ZhongDe Waste Technology AG
Frankfurt am Main
ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die am 28. Juni 2016 um 11:00 Uhr (MESZ) im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum ‘Kappa’, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2015, der Lageberichte für die ZhongDe Waste Technology AG und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns
für das Geschäftsjahr 2015
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de eingesehen werden und werden
auch auf der Hauptversammlung ausliegen.
Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand aufgestellte
Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im festgestellten Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31.
Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.976.597,81 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
Bilanzgewinn
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EUR
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6.976.597,81
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Gesamtbetrag der Dividende |
EUR |
0,00 |
Einstellung in die Gewinnrücklage |
EUR |
0,00 |
Vortrag auf neue Rechnung |
EUR |
6.976.597,81 |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
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zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie
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für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5 und § 37y Nr. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes für den Fall, dass sich Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht
enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet,
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bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen.
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Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000
nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt
in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte grundsätzlich der Gesamtzahl der
Aktien entspricht. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 400.000 eigene Aktien, aus denen
der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 12.600.000.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer
Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache (‘Nachweis’). Der Nachweis
hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 7. Juni 2016, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (‘Nachweisstichtag’).
Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 21. Juni 2016, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugehen:
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ZhongDe Waste Technology AG c/o M.M. Warburg & CO Wertpapierverwaltung Ferdinandstraße 75 20095 Hamburg Telefax: +49 (0) 40 3618 1116 E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
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Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu
tragen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises ist die Eintrittskarte jedoch keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung
des Ablaufs der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag, ohne das damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der Erwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Für die
Dividendenberechtigung sind der Nachweis und der Nachweisstichtag ohne Bedeutung.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung auch durch Bevollmächtigte
ausüben lassen, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall ist für
eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen – soweit
nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation
bevollmächtigt werden soll – der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
heruntergeladen werden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem
Fall zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übermitteln:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 509 565520 E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG
diesen gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die
bei diesen erfragt werden können.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Karl Richter, Hamburg, als Stimmrechtsvertreter benannt.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich nach Maßgabe der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme zum
betreffenden Abstimmungspunkt enthalten. Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zur Ausübung des Frage- oder Rederechts oder zur Stellung von Anträgen können nicht erteilt werden.
Die Erteilung der Vollmacht (inklusive Weisungen) an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, von dem
bei der Vollmacht- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt. Darüber hinaus
kann das Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung
des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen kann auf der Hauptversammlung oder
im Vorfeld der Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre, die von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch machen möchten, werden
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des 27. Juni 2016, 24:00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu übermitteln.
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 509 565520 E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines von diesem bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch
als Widerruf einer zuvor erteilten Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft.
Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf dem von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtformular.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 1, werden auf der Hauptversammlung ausliegen und sind
von der Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.zhongde-ag.de zugänglich.
Darüber hinaus können die Unterlagen zur Hauptversammlung unter folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 509 565520 E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (‘Tagesordnungsergänzungsverlangen’). Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich
(§ 126 BGB) oder in einer die Schriftform ersetzenden elektronischen Form (§§ 126a, 126 Abs. 3 BGB), d.h. unter Hinzufügung
des Namens und einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes des das Verlangen stellenden Aktionärs,
an den Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens am 28. Mai 2016, 24:00 Uhr (MESZ) eingehen:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Bezüglich der weiteren Voraussetzungen wird auf die §§ 122 Abs. 1 AktG verwiesen.
Bekanntzumachende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden
– unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse www.zhongde-ag.de bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär Gegenanträge zu einzelnen oder mehreren Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Jeder Aktionär kann der Gesellschaft außerdem nach näherer Maßgabe von
§ 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung.
Gegenanträge von Aktionären werden von der Gesellschaft vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG; Wahlvorschläge von Aktionären
vorbehaltlich § 127 Satz 1 i.V.m § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG sowie § 127 Satz 3 AktG zugänglich gemacht, sofern sie bei der
Gesellschaft spätestens am 13. Juni 2016, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden Adresse eingehen:
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ZhongDe Waste Technology AG – Vorstand – MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 509 565520 E-Mail: hv@zhongde-ag.de
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Zugänglich zu machende Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
(im Fall von Gegenanträgen) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de
zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung
bedarf.
Weitergehende Erläuterungen
Weitere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de.
Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de.
Auf dieser Internetseite werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben.
Frankfurt am Main, im Mai 2016
ZhongDe Waste Technology AG
– Der Vorstand –
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