
|
b) |
sie über die Geschäftsanteile frei verfügen kann und keine Rechte Dritter an den Geschäftsanteilen bestehen;
|
c) |
das Stammkapital in Höhe von DM 500.000,00 in vollem Umfang vorhanden ist.
|
§ 6 Grundbesitz
Die Gesellschaft hat Eigentum an Grundbesitz in Gütersloh in Deutschland.
2. Sonstiges
Die mit diesem Vertrag entstehenden Kosten trägt die Käuferin.
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Gütersloh.
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Notar wird gebeten, die neue Gesellschafterliste unverzüglich zum Handelsregister einzureichen.
Im Zweifel ist der deutsche Wortlaut dieser Urkunde maßgebend.
|
2. |
Übertragungsvertrag über die Ausgliederung des restlichen Vermögens der Gesellschaft auf die Reply Deutschland GmbH & Co.
KG
Dieser Einbringungsvertrag (nachfolgend auch der Vertrag genannt) wird geschlossen zwischen:
1. |
REPLY DEUTSCHLAND AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh
unter HRB 3943, geschäftsansässig: Bartholomäusweg 26, 33334 Gütersloh (nachfolgend auch Reply AG genannt) und
|
2. |
REPLY DEUTSCHLAND GMBH & CO. KG, eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Gütersloh unter HRA [■], geschäftsansässig: Bartholomäusweg 26, 33334 Gütersloh (nachfolgend auch Reply GmbH & Co. KG genannt)1);
|
Reply AG und Reply GmbH & Co. KG werden nachfolgend gemeinsam auch die Parteien oder einzeln die Partei genannt.
_______________________
1) Gesellschaft wird noch von Reply AG gegründet bzw. als Vorratsgesellschaft erworben; Reply AG wird einzige Kommanditistin
sowie alleinige Gesellschafterin der Komplementär GmbH, die ebenfalls neu gegründet bzw. als Vorratsgesellschaft erworben
wird. Reply AG wird allein am Haft- und Pflichtkapital der Reply Deutschland GmbH & Co. KG beteiligt sein.
_______________________________
PRÄAMBEL
(A) |
Alleinige Gesellschafter der Reply Deutschland GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter
HRA [■] (nachstehend Gesellschaft), sind:
(i) |
Reply Deutschland AG als alleinige Kommanditistin und
|
(ii) |
Reply Verwaltungs-GmbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Kapital der Gesellschaft.
|
|
(B) |
Die Reply AG betreibt allgemeine Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten System- und Kommunikationsplanung, EDV-Organisationsberatung,
Erstellung, Vertrieb und Betrieb von eigener und fremder Software, Durchführung von Programmierarbeiten, Durchführung von
Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen im EDV-Bereich sowie Beratung im Bereich Personalwesen. Gleichzeitig erbringt die Reply
AG mit ihrem Shared Services Bereich Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften sowie einige der deutschen Tochtergesellschaften
der Reply S.p.A., Italien, vermietet den Tochtergesellschaften Büro- und Geschäftsräume und übernimmt Finanzierungsfunktionen.
Die Reply AG unterhält drei operative Geschäftsbereiche (CRM, BI und FM) sowie den davon getrennt organisierten Shared Services
Bereich. Sie ist mit ihrem Hauptsitz in Gütersloh sowie mit Standorten in Düsseldorf, Hannover und München vertreten. Die
vorgenannten Geschäftstätigkeiten, einschließlich der operativen Geschäftsbereiche und des Shared Services Bereichs zusammen
mit den Betriebsgrundlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Vertragsverhältnissen und Verbindlichkeiten werden nachfolgend
auch Reply AG Geschäftsbetrieb genannt.
|
(C) |
Die Reply Deutschland AG ist jeweils zu 100 % an den folgenden Kommanditgesellschaften als Kommanditistin beteiligt und hält
jeweils (mit einer Ausnahme, die nachstehend beschrieben wird) 100 % der Anteile an der zu 0 % am Vermögen der jeweiligen
Kommanditgesellschaft beteiligten persönlich haftenden Gesellschafter:
Cluster Reply GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 95227, Cluster Reply Verwaltungs-GmbH, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 184498 (Komplementär-GmbH),
Power Reply GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 98179, Power Reply Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts München unter HRB 195700 (Komplementär-GmbH),
Xpress Reply GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 4133, die selbst 100 %-ige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH,
Xpress Reply Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 3879, ist (sog. Einheitsgesellschaft,
bei der die KG selbst die Anteile an der GmbH hält, die daher nicht als Beteiligung der Reply AG ausgewiesen wird).
