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Altersarmut: Mit Basisrente Grundsicherung aufstocken
In diesen Tagen steht die Verabschiedung des Rentenpakets II an. Wer mit sehr geringen Renten rechnen muss, kann davon jedoch nicht profitieren. Ist der Bezug von Grundsicherung im Alter absehbar, kann ein Basisrentenvertrag das Alterseinkommen aufgrund bestehender Anrechnungsvorschriften spürbar erhöhen. Viel wird in diesen Tagen über das Rentenpaket II diskutiert. Für die wenigsten künftigen Rentner jedoch ergeben sich substanzielle Änderungen. So soll das Rentenniveau von 48 % bis 2040 gesetzlich verankert werden. Ohne diese Änderung würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und langfristig auf unter 45 Prozent sinken. 100 EUR mehr im Monat im Jahr 2040 „Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente im Jahr 2040 von beispielsweise 1.500 Euro um nahezu 100 Euro pro Monat höher aus. Das sind gut 6 Prozent mehr“, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Außerdem wird ein „Generationenkapital“ eingeführt. Die Rentenversicherung investiert am Kapitalmarkt. Irgendwann sollen dann aus dem aufgebauten Kapitalstock die Renten gestützt werden. Doch das Ausmaß des Effekts ist für die nächsten Jahrzehnte äußerst beschränkt – und überdies in seinen Details noch unklar. „Ab dem Jahr 2036 sind Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich an die gesetzliche Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge vorgesehen“, heißt es beim Ministerium. Zur Einordnung: Im Jahr 2023 beliefen sich die Ausgaben der Rentenversicherung auf gut 431 Mrd. EUR. Immer mehr Rentner benötigen Grundsicherung Am übergeordneten Trend wird das Rentenpaket II wenig ändern: Immer mehr Ruheständler sind auf Grundsicherung angewiesen. Ende 2023 waren es laut DRV bereits 469.000 – deutlich mehr als noch wenige Jahre zuvor. Viele Menschen können aufgrund ihres Erwerbsprofils keine auskömmliche Rente erwarten – Angestellte mit geringem Einkommen und nicht ganz lückenloser Beschäftigungsbiographie, Selbstständige mit geringem und mittlerem Einkommen ebenso. Oft lässt sich der Rutsch in die Grundsicherung schon Jahrzehnte vorher absehen. Viele Betroffene stecken den Kopf in den Sand: Um eine auskömmliche Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus aufzubauen, reichen die Einkünfte schlicht nicht. Manche, so wird es kolportiert, sehen den einzigen Ausweg dann in der Hoffnung auf Glück im Spiel. Einschlägige Angebote wie sie etwa auf Casinoservice.org zu finden sind, mögen einem kleinen Prozentsatz helfen – die meisten aber gehen mit noch leereren Taschen nach Hause. Doch es gibt eine Möglichkeit, die finanzielle Situation im Ruhestand trotz Grundsicherung deutlich zu verbessern – und zwar mit relativ kleinen Beträgen. Die Rede ist von einer Regelung in § 82 Abs. 4 u. 5 SGB. Hier geht es im Kern um freiwillige Altersvorsorge (Rürup Rente und Riester Rente, Betriebsrente, Privatrenten, Altersrente, die durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erworben wurden). Zusätzliche Altersvorsorge: Freibeträge bei der Anrechnung Die Regelung sieht Freibeträge bei der Anrechnung von solcher für Bezieher von Grundsicherung vor. Konkret sind die ersten 100 EUR aus einer solchen Rente komplett anrechnungsfrei. Zusätzlich sind 30 % der 100 EUR übersteigenden Rente anrechnungsfrei, insgesamt jedoch maximal 50 % des Satzes der Regelbedarfsstufe 1. Dieser liegt 2024 bei 563 EUR. Dadurch können Bezieher einer Rente aus einem geförderten Vertrag 281,50 EUR zusätzlich zur Grundsicherung behalten. Mit einer Rürup-Rente von 700 EUR (daraus anrechnungsfrei: 100 EUR + 0,30*600 EUR) lässt sich dieser Betrag nahezu punktgenau ausschöpfen. Ein solches Rentenniveau lässt sich auch vergleichsweise nahe am Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters (ab dem die Grundsicherung beantragt werden kann) noch erreichen, zumal es für die Einzahlungen in die Verträge staatliche Förderung gibt. Auch (am besten frühzeitige) Einmalzahlungen kommen in Betracht. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass das Schonvermögen bei der Grundsicherung bei lediglich 10.000 EUR pro Person liegt und damit niedriger als beim Bezug anderer Transferleistungen wie Bürgergeld. Die staatlich geförderte Altersvorsorge bietet mittlerweile eine hinreichende Produktvielfalt. Sparer müssen sich nicht zwingend für ein klassisches Rentenversicherungsmodell entscheiden, sondern können Einzahlungen auch zugunsten von ETF-Sparplänen tätigen. Diese versprechen langfristig die höheren Renditen, wodurch die zur Erreichung des Rentenziels notwendigen Einzahlungen reduziert werden. Viele Anbieter ermöglichen mittlerweile sogar flexible Umschichtungen innerhalb des Vertrags. 100 % oder 150 % des Regelsatzes machen einen Unterschied Gerade für Selbstständige liegt ein Vorteil der staatlich geförderten Produkte in dem Umstand, dass die Vertragsguthaben während der Einzahlungsphase pfändungssicher sind. Rein private Verträge drohen im Fall einer Insolvenz oder zwischenzeitlichen Bedürftigkeit auf der Strecke zu bleiben. Ob sich Riester oder Rürup besser eignet, hängt vom Einzelfall ab. Riester etwa gilt bei eher niedrigem Einkommen als vorteilhaft – allerdings führen spät abgeschlossene Verträge aufgrund der vorgesehenen Deckelung nicht unbedingt zu hohen Renten. Für viele Betroffene dürfte es im Ruhestand einen wesentlichen Unterschied machen, ob 100 % oder 150 % des Regelsatzes pro Monat zur Verfügung stehen. Zumal sich die Freibeträge für zusätzliche Altersvorsorge mit anderen Freibeträgen – etwa 30 % des erzielten Erwerbseinkommens (ebenfalls maximal bis zur Hälfte des Regelsatzes) – kombinieren lässt. Es kann sich deshalb auch im etwas vorgerückten Alter noch lohnen, über den Abschluss eines Vorsorgevertrags nachzudenken. Damit die Freibeträge genutzt werden können, muss es sich allerdings unbedingt um einen Vertrag mit lebenslanger Rentenzahlung handeln. Je früher diese beginnt, desto höher sind die für eine bestimmte Rente notwendigen Einzahlungen. Wer sich etwa für einen Rentenbeginn mit 62 Jahren entscheidet (früher gestatten es etwa die Regeln für Riester- und Rürup-Verträge nicht), muss deutlich mehr einzahlen als bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren. Und selbst, wenn bei der Altersvorsorge schon alles verloren zu sein scheint: Um eine Rente von 100 EUR zu erreichen – die im Bezug der Grundsicherung komplett anrechnungsfrei bleibt – sind für einen 62-jährigen bei Rentenbeginn mit 67 monatliche Einzahlungen von weniger als 200 EUR notwendig. Über die Zukunft nachzudenken, lohnt sich deshalb immer.
Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: United Newswire Schlagwort(e): Finanzen
04.06.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG. |