Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Die Aktionärin Qatar Holding Germany GmbH schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
‘Herr Mansoor Ebrahim Al-Mahmoud, wohnhaft in Doha, Qatar, derzeitig tätig als Vorstandsvorsitzender der Qatar Investment
Authority, wird in den Aufsichtsrat gewählt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Ende der Hauptversammlung am 12. Mai 2022, die
über die Wahl beschließt, bis zum Ende der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Hussain Ali Al Abdulla legte sein Amt vor Beendigung seiner Amtszeit nieder und soll durch
das zur Wahl vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied ersetzt werden. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während seiner Amtsdauer
aus, wird ein Nachfolger nur für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen gewählt, § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2 Satzung der
Volkswagen AG.
Herr Mansoor Ebrahim Al-Mahmoud nimmt zur Zeit folgende Mandate im In- und Ausland wahr, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind:
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Mitglied und Vorsitzender des Boards der Harrods Group (Holding) Limited,
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Non-executive Director der Harrods Limited,
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Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Boards der Qatar Airways,
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Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Boards der Qatar Exchange,
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Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Boards der Qatari Diar Real Estate Investment Company und
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Mitglied im Board der Qatar National Bank Q.P.S.C.
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Zur Begründung des Verlangens führt die Aktionärin Folgendes an:
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Hussain Ali Al Abdulla hat durch schriftliche Erklärung vom 3. April 2022 sein Amt als
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2022 niedergelegt. Die
Niederlegung erfolgte aus persönlichen Gründen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Volkswagen AG aus zwanzig Mitgliedern zusammen, von denen
nach § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz und §§ 96, 101 Aktiengesetz 10 Vertreter der Anteilseigner und 10 Vertreter der Arbeitnehmer
sind. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Dr. Hussain Ali Al Abdulla soll die Hauptversammlung mit Herrn Mansoor Ebrahim Al-Mahmoud
ein neues Mitglied als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat wählen.’
Ergänzung des Vorstands gemäß § 127 Satz 4 Aktiengesetz:
Es müssen insgesamt mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot
nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz wurde widersprochen.
Danach müssen dem Aufsichtsrat jeweils mindestens drei weibliche und mindestens drei männliche Mitglieder auf der Seite der
Anteilseigner und auf der Seite der Arbeitnehmer angehören. Das ist zurzeit der Fall.
Weitere Ergänzung des Vorstands:
Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft ist das Land Niedersachsen berechtigt, zwei Mitglieder
in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land Niedersachsen unmittelbar oder mittelbar mindestens 15 Prozent der Stammaktien
der Gesellschaft gehören. Da das Land diese Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung
bestellt.
Stellungnahme des Aufsichtsrats:
Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorschlag der Qatar Holding Germany GmbH zur Wahl von Herrn Mansoor Ebrahim Al-Mahmoud zum
Mitglied des Aufsichtsrats. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats berücksichtigt der Vorschlag die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und strebt die
Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Lebenslauf von Herrn Al-Mahmoud sowie weitere Informationen zu dem Wahlvorschlag sind in der Anlage zu diesem ergänzten
Tagesordnungspunkt 7 dargestellt, die auch im Internet unter
www.volkswagenag.com/ir/hv |
zur Verfügung steht.
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