TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Berlin
WKN 745490 ISIN DE0007454902
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Mittwoch, den 31.07.2019 um 11:00 Uhr
im Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, beginnenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
1. |
Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4
HGB
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html |
zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) |
Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.
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b) |
Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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c) |
Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas Haydn, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, zu wählen.
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Weitere Angaben zur Einberufung
A. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 23.304.676. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
B. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 10.07.2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre
der Gesellschaft sind und sich bis zum 24.07.2019, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten empfangsberechtigten Anmeldestelle
unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet haben:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien c/o DZ Bank AG vertreten durch dwpbank – DSHAV – Landsberger Str. 187 80687 München Telefax-Nr.: +49 (69) 5099-1110 E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten Bestätigung
des depotführenden Kreditinstituts in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis
des Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse bis zum 24.07.2019, 24:00 Uhr, zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten
wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt.
C. Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgemäß anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes
vorlegen (vgl. vorstehender Abschnitt B).
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter Verwendung der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte zugesandten
bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden. Die per Briefwahl
abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens 30.07.2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter
der nachstehenden Adresse eingegangen sein.
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die Briefwahl
schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der bereits abgegebenen
Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden
stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen
oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
Fragen oder Anträge entgegengenommen werden.
Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende Adresse:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@teles.com
D. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Person oder Vereinigung (unter letztere fallen insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt
werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
der Textform (§ 126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach
§ 135 AktG gleichgestellten Person oder Vereinigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 WpHG auf der Rückseite der Eintrittskarte.
Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem
im Internet unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.
Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter
benannte Personen (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht
werden die Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts
zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter
zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für unvorhergesehene Anträge. Die Vollmacht und die
Stimmweisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens am 30.07.2019,
24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. Hierdurch wird jedoch nicht die Möglichkeit
ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu bevollmächtigen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten,
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@teles.com
E. Rechte der Aktionäre
1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00
EUR des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB)
an den Vorstand der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage
vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 30.06.2019,
24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Vorstand
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Postfach 110760 10837 Berlin
|
oder |
Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin.
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Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Aktienbesitzzeiten Dritter kommen hierbei nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung. Für den Nachweis reicht eine entsprechende
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden
– unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung
in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder
sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich
des Namens des Aktionärs, ggf. der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126
Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis zum 16.07.2019, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte
Adresse übersandt hat:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@teles.com
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich
ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien zu den mit ihr verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des TELES-Konzerns und der in den TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung,
dass sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
F. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
A. Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien verarbeitet personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze,
um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.
Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung angefallenen Daten löschen wir, nachdem die Speicherung insbesondere zum Nachweis
der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken
die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Für die Verarbeitung ist die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien die verantwortliche Stelle im Sinne des Art.
4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Der Dienstleister der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien – Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10,
80367 München – welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wird, erhält von der TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien im Rahmen
einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung.
Die Aktionäre haben gegenüber der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen
Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
sowie ein Recht auf Datenübertragung.
Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien unentgeltlich über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Fax: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@teles.com
Die Aktionäre haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung) über
die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
Die Aktionäre erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
Andre Motzkus – Datenschutzbeauftragter Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Fax: +49 (30) 39928-01 E-Mail: dsb@teles.com
Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Berlin, im Juni 2019
– TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien –
Der Vorstand
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