Darüber hinaus ist die Reply AG zu 51 % als Kommanditistin an der 4brands GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2793, beteiligt und hält 51 % der Geschäftsanteile
an der Komplementär-GmbH, 4brands Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB
4023.
Weiterhin hält die Reply AG 100% der Anteile an den folgenden Kapitalgesellschaften:
macros Reply GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 128958;
Xuccess Reply GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 141328;
Twice Reply GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66651;
Syskoplan Reply GmbH, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kanton Zürich unter CH-020.4.042.519-1.
|
Sämtliche in diesem Abschnitt genannten Beteiligungen werden nachfolgend gemeinsam auch Reply AG Beteiligungen und zusammen
mit dem Reply AG Geschäftsbetrieb auch das Reply AG Gesamtgeschäft genannt.
(D) |
Reply AG beabsichtigt, den gesamten Reply AG Geschäftsbetrieb sowie die Reply AG Beteiligungen in die Reply GmbH & Co. KG
gegen Erhöhung ihres Kapitalkontos einzubringen. Die Einbringung soll steuerneutral gemäß § 24 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
auf Basis der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes Gütersloh vom 29. November 2012 durchgeführt werden.
|
(E) |
Die Gesellschafterversammlung der Reply GmbH & Co. KG vom heutigen Tag hat beschlossen, die Kommanditeinlage der Reply AG
in Bezug auf ihre Pflicht- und ihre Hafteinlage um EUR 100 zu erhöhen. Nach dem vorgenannten Gesellschafterbeschluss hat die
Reply AG zur Erbringung ihrer erhöhten Kommanditeinlage eine Sacheinlage durch Einbringung des gesamten Reply AG Geschäftsbetriebs
sowie der Reply AG Beteiligungen zu leisten.
|
1. |
VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. |
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einbringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge des gesamten Geschäftsbetriebs der Reply
AG wie in der Zwischenbilanz vom 28.02.2013 ausgewiesen (dem Vertrag als Appendix beigefügt), einschließlich des gesamten
Reply AG Geschäftsbetriebs sowie der Reply AG Beteiligungen in die Reply GmbH & Co. KG, einschließlich der nachfolgend aufgeführten
Aktiva und Passiva.
|
1.2 Anlagevermögen
Reply AG übereignet und überträgt hiermit auf die dies annehmende Reply GmbH & Co. KG die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die sich aus den Anlagen 1 bis 5 ergeben.
In Anlage 1 sind dargestellt die immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und Sachanlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Zu den Finanzanlagen gehören Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und sonstige Ausleihungen.
Gemäß Anlage 2 bestehen Beteiligungen an folgenden verbundenen Unternehmen: Power Reply GmbH & Co. KG, Power Reply Verwaltungs-GmbH,
Xpress Reply KG (mit Tochtergesellschaft Xpress Reply Verwaltungs-GmbH), 4brands Reply GmbH & Co. KG, 4brands Verwaltungs-GmbH,
macros Reply GmbH, Cluster Reply GmbH & Co. KG, Cluster Reply Verwaltungs-GmbH, Xuccess Reply GmbH, Twice Reply GmbH und syskoplan
Reply GmbH.
Die Ausleihungen an Reply S.p.A. sind in Anlage 3 erfasst, die Rückdeckungsversicherungen in Anlage 4 und Darlehen an Mitarbeiter
mit einer Laufzeit von länger als 4 Jahren in Anlage 5.
Die Parteien einigen sich hiermit auf die Einbringungen und Übertragungen sowie Abtretungen sämtlicher vorstehend genannten
Geschäftsanteile und Beteiligungen von der Reply AG auf die Reply GmbH & Co. KG, die diese Übertragungen und Abtretungen annimmt,
mit dinglicher Wirkung zum Stichtag (wie in Ziffer 2.1 definiert).
Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass das Eigentum und der Besitz an allen Vermögensgegenständen am Stichtag auf
die Reply GmbH & Co. KG übergeht, die Reply GmbH & Co. KG damit zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein wird, die unmittelbare
Sachherrschaft über die Vermögensgegenstände auszuüben.
Soweit die Reply GmbH & Co. KG am Stichtag an einzelnen Vermögensgegenständen noch keinen Besitz erhalten hat, wird die für
die Übertragung des Eigentums erforderliche Übergabe durch die Vereinbarung ersetzt, dass diese Vermögensgegenstände vom Stichtag
an durch die Reply AG für die Reply & Co. KG gehalten werden. Sofern sich bestimmte Vermögensgegenstände am Stichtag im Besitz
Dritter befinden, wird die Übergabe dadurch ersetzt, dass die Reply AG hiermit der Reply & Co. KG ihren Herausgabeanspruch
abtritt.
Sofern bestimmte Vermögensgegenstände Gegenstand von Eigentumsvorbehalten sind, tritt Reply AG hiermit ihr Anwartschaftsrecht
an die Reply GmbH & Co. KG ab, sodass das Eigentumsrecht unmittelbar mit vollständiger Zahlung an den Zulieferer auf die Reply
GmbH & Co. KG übergeht.
Sollte wider Erwarten ein sofortiger Übergang am Stichtag nicht möglich sein, so übereignet die Reply AG hiermit vorsorglich
die unter Eigentumsvorbehalt oder ähnlichen Vorbehalten stehenden Vermögensgegenstände der Reply GmbH & Co. KG unter der aufschiebenden
Bedingung des Eigentumserwerbs, so dass das Eigentum, sobald es Reply AG erworben hat, auf die Reply GmbH & Co. KG übergeht.
Die Übergabe der Vermögensgegenstände wird dadurch ersetzt, dass zwischen der Reply AG und der Reply GmbH & Co. KG hiermit
ein Kommissionsvertrag vereinbart wird.
Soweit einzelne immaterielle oder materielle Vermögensgegenstände nicht in den diesem Vertrag beiliegenden Anlagen aufgeführt
wurden, wirtschaftlich aber dem Reply AG Geschäftsbetrieb am Stichtag zuzurechnen sind, sollen auch diese Vermögensgegenstände
entsprechend auf die Reply GmbH & Co. KG übergehen, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart
wurde.
1.3 Umlaufvermögen
Reply AG übereignet und überträgt hiermit auf die dies annehmende Reply GmbH & Co. KG alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
die sich aus den Anlagen 6 bis 9 ergeben.
In Anlage 6 sind die unfertigen Leistungen dargestellt, in Anlage 7 geleisteten Anzahlungen und in Anlage 8 die Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen, in Anlage 9a sonstige Vermögensgegenstände, in Anlage 9b langfristige Forderungen gegen Reply
S.p.A. und in Anlage 11 die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Zu dem Umlaufvermögen gehören auch alle dem Reply AG Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Betriebsdaten, Unterlagen, Aufzeichnungen,
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sonstigen Informationen sowie alle Verkaufs- und Werbeunterlagen, Kunden- und Inventarlisten
sowie die betreffenden Betriebszulassungen und Genehmigungen.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Verfügungsmacht an allen Vermögensgegenständen am Stichtag auf die Reply GmbH
& Co. KG übergeht, die Reply GmbH & Co. KG damit zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein wird, die unmittelbare Herrschaft über
die Vermögensgegenstände auszuüben.
Im Einzelnen gelten die vorstehend zum Anlagevermögen getroffenen Vereinbarungen entsprechend für das Umlaufvermögen.
Insbesondere sollen sämtliche wirtschaftlich dem Reply AG Geschäftsbetrieb am Stichtag zuzurechnenden Vermögensgegenstände
auf die Reply GmbH & Co. KG übergehen.
1.4 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Reply AG tritt hiermit an die dies annehmende Reply GmbH & Co. KG sämtliche Kontoguthaben ab, die sich aus der Anlage 10 ergeben.
1.5 Verbindlichkeiten Reply GmbH & Co. KG übernimmt hiermit mit Wirkung ab dem Stichtag im Wege der befreienden Schuldübernahme von der Reply AG
sämtliche Verbindlichkeiten, die dem Reply AG Gesamtgeschäft zuzuordnen sind, insbesondere die sich aus den Anlagen 12 bis
22 ergeben.
