Beschlussfassung über die Änderung des am 04.12.2007 und am 07.11.2008 beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
am 04.12.2007 und 07.11.2008 beschlossenen Optionsbedingungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms nach folgender Maßgabe
zu ändern und die Satzungsregelung über das bedingte Kapital entsprechend anzupassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen der Vorstandsmitglieder
und des ehemaligen Vorstandsmitglieds Weiher auf einen Jahresüberschuss von mindestens EUR 11.300.000 vor Ertragsteuern (EBT)
zu erhöhen (Ziff. 2.3.3 der Aktienoptionsvereinbarung). Der Vorstand wird desweiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die Verlängerung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auf den 31.12.2015 zu beschließen.
§ 5 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
‘Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 500.000 bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2011-I). Die bedingte Kapitalerhöhung
wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Optionsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand von der Hauptversammlung
durch Beschlüsse vom 04.12.2007, 07.11. 2008 und 08.06.2011 ermächtigt wurde, von ihrem Bezugsrecht auf Stammaktien der Gesellschaft
Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom ersten Tag des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn der Gesellschaft
teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten
Kapitalerhöhung festzulegen.’
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