Unter Punkt V. Anlage zu Tagesordnungspunkt 9 (Umwandlungsplan und Satzung der Ringmetall SE), dort IV. (Firma, Sitz, Grundkapital
und Satzung der Ringmetall SE) Ziffer 5. wurde im zweiten Absatz fälschlicherweise statt ‘Inhaber- in Namensaktien’ ‘Inhaberin
Namensaktien’ abgedruckt.
Korrekt lautet der Absatz:
Das genehmigte Kapital 2018 gemäß § 4 Abs. 7 der SE-Satzung und das noch zu beschließende genehmigte Kapital 2021 gemäß §
4 Abs. 8 der SE-Satzung ermächtigen den Vorstand der Ringmetall SE (mit Zustimmung des Aufsichtsrats) aufgrund der Umstellung
von Inhaber- in Namensaktien, das Grundkapital nach näherer Maßgabe der jeweiligen Ermächtigungen durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe
neuer auf den Namen lautender Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.
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