Die Parteien verpflichten sich, alles in ihrer Macht stehende dafür zu tun, dass sämtliche übernommenen Verbindlichkeiten
und Verpflichtungen auf die Reply GmbH & Co. KG übergeleitet werden.
Reply GmbH & Co. KG stellt die Reply AG von jeglichen übernommenen Verbindlichkeiten sowie allen damit zusammenhängenden Haftungen
auf erstes schriftliches Anfordern hin frei.
1.6 Verträge und Vertragsangebote Reply GmbH & Co. KG übernimmt mit Wirkung ab dem Stichtag sämtliche in der Anlage 23 aufgeführten Vertragsverhältnisse im
Wege der Vertragsübernahme.
Reply AG und die Reply GmbH & Co. KG werden alles in ihrer Macht stehende unternehmen, sämtliche Handlungen vornehmen und
Erklärungen abgeben, die erforderlich sind, um den jeweiligen Vertrag auf die Reply GmbH & Co. KG überzuleiten. Solange und
soweit eine Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht oder nur unter Auflage erteilt wird, wird das Vertragsverhältnis im
Innenverhältnis von der Reply GmbH & Co. KG mit der Maßgabe übernommen, dass die Reply AG sämtliche Rechte, Ansprüche und
Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im eigenen Namen, aber für Rechnung und auf Weisung der Reply GmbH & Co. KG geltend
zu machen und zu verfolgen hat. Insbesondere wird die Reply GmbH & Co. KG die Reply AG von sämtlichen Risiken im Zusammenhang
mit diesen im Innenverhältnis übernommenen Verträgen freistellen.
1.7 Arbeitsverhältnisse Die Reply GmbH & Co. KG übernimmt gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Wirkung ab dem Stichtag sämtliche gemäß Anlage
24 bestehenden Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern der Reply AG, einschließlich der Verpflichtungen:
a) |
auf Entlohnung, Urlaubsgewährung und eventuelles Urlaubsgeld sowie Überstundenentgelt für die Zeit nach dem Stichtag;
|
b) |
zur Zahlung von Provisionen, Boni, Weihnachtsgratifikationen, Sozialabgaben und ähnlichem; und
|
c) |
auf Versorgungszusage.
|
Reply GmbH & Co. KG übernimmt nicht die Arbeitsverhältnisse mit denjenigen Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses
widersprechen.
Für den Fall, dass weitere Arbeitsverhältnisse gemäß § 613a BGB auf die Reply GmbH & Co. KG übertragen werden, stellt die
Reply AG die Reply GmbH & Co. KG im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen frei. Die Reply GmbH & Co. KG stellt die
Reply AG im Innenverhältnis mit schuldrechtlicher Wirkung zum Stichtag von Verpflichtungen für nicht übergegangene Versorgungszusagen
oder sonstige Verpflichtungen gegenüber übertragenen Arbeitnehmern frei.
Reply AG und die Reply GmbH & Co. KG vereinbaren, dass Reply AG die betroffenen Arbeitnehmer gemäß den Regelungen des § 613a
BGB über den Betriebsübergang umfassend informiert.
Für eventuelle Ansprüche der Arbeitnehmer, gleich welcher Art und Güte, die aufgrund einer unterlassenen, fehlerhaften und/oder
nicht rechtzeitig erfolgten Information i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB gegenüber einer der Vertragsparteien geltend gemacht werden,
haftet ausschließlich die Reply GmbH & Co. KG.
|
2. |
STICHTAG UND EINBRINGUNG
2.1 Reply AG bringt hiermit mit wirtschaftlicher Wirkung zum 28. Februar 2013, 24:00 Uhr/01. März 2013, 00:00 Uhr (nachfolgend
und vorstehend auch Stichtag genannt) das einzubringende Vermögen nach Maßgabe der Regelungen in diesem Vertrag durch Einzelrechtsnachfolge
in die dies annehmende Reply GmbH & Co. KG ein. Die Vertragspartner werden sich im Innenverhältnis so stellen, als wäre das
Reply AG Gesamtgeschäft bereits zum Stichtag auf die Reply GmbH & Co. KG übergegangen.
