Triton Water AG
Norderstedt
Stammaktien mit den Kennnummern:
ISIN: DE000 A0N 3E0 5 WKN: A0N 3E0
Einladung zur Hauptversammlung der Triton Water AG, Norderstedt
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, den 22. Juni 2012, um 10:00 Uhr im Raum ‘Zeppelin II’ des Hotels ‘Courtyard
by Marriott Hamburg Airport’, Flughafenstraße 47, 22415 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. |
Bericht des Vorstands
Der Vorstand wird der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2011 berichten.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Vorständen der Gesellschaft, Herrn Frank Kroll und Herrn Helge Schaare, wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Dr. Hans-Peter Rechel, Herr Felix
von Schubert, Herr Prof. Dr. Alexander Zehnder, Herr Philip Frerichs, Helge Schaare und Frau Swee-Yeok Chu wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart (Büro Hamburg),
wird als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr bestellt.
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5. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf des Maritim-Geschäfts
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Dem Verkauf des Maritim-Geschäfts an Evac Oy (eine Portfoliogesellschaft von Zodiac Marine & Pool, mit Sitz in Paris) wird
zugestimmt.
Dem geplanten Verkauf liegen folgende kommerzielle Eckpunkte zugrunde, über die sich die Gesellschaft mit dem potentiellen
Käufer im Grundsatz verständigt hat:
Evac Oy wird über eine deutsche Tochtergesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände, Verträge und laufende Projekte des Maritim-Geschäfts
erwerben (sog. Asset Deal). Der Kaufpreis beträgt EUR 3,5-6,0 Mio. (in Abhängigkeit von der Erreichung bestimmter Ergebnisziele).
Die bei dem Maritimgeschäft beschäftigten Arbeitnehmer gehen gemäß § 613a BGB auf die Erwerbergesellschaft über, sofern die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Namensbestandteil Triton darf für einen Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren
vom Erwerber in Bezug auf das Maritimgeschäft weiter verwendet werden. Verbindlichkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Maritim-Geschäft,
welche bis zum Übergangsstichtag entstehen, verbleiben bei Triton. Triton wird die bei Asset-Deals üblichen Garantien und
Freistellungen übernehmen. Die Technologie des Maritim-Geschäfts, die für das von Triton betriebene Industrie-Geschäft erforderlich
ist, kann Triton weiterhin unbeschränkt nutzen.
Ein verbindlicher Vertrag hierüber ist mit dem Käufer des Maritim-Geschäfts noch nicht abgeschlossen worden; die Gesellschaft
befindet sich in der Endverhandlung der Verträge. Sofern vor der Hauptversammlung ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen
worden ist, wird er auf der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.
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Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Triton Water AG, Werkstraße 2b, 22844
Norderstedt, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
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Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2011 endende Geschäftsjahr einschließlich Lagebericht
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Bericht des Aufsichtsrats
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Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen
erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung hat die Gesellschaft insgesamt 2.096.235 auf den Inhaber lautende Aktien
mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 ausgegeben. Hiervon sind 2.096.235 Aktien (nach Maßgabe der Bedingungen dieser Einladung)
teilnahme- und stimmberechtigt.
Auf etwaig bestehende Stimmverbote nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wird in der Hauptversammlung gesondert hingewiesen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts der Hauptversammlung ist gemäß § 14 Absatz 3 der Satzung
jeder Aktionär berechtigt, der sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich, durch Telefax oder in Textform
(§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet hat.
Die Anmeldungen müssen der Gesellschaft bei der nachfolgenden Stelle unter der angegebenen Anschrift spätestens bis zum Ablauf
des 15. Juni 2012, 24:00 Uhr, zugehen:
Triton Water AG Birgitt Michel Werkstraße 2b 22844 Norderstedt E-Mail: hauptversammlung@triton-water.com Fax: +49 (0)40-413 61 5520
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises ihres
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser hat sich auf den 1. Juni 2012,
00.00 Uhr, zu beziehen (Legitimationstag) und muss der in der Einberufung bestimmten Stelle spätestens bis zum 15. Juni 2012, 24:00 Uhr (letzter Berechtigungsnachweistag) zugehen. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft
sowie von innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notaren, Wertpapiersammelbanken oder Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten
ausgestellt werden; für diesen Nachweis des Anteilsbesitzes gelten die Ausführungen zum Legitimationstag und letzten Berechtigungsnachweistag
in den vorstehenden Sätzen 2 und 3 dieses Absatzes entsprechend. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger
Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Legitimationstag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Legitimationstag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Legitimationstag haben mithin keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Legitimationstag. Personen, die zum Legitimationstag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn (i) der Aktionär, der zum Legitimationstag die
betreffenden Aktien gehalten und danach veräußert hat, sich nach vorstehenden Bestimmungen angemeldet und den Anteilsbesitz
nachgewiesen hat und (ii) sie sich von diesem angemeldeten Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Entsprechendes gilt für nach dem Legitimationstag zuerworbene Aktien.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform (§ 126 b BGB). Die Satzung sieht in § 16 Absatz 2 Satz 3 vor, dass die Gesellschaft Nachweis der Bevollmächtigung
in schriftlicher Form verlangen kann, soweit Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten
Institution oder Person, sehen weder das Gesetz noch die Satzung der Gesellschaft eine besondere Form vor. Möglicherweise
verlangt jedoch in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person eine besondere Form der Vollmacht, weil
sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Die Aktionäre werden gebeten, bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
die Besonderheiten wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht rechtzeitig zu erfragen.
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilt werden. Ein Stimmrechtsvertreter kann
von der Vollmacht nur insoweit Gebrauch machen, als er für die Abstimmungen Einzelweisungen des Vollmachtgebers erhält.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform (§ 126 b
BGB) erteilt werden und können bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingereicht werden:
Triton Water AG Birgitt Michel Werkstraße 2b 22844 Norderstedt E-Mail: hauptversammlung@triton-water.com Fax: +49 (0)40-413 61 5520
Die Bevollmächtigung selbst kann aber auch noch auf der Hauptversammlung bis zum Zeitpunkt der Abstimmung über den jeweiligen
Tagesordnungspunkt erteilt werden. Die Ausübung der Stimmrechte durch einen Bevollmächtigten oder den Stimmrechtsvertreter
setzt ebenfalls die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen voraus.
Anträge von Aktionären
Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers
gemäß § 127 AktG sind in Textform (§ 126 b BGB) ausschließlich zu richten an:
Triton Water AG Birgitt Michel Werkstraße 2b 22844 Norderstedt E-Mail: hauptversammlung@triton-water.com Fax: +49 (0)40-413 61 5520
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 AktG und auf vorstehende Adresse eingegangene ordnungsgemäße Anträge oder
Wahlvorschläge werden unverzüglich (gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen) den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zugänglich
gemacht.
Norderstedt, im Mai 2012
Triton Water AG
Der Vorstand
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