Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Ahrensburg
ISIN: DE000A1E8G88/ DE000A1E8G70 Wertpapierkennnummer: A1E8G8/ A1E8G7
Bekanntmachung Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2011
(auf Verlangen der Großaktionärin LSF Irish Holdings III Limited, Dublin, Irland)
Durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19. Juli 2011 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Vivanco
Gruppe AG am 25. August 2011 um 10.00 Uhr in den Media Docks, Willy-Brandt-Allee 31a, 23554 Lübeck einberufen. Auf Verlangen
der Großaktionärin LSF Irish Holdings III Limited, Dublin, Irland, wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung
am 25. August 2011 unter Beibehaltung der Beschlussvorschläge zu den Wahlen der in der Hauptversammlungseinberufung genannten
zwei Aufsichtsratsmitglieder zu Tagesordnungspunkt 5 ‘Wahl der Aufsichtsräte’ um folgenden weiteren Beschlussvorschlag zu
Tagesordnungspunkt 5 ergänzt und hiermit bekannt gemacht:
‘5. Wahl der Aufsichtsräte
Es soll wie folgt beschlossen werden:
(c) |
Herr Michael Kolbeck (Senior Vice President der Lone Star Germany GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main),
der mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. August 2011 aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, wird wieder in den Aufsichtsrat gewählt.
Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.’
|
Einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend soll die Wahl im Wege der Einzelwahl erfolgen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Nr. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern,
die von der Hauptversammlung gewählt werden.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG zur Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
(c) |
Aufsichtsrat der Corealcredit Bank AG, Frankfurt am Main
|
Begründung des Antrags durch die LSF Irish Holdings III Limited, Dublin, Irland:
‘Der von der Gesellschaft am 19. Juli 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen Tagesordnung für die Hauptversammlung
am 25. August 2011 ist zu entnehmen, dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung keinen Vorschlag unterbereitet hat, einen
Nachfolger für das mit Ablauf der Hauptversammlung am 25. August 2011 ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats Michael Kolbeck
zu wählen.
Zur Vermeidung einer Unterbesetzung und Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats oder einer gerichtlichen Bestellung eines dritten
Aufsichtsratsmitglieds, schlagen wir daher vor, Herrn Michael Kolbeck wieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Dieser Vorschlag
soll keinen Gegenvorschlag zu den bereits vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen zwei Aufsichtsratskandidaten Herrn Wenyang Zhang
und Frau Xiaolun Heijenga darstellen, sondern Herrn Michael Kolbeck als weiteren dritten Kandidaten benennen, um auf diese
Weise einen ordnungsgemäß besetzten und beschlussfähigen Aufsichtsrat gewährleisten zu können.’
Die Ergänzung der Tagesordnung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Ahrensburg, 1. August 2011
Vivanco Gruppe AG
Der Vorstand
|