2.2 Reply AG und die Reply GmbH & Co. KG verpflichten sich, unverzüglich alle notwendigen Handlungen vorzunehmen und Zustimmungen
einzuholen, die für die Wirksamkeit der Einbringung erforderlich sind.
|
3. |
LEISTUNGSBESTIMMUNGSRECHT Sofern die eingebrachten Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse vorstehend nicht ausreichend bezeichnet sein sollten,
wird der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin nach § 317 BGB das Recht eingeräumt, die betreffenden
Gegenstände für alle Beteiligten, auch gegenüber Dritten, verbindlich zu bezeichnen.
|
4. |
GEGENLEISTUNG
4.1 |
Die Einbringung erfolgt gegen Erhöhung der Kommanditeinlage der Reply AG und somit zur Erfüllung der Einbringungsverpflichtung.
|
4.2 |
Soweit der Wert der Einbringung den Nominalwert des erhöhten Kommanditkapitals der Reply AG in Höhe von EUR 100,00 übersteigt,
wird der überschießende Betrag in das Kapitalkonto II eingestellt.
|
4.3 |
Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass dieser Vertrag als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer
unterliegt (gemäß § 1 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG).
|
4.4 |
Sollte abweichend von der Annahme gemäß vorstehender Ziffer 4.3 ganz oder teilweise Umsatzsteuer anfallen, so ist diese von
der Reply GmbH & Co. KG zu tragen. Reply GmbH & Co. KG zahlt an Reply AG die Umsatzsteuer unverzüglich nach Erhalt einer den
Vorschriften des §§ 14, 14a UStG entsprechenden Rechnung und Vorlage des bestandskräftigen Steuerbescheides.
|
|
5. |
GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS Reply AG garantiert im Wege eines selbständigen Schuldversprechens, dass:
|
a) |
Die in diesem Vertrag nebst seiner Anlagen enthaltenen Aussagen richtig sind und keine Tatsachen verschwiegen worden sind,
die für die Entscheidung der Reply GmbH & Co. KG negative Auswirkungen haben könnte.
|
b) |
Mit Ausnahme handelsüblicher Eigentumsvorbehalte stehen die eingebrachten Vermögensgegenstände im Eigentum der Reply AG und
sind nicht mit Rechten Dritter belastet. Reply AG kann über diese Gegenstände frei verfügen; die übernommenen Verträge sind
rechtswirksam und ungekündigt.
|
c) |
Im Übrigen wird für die Vollständigkeit der in den Vertragsunterlagen bezeichneten Gegenstände keine Gewähr übernommen. Gewähr-,
Nachforderungs-, respektive Minderungsrechte für Mengendifferenzen sind wechselseitig ausgeschlossen.
Zudem erfolgt die Einbringung dieser Vermögensgegenstände wie gesehen und besichtigt, somit in dem Zustand, in dem sich die
Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt des Stichtages befinden. Für offene und versteckte Mängel wird keine Haftung übernommen.
|
6. |
AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG Dieser Vertrag wird nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung wirksam, dass die Gesellschafterversammlung der Reply GmbH
& Co. KG sowie die Hauptversammlung der Reply AG dem Vertrag zustimmen.
|
7. |
SONSTIGES
|
7.1 |
Reply AG verpflichtet sich, das Reply AG Gesamtgeschäft bis zum Stichtag in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb fortzuführen.
|
7.2 |
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung oder notarielle
Beglaubigung erforderlich ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
|
7.3 |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder sollte sich in der Gesamtregelung eine Lücke
herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind alsdann verpflichtet,
anstelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine Regelung zu treffen, die
die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Kenntnis der Unwirksamkeit, der Undurchführbarkeit
und/oder der Lücke der Bestimmung getroffen hätten.
|
7.4 |
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
|
7.5 |
Sämtliche im Zusammenhang mit dieser Urkunde und deren Durchführung entstehenden Kosten hat die Reply GmbH & Co. KG zu tragen.
|
7.6 |
Im Falle unterschiedlicher Auslegung der Texte dieser Urkunde in deutscher und in englischer Sprache ist die deutsche Fassung
maßgeblich.
|
|
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
a) |
Der Vorstand wird ermächtigt, den Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Reply Deutschland AG als Veräußerer und der Reply
Services S.R.L., Italien als Erwerber über sämtliche von der Reply Deutschland AG an der Reply Tool GmbH gehaltenen Geschäftsanteile
abzuschließen.
|
b) |
Der Vorstand wird ermächtigt, den Übertragungsvertrag zwischen der Reply Deutschland AG als Veräußerer und der Reply Deutschland
GmbH & Co. KG als Erwerber über das gesamte restliche Vermögen der Gesellschaft abzuschließen.
