syskoplan AG
Gütersloh
Wertpapier-Kenn-Nummer 550145 ISIN: DE0005501456
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am
Mittwoch, dem 29. Juni 2011, um 10:00 Uhr,
im kleinen Saal der Stadthalle, Friedrichstraße 10, 33330 Gütersloh, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts
des Vorstandes der syskoplan AG für das Geschäftsjahr 2010 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010, Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate Governance
Berichts
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Jahresabschluss der syskoplan AG und der syskoplan Gruppe bereits gebilligt hat.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 3.436.848,20 Euro wie
folgt zu verwenden:
* |
Ausschüttung einer Dividende von 0,45 Euro je Stückaktie; das entspricht einer Gesamtdividende für 4.750.561 Aktien in Höhe
von
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2.137.752,45 Euro |
* |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen |
1.299.095,75 Euro
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* |
Bilanzgewinn |
3.436.848,20 Euro. |
Die vorstehende Dividendensumme und der vorstehende den anderen Gewinnrücklagen zuzuführende Restbetrag basieren auf dem zum
Zeitpunkt der Einberufung dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 4.750.561,00 Euro eingeteilt in 4.750.561 Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ändern. In diesem Fall schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, bei unveränderter Ausschüttung von 0,45
Euro je dividendenberechtigter Stückaktie den Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung wie folgt anzupassen:
* |
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der den anderen
Gewinnrücklagen zuzuführende Betrag entsprechend.
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* |
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der den anderen
Gewinnrücklagen zuzuführende Betrag entsprechend.
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Die Dividende ist zahlbar am 30. Juni 2011.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 Entlastung
zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 Entlastung
zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Westfalendamm 11, 44141 Dortmund, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der syskoplan AG aus sechs von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Dott. Riccardo Lodigiani, hat der Gesellschaft erklärt, dass er sein Aufsichtsratsmandat
zum Ende der Hauptversammlung 2011 niederlegen wird, um sich ganz auf seine Tätigkeiten im operativen Geschäft der Reply S.p.A.
zu konzentrieren. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dott. Daniele Angelucci, CFO der Reply S.p.A., Turin (Italien), durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dott. Angelucci ist
kein Mitglied in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Die Bestellung von Herrn Dott. Angelucci erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds Dott. Riccardo Lodigiani, mithin bis zur Hauptversammlung 2013.
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7. |
Umfirmierung der syskoplan AG/Satzungsänderung
Die fortlaufende Bündelung aller Beratungs- und Dienstleistungsressourcen in der Reply Gruppe, um hierdurch ein gemeinsames,
umfassendes, globales Angebot an Beratungsdiensten und sonstigen Dienstleistungen zu schaffen, soll auch durch die Umfirmierung
der syskoplan AG in den Märkten dokumentiert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, Folgendes zu beschließen:
Die Firma der Gesellschaft wird in Reply Deutschland AG geändert. § 1 Abs. 1 der Satzung wird demzufolge wie folgt neu gefasst:
‘1. |
Die Gesellschaft führt die Firma
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Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse:
syskoplan AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Fax: 0 96 28 / 92 99 – 871 E-Mail: hv@anmeldestelle.net
bis spätestens am
22. Juni 2011 (24:00 Uhr MESZ)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes
durch eine von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den
8. Juni 2011 (0:00 Uhr MESZ),
und muss der Gesellschaft spätestens am
22. Juni 2011 (24:00 Uhr MESZ)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionäre
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang
und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Vollmachtserteilung
muss gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen
die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
In Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechtes wird auf etwaige Meldepflichten nach §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz
hingewiesen.
Die syskoplan AG bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung,
nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern
eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Vollmachten an von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax oder elektronisch in Textform übermittelt werden. Soweit von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegen bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen
der syskoplan AG. Ordnungsgemäß erteilte Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen zusammen
mit einer Kopie der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis 28. Juni 2011, 12:00 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit) bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Diese Vollmachten und Weisungen
für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis zum 28. Juni 2011 (12:00 Uhr MESZ) an die folgende Anschrift
zu senden:
syskoplan Aktiengesellschaft Investor Relations Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 E-Mail: ir@syskoplan.de
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende
Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft steht den Aktionären unter der Internetadresse www.syskoplan.de/InvestorRelations/Hauptversammlung zum Download
zur Verfügung.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können – müssen aber nicht – zur Erteilung der Vollmacht das Formular
zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären dieses Vollmachtsformular
und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter www.syskoplan.de/InvestorRelations/Hauptversammlung
abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
syskoplan Aktiengesellschaft Investor Relations Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 E-Mail: ir@syskoplan.de
Den Aktionären der syskoplan AG wird von der jeweils depotführenden Bank zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung ein
Formular zur Anmeldung der Teilnahme an der Hauptversammlung übermittelt. Mit diesem Formular kann ein Aktionär, der persönlich
an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich dort vertreten lassen möchte, eine Eintrittskarte auf seinen Namen oder den des
Bevollmächtigten anfordern.
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft
jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals, das entspricht zurzeit
237.529 Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, das entspricht 500.000 Stückaktien, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich oder in elektronischer Form mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 29. Mai 2011 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
syskoplan Aktiengesellschaft Investor Relations Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 E-Mail: ir@syskoplan.de
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127 AktG sind
ausschließlich an folgende Adresse im Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:
syskoplan Aktiengesellschaft Investor Relations Bartholomäusweg 26 33334 Gütersloh Fax: +49 (0) 5241 5009 1510 E-Mail: ir@syskoplan.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens
zum Ablauf des 14. Juni 2011 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter www.syskoplan.de/InvestorRelations/Hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw.
§ 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge
von Aktionären bleiben unberücksichtigt.
Aktionärsforum
Wir weisen die Aktionäre der Gesellschaft und die Aktionärsvereinigungen darauf hin, dass sie gemäß § 127a AktG die Möglichkeit
haben, im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers andere Aktionäre aufzufordern, gemeinsam oder in Vertretung einen
Antrag oder ein Verlangen nach dem Aktiengesetz zu stellen oder in der Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Auskunftsrecht des Aktionärs
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und
auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum 18. Mai 2011, dem Tag an dem die Einladung zur Hauptversammlung beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht wird, beträgt
das Grundkapital der Gesellschaft 4.750.561,00 Euro und ist in 4.750.561 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 4.750.561 beträgt. Zum 18. Mai 2011 ist die Gesellschaft
nicht im Besitz von eigenen Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG; andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten sind der Gesellschaft
nicht bekannt.
Die Gesellschaft wird auf den Tag der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger
nur dann eine aktualisierte Mitteilung zu der Gesamtzahl der Aktien und den Stimmrechten im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlichen, wenn sich die zuvor mitgeteilte Anzahl der Stimmrechte bis zum Tag der Veröffentlichung der Einladung zur
Hauptversammlung verändert haben sollte.
Weitere Erläuterungen/Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Weitergehende Erläuterungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung und zu den Rechten
der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.syskoplan.de/InvestorRelations/Hauptversammlung
abrufbar.
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet auf der Homepage der syskoplan AG unter www.syskoplan.de/InvestorRelations/Hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Gütersloh, im Mai 2011
syskoplan AG
Der Vorstand
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