Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.
Ertragswert und Börsenwert – Empirische Daten zur Preisfindung beim Delisting
Ein neues Buch von Martin Weimann zeigt:
Berlin, 13. Oktober 2020. Beim Delisting von börsennotierten Gesellschaften drohen Minderheitsaktionären massive Nachteile wie das Risiko, keine angemessene Kompensation zu erhalten. Das belegt eine neue empirische Studie des Rechtsanwalts und Aktionärsvertreters Dr. Martin Weimann. Zusammen mit der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) hat er für 111 Delistings seit der “FROSTA-Entscheidung” des Bundesgerichtshofs im Jahr 2013 bis Ende 2019 die Kursentwicklung und die Handelsvolumina nach Ankündigung eines Delistings untersucht. Dabei geht es auch um die Frage, inwieweit der Börsenwert den tatsächlichen Wert des Unternehmens (Ertragswert) widerspiegelt. Die Ergebnisse sind ebenso eindeutig wie alarmierend:
Die Erkenntnisse dieser Studie haben einen besonders greifbaren Bezug zum Delisting bei Rocket Internet. Dazu sagt Martin Weimann: “Das angekündigte Delisting bei Rocket Internet zeigt, dass nach den derzeitigen Regeln kein Interessenausgleich zwischen den beiden Aktionärsgruppen gelingt: Nach einem Börsengang zu 42,50 Euro sind die nun im Delisting angebotenen 18,57 Euro zu wenig. Die Minderheitsaktionäre erhalten keinen Zugang zum inneren Wert, der darüber liegen dürfte. Vielmehr werden wohl auch hier die unternehmerisch investierten Großaktionäre den vom Delisting ausgelösten Verkaufsdruck für Nachkäufe nutzen. Sie kennen den inneren Wert. Die reduzierte Kapitalmarktkommunikation führt nach dem Delisting dann dazu, dass sich die anderen Investoren kein valides Bild vom inneren Wert des Unternehmens machen können. Das Beispiel Rocket Internet zeigt auch, dass der Börsenwert und der Ertragswert wegen der unterschiedlichen Informationsgrundlagen nicht gleichwertig sein können. Denn nur vor einer kompensationspflichtigen Strukturmaßnahme müssen die Planungsrechnung und weitere Angaben zum inneren Wert mitgeteilt werden. Das Ertragswertverfahren berücksichtigt dabei beispielsweise auch Investitionsvorhaben, die eine Steigerung des Unternehmenswertes in der Zukunft zur Folge haben sollen.” Die Studie “Ertragswert und Börsenwert – Empirische Daten zur Preisfindung beim Delisting” ist ab sofort für EUR 109,95 im Buchhandel oder direkt beim Verlag De Gruyter (orders@degruyter.com) wahlweise gebunden (ISBN: 978-3-11-062705-3), als PDF-eBook (ISBN: 978-3-11-062923-1) oder als eBook im EPUB Format (ISBN: 978-3-11-062714-5) erhältlich. https://www.degruyter.com/view/title/541989?tab_body=overview Kontakt: Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. Dr. Martin Weimann Telefon: +49 30 39 50 94 28 Telefax: +49 30 39 50 94 29 Email: info@vzfk.de Über den Autor: Dr. Martin Weimann ist Rechtsanwalt und Vorstand der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK e.V.), einem eingetragenen Verein, der die Interessen von Kapitalanlegern gegenüber Aktiengesellschaften vertritt. In dieser Rolle hat Weimann schon diverse aktienrechtliche Spruchverfahren begleitet und über die Jahre eine herausragende Expertise auf diesem Gebiet erworben. Über die VzfK: Im Mittelpunkt der Tätigkeiten der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK e.V.) steht die Vertretung der Interessen von Verbrauchern gegenüber einer Aktiengesellschaft und ihren Hauptaktionären. Das geschieht vor allem auf Hauptversammlungen und in gerichtlichen Verfahren. http://www.vzfk.de/ Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. Schlagwort(e): Finanzen
13.10.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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