Die Ermächtigungen gemäß lit. a) und lit. b) gelten bis sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss sämtlicher eventuell gegen
diese Beschlüsse erhobenen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen oder sonstiger Rechtsbehelfe. Für den Fall, dass gegen diese
Beschlüsse keine solchen Klagen oder Rechtsbehelfe erhoben werden, gelten die Ermächtigungen bis zum 31. Dezember 2013.
|
____________________________________________________________________________________
II.
Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG (Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte)
Zum 18. Dezember 2012, dem Tag, an dem die Einladung zur Hauptversammlung beim Bundesanzeiger eingereicht wird, beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.750.561,00 und ist in 4.750.561 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 4.750.561 beträgt. Zum 18. Dezember 2012 ist die Gesellschaft
nicht im Besitz von eigenen Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG; andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten sind der Gesellschaft
nicht bekannt.
____________________________________________________________________________________
III.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse:
Reply Deutschland AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Fax: +49 96 28 / 92 99 – 871 E-Mail: hv@anmeldestelle.net
bis spätestens am
7. Februar 2013 (24:00 Uhr)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes
durch eine von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den
24. Januar 2013 (0:00 Uhr),
und muss der Gesellschaft spätestens am
7. Februar 2013 (24:00 Uhr)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang
und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Vollmachtserteilung
muss gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen
die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
In Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechtes wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz
hingewiesen.
Die Reply Deutschland AG bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für
die Stimmrechtsvertretung, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax oder elektronisch in Textform
übermittelt werden. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem
Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegen bei Ausübung der Stimmrechte
keinerlei Weisungen der Reply Deutschland AG. Ordnungsgemäß erteilte Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft müssen zusammen mit einer Kopie der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis 13. Februar 2013, 12:00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Diese Vollmachten und Weisungen
für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis zum 13. Februar 2013 (12:00 Uhr) an die folgende Anschrift
zu senden:
Reply Deutschland AG Investor Relations Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Fax: +49 5241 5009 1510 E-Mail: ir@reply.de
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende
Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft steht den Aktionären unter der Internetadresse http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/ zum
Download zur Verfügung.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können – müssen aber nicht – zur Erteilung der Vollmacht das Formular
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären dieses Vollmachtsformular
und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/
abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
Reply Deutschland AG Investor Relations Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 E-Mail: ir@reply.de
Den Aktionären der Reply Deutschland AG wird von der jeweils depotführenden Bank zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung
ein Formular zur Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular kann ein Aktionär, der persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des
Bevollmächtigten anfordern.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft
jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals, das entspricht zurzeit
237.529 Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 14. Januar 2013 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
Reply Deutschland AG Investor Relations Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Fax: +49 5241 5009 1510 E-Mail: ir@reply.de
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:
Reply Deutschland AG Investor Relations Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 E-Mail: ir@reply.de
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 30.
Januar 2013 (24:00 Uhr), unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/ unverzüglich zugänglich
gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 erfüllt sind, insbesondere sofern
ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
Aktionärsforum
Wir weisen die Aktionäre der Gesellschaft und die Aktionärsvereinigungen darauf hin, dass sie gemäß § 127a AktG die Möglichkeit
haben, im Aktionärsforum des Bundesanzeigers andere Aktionäre aufzufordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder
ein Verlangen nach dem Aktiengesetz zu stellen oder in der Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Auskunftsrecht des Aktionärs
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Weitere Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung und zu den Rechten
der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/
abrufbar.
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der Homepage der Reply Deutschland AG unter http://www.reply.de/de/investors/annualgeneralmeeting/
zugänglich gemacht.
Gütersloh, im Dezember 2012
Reply Deutschland AG
Der Vorstand
|