TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
16.04.2013 / 15:08
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TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Berlin
WKN 745490
ISIN DE0007454902
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Freitag, dem 24. Mai 2013 um 11.00 Uhr,
in der Eventpassage, Kantstraße 8 (Yva-Bogen), 10623 Berlin,
beginnenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4
HGB
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 8,
10587 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben Zeitpunkt über
die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.teles.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) |
Dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.
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b) |
Dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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c) |
Dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Frank Paetsch, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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d) |
Dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas Roll, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat
Herr Prof. Dr. Ernst Denert hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung niedergelegt
und scheidet damit vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus. Gemäß §§ 96 Abs. 1 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung
mit § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, so ist das an seiner Stelle in den Aufsichtsrat
eintretende Mitglied gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung nur für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieds zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung folgenden Herrn für
den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Herrn Prof. Dr. Ernst Denert zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:
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Herrn Prof. Dr.-Ing. Dr.-Oec. Thomas Schildhauer, geb. 03.10.1959, Universitätsprofessor, wohnhaft in Schwielowsee, OT Caputh
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Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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StoneOne AG, Berlin Bluechip Computer AG, Berlin RBB Media GmbH, Berlin
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Die Amtszeit des zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedes endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zu wählen.
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6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung
von eigenen Aktien zu TOP 3 der Hauptversammlung vom 05.12.2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) |
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von eigenen Aktien zu TOP 3 a)
der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.
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b) |
Der Beschluss über die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 Satz 1 der Satzung zu TOP
3 b) der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.
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7. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke
der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung zu TOP 4 der Hauptversammlung
vom 05.12.2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) |
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung
von Aktien zu TOP 4 a) der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.
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b) |
Der Beschluss über die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 Satz 1 der Satzung zu TOP
4 c) der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.
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8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses über die Anpassung bedingten Kapitals an die Kapitalherabsetzung zu TOP
5 der Hauptversammlung vom 05.12.2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) |
Der Beschluss über die Anpassung bedingten Kapitals 1997/I sowie die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) Abs. 4 Satz 1 zu TOP 5 a) der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.
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b) |
Der Beschluss über die Anpassung bedingten Kapitals 2000/I sowie die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) Abs. 5 Satz 1 zu TOP 5 b) der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
A. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft
gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung beläuft sich daher auf 23.304.676. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
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B. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 03.05.2013, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich bis zum 17.05.2013, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur
Hauptversammlung angemeldet haben:
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TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien c/o DZ Bank AG vertreten durch dwpbank – WASHV – Landsberger Str. 187 80687 München
Telefax: 069/5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de.
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Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten Bestätigung
des depotführenden Kreditinstituts in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis
des Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse bis zum 17.05.2013, 24:00 Uhr, zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt.
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C. |
Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgemäß anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes
vorlegen (vgl. vorstehender Abschnitt B).
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter Verwendung der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte zugesandten
bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Briefwahlformulare abgegeben werden. Die per Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 22.05.2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter
der nachstehenden Adresse eingegangen sein.
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die Briefwahl
schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der bereits abgegebenen
Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden
stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen
oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
Fragen oder Anträge entgegengenommen werden.
Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende Adresse:
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TELES AG Informationstechnologien Ernst-Reuter-Platz 8 10587 Berlin
Telefax-Nr.: +49(30)39928-226
E-Mail: IRInfo@teles.de
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D. |
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Vereinigung (unter letztere fallen insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform
(§ 126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Vereinigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf
der Rückseite der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt,
und dieses ist außerdem im Internet unter http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html abrufbar. Eine Verpflichtung
zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter
benannte Mitarbeiter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht
werden die Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts
zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter
zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für unvorhergesehene Anträge. Die Vollmacht und die
Stimmweisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens am 22.05.2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. Hierdurch wird jedoch nicht die Möglichkeit
ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu bevollmächtigen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten,
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
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TELES AG Informationstechnologien Ernst-Reuter-Platz 8 10587 Berlin
Telefax-Nr.: +49(30)39928-226
E-Mail: IRInfo@teles.de
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E. |
Rechte der Aktionäre
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1. |
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000
Euro des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB)
an den Vorstand der TELES AG Informationstechnologien zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
(der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 23.04.2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
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TELES AG Informationstechnologien Vorstand Postfach 110760 10837 Berlin
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oder
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Ernst-Reuter-Platz 8 10587 Berlin.
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Die betreffenden Aktionäre haben gemäß §§ 122 Abs. 2, Abs. 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens
seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. mindestens seit dem 24.02.2013, 00:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden
– unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.
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2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung
in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder
sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschlage nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich machen, wenn sie der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), d.
h. spätestens bis zum 09.05.2013, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
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TELES AG Informationstechnologien Ernst-Reuter-Platz 8 10587 Berlin
Telefax-Nr.: +49(30)39928-226
E-Mail: IRInfo@teles.de
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und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
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3. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der TELES AG Informationstechnologien zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Lage
des TELES-Konzerns und der in den TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass
sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
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F. |
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
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Berlin, im April 2013
– TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien –
Der Vorstand
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