W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG
Salzufer 8, 10587 Berlin
– ISIN: DE0006637390 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 19. Mai 2011, 10.30 Uhr
in der Eventpassage Kantstraße 8, 10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG sowie
des Lageberichts für die W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
sowie mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, Niederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
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5. |
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Mit Wirkung zum Ablauf des 22. Juli 2010 ist das Aufsichtsratsmitglied Herr Ralf Michels aufgrund Niederlegung seines Amtes
aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat daraufhin mit Beschluss vom 27. Juli
2010 auf Antrag des Vorstands sowie des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung ab dem 27. Juli 2010 Herrn
Rudolf Karras für den ausgeschiedenen Herrn Ralf Michels zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Karras soll nunmehr
von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 10 Absatz 1 der
Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Herrn Rudolf Karras, Notar und Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Karras und
Kollegen, Fulda, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Karras ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, dass Herr Karras für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds
Herrn Michels, d. h. bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2013, gewählt wird.
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Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft einen von ihrer Depotbank in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermittelt haben.
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W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen Telefax: +49 (0)9628/ 92 99 871 E-Mail: hv@anmeldestelle.net
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Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 28. April 2011, 0.00 Uhr, beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie
die Anmeldung – spätestens am Donnerstag, den 12. Mai 2011 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes
gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und
erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder
nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind.
Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen und muss
in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht
und der Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das Vollmachtsformular verwendet werden,
welches die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Auch im Falle einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz erforderlich.
Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte zugesandt.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre
bzw. Aktionärsvertreter bitte die oben genannte Anmeldeadresse. Der Nachweis kann auch unter der E-Mail-Adresse
hauptversammlung@womcorp.com
übermittelt werden.
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis zum 18. Mai 2011, 12.00 Uhr, bei der Gesellschaft
eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Nach § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG geben wir bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 9.000.000
Aktien der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG ausgegeben sind, die ebenso viele Stimmrechte in der Hauptversammlung gewähren. Hiervon
hält die Gesellschaft 360.918 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 8.639.082.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld sowie während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:
1. |
Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Außerdem
werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mic-aktie.de/2011/hv/index.php |
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchten, bitten wir Sie, diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
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W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG Investor Relations/Hauptversammlung Salzufer 8 10587 Berlin Telefax: +49 (0)30 / 3 99 81-5 80 E-Mail: hauptversammlung@womcorp.com
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Rechtzeitig, d. h. bis zum Ablauf des 4. Mai 2011 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden
den Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.mic-aktie.de/2011/hv/index.php |
zugänglich gemacht.
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2. |
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 450.000 Stückaktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der in Ziffer 1. genannten Adresse
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 18. April 2011 zugegangen sein.
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3. |
Auskunftsrecht des Aktionärs
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
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4. |
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127, § 131 Absatz 1 AktG finden
sich im Internet unter der Internetadresse
www.mic-aktie.de/2011/hv/index.php |
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Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a AktG, insbesondere zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Vollmachts-
und Weisungserteilung, können im Internet unter
www.mic-aktie.de/2011/hv/index.php
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter dieser Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 8. April 2011 veröffentlicht und wurde darüber
hinaus am selben Tag solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Berlin, im April 2011
W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG
Der Vorstand
Eine Anfahrtsskizze finden Sie unter der Internetadresse www.mic-aktie.de/2011/hv/index.php
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