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Firmenkreditkarten: Das sollten Mitarbeiter beachten (News mit Zusatzmaterial)
Darf ein Mitarbeiter beim Arbeitsessen das Trinkgeld mit der Firmenkreditkarte bezahlen? Wie sieht es mit Upgrades im Flugzeug oder Hotel aus? Mit diesen und zahlreichen weiteren Fragen sieht sich ein Unternehmen bei der Einführung einer eigenen Firmenkreditkarte konfrontiert. In der Regel wird ein entsprechendes Regelwerk aufgestellt, welches den verantwortungsvollen Umgang mit der Kreditkarte garantieren soll. Die wichtigsten “Dos & Don’ts” für einen solchen Codex hat das Fachportal Kreditkarte.net jetzt als Leitfaden zusammengestellt. Die wichtigsten Handlungs- oder Verhaltensweisen finden sich kompakt unter http://www.kreditkarte.net/ratgeber/firmenkreditkarten-dos-and-donts/ Neben Praxis-Tipps, wie sich Mitarbeiter in speziellen Situationen verhalten sollten, gibt der Ratgeber diverse allgemeine Hinweise – z. B. hinsichtlich anfallender Boni oder dem leidigen Quittungsthema. Unternehmen und Behörden, die über einen neuen Codex nachdenken, finden hier jede Menge praktische Anregungen. Die “Dos & Don’ts” sind Bestandteil des aktuellen Firmenkreditkarten-Tests 2014, der sich unter http://www.kreditkarte.net/tests/corporate-cards/2014-05/ nachlesen lässt. Die Redaktion von Kreditkarte.net hat insgesamt 12 Firmenkreditkarten in 8 verschiedenen Kategorien getestet und jeweils die Testsieger prämiert. Weit über 100 einzelne Aspekte standen pro Karte auf dem Prüfstand. Gesamtsieger 2014 wurde die “AirPlus Supreme” Kreditkarte der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH mit 791 von 1.000 erreichbaren Punkten. Kreditkarte.net ist ein Projekt von Franke-media.net. Mario Hess Ende der Pressemitteilung +++++ Zusatzmaterial zur Meldung: Bild: http://newsfeed2.equitystory.com/kreditkarte/270478.html Bildunterschrift: Die wichtigsten Vorteile von Firmenkreditkarten Emittent/Herausgeber: www.kreditkarte.net Schlagwort(e): Unternehmen 27.05.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
270478 27.05.